Startseite Texte zur Prägetätigkeit der Städten

Die Münzen der Stadt Hamelnn
von
H. Kalvelage & U.E.G. Schrock
Hameln 1982.
- hier ein Auszug von 9 Seiten -

Das Ende der Pfennigwährung _ S.27-29
Die Reichsmünzordnungen _ S.30-34
Die Verhältnisse in den Münzstätten _ S.36


Das Ende der Pfennigwährung

Der Groschen

Da die Städte im 14. und 15. Jahrhundert nicht in der Lage waren, die fortschreitende Münzverschlechterung aufzuhalten, sank der Münzfuß immer weiter ab. Die Pfennige wurden immer leichter und schlechter. Die älteren Hannoverschen Helmpfennige wogen zum Beispiel noch 0,40 bis 0,50 und die sogenannten "Margenblömeken" nach 1438 nur noch 0,35 g. Letztere bestanden aus 5- bis 6lötigem Silber = 0,13 g fein = 340‰.

Wegen der schlechten Pfennigwährungen wurde bei großen Zahlungen - wie bereits aufgeführt - im allgemeinen das Barrensilber verwandt.

Da aber auch der Wert des Barrens nicht konstant blieb und der Barren ein unbequemes Zahlungsmittel war, Pfennige aber immer leichter wurden, ergab sich allmählich die Notwendigkeit, Münzen von einem größeren Gewicht zu prägen. Solche Prägungen kamen erstmals in Italien auf, wo man zu einer Prägung der "denarii grossi" - daraus entwickelte sich der Name "Groschen" -, den sogenannten dicken Pfennigen mit einem Gewicht zwischen 1,3 und 1,7 g, überging. Diese Münzen wurden gegen Ende des 12. Jahrhunderts geprägt. Seit 1192 ist der venezianische Grosso mit einem Gewicht von 2,178 g bekannt. Er wurde in 26 kleine Pfennige (Parvoli) unterteilt.

Solche Münzen kamen bald in Mode. In der Münzstätte Meran prägte man 1258 die sogenannten Adlergroschen zu 1,15 bis 1,2 g, in Verona die unter dem Namen Etschkreuzer bekannten kleineren Pfennige mit einem Gewicht von 1,63 g = 1,44 g fein. Dieser Münztyp fand später unter dem Namen Kreuzer allgemeine Verbreitung im süddeutschen Raum.

Der wirkungsvollste Anstoß zum Prägen von Groschen ging jedoch vom Westen aus.

In Frankreich ließ König Ludwig der IX. 1266 seinen Gross tournois prägen, der das Zwölffache des Pfennigs von Tours, nämlich 4,26 g rauh und 4 g fein wog.

Dieses Geldstück wurde auch Tournosgroschen oder einfach Tournose genannt.

Der Wert des bisherigen Zählschillings war damit zum ersten Mal zu einem Geldstück ausgeprägt worden. Die charakteristischen Tournosgroschen fanden mit ihrer doppelten Umschrift und dem Kreuz in der Mitte bald weite Verbreitung in den Niederlanden und in Westdeutschland. Vom Westen her gelangten sie auch in den norddeutschen Raum. Erstmalig werden sie 1288 in Hamburg erwähnt.

Ein weiterer Anstoß zur Groschenprägung ging auch von Böhmen aus. Hier prägte man unter König Wenzel den ersten Prager Groschen, der dem Tournosgroschen im Münzfuß nahekam.

Dieser Groschen wurde später in den Meißner Groschen des Markgrafen Philipp I. (1291 bis 1324) nachgeahmt.

Im 15. Jahrhundert kam es zu einem "Kampf zwischen Pfennig und Groschen um die Vorherrschaft" (H. Buck, 1935). Man sah in Niedersachsen allmählich ein, daß die Pfennigwährung der vordringenden Groschenwährung nicht standhalten konnte und entschloß sich zu einem gemeinsamen Vorgehen. Am 13. März 1461 kamen die Abgesandten der Städte Goslar, Braunschweig, Hildesheim, Göttingen, Hannover, Einbeck und Northeim zusammen und schlossen in Hildesheim einen Münzvertrag. Bei dieser Zusammenkunft fehlte die sonst immer bei derartigen Veranstaltungen mit erwähnte Stadt Hameln. Die Teilnehmer des Vertrages von Hildesheim vereinbarten die Festsetzung eines Münzfußes für die Pfennige und ein festes Verhältnis zwischen den Pfennigen der einzelnen städtischen Münzgebiete. Darüber hinaus wurde festgelegt, daß alle zugelassenen eingedrungenen fremden Währungen in den betreffenden Städten die gleiche Wertung erfahren. Das galt besonders für den rheinischen Gulden. Es sollten für ihn gezahlt werden: 9 Braunschweigisch-Goslarsche oder 18 Hildesheim-Göttingische Schillinge. Der rheinische Gulden wurde dann mit einem Wert von 32,823 g Silber gleichgesetzt. Das ist der Silberwert des späteren Talers. Diesem Vertrag war jedoch kein Erfolg beschieden. Die Pfennigwährung verfiel weiter. Die Wertänderung des Pfennigs sowie die Verschlechterung von "Schrot und Korn", zwangen schließlich den Handel, eine größere Silbermünze einzuführen. Ein solches Vorgehen verlangte auch die Masse des Volkes. Das führte schließlich dazu, daß der sogenannte Goslarsche Matthias-Groschen, der relativ groß war, sehr gefragt wurde. Er wurde ebenso wie die größeren Lübischen Schillinge, Meißener und Hessischen Groschen ohne Rücksicht darauf, ob die Münzen hoch oder minderwertig im Silbergehalt waren, gehortet. So sahen sich die Städte schließlich gezwungen, 1490 einen Münzbund zu gründen. Bei dieser Zusammenkunft fehlte Goslar. Es wurde der Höchstsatz für die Gulden und die gangbaren Silbermünzen in Goslarschen Groschen und Pfennigen bestimmt. Schlechte Groschen wurden verboten. Bei der Festsetzung des Pfennigfußes wurde jeder einzelnen Stadt freie Hand gelassen. Dieser Vertrag führte jedoch nicht zum Erfolg. Auch eine neue Beratung in Braunschweig 1498 brachte keine Lösung. Man kam schließlich zu der Erkenntnis, daß der Kampf um den Pfennig verloren war. In einem gemeinsamen Vorgehen beschlossen 1501 mit Zustimmung des Landesherrn, Heinrich des Älteren, und des Bischofs von Hildesheim die bekannten sechs niedersächsischen Städte, die schon 1461 den Münzbund geschlossen hatten, daß dreierlei Groschen - ein großer, ein mittlerer und ein kleiner - geprägt werden sollten. Sie wurden zu Rheinischen Gulden als auch zu Pfennigen in ein bestimmtes Verhältnis gebracht. 12 der großen, 24 der mittleren, 36 der kleinen Groschen sollten einen Gulden gelten. Im Vertrag von 1501 kamen auf den Gulden 12 x 24 = 288 Pfennige. Der Pfennig wurde somit zur Scheidemünze. Anstelle des Pfennigs hatte sich der Groschen als nächste Währungseinheit durchgesetzt. Der Münzfuß war jedoch so festgelegt, daß der Münzherr beim Prägen kaum auf seine Kosten kam.

Goslar war auch dem Vertrag von 1501 nicht beigetreten. Die neue Ordnung wurde dadurch erheblich gestört. Der Goslarer Groschen nahm nämlich eine Sonderstellung ein. Goslar hatte drei Groschensorten, den 24-Pfennig-Groschen mit dem Bild der heiligen Anna, den 12-Pfennig-Groschen mit dem heiligen Christof und den 8-Pfennig-Groschen mit dem Kreuz. Der letztere breitete sich auf verschiedene Städte im norddeutschen Raum aus. Man nannte ihn auch Körtling. Die Goslarer Groschen waren sehr begehrt und wurden trotz ihres geringeren Gehaltes eifrig gesammelt und gehortet. Außerdem führte der unterschiedliche Münzfuß zwischen den niedersächsischen Städten, die dem Vertrag beigetreten waren, einerseits und Goslar andererseits zu erheblichen Schwierigkeiten wegen der Zins- und Ratenzahlung für geliehenes Kapital. Hildesheim kehrte daher noch im selben Jahre zu seinem Körtling und altem Pfennig nach lübischem Schlage zurück. Die anderen Städte folgten bald. Nur Hannover prägte seine Kreuzgroschen eine Zeitlang weiter. Von Hameln sind anscheinend entsprechende Geldsorten damals noch nicht geprägt worden.

Der Mariengroschen

Eben zu derselben Zeit (1501), als Goslar sich weigerte, dem Hildesheimer Vertrag beizutreten, kam man in Goslar einem Betrug auf die Spur. Die bekannten Matthias- und Bauerngroschen waren in einem sehr hohen Maß mit Kupfer gemischt worden. Es wurden zwar die Münz- und Tafelherren zur Verantwortung gezogen und zwei sogar enthauptet, jedoch bewirkte dieses Ereignis, daß das Vertrauen in die Bauern- und Matthiasgroschen absank. So entstand 1505 der Mariengroschen mit einem Silbergehalt von 1,461 g. Er kam dem lübischen Schilling von 1451 im Silbergehalt völlig gleich und hatte auch große Ähnlichkeit mit dem sogenannten sächsischen "Schneeberger". Der Mariengroschen erfreute sich bald in den niedersächsischen Landen großer Beliebtheit. Daher begannen auch die anderen Städte, dieses Geld einzuführen. Zunächst folgte Hannover 1535. Hannover brachte zugleich einen Kreuzgroschen als Halbstück heraus. Dann kamen Northeim 1542 und Hameln 1543. Zuletzt prägte Einbeck 1550 erstmalig den Mariengroschen. Der Braunschweiger Petersgroschen und der Hildesheimer Kreuzgroschen wurden als Halbstücke des Mariengroschens angesehen, ebenso wie der große Matthiasgroschen in Goslar. Es bürgerte sich für diese Stücke der gemeinsame Name "Matthier" ein. Die Körtlinge von Göttingen, Einbeck und Northeim sowie der Hildesheimer Bernwardsgroschen und ebenso der kleine Goslarer Matthiasgroschen galten als Drittelstück des Mariengroschens. Alle Pfennige, von denen von nun an 12 auf einen Mariengroschen gingen, hießen nunmehr "Gosler".

Der Pfennig von 1523

Der Pfennig Pflümer 61 wurde irrtümlich von Pflümer nach 1623 eingeordnet. Der Irrtum ist wohl dadurch entstanden, daß in dem als Unterlage benutzten Katalog von Knyphausen dieses Stück nach 1623 eingeordnet wurde. Knyphausen hat offensichtlich übersehen, daß die Abbildung in Tafel VIII. 1 von Bode, einem sehr erfahrenen Kenner der älteren niedersächsischen Münzgeschichte, richtig nach 1523 eingeordnet worden ist.

In der Numismatischen Zeitung vom November 1840 wird unter Nr.2 außerdem ein Hohlpfennig mit der Jahreszahl 1-3 gleich 1513 beschrieben, der auch in der Numismatischen Zeitung von 1837 unter Nr.257 erwähnt wurde. Möglicherweise hat es sich bei diesem Pfennig auch um ein Exemplar von 1523 gehandelt, bei dem die erste Zahl schlecht zu lesen war. Das Auftreten neuer Hamelscher Pfennige im Jahr 1523 ist auch sehr wahrscheinlich, da mit der Vereinbarung von Quedlinburg die Hildesheimer Stiftsfehde zu Ende ging. Die bis dahin noch verpfändete eine Hälfte von Hameln fiel an Herzog Erich, der sie in das Amt Calenberg eingliederte, zurück. Das mag für die Hamelner Anlaß gewesen sein, mit einer verstärkten Prägetätigkeit zu beginnen.

Die Körtlinge (1/3 Groschen)

Gegen Ende der 30er Jahre bis Anfang der 40er Jahre gibt es in Hildesheim, Goslar und Hameln einen neuen Typ des bereits bekannten Körtlings nach dem Vorbild des Tiroler Kreuzers. Diesen Körtling prägten die niedersächsischen Städte Hildesheim, Goslar und Hameln. Wir finden ihn auch 1539 bei Erich dem Älteren von Calenberg, in Minden, in Herford, in Tecklenburg sowie bei dem Grafen von Reinstein. Von Hameln sind uns vier Körtlingstypen bekannt geworden, die zum größten Teil Münzzeichen aufweisen. Nach 1555 gibt es keine Körtlingsprägungen mehr. Der Name blieb aber erhalten für die Dreier des neuen Groschens.

Talerprägungen

In der Mitte des 15. Jahrhunderts kam es in verschiedenen Gegenden Deutschlands, unter anderem in Tirol, Böhmen und im Erzgebirge, zu einer starken Förderung des Silbers. Gleichzeitig ließ aber der Goldzufluß von Italien, Frankreich und Spanien her nach. Man kam daher auf den Gedanken, eine große Silbermünze zu prägen, die dem Goldgulden dem Werte nach entsprach. Dieser Gedanke wurde zuerst vom Erzherzog Sigismund von Tirol, der auch den Namen "der Münzreiche" führte, verwirklicht. Er prägte im Jahr 1484 ein Silberstück im Gewicht von zwei Lot, das dem Wert eines Goldguldens entsprach. Diese Prägungen breiteten sich rasch in Böhmen und Sachsen aus. 1518 begann auch die Grafschaft Schlick mit ihren Prägungen in Joachimsthal.

Von diesem Ort erhielten die Prägestücke zunächst den Namen "Joachimsthaler". Später wurden sie einfach" Thaler" genannt. Die Thaler - diese Schreibweise bestand bis in das 20. Jahrhundert hinein - haben ihren Siegeszug über die ganze Welt angetreten und sind praktisch in allen großen Ländern geprägt worden. In Deutschland haben sich die Talerprägungen bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts erhalten. In Amerika wurde der Name Taler unter dem Begriff "Dollar" eingebürgert.

In den braunschweigischen Landen ließ zuerst Herzog Heinrich der Jüngere, der über das Silber des Rammelsberges bei Goslar verfügte, 1531 Taler und Talerteilstücke prägen. Die niedersächsischen Städte folgten nur zögernd. Das lag daran, daß sie selbst kein eigenes Silber zur Verfügung hatten, sondern das Prägematerial zum größten Teil durch Einschmelzen alten oder fremden Geldes sowie von silbernen Geräten und Schmuckstücken gewinnen mußten. Zu den ersten niedersächsischen Städten, die Taler prägten, gehörte Hameln 1544, dann folgten Braunschweig und Hildesheim 1546. Bereits 1532 kamen verschiedene niedersächsische Städte in Braunschweig zusammen, um über das neue Währungssystem zu beraten. Diese Tagung führte jedoch nicht zu einem Erfolg. Man entschloß sich daher 1542, wiederum in Braunschweig, neue Beschlüsse auszuarbeiten, um eine einheitliche gemeinsame Währung zu schaffen. Die Einigung kam wiederum nicht zustande, weil sich kriegerische Ereignisse einstellten. Herzog Heinrich mußte vor den Truppen der Schmalkalder 1542 sein Land verlassen. Am 5. März 1545 wurde in Braunschweig ein neuer Münztag abgehalten, der eine viel größere Bedeutung hatte, da er gleichzeitig Tagung des niedersächsischen Münzkreises war. Er wurde von den Statthaltern und Räten des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen sowie des Landgrafen Friedrichs von Hessen und den Herzögen im Lande Braunschweig und Wolfenbüttel einberufen. An diesem Münztag waren auch der Graf zu Stolberg, die Städte Goslar, Braunschweig, Hildesheim und Hameln vertreten. Als Währungseinheit wurde der Mariengroschen vorgeschlagen mit demselben Schrot und Korn wie 1542. Von diesem Mariengroschen gingen 100 Stück auf eine 7lötige rauhe Mark. 25 Stück entsprachen einem Taler. Sein Silbergehalt von 1,02 g war fast so gut wie der des lübischen Schillings nach dem Rezeß von 1515 (1,103). Eine endgültige Einigung kam nicht zustande. Es war jedoch allen Beteiligten klar geworden, daß man eine Münzreform auf überregionaler Ebene betreiben müßte. Dieser Gedanke war damals noch undurchführbar, konnte jedoch gut 10 Jahre später verwirklicht werden.

Die Reichsmünzordnungen

Die gesetzlichen Grundlagen

Zu einer wirklichen Besserung der Münzverhältnisse auf Reichsebene kam es erstmals durch die für alle Stände verbindliche Reichsmünzordnung, die am 10. November 1524 in Esslingen erlassen wurde und auf dem neuen Guldengroschen aufbaute, der neben dem Goldgulden zur Reichsmünze erklärt wurde. Diese Ordnung konnte zunächst aus vielerlei Gründen keine allgemeine Bedeutung finden. 1551 kam es in Augsburg zu einer neuen Reichsmünzordnung, in der ebenfalls das Verhältnis zwischen Goldgulden und der gleichwertigen Silbermünze (Guldiner) geregelt wurde. Durch diese Neuordnung wurde der in Niedersachsen geschlagene Taler verboten, da er zu teuer war. Andererseits war der Guldiner auf die in Süddeutschland geltende Kreuzerwährung zugeschnitten. Er berücksichtigte nicht die Mariengroschen, die Matthiers und die Kreuzlinge. Diese Neuordnung mußte zunächst zu einem Mißerfolg führen. Die Städte in Niedersachsen, vor allem Braunschweig, wandten sich an den Landesherrn, Heinrich den Jüngeren. Unter seiner Führung kam es im Jahr 1555 zur Gründung der Braunschweiger Münzgenossenschaft. Die wichtigsten Punkte dieser Vereinbarung waren die Abschaffung des Mariengroschens und seiner Teilstücke, des Matthiers und des Kreuzlings, sowie die Einführung der Meißischen Währung. Der Mariengroschen wurde durch den sogenannten Fürstengroschen ersetzt.

Von diesem gingen 24 auf einen Taler und 26 auf einen Goldgulden. Dieser Groschen hat auf der einen Seite das Wappen des Münzherrn mit Umschrift der Jahreszahl, auf der anderen Seite ist ein Reichsadler mit dem Reichsapfel zu sehen. Er hat in seiner Brust die Zahl 12.

Dies bedeutete, "daß solcher Groschen 12 Pfennige gilt". "Umb der Armut willen" wurden aber auch kleine Sorten nach dem Meißischen Fuße zugelassen, nämlich die halben Groschen mit einer 6, die vier Pfennige mit einer 4, die drei mit einer 3 im Reichsapfel. Münzstücke unter einem halben Groschen Wert sollten jedoch nicht mehr geschlagen werden, als die "Notdurft" unbedingt erforderlich machte. Diese neue Münzordnung war zwar nicht mit der kaiserlichen Münzordnung von 1551 identisch, sie hatte sich jedoch ihr, den norddeutschen Verhältnissen entsprechend, soweit wie möglich angeglichen. Man war natürlich gezwungen, die Ausführung dieser Bestimmung zu kontrollieren. Es war daher in den nächsten Jahren jedes Quartal, dann alle halbe Jahre vorgesehen, in Braunschweig einen Probiertag abzuhalten. Ein vereidigter oberster Probierer sollte dabei alle Währungen untersuchen, bei auftretenden Mängeln Rügen erteilen und die schuldigen Münzmeister zur Verantwortung ziehen. Den Vorsitz eines solchen Probiertages führten jeweils ein Fürst und eine Stadt gemeinsam. Nach der neuen Vereinbarung haben mit Ausnahme von Hannover, das erst 1585 den Hammer wieder aufnahm, folgende Städte geprägt: Braunschweig = Taler mit den Teilstücken Fürstengroschen, Dreiern und Pfennige, Einbeck = Fürstengroschen, Dreiern und Pfennigen; Göttingen = Fürstengroschen und Dreier; Goslar = Fürstengroschen und Dreier; Hameln Taler mit den Teilstücken Fürstengroschen, Dreier und Pfennige. Auch Northeim prägte Fürstengroschen, Dreier und Pfennige.

Der Münzvertrag vom Jahre 1555 war für ganz Niedersachsen von großer Bedeutung geworden. Auf seiner Grundlage konnte sich die Münz- und Probationsordnung des Reiches von 1568 entwickeln, die die Aufsicht des Münzwesens durch den Kreis endgültig regelte.

Das Münzwesen Hamelns im 16. Jahrhundert

Die Stadt Hameln hat nach einem Bericht des damaligen Münzwardeins Zehender vom 31. Dezember 1555 noch nicht begonnen, in diesem Jahr "uft die neue Ordnung" zu münzen. Dies wird auch durch die erhaltenen Prägungen des Jahres 1555 bestätigt.

Die Taler und Halbtaler dieses Jahres tragen noch wie der Taler von 1544 auf der Rückseite das Bild des Bonifatius. Erst vom Jahre 1556 ab erscheint statt dessen der Reichsadler mit der 24 im Reichsapfel. Dreier und Fürstengroschen sind erst ab 1556/57 nachweisbar.

Bei den Prägungen gab es anläßlich der Kontrollen durch den Münzwardein viele Unregelmäßigkeiten. Das war auch verständlich, da die Vorschriften bezüglich Schrot und Korn der Münze so eng gehalten waren, daß in der Prägearbeit keine großen Einnahmemöglichkeiten lagen. Man mußte sich also nach der Decke strecken, um nur halbwegs auf seine Kosten zu kommen und beschränkte sich - wenn möglich - nur auf das Ausprägen kleinerer Münzsorten.

1556 fand man die Hamelner Taler zu geringhaltig, 1560 die Fürstengroschen zu leicht und 1562 beschwerte sich die Stadt Braunschweig über die Scherfe von Goslar, Göttingen, Northeim, Einbeck und Hameln. Auch Bischof Burkhardt von Hildesheim wandte sich um 1564 an Heinrich den Jüngeren und schickte Proben von Hamelschen Scherfen ein, die "aus lauter Kupfer und Weinstein" beständen, mit denen Hameln das ganze Land überschwemme. Die Münzordnung gestatte nämlich nur, soviel davon zu prägen "als zur Entscheidung des Armuts- und gemeinen Mannes notdürftig Bier und Brot darum zu kaufen" nötig sei. Sein Bürger Henning Giesecke allein habe deren für 2000 Taler als Zahlung aus Neustadt a. R. erhalten, "noch in Fässlein verpackt", wie sie aus der Münze in Hameln gekommen seien. Zudem seien die Scherfe, die zu 12 Stück auf den Mariengroschen ausgegeben worden seien, von der Stadt Hameln selbst schon auf die Hälfte herabgesetzt worden. Herzog Heinrich ließ daraufhin die Münze durch seinen Wardein probieren. Der fand sie für "ganz falsch, untüchtig und insonderheit strafbar". Er befahl der Stadt, sie in vollem Werte einzulösen. Erst nach wiederholtem Befehle fügte sich die Stadt. Bei diesen genannten Scherfen aus Kupfer und Weinstein handelt es sich also um Pfennige. Diese Pfennige entsprechen nicht dem Stück Pflümer Nr.60, wie noch Kretzschmar 1901 und auch Max v. Bahrfeldt - Niedersächsisches Münzarchiv, 1927 - annahmen. Es dürfte sich jedoch um kleinere Ausprägungen dieses Hohlpfennigs bei nur sehr geringem Silbergehalt gehandelt haben.

Eine solche kleinere Ausprägung haben wir im Museum Berlin-Ost vorgefunden. Sie wird auch von Victor Hohlfeld in seinen Erläuterungen zu Hameln beschrieben, der sie im königlichen Münzkabinett zu Dresden entdeckt hatte.

Die relative Seltenheit dieses Stückes läßt sich durch die beurkundete Einziehung auf Befehl Herzog Heinrichs erklären.

Eine Visitation von 1564 ergab, daß 109 Stück Hamelsche Fürstengroschen auf die feine Mark gingen. 1566 stellte eine Valvation fest, daß 110 Stück eine feine Mark ausmachten, die 7 Lot 5 Gr. hielt. Dasselbe wurde auch auf dem Kreistag zu Lüneburg 1568 konstatiert. Aus einem Bericht des Wardeins Georg Stumpfeld, der vor dem Kreistag die niedersächsischen Münzstätten "beritten hatte" geht hingegen hervor, daß von den Hamelschen Fürstengroschen 108½ Stück auf die feine Mark zu 7 Lot und 8 Gr. gingen.
Demnach sei die feine Mark zu 11 fl. 2 gr. 2 pfg. oder um 7 gr. 6 pfg. zu gering ausgebracht worden.

Dieser Kreistag zu Lüneburg war - auch insofern - von besonderer Wichtigkeit, als dem Kreis die Aufsicht über das gesamte Münzwesen übertragen wurde. Das Münzedikt des niedersächsischen Kreises vom 30. Januar 1568 nahm für die Prägung der groben Sorten 1/1, 1/2 und 1/4 Taler die Vorschriften der Reichsmünzordnung von 1566 an. Es wurde die feine Mark zu 10 fl. 4 gr. 5⅖ pfg. herausgebracht. 1 fl. sollte 21 Silbergroschen (zu 12 Meißnischen pfg.) enthalten.

Auch die Form des Gepräges wurde festgesetzt. Das wichtigste aber war, daß eine strenge Kontrolle eingeführt wurde. Zwei General-Wardeine, die der Kreis in seine Dienste nahm, mußten die Münzstätten revidieren und an Ort und Stelle Proben veranstalten. Darüber mußten sie auf dem Probationstag, der zweimal jährlich anberaumt war, Bericht erstatten. Die Probationstage fanden am Sonntag nach Michaelis in Braunschweig und am Sonntag nach Ostern in Lüneburg statt. Die Münzherren waren gehalten, sie durch ihren Münzmeister besuchen zu lassen und sogenannte Fahrbüchsen einzuschicken, in die die Münzmeister von jedem geprägten Werk eine Probe einzulegen hatten.

Die Schlüssel zu diesen Büchsen waren in verschiedenen Händen; sie wurden nur auf den Probationstagen geöffnet. Ihr Inhalt mußte von den General-Wardeinen aufgezogen und probiert werden.

Außerdem wurde auf diesem Kreistag festgelegt, daß die Münze nicht mehr - wie bisher oft geschehen - verkauft oder verpachtet werden konnte.

Münzherren sollten vielmehr ihre Gerechtigkeit auf eigene Rechnung ausüben, den Münzmeister gegen Besoldung in Bestallung nehmen und neben dem Münzmeister noch einen Wardein einstellen.

Beide mußten sich dem Kreis mit Eid verpflichten, ihr Amt nach der Reichs- und Kreisordnung auszuüben. Ferner wurde festgelegt, daß die geringen Sorten nach einem geringeren Fuß ausgeprägt werden. Es sollten 90 Stück Fürstengroschen auf eine Mark zu 6 Lot 8 gr. gehen. Die feine Mark mußte zu 10 fl. 13 gr. und 5 pfg. ausgebracht werden.

Die letzte Regelung erwies sich jedoch als unzweckmäßig. Es kam daher auf dem Kreistag zu Lüneburg am 26. April 1572 zu einem neuen Bescheid über die Ausprägung der geringen Sorten. Danach konnten Fürstengroschen 108½ Stück auf eine Mark zu 8 Lot f. s., 21 Stück gleich 1 Reichsgulden, 24 Stück gleich 1 Reichstaler, geprägt werden. Mariengroschen sollten 155½ Stück auf eine Mark zu 7 Lot 11 gr. Feinsilber gehen. Außerdem wurden die Gewichte der Dreier, Schillinge sowie der Pfennige festgelegt.

Stumpfeld fand bei einer Visitation in Hameln am 8. März 1569 die Mark um 1 Stück zu leicht, d. h., die feine Mark wurde um zwei Groschen sechs pfg. zu gering ausgebracht.

Eine zweite Probe am 22. März ergab 1/2 Gr. über dem gesetzlichen Feingehalt.
Bericht Georg Stumpfelds über eine unerwartete Revision am 22. März 1569
"Den 22. Martii wiederum gegen Hamel auf die Smitten kommen und befunden, dass der Junge Scrotling zu Fürstengroschen gequetzet, der Münzmeister aber Proben eingewogen und dieselben probieren wollen, mir angezeiget, dass er gestern des Tages, wie allda Jahrmarkt gewesen, solch Werk, welches 21 Mk. u 5 Lot, gegossen und nicht so viel Zeit wegen der fremden Leute, so bei ihme gewesen, haben können, dass er es probiert hätte; damit aber der Junge nicht ledig gehe, sondern etwas zu thunde haben möge, hat er ihme die Zaien helfen ausslichten und dünne machen, nachmals gestückelt; und dieweil der Junge solche Scrotling ausgequetzet, woll er es probieren; wie er denn allbereit ein Probe verfertiget, aber die ungelich befunden habe; konnte nicht wissen, ob in der Probe gefehlet oder das Gut nicht recht warm gewesen, dieweil die Proba ungleich kumpt; derwegen er sie noch einmal machen will; befindet er sie recht, will er solch Geld verfertigen und solch Geld ausgehen lassen; wo aber unrecht, will er alsobald solch Geld wiederumb in den Tiegel setzen und zu recht bringen. Da ich aber die Schrotling und das gequetzte Geld aufziehen und sehen will, wie solches gestückelt, sei er ganz wohl zufrieden, doch habe er es eilends hinweg gestückelt und mit sundern Fleiss nicht aufgezogen. Da es zu schwer oder zu leicht, woll er es nicht haben ausgehen lassen, sondern so viel dar entgegen gestückelt und zurechte gebracht. Darauf ich ihme diese Antwort gegeben; Ich wollte de Scrotling und das gequetzte Geld unter einander aufziehen, er soll dieweil die Proba mit Fleiss verfertigen. Habe solches aufgezogen und befunden wie folgt:
Nr.1 = 92 Stück     Nr.3 = 90 Stück
Nr.2 = 91 Stück     Nr.4 = 91 Stück
Durch Vergleichung dieser 4, wenn eine gegen der andern, befindet, dass 91 Stück auf die Mark gehen.
Indess hat er die Proba verfertiget und mir angezeiget, dass er die unrecht befindet; derowegen er also balde in meiner Gegenwart solch Geld wiederumb in den Tiegel setzen und zurechte bringen will; die Arbeit, so er da auf gewendet und verloren, des Schadens will er vergessen und sei ihme viel lieber, dass er zurechte gebracht wird, dann dass es ausgehen unrecht sei, und sich darüber in grosse Gefährlichkeit geben sollte; es wäre doch der Junge die Zeit über müssig und ledig gegangen. Habe also lange bei ihme verwartet, dass er es zurechte gebracht und ausgegossen hat, von den Zainen eine Probe empfangen, hält 1 Mk. 6 Lot 81½ Grän fein, ist also die Mark um ½ Gr. zu gut."
Sein Kollege Hironymus Wiedemann dagegen fand den Feingehalt um 1 gr. zu gering, die Stückzahl aber richtig. Die feine Mark wurde demzufolge um 1 gr. 10 7,23 pfg. zu gering ausgebracht. Die Fahrbüchse hingegen, die auf dem Probationstag zu Lüneburg aufgezogen wurde, ergab für die Fürstengroschen bei richtiger Stückzahl 1½ gr. Feingehalt zuviel. Die feine Mark war also um 2 gr. 10 pfg. zu gut ausgebracht worden. Die Einhalbfürstengroschen waren gerecht.
Auf den Probationstagen von 1570 und 1571 schwankte der Feingehalt der Hamelschen Münzen um plus minus 1 gr. Eine neuere Visitation durch Heinz Walter am 14.5.71, der die Mark um 3 gr. zu geringhaltig fand, ergab wieder ein leichtes Abweichen.

Aus dieser Zeit liegt auch ein Bericht über die Münztätigkeit der Stadt vor. Vom 12. Oktober 1570 bis zum 16. Mai 1571 wurden 658 Mark Silber verarbeitet und in 26 Werken zu durchschnittlich 25 Mark Silber. Das entspricht bei Zugrundelegung der Kölnischen Mark von 233,856 g einer Gewichtsmenge von ca. 153 kg.

Auf dem Kreistag zu Lüneburg am 16. Februar 1572 wurde nochmals eine Prägeverfehlung Hamelns festgestellt. Bei den Stücken, die vor 1568 geprägt waren, gingen 114 Stück auf die Mark, während es nach den Vorschriften des Münzvereins von (1555) 105 Stücke sein mußten. Auch hatte die Mark damals nur ein Feingewicht von 7 Lot 3 gr. anstatt 7 Lot 8 gr. gehabt. Der Unterschiedsbetrag betrug 11 fl. 19 gr. 7 pfg. ein Heller.

Bezogen auf die neue Münzordnung von 1572 konnte sogar ein Unterschied von 1 fl. 12 gr. 7 pfg. festgestellt werden.

Auch die Fürstengroschen zwischen 1568 und 1573 waren zu gering herausgebracht worden. Der Widerspruch läßt sich leicht erklären. Die Münzmeister suchten für die Probationsbüchse nur die besten Stücke aus. Sie konnten dabei immerhin noch einen Vorteil bei der Ausprägung minderwertigen Geldes wahrnehmen. Die Generalwardeine klagten bei den Probationstagen ständig über diese Unregelmäßigkeiten. Bezeichnend ist der Bericht von Georg Stumpfeld über eine unerwartete Revision am 22.3.1569, nachdem er bereits am 8. März auf der Hamelner Münzschmiede gewesen war.

Der Münzmeister war damals Georg Busch, der urkundlich am 8. März 1569 zuerst genannt wird. Er war seit einiger Zeit schon als Münzmeister tätig. Eine Urkunde vom 12. April 1569 wurde allerdings noch vom alten Münzmeister Wegener unterschrieben. Dessen Münzzeichen finden sich auch noch bis 1569 auf den Prägungen. Georg Busch (Apfel oder Knolle mit Zainhaken, auf gut ausgeprägten Münzen ist indessen ein Busch zu erkennen) signiert erst ab 1573.

Wegener hat offensichtlich sein Amt nicht mehr ausgeübt. Dafür spricht auch, daß seine Frau und nicht er die letzten von ihm ausgestellten Urkunden unterschrieb.

Georg Busch war ein "Meister mit der Hand". Er arbeitete in seiner Schmiede mit einem Jungen allein.

Die Münze hatte er von der Stadt gegen einen Schlagschatz gepachtet.

Die auf den Kreistagen 1568 und 1572 beschlossenen Münzverbesserungen trafen die Stadt Hameln hart. Die Stadt sollte auf den Vorteil, den sie bislang von dem Ausprägen zu leichter Münze gehabt hatte, verzichten. Das war bei dem sich stetig steigernden Silberpreis (Praun, Münzwesen, Seite 108) schlecht möglich. Der Münzmeister mußte deshalb wohl oder übel geringhaltige Münzen ausprägen.

Bislang hatte die Stadt sich nicht viel darum gekümmert; die neuen Münzordnungen zwangen aber die Stadt zu einer Aufsichtspflicht und zur Anstellung eines Wardeins. Zu letzterem konnte sich Hameln nicht entschließen. Ab Ostern 1569 übernahm die Stadt die Münze selbst und besoldete ihren Münzmeister. Der Kreis ermahnte die Stadt, einen Wardein anzunehmen und auch den Münzmeister zu den Probationstagen zu senden, darüber hinaus ihn anzuhalten, größere Sorgfalt auf das Ausmünzen zu legen. Auf dem Lüneburger Probationstag im Mai 1571 war bei den Hamelner Münzen ein zu hohes Feingewicht nachgewiesen worden, was ebenso wenig wie das Gegenteil geduldet werden durfte, da es das verderbliche "Kippen und Wippen" förderte.

Am 27. August 1571 fand der Generalwardein Walter die Münze in Tätigkeit. Im Winter darauf und im folgenden Sommer ruhte jedoch der Hammer.

Das hatte seine Ursache darin, daß Hameln sich zusammen mit Göttingen, Northeim, Einbeck und anderen Städten weigerte, gute Münzen nach der Reichsmünzordnung zu schlagen.

Der Kreis ließ sich jedoch nicht auf einen Kompromiß ein, sondern verlangte bei Strafe, daß die Städte wenigstens soviel Silber in gutem Gelde ausmünzen sollten, als sie bisher den Kreis in schlechter Münze geschädigt hätten.

Die Probationstage zu Lüneburg (Frühjahr 1573) und zu Braunschweig (Herbst 1574) beschickte Hameln durch seinen Münzmeister Georg Busch.

Auf dem Probationstage in Lüneburg wurde Hameln "aus allerhand wichtigen Ursachen" der Hammer bis zu einem allgemeinen Kreistag gelegt.

Im Herbst 1574 gestattete man jedoch der Stadt wieder das Münzen unter der Bedingung, daß sie sich der Kreismünzordnung fügen müßte. Sie sollte die Münze nicht mehr verpachten, selbst betreiben und ihre Münzmeister und Wardeine dem Kreise mit Eiden verpflichten. Beim Besuch des Generalwardeins Georg Stumpfeld auf der Münze zu Hameln im Frühjahr 1575 konnte der Kreis feststellen, daß Hameln jetzt die Münze, den Wechsel und den Silberaufkauf selbst in die Hand genommen hatte. Der Münzmeister Georg Busch, der dem Kreis vereidigt war, erhielt eine feste Besoldung. Es wurde auch ein Wardein namens Hermann Ebbecke angenommen. Hameln hatte sich also gefügt. Eine Probe des Generalwardeins auf der Münze zu Hameln zeigte jedoch wieder eine kleine Unregelmäßigkeit.

Stumpfeld fand auch bei der Probe auf der Münze in Hameln, daß 107¾ Stück auf die Mark zu 7 Lot 16½ gr. gingen. Unter Berücksichtigung des "Glühens und Weißsiedens" ergab das am Schrote ¼ Stück weniger als das gesetzliche Remedium gestattete. Das Korn wurde als richtig angesehen. Es erwies sich jedoch, daß bei den Münzen, die "aus des Kaufmanns Beutel" zur Probe genommen waren, 110¼ Stück auf die Mark zu 7 Lot 17 gr. gingen. Das war an Schrot 1¾ Stück zu leicht und an Korn I gr. zu gering.

Nach den Münztagen 1573 in Lüneburg und Braunschweig hat es offenbar Mißstimmungen zwischen Hameln und dem Münzkreis gegeben. Bis zum Herbst 1574 ruhte daher der Hammer. Hameln schickte sich dann den Anordnungen des Kreises. Seine Münzen waren jedoch keineswegs mustergültig.

Im Sommer 1575 nahm Dietrich Busch die Stelle seines Namensvetters Georg Busch ein. Er ist vielleicht ein Verwandter von ihm gewesen. Sein Zeichen waren zwei gekreuzte Zainhaken.

Die Vereidigung erfolgte auf dem Probationstag zu Braunschweig am 6. Oktober 1575, den er zusammen mit Hermann Webbecke besucht hatte.

Wir finden wiederum einen Bericht von Stumpfeld, der auf einer neuen Visitationsreise die Fürstengroschen in der Münze um ½ Stück zu leicht, während diejenigen, die aus des Kaufmanns Beutel stammen, um 2 Stück über das gestattete Remedium auf den Markt zu leicht befunden wurden. Proben aus der eingesandten Fahrbüchse ergaben einen schwankenden Feingehalt, der sich um 1 gr. mehr oder weniger um die vorgeschriebenen 8 Lot bewegte.

Aus den Jahren 1574/75 haben wir wiederum nur eine Nachricht über die Zahl der Ausprägungen. Es wurden ein Werk Taler und 21 Werke Fürstengroschen gemünzt. Zusammen 736 Mark 11 Lot. Das war ein Gesamtwert von 3333 Taler und 1 Gr. Man sieht also, daß in diesen Jahren in Hameln Taler geprägt worden sein müssen. Auf dem Probationstag wurde erneut gerügt, daß ein Mangel an grober Münze besteht. Kein Münzherr wollte die Taler und Talerteilstücke schlagen, da sie praktisch keinen Gewinn abwarfen. Man wechselte sogar die vorhandenen Taler gegen die geringhaltigen kleinen Münzen ein. So wurden häufig die letzten Talerstücke vollends dem Umlaufe entzogen, daher sind diese Stücke heute selten. Das Prägen eines Talerstückes von genauem Gewicht war auch relativ schwierig, da die Technik in den niedersächsischen Stätten zum Teil noch sehr mangelhaft war. Die Kreis- und Probationstage bemühten sich immer wieder, den Maschinenbetrieb statt der ausschließlichen Handarbeit einzuführen.

Die Münzer fürchteten jedoch, daß die Arbeitsplätze dadurch gefährdet würden. Daher kam es nicht zur Einführung der besonders in obersächsischen Kreisen allgemein benutzten Ziehe- und Rekebanken. Kursachsen war ohnehin den niedersächsischen Münzstätten mit seiner "Druckerkunst", die durch Wasserkraft betrieben wurde, voraus.

Die folgenden Münzprobationstage am 29. April 1576 besuchten der Wardein Wöbbecke, den zu Braunschweig am 1.10.1576 der Münzmeister Dietrich Busch, in Lüneburg erschien wiederum am 17. April 1577 Wöbbecke als Abgesandter.

Auf diesem Münztag kam es erneut zu schweren Klagen über Hameln. Man fand die Reichsgroschen um 2 Stück auf die Mark zu leicht. Es waren 110½ anstatt 108 Stück aus dem Gewicht geprägt worden.

Die Stadt wurde jetzt ernstlich verwarnt, sich nach der Münzordnung zu richten. Hameln fuhr jedoch mit der schlechten Münzerei fort. Da Stumpfeld erneut in Magdeburg die Mark von Hameln an Silber und Fürstengroschen um 3½ bis 4 Stück zu leicht befunden hatte, befahl der Kreistag in Halberstadt auf seinen Bericht hin (17. April 1575) beiden Stätten den "Hammer niederzulegen, ihre Münzmeister zu 'bestricken'" und sie auf den folgenden Probationstag zur Verantwortung zu schicken. Der Kreis behielt sich ihre Bestrafung vor.

Hameln mußte notgedrungen Dietrich Busch in Arrest nehmen und sandte ihn im Herbst 1578 nach Braunschweig zur Verantwortung.

Seine Proben bestanden dort zwar den Feingehalt, nicht aber das Gewicht.

In den Jahren 1575/76 hatte Hameln an Fürstengroschen 5063 Mark 6 Lot 2 Quentin bzw. 2531 Mark 11 Lot für Silber vermünzt. Da 112 Stück aus der Mark geschlagen wurden, waren 23629 Taler, 2 Groschen gewonnen worden, statt 22890 Taler 16 Groschen, 2 Pfennige, wie es die Reichsmünzordnung gestattete. Hameln hatte aus der vorgeschriebenen Menge also 738 Taler 9 Groschen 10 Pfennig zuviel geprägt. Ähnliche Verhältnisse waren in Magdeburg vorgefunden worden. Auch Hamburg wurde des Vergehens angeklagt, fortgesetzt die verpönten bzw. verbotenen Portugalöser zu prägen.

Der Kreis berichtete über diese Vergehen am 24.1.1579 an den Kaiser, welcher den Kreis wiederum mit Schreiben vom 8. August 1579 mit der Bestrafung beauftragte. Der Hammer ruhte nunmehr in Hameln. Erst 1581 wurde auf dem Kreistag zu Lüneburg den betroffenen Städten wieder das Münzen gestattet. Sie mußten schriftlich um Entschuldigung bitten und ihr Unrecht eingestehen sowie anerkennen, daß der Kreis mit seinem Verbot der Bestrickung im Recht war. Die Münzmeister mußten "gegen gemeine Kreisstände sich demütigen, um Verzeihung bitten und geloben, sich künftig nach der Münzordnung zu richten."

Dietrich Busch, der nach den Worten von Kretzschmar in Hameln "krank daniederlag", hatte "mit einem unterthänigen und demütigen Schreiben Abbitte getan."

Im Abschiede wurde nunmehr den drei Stätten wieder gestattet zu münzen. Die Münzmeister wurden aus ihrer Haft entlassen.

In den Jahren 1581 und 1582 sind offensichtlich nur wenige Münzen geprägt worden. Es liegen vereinzelte Reichsgroschen vor, außerdem befindet sich im Museum in Hameln ein Stempel des 1. Hamelner Golddukaten aus dem Jahre 1582. Auf dem Probationstage in Braunschweig wurde 1582 von neuem durch Stumpfeld in Erinnerung gebracht, daß die Reichsordnung in jedem Kreis nur 3-4 Münzstätten zulasse. Es wurde vorgeschlagen, daß die Münzberechtigten, die kein eigenes Bergwerk haben, ihre Münzen unter eigenem Stempel und auf ihre Kosten bei diesen wenigen Münzstätten prägen lassen sollten. Das war natürlich eine schwere Beeinträchtigung der Machtbefugnisse der betroffenen Städte, insbesondere auch deswegen, weil die Münze gleichzeitig als Wechselbank diente. Der Reichsordnung lag natürlich die Absicht zugrunde, die Zahl der kleinen Münzstätten möglichst einzuschränken und damit das Grundübel des schlechten und sehr minderwertigen Geldausprägens zu beenden.

Die Diskussionen über die Verringerung der Münzstätten und die harten Verordnungen müssen eine entsprechende Wirkung gezeigt haben. Hameln hat jedenfalls seit 1582 für über zwei Jahrzehnte nicht mehr geprägt. Interessant ist, daß Hameln im vorletzten Prägejahr 1582 noch kupferne Münzen herausbrachte, nämlich die Eingöskenstücke. Diese sind zum Teil mit der Jahreszahl 82, zum Teil jedoch auch ohne Jahreszahl in Umlauf gekommen. Sie müssen in das Jahr 1582 eingeordnet werden und nicht - wie an einigen Stellen irrtümlicherweise geschehen ist - in das Jahr 1628. Der Irrtum beruht auf einer falschen Lesart.

Auf den Stücken war nur die Zahl 8Z ausgeprägt worden, wobei die Zwei als Z zur Darstellung kam und daher eine umgekehrte Lesweise gestattete.

Die Verhältnisse in den Münzstätten

Eingegangen werden muß auch noch auf die Prägetätigkeit im 16. Jahrhundert. Die Verhandlungen auf den Kreis- und Probationstagen, aber auch die vielen durchgeführten Probationen und Visitationen hatten zu einer Straffung und Vereinheitlichung der Münzprägungen geführt. Das ist vor allem den vom Kreis ernannten Generalkreiswardeinen zu danken. Hier hat besonders Georg Stumpfeld, der zugleich Wardein des obersächsischen Kreises war, für Hameln eine bedeutende Rolle gespielt.

Leider genügten die Prägungen in den kleinen niedersächsischen Städten, besonders was die kleinen Münzsorten anbelangte, den Reichs- und Kreismünzordnungen nicht. Das lag vor allem an dem viel zu hohen Münzfuß, der ohne Verluste nicht einzuhalten war, aber auch an den Prägeherren, die in ihrer Münze immer noch eine gute Einnahmequelle sahen. Unter den Münzmeistern gab es sicherlich manche abenteuerliche Gestalten, und dunkle Machenschaften wurden zeitweilig hart bestraft. Bei kleineren Betrügereien entgingen die Münzmeister jedoch sehr häufig der Bestrafung. Nur ganz selten wurde bei einem Münzmeister die seit dem Mittelalter immer wieder angedrohte Todesstrafe als "Kesselstrafe" vollstreckt. Bezeugt sind solche Strafen aus Hamburg 1375, 1477 Stralsund, 1431 in Lübeck wurde von diesem Schicksal der anrüchige Münzmeister Herzog Heinrichs des Älteren von Braunschweig, Barthold Lücken, ereilt. Bekannt ist auch die 1531 erfolgte Hinrichtung der Münzmeister Lambert Vleminck sowie Johann Kerkmar. Viele erlassene Gesetze wurden von den Prägeherren oder den Münzmeistern nicht beachtet.

Am wenigsten befolgt wurde das Verbot der Verpachtung von Münzstätten. Diese Pachtverträge sahen im allgemeinen vor, daß der Münzmeister an den Münzherrn einen jährlichen Schlagsatz zahlen mußte, der meist zwischen 100-300 Talern schwankte.
Andererseits finden wir aber auch fest besoldete Münzmeister, zu denen auch der in Hameln tätige Münzmeister Georg Busch zählte.

Die Anordnung des Münzkreises, Stempelschneider nur in den Kreismünzstätten zu beschäftigen, ließ sich nicht durchführen. Größere Münzstätten waren infolge des starken Stempelverschleißes gezwungen, eigene Stempelschneider sowie anderes technisches Personal einzustellen. Bei den Angehörigen der Münze gab es viele alte Rechte und Gebräuche. Für die Münzjungen war eine vierjährige Lehrzeit festgesetzt. Als mittelalterlicher Brauch ließ sich im 16. Jahrhundert noch die sogenannte "Lichtgans", ein Gänseessen zu Beginn der Lichtarbeit zu Michaelis oder Weihnachten, feststellen. Auch der sogenannte "Gießwein" zu Beginn eines neuen Gusses war noch üblich. Die Münzjungen liefen mit Glöckchen und mit einer "Gugel" herum, wahrscheinlich, damit ihr Aufenthaltsort in den Prägeräumen immer festgestellt werden konnte.

Schließlich wäre noch die Frage zu beantworten, wo sich die "Münzstätte" in Hameln befunden hat. Sie wird erstmals 1240 als Moneta urkundlich erwähnt. Mit großer Wahrscheinlichkeit hat sie sich in einem der Wohnhöfe der Stiftsherren, den sogenannten Stiftskurien befunden; sie wurde auch als "Curia monetaria" bezeichnet. Dieser Name ist allerdings nicht mittelalterlich belegt. Er hängt mit dem Hausgrundstück Ecke Papen- und Blomberger Straße zusammen. Das Grundstück wurde 1872 von der Stadt übernommen. Die Stadt errichtete 1874 darauf die Papenschule. (Feige: Geschichte der Stadtsparkasse, Seite 15)

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