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Die Münzen von Solothurn

von J. Simmen in SNR 26(1938)347ff

hier Auszug zur Zeit vor 1579:
Geschichtliches  /  Münzrecht  /  Valutierung  /  Geldwechsel


Die Zeit vor 1579, Geschichtliches

Solothurn, eine keltische Flußsiedelung, geriet 58 vor Christi Geburt unter römische Herrschaft. Die Römer erbauten ein Castrum, dessen Überreste heute noch sichtbar sind. Seit 450 war der Besitz von den Alamannen und Burgundern umstritten. Im 6. Jahrhundert merovingisch, im 8. Jahrhundert karolingisch, kam der Ort im Jahre 888 an das Neuburgundische Reich. Die Burgunderkönige bauten hier eine Pfalz. Solothurn wurde Residenz. Die Gemahlin Rudolfs des II., die Königin Berta, wandelte im Jahre 932 das von Wertrada, der Mutter Karl's des Grossen, gegründete Regularstift in das Chorherrenstift zu Ehren der hl. Urs und Viktor um und dotierte dasselbe reichlich mit Gütern und Privilegien. Sie und ihr Sohn Conrad der Friedfertige errichteten eine neue Stiftskirche.

Nach dem Ableben des kinderlosen Rudolf III. im Jahre 1032 fiel Solothurn bei der Teilung des Reiches an das römische Reich deutscher Nation. Kaiser Conrad II., der Salier, liess sich in Peterlingen die burgundische Krone aufsetzen.

Für die Bedeutung Solothurns spricht, dass im Herbst 1038 daselbst ein burgundischer Reichstag abgehalten wurde. Bei dieser Gelegenheit übergab Conrad II. seinem Sohne Heinrich III. das Königreich Burgund. In der königlichen Kapelle Sl. Stephan leisteten die geistlichen und weltlichen Grossen dem jungen König den Huldigungseid.

Am folgenden Reichstage 1048 erhielt Solothurn das Stadtrecht und einen Herbstmarkt. 1219 erscheint der Ort als freie Reichsstadt. In der Folge erwirbt sie allmählich ihr Herrschaftsgebiet. 1481 wird der Kanton Mitglied der XIII örtigen Eidgenossenschaft.

Stadt- und Landespatron ist der Hl. Ursus. Nach der legendären Überlieferung wurden die römischen Legionäre Ursus, Viktor und Genossen Ende des 3. Jahrhunderts hier enthauptet, weil sie den römischen Göttern nicht huldigten, sondern dem christlichen Glauben standhaft treu blieben. Die Hinrichtung fand auf der Brücke oberhalb des Castrums statt, und die Leiber wurden in die Aare geworfen. Das abgeschlagene Haupt in den Händen, stiegen dieselben unterhalb der Stadt an's Land, beteten und begruben sich selber. Man nimmt an, dass auf der Grabstätte der hl. Märtyrer die St. Peterskirche erbaut wurde.

Bis zur französischen Revolution gehörte der linksufrige Teil der Stadt und des Kantons von der Siggern aufwärts zum Bistum Lausanne, abwärts zum Bistum Basel, der rechtsufrige Teil zum Bistum Konstanz.

Wappen: Quer geteilt weiss und rot, überhöht von einem Adler, seit dem dreissigjährigen Krieg von einer Krone.

Im 15. Jahrhundert wurde die rote Farbe mit Tupfen, um 1500 mit Rauten, dann durch Damaszierung und ab Mitte des 18. Jahrhunderts mit senkrechter Schraffur bezeichnet.

Das Münzrecht

Nach Haffner gehörte auch das Münzrecht zu den durch Königin Berta gewährten Stiftsprivilegien. Eine Bestätigung dieser Verleihung findet sich aber nirgends vor, ausgenommen in der 1251 durch Abt Frienisberg erfolgten Neuerstellung der abhanden gekommenen Stiftsurkunden. Unter den Rechten, welche das Stift von Anfang an besessen habe, ist auch die Münze erwähnt. Aus der Erledigung des Streites zwischen Stadt und Stift, welcher sich 1627 zufolge dieser Urkunde entspannt, wird die Frage des früheren Münzrechtes des Stiftes nicht restlos abgeklärt, denn das Stift erklärte lediglich, dass es den Hoheitsrechten der Stadt in keiner Weise nahetreten wolle.

Die Frage ob das Stift das Münzrecht ausgeübt habe, wird von Dr. Meyer bejaht, von Jakob Amiet bestritten, sie bleibt also offen. Dagegen darf angenommen werden, dass das von den burgundischen Königen bisher ausgeübte Münzrecht königlich burgundisches Regal blieb und auch von 1020-1127 bei den Grafen von Hochburgund und von 1127-1218 bei den Zähringischen Rektoren von Burgund stand.

Die Urkunden des 14. Jahrhunderts sind sehr widersprechend. 1353 bestätigt Karl IV. der Stadt Solothurn alle vorher erteilten Freiheiten und fügt bei, dass die Stadt künftig dem Reiche nicht mehr als 50 Pfund Solothurnerwährung zu Steuer geben soll. Ferner gab er die Zusicherung, dass von nun an die Grafen von Kiburg keine Münze zu Burgdorf ohne Wissen und Willen der Räte und Bürger von Solothurn schlagen dürfen. Indessen wurden 1357 die Grafen von Kiburg und ihre Erben ermächtigt, an einem beliebigen Orte ihrer Herrschaft Münzen zu schlagen. Kaiser Karl gebietet jedermann, insbesondere Solothurn, dieses Münzrecht zu achten und in keiner Weise zu behindern.

1318 hat der gleiche Kaiser den Schultheissen und Räten der Städte Solothurn und Bern in einem kaiserlichen Schreiben zugesichert, dass er die Münze derselben, so lange er lebe, niemandem verpfänden oder belehnen werde. Die Münze war aber schon 1310 an Ulrich von Aarberg und seine Erben um 14 libris denariorum Basiliensium veterum verpfändet. 1363 trat Peter von Thorberg an deren Stelle. Dieser übte seine Rechte bis 1381 aus, in welchem Jahre die Stadt Solothurn das Pfand durch Ablösung an sich zog, wozu sie durch kaiserliche Urkunde von 1340 ermächtigt war.

Damit war endlich das Münzrecht im unbestrittenen und unbeschränkten Besitze der Stadt Solothurn. Bisher scheint die Stadt berechtigt gewesen zu sein, unter Vorbehalt der Rechte des Lehensherren selbständig Münzen zu schlagen. Dies geht aus dem Pfandlösungsvertrag mit der Stadt hervor, denn Thorberg beklagt sich darin, dass ihm Solothurn den Schlagschatz für die vorgenommenen Prägungen nicht immer bezahlt habe.

Die Münzmeister ... (fehlt hier)

Die Valutierung

Die Ratsmanuale zeigen uns, dass das Münzwesen Gegenstand beständiger Aufmerksamkeit des Rates war. Er bestimmte diejenigen fremden Geldsorten, welche auf dessen Hoheitsgebiete Umlauf haben durften. Gegenüber dem weit herum sich erzeigenden Münzverfall war der einzelne Münzherr machtlos, und deshalb mussten notgedrungen mit den in Betracht fallenden Münzstätten Verständigungen gesucht werden.

Solothurn beteiligte sich
1377 und 1387 an den Münzkonferenzen von Schaffhausen.
1471 an der Konferenz in Jegenstorf.
1472 schlossen Bern und Solothurn einen Vertrag ab, laut welchem Solothurn bis zum nächsten Laurenzentag mit einem Meister, zwei Knechten und einem Knaben für beide Städte münzen soll. Nach Verlauf dieser Frist hingegen wollten sie untersuchen, ob sie ihren Vorteil noch ferner dabei finden.
1481 Ferner beteiligte sich Solothurn an der Konferenz der eidgenössischen Orte, ebenso
1487 an der eidgenössischen Konferenz von Luzern.
1531 fanden Verhandlungen mit dem Bischof von Lausanne statt.
1571 erfolgte der Abschluss eines Münzvertrages mit Oesterreich.

Vergebens suchten seit dem Jahre 1560 Bern, Solothurn und Freiburg die Tagsatzung zu Baden zu bestimmen, eine gemeinsame Münzwertung zu beschliessen.

1575 schlossen die drei vorgenannten Städte ein eigentliches Konkordat ab. Sie besprachen sich wiederum 1581.

Im Jahre 1587 unterhandelte man mit Freiburg und im folgenden Jahre mit Neuenburg. 1596 wurde eine weitere Konferenz der drei Städte einberufen.

Sehr häufig stossen wir in den Ratsmanualen auf Münztaxationen, Münzverrufungen wie auch Warnungen vor Schädigungen, z. B. warnt Schaffhausen 1553 wegen zirkulierenden falschen Geldsorten von Solothurn.

Die Berechnung der sich im Umlauf befindlichen eigenen und fremden Geldsorten war ein Kunststück. Das entstandene scheinbar unentwirrbare Chaos konnte nur dadurch erträglich gemacht werden, dass alles umlaufende Geld in Pfund, Schillinge und Pfennige umgerechnet wurde, wie dies aus den Säckelmeisterrechnungen, welche während Jahrhunderten in dieser Rechnungsart geführt wurden, hervorgeht. Dabei wurden alle anderen einheimischen und fremden Geldsorten im Text aufgeführt mit dem Vermerk: Tut so viel Pfund, Schillinge und Pfennige.

Welches war nun am Ende des 16. Jahrhunderts der Wert der hier im Umlauf befindlichen Münzen?
Münzen    Pfund (20 Sch.)    Schillinge (12 Pf.)    Pfennige
Haller1/2
Pfennig1
Fünfer (1/3 Plaphart)5
Plaphart13
Halbkreuzer (Vierer)4
Kreuzer8
Halbbatzen14
Groschen (3 Kreuzer)2
Batzen28
Dicken (1/3 Taler)15
Taler (17 Batzen)254
Die häufigsten auswärtigen Goldmünzen:
Gulden (15 Batzen)2
Sonnenkronen (21 Batzen)3174
Dukaten428

Über die Kaufkraft orientieren uns einige Beispiele aus Haffners Chronik:
• 1278 1 Malter Roggen kostet 2 Schillinge, 1 Malter Dinkel 20 Haller, 1 Malter Hafer 16 Haller
• 1280 Um diese Zeit bezahlt man allhie einen Tawner des Tags für sein Lohn mit der Speiss 2 Haller, ohne Essen 4 Haller.
• 1338 1 Mütt Kernen 2 Schillinge.
• 1365 In diesem Jahr kauft man hier ein fettes Rind um 10 Pfund.
• 1380 1 Saum Wein galt 8 Schillinge. 1 Malter Korn galt 10 Schillinge.
• 1415 Ordnung und Tax der Speisen während dem Conzil von Konstanz: 1 Pfund Rindfleisch 3 Pfennige. 1 Pfund Lammfleisch 7 Haller.

Im Jahre 1307 verkaufte Ulrich Bindo von Günsberg dem Peter Zuchler von Bellach verschiedene Güter in Lommiswil für 12 Pfund und 10 Schillinge.

1338 verkauft der Solothurner Bürger Paul von Wohlhusen den Eheleuten Niklaus Low einen Acker in der Forst um 2 Pfund Pfennige.

Am 4. August 1366 verkaufte Wernherr von Bielle, Burger zu Solothurn, dem Metzger Hans Pintenesel ein Haus auf dem Frithof um 65 Gulden.

Wir möchten aber nicht verfehlen darauf aufmerksam zu machen, dass der grossen Kaufkraft des damaligen Geldes eben auch die grossen Schwierigkeiten des Gelderwerbes gegenüber standen.

Der Geldwechsel

Auch in Solothurn war der Geldwechsel und die Wechselstube der obrigkeitlichen Kontrolle unterstellt.

So berichtet uns Amiet "Die Geldwucherer" im Jahrbuch für Schweizer Geschichte:

Die kräftige Entwicklung Solothurns brachte es mit sich, dass es sein Gebiet durch Käufe vergrösserte. Der tief verschuldete Adel veräusserte seine Besitzungen, und als die Stadt selbst in Geldverlegenheit geriet, fand sie bereitwillige Unterstützung bei den geschäftstüchtigen Inhabern der Wechselstube. Doch war das Geld nicht um billigen Zins erhältlich. Als 1377 der Lombarde Merlo die Bewilligung erhielt in Solothurn ein Wechselgeschäft zu gründen, wurde zum Schutze der Bürger vom Rate folgender Zinsfuss festgesetzt: Er durfte per Woche von einem Pfund (240 Pfennigen) 2 Pfennige verlangen, von 10 Schillingen (120 Pfennigen) 1 Pfennig und von 5 Schillingen einen Hälbling.

Die privilegierten Bürger mussten also einen Jahreszins von 43⅓ % bezahlen.



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