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Beiträge zur Munzgeschichte der freien Reichsstadt Mühlhausen (Thüringen)
von Dr. M. Sellmann (Berlin-Steglitz)
Berlin 1941
Sonderdruck, Verlag der Deutschen Münzblätter (hier ohne Fußnoten)

Inhalt
1.   Münzmeister, Wardeine und sonstiges Münzpersonal der freien Reichsstadt Mühlhausen (Thür.)
2a. Die Talerprägung der freien Reichsstadt Mühlhausen (Thür.) im Jahre 1665.
3.   Der Mühlhauser Gulden von 1676
4.   Über die Münzen der Stadt Mühlhausen (Thür.) der Jahre 1701-1708
2b. Nochmals der Mühlhäuser Taler von 1665



1. Münzmeister, Wardeine und sonstiges Münzpersonal
der freien Reichsstadt Mühlhausen (Thür.)

In: Deutsche Münzblätter Bd.60/62 (1940/42) S.97-108.

Da alfabetisch geordnet, hier eine Chronologische Aufstellung
Bernhardus. 1255. ___ Hildebrand de Dankolfistorf. 1257.
Ditmarus, 1268-77. ___ Junger, Andreas. 1443.
16. Jh.
Holfzappel, Friedrich. 1500-01. ___ Mengel, Curt. 1504-05, 1512.
von Kolnit, Hans. 1506. __ Guldin, Philipp. 1506-07.
Salfelt, Curt. 1511. __ Straube, Heinrich. 1518-21, 1523.
Klincke, Balthasar. 1523-27. __ Probst, Jacob. 1525. __ Öckler, Dietrich. 1574, 1578.
17. Jh.
Wolff, Zacharias. 1618-19. __ Weber, Andreas. 1618-20. __ Schwellenburg, Heinrich. 1621-22.
Schlüter, Henning. 1665. __ Meyer, Henning Christoph. 1676. __ Wefer, Julius Zacharias. 1676.
Wilhelmi, Jeremias Balthasar. 1701. __ Hermann, Gottfried. 1701-03.
Dietmar, Johann. 1701-09.
18. Jh.
Müller, Christoph. 1704-09. __ Pitsch, Nikolaus. 1707-09. __ Hannibal, Ehrenfried. 1737.
Spangenberg, Christian Philipp. 1737. __ Luttmer, J. P. 1767-68.
Schacht, J. E. 1767-68. __ Schlemm, Johann Wilhelm. 1767-68.

Die ehemals freie Reichsstadt Mühlhausen (Thür.) hat das Recht, eigene Münzen zu schlagen, unter Kaiser Friedrich II. (1212-50) erworben. Im Zuge der Entwicklung zu einem selbständigen Gemeinwesen und mit dem Beginn der reichsstädtischen Freiheit ging vermutlich in den Jahren 1235 bis 1244 zusammen mit dem Zoll die bis dahin königliche Münze in Mühlhausen, die sich schon für die erste Zeit Friedrich Barbarossas (1152-90) dort nachweisen läßt [H. Buchenau, Der Brakteatenfund von Seega, Sp.17f.; B. Pick und H. Buchenau, Der Brakteatenfund von Gotha, S.9 f.], in die Verwaltung des Rates über [Vgl. H. Meyer, Das Mühlhäuser Reichsrechtshuch, 2. Aufl., S.57 f.]. Die Stadt hat auf die Münzhoheit stets besonderen Wert gelegt und alle Versuche, sie ihr streitig zu machen, bis zum Ende ihrer Reichsfreiheit im Jahre 1802 mit Erfolg zurückgewiesen. Allerdings hat Mühlhausen von seinem Recht von der Mitte des 16. Jahrhunderts ab verhältnismäßig selten Gebrauch gemacht.

Schriftliche Unterlagen über den Mühlhäuser Münzbetrieb sind aus mittelalterlicher Zeit nur spärlich erhalten. Insbesondere wissen wir wenig über das damalige Münzpersonal. Lediglich in einzelnen Urkunden wird zuweilen ein "monetatius" als Zeuge genannt. Erst seit dem Ende des 14. Jahrhunderts fließen die Quellen reichlicher, da seit 1380 noch die städtischen Kämmereirechnungen, allerdings auch nicht lückenlos, vorhanden sind. Sie sind bisher jedoch noch nicht systematisch durchgearbeitet worden. Stichproben haben ferner gezeigt, daß die Kämmereirechnungen über die städtische Münze nicht allzu viel Auskunft geben, so daß an ihre Auswertung nicht besonders große Erwartungen geknüpft werden können. Immerhin ist aber damit zu rechnen, daß die Rechnungen vor allem noch einige bisher unbekannte Münzmeisternamen enthalten.

Für die Neuzeit ist urkundliches Material über das Münzwesen der freien Reichsstadt dagegen reichlich vorhanden. Das Mühlhäuser Stadtarchiv [Quellenangaben ...] zählt zu seinen Beständen eine ganze Anzahl Aktenbände, die fast jede Münzprägung seit 1500 eingehend behandeln. Aus diesen Vorgängen kann das Mühlhäuser Münzpersonal der neueren Zeit so gut wie lückenlos ermittelt werden [Eine chronologische Aufstellung des Mühlhäuser Münzpersonals hat bereits E. Bahrfeldt in den Bln. Mzbl. 1927, S.177 ff gebracht; sie ist jedoch nicht vollständig und enthält auch wie sich aus den nachstehenden Angaben ergibt, einige Irrtümer und Fehler. So sind z. B. ...]. Der Mühlhäuser Rat hat mehrfach nicht in Mühlhausen selbst, sondern in auswärtigen Münzen prägen lassen, um die Kosten einer eigenen Münzstätte zu sparen. Die nachstehende Aufstellung berücksichtigt auch diese Ausmünzungen und führt deshalb Personen mit auf, die nicht in Mühlhausen selbst tätig geworden sind.

Die Münzherren sind nicht mit in die Liste aufgenommen worden. Münzherren hat es in Mühlhausen seit mindestens der Mitte des 15. Jahrhunderts gegeben. Sie wurden jeweils aus der Mitte des Rates gewählt. Die Münzherren hatten, wie die Mühlhäuser Statuten von 1566 festlegten, den Münzmeister zu beaufsichtigen und vor allem der Münzprobe beizuwohnen; sie sind also als eine Art Vorläufer der Wardeine anzusehen, aber auch noch zu Anfang des 17. Jahrhunderts neben diesen bestellt worden.

Bisher haben an Hand der vorbezeichneten Unterlagen im einzelnen, alphabetisch geordnet, folgende Münzmeister, Wardeine und sonstige mit der Ausprägung Mühlhäuser Münzen befaßte Personen ermittelt werden können:

Bernhardus. 1255.

Ein Bernhardus Monetarius wird in einer am 1. April 1255 in Mühlhausen aufgenommenen Urkunde als Zeuge aufgeführt. Er dürfte wohl der erste für Mühlhausen nachgewiesene Münzmeister der dortigen, damals bereits städtischen Münze sein.

Dietmar, Johann. 1701-09.

Der Mühlhäuser Rat nahm ihn am 8.September 1701 als Münzmeister an und beauftragte ihn zunächst, die nötigen Geräte zum Münzen zu besorgen. Am 5. November 1701 wurde er zusammen mit dem Wardein und dem Eisenschneider vereidigt; unter dem gleichen Datum wurde auch die schriftliche Bestallung für ihn ausgefertigt.

Johann Dietmar wurde bei der Einrichtung der Mühlhäuser Münze von seinem Bruder Andreas unterstützt, der 1685/86 Münzmeister in Nordhausen war und 1701 sowie 1706 das gleiche Amt in Kassel innehatte. Die Mühlhäuser Ausmünzungen begannen noch im November 1701 und wurden - allerdings mit zeitweiligen längeren Unterbrechungen - bis zum 20. Juli 1708 fortgesetzt. Gemünzt wurde nach dem Leipziger Fuß. Johann Dietmar prägte in Mühlhausen 2/3-, 1/3- und 1/12-Talerstücke, Groschen, Dreier sowie Stücke zu 4 und 2 leichten Pfennigen. Sämtliche Münzen tragen, in der Regel neben dem Stadtwappen, das Münzzeichen I - D.

Die Fortführung der Münze scheiterte im wesentlichen daran, daß nicht die erforderlichen Silbermengen beschafft werden konnten. Der Münzbetrieb wurde für den Rat ein Verlustgeschäft. Hinzukamen Unklarheiten bei der Abrechnung mit dem Münzmeister. Es hat aber immerhin noch bis in die Mitte des Jahres 1709 gedauert, ehe sich der Mühlhäuser Rat endgültig darüber klar wurde, von jeder weiteren Ausmünzung abzusehen. Mit dem Abschluß dieser Erörterungen verschwindet auch der Name des Johann Dietmar, ohne daß sich der formelle Beschluß über die Entlassung des Münzmeisters bisher hat ermitteln lassen.

Ditmarus. 1268-77.

In den Jahren 1268 bis 1277 wird in mehreren, in dem Mühlhäuser Urkundenbuch wiedergegebenen Urkunden ein "Ditmarus monetarius" als Zeuge erwähnt. Offenbar ist er mit dem Münzmeister Dithmann identisch, den E. Bahrfeldt für 1277 benennt. Ditmarus scheint aber nicht in Mühlhausen selbst, sondern in dem benachbarten Thamsbrück Münzmeister gewesen zu sein. 1270 wird er als monetarius "in" bezw., "de Tungisbruckin" bezeichnet, in einer anderen Urkunde aus dem gleichen Jahre als "consul in Tungesbruken" aufgeführt. Zwei Urkunden von 1272 und 1277, in denen der monetarius Ditmarus als Zeuge auftritt, sind in Thamsbrück selbst ausgestellt. Lediglich in einer Urkunde vom 5. Januar 1268 und in einem Kaufvertrag vom 17. Dezember 1277, der vor dem Mühlhäuser Rat aufgenommen wurde, heißt es nur "Ditmarus monetarius" ohne jede weitere Herkunftsbezeichnung. Sollte der Münzmeister Ditmar sowohl in Thamsbrück als auch in Mühlhausen tätig gewesen sein?

Guldin, Philipp. 1506-07.

Er wurde am Sonnabend Egidii (5. September) 1506 zusammen mit Hans von Kolnit aus Gotha als Münzmeister verpflichtet. In dem Vermerk über seine Verpflichtung heißt es: " ....Meister phillips guldin von liptzig Müntzemeister vnd hans von Kolnit von Gotha ... zcu muntzemeistern vff genomen ... . Sollte Philipp Guldin, ehe er Münzmeister in Mühlhausen wurde, in der gleichen Eigenschaft in, Leipzig tätig gewesen sein? Als Besoldung erhielt er je Werk, das Werk gerechnet zu 25 Mark, 4 Gulden und 3 Lot "Vorwicht".

Philipp Guldin hat Ende 1506 und Anfang 1507 insgesamt 25 Werke Mühlhäuser Pfennige geschlagen. Die Schlußabrechnung über die letzten 8 Werke fand am Montag nach Lätare (19. März) 1507 statt. Danach wird Philipp Guldin nicht mehr erwähnt; er wird wohl bald darauf Mühlhausen verlassen haben.

Hannibal, Ehrenfried. 1737.

Geboren 1678 in Stockholm, war er von 1705 bis 1741 in Clausthal als Munzmeister und Eisenschneider tätig. Von ihm stammt eine größere Anzahl Medaillen. 1737 gravierte er die Stempel für die in diesem Jahre in Chausthal unter dem Münzdirektor C. P. Spangenberg geprägten Mühlhäuser Münzen. Er erhielt für seine Arbeiten 26 Taler.

Hermann, Gottfried. 1701-03.

Er leistete am 5. November 1701 den Eid als Wardein. Gleichzeitig wurde ihm eine eingehende Instruktion über seine Pflichten und Rechte ausgehändigt. Sein Gehalt betrug jährlich 200 Taler.

Gottfried Hermann ist bis Ende 1703 in Mühlhausen als Wardein tätig gewesen. Am 12. Dezember 1703 wurde ihm von dem Rat gekündigt, da dieser sich entschlossen hatte, wegen der Schwierigkeiten bei der Beschaffung des notwendigen Silbers den Münzbetrieb einzustellen, ein Beschluß allerdings, der später wieder rückgängig gemacht wurde. Gottfried Hermann hatte bei der Wiederaufnahme der Ausmünzungen Mühlhausen bereits verlassen, ohne daß jedoch aus den Akten hervorgeht, wohin er sich gewandt hat.

Hildebrand de Dankolfistorf. 1257.

In einem im Jahre 1257 in Mühlhausen ausgestellten Kaufvertrag wird ein Hildebrand Monetarius de Dankolfistorf als Urkundszeuge genannt. Ob er wirklich, wie es auch E. Bahrfeldt annimmt, Münzmeister in Mühlhausen gewesen ist, kann zweifelhaft erscheinen. Mit "Dankolfistorf" ist Dangsdorf gemeint, ein früher nordwestlich von Ammern bei Mühlhausen an der Luhne gelegener und schon im Mittelalter zur Wüstung gewordener Ort. Sollte sich in Dangsdorf etwa um die Mitte des 13. Jahrhunderts noch eine königliche Münze befunden haben oder stammte der Münzmeister Hildebrand von dort? Sind die Worte "de Dankolfistorf" also bereits der Familienname? Da weiteres urkundliches Material fehlt, werden sich diese Fragen wohl nie eindeutig beantworten lassen.

Holfzappel, Friedrich. 1500-01.

Friedrich Holtzappel wurde am 21. August 1500 als Münzmeister "aufgenommen". Als Gehalt wurden ihm von jedem Werk, das Werk zu 25 Mark gerechnet, 3 Gulden sowie 1 Lot "Vorgewicht" zugesichert. Für ihn verbürgten sich Hans Hepe (Hipe), Münzmeister zu Erfurt, und dessen Sohn Hans, der Münzmeister in Arnstadt war und für die Ausmünzungen des Friedrich Holtzappel auch 4 Stöcke lieferte.

Bei seiner Vereidigung mußte Friedrich Holtzappel geloben, sich im Schrot und Korn nach der Münzordnung der Fürsten von Sachsen zu richten, "wie das vff gehaltin tagin bewilliget / vnd dar vff / die selbtigin schrot korn vnd ordenung eim Erbarn radt Zugschickt". Er hat, wohl bis in das Jahr 1501 hinein, ohne daß dies die Akten jedoch klar erkennen lassen, mindestens 36 Werke Mühlhäuser Pfennige geprägt. 5 Werke von ihm erwähnt auch die Probationsliste vom Leipziger Neujahrsmarkt 1501; sie hielten 4¼ Lot.

Junger, Andreas. 1443.

In der Mühlhäuser Kämmereirechnung von 1443 wird unter den Steuerzahlern ein "Andreas Junger monetarius" erwähnt. Weitere Nachrichten über ihn fehlen bis jetzt.

Klincke, Balthasar. 1523-27.

Die Tätigkeit des Balthasar Klincke fiel in die Zeit des Bauernkrieges, der besonders für Mühlhausen erhebliche Unruhen mit sich brachte und in dessen Verlauf die Stadt schließlich am 25. Mai 1525 ihre Tore den Fürsten von Sachsen und dem Landgrafen von Hessen öffnen mußte. Balthasar Klincke wurde im August 1523 als Münzmeister angestellt und ist bis mindestens um die Jahresmitte 1527 in Mühlhausen als solcher tätig gewesen. Er kam aus Kassel; sein Vetter Curt Panschmit und sein Eidam Heinrich Widemann, beide Bürger in Kassel, leisteten für ihn, auch mit den Vermögen ihrer Ehefrauen Catharina und Elisabeth, Bürgschaft.

Balthasar Klincke wird wie seine Vorgänger im wesentlichen wohl Pfennige und vielleicht auch Heller geprägt haben. Akten, die hierüber nähere Auskunft geben könnten, fehlen. Daneben hat Balthasar Klincke aber auch Groschen geschlagen. Münzstempel für Groschen mit den Jahreszahlen 1523, 1524 und 1525 befinden sich noch im Mühlhäuser Stadtarchiv. Ein Münzmeisterzeichen läßt sich auf ihnen nicht ermitteln.

von Kolnit, Hans. 1506.

Hans von Kolnit war aus Gotha und wurde zusammen mit Philipp Guldin am 5. September 1506 zum Münzmeister bestellt. Sonstige Nachrichten über ihn fehlen. In den Rechnungen über die Ausmünzungen von 1506 und 1507 wird sein Name nicht erwähnt, während der Name Philipp Guldins dort mehrfach zu finden ist. Sollte Hans von Kolnit ein Gehilfe Philipp Guldins gewesen sein oder hat er Mühlhausen bereits vor der Aufnahme des Münzbetriebes wieder verlassen?

Luttmer, J. P. 1767-68. Er war Eisenschneider in Clausthal und gravierte die Stempel der 1767/68 unter dem Münzmeister Johann Wilhelm Schlemm dort geprägten Mühlhäuser Münzen. Für seine Arbeiten erhielt er insgesamt 44 Reichstaler, darunter für das Schneiden des Talerstempels mit dem Brustbild Kaiser Josefs II. allein 18 Taler.

Mengel, Curt. 1504-05, 1512.

Curt Mengel ist mehrfach als Münzmeister in Mühlhausen tätig gewesen; er kam aus Gotha. Das erste Mal war er in den Jahren 1504 und 1505 in Mühlhausen und prägte mehrere Werke Münzen, offenbar Pfennige. Ordnungsgemäß geführte Rechnungen für diese Jahre fehlen; das wenige, was an Akten über diese Zeit vorhanden ist, sind nur kurze Notizen.

Zum zweiten Mal ist Curt Mengel am 16. Januar 1512 und zwar zusammen mit seinem Gesellen Heinrich als Münzmeister vereidigt worden. Als Gehalt wurden mit ihm für das Werk Pfennige 3 Gulden und 3 Lot Vorgewicht, für das Werk Heller 4 Gulden und 4 Lot Vorgewicht vereinbart.

Schließlich ist Curt Mengel auch noch beauftragt worden, ganze und halbe Groschen für den Mühlhäuser Rat zu schlagen, ohne daß sich jedoch genau feststellen läßt, ob dies auch im Jahre 1512 oder in einem anderen Jahre gewesen ist. Als Münzlohn sollte er hierfür von jedem Werk 2 Schock und 2 Lot Vorgewicht erhalten.

Wieviel Werke an Groschen, halben Groschen, Pfennigen und Hellern Curt Mengel im einzelnen fertiggestellt hat, läßt sich nicht mit Bestimmtheit sagen, da die Rechnungen auch für 1512 allem Anschein nach Lücken enthalten. Die Ausmünzungen dieses Jahres haben aber, wie sich einwandfrei feststellen läßt, mehr als 600 Schock betragen. Ebenso läßt sich nicht genau bestimmen, wann Curt Mengel aus den Diensten der Stadt geschieden ist. Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß er schon wieder gegen Ende des Jahres 1512 Mühlhausen verlassen hat.

Meyer, Henning Christoph. 1676.

Er war bei den Mühlhäuser Ausmünzungen des Jahres 1676 als Wardein beteiligt. Die Formel seines Eides, den er am 5. Mai 1676 leistete, findet sich noch in den Akten.

Henning Christoph Meyer war von Goslar gebürtig. Der Mühlhäuser Rat entließ ihn am 30. Oktober 1676, da die Münze nach kurzer Zeit wieder stillgelegt werden mußte, und stellte ihm hierüber eine besondere Urkunde aus. Wohin sich Henning Christoph Meyer nach seiner Tätigkeit in Mühlhausen gewandt hat, lassen die Münzakten nicht erkennen.

Müller, Christoph. 1704-09.

Er wurde am 18. April 1704, nachdem der Mühlhäuser Rat beschlossen hatte, die im Jahre 1703 zeitweilig unterbrochenen Ausmünzungen fortzusetzen, anstelle des inzwischen ausgeschiedenen Gottfried Hermann als Wardin angenommen. In den Jahren 1693/94 hatte er in Diensten des Fürsten von Dessau gestanden.

Christoph Müller hat es in Mühlhausen nicht ganz leicht gehabt. Der Münzmeister Johann Dietmar bereitete ihm mancherlei Schwierigkeiten. Insbesondere fanden dessen Münzrechnungen nicht seine Billigung, so daß es zu teilweise unerquicklichen und langwierigen Auseinandersetzungen kam. Außerdem wurde Christoph Müller von dem Mühlhäuser Rat mit für den Schaden verantwortlich gemacht, der der Stadt bei den Ausmünzungen der Jahre 1704 bis 1708 erwachsen war. Nach dem Ratsbeschluß um die Mitte des Jahres 1709, endgültig von weiteren Prägungen abzusehen, bestand auch für Christoph Müller kein Grund mehr, in Mühlhausen zu bleiben. Er hatte zuletzt noch darum gebeten, als interimistischer Münzmeister den Mühlhäuser Münzbetrieb fortsetzen zu dürfen und ihm dabei seinen Schwager Christoph Fischer, den Sohn des obersächsischen Generalwardeins gleichen Namens, als Interims-Wardein zuzuordnen. Der Rat war aber auf seinen Vorschlag nicht eingegangen.

Der Mühlhäuser Rat belegte als Sicherheit für seine gegen Christoph Müller geltend gemachten Schadensersatzforderungen dessen gesamtes in Mühlhausen befindliches bewegliches Vermögen mit Beschlag. Christoph Müller hat mehrfach, u. a. mit einem Schreiben vom 16. April 1711 aus Mehringen (bei Aschersleben), versucht, den Rat zur Freigabe zu veranlassen. Schließlich wurde der Streitfall an das Mühlhäuser Stadtgericht verwiesen; welchen Ausgang dort die Sache genommen hat, ist aus den Münzakten nicht ersichtlich. Christoph Müller ist später bis 1715 in Eisenach tätig gewesen.

Pitsch, Nikolaus. 1707-09.

In den Münzakten der Jahre 1701 ff. wird mehrfach ein Münzschlosser Nikolaus Pitsch genannt. Allerdings wird sein Name lediglich gegen Ende dieser Münzperiode erwähnt, und zwar zuerst um die Mitte des Jahres 1707. Weiterhin ist noch in Urkunden vom 15. April und 22. juli 1709 von ihm die Rede. Weitere Nachrichten über ihn fehlen.

Probst, Jacob. 1525.

Am 21. Juni 1525, also kurz nach Beendigung der thüringischen Bauernunruhen, wandte sich der Mühlhäuser Rat an den Münzgesellen Jacob Probst in Halberstadt und bat ihn, der Stadt 3 oder 4 Gesellen zu besorgen. Jacob Probst sagte unter dem 25. Juni zu, die erbetenen Hilfskräfte zu beschaffen, glaubte jedoch, bei seinen Bemühungen einen besseren Erfolg zu haben, wenn der Rat ihm zunächst 140 Gulden als Vorschuß und Wegzehrung bis nach Mühlhausen zur Verfügung stelle. Ob der Rat diesem Wunsch entsprochen hat, ist aus den Akten nicht zu ersehen. Es läßt sich auch nicht feststellen, ob Jacob Probst etwa selbst noch nach Mühlhausen gekommen ist.

Öckler, Dietrich. 1574, 1578.

Dietrich Öckler war in den siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts Münzmeister zu Osterode. Obwohl der Mühlhäuser Rat schon im Jahre 1572 erwogen hatte, nach längerer Unterbrechung den Münzbetrieb wieder aufzunehmen, gelang es ihm erst um die Mitte 1574, diesen Plan in die Wirklichkeit umzusetzen. Anfang 1574 trat der Rat mit Dietrich Öckler in Verbindung und gewann ihn als Münzmeister. Dietrich Öckler kam von Osterode nach Mühlhausen und begann am 25. August mit den Ausmünzungen, die bis zum 5. Oktober 1574 andauerten. Es wurden ganze und halbe Taler, Orter, Groschen und Dreier geprägt. Der Mühlhäuser Rat veranlaßte Dietrich Öckler auch, für ihn den Braunschweiger Probationstag vom 4. bis 8. Oktober 1574 zu besuchen.

Ein zweites Mal wurde Dietrich Öckler im Jahre 1578 für den Mühlhäuser Rat tätig. In diesem Jahre kam er, nachdem der Rat sich vorher mit Herzog Wolfgang von Braunschweig und Lüneburg, in dessen Diensten Dietrich Öckler stand, ins Benehmen gesetzt hatte, erneut nach Mühlhausen und prägte am 14. Juni 3 Werke Groschen. Auch diese Münzen trugen wieder wie die des Jahres 1574 Dietrich Öcklers Münzzeichen, das gekrönte Herz.

Salfelt, Curt. 1511.

Er war Münzmeister in Erfurt und besorgte im Dezember 1511 dem Mühlhäuser Rat einen Guß Heller. Curt Salfelt war vom 9. bis mindestens 13. Dezember in Mühlhausen; die von ihm geprägten Heller sind in der Münzrechnung mit 118 Gulden eingesetzt.

Curt Salfelt hat auch später noch mehrfach zu Mühlhausen in Beziehungen' gestanden. 1522 und 1523 gab er dem Rat auf dessen Anfrage Auskunft über verschiedene Münzangelegenheiten, am 14. August 1524 lieferte er den Mühlhäuser Münzherren 21 Mark 3 Lot Silber und schließlich sagte er noch am 8. Juni 1525 eine Silberlieferung zu. In allen diesen Schreiben bezeichnete er sich als Münzmeister von Erfurt.

Schacht, J. E. 1767-68.

Er probierte als Wardein der Clausthaler Münze die dort 1767/68 geschlagenen Mühlhäuser Gepräge.

Schlemm, Johann Wilhelm. 1767-68.

Johann Wilhelm Schlemm war mehrere Jahrzehnte bei der hannoverschen Münze zu Clausthal tätig. 1745 wurde er dort Wardein, 1753 Münzmeister und 1780 Münzdirektor. 1767/68 besorgte er die Ausmünzung der in diesen Jahren in Clausthal geprägten Mühlhäuser Taler, 2/3- und 1/12-Stücke, Groschen, Sechser und Dreier sowie kupferner 2 Pfg.-Stücke. Vom 24. November 1767 bis 21. März 1768 wurden der Mühlhäuser Kämmerei für insgesamt 1655 Rtlr. 26 lgr. 9 ₰ neue Gepräge zugestellt. Sämtliche Münzen trugen, wenn sie auch zum großen Teil erst Anfang 1768 fertiggestellt wurden, die Jahreszahl 1767.

Schlüter, Henning. 1665.

Henning Schlüter ist lange Jahre Münzmeister in Zellerfeld gewesen; er stand schon 1625 in braunschweigischen Diensten. Im Jahre 1665 prägte er in Zellerfeld eine Anzahl Mühlhäuser Taler. Bei der Erteilung des Auftrages bediente sich der Mühlhäuser Rat der Vermittlung des Syndikus Johann Philipp Klein in Goslar, eines Schwiegersohns des Henning Schlüter. Stock und Eisen wurden in Mühlhausen geschnitten. Henning Schlüter prägte vom 28. April bis 6. Mai 1665 250 Talerstücke. Ob er noch weitere 250 Taler geliefert hat, läßt sich nicht mehr mit Sicherheit feststellen [Doch, siehe Artikel "Nochmals der Mühlhäuser Taler von 1665".]. Der Rat bezahlte jeden der gelieferten Mühlhäuser Taler mit einem vollgültigen Reichstaler anderen Gepräges.

Das Münzzeichen Henning Schlüters, die gekreuzten Schlüssel mit den Anfangsbuchstaben H - S, ist auf den Mühlhäuser Talern von 1665 nicht zu finden. Es ist dies offenbar mit darauf zurückzuführen, daß die Stempel aus einer Mühlhäuser Werkstatt stammten.

Schwellenburg, Heinrich. 1621-22.

Heinrich Schwellenburg wurde am 8. November 1582 in Mühlhausen als Sohn des Gewandschnitters Sebastian Schwellenburg getauft, erlernte das Goldschmiedehandwerk, trat 1614 in den Mühlhäuser Rat ein und wurde 1626 zum zweiten Bürgermeister bestellt. Er verstarb am 16. Januar 1631.

Der Mühlhäuser Rat beauftragte Heinrich Schwellenburg am 27. Juli 1621 mit der Ausprägung kupferner 1 und 3 ₰-Stücke. Heinrich Schwellenburg lieferte bereits am 4. August die ersten Kupfermünzen und prägte bis zum 22. Dezember 1621 insgesamt 1280 Mark 12 Lot an Dreiern und Pfennigen. Er erhielt für jede Mark einen Gulden Lohn. Im September 1622 wurden nochmals Kupferdreier im Gesamtgewicht von 12 Mark 1 Lot geschlagen. Der Münzerlohn betrug allerdings diesmal nur einen halben Gulden für die Mark.

Spangenberg, Christian Philipp. 1737.

Er war Münzdirektor in Clausthal und besorgte im Jahre 1737 die Ausmünzung der in der dortigen Münze geprägten Mühlhäuser Münzen. Es wurden 2/3-Stücke, Doppelgroschen, Groschen, Sechser und Dreier sowie kupferne 2 ₰-Stücke im Gesamtwerte von 1388 Talern 18 Mariengroschen geschlagen; sie wurden im 21. Dezember 1737 von Clausthal nach Mühlhausen abgesandt.

Straube, Heinrich. 1518-21, 1523.

Heinrich Straube wurde am 12. November 1518 von dem Mühlhäuser Rat als Münzmeister angenommen und wie seine Vorgänger verpflichtet, nach Schrot, Korn und Ordnung der sächsischen Fürsten zu münzen. Er prägte vom 15. Dezember 1518 bis zum 7. März 1519 mehrere Werke Pfennige im Gesamtgewicht von rund 135 Mark. Die Pfennigstöcke schnitt der Goldschmied Meister Wolfgang, offenbar ein Mühlhäuser Bürger; er erhielt dafür 45 gr.

Vom März 1519 ab fehlen die Münzrechnungen. Der Münzhammer scheint aber nicht geruht zu haben. Mühlhausen wurde in den Jahren 1520 und 1521 mehrfach wegen seiner Münzprägungen von den sächsischen Fürsten zur Rechenschaft gezogen. Es ist auch aus diesen Jahren noch ein verhältnismäßig umfangreicher Schriftwechsel der Mühlhäuser Rates mit verschiedenen Silberlieferanten vorhanden. Einer dieser Silberlieferanten, Albrecht Letscher, der Miteigner der Hütte zu Arnstadt war, verpflichtete sich unter dem 14. Februar 1520 zu regelmäßigen monatlichen Silberlieferungen. Dabei erwähnt er im Eingang seines Schreibens auch ausdrücklich den Münzmeister Heinrich Straube.

Für die Zeit vom 28. November 1522 bis zum 24. April 1523 ist ein Heinrich Straub Münzmeister in Eisleben; er ist offenbar mit unserem Mühlhäuser Münzmeister Heinrich Straube identisch. Bereits am 6. März 1523 wurde Heinrich Straube erneut vom Mühlhäuser Rat als Münzmeister verpflichtet, und zwar zusammen mit Valtin Lugknicht als seinem Vertreter. Claus Kruther, Heinrich Listemann, Heinrich Orlla und Jacob Schwartz, allem Anschein nach sämtlich Mühlhäuser Bürger, leisteten für ihn Bürgschaft. Über die erneute Tätigkeit des Heinrich Straube fehlen jedoch jegliche Unterlagen. Vielleicht ist es gar nicht zu neuen Ausmünzungen in Mühlhausen gekommen oder nur Heinrich Straubes Vertreter Valtin Lugknicht dort tätig geworden, da schon unter dem 7. März 1523 ein Heinrich Straube auch in Frankenhausen auf zwei Jahre als Münzmeister angenommen wurde und es durchaus denkbar ist, daß es sich bei diesen beiden Trägern des gleichen Namens auch um dieselbe Person handelt.

Weber, Andreas. 1618-20.

Er verhandelte im Frühjahr 1618 mit dem Mühlhäuser Rat über eine Wiederaufnahme des seit 1578 stilliegenden Münzbetriebes. Der Rat entschloß sich, ihn als Münzmeister anzunehmen, und präsentierte ihn zunächst dem Direktorium der fürstlich-magdeburgischen Kanzlei in Halle, das Andreas Weber Anfang Juni 1618 auf die Münzordnungen des niedersächsischen Kreises verpflichtete. Gleichzeitig erwarb Andreas Weber mit seinen Kindern Johann und Andreas Christoph das Mühlhäuser Bürgerrecht. Seine endgültige Annahme und Vereidigung durch den Mühlhäuser Rat geschah erst am 4. Dezember 1618; unter dem gleichen Datum wurde auch die noch vorhandene Bestallungsurkunde ausgefertigt. Die Verzögerung vom Juni bis zum Dezember ist wohl im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß erst die Münze neu aufgebaut und die erforderliche Einrichtung beschafft werden mußte.

Andreas Weber ist offenbar mit dem Münzmeister gleichen Namens identisch, der von 1615 bis 1617 in Nordhausen tätig war und nach den dortigen Quellen aus Wernigerode stammte. Nach den Mühlhäuser Unterlagen war er aus Goslar gebürtig. Sein in Nordhausen verwandtes Münzzeichen (Eichel und Zainhaken gekreuzt oder lediglich ein Zainhaken) ist allerdings auf Mühlhäuser Münzen nicht zu finden. Es ist dies aber nicht besonders auffällig, da Andreas Weber auch in Nordhausen in zahlreichen Fällen auf die Wiedergabe seines Zeichens verzichtet hat.

Nach seiner Bestallungsurkunde sollte Andreas Weber ganze und halbe Taler, Orter sowie Groschen ausmünzen. Er hat zunächst Anfang 1619 die Groschen geprägt: Die Taler und ihre Teilstücke stellte er erst im September 1619 fertig. Andreas Weber erhielt zur Besoldung der Münzgesellen von je 14 Mark an Talern, halben Talern und Ortern 1 Gulden sowie für je 100 Mark Groschen 12 Taler. Daneben bekam er für sich selbst von jeder ausgeprägten Mark einen Groschen. Schließlich zahlte ihm der Rat wöchentlich einen Taler "wegen eines Jungen Costgeldt".

Andreas Weber hat sich noch bis Mitte Mai 1620 in Mühlhausen aufgehalten und versucht, den Rat zu weiteren Ausmünzungen, insbesondere von Groschen zu bewegen. Da aber der Rat die für die Fortsetzung des Münzbetriebes erforderlichen Silbermengen nur zu hohem Preise erwerben konnte, andererseits aber auch Bedenken trug, die Groschen, wie es Weber vorschlug, zu 180 Stück auf die Mark auszubringen, sah er von weiteren Ausmünzungen ab. Der Münzmeister wurde entlassen und erhielt unter dem 24. Juli 1620 eine Kundschaft über seine in Mühlhausen geleisteten Dienste. Andreas Weber hat später in Halberstadt Stellung gefunden; 1622 läßt er sich als Münzmeister des dortigen Stifts und der Stadt nachweisen.

Wefer, Julius Zacharias. 1676.

Seine Tätigkeit in Mühlhausen fällt in die sogenannte zweite Kipperzeit. Nachdem er seit 1673 als Münzmeister des Grafen Gustav von Sayn-Wittgenstein in Ellrich eifrig Heckenmünzen geschlagen, im Mai 1675 aber infolge seiner Inhaftierung sein dortiges Amt verloren hatte, suchte er durch Vermittlung seines Vaters, des früheren braunschweig-lüneburgischen Münzmeisters Lippold Wefer, Anfang 1676 eine neue Anstellung in Mühlhausen. Am 15. März 1676 kam Julius Zacharias Wefer selbst nach Mühlhausen. Er verpflichtete sich, 2/3-Talerstücke zu schlagen, und zwar die Mark zu 10 Talern 17 Groschen. Für je 100 Taler wollte er dem Rat 16 Gutegroschen Schlagschatz zahlen.

Mit den Münzprägungen konnte man jedoch aus verschiedenen Gründen noch nicht sogleich beginnen. Insbesondere verlangte der Rat von seinem neuen Münzmeister zunächst ausreichende Sicherheiten, die dieser schließlich in Form zweier Bürgen stellte, seines Vaters Lippold Wefer in Clausthal und seines Schwagers Ludwig Georg Ziegenmeyer in Nordhausen, der mit Julius Zacharias Wefers Schwester Anna Dorothea verheiratet war. So konnte erst Anfang Mai 1676 mit den Ausmünzungen begonnen werden, die bis Mitte Juli 1676, andauerten. Die Münzen trugen Wefers Münzzeichen, die Buchstaben I. Z. W. und zwei gekreuzte Zainhaken.

Eine Fortsetzung des Münzbetriebes scheiterte daran, daß der Münzmeister infolge der ständigen Erhöhungen des Silberpreises nicht mehr zu dem vorgesehenen Münzfuß, den er bei den letzten Werken bereits von sich aus auf 10 Taler 19 Groschen gesteigert hatte, münzen konnte. Julius Zacharias Wefer wurde unter dem 26. Oktober 1676 die erbetene Entlassung erteilt, allerdings unter dem Vorbehalt, daß er, da er "den Rath in große Kosten geführet", auch mit für den Schaden aufkommen müsse. Ob der Mühlhäuser Rat von diesem Vorbehalt jemals Gebrauch gemacht hat, ist aus den Münzakten nicht zu ersehen.

Wilhelmi, Jeremias Balthasar. 1701.

Er kam aus Ilmenau und wurde dem Mühlhäuser Rat im Jahre 1701 von den Gebrüdern Dietmar bei Einrichtung der Münze als Eisenschneider vorgeschlagen. Der Rat nahm ihn auch am 5. November 1701 als solchen an und stellte ihm hierüber unter dem gleichen Datum eine besondere Urkunde aus, die seine Pflichten genau festlegte. Ebenso ist noch der Wortlaut seiner Eidesformel erhalten.

Wie lange Jeremias Balthasar Wilhelmi in Mühlhausen geblieben ist, läßt sich nicht feststellen. In den Akten wird er seit seiner Anstellung nicht mehr erwähnt. Jedenfalls wird er aber nicht erst im Jahre 1709 zusammen mit dem Münzmeister Johann Dietmar aus den Diensten der Stadt geschieden sein.

Wolff, Zacharias. 1618-19.

Zacharias Wolff war Goldschmied und Mühlhäuser Bürger. Der Rat präsentierte ihn unter dem 14. November 1618 dem Kreisdirektorium als Wardein, das ihn auch als solchen verpflichtete. Die Eidesleistung vor dem Mühlhäuser Rat erfolgte am 4. Dezember 1618.

Aufgabe des Zacharias Wolff war es, die von dem Münzmeister, Andreas Weber ausgebrachten Münzen zu probieren. Er erhielt hierfür ein Jahresgehalt von 20 Gulden. Außerdem schnitt er die benötigten Münzstöcke und Eisen.

Es kann zweifelhaft erscheinen, ob Zacharias Wolff seinem Amt in jeder Hinsicht gerecht geworden ist. Andreas Weber behauptete wenigstens in einer Eingabe an den Mühlhäuser Rat vom 30. Juli 1620, der Wardein habe, obwohl er in zwei Jahren 50 Gulden Besoldung bekommen habe, nicht eine einzige Probe gemacht, "weill Er fur keinen wardin bestehett, viell weniger einige Proben machen kan". Ob und wieweit dieses harte Urteil auf persönliche Mißgunst zurückzuführen ist, wird sich allerdings nicht mehr feststellen lassen.



2a. Talerprägung der freien Reichsstadt Mühlhausen (Thür.)
im Jahre 1665.

In: Deutsche Münzblätter Bd.60/62 (1940/42) S.145-148

Über die Mühlhäuser Talerprägung von 1665 ist bisher nichts Näheres bekannt geworden. Die Mühlhäuser Chronisten, die sonst fast alle Ausmünzungen der freien Reichsstadt aufführen, erwähnen sie nicht. Ebensowenig bringt Emil Bahrfeldt in seiner Zusammenstellung archivalischer Notizen über das Mühlhäuser Münzwesen [Bln. Mzbl. 1927, S.177 ff.] etwas über diese Talerprägung. Um so erfreulicher ist es, daß das Mühlhäuser Stadtarchiv einen Aktenband enthält, der über den Taler von 1665 genaue Auskunft gibt.

Der Mühlhäuser Rat hat von dem der Stadt zustehenden Münzprivileg in der neueren Zeit grundsätzlich nur Gebrauch gemacht, um dieses Recht nicht verjähren zu lassen. Zwischen den einzelnen Ausmünzungen lagen deshalb in der Regel längere Zeiträume. Auch die Talerprägung von 1665 ist offenbar lediglich auf derartige rechtliche Erwägungen zurückzuführen. Die letzten Mühlhäuser Münzen waren - abgesehen von den kupfernen Dreiern und Pfennigen von 1621 und 1622 - im Jahre 1619 geschlagen worden. Es war deshalb, wenn nicht die Stadt ihres Münzrechts verlustig gehen sollte, höchste Zeit, als im Jahr 1665 die neuen Taler herauskamen.

Die Frage einer neuen Münzprägung ist bereits gegen Ende der fünfziger Jahre in Mühlhausen erörtert worden. Der Mühlhäuser Stadtsyndikus Lic. Bernhard Schilling unterhielt sich schon im Jahre 1659 gelegentlich des Kreistages zu Lüneburg mit dem bekannten Zellerfelder Münzmeister Henning Schlüter darüber, ob dieser bereit sein würde, für Mühlhausen Reichstaler oder andere Sorten zu münzen. Schlüter sagte dies auch zu. Aus bisher unbekannten Gründen kam es jedoch damals noch nicht zu der geplanten Ausmünzung. Erst Anfang 1665 nahm sich der Rat erneut der Angelegenheit an und beauftragte Schilling, sich nochmals mit Schlüter in Verbindung zu setzen und bei ihm anzufragen, unter welchen Bedingungen er drei- bis vierhundert Reichsspeziestaler und hundert Reichstaler an guten Mühlhäuser Groschen prägen würde.

Auf Grund dieses Ratsbeschlusses wandte sich Schilling mit einem Schreiben vom 11. März an den Syndikus Johann Philipp Klein in Goslar, einen Schwiegersohn Schlüters, und bat diesen, eine Erklärung seines Schwiegervaters darüber herbeizuführen, wie hoch sich schätzungsweise die Kosten für die von dem Rat in Aussicht genommenen Gepräge belaufen würden. Klein konnte schon zwei Tage später antworten; er teilte Schilling am 13. März mit, daß sein Schwiegervater sich erboten habe, "Einem Edtl: vndt Hochwl: Raht der lobl: Reichsstadt Mulhaußen, mitt drey oder vier hundert stück Reichsthalern Ihres gepräges guttwillig an die Handt zu gehen". Groschen zu schlagen, lehnte Schlüter jedoch ab, weil solche gegenwärtig auf den Bergstädten nicht gemünzt würden. Dem Brief lag ein von Schlüter selbst angefertigter Kostenanschlag bei:

"Behueff eines Rthlr. gepregeß, ist nötig 1 Stock
undt Zwene Eisen, Kosten Zu schmieden 2¼ thlr.
Der Eißenschneider wirdt ungefehr daVon Zu
schmieden begehren, nach dehm eß dan ist, 10, 12 oder 14 thlr.
Wan gute alhir gultige Rthlr. dafur gegeben werden,
so bedarf es keiner wideren unkosten.
Kan aber Silber dagegen gegeben werden, so wirdt
die mk. fein in Bezahlung Zu 8¾ thlr. angenommen.
Dem Herrn Syndico, wolle der H. Sohn belieben, unbeschwert
dießes nebenßVormeldung meiner uffwerttigen Dienste
undt grueßes nachrichtlichen Zu hinterbringen
Henning Schluter."

Nachdem auf Grund dieser Vorverhandlungen klargestellt worden war, daß Schlüter Taler für Mühlhausen prägen würde, war es nunmehr Sache des Rates, mit Schlüter selbst die näheren Einzelheiten der Ausmünzung festzulegen. Der Rat machte unter dem 31. März dem Münzmeister nachstehenden Vorschlag:

"Welchergestaldt Derselbe wieauch sein SchwiegerSohn H. Syndicus Johann Philipp Klein an unsern Cantzley-Directorn Lic: Bernhard Schillingen dahin geschrieben, daß er etliche Hundert Thlr. gegen Abstattung guter und ohnverwerfflicher Reichsthlr. mitt hiesigen Wapen prägen wolte, solches haben Wir ob deßelben Beliebten Schreiben länglicher wargenommen. Gleichwie wir nun demselbigen fur solche offerte gebuhrlich danck sagen, undt Ihme sothane Mulhaußische RThlr. wieauch die Arbeit auff einlangende Specifikation mitt Braunschw. Churf. Sach. undt andern guten Rthl. in Specie abzuführen erböthig sindt, Also undt hingegen wird er hiermitt frdl. benachrichtiget, daß wir alhier einen eisenschneider bestellet, welcher den Stock Stempel od. Eisen innerhalb 14 Tagen machen will, Gelanget demnach an denselbigen unser Frdl. Bitten, er beliebe nach beykommend. Platte 500. Stücke Zu verfertigen, undt sodann einen Müntzohmen anhero Zu senden, Zuvor aber uns mitt dem nechsten, wie Baldt es ins Werck gerichtet werden könne, Zu notificiren, Erwarten hierüber deßelben ohnsaumbahre Resolution undt seyndt Ihme hienwiederumb frdl. zu dienen geneigt. Geben unter unserm StadtSecret den 31. t. Martij An. 1665.
B. U. R. d H. R.
Stadt Mülhaußen."

Die Absicht des Rates, die Taler in Mühlhausen selbst schlagen zu lassen, entsprach nicht ganz Schlüters Wünschen. Er hatte schon durch seinen Schwiegersohn am 13. März den Syndikus Schilling darum gebeten, den Rat daran zu erinnern, daß von der Münzprägung "nicht viel sagens gemacht werden möge", damit es ihm "bey Seiner gnadigsten herrschafft nicht etwan verantwortung geben möge, dan bey diesen Zeitten kan ein diener leicht Zu viel oder Zu weinig thun" Eine Ausmünzung durch einen Gehilfen Schlüters in Mühlhausen ließ sich aber kaum geheim halten. Schlüter stellte deshalb am 4. April dem Mühlhäuser Rat eindringlich vor Augen, daß die Entsendung eines Ohmen nach Mühlhausen nur unnötige Kosten bereiten würde und es zweckmäßiger sei, wenn die Taler in der Zellerfelder Münze geprägt würden. Er schrieb dem Rat:

"HochEdtle, Veste, Großachtbahre, Hoch undt Wollweiße, auch Hoch- undt Wollgelahrte besonders großgunstige Hochgeehrtte Herrn. Deroselben schreiben habe ich in geZiemender gebühr erhalten, undt daraus erßehen, wie meine Hochgeehrtte Herrn Ihres Ortts Stock undt Eißen vorferttigen, undt aldar einige hundert Rthlr darauff pregen Zulaßen bedacht, gestalt dar Denenselben Zu solchem ende einige Platten vorfertigen laßen, undt Zum abpregen sambt einen MuntzerOhm ubersenden möchtte. Nuhn weiß mich sehr woll Zubescheiden, was vormahlig kegen Herrn Licent: Schillingk, alß auch noch iungstens kegen meinen Herrn SchwiegerSohn hierunter, wie woll in sicherm vertrawen, alles in der stille vorpleiben wurde, mich erbohten, hette aber dafur gehalten, es hetten meine Hochgeehrtte Herrn viel beßer getahn, wan Dießelbe meinen Dienstlichen getahnen vorschlag beliebet Stock undt Eißen nach dehme eß geschnitten mihr ubersandt, undt unter meiner auffsicht alhier die abpregung vorrichtten laßen, wobei dan meine Hochgeehrte Herrn allen auffgangk und kosten ersparen, etwa mit einem Thlr. den Ohmen Zum dranckpfenning abkommen, undt sich eines reinen gepräges vorsichern können. Da dan meine Hochgeehrtte Herrn Hochgeneigt uberlegen wollen, daß wan ich einen Ohm von hier hinnauff Zu reißen vermagk, so will derselbe gerne nebenß deß weges undt Zehrung kosten, auch daß so er wöchendtlich alhie verdienen kan, haben, uber dießes kan er alleine nichts schaffen, undt wan dortten keiner vorhanden, der ihm helffen könte, so mußte von hie ab ihm einer Zugegeben werden, so dan den kosten mehr vergrößern wurde. Vormeine Demnach doch unvorgreifflichen, es wurden meine Hochgeehrtte Herrn angeführter undt anderer uhrsachen halber bester tuhn, wan Sie Stock undt Eißen etwan durch einen Bohtten / wie eher einige andere mehr in der Stille getahn / ubersandt hetten. Wolten ie aber meine Hochgeehrtte Herrn dießes alles nicht anßehen, besondern bei Ihrer meinung beharren, so will ich demnach nichts ermangelln laßen, Denenselben mit dehnen begehrtten Platten an handt Zugehen, vermag Sie aber auff einmahl nicht anZuschaffen, besondern wan meine Hochgeehrtte Herrn etwa einen bohten anhero Zu senden beliebig der in ieder woche etwa Donnerstags fruehe Zum Zellerfelde sein könte, so wolte ich 250 Platten oder wan Stook undt Eißen mitgesandt wurde so viele geprägtte Rthlr. Ihme gegen gangkbahre undt alhier unverbohtene Rthlr. mitgeben, undt folgenden Freitagk damit wieder Zurucksenden, ubriege 250 thr. könten dan ebenfalß in 14 tagen darnach auff selbige tage auch erfolgen. Meinen Hochgeehrtten Herrn habe dießes in unterdienstlicher andtwordt unvormeldet nicht laßen sollen, ... ".

Der Mühlhäuser Rat ging auf Schlüters Anregung ohne weiteres ein. Ihm kam es nur darauf an, "daß in vorhabendem undt bewußtem Müntz-Werck ... der Anfang ehestes gemachet werden möchte". Er bat deshalb unter dem 8. April Schlüter, alsbald die für die Münzprägung nötigen Vorbereitungen zu treffen, da Stock und Eisen, die der Rat durch einen Mühlhäuser Eisenschneider anfertigen ließ, in spätestens 10 Tagen nach Zellerfeld abgehen würden. Die Stempel konnten allerdings erst am 26. April abgesandt werden; sie wurden Schlüter durch den Mühlhäuser Kanzleiboten überbracht.

Schlüter begann sofort mit seinen Arbeiten. Dabei bereitete der in Mühlhausen von offenbar nicht ganz sachkundiger Hand angefertigte Stock gewisse Schwierigkeiten; er war, wie Schlüter dem Rat schrieb, zu schwach und zu lang, so daß es sich nicht "recht rein druff prägen" ließ und das Münzen mit ihm zu viel Zeit in Anspruch nahm. Trotzdem konnte Schlüter den Kanzleiboten bereits am 28. April mit 50 neuen Talern nach Mühlhausen zurückschicken. Gleichzeitig teilte er dem Rat mit, daß er in 8 Tagen weitere 200 Stück fertiggestellt haben würde. Sie wurden am 6. Mai von dem Mühlhäuser Stallmeister Hans Wagner abgeholt, der auch Schlüter, nachdem dieser nunmehr 250 Mühlhäuser Taler geliefert hatte, den entsprechenden Gegenwert von 250 Reichstalern überbrachte.

Ob es bei diesen 250 Stück geblieben ist, läßt sich leider nicht mehr mit Sicherheit feststellen. Der Mühlhäuser Rat hatte in seinem Schreiben vom 31. März Schlüter um insgesamt 500 neue Taler gebeten. Demgemäß stellte Schlüter dem Rat unter dem 11. Mai die Lieferung von weiteren 250 Talern in Aussicht; sie sollten, da dem Vernehmen nach die "Hochgeehrtte Herrn die vorfertigung daVon ie eher je lieber sehen" würden, am 18. Mai zur Abholung bereit stehen. Ob sie aber tatsächlich noch angefertigt und abgeholt worden sind oder ob etwa der mangelhafte Stock weiteren Anforderungen nicht mehr gewachsen war, bleibt unklar; die Akten schweigen darüber. Dem Brief Schlüters vom 11. Mai folgt in den Münzakten lediglich der Entwurf eines Schreibens des Mühlhäuser Rates vom 27. Juli 1665, in dem Schlüter gebeten wurde, dem Kanzleiboten Hieronymus Reuter, der einige Schreiben nach Wolfenbüttel zu bringen hatte und den Rückweg über Zellerfeld nehmen sollte, "den unlengst Zur Prägung der Mülh. Müntzsorten übersendeten Stock undt Eisen" wieder aushändigen zu lassen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der Schriftwechsel über die Ablieferung der restlichen 250 Taler verloren gegangen ist.

Siehe weiter: 2b. Fortsetzung und Auflösung.



3. Der Mühlhauser Gulden von 1676.
In: Deutsche Münzblätter Bd.60/62 (1940/42) S.148-151.

Im Deutschen Jahrbuch für Numismatik 1938, Seite 39 ff. hat Freiherr von Schrötter das deutsche Heckenmünzenwesen im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts eingehend dargestellt. Der Aufsatz sollte anregen, nach weiteren, bisher nicht näher bekannt gewordenen Heckenmünzen jener Zeit zu forschen. Eine solche Lücke wollen die nachstehenden Ausführungen über die Guldenprägung der ehemals freien Reichsstadt Mühlhausen (Thür.) im Jahre 1676 ausfüllen.

Die Stadt Mühlhausen (Thür.) ist, wie die Geschichte ihrer verschiedenen Ausmünzungen zeigt, - aufs Ganze gesehen - stets bemüht gewesen, allen Satzungen und Ordnungen, die ein geordnetes Münzwesen zum Ziele hatten, in jeder Hinsicht gerecht zu werden. Sie hat seit der Mitte des 16. Jahrhunderts eigentlich nie Münzen geprägt, um große Gewinne dabei zu machen. Wenn der Mühlhäuser Rat nach mehr oder wenig längerer Zeit wieder einmal von seinem Münzrecht Gebrauch machte, geschah es in der Regel lediglich aus dem Bestreben, hierdurch eine Verjährung dieses Privilegs zu verhindern.

Die Tatsache, daß Mühlhausen das Münzregal besaß, hatte - wie es auch bei anderen Münzständen der Fall war, - zur Folge, daß sich häufig beschäftigungslose Münzmeister darum bemühten, die Stadt zu einer Wiederaufnahme des Münzbetriebes zu bewegen, um auf diese Weise zu Arbeit und Verdienst zu kommen. Das gilt besonders für Zeiten größerer Münzverwirrungen. So enthalten die Mühlhäuser Münzakten zum Beispiel aus der Kipperzeit im ersten Viertel des 17. Jahrhunderts mehrere Gesuche auswärtiger Münzmeister, in denen diese ihre Dienste anboten und unter dem Hinweis darauf, daß das Münzen, wie das Beispiel anderer Münzstände zeige, zur Zeit nicht geringen Nutzen bringe, dem Rat nahelegten, ebenso zu verfahren.

In ähnlicher Weise scheint es zu der Guldenprägung im Jahre 1676 gekommen zu sein. Mit völliger Sicherheit läßt sich dies zwar nicht mehr feststellen, da Bewerbungsschreiben, wie sie zur ersten Kipperzeit eingingen, in den Münzakten von 1676 nicht enthalten sind. Es sprechen aber alle sonstigen Umstände dafür, daß der Gedanke, den Münzbetrieb wieder aufzunehmen, von außen her an den Mühlhäuser Rat herangetragen worden ist. Eine Verjährung des Münzrechts war seinerzeit nicht zu befürchten, da erst noch im Jahre 1665 Taler geschlagen worden waren. Für die Stadt lag also kein unmittelbarer Anlaß vor, erneut zu münzen. Es wird deshalb wohl nicht auf die Initiative des Rates zurückzuführen gewesen sein, wenn es Anfang 1676 zu Verhandlungen über eine neue Münzprägung mit dem früheren braunschweigisch-lüneburgischen Münzmeister Lippold Wefer kam, der offenbar ein neues Betätigungsfeld für seinen Sohn Julius Zacharias Wefer suchte, nachdem dieser sein Amt in Ellrich als Münzmeister des Grafen Gustav von Sayn-Wittgenstein im Sommer 1675 infolge seiner etwa viermonatigen Inhaftierung verloren hatte.

Lippold Wefer machte dem Mühlhäuser Rat im Januar 1676 eingehende Vorschläge, unter welchen Bedingungen die Münze wieder in Betrieb zu nehmen sei und welche Beträge dabei für die Stadt als Gewinn abfallen würden. Auch zur Beschaffung des Wardeins erbot er sich. Am 15. März kam sein Sohn Julius Zacharias Wefer nach Mühlhausen, um selbst alle Einzelheiten mit einer Ratskommission zu besprechen. Er brachte gleichzeitig den aus Goslar gebürtigen Henning Christoph Meyer mit, den er dem Rat als Wardein vorstellte. Obwohl bei dieser Verhandlung alle wesentlichen Fragen geklärt wurden, dauerte es jedoch noch mehr als einen Monat, ehe mit den Ausmünzungen selbst begonnen werden konnte. Wefer wollte zwar seine Arbeit möglichst bald aufnehmen Als er sich am 24. März anschickte, den ersten Guß einzusetzen, wurde ihm jedoch bedeutet, daß er zunächst eine Kaution stellen müsse, die auch schon in der Besprechung vom 15. März von ihm gefordert worden war. Außerdem war der Wardein, über den man von dem Syndikus Johann Philipp Klein in Goslar - allerdings ohne Erfolg - eine Auskunft erbeten hatte, noch nicht vereidigt worden. Über die Sicherheiten, die der Münzmeister zu leisten hatte, kam es zu längeren Auseinandersetzungen. Der Rat verlangte zwei unbeschränkt haftende Bürgen, während Wefer lediglich einen beschränkt haftenden Bürgen stellen und 300 Reichstaler in bar als Kaution hinterlegen wollte. Schließlich brachte der Münzmeister aber doch am 3. Mai zwei Bürgschaftserklärungen bei; sein Vater Lippold Wefer in Clausthal und sein Schwager Ludwig Georg Ziegenmeyer in Nordhausen verpflichteten sich, mit ihrem gesamten Vermögen und dem ihrer Ehefrauen "vff ein oder andern Vnverhofften wiedrigen fall, vnd do nehmlichen E. Edler vndt Hochweißer Rath der kayserlichen freyen ReichsStadt Mülhausen, wegen gemachter geringhältiger Müntze, alß der, ihme dem Müntzmeister, gegebene Müntzfühß Erfordert vnd besaget, oder sonsten, an dem Müntzmeister der Müntze halber, mit recht ichtwas Zu praetendiren haben solte", einzustehen. Daraufhin wurde auch am 5. Mai dem Wardein Henning Christoph Meyer der Eid abgenommen [Die Eidesformel hatte folgenden Wortlaut: "Ich schweere Zue Gott einen Leiblichen Eydt, daß ich uff die vom MüntzMeister einsetzende Silberr jedesmahl fleißig acht haben, solche allewege Zuer probe stellen, darauff genawe Obsicht haben damitt kein Unterschleiß geschehe, des Raths schaden Zue waren, bestes Zue werben, mit dem MüntzMeister nicht Zue Zuehaltten, von jedem Einsatz eine Probe Zue RathHauß in die Büchse Zue lieffern, und derogestaldt mich Zue bezeigen, wie einem ehrlichen und Auffrichtigen Wardin Zuestehet und oblieget, Sowahr etc.".].

Es stand von vornherein fest, daß die Zweidrittelstücke nicht nach dem Zinnaer Fuß ausgebracht werden konnten. Die Mühlhäuser Münzschmiede war auf den Silberkauf angewiesen. Der Preis des Silbers war aber zu Beginn des Jahres 1676 bereits so hoch, daß die Gulden nicht mehr zu 10½ Talern auf die feine Mark ausgebracht werden konnten, wenn das notwendige Silber hierfür besonders gekauft werden mußte. Lippold Wefer hatte deshalb schon bei seinen ersten Verhandlungen mit dem Rat im Januar 1676 ausgeführt, daß die Mark zu 10 Talern 16 Groschen ausgemünzt werden müsse. Als sein Sohn im März nach Mühlhausen kam, glaubte dieser, selbst diesen Fuß nicht mehr einhalten zu können. Julius Zacharias Wefer gab an, der Silberpreis sei inzwischen auf 10 Taler und 12 bis 13 Groschen für die feine Mark gestiegen, so daß eine Ausmünzung unter 10 Talern 17 Groschen nicht möglich sei. Mit diesem Münzfuß erklärte sich der Rat auch einverstanden; Anfang Mai wurde nochmals vor Beginn der Prägungen ausdrücklich festgestellt, daß "der Fuß einer Marck zue 10 rd. 17 ggr. gesetzet" bleibe.

Über die übrigen Vereinbarungen zwischen dem Rat und dem Münzmeister ergeben die Akten noch folgendes: Der Rat stellte das Münzgebäude. Er hatte die Schmiede, und den Gießofen aus Backsteinen, das Schmelzhaus aus Tafelsteinen anfertigen zu lassen. Schließlich beschaffte er den Glühofen ("klehoffen"), den Körnofen ("Gernnoffen") zur Schmelzung ungeschmeidigen Silbers, den Amboß sowie noch verschiedene Bohlen und Hölzer. Alle sonstigen Unkosten, insbesondere die Besoldung des Wardeins und der Münzgehilfen, wollte der Münzmeister übernehmen. Außerdem verpflichtete dieser sich, dem Rat von je 100 Talern an ausgemünztem Gelde eine bestimmte Abgabe zu zählen. Zu Beginn der Verhandlungen sprach man von einem Taler als "Schlagschatz". Bei der Besprechung am 15. März wollte der Münzmeister jedoch nur noch 16 Gutegroschen für je 100 Taler geben. Man einigte sich dahin, daß an einem der folgenden Tage zunächst ein Probeguß von 800 Talern gemacht werden sollte, um ein genaues Bild über den "profit" zu gewinnen. Nur bei diesem Einsatz versprach der Münzmeister vorerst, für je 100 Taler einen Taler zu zahlen. Im übrigen sollte es von dem Ergebnis dieses Probegusses abhängen, ob der Satz von einem Taler künftig beibehalten wurde oder nur, wie es der Münzmeister wollte, 16 Gutegroschen an den Rat abzuführen waren. Leider enthalten die Münzakten über den Probeguß keinerlei weitere Unterlagen, so daß nicht einmal feststeht, ob er überhaupt stattgefunden hat. Ebensowenig findet sich in den Akten noch irgendein späterer Vermerk, der darüber Auskunft gibt, welchen Schlagschatz schließlich der Münzmeister zu zahlen hatte.

Wefer hat bis Mitte Juli 1676 gemünzt. Er führte vom 8. Mai bis 15. Juli in sieben Teilzahlungen insgesamt 61 Taler im Werte von 93 fl. an den Rat ab. Danach wären, wenn man für je 100 Taler an ausgemünztem Gelde eine Abgabe von einem Taler zugrundelegt, mindestens 9150 Zweidrittelstücke geprägt worden. Betrug der Schlagschatz dagegen nur 16 Gutegroschen, so wären es sogar 13 725 Stück gewesen. Aufzeichnungen des Wardeins oder des Münzmeisters, aus denen sich der Umfang der Ausprägungen genauer ersehen ließe, sind nicht mehr vorhanden. Ebenso fehlen Probierberichte des Wardeins.

Das verhältnismäßig baldige Wiedereinstellen des Münzbetriebes ist offenbar darauf zurückzuführen, daß infolge eines weiteren Steigens des Silberpreises der vorgesehene Münzfuß völlig untragbar wurde. Wefer hatte sowieso schon - allem Anschein nach eigenmächtig - im Laufe seiner Ausmünzungen die feine Mark schließlich zu 10 Talern 19 Groschen ausgebracht. Ohne eine besondere Erlaubnis des Rates weiter zu gehen, trug er jedoch Bedenken. Der Münzmeister teilte deshalb am 5. September dem Rate mit, daß er zwar noch geringere Silbermengen zu 10 Talern 15 Groschen zu bekommen hoffe, daß aber auch bei diesem Preis die Mark auf 10 Taler 21 Groschen ausgemünzt werden müsse, "welches Er weder rathen noch mißrathen wolte". Er bat den Rat um Entscheidung, schlug aber gleichzeitig vor, um sicherer zu gehen, zunächst bei dem Generalwardein in Dresden anzufragen, "ob so wie gedacht die Marck auf 10 r. 21 ggr. paßiren könte". Der Rat entschied sich, in dem Bestreben, irgendwelche Ungelegenheiten für die Stadt zu vermeiden, für die vorgeschlagene Anfrage in Dresden.

Die Antwort des Generalwardeins Christoph Fischer mußte dem Rat jeden Mut zu weiteren Prägungen nehmen. Fischer stellte unter dem 20. September 1676 fest, daß schon die Ausmünzungen zu 10 Talern 17 bezw. 19 Groschen und somit erst recht ein Münzfuß zu 107/8 Talern "alzusehr über die schnur gehauer" seien, da nach dem Zinnaschen Fuß die feine Mark nicht höher als auf 10½ Taler ausgebracht werden solle, "dergleichen Chur Sachsen biß diese Stunde noch ausmüntzen läßet". Sein Urteil über das damals noch keineswegs in höchster Blüte stehende Heckenmünzenwesen faßte er dahin zusammen: " ... was wolte daraus werden, wann ein ieder müntzte wie Ihm beliebte, und des andern gelder wieder Verschmeltzte, und eben die hohe ausmüntzung, und Viele heckenMüntzen machen das Silber theuer, und Ziehet solcher MüntzNutzen eitel Unsegen nach sich".

Der Mühlhäuser Rat zog aus diesem Schreiben die notwendigen Folgerungen. Der Münzhammer mußte endgültig niedergelegt werden, wenn auch die der Kämmereikasse bisher aus der Guldenprägung zugeflossenen Einnahmen die der Stadt gleichzeitig erwachsenen Kosten kaum deckten: Die Ausgaben allein für das Münzgebäude hatten nach der Kämmereirechnung mindestens 90 fl. 4 gr. 1½ ₰ betragen. Hinzukamen noch andere, mit der Errichtung der Münze zusammenhängende allgemeine Unkosten, die sich allerdings in ihrer Höhe nicht genauer beziffern lassen. Diesen Beträgen standen an Abgaben des Münzmeisters nur 93 fl. gegenüber. Dem Münzmeister wurde deshalb, als er am 26. Oktober 1676 den erbetenen Abschied erhielt, eröffnet, "Er hette den Rath in große Kosten geführet, und dargegen keinen lucrum davon gehabt, alß würde Er den Schaden tragen helffen müßen". Ob und in welcher Weise der Rat allerdings mit diesem Vorbehalt Ernst gemacht hat, ist aus den Münzakten nicht zu ersehen. Der Wardein kam am 27. Oktober um seine Entlassung ein, die ihm auch ohne irgendwelche Einschränkungen erteilt wurde; der Rat stellte ihm unter dem 30. Oktober 1676 über seine Dienste in Mühlhausen eine besondere Kundschaft aus.



4. Über die Münzen der Stadt Mühlhausen (Thür.)
der Jahre 1701 bis 1708.

In: Deutsche Münzblätter Bd.60/62 (1940/42) S.241-247, 261-266.

Die Münzperiode von 1701 bis 1708 nimmt in der jüngeren Münzgeschichte der freien Reichsstadt Mühlhausen (Thür.) eine Sonderstellung ein. Sie unterscheidet sich von den übrigen Prägungen der neueren Zeit dadurch, daß diesmal der Mühlhäuser Rat nicht nur für eine kurze Zeit von wenigen Wochen oder Monaten, wie es z. B. noch in den Jahren 1665 und 1676 geschehen war, sondern während eines Zeitraumes von mehreren Jahren - wenn auch mit Unterbrechungen - münzen ließ. Die Stadt wollte im Gegensatz zu den früheren Ausmünzungen mit der Wiederaufnahme des Münzbetriebes im Jahre 1701 nicht nur eine Verjährung des Münzprivilegs verhindern, sondern darüber hinaus aus diesem Recht noch besondere Gewinne ziehen. Im Jahre 1700 hatte man in Mühlhausen mit dem Bau eines städtischen Waisenhauses begonnen [Vgl. R. Jordan, Chronik der Stadt Mühlhausen (Thür.), Bd.3, S.144; Mühlhäuser Geschichtsblätter Bd.28, S.29.]. Der Finanzierung dieses Vorhabens sollten auch die Einkünfte aus der Münze dienen. Während der Vorverhandlungen mit dem Münzmeister über die Einrichtung des Münzbetriebes wurde hierauf ausdrücklich hingewiesen; selbst in die Bestallung für den Münzmeister wurde der Vermerk aufgenommen, daß der Überschuß aus den Ausmünzungen "zu dem nechstens einzurichtenden Waisenhause verwendet werden solle". Später wurden sogar Kapitalien, die für das Waisenhaus bereits anderweitig aufgebracht worden waren, für die notwendigen Silberankäufe der Münze zur Verfügung gestellt, weil man hoffte, sie auf diese Weise besonders günstig verwerten und vermehren zu können.

I.

Mit der Einrichtung der Münze beauftragte der Mühlhäuser Rat den Münzmeister Johann Dietmar [Johann Dietmar (auch "Ditmar" und "Dittmar") war 1691/92 Münzmeister in Darmstadt (F.A.W. Schlickeysen - R. Pallmann, Erklärung der Abkürzungen auf Münzen der neueren Zeit, des Mittelalters und des Alterthums, 3.Aufl., 1896, S.230).]. Dieser wurde von seinem Bruder, dem Münzmeister Andreas Dietmar in Kassel [Andreas Dietmar war 1685/86 als Münzmeister in Nordhausen (F.Frhr.v. Schrötter im "Deutschen Jahrbuch für Numismatik" 1938, S.62), 1686 in Merseburg (Schlickeysen - Pallmann, a. a. O., S.24) sowie 1690/91 in Erfurt (G. Hummel in "Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt", Heft 53, S.135) und Mainz (Schlickeysen - Pallmann, a. a. O.) tätig. Nach den Akten D 8 a Nr.5, Bl.169 im M. A. war er noch im Jahre 1706 Münzmeister in Kassel, während er nach Schlickeysen - Pallmann, a. a. O. nur bis 1704 dort gewesen sein soll.], unterstützt. Die beiden Brüder kamen Anfang September 1701 nach Mühlhausen und verhandelten mit einer Ratskommission an Hand eines mitgebrachten "Münzprojekts" über die näheren Umstände der geplanten Ausmünzungen. Man wurde bald einig. Der neue Münzmeister erhielt zwei von dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Mühlhausen ausgefertigte Bescheinigungen. In der einen, ausgestellt am 8. September 1701, wurde auf seine Bestallung als Mühlhäuser Münzmeister hingewiesen und jedermann gebeten, Johann Dietmar bei der Beschaffung der erforderlichen Münzgerätschaften behilflich zu sein. Die zweite Urkunde wurde am 15. September 1701 ausgefertigt; sie richtete sich an, den Eisenschneider Jeremias Balthasar Wilhelmi in Ilmenau. Der Mühlhäuser Rat bat Wilhelmi, für den Münzmeister die notwendigen Stempel für die Mühlhäuser Münze anzufertigen.

Die Vorbereitungen für die Aufnahme des Münzbetriebes nahmen etwas mehr als zwei Monate in Anspruch. Während der Münzmeister die Münzgerätschaften, soweit sie nicht mehr von früheren Ausmünzungen her in Mühlhausen selbst vorhanden waren, sich auswärts beschaffte und außerdem sich um einen Wardein bemühte, ließ der Rat das Münzgebäude herrichten. Ferner wurden durch einen Ratsbeschluß vom 21. Oktober der Bürgermeister Andreas Reinhardt sowie die Ratsherren Gerichtsschreiber Johann Georg Engelhardt und Kammerschreiber Johann Hermann Bellstedt zu Münzdeputierten bestellt und beauftragt, zusammen mit dem Stadtsyndikus Dr. Heinrich Wilhelm Graßhoff "die Aufsicht beym neü angeordneten MüntzWesen" zu führen. Die neuen Münzdeputierten vereidigten am 5. November den Münzmeister, den von diesem präsentierten Wardein Gottfried Hermann und den Eisenschneider Wilhelmi aus Ilmenau; gleichzeitig händigten sie den Genannten ihre unter dem gleichen Datum ausgefertigten Bestallungsurkunden aus. Auch für die Münzdeputierten selbst wurde eine "Instruction" ausgestellt, die ihre Pflichten im einzelnen festlegte.

Die Bestallung des Münzmeisters legte unter 19 Nummern alle wesentlichen Einzelheiten des Münzvorhabens fest. Sie bestimmte, daß der Rat für den Münzmeister Wohnung und "Münzstatt" zu stellen und außerdem den Wardein zu besolden hatte, dem ein Jahresgehalt von 200 Talern, zahlbar in vierteljährlichen Raten, versprochen wurde. Für die eigentliche Münrzrüstung mußte der Münzmeister sorgen; er hatte insbesondere auch das benötigte Silber auf seine Kosten zu beschaffen. Von jeder ausgemünzten feinen Mark Silber mußte er 2 gute Groschen als Schlagschatz zahlen, wovon zunächst die Miete für das Münzgebäude, die Besoldung des Wardeins und das "honorarium" für die Münzdeputierten beglichen werden sollte, während der Rest für das Waisenhaus bestimmt war. Weiterhin wurde vorgeschrieben, wie die Münzeisen zu verwahren waren, was mit unbrauchbar gewordenen Eisen zu geschehen hatte, welches Remedium zugelassen wurde, wie Unstimmigkeiten mit dem Wardein bei der Probe bereinigt werden sollten und daß schließlich eine Fahrbüchse mit drei Schlössern zu halten war, für die die Münzdeputierten, der Münzmeister und der Wardein je einen Schlüssel erhielten.

Einen besonders breiten Raum nahmen die Bestimmungen über den Münzfuß ein. Ganze, halbe und viertel Reichstaler sollten nach der Reichsmünzordnung ausgebracht werden. Alle übrigen Stücke waren nach dem Leipziger Fuß zu münzen; von dem es hieß, daß er "nunmehro in dem ganzen Reiche recipiret ist, und wonach auch die Reichs- und andere zumünzen berechtigte Städte sich richten". Demgemäß wurde für die einzelnen Münzsorten folgendes Korn festgelegt:
Zweidrittel-, Drittel- und Sechstelstücke        12 Lot fein.
Doppelgroschen7 Lot fein.
einfache Groschen6 Lot 5 Grän fein.
gute Dreier (Vierlinge)3 Lot 8 Grän fein.
Außerdem wurde für die genannten Münzsorten folgendes Schrot vorgeschrieben:
Zweidrittelstücke13½ Stuck auf die rauhe kölnische Mark.
Drittelstücke27 Stuck ...
Sechstelstücke54 Stuck ...
Doppelgroschen65 Stuck ...
einfache Groschen118 Stuck ...
gute Dreier (Vierlinge)  270 Stuck auf die rauhe kölnische Mark
Schließlich wurde noch die Ausmünzung von Mühlhäuser Zweiern und Pfennigen, von denen 8 bzw. 16 einen guten Groschen galten, vorgesehen; sie sollten nach dem Hessen-Kasseler Münzfuß ausgebracht werden, über den man sich, als die Bestallung für den Münzmeister ausgefertigt wurde, noch genauer erkundigen wollte. Spätere Feststellungen führten aber zu dem Ergebnis, daß in Hessen-Kassel derartig kleine Münzen nicht geprägt wurden. Aus den noch erhaltenen Münzrechnungen geht hervor, daß die Zweier schließlich mit einem Feingehalt von 2 Lot gemünzt wurden und 480 Stück, auf die rauhe, kölnische Mark gehen sollten. Für jede in 2 Pfennig-Stücken ausgeprägte Mark Feinsilber versprach der Münzmeister, neben dem vereinbarten Schlagschatz von 2 guten Groschen noch 1 Taler für die Armen zu zahlen.

Die ersten Gepräge lieferte der Münzmeister am 21. November 1701. Es war ein Werk Doppelgroschen mit 74 Mark Rauhgewicht. Noch im gleichen Monat folgten drei weitere Werke Doppelgroschen. Im Dezember kamen noch, einfache Groschen und Zweidrittelstücke hinzu. Insgesamt wurden im Jahre 1701 folgende Mengen geprägt:
Zweidrittelstücke1 Werk mit 53 Mark 13½ Lot Rauhgewicht.
Doppelgroschen6 Werke mit 488 Mark 10 Lot Rauhgewicht.
einfache Groschen2 Werke mit 132 Marl 2 Lot Rauhgewicht.
Es wurden mithin etwa 727 Zweidrittelstücke, 31761 Stück Doppelgroschen und 15591 Groschenstücke ausgebracht.

Die Ausmünzungen wurden in der ersten Hälfte des Jahres 1702 in dem gleichen Umfange fortgesetzt. Im Mai ging der Münzbetrieb etwas zurück. Ebenso waren die Monate Juli, Oktober und November verhältnismäßig wenig ergiebig. Die Monate Juni und Dezember dagegen brachten wieder eine normale Münztätigkeit, während der August mit 541 Mark 4 Lot Rauhgewicht an Doppelgroschen die Spitze darstellte. Das Jahr 1702 hatte folgendes Gesamtergebnis:
Drittelstücke1 Werk mit 1 Mark Rauhgewicht-
Doppelgroschen37 Werke mit 2396 Mark 10 Lot Rauhgewicht.
einfache Groschen7 Werke mit 374 Mark 14 Lot Rauhgewicht.
4 Pfennig-Stücke2 Werke mit 112 Mark 10 Lot Rauhgewicht.
2 Pfennig-Stücke2 Werke mit 116 Mark Rauhgewicht.
Demnach wurden geprägt: rund 27 Drittelstücke, 155.781 Stück Doppelgroschen, 44.235 Stück einfache Groschen, 30.409 Vierlinge und 55.680 Zweier. Zum Teil werden diese Münzen, auch wenn sie erst im Jahre 1702 fertiggestellt wurden, noch die Jahreszahl 1701 getragen haben. Wenigstens läßt sich dies für die Drittelstücke nachweisen. Von ihnen sind bisher nur solche mit dieser Jahreszahl bekannt geworden. Nach den Münzrechnungen wurden sie am 21. Januar 1702 geliefert; es läßt sich also ohne weiteres erklären, wenn sie noch die Jahreszahl 1701 trugen.

Im Jahre 1703 ließ die Münztätigkeit erheblich nach. In den Monaten März, Mai und Juli wurde überhaupt nicht gemünzt. Die Umsätze im Januar, Februar, April, Juni und August gingen gegenüber dem monatlichen Durchschnitt des Vorjahres stark zurück. Als letztes Werk lieferte der Münzmeister im September Doppelgroschen mit 115 Mark Rauhgewicht. Von da ab ruhte der Münzbetrieb völlig. Insgesamt wurde im Jahre 1703 mit dem Münzmeister über folgende Münzsorten und Mengen abgerechnet:
Zweidrittelstücke1 Werk mit 31 Mark Rauhgewicht.
Doppelgroschen11 Werke mit 919 Mark 13½ Lot Rauhgewicht.
2 Pfenmg-Stucke1 Werk mit 52 Mark Rauhgewicht.
Es wurden 1703 also etwa 419 Zweidrittelstücke, 59.790 Doppelgroschen und 24.960 Zweier fertiggestellt [Sämtliche Angaben über die in den Jahren 1701 bis 1703 im einzelnen geprägten Mengen sind den Bescheinigungen des Wardeins entnommen, die dieser über jede Lieferung des Münzmeisters ausstellte.].

Reichstaler und ihre Teilstücke, Sechstelstücke und Pfennige, deren Prägung in der Bestallungsurkunde für den Münzmeister ursprünglich vorgesehen worden war, sind in den Jahren 1701 bis 1703 und auch später nicht gemünzt worden.

Schon bald nach dem Beginn der Ausmünzungen zeigte sich, daß der Betrieb der Münze für den Rat ein reines Verlustgeschäft war. Der Stadtsyndikus Dr. Graßhoff brachte bereits im Juni 1702 zum Ausdruck, daß es in der bisherigen Weise mit der Münze nicht weitergehen könne. Er stellte fest, daß nach den ersten sieben Monaten (November 1701 bis Mai 1702) einer Einnahme von 66 Tlrn. 17 ggr. 6 g₰ an Schlagschatz eine Ausgabe von 130 Tlrn. 16 ggr. an Besoldung für den Wardein und Miete für das Münzhaus gegenüberstanden. Der Rat hatte also in dieser Zeit für die Münze 63 Tlr. 22 ggr. 6 g₰ zusetzen müssen, abgesehen davon, daß er dem Münzmeister noch einen Teil der Münzgerätschaften zur Verfügung gestellt hatte.

Diese Verluste ließen sich auf verschiedene Weise beseitigen. Zunächst hätte es nahe gelegen, den Umfang der Prägungen zu steigern, weil damit auch die Einkünfte aus dem Schlagschatz stiegen, da ja der Münzmeister für jede ausgemünzte feine Mark 2 gute Groschen zu zahlen hatte. Eine wesentliche Intensivierung des Münzbetriebes scheiterte aber praktisch daran, daß es offenbar nicht gelang, die erforderlichen Rohsilbermengen zu einem erträglichen Preise zu beschaffen. Der Münzmeister, der vertragsgemäß das notwendige Silber auf seine Kosten zu besorgen hatte und aus dem Unterschied zwischen dem Silberpreis und dem Fuß, zu dem er das gekaufte Silber vermünzte, seinen Gewinn zog, wandte sich schon im März 1702 an den Rat und bat diesen um seine Unterstützung bei Verhandlungen mit einem Silberlieferanten. Johann Dietmar glaubte damals, in dem Fuldaer Juden Salomon David einen Mann gefunden zu haben, der ihm, wenn nicht wöchentlich, so doch mindestens jede zweite Woche 100 Mark Feinsilber liefern könne. Da den Juden jedoch an sich der Silberhandel verboten war, wollte Salomon David sich nur dann auf die Sache einlassen, wenn ihm der Schutz der Stadt selbst zugesichert wurde und er vor allem von dem Rat einen "Versicherungsbrief" erhielt, damit ihm niemand bei seiner Reise nach Mühlhausen und seiner Ankunft dort Hindernisse bereitete. Der Rat, der an der Beschaffung möglichst umfangreicher Silbermengen ja selbst interessiert war, ging auch auf die Wünsche seines Münzmeisters ein. Er ließ dem Juden gemäß einem Beschluß vom 24. März 1702 mitteilen, er möge, wenn er sich getraue, die in Aussicht gestellten Silbermengen auch tatsächlich regelmäßig zu liefern, nach Mühlhausen kommen; man würde dann mit ihm wegen des erbetenen Schutzes "eine gewisse Abrede machen". Ein endgültiges Abkommen ist aber nicht getroffen worden. Es wurden in den nächsten Monaten noch mehrere Schreiben gewechselt. Der Münzmeister suchte sogar Salomon David persönlich auf; nach Mühlhausen kam der Jude aber nicht. Er teilte dem Rat schließlich unter dem 10. September 1702 mit, für die Gewährung des Ratsschutzes eine Kaution von 1000 Talern stellen zu wollen. Im übrigen wollte er aber weder formell ein Münzlieferant werden noch dem Münzmeister die Kasse halten, sondern nur dem Rat als ein getreuer und rühriger Untertan dienen. Das Schreiben schloß mit dem Satz, bekomme er binnen vier Wochen keine Antwort, so wolle er sich woanders hinwenden. Dabei ist es verblieben. Der Name des Salomon David taucht in den Münzakten nicht mehr auf.

Erfolgreicher waren die Verhandlungen mit dem Silberlieferanten Amsel Wertheim. Dieser Jude wurde als "Schutzverwandter" aufgenommen; der Rat sicherte ihm durch einen Beschluß vom 12. Mai 1702 zu, sich jedermann gegenüber, insbesondere beim niedersächsischen Kreisdirektorium, für ihn einzusetzen und an allen Orten, wo dem Lieferanten Hindernisse bereitet würden, diese nach bestem Vermögen auszuräumen.

Zu größeren Silberlieferungen scheint es aber trotz dieses Vertrages nicht gekommen zu sein. Der Münzmeister konnte im Juni 1702 nur 122 Mark 12 Lot 14 Grän Feinsilber vermünzen. In den nächsten Monaten waren es folgende Mengen:
Juli 47 Mark 14 Lot 9 Grän Feinsilber.
August 236 Mark 12 Lot 13 Grän Feinsilber.
September 123 Mark 3 Lot 1 Grän Feinsilber.
Oktober 26 Mark 1 Lot 5 Grän Feinsilber.
November 52 Mark 12 Lot 14 Grän Feinsilber.
Dezember129 Mark 3 Lot 1 Grän Feinsilber.
Im Jahre 1703 wurden die vermünzten Feinsilbermengen noch geringer, zumal in den Monaten März, Mai und Juli der Münzbetrieb überhaupt ruhte.

Zu dem Mangel an ausreichenden Silberlieferungen kam noch eine weitere Schwierigkeit. Die neuen Mühlhäuser Gepräge wurden nicht überall angenommen. Vor allem wurden sie bereits im Mai 1702 in Leipzig, einem der Haupthandelsplätze für Mühlhausen, durch öffentlichen Anschlag verrufen. Ein Protestschreiben des Mühlhäuser Rats an den Rat zu Leipzig vom 28. Oktober 1702, in dem besonders betont wurde, daß die neuen Mühlhäuser Münzen nach dem Leipziger Fuß ausgebracht worden seien, blieb ohne jeden Erfolg. Der Leipziger Rat konnte in seiner Antwort vom 3. November 1702 nur darauf hinweisen, daß die Annahme der Mühlhäuser Gepräge auf Grund eines ausdrücklichen Befehls des Königs und Kurfürsten verboten worden sei und im übrigen schon seit mehreren Jahren in den sächsischen Gebieten außer den eigenen Landesmünzen nur die Münzsorten von Brandenburg und Braunschweig-Lüneburg zugelassen seien. Zum Schluß brachte der Leipziger Rat zum Ausdruck, daß ihm mit dem Verruf der Mühlhäuser Münzen eine "Beschimpfung", wie der Mühlhäuser Rat diese Maßnahme bezeichnet hatte, völlig fern gelegen habe.

Anfang 1703 wies der Syndikus Dr. Graßhoff erneut darauf hin, daß auf dem Gebiete des Münzwesens etwas Durchgreifendes geschehen müsse. Er stellte fest, daß bei 1539 Mark 11 Lot 10 Grän Feingewicht, die bis einschließlich Dezember 1702 ausgemünzt worden waren, der Münzmeister - 2 gute Groschen auf die Mark gerechnet - 128 Tlr. 7 ggr. 71 ₰ zu zahlen hatte. Dazu kam noch für 14½ in Zweiern ausgeprägte Mark Feinsilber der von dem Münzmeister je Mark für die Armen versprochene Taler, also der Betrag von 14 Tlrn. 12 ggr. Diese Einnahmen reichten nicht einmal für die Besoldung des Wardeins aus, der auf jährlich 200 Taler Anspruch hatte. Graßhoff schlug deshalb vor, wegen des Restgehaltes für den Wardein den Münzmeister zur "Satisfaction" heranzuziehen, da dieser bei seiner Anstellung zugesagt hatte, den Rat "der von ihm verfertigten und ausgegangenen Münze halber in allem schadlos zuhalten". Daneben versuchte der Syndikus noch, den Wardein zu einer Herabsetzung seiner Gehaltsansprüche zu bewegen. Nach einem Aktenvermerk brachte er auch den Wardein dahin, daß dieser sich künftig mit einem Jahresgehalt von 100 Talern zufrieden geben wollte. Ein gewisser Ausgleich sollte dadurch geschaffen werden, daß der Münzmeister in Zukunft dem Wardein die Kost gewährte.

Die Verhandlungen über die Neuregelung des Münzbetriebes kamen. nur langsam vorwärts. Dr. Graßhoff war bemüht, auch mit dem Münzmeister zu einer Änderung seiner Anstellungsbedingungen zu kommen, um die Fortführung der Münze für die Stadt wirtschaftlicher zu gestalten. Am 24. August 1703 gelang es ihm, mit dem Münzmeister auf einer völlig neuen Grundlage einig zu werden. Alles zu vermünzende Silber einschließlich Pagamenten sollte künftig von dem Rat durch bestimmte Lieferanten und sonst nach Gelegenheit angeschafft werden. Im übrigen besoldete der Rat wie bisher den Wardein und stellte die Münzstätte. Der Münzmeister übernahm dagegen die Münzrüstung, soweit sie ihm der Rat zur Verfügung gestellt hatte. Hierfür wie auch für die Anschaffung der notwendigen Tiegel, der Kohlen, des Holzes, des, Weinsteins und des Salzes sowie für alle übrigen Arbeiten und Kosten, die bei der Münzprägung entstanden, sollten dem Münzmeister hinfort an Lohn von je einer Mark Zweidrittelstücke 4 ggr., Doppelgroschen 5 ggr. und einfachen Groschen 8 ggr. gezahlt werden. Bei einer solchen Regelung erschien, wie der Wardein Heemann berechnet hatte, die Rentabilität der Münze gesichert.

Inzwischen hatte sich der Rat auch nach einem neuen Silberlieferanten umgesehen. Er trat Ende Juli 1703 mit dem Schutzjuden Lemle Moses aus Fürth bei Nürnberg in Verbindung, der wöchentlich hundert Mark fein und mehr Silber in holländischen Plantschen [Silberbarren, die im Großhandel als Zahlungsmittel galten.], Bruchsilber und sonstigem Altsilber, soweit es für Münzstätten geliefert werden durfte, beschaffen wollte. Der Rat schloß mit ihm am 3. September 1703 einen entsprechenden Vertrag ab und sagte ihm zu, die Mark Feinsilber mit den nachstehenden, aus den jeweiligen Silberlieferungen geprägten Münzsorten wie folgt zu bezahlen:

In Zweidrittelstücken mit 11 Tlrn. 18 ggr.,
In Doppelgioschen mit 12 Tlrn 2 ggr.,
In einfachen Groschen mit 12 Tlrn 3 ggr.
Der Vertrag sollte Michaelis 1703 in Kraft treten und zunächst für ein Vierteljahr gelten. Eine Verlängerung von Quartal zu Quartal wurde vorgesehen.

Auch dieser Versuch, regelmäßige und ausreichende Silberlieferungen für die Münze sicherzustellen, führte nicht zu dem gewünschten Erfolg. Der Fürther Schutzjude kam seinen Verpflichtungen nicht nach; die von ihm zugesagten Silberbarren und Pagamente blieben aus. Damit entfiel auch die wesentlichste Voraussetzung für die mit dem Münzmeister neu getroffene Vereinbarung: Die im September 1703 noch ausgebrachten Doppelgroschen im Gesamtgewicht von 115 Mark sollten deshalb vorläufig das letzte Werk werden, das der Münzmeister fertigstellte. Der Münzbetrieb mußte aus Silbermangel bis auf, weiteres stillgelegt werden.

Eine Gesamtabrechnung über die Ausmünzungen vom November 1701 bis zum September 1703 ergab, daß der Münzmeister für diese Zeit 192 Tlr. 20 ggr. an Schlagschatz zu leisten hatte. Dem stand das Verlangen des Wardeins auf Zahlung eines zweifachen Jahresgehaltes von insgesamt 400 Tlrn. gegenüber. Es blieb also ein ungedeckter Rest von 206 Tlrn. 4 ggr., von dem der Wardein wegen ihm gewährter Kost 50 Tlr. in Abzug brachte, so daß er schließlich noch 156 Tlr. 4 ggr. forderte. Der Rat versuchte zunächst, ihn wegen dieses Betrages an den Münzmeister zu verweisen, da nicht er, der Rat, mit dem Wardein "contrahiret" hätte, sondern die beiden Brüder Dietmar ihn verpflichtet und dem Rate lediglich "ad confirmandum praesentiret" hätten. Der Wardein ließ sich aber auf diese Ausflüchte nicht ein, sondern berief sich auf die von dem Rate ausgestellte Bestallungsurkunde. Dagegen mußte er sich damit abfinden, daß ihm vorgehalten wurde, er hätte sich für das zweite Jahr seiner Tätigkeit mit einem Jahresgehalt von nur 100 Talern einverstanden erklärt. Hermann bestritt das Zustandekommen einer solchen Vereinbarung. Es gelang ihm aber nicht, die Behauptung des Rates, die auch der Münzmeister bestätigte, ausreichend zu widerlegen; er gab sich schließlich damit zufrieden, daß ihm, nachdem der Rat ihm ebenso wie dem Münzmeister am 12. Dezember 1703 gekündigt hatte, wenige Tage später zur Abgeltung seiner Ansprüche nur 56 Tlr. ausgezahlt wurden.

Noch erheblich schwieriger gestaltete sich die Abrechnung mit dem Münzmeister. Insbesondere erhob der Münzmeister gegen seine Kündigung Einspruch. Er verwies auf seine Anstellungsurkunde vom 5. November 1701, in der es hieß, daß der Rat ihm die Stelle eines Mühlhäuser Münzmeisters, wenn er der Bestallung in allen Punkten nachlebe, "vor allen andern auff seine Lebenszeit gönnen" wolle. Johann Dietmar glaubte deshalb, nicht ohne weiteres entlassen werden zu können. Er machte vielmehr dem Rat neue Vorschläge für eine Fortsetzung der Münzprägungen, wollte künftig für die Besoldung des Wardeins und alle sonstigen Ausgaben einstehen und behauptete, daß ein Gothaischer Hofjude regelmäßige Silberlieferungen zugesagt habe.

II.

Der Rat beabsichtigte zunächst, sich für die Verluste, die ihm die Ausmünzungen der Jahre 1701 bis 1703 gebracht hatten, an der Münzrüstung, die der Münzmeister mit nach Mühlhausen gebracht hatte und die im wesentlichen wohl seinem Bruder in Kassel gehörte, schadlos zu halten. Später sah man jedoch hiervon ab, ohne daß sich aus den Münzakten entnehmen läßt, welche Gründe für diesen Entschluß maßgebend waren. Offenbar ist es dem Münzmeister gelungen, vielleicht unter erneutem Hinweis darauf, daß er auf Lebenszeit angestellt worden sei, den Rat zu einer Wiederaufnahme des Münzbetriebes zu veranlassen. Außerdem hat allem Anschein nach auch der Gedanke, aus den etwaigen Überschüssen der Münze den Neubau des Waisenhauses zu finanzieren, neuen Auftrieb erhalten. Wenigstens machte der Syndikus Dr. Graßhoff im Frühjahr 1704 dem Rat neue Vorschläge, "wie das Münzwesen der Gestalt einzurichten, daß es ohne alle Verantwortung sei". Die Vorlage fußte im wesentlichen auf den Vereinbarungen, die Graßhoff im Jahre vorher mit dem Münzmeister getroffen hatte. Sie sah eine besondere Münzkasse vor, durch die alle Einnahmen und Ausgaben für die Münze laufen und die die Münzdeputierten verwalten sollten. Als Silberlieferant wurde wiederum der Fürther Schutzjude Lemle Moses genannt,der erneut die Lieferung von wenigstens 1300 Mark Feinsilber im Vierteljahr versprach. Die an den Münzmeister für Kohlen, Tiegel, Holz, Weinstein, Salz, Stock und Eisen zu zahlenden Beträge wurden jedoch nicht unerheblich herabgesetzt, zumal aus ihnen nicht mehr die übrigen bei der Münzprägung entstehenden Kosten zu begleichen waren, für die jetzt die Münzkasse aufkommen sollte. Im Gesamtergebnis errechnete Dr. Graßhoff nach Abzug aller Unkosten einschließlich eines Salärs für die Münzdeputierten einen vierteljährlichen "Profit" von 71 Tlrn. 10 ggr. für das Waisenhaus. Dafür sollten aus bereits angesammelten "Waisenhausgeldern" der Münzkasse als notwendiges Kapital für die ersten Silberankäufe zunächst 100 Tlr. zur Verfügung gestellt werden. Die späteren Silberlieferungen waren sodann, wie es auch schon in dem Vertrag mit Lemle Moses vom 3. September 1703 vorgesehen worden war, mit dem ausgemünzten Geld zu bezahlen. Zum Schluß schlug Graßhoff vor, alle Verträge mit dem Juden, dem Münzmeister und dem Wardein nur für ein Vierteljahr abzuschließen und sie ebenso jeweils von Quartal zu Quartal zu verlängern, damit man den Münzbetrieb je nach dem Erfolg einschränken könne.

Der Rat stimmte in zwei Beschlüssen vom 18. April und 16. Mai 1704 den Vorschlägen seines Syndikus zu. Als Wardein wurde, da Gottfried Hermann, der Wardein der Vorjahre, Mühlhausen nach seiner Kündigung Ende 1703 verlassen hatte, der frühere Dessauer Wardein Christoph Müller angenommen; er erhielt ein Jahresgehalt von 100 Talern. Ob der Vertrag mit ihm schriftlich niedergelegt worden ist, läßt sich nicht mehr feststellen; die Münzakten enthalten eine solche Bestallungsurkunde nicht. Ebenso finden sich keine neuen schriftlichen Verträge mit dem Juden Lemle Moses und dem Münzmeister Johann Dietmar.

Mit den neuen Münzprägungen wurde am 1. Juni 1704 begonnen; sie dauerten nur ein halbes Jahr. In dieser Zeit konnten lediglich 479 Mark 9 Lot 7 Grän an Feinsilber vermünzt werden. Es wurden Doppelgroschen, einfache Groschen [Ein Groschenstück mit der Jahreszahl 1704 habe ich noch nicht ermitteln können. Sind etwa gar keine neuen Stempel angefertigt und noch die Groschenstempel des Jahres 1702 benutzt worden?] und Dreier [In der Vorlage des Dr. Graßhoff war nur von "Vierlingen" die Rede, wie sie im Jahre 1702 geprägt worden waren.] geprägt, und zwar nach einer Münzrechnung des Münzmeisters in folgenden Mengen:
    Doppelgroschen :   9 Werke mit 858 Mark 13¼ Lot Rauhgewicht,
    einfache Groschen :   1 Werk mit 91 Mark Rauhgewicht,
    Dreier :   1 Werk mit 138 Mark 1¼ Lot Rauhgewicht.
An Geld machten die einzelnen Sorten folgende Beträge aus:
    Doppelgroschen :   4675 Rtlr. 19 ggr. = rund 56110 Stück,
    einfache Groschen :   446 Rtlr. 10 ggr. = 10714 Stück,
    Dreier :   392 Rtlr. 8 ggr. = 37664 Stück.
Errechnet man unter Zugrundelegung der für die einzelnen Münzsorten nach dem Leipziger fuß vorgeschriebenen Schrote die Stückzahlen aus den Rauhgewichten, ergeben sich nicht ganz unerhebliche Unterschiede. Danach sind, 286 Doppelgroschen und 383 Dreier zu viel und 24 einfache Groschen zu wenig aus den Rauhgewichten geprägt worden.

Der verhältnismäßig geringe Umfang der Ausmünzungen zeigt, daß der Fürther Schutzjude die von ihm übernommenen Verpflichtungen wiederum in keiner Weise erfüllte. Ebenso blieb es ohne Erfolg, daß die Münzkasse nicht nur mit 100 Rtlrn., wie es in den Vorschlägen des Dr. Graßhoff vorgesehen war, sondern sogar mit 1000 Rtlrn. Waisenhausgeldern gespeist wurde. Das notwendige Silber ließ sich einfach nicht beschaffen, selbst wenn grobe Sorten in den Schmelztiegel wanderten. Hinzu, kam, daß bald zwischen dem Münzmeister und dem neuen Wardein Zwistigkeiten entstanden. Schon Ende Oktober 1704 beschwerte sich der Wardein darüber, daß der Münzmeister ständig Vorschuß verlange und "einen großen Abgang an Silber schuldig" sei. Der Rat beschloß deshalb, als der Wardein Anfang Januar 1705 die Rechnung über die Münztätigkeit des vergangenen Halbjahres vorlegte und sich aus ihr ergab, daß der Münzmeister der Münzkasse für 200 Tlr. nicht wieder zurückgeliefertes Silber schuldig war, am 19. Januar 1705, die Münze erneut zu schließen. Zuzüglich der Regreßforderungen, die der Rat noch wegen der Ausmünzungen der Vorjahre gegen den Münzmeister erhob, schuldete dieser insgesamt 323 Tlr. 3 ggr.

Der Münzmeister, dem die Einstellung des Münzbetriebes wiederum jede Verdienstmöglichkeit nahm, bot seine Münzgeräte, die er mit 380 Rtlrn. bewertete, als Sicherheit an in der Hoffnung, daß der Rat ihm sodann die weitere Ausmünzung gestatten werde. Im einzelnen bestand die Münzrüstung aus folgenden Stücken:
    Zwei Prägewerke zu je 50 Rtlrn.   100 Rtlr.
    ein neues Durchlaßwerk   50 Rtlr.
    drei Durchschnitte zu je 30 Rtlrn.   90 Rtlr.
    vier Durchlaßwerke zu je 20 Rtlrn.   80 Rtlr.
    eine große Wage mit Gewichten   40 Rtlr.
    Schraubstock, Feilen, Stechmesser, Drehwerke   20 Rtlr.
    Summe     380 Rtlr.
Dem Rat genügte diese Kaution aber nicht, zumal der Wardein, dessen Gutachten der Rat einholte, an den einzelnen Stücken zum Teil erhebliche Mängel feststellte. In einem Beschluß vom 13. März 1705 erklärte er, er würde die Fortführung dei' Münze nur zulassen, wenn mindestens 1000 Taler monatliche Kaution gestellt würden und man außerdem sicher gehe, daß für das Waisenhaus vierteljährlich 50 Taler erzielt würden, ein Betrag, der im Anfang wöchentlich für das Waisenhaus versprochen worden sei. Im übrigen ließ der Rat für alle Fälle die Münzgerätschaften des Münzmeisters sicherstellen und auf das Rathaus bringen. Nur einzelne Stücke blieben in der Münze selbst, deren Türen mit dem Kanzleisekret versiegelt wurden.

Diesen Maßnahmen folgten neue Verhandlungen mit weiteren Eingaben des Münzmeisters und des Wardeins, die die verschiedensten Vorwürfe gegeneinander erhoben. Am 22. Mai 1705 beschloß der Rat, nachdem er vier Monate mit dem Münzmeister Geduld gehabt und vergeblich darauf gewartet hatte, daß dieser seine Schuld begleichen würde, ihn zu entlassen. Aber auch dieser Beschluß wurde - wie die Kündigung Ende 1703 - nicht durchgeführt. Der Münzmeister überreichte unter dem 3. Juni 1705 eine lange Verteidigungsschrift. Er berief sich wiederum auf seine Bestallungsurkunde vom 5. November 1701, in der ihm eine lebenslängliche Anstellung zugesagt worden sei, und versicherte, sich eines Verstoßes gegen seine Verpflichtungen nicht bewußt zu sein. Vor allem bestritt er, einen bestimmten Münzgewinn versprochen zu haben, und wollte in keiner Weise daran schuld sein, "daß die Münze zeithero nicht viel profit abgeworffen" habe. Weiterhin wehrte er sich dagegen, daß der Wardein, ohne allerdings wohl von dem Rate dazu beauftragt worden zu sein, sich inzwischen um einen neuen Münzmeister bemüht und deswegen mit dem Probierer Johann Jeremias Gründler in Nordhausen Fühlung genommen hatte, mit dem er offenbar besser auszukommen hoffte. Zum Schluß bat der Münzmeister nochmals darum, ihm "die versprochene Müntze noch weiter zu gönnen, und so viel möglich zu assistiren". Der Rat ließ diese Verteidigungsschrift nicht unwidersprochen; er beauftragte die Münzdeputierten, dem Münzmeister nochmals vorzuhalten, daß man sich lediglich mit Rücksicht auf den von ihm in Aussicht gestellten Gewinn und seine Zusage, für das erforderliche Silber zu sorgen, zur Ausmünzung entschlossen hätte. Endgültige Maßnahmen zur restlosen Liquidation des Münzunternehmens blieben aber aus. Weder wurde dem Wardein gekündigt, noch tat der Rat etwas, um sich durch eine Veräußerung der sichergestellten Gerätschaften des Münzmeisters zu befriedigen; anscheinend versprach er sich keinen Erfolg davon. Andere Möglichkeiten, sich an dem Münzmeister schadlos zu halten, gab es' offenbar nicht.

III.

Mitte Februar 1706 unternahm der Münzmeister einen neuen, Vorstoß, um das Münzwerk wieder in Gang zu bringen. Er machte geltend, wenn der Rat ihm ein weiteres Münzen gestatte, würde er ihn auch in die Lage versetzen, seine alten Schulden abzutragen. Ebenso wurde Ende des gleichen Monats der Wardein erneut vorstellig; er versicherte, wie es schon der Münzmeister getan hatte, daß das Waisenhaus ohne Zweifel durch die Ausmünzung des vorhandenen Silbers, das ohne Nutzen daliege, den versprochenen Gewinn haben würde. Hinzukomme, daß ihm in jüngster Zeit von verschiedenen Seiten für viel tausend Reichstaler Silber angeboten worden sei, so daß die früheren Schwierigkeiten bei der Silberbeschaffung nicht mehr zu befürchten seien. Auch der Münzmeister bestätigte, daß jetzt reichlich Silber zu bekommen sei, weil inzwischen zahlreiche Falschmünzen zerstört worden seien. Diese Angaben veranlaßten Dr. Graßhoff - trotz der bisherigen schlechten Erfahrungen -, dem Gedanken einer Fortführung des Münzbetriebes wieder näherzutreten. Er bestellte den Münzmeister und den Wardein zu sich und besprach mit ihnen eingehend die Frage, wie die Münze am zweckmäßigsten weiterzuführen sei. Vor allem ging es ihm darum, dabei jeden Verdacht einer Verpachtung zu vermeiden. Es sollte deshalb bei etwaigen neuen Ausmünzungen grundsätzlich an der bisherigen Methode festgehalten und nur in einigen Punkten davon abgewichen werden. Am 30. Juli 1706 befaßte sich der Rat mit den neuen Vorschlägen. Er beschloß, dem Münzmeister, wenn dieser hinreichend Silber zum Ausmünzen auf seine Kosten anschaffen könne, jede feine Mark mit 12 Tlrn. in Doppelgroschenstücken zu bezahlen; für die Besorgung von Stock und Eisen, Holz, Kohlen, Salz; sowie Weinstein sollte er einen Arbeitslohn von 4 ggr. erhalten. Der Abgang an Silber, die Besoldung des Wardeins und die Miete für das Münzhaus sollten aus dem Überschuß beglichen werden. Dabei sollte allerdings der Wardein nur dann einen Anspruch auf Gehalt haben, wenn die Münze soviel abwerfen würde. Ein etwa noch darüber hinausgehender Gewinn sollte dem Waisenhaus zugute kommen.

Entsprechend diesen Bedingungen wurde die Münze am 27. September 1706 trotz aller bisherigen Rückschläge tatsächlich wieder in Betrieb genommen, nachdem bereits am 5. August der Münzmeister seine gepfändete Münzrüstung zurückerhalten hatte. Die Ausmünzungen dauerten bis Ende Juli 1708; sie nahmen im Hinblick auf diese verhältnismäßig lange Zeit aber nur einen geringen Umfang an. Es gab Zwischenräume von Wochen und Monaten, in denen, kein einziges neues Gepräge die Münze verließ. Im einzelnen wurden nach den noch vorliegenden Rechnungen des Wardeins folgende Sorten und Mengen ausgebracht:
1706:
    Doppelgroschen : 4 Werke mit 174 Mark 7 Lot Rauhgewicht,
    2 Pfennig-Stücke : 2 Werke mit 234 Mark 12 Lot
1707:
    Doppelgroschen : 7 Werke mit 629 Mark 4 Lot Rauhgewicht,
    einfache Groschen : 1 Werk mit 29 Mark 2 Lot
    Dreier : 6 Werke mit 686 Mark 5½ Lot
1708:
    Doppelgroschen : 1 Werk mit 86 Mark 15 Lot Rauhgewicht,
    Dreier : 6 Werke mit 644 Mark 13¾ Lot
Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß eine ganze Anzahl Werke, wie in den Rechnungen unter Angabe des jeweiligen Geldüberschusses vermerkt ist, im Schrot zu leicht war, ergaben sich nach dem Leipziger Fuß, rund gerechnet, nachstehende Stückzahlen:
    Doppelgroschen 1706: 11394; 1707: 40957; 1708: 5651;
    einfache Groschen 1707: 3437;
    Dreier 1707: 186681; 1708: 175892;
    Zweier 1706: 112680.
Nach einem, ebenfalls von dem Wardein angefertigten "summarischen Extract" aller Münzprägungen der Jahre 1706 bis 1708 sind gemünzt worden an
    Doppelgroschen 4833 Tlr. 4 ggr. 3 g ₰,
    einfachen Groschen 143 Tlr. 4 ggt. 8 g ₰,
    Dreiern 4009 Tlr. 12 ggr. 8 g ₰,
    2 Pfennig-Stücken 921 Tlr. 12 ggr. 8 g ₰.
Errechnet man aus diesen Werten die Stückzahlen der einzelnen Sorten, zeigt sich bei den doppelten und einfachen Groschen lediglich ein Unterschied von 4 bzw. 1 Stück. Dagegen ergeben sich bei den Dreiern und 2 Pfennig-Stücken erhebliche Abweichungen; nach der zweiten Aufstellung sind insgesamt 384915 Dreier und 176934 Zweier geprägt worden. Der festgesetzte Münzfuß wurde also bei diesen Sorten zum mindesten bezüglich der Schrote in noch weit größerem Umfange als bei den Ausmünzungen des Jahres 1704 verlassen.

Aus welchen Gründen der Münzbetrieb im Sommer 1708 wieder eingestellt worden ist, läßt sich aus den Münzakten, die für diese Zeit offenbar nicht vollständig erhalten sind, nicht eindeutig ersehen. Feststeht, daß es zwischen dem Wardein und dem Münzmeister, wie es schon im Jahre 1704 geschehen war, erneut zu Reibereien und Auseinandersetzungen wegen der von dem Wardein dem Münzmeister übergebenen und von diesem als Schrote oder ausgemünztes Geld wieder zurückzuerstattenden Silbermengen gekommen ist. Die Aufzeichnungen und Berechnungen, die der Wardein und der Münzmeister hierüber machten, stimmten nicht überein. Auch unternahm der Münzmeister nichts, um seine alten Schulden ernstlich abzutragen. Einen Betrag von 224 Tlrn. 19 ggr. an Waisenhausgeldern forderte der Rat nach wie vor vergeblich von ihm ein. Hinzukam, daß selbst der Wardein von den der Münzkasse zur Verfügung gestellten und von ihm verwalteten Waisenhausgeldern schließlich 322 Tlr. schuldig blieb. Vor allem stellten sich aber infolge des geringen Umfangs der Ausmünzungen die so oft versprochenen Gewinne nicht ein. In der fast zweijährigen Münzperiode vom Herbst 1706 bis Mitte 1708 konnte der Rat nach Abzug aller Ausgaben, wie z. B. des Münzmeisterlohnes, der Besoldung des Wardeins und der Miete für das Münzgebäude, von dem Schlagschatz schließlich nur 11 Tlr. 21 ggr. 11 g -₰ als Überschuß für sich buchen. Dem standen die Schulden des Münzmeisters und des Wardeins im Gesamtbetrage von 546 Tlrn. 19 ggr. gegenüber, von denen es wohl mehr als ungewiß war, ob sie jemals beglichen wurden.

Alle diese Umstände lassen es verständlich erscheinen, wenn der Rat endgültig die Lust an allen weiteren Ausmünzungen verlor. Gleichwohl fehlte es nicht an maßgebenden Persönlichkeiten, die auch jetzt noch nicht jede Hoffnung auf einen rentablen Betrieb der Münze aufgaben und glaubten, durch einen vierten Versuch die bisherigen Verluste ausgleichen zu können. Auch der Münzmeister und der Wardein wollten noch nicht ohne weiteres das Feld räumen. Dabei war es diesmal in erster Linie der Wardein, der die verschiedensten Vorschläge für eine Fortführung der Münze machte. Im übrigen fehlte es nicht an Zusicherungen, in nächster Zeit nun wirklich reichliche Mengen Silber zu beschaffen, - Versprechen, die auch schon früher gegeben, aber bisher nie eingehalten worden waren. Weiterhin erklärte sich der Wardein bereit, die Münzrüstung des Münzmeisters und damit zugleich auch dessen Aufgaben zu übernehmen. Dem Bedenken, daß dann Münzmeister und Wardein ein und dieselbe Person sein und dies nicht der Reichsmünzordnung entsprechen würde, begegnete der Wardein mit dem Hinweis, in Gotha, Stolberg und Kassel werde bereits so verfahren. Der Münzmeister dagegen schlug vor, den Schwager des Wardeins, Christoph Fischer, einen Sohn des obersächsischen Kreiswardeins, gegen ein geringes Entgelt, wofür er die Silberlieferungen überwachen und darüber Rechnung führen sollte, als Münzkassierer anzustellen; der Überschuß der Münze aber sollte nach dem Vorschlag des Münzmeisters zu gleichen Teilen dem Rat, dem Wardein, für den keine weitere Besoldung vorgesehen war, und dem Münzmeister zufließen. Daß dieses Projekt sich gleichfalls in keiner Weise mit der Reichsmünzordnung vereinbaren ließ, bedarf keiner weiteren Ausführungen. Es wurde deshalb auch bald abgelehnt.

Die Verhandlungen mit dem Wardein und dem Münzmeister über eine etwaige Wiederaufnahme des Münzbetriebes zogen sich bis etwa zur Mitte des Jahres 1709 hin. Sie fanden ihren Abschluß durch eine Vorlage der Münzdeputierten an den Rat, in der diese sich trotz aller bisherigen gegenteiligen Erfahrungen für eine Fortführung der Münze aussprachen. Sie schlugen hierfür im wesentlichen das bisherige Verfahren vor. Der Rat konnte sich jedoch nicht entschließen, dem Votum der Münzdeputierten zu folgen. Von weiteren Münzprägungen wurde endgültig Abstand genommen.

Nach diesem Beschluß kam es nur noch darauf an, den Münzmeister und den Wardein zu veranlassen, möglichst bald ihre Schulden abzutragen. Zu diesem Zweck wurde wiederum die Münzrüstung des Münzmeisters sichergestellt. Es gelang dem Rat aber nicht, sie zu veräußern, so daß die Forderung gegen den Münzmeister als uneintreibbar abgeschrieben wurde. Ähnliche Zwangsmaßnahmen wurden auch gegen den Wardein ergriffen. Der Rat beschlagnahmte die von dem Wardein in Mühlhausen zurückgelassene bewegliche Habe; es handelte sich um einzelne Möbelstücke und Münzgerätschaften. Welchen Ausgang die Auseinandersetzungen mit dem Wardein gehabt haben, ist aus den Münzakten nicht zu ersehen. Die Sache wurde schließlich im September 1712 von dem Rat an das Stadtgericht verwiesen.

Die Mühlhauser Münzen der Jahre 1701 bis 170S sind als letzte in Mühlhausen selbst hergestellt worden. Eine Mühlhäuser Münzstätte hat es seitdem nicht mehr gegeben. Die Mühlhäuser Gepräge der Jahre 1737 und 1767 wurden in Clausthal angefertigt. Für einen Münzstand, der keine Silberbergwerke besaß, war eine ordnungsmäßige Ausübung des Münzrechts in einer eigenen Münzstätte im 18. Jahrhundert zu verlustreich und deshalb nicht mehr möglich.



2b. Nochmals der Mühlhäuser Taler von 1665.
In: Deutsche Münzblätter Bd.60/62 (1940/42) S.282-283.

In Nr. 453/454 dieser Zeitschrift konnte ich an Hand der Münzakten nähere Angaben über die Talerprägung der freien Reichsstadt Mühlhausen (Thür.) im Jahre 1665 bringen. Zwei Dinge blieben seinerzeit ungeklärt: Einmal ließ sich aus den damals vorliegenden Quellen nicht feststellen, wer der Mühlhäuser Eisenschneider war, der die Stempel für den Taler schnitt. Weiterhin konnte keine eindeutige Auskunft darüber gegeben werden, ob es bei der ersten Lieferung von 250 Stücken verblieben ist oder ob der Zellerfelder Münzmeister Henning Schlüter noch weitere 250 Taler angefertigt und dem Mühlhäuser Rat zugestellt hat.

Ein persönlicher Besuch in Mühlhausen gab mir inzwischen Gelegenheit, diesen Fragen im Mühlhäuser Stadtarchiv nochmals nachzugehen. Meine Bemühungen hatten auch Erfolg. In der Mühlhäuser Kämmereirechnung des Jahres 1665 fand ich folgende "Müntz-Außgabe":
"d. 3. Maji:
alß dem Müntzmeister zu Goßlar Herrn Henrich
Schlütern 250. Rthlr. auff abschlag der 500. Rthlr. so
gemünzet werden sollen, per Leütenant überbracht
worden, hat gedachter leütenant zur Reise bekommen6 fl. 2 gr.
Seligman dem Juden aufgeldt auf 50 Rthlr. species1 fl. 11 gr.
Aufgeldt dem Müntzmeister zu goßlar 3 fl. 1 gr.
d. 17. Maji:
an Lagigeldern dem Müntzmeister 9 fl. 3 gr.
dem Lieütenant Wagnern zur Zehrung6 fl. 2 gr.
Noch auf Unkosten 7 fl. 1 gr.
Hieronymo Holnbachen auf abschlag wegen verfertigter Stempeln 3 fl. 1 gr.
Dem Müntzmeister pro discretione alß die Stempel abgehohlet worden 3 fl. 1 gr.
Ao 6 d. 25 Jan.:
Holnbachen noch wegen der Stempel zu gänzlicher bezahlung afs Geschoß gekürzet7 fl. 5 gr.
Lat. [Summe]46 fl. 6 gr."

Aus diesen Notizen ergibt sich, daß die Münzstempel Hieronymus Hollenbach (Holnbach), ein Mühlhäuser Goldschmied, geschnitten hat: Er erhielt für seine Arbeit insgesamt 10 Gulden und 6 Groschen Lohn und lieferte damit die Stempel zu einem bedeutend billigeren Preise, als wenn sie in Zellerfeld für etwa 15 Taler, wie Schlüter in seinem Kostenvoranschlag angegeben hatte, angefertigt worden wären.

Ferner steht nunmehr fest, daß der Mühlhäuser Stallmeister "Lieütenant" Wagner am 17. Mai ein zweites Mal nach Zellerfeld geritten ist. Schlüter hatte bekanntlich unter dem. 11. Mai dem Mühlhäuser Rat mitgeteilt, daß am 18. Mai die restlichen 250 Taler zur Abholung bereitstehen würden. Es läßt sich also wohl als sicher annehmen, daß, wie es ursprünglich vorgesehen war, auch tatsächlich 500 Mühlhäuser Taler im Jahre 1665 geprägt und von Henning Schlüter geliefert worden sind.

Wichtig ist schließlich noch, daß aus dieser Münzrechnung die Höhe der Unkosten hervorgeht, die dem Mühlhäuser Rat durch die Talerprägung entstanden sind. Die Stadt sicherte sich im Jahre 1665 ihr Münzprivileg für insgesamt 46 Gulden und 6 Groschen.



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