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Der "schreckliche" Papst und die Schweizer
Über den Beginn der Goldmünzenprägung von Freiburg

Ursula Kampmann
in: money trend 9/2005, S.14


Im Jahr 1503 bestieg Giuliano della Rovere, von seinen Gegnern "il terribile" genannt, den Stuhl Petri. Er hatte große Pläne: "Raus mit den Barbaren", das war seine Devise. Italien sollte fortan nicht mehr ein Zankapfel zwischen dem deutschen Kaiser und dem französischen König sein, sondern von dem gütigen Papst zum Wohle aller Italiener regiert werden. So weit die Theorie. Praktisch waren vor allem die Machthaber in den verschiedenen italienischen Kommunen ganz und gar nicht seiner Meinung. Sie wollten sich eigene kleine Herrschaften schaffen, in denen einzig ihr Wort galt. Eine Unterordnung unter das Dictum des Papstes lehnten sie natürlich ab.

So blieb Julius II. nichts anderes übrig, als ein starkes Heer aufzustellen, mit dem er seine Vorstellungen von der Rolle des Papsttums in Italien durchsetzen konnte. Dafür brauchte er Söldner. Die Besten natürlich. Und wo gab es die? Selbstverständlich in der Schweiz. Leider nur hatte die eidgenössischen Orte gerade einen Beschluß verabschiedet, der das freie Reisläufertum drastisch einschränkte. Über 30.000 Eidgenossen waren nämlich mittlerweile in fremden Diensten gestorben. Dies schien genug. Dazu hatten die Ereignisse von Novara die Schweizer Politiker verschreckt. Dort wäre es beinahe zu einem Gefecht von Schweizern gegen Schweizer gekommen, was gerade noch verhindert wurde, weil sich die Schweizer Söldner untereinander einigten und ihre Dienstherren dazu zwangen, diese Einigung anzuerkennen.

So etwas wollte man nicht noch einmal erleben. Deshalb verbot die Tagsatzung allen Schweizer Bürgern kategorisch, künftig öffentlich oder heimlich angebotenen Pensionen, Dienst- oder Gnadengelder sowie Geschenke von auswärtigen Fürsten anzunehmen. Das eigenmächtige Reislaufen wurde ausdrücklich untersagt. Auf eine unbefugte Soldwerbung im Gebiet der Eidgenossenschaft stand der Tod. Wer in Zukunft Schweizer Soldaten haben wollte, mußte sich an die Tagsatzung wenden, die mit einem Mehrheitsbeschluß darüber entscheiden würde.


Die Tagsatzung zu Baden verabschiedet 1503 einen Beschluß gegen das freie Reislaufen.
Aus der Luzerner Chronik des D. Schilling.

Doch auch hier blieb es bei der Theorie. Denn der Söldnerberuf war zu einträglich, um ihn völlig abzuschaffen. Mit oder ohne Genehmigung fanden sich größere und kleinere Trupps zusammen, die nach Italien zogen, wo der Markt für Söldner vielversprechend winkte. Im Januar 1506 trafen 150 Eidgenossen als persönliche Leibwache für Papst Julius II. ein. Im April 1507 halfen 6.000 Schweizer Söldner Ludwig XII. bei der Niederschlagung eines Aufstands in Genua. Am 4. Juli 1508 gab die Tagsatzung auf. Sie übertrug die Genehmigung des Reisläufertums den einzelnen Orten.

Damit mußte sich Papst Julius, mit den Regierungen vieler einzelner Orte gut stellen, wenn er Soldaten haben wollte. Und das konnte teuer werden. Leider war der Papst aber gerade an Geld, diesem wichtigsten Mittel, sich politische Freunde zu machen, relativ arm. So ging er andere Wege. In Freiburg [im Üechtland] zum Beispiel hatte man zwar bereits seit längerem das Münzrecht, nun aber verlieh Papst Julius II. der Stadt Freiburg das Münzregal auch für die Goldprägung.


Die erste Freiburger Goldmünze zeigt auf der Vorderseite das Wappen von Freiburg und nennt auf der Rückseite den Namen des hl. Nikolaus, dem die Kathedrale von Freiburg geweiht ist. Friedb.239.

Man mag sich wundern, mit welchem Recht sich ein Papst das eigentlich kaiserliche Privileg anmaßen konnte, Münzregale zu verteilen. Seit dem Investiturstreit beanspruchte der Vatikan imperiale Rechte als "Regalia Sancti Petri". In der Konstantinischen Schenkung - so die Theorie - habe der römische Kaiser zusammen mit dem Gebiet, auf dem nun der Kirchenstaat angesiedelt war, auch seine herrscherlichen Rechte mit dem Papst geteilt. Wieder einmal klaffen Theorie und Praxis weit auseinander, denn tatsächlich hatten sich die Kaiser vehement gegen die päpstliche Usurpation gewehrt, allerdings ohne rechten Erfolg. So konnte also Julius II. großzügig das ihn nichts kostende Privileg, Goldmünzen prägen zu dürfen, an Schweizer Städte vergeben.


BASEL. Goldgulden 1521, nach den Vorgaben des päpstlichen Privilegs geprägt. Friedb.18.

Übrigens blieb Freiburg nicht die einzige Stadt, die so zu ihren Goldmünzen kam. Auch Basel wurde ähnlich von Julius II. bedacht. Am gleichen Tag, an dem eine Delegation der Eidgenossen den vom Papst unterstützten Massimiliano Sforza als Herzog von Mailand einsetzte, unterzeichnete ersterer eine Urkunde, die Basel die Erlaubnis gab, Gold-, Silber-, und Bronzemünzen zu prägen. Ein billiger Lohn für die unbezahlbare Hilfe der Schweizer beim Durchsetzen päpstlicher Politik! [Basel prägte aber Goldgulden erst nach der Bestätigung durch Ks. Maximilian 1516.]



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