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      Anspruchswappen auf Münzen      

      hier Teil 3      

Teil 1:   Anspruchswappen, Anfang         Teil 2 :  Ansprüche auf Jerusalem

Ansprüche auf Jülich-Kleve-Berg
Die Herzogtümer Jülich, Berg und Kleve sowie die Grafschaften Mark und Ravensberg hatten schrittweise durch Erbfall in weiblicher Erbfolge zu einer Personalunion zusammengefunden. Herzog Wilhelm V., der Reiche (1539-92) versuchte zusätzlich Geldern zu gewinnen, scheiterte jedoch an Ks. Karl V. Den Aufstieg der Dynastie beendete Wilhelms geisteskranker Sohn Johann Wilhelm, der kinderlos starb. Bei seinem Tod 1609 erhoben Nachfahren seiner vier Schwestern Erbansprüche. Die lutherischen Fürsten Johann Sigismund von Brandenburg und Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg wollten das Land als Nachfahren der beiden älteren Schwestern gemeinsam regieren. Dagegen wollte Kaiser Rudolf II. das Reichslehen neu vergeben. Es kam zum Jülich-Klevischen Erbfolgestreit (1609-66), mit konfessionellen und internationalen Verwicklungen: Spanien gegen die Niederlande und Frankreich gegen Habsburg. Bereits 1609 bildeten sich die Militärbündnisse des 30-Jährigen Krieges, Union und Liga.
  Gliederung:
Possedierende Fürsten
Restansprüche von Pfalz-Neuburg
Ansprüche von Pfalz-Zweibrücken
Ansprüche von Sachsen: (a) der Albertiner und (b) der Ernestiner

Possedierende Fürsten   (latein: Principes possessivum)
Der Kaiser liess seinen Vetter Erzherzog Leopold V. Jülich besetzten, aber die Söldnertruppen mussten kapitulieren vor den Verbündeten Brandenburg und Pfalz-Neuburg, deren Herrscher Ansprüche der beiden ältesten Erbprinzessinen vertraten. Die neuen Herrscher übernahmen die Landesverwaltung und regierten zunächst gemeinsam als "Possedierende" (besitzende) Fürsten. Das Land sollte ungeteilt bleiben, wie bereits 1546 festgelegt worden war.


Die Possedierenden Fürsten, 1609-1624,
doppelte Reichstalerklippe 1613, Mülheim.    40x42 mm, 50,84 g.   Noss 479; Dav.6110.
Vs.:   MONeta POSSidentium PRINcipum IVLiaci CLIviae ET MONTium   (Lilie = Münzmeisterzeichen)
Gekröntes 6-feldiges Wappen zwischen 16 - 13.  Oben: Jülich, Kleve, Berg.  Unten: Mark, Ravensberg, Mörs.
Rs.:   MATHias I ELECtus ROManorum IMPerator SEMper AVGVSustus
Gekrönter Doppeladler mit dem Reichsapfel auf der Brust.


Die Possedierenden Fürsten, 1609-1624, Dukat 1613, Mülheim.
22 mm, 3,26 g.   Noss 477; Friedb.1389.
Vs.:   MO·NOV·AVR·POSSidentium·PRINCIPum·I613  -  Gekrö. 6-feldiges Wappen wie zuvor.
Rs.:   MATTHIAS·I·ROM·IMP·SEM·AVG  -  gekrö. Doppeladler mit Reichsapfel.
Die "Possedierenden" Fürsten gaben sich auf diesen Prägungen nicht zu erkennen. Auf der Vorderseite benutzten sie Johann Wilhelms Gesamtwappen von vor 1609, und auf der Rückseite beachteten sie vorschriftsmässig den Kaiser mit seinem Titel. Das Wappen von Mörs ist ein Anspruchswappen, die übrigen sind Besitzwappen.

Die beiden Possedierenden Fürsten gewährten den konfessionell gemischten Untertanen Religionsfreiheit. Gegensätzliche Interventionen Spaniens und der niederländischen Generalstaaten führten 1614 zum Vergleich von Xanten mit der Teilung: Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg - inzwischen aus Kalkül katholisch - erhielt den Süden (Jülich und Berg) und Johann Sigismund von Brandenburg - nun aus Überzeugung Calvinist - übernahm den Norden (Kleve, Mark, Ravensberg). Spätere Verträge (Düsseldorf 1624, Kleve 1666) bestätigten im Wesentlichen den Xantener Vertrag. 1624 wechselte die Herrschaft Ravenstein von Brandenburg nach Pfalz-Neuburg.

Restansprüche von Pfalz-Neuburg
Das Land sollte ursprünglich ungeteilt bleiben. Das Haus Pfalz-Neuburg beanspruchte als Erbe das gesamte Land, da Wolfgang Wilhelm der nächste männliche Abkömmling war, obwohl er von der zweiten Tochter Wilhelms abstammte. Pfalz-Neuburg musste schliesslich 1614 das Land mit Brandenburg teilen. Diese Teilung war schon lange besiegelt, der Erbfolgestreit spätestens 1672 endgültig beigelegt, als Pfalz-Neuburg Jahrzehnte später immer noch das gesamte Erbe, also auch den Brandenburger Teil beanspruchte, wie die folgende Münze zeigt.


Johann Wilhelm II. von Pfalz-Neuburg, 1679-1716.
Reichstaler 1709, Düsseldorf.     Ø 42 mm, 29,16 g.   Noss 841; Dav.2364.
Vs.:  Dei Gratia IOHannes WILHelmus Comes Palatinus Rheni - Sacri Romani Imperii ARCHIDapifer & ELector
Rs.:   Bavariae Iuliaci Cliviae & Montium Dux PRriceps Meursiae Comes Veldentiae - Sponhemi Marcae & Ravensbergae Dominus In Ravenstein 1709
Regalienschild mit dem Reichsapfel unter der Kurfürstenkrone, Hubertusorden und
der Orden vom Goldenen Vlies.

Linke Wappen: Bayern, Jülich, Kleve, Berg sowie Pfalz (Mitte).
Rechte Wappen: Mörs, Veldenz, Mark und Ravensberg.
Der lange Titel erlaubt nur eine Umschrift aus Wort-Anfangsbuchstaben. Erwähnt werden das Stammland Bayern, die Besitzungen Jülich, Berg, Sponheim, Veldenz und die Herrschaft Ravenstein (am Unterlauf der Maas) sowie die unerfüllt gebliebenen Ansprüche auf Kleve, Mark, Ravensberg und Mörs (Mörs fiel 1702 im Wege der Erbfolge an preußisch Kleve).

Ansprüche von Pfalz-Zweibrücken
Die beiden jüngeren der 4 Töchter von Wilhelm V. blieben bei der Erbaufteilung unberücksichtigt. Magdalena, die 3. Tochter, heiratete Johann I. von Pfalz-Zweibrücken und forderte ein Teilerbe für ihren Sohn Johann II.


Johann II. von Pfalz-Zweibrücken, 1604-1635.
Taler 1626, Zweibrücken.     Ø 42 mm, 28,57 g.   Exter II p.66,40; Slg.Memm.2695; Dav.7190.
Vs.:  ¤IOHANnes.Dei:Gratia.COMes:PALAtinus:RHEni.DVX.BAvariae:IVLiaci.CLIviae.ET.MONTium
Geharnischtes, drapiertes Brustbild fast von vorn,   l. im Feld Mmz. HT (Johann Heinrich Taglang).
Rs.:  ¤COmes. - VEldentiae.SPOnhemi.MARcae.ET.R - AVensbergae.DOminus.IN.RAVENSstein - 1626
5-fach behelmtes Wappen:
Links: Bayern|Pfalz.   Rechts oben: Jülich, Kleve, Berg.   Rechts unten: Mark, Ravensberg und Mörs.

Ansprüche von Sachsen
Bereits 1483 hatten Herzog Albrecht und Kurfürst Ernst von Sachsen eine Anwartschaft auf Jülich-Berg erhalten. Doch Jülich-Berg fiel an die Erbtochter Marie (†1543), die 1510 nach Kleve-Mark heiratete. 1516 beurkundte Ks. Maximilian I. die Belehnung von Jülich-Berg an Kleve. Den Sachsen versprach er eine Entschädigung, die aber ausblieb. 1526 akzeptierten schließlich die Ernestiner die weibliche Erbfolge in der Jülich-Klevischen Landesvereinigung, als Kurfürst Johann Friedrich die älteste Schwester von Wilhelm V. dem Reichen, Sibylle (†1554) heiratete. Im Heiratsvertrag von 1526 wurde die Erbfolge nach Sachsen bestätigt, für den Fall, dass Jülich-Kleve-Berg ohne Erben bleiben würde. Karl V. half nicht, Unklarheiten zu beseitigen.
Als die lange vorhersehbare Erbfrage endlich 1609 akut wurde, erhoben sowohl Albertiner wie Ernestiner eigene Ansprüche auf das Gesamterbe.

(a)   Ansprüche von Kursachsen (Albertiner)
Ks. Rudolf II. belehnte 1610 Kursachsen mit den drei strittigen Herzogtümer. 1613, 1621 und 1638 wurde die Belehnung erneuert. 1624 räumten die Possedierenden Fürsten Kursachsen eine Anwartschaft auf Mark ein. Letztlich blieb es aber nur beim Anspruch Kursachsens.

Kfst. Johann Georg I., 1615-1656:
Breiter dreifacher Taler 1626, Dresden.     Ø 60 mm, 87,29 g.   Schnee 853; Dav.LS 387
Vs.:   IOHANNes GEORGius:Dei:Gratia:DVX SAXONIAE:IVLiae:CLIViae ET MONTIum
Der geharnischte Kurfürst zu Pferd nach rechts, im Hintergrund Ansicht von Dresden.
Rs.:   SACRI:ROMani - IMPerii:ARCHIMarschallus: - ET ELECTor   16-26
6-zeiliges Wappen.   1. Reihe: Thüringen, Sachsen, Meißen.   2. Reihe: Jülich, Kleve, Berg.
3. Reihe: Pfalzsachsen, Kursachsen (Herzwappen), Pfalzthüringen.
4. Reihe: Orlamünde, Landsberg, Pleissen.
5. Reihe: Altenburg, Magdeburg ? (gespalten), Brehna
6. Reihe: Mark, Eisenberg, Henneberg, Ravensberg.
Darüber 6 Helme mit Helmzier (von l.n.r):
Kleve-Mark, Thüringen, Sachsen, Meißen (Mannesrumpf), Jülich, Berg.

Bis weit in das 18. Jh. zeigen die sächsichen Kurfürsten auf ihren Münzen die nun einmal erhobenen aber verpassten Ansprüche.

(b)   Ansprüche der Ernestiner
Die Nachkommen von Johann Friedrich dem Grossmütigen teilten sich in mehrere Linien auf. Zur Zeit des Erbfolgestreits 1609-1624 regierten zwei Brüder in Sachsen-Gotha, vier Brüder in Sachsen-Alteburg und acht Brüder in Sachsen-Weimar. Diese drei Ernestinischen Parteien erhoben jede für sich den maximalen Erbanspruch.

(b1)   Ansprüche aus Sachsen-Gotha

Johann Kasimir in Coburg und Johann Ernst in Eisenach, 1572-1633:
Taler 1626, Saalfeld.     Ø 43 mm, 29,20 g.   Schnee 190; Dav.7431.
Vs.:  Dei Gratia IOannes - CASImir - ET IOannes - ERNEstus - Dux SAXoniae - IVliaci CLiviae - ET Montium
"Von Gottes Gnaden Johann Kasimir und Johann Ernst, Herzog von Sachsen, Jülich, Kleve und Berg"
In der Umschrift 9 Wäppchen :   Sachsen (12 Uhr), Kleve (1 Uhr),
2 Adler (Pfalzsachsen & Pfalzthüringen) und 5 Löwen (Thüringen, Meissen, Jülich, Berg).
Geharnischtes Hüftbild n.r. mit Schärpe, Kommandostab, Schwertgriff und Turnierhelm,
im Feld FRIED - ERNEHRT / 16 - 26.

Rs.:  LANdgravius - THVringiae - MARchio - MISniae - COMes - Mark ET - RAvensberg Domini - IN Ravenstein
"Landgraf in Thüringen, Markgraf in Meissen, Graf in Mark und Ravensberg, Herr in Ravenstein"
In der Umschrift 8 Wäppchen :
Landsberg (Pfähle, 2 Uhr), Altenburg (Rose, 4 Uhr), Eisenberg (Balken, 5 Uhr),
Brehna (7 Uhr), Ravensberg (10 Uhr), Mark (11 Uhr) und 2 Löwen (Orlamünde & Pleissen).
Geharnischtes Hüftbild n.l. mit Schärpe, Turnierhelm in der Rechten und Schwertgriff an der Linken.
Oben der zweiten Teil der Devise VNFRIED - VERZEHRT / VA (Mmz.) und 2 Wäppchen: Colonna & Henneberg.
Dieser Taler mit dem Motto "Friede ernährt / Unfriede verzehrt" wird auch "Eintrachtstaler" genannt.

(b2)   Ansprüche aus Sachsen-Altenburg

Johann Philipp, Friedrich, Johann Wilhelm u. Friedrich Wilhelm II. 1603-25:
3 Dukaten 1620, Saalfeld.     Goldabschlag von den Stempeln des Vierteltalers.   Ø 32 mm, 10,08 g.
Vs.:   D:G:IO:PHIL:FR:IO:WIL:FR:WIL:FRAtrum:DVcum:SAxoniae:IVLiaci:CLiviae:ET·MONtium:
"... Herzogsbrüder von Sachsen, Jülich, Kleve und Berg"
Je zwei Hüftbilder der vier Brüder einander gegenüber.

Rs.:   +LANDGravius:THVringiae:MARchio:MISniae:COMes:MARcae:ET· RAVENSbergae:DomiNus:IN:RAVenstein: WA (Mmz. Wolf Albrecht)
"Landgraf von Thüringen, Markgraf von Meissen, Graf der Mark und von Ravensberg, Herr in Ravenstein."
Verziertes 18-feldiges Wappen mit Mittelschild, darüber die durch eine Blume geteilte Jahreszahl 16 - Z0.

(b3)   Ansprüche aus Sachsen-Weimar
In Sachsen-Weimar regierten ab 1605 acht Brüder, die zunächst ihre Vormundschaft abschütteln mussten. Auf ihren Achtbrüdertalern zeigen sie ab 1612 ihre maximalen Ansprüche.
(b4)   Ansprüche zuletzt 1854 gezeigt
Die Anspruchswappen von Jülich, Kleve, Berg, Mark und Ravensberg finden sich auch 1854 auf den letzten Doppeltalern der Herzogtümer Sachsen-Coburg-Gotha sowie Sachsen-Meiningen.


Sachsen-Coburg-Gotha,   Ernst II., 1844-1893:
Doppeltaler 1854, Dresden.    Ø 42 mm, 37,12 g.   AKS 99; Thun 368.
Im Wappen:   Hzm. Jülich, Kleve, Berg (1. Reihe links), Gft. Mark und Ravensburg (5. Reihe rechts).


Sachsen-Meiningen,   Bernhard II. Erich Freund, 1803-1866:
Doppeltaler 1854, Saalfeld.    Ø 42 mm, 37,12 g.   AKS 182; Jg.446; Kahnt 509; Thun 377.
Im Wappen:   Kleve (1. Reihe mitte), Jülich und Berg (2. Reihe aussen)
sowie Mark und Ravensberg (unterste Reihe aussen links und rechts).
Darüber 6 Helme mit Helmzier wie seit 1613 von den Ernestinern in Verwendung.


Ausschnitt: Helme mit Helmzier über dem Wappen
Kleve-Mark (Büffelkopf), Thüringen (2 besteckte Büffelhörner), Sachsen (Hut), Meissen (Mannesrumpf),
Jülich (Greif) und Berg (Pfauenschweif)


Zum Vergleich: Helme mit Helmzier des obigen Dreifachtalers von 1626 von Kfst. Johann Georg I.

Lit.:
• Heinz Ollmann-Kösling: Der Erbfolgestreit um Jülich-Kleve (1609-1614) - Ein Vorspiel zum Dreißigjährigrn Krieg, 1996.
• Bernhard Peter:   Anspruchswappen


Teil 1 :  Anspruchswappen, Anfang         Teil 2 :  Ansprüche auf Jerusalem

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