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Die Münzen der Stadt Braunschweig
von 1499 bis 1680
von
Wilhelm Jesse
1962
- hier Textabschnitte ohne Fußnoten, Abbildungen und ohne Katalogteil -

1.   Die ersten Groschenprägungen 1499 bis 1510

In Braunschweig befand sich schon im 11. Jahrhundert unter dem Grafengeschlecht der Brunonen und dann besonders unter den welfischen Herzögen seit Heinrich d. Löwen und seinen Nachfolgern eine Münzstätte, die zur Zeit der Brakteatenprägung eine lebhafte Prägetätigkeit entfaltet hatte. Wie in vielen anderen deutschen Städten war es auch in Braunschweig das Ziel der Bürger und des Rates, sich in den Besitz dieser Münze zu setzen. Nachdem man zunächst 1296 eine Art Mitaufsichtsrecht über die Handhabung der herzoglichen Münzprägung erreicht hatte, ging die Münze im Laufe des 14. Jahrhunderts durch Verpfändungen seitens der Herzöge in den Jahren 1345 bis 1369 mehr und mehr in die Gewalt der städtischen Organe über, und 1412 erfolgte der endgültige Verkauf der Münze an die Stadt gegen eine recht hohe Kaufsumme. Man gab nun die bisher übliche jährliche Erneuerung des Pfennigs auf und prägte seitdem den sogenannten "ewigen Pfennig" in der Form der früheren hohlen Löwenpfennige, aber mit dem einfachen Löwen und ohne die bisher gebräuchlichen wechselnden Beizeichen. Die braunschweigischen Pfennige waren zugleich die Landesmünze für das Herzogtum. Die Ausprägung dieser hohlen Löwenpfennige war eine sehr lebhafte. Engelke hat sie auf Grund des Pornerschen Münzbuches folgendermaßen berechnet: In den Jahren 1403-1412 wurden im Durchschnitt jährlich 566170 Pfennige, 18300 Scherfe und 65500 Vierlinge (1/4 Pfennig) geprägt, von 1413 bis 1425 jährlich 290000 Pfennige, 31500 Scherfe und 41620 Vierlinge, endlich von 1428 bis 1435 sogar 597000 Pfennige, 18-19000 Scherfe und 19500 Vierlinge. Die Menge des verprägten Silbers betrug 1413-1425 11743 Mark, 1428-1435 sogar 12626 Mark. Das sind rund 375 bzw. 400 kg.

Während des ganzen 15. Jahrhunderts hat Braunschweig an dieser Pfennigwährung und -prägung festgehalten, auch wenn der Münzfuß von 1412 nicht voll aufrechterhalten werden konnte. Er betrug:

1413-1415  360-374 Stück
aus der kölner Mark  
9½ Lot fein  0,649-0,625 g rauh &  
0,386-0,371 g fein
1416-1426370-384 Stü.8½ Lot0,632-0,609 (0,336-0,324) g
1461 384 Stü.8 Lot 0,609 (0,305) g
1499 384 Stü.6 Lot 0,609 (0,228) g

Die Scherfe folgten dem gleichen Münzfuß wie die Pfennige, und nur die Vierlinge waren schlechter im Korn, und zwar 6-4lötig und geringer.

Hartnäckig widersetzte sich der Rat der Prägung von größeren Münzsorten, von Groschen oder Schillingen, wie sie schon seit der Mitte des 14. Jahrhunderts, vor allem von Böhmen und Meißen ausgehend, in Deutschland üblich geworden waren. Auch in Niedersachsen fand die neue Groschenmünze Eingang, und einige fürstliche Münzherren und Städte begannen ihrerseits größere Nominale zu prägen, zuerst Herzog Bernhard von Lüneburg und seine Nachfolger im südlichen Landesteil, in Bodenwerder, Stadtoldendorf und auch in Gandersheim zwischen 1409 und 1433 kleine Groschen zu 6 Pfennigen, also Sechslinge oder "Körtlinge". 1429 folgte die Stadt Göttingen mit entsprechenden Geprägen zu durchschnittlich 1,5 g, auch der Bischof von Hildesheim (1424-52) und 1468 die Stadt Hildesheim ebenfalls mit kleinen Groschen oder Körtlingen. Im Herzogtum Grubenhagen prägte man in Osterode und Salzderhelden die Meißner Groschen nach. Im Norden hatte die Stadt Lüneburg, seit 1293 schon im Besitz des Münzrechts, als Mitglied des Wendischen Münzvereins der Hansestädte schon im 14. Jahrhundert Witten zu 4 Pfennigen, Dreilinge und Sechslinge, seit 1432 ganze Schillinge zu 12 Pfennigen und seit 1468 auch bereits Doppelschillinge geprägt. In Goslar setzte dann um 1470 die massenhafte Prägung der Matthiasgroschen zu 6 und 4 Pfennigen (2,33 und 1,46 g rauh) ein, denen 1481 der stattliche "Bauerngroschen" zu 12 Pfennigen mit den bei den vom Volke als "Bauern" bezeichneten Heiligen Simon und Juda zu 3,12 g folgte.

Alle diese Groschensorten fanden natürlich auch in Braunschweig Eingang, ohne daß sich die Stadt aber zu einer eigenen Groschenprägung entschließen konnte. Man half sich damit, den Wert der fremden Münzen jeweils in braunschweigischen Pfennigen festzusetzen und z. B. die Meißner und hessischen Groschen durch eine verschiedene Gegenstempelung mit dem Löwen oder den Buchstaben b oder B in gute und schlechte zu scheiden. Die guten galten 1464 = 4½, die schlechten = 3 Pfennige, Goslarer Bauerngroschen 1487 = 7½, Hildesheimer Körtlinge 1469 = 3 braunschweigische Pfennige.

Erst 1499 entschloß sich der Rat endlich und in Übereinstimmung mit dem Landesherrn, Herzog Heinrich d. A., eigene Groschen zu prägen, und zwar gleich 3 verschiedene Sorten zu 12, 6 und 3 Pfennigen. Das waren der große und mittlere "Autorgroschen" und der sogenannte "kleine Groschen" (Nr.1-5 der Münzbeschreibung). Der Münzfuß dieser Gepräge, die lange sehr selten waren und von denen der mittlere Autorgroschen wie der kleine Groschen erst im Funde von Bortfeld 1938 in größerer Zahl zu Tage kamen, ist nicht überliefert, ließ sich aber aus anderen urkundlichen Nachrichten erschließen und mit den Ergebnissen des Bortfelder Fundes in Einklang bringen.

Der Münzfuß der ersten Groschen ist folgender:

Großer Groschen zu 12 Pf.    62 Stü.11⅔ L.
(rd.729,38‰)    
= 3,77 (2,75) g
10 = 1 rheinischer fl.
Mittlerer Groschen zu 6 Pf.94 Stü.8⅔ L.
(541,88‰)
= 2,49 (1,35) g
Kleiner Groschen zu 3 Pf.134 Stü.    6 L.
(375‰)
= 1,745 (0,65) g
40 = 1 fl.

Im Funde von Bortfeld wogen die gereinigten mittleren Autorgroschen durchschnittlich 2,25 g. Der kleine Groschen von 1499 (51 Stück) 1,60 g und der von 1500 (32 Stück im Funde) 1,5 g. Beim kleinen Groschen von 1499 wurde ein Feingehalt von 6 Lot 5½ Grän = rund 394/1000 ermittelt.

Die Münzmeister dieser Periode waren 1499-1502 Hermen Heydemann und 1499-1501 Hermann Koter.

Schon 1501 erfolgte eine neue Groschenprägung, und zwar auf Grund eines Vertrages mit den anderen niedersächsischen Städten außer Goslar, den welfischen Landesherren und dem Bischof von Hildesheim. Geprägt werden sollten folgende Groschensorten:

Annengroschen zu 10 Pf.  77 Stü.12 L.= 3,037 (2,278) g
12 = 1 fl.
Christophgroschen108 Stü.    8¼ L.2,165 (1,116) g
24 = 1 fl.
Kreuzgroschen126 Stü.6¼ L.1,856 (0,725) g

Von diesen 3 Groschensorten hat Braunschweig 1502 nur die Christophgroschen (Nr.6) und erst seit 1533 auch die Annengroschen (Nr.25ff.) geprägt. Dazwischen liegt noch der Petersgroschen, der zwar undatiert, aber 1510 geschlagen worden ist (Nr.7). Er galt nach dem Einsetzen der Mariengroschenprägung = 1/2 Mariengroschen und 3¼ braunschweigische Pfennige mit einem Feingehalt von 0,74 g.

Bei der Rechnungsweise wurde im 15. Jahrhundert aus der Gewichts- oder Barrenmark die Zählmark zu 30 Schillingen zu je 12 Pfennigen. Im 16. Jahrhundert wurde aus dem Goldgulden (fl. = florenus) der Zählgulden zu 10 Schillingen. Auf den Gulden gingen 20 Mariengroschen oder 40 Matthier, auf den Schilling 2 Mariengroschen.

Es folgen die Katalognummern 1-7.

2.   Die Mariengroschen 1510-1554

Alle bisher behandelten Groschensorten waren nur sehr kurzlebig und verloren bald ihre Bedeutung gegenüber dem Mariengroschen, der nun für einige Jahrzehnte zur maßgebenden niedersächsischen Groschenmünze wurde. Mit seiner Prägung begann 1505 die Stadt Goslar, und 5 Jahre danach, 1510, setzte auch die Mariengroschenprägung in Braunschweig ein, gefolgt von Göttingen 1514, Hildesheim 1523, Hannover 1535, Northeim 1542, Hameln 1543 und 1550 noch Einbeck. Auch die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg der verschiedenen Linien haben in Helmstedt 1510, im Herzogtum Grubenhagen vor 1526, Erich d. A. von Calenberg 1536 wohl in Ohsen und seit 1537 in Münden Mariengroschen geschlagen.

Der Münzfuß der Braunschweiger Mariengroschen war wohl zu Anfang dem Goslarer gleich, nämlich:

80 Stü. 8 L.   =   2,92 (1,46) g

Dieser Münzfuß wurde jedoch nicht aufrechterhalten und ist ständig gesunken:

1514/15  87 Stü.7 L. 9 Gr.  = 2,69 (1,26) g
153294-95 Stü.7L.= 2,49-2,46 (1,09-1,08) g
1537100 Stü.7L.= 2,34 (1,02) g
1543104 Stü.6 L. 9 Gr.= 2,25 (0,9) g
1554 117-121 Stü.  6 L. 4½ Gr.= 2-1,93 (0,78-0,76) g

Die Mariengroschen wurden in Braunschweig in recht großen Mengen geprägt, so z. B. in den Jahren von 1532 bis 1554 für 98685 Mark, davon allein mehr als 70000 Mark in den letzten 12 Jahren. Man verbrauchte 1532/33 nicht weniger als 46 Ober- und Untereisen für Mariengroschen, 1533/34 sogar 88 und 1534/35 noch 53 Stück Prägeeisen.

Da der braunschweigische Pfennig auch weiterhin Währungsmünze geblieben war und damit auch Wertmesser für den Mariengroschen, sank der Wert der Groschen von 6½ Pfennigen 1505 auf 5 (1538) und weiter auf 4 Pfennige 1554. Von den älteren Groschensorten galten die Kreuzgroschen von Einbeck, Göttingen, Hannover und Hildesheim sowie die großen Matthiasgroschen von Goslar 1/2 Mariengroschen und erhielten als solche den Namen "Matthier". Die Körtlinge und kleinen Matthiasgroschen galten nur 1/3 Mariengroschen. Neben den Mariengroschen erscheinen in den Münzabrechnungen auch Pfennige und Scherfe, für die 1532-34 insgesamt 16 Obereisen beschafft wurden.

Der Silberpreis schwankte von 1535 bis 1554 zwischen 10 und 14 fl. Der Münzgewinn, vor allem wohl aus der Mariengroschenprägung, war nicht unerheblich und betrug 1532/33 909 fl., 1533/34 sogar 2109 fl. und 1534/35 1922 Gulden.

Die Münzmeister dieser Epoche waren 1514/15 Hinrich Hake, 1532 Hieronymus Lodewig, 1532-34 Anton Grans und 1534-46 Hermann Lucke.

Es folgen die Katalognummern 8-24.

3.   Die Annen- oder Zehnpfenniggroschen 1533-1541 Die schon 1501 vereinbarten Annengroschen sind in Braunschweig erst 1533 geprägt worden. Ihre amtliche Bezeichnung ist "Zehnpfenniggroschen" nach ihrem Wert zu 10 braunschweigischen Pfennigen. Der Münzfuß war:

1533-3461-62 Stü.7½ L. = 3,83-3,77 (1,80-1,77) g
1535-3962-63 Stü.7½ L. = 3,77-3,71 (1,77-1,74) g
1540-4265-66 Stü.7¼ L. = 3,59-3,54 (1,63-1,61) g

Der Münzfuß der stattlichen Annengroschen hat sich also sehr viel besser gehalten, als der der Mariengroschen. Der Annengroschen entsprach an Wert etwa dem Goslarer Bauerngroschen und dem Doppelschilling des Wendischen Münzvereins der Hansestädte (1537: 60 Stü. 7½ L. = 3,898 [1,827] g). Geprägt wurden in der Zeit von 1533 bis 1542 für 53510 Mark. Auch aus der Zahl der verbrauchten Münzstempel läßt sich der Umfang der Prägung ersehen. Es wurden z. B. 1533/34 33 Stempel beschafft und 1534/35 29 Münzeisen. Diese Münzsorte ist offenbar sehr beliebt gewesen und lange im Umlauf geblieben. In der Reichs-Münzordnung von 1551 wird der "braunschweigische Schilling mit dem großen Löwen" zu 65 Stü. 7 L. 6 Gr. = 4¼ Kreuzer valviert, und noch 1573 wurden die Annengroschen vom niedersächsischen Generalkreiswardein zum Münzfuß von 66 Stü. 7 L. 10½ Gr. und im Werte von einem Reichsgroschen und 8½ Pfennig ausgebracht befunden.

Es folgen die Katalognummern 25-33.

4.   Die ersten Taler und Großsilbermünzen der Stadt Braunschweig 1546-1551

Noch während der Periode der Marien- und Annengroschenprägung hatte sich im deutschen Reich eine Entwicklung von größter münz- und geldgeschichtlicher Bedeutung vollzogen, nämlich die Entstehung und Ausbreitung der Großsilbermünze, des Talers. Ausgehend von den 1486 von Erzherzog Sigismund von Tirol zuerst geprägten "Guldengroschen", deren Silbergehalt von rund 29,5 g dem Werte eines Goldguldens entsprach, begannen im Jahre 1500 die Kurfürsten und Herzöge von Sachsen und 1518 die böhmischen Grafen von Schlick aus der Ausbeute ihrer Bergwerke, letztere in der Münzstätte Joachimstal, ähnliche Guldengroschen zu prägen, für die sich dann bald nach der böhmischen Münzstätte der Name "Taler" einbürgerte. Sehr schnell breitete sich, einem wirtschaftlichen Bedürfnis entsprechend, die neue große Silbermünze über Deutschland und die Nachbarländer aus. In Norddeutschland entstanden die ersten Prägungen dieser Art 1511 im Erzbistum Bremen, in Holstein (Husum) 1522, Magdeburg und Halberstadt (Kardinal Albrecht von Brandenburg) 1524. In Niedersachsen ließ Herzog Heinrich d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel seine ersten Taler 1531 in Riechenberg vor den Toren Goslars prägen. Die Grafen von Hohnstein in Ellrich folgten 1538 und Herzog Erich von Calenberg in Münden 1543. Die Stadt Goslar schlug ihre ersten Taler 1542-48, gleichzeitig und am gleichen Ort auch die verbündeten evangelischen schmalkaldischen Fürsten von Sachsen und Hessen. Von Hameln ist der erste Taler von 1544 bekannt, und 1546 folgten die Grafen von Blankenburg-Regenstein sowie die Städte Hildesheim und Lüneburg. Im gleichen Jahre entschloß sich auch Braunschweig zur Talerprägung und gab ganze, halbe und viertel Taler mit der Darstellung des aus dem Grabe auferstehenden Christus heraus. Dieser Taler wird in der Literatur allgemein als "Schmalkaldener Bundestaler" bezeichnet, weil auch die Stadt Braunschweig Mitglied des Bundes der Evangelischen war, doch ist diese Benennung keine zeitgenössische. Andere, ebenfalls neuzeitliche Benennungen sind "Auferstehungstaler" oder "Triumphtaler" nach der Gefangennahme Herzog Heinrichs d. J. durch die Schmalkaldener 1545. Jedenfalls gehört dieses Gepräge in den Kreis der deutschen Taler mit religiösen Darstellungen oder Devisen, mit denen damals und im 17. Jahrhundert die deutschen Münzstände ihre religiöse oder konfessionelle Gesinnung gerne bekundeten und propagierten.

Im Münzfuß folgte Braunschweig, wie alle norddeutschen Münzstände, dem des sächsischen Talers und ohne Rücksicht auf die Vorschriften der ersten Reichsmünzordnung von 1524, worin der Kaiser und vorwiegend süddeutsche Münzherren einen schweren "Reichsgüldiner" als einheitliche Reichsmünze zu 8 Stück aus der 15lötigen Mark = 29,23 (27,4) g beschlossen hatten. Demgegenüber entsprach der älteste braunschweigische Taler mit 81/10 Stü. 14⅛lötig = 28,87 (25,49) g ungefähr dem sächsischen Münzfuß mit einem Feingehalt von 26,39 g für den Taler.

Geprägt wurden in den Jahren 1546/47, aber immer mit der Jahreszahl 1546, Taler, 1/2- und 1/4-Taler im Werte von 7745¾ Talern und 1548 noch einmal ein Werk von 3185½ Stück.

Während dann die Talerprägung von der Stadt erst 1557 wieder aufgenommen wurde, entstanden 1551 zwei andere größere Münznominale zu 11 und 5½ Mariengroschen mit dem Bilde der Maria, die auch als "Große Groschen" und "Halbe große Groschen" oder "Halbgulden" und "Viertelgulden" bezeichnet werden. Jedenfalls waren es keine 1/2- und 1/4-Taler, wie man meist liest. Der Münzfuß für diese Stücke war bei den 11-Mariengroschenstücken 18 Stü. 11 Lot = 12,99 (8,92) g. Dieser Feingehalt entsprach dem von 11 Mariengraschen von 1550 mit 8,58 ziemlich genau. Sehr ähnliche Nominale hatte übrigens auch die Stadt Hildesheim schon 1532 und 1540 zu 10 und 5 Mariengraschen ausgegeben, 18 bzw. 36 Stü. 13lötig = 12,99 bzw. 6,5 g (10,56 bzw. 5,28 g).

Es folgen die Katalognummern 34-40.

5.   Die Prägungen der Braunschweiger Münzgenossenschaft 1555-1570

Während man sich im Reiche nach dem Mißerfolg der 1. Reichsmünzordnung weiter um eine Reform und Vereinheitlichung des Münzwesens bemühte, fanden auch unter den niedersächsischen Münzständen Verhandlungen statt, die ebenfalls auf eine Verbesserung der Zustände zielten und sich vor allem gegen die ständige Verschlechterung der Mariengroschen und Körtlinge richteten. Wir wissen von solchen Verhandlungen der niedersächsischen Städte mit den Herzögen, auch mit Bremen und den schmalkaldischen Fürsten in den Jahren 1532, 1542 und 1545. Zu einem Erfolg und der geplanten Reform der Mariengroschenprägung (100 Stü. 7lötig, 25 Margr. = 1 Taler) ist es jedoch dabei nicht gekommen.

Auch viel fremdes Geld lief im Lande und in den Städten um. In Braunschweig wurden zwischen 1532 und 1555 mehr als 50 verschiedene fremde Münzsorten (Goldgulden, Taler, Groschen, Schillinge, Dreier und Pfennige) der verschiedensten und zum Teil entferntesten deutschen Münzherren und Städte valviert.

Dann erfolgte 1551 in Augsburg der Erlaß der zweiten Reichsmünzordnung, deren Bestimmungen freilich in Niedersachsen kaum große Beachtung fanden, weil in Augsburg eine neue oberste Reichsmünze von einem schweren Silberguldener zu 72 Kreuzern und 27,5 g fein beschlossen worden war. Wichtiger war die in der neuen Münzordnung verankerte Einteilung des Reiches in 10 Kreise, denen die Handhabung des Münzwesens übertragen werden sollte. Dazu gehörte auch der Niedersächsische Kreis.

In Niedersachsen hat man sich über diese Münzordnung natürlich Gedanken gemacht und 1552 in Helmstedt, wenn auch letzten Endes erfolglos, darüber verhandelt. Braunschweig war dabei überhaupt nicht vertreten. Indessen verstummten die Klagen über die schlechten Mariengroschen nicht. 1536 gingen noch 24 Mariengroschen auf den Taler, aber schon 1545 sank das Verhältnis auf 29 und 1554 weiter auf 36 Mariengroschen für den Taler, wobei es dann geblieben ist. Hildesheim hatte deshalb 1554 schon die völlige Einstellung der Mariengroschenprägung vorgeschlagen. Darüber kam es dann zu neuen Verhandlungen in Peine und Pattensen, an denen neben den niedersächsischen Städten außer Goslar auch die Herzöge Heinrich d. J. von Wolfenbüttel, Erich von Calenberg und Otto von Lüneburg sowie die Grafen von Blankenburg-Regenstein und das Domkapital von Halberstadt teilnahmen. Diesmal kam man zum Abschluß eines Vertrages vom 26. April 1555, der als Braunschweigische Münzgenossenschaft in die Münzgeschichte eingegangen ist. Die wichtigsten Beschlüsse waren die völlige Einstellung der Mariengroschenprägung sowie die Einführung der meißnischen Währung mit der Prägung von Talern, Groschen zu 12 Pfennigen - 24 Stück auf den Taler -, ferner von Dreiern, Pfennigen und Hellern. Der Münzfuß für den dem sächsischen folgenden Taler war 81/16 Stü. 14 L. 6 Gr. = 29 (26) g.

Groschen:  105 Stü.  7 L. 8 Gr.= 2,227 (1,035) g
Dreier: 213 Stü.3 L. 13 Gr.  = 1,098 (0,255) g
Pfennige: 672 Stü.3 L. 13 Gr.= 0,348 (0,08) g

Heller hat die Stadt Braunschweig nicht geprägt.

Die nach dieser Vereinbarung geschlagenen neuen Groschen werden allgemein als "Fürstengroschen" bezeichnet nach den beteiligten fürstlichen Münzherren. Sie wurden schnell sehr beliebt und auch von Münzständen außerhalb der Braunschweiger Münzgenossenschaft geprägt, wie in Northeim, Minden, Magdeburg, Bremen u. a. Um die Bestimmungen der 2. Reichsmünzordnung von 1551 bekümmerte man sich wenig, vor allem nicht um deren Münzfuß, trug ihr aber doch insofern Rechnung, als die Münzen fortan den Namen des Kaisers und als Reichssymbole den Reichsadler bzw.den Reichsapfel trugen sowie die vorgeschriebenen Wertzahlen aufwiesen, bei den Groschen freilich abweichend mit der Zahl "12", d. h. der Anzahl der darin enthaltenen Pfennige. Die Dreier hatten die vorschriftsmäßige Wertzahl "3" im Reichsapfel. Die dazu gehörenden Pfennige prägte Braunschweig als "schlichte Scherfe" = 1/12 Groschen nach der Ordnung von 1555, von denen aber nur der Jahrgang 1555 bekannt ist (Nr.55), daneben bisher nicht bekannt gewordene hohle Scherfe, die nur 0,056 g fein waren und von denen 12 auf den Mariengroschen gingen. Solche hohlen Scherfe wurden nach den Münzrechnungen 1560-1566 geprägt. Man unterschied neue Pfennige zu 42½ Stück aufs Lot, d. h. 680 Stück aus der Mark zu 3 L. 12½ Gr. und bessere "alte Pfennige", wie sie 1555, 1561-63 und 1565 geprägt wurden, zu 416-432 Stü. 5- oder 4¾lötig = 0,56-0,54 (0,176-0,161) g.

Es gab seit 1555 das "Gute Geld" mit dem Fürstengroschen = 4 Dreier = 12 schlichte Scherfe oder Pfennige und "leichtes Geld" mit dem Mariengroschen = 12 hohle Scherfe. Ferner gab es einen Zählgulden zu 20 Mariengroschen neben dem alten Zählgulden zu 10 Schillingen und einem "guten Zählgulden" zu 20 neuen Groschen. Der Taler hatte 24 Groschen und trug fortan die entsprechende Wertzahl. Der neue Groschen galt 6, der Mariengroschen 4 alte braunschweigische Pfennige. Der Silberpreis betrug in den letzten Jahren 1568-71 im allgemeinen 10 fl. 5 Schillinge.

Die Braunschweiger Münzgenossenschaft hat sich in den Jahren ihres Bestehens durchweg gut bewährt. Bis 1557 fanden nicht weniger als 9 Münz- und Probationstage in Braunschweig statt, auf denen die Münzmeister über ihre richtigen Prägungen Rechenschaft ablegen mußten. Münzmeister der Stadt Braunschweig war von 1554 bis 1573 († 1588) Thomas Mülradt, der als erster ein redendes Münzmeisterzeichen, nämlich ein gezahntes Mühlrad, auf seine Gepräge setzte.

Es folgen die Katalognummern 41-55.

6.   Die Talerürägung von 1557 bis 1570

Die Talerprägung der Jahre 1557-1570 gehört wie der gleichzeitig ausgebrachte Fürstengroschen münzgeschichtlich zur Periode der Braunschweiger Münzgenossenschaft. Zu den in diesem Zeitraum geprägten Talern, 1/2-Talern und 1/4-Talern selbst ist wenig zu sagen. Sie folgen dem 1555 festgesetzten Münzfuß und geben auf der Brust des Reichsadlers mit ihren Wertzahlen 24, 12 und 6 die Zahl der Groschen an, die sie enthalten. Im Niedersächsischen Valvationsdruck von 1572 werden sie (unsere Nr.57 und 59) auf S.58/59 unter den 78 guten Reichstalern aufgeführt ebenso wie der Taler von 1546 (Nr.34). In den Jahren 1555-1560 wird noch Kar! V. als Kaiser genannt, dann Ferdinand I. und Maximilian II. Auffallend ist das relativ häufige Vorkommen von sogenannten "Zwittertalern" mit zwei verschiedenen Jahreszahlen auf den beiden Seiten. Beachtlich ist ferner, daß die Stadt Braunschweig sich auf den ersten Fürstengroschen von 1555 (Nr.41) als RESPUBLICA BRVNSVICENSIS bezeichnet, die späteren Groschen reden dagegen wie die Talergepräge dieser Periode nur von einer MONETA NOVA BRVNSVICENSIS. Nach 1572 ist dann die stolzere Bezeichnung wieder aufgenommen worden.

Nach den Probationsregistern wurden 1568-1570 für 4562 Mark und 1568 allein für 1079 Mark oder 8632 Stück Taler geprägt, nach Bucks Quellen dagegen für 11191 Mark oder 60685 Stück.

Es folgen die Katalognummern 56-71.

7.   Die Prägungen nach der Niedersachsischen Kreis-Münzordnung von 1572

Inzwischen waren die Verhandlungen über die Reichsmünzreform weitergegangen und hatten endlich 1559 in Augsburg zu einer dritten Reichs-Münzordnung geführt, die diesmal unter Beteiligung Kursachsens mehr Aussicht auf einen Erfolg versprach. Freilich kam der hier beschlossene leichtere Taler oder Gulden zu 60 Kreuzern, 9½ Stück aus der 14 Lot 16 Grän feinen Mark keineswegs den Wünschen der norddeutschen Münzstände entgegen, doch waren jetzt zahlreiche kleine Münzsorten als Landesmünzen außerhalb der Reichsordnung zugelassen. Außerdem war eine ausführliche Valvation aller umlaufenden Gepräge vorgenommen und eine ebenso genaue Probationsordnung für die beibehaltene Kreisorganisation erlassen worden. Man verhielt sich in den Kreisen der Braunschweiger Münzgenossenschaft zunächst abwartend; wenn auch nicht ablehnend. Die Situation änderte sich jedoch, als sich Kaiser Maximilian II. 1566 endlich entschloß, für den Reichstaler als oberste Einheit des Münzwesens neben Goldgulden und Dukaten den weit verbreiteten sächsischen Münzfuß anzuerkennen und in seinem Reichstagsabschied von 1566 mit 8 Stück aus der 14 Lot 4 Grän feinen Mark = 29,23 (25,99) g = 68 Kreuzer festzusetzen.

Nunmehr war auch in Niedersachsen der Weg frei zu Verhandlungen der Münzstände über die neu zu schaffende Kreisorganisation für die Handhabung des ganzen Münzwesens. Der Kreistag von Lüneburg vom 20. Januar bis 2. Februar 1568 schuf bereits eine grundsätzliche Übereinstimmung über Münzfuß und Organisation, und endgültig brachte dann der Lüneburger Tag von 1572 den Beschluß einer Niedersächsischen Kreis-Münzordnung vom 26. April 1572. Diese Münzordnung ist nun für viele Jahrzehnte auch für die Stadt Braunschweig die Grundlage der Münzprägung gewesen. Die Braunschweiger Münzgenossenschaftwar damit gegenstandslos geworden und löste sich stillschweigend auf.

Über die Kreismünzorganisation ist bereits an anderen Stellen viel und ausführlich berichtet worden, und außerdem besitzen wir ja die umfangreiche Veröffentlichung der Akten über die Tagungen und Verhandlungen dieser Organisation von 1551-1625 in dem 4bändigen großen Werk von M. v. Bahrfeldt, das uns an Hand der archivalischen Quellen einen vorzüglichen Einblick in die damaligen Zustände im niedersächsischen Münzwesen gestattet. Der ganze Apparat war ungeheuer umständlich. Zweimal im Jahre fanden abwechselnd in Braunschweig oder in Lüneburg die Probationstage des Kreises statt, zu dem alle Münzstände, Fürsten wie Städte, ihre Abgesandten, vor allem ihre Münzmeister und Wardeine, schicken sollten. Hier wurden neue Münzmeister auf den Kreis vereidigt und hauptsächlich die von den Münzberechtigten inzwischen geprägten Münzen von den Generalkreiswardeinen genau auf die Richtigkeit von Schrot und Korn geprüft.

Die Münzen und die "Probenzettel" wurden in die sorgsam verschlossene "Fahrbüchse" gesteckt und dann von den Kreisbeamten geprüft. Wir besitzen diese Probezettel und Probationsregister mit den Ergebnissen der Probierung und genauen Angaben über den Umfang der Prägungen der einzelnen Münzstände, auch die lehrreichen Visitationsberichte der Generalkreiswardeine über ihre Besuche bei den einzelnen Münzstätten, vernehmen Lob und Tadel, doch überwiegen die Klagen über unaufhörliche Mißhelligkeiten unter den Münzständen, über die Nichtbeachtung der Bestimmungen der Münzordnung, über unredliche Münzmeister, die verbotene, aber immer wieder geübte Verpachtung der Münze als Erwerbsunternehmen an geschäftstüchtige Leute, ferner Klagen über die zunehmende Zahl der Münzstätten, die Nichtbefolgung der Vorschriften über maschinelle Verbesserungen in der Prägetechnik und nicht zuletzt über die Verschlechterung der Gepräge selbst, die ständig zunahm.

Das Gebiet des niedersächsischen Kreises war ein wesentlich anderes als etwa das heutige Land Niedersachsen. Es erstreckte sich von Bremen bis nach Magdeburg, von Flensburg bis Nordhausen und umfaßte im Norden die Hansestädte, Schleswig-Holstein und Mecklenburg. Dieses große Gebiet bildete nun keineswegs eine volle Münzeinheit. Der Norden mit den Hansestädten, Mecklenburg, Holstein und auch der Stadt Lüneburg blieb auch nach 1572 bei seiner alten Schillingrechnung, 32 Schillinge auf den Reichstaler und bei dem Münzfuß der lübischen Währung mit der Prägung von Doppelschillingen, Schillingen, Sechslingen, Dreiern und Pfennigen.

Die Stadt Braunschweig ist den Bestimmungen der Kreis-Münzordnung im großen und ganzen getreulich nachgekommen und jedenfalls nicht schlechter, als andere Städte und Fürsten des Kreises. Braunschweig gehörte auch auf Grund seiner alten Münzgerechtigkeit neben Bremen, Lübeck und Magdeburg zu den vier Münzstätten, die nach der Münzordnung von 1568 nur als Kreismünzstätten zugelassen worden waren. Schon 1572 aber kamen Hamburg und Rostock oder Wismar dazu, und nun stieg die Zahl der Münzstätten weiter mit oder ohne Billigung des Kreises bis auf 24 im Jahre 1615. Die Münztätigkeit der Stadt Braunschweig ist in diesem Zeitraume von 1568 bis 1620 nicht bedeutend gewesen; denn in diesen 52 Jahren hat die Stadt nur 6 Jahre und 7 Monate geprägt. Völlig ruhte der Münzhammer in den Jahren 1573 bis 1591, dann wieder 1592-99 und 1600-1606. Zunächst wurden nach der Münzordnung von 1568 neben Talern Zum Reichsmünzfuß (8 Stü. 14 Lot 4 Grän = 29,23 [25,99] g) noch Fürstengroschen weiter geprägt, aber zu einem etwas besseren Münzfuß als 1555, nämlich 90 Stü. 6 Lot 8 Grän fein = 2,59 (1,046) g. Braunschweig hat von 1568 bis 1570 immerhin für 11191 Mark Groschen geprägt. Nach 1572 traten dann die neuen Reichsgroschen zu 1/24 Taler an die Stelle der Fürstengroschen, 21 Stück auf den Gulden und zum Münzfuß von 108½ Stü. 8lötig = 2,155 (1,077) g. Dazu kamen die Dreier zu 274 Stü. 5lötig = 0,853 (0,267) g. Auch die Prägung von Mariengroschen war in der Münzordnung von 1572 wieder vorgesehen, doch sind sie nur von wenigen Münzständen geschlagen worden, in Braunschweig jedenfalls nicht. In Braunschweig wurden dagegen weiter die hohlen Scherfe geprägt, die nach dem Probenzettel von 1592 zu 624 Stück aus der nur noch 2lötigen Mark = 0,047 g fein ausgebracht waren. Ferner hören wir von besseren Löwenpfennigen, die 1607/08 zu 504 Stü. 2 Lot 6 Grän fein = 0,464 (0,068) g geprägt wurden. Endlich gab es kupferne Löwenpfennige oder "Hanenköppe" = 1/2 Scherf, zu 24 = 1 Mariengroschen, die noch immer im Umlauf waren. Diese im Original bisher nicht aufgetauchten oder nachweisbaren kleinsten Münzsorten für den täglichen Kleinverkehr erregten im Kreise lebhaften Unwillen und führten 1608-1610 zu langen Verhandlungen und Klagen. Braunschweig entschuldigte sich damit, daß die Löwenpfennige eine rein lokale Münzsorte wären. Auch gegen den Vorwurf, durch eigenmächtige Mandate auswärtige Münzsorten verboten oder herabgesetzt zu haben, hatte Braunschweig sich zu wehren. Mit Mühe entging der Braunschweiger Münzmeister, jetzt (1599-1600 und wieder 1606-1609) Peter Schrader oder Schröder, einer Bestrafung durch den Kreis.

Geprägt wurden nach 1572 vor allem Reichsgroschen, so in den Jahren 1572/73 für 5481 Mark, 1591 für weitere 2169 und 1599/1600 für 1352 Mark im Werte von 6268 Talern. 1606 folgten wieder Groschen für 1860 Mark oder 8744 Taler. Geringer war die Ausprägung von Dreiern, wie 1592 für 148 Mark und 1600 und 1606 für zusammen 820 Mark oder 1696 Taler. Taler und Viertel-Taler wurden nur 1591 für 878 Mark = 8909 Stück geprägt, im gleichen Jahre auch die 2lötigen Scherfe für 180 Mark und wiederum 1600 für 113 Mark.

Die geringfügige Talerprägung steht im schroffen Gegensatz zu der sehr umfangreichen herzoglichen in Goslar, wo ja das Silber des Rammelsberges zur Verfügung stand. So wurden z. B. in Goslar 1577 82544 Stück Taler geschlagen, zwischen 1580 und 1590 durchschnittlich im Jahre 100000, 1592 sogar 138734 und 1596 157169 Stück. Aber auch kleine Münzsorten wie Groschen, Dreier und Pfennige prägte der Landesherr in beachtlichen Mengen, wie 1590 für 774 Taler, 1599 für 1030, 1600 für 10188 und 1613 sogar für 232061 Taler.

Wenn die Kreismünzorganisation trotz aller guten Ansätze und trotz der oft aufopfernden Tätigkeit tüchtiger Generalkreiswardeine, wie z. B. Hans Walter aus Lüneburg 1569-79, Georg Stumpfeld bis um 1600 und Christoph Biener seit 1585 († 1616) letzten Endes doch gescheitert ist, so lag das nicht nur an der Eigenwilligkeit und der Selbstsucht vieler Münzstände, sondern auch an den Bestimmungen der Münzordnung selbst. Vor allem zeigte sich bald, daß der Münzfuß für die Groschen und kleinen Münzsorten zu hoch angesetzt war im Verhältnis zum Silberpreis von durchschnittlich 10 fl. vor allem für die Münzstände, die, wie die meisten Städte in Niedersachsen, keine eigenen Bergwerke besaßen.

Wie schwierig es auch für die Stadt Braunschweig oft war, das nötige Prägematerial zu beschaffen, geht aus der Nachricht hervor, daß man 1606, als der Kampf gegen Herzog Julius drohte und man dringend Geld brauchte, öffentliches wie privates Silbergeschirr einschmelzen lassen mußte, um es zu verprägen. Trotzdem ließ sich der offizielle Münzfuß nicht ohne Verlust aufrechterhalten. Man berechnete z. B. in Braunschweig, daß die Prägung von einer Mark in Groschen nur mit einem Verlust von 4 Groschen möglich war. Die natürliche Folge war, daß man überhaupt keine kleinen Münzsorten mehr prägte oder aber dazu überging, den offiziellen Münzfuß zu unterschreiten. Braunschweig hat, wie wir sahen, oft und lange den ersten Weg gewählt. 1591 wurden aber im Kreise allgemein, wenn auch geheim gehalten, bereits 7 Groschen mehr aus der Mark geprägt, als vorgeschrieben war, während Braunschweig immerhin noch bei 112 Stück blieb. 1606 war man aber in einigen Münzstätten schon bei einem Schrot von 119 Stück angelangt, und 1610 wurde der Münzfuß der Groschen vom Kreise auf 234 Stück, freilich nunmehr 14 Lot 4 Grän fein = 0,999 (0,888) g festgesetzt. Der Versuch einer Stabilisierung von 1617 (1,62 g rauh, 0,812 g fein, der Taler zu 30 Groschen) blieb erfolglos. Die Inflation der Kipperzeit kündigte sich bereits an.

Es folgen die Katalognummern 72-90.

8.   Die Kipper- und Wipperzeit 1619-1621

Nach dem, was im vorigen Abschnitt über die Entwicklung des Münzwesens zu Beginn des 17. Jahrhunderts gesagt worden ist, nimmt es nun nicht mehr Wunder, wenn zugleich mit dem Beginn des großen Krieges die Dinge einer münzgeschichtlichen Katastrophe größten Ausmaßes zutrieben, die fast alle deutschen Länder erfaßt hat. Unter dem Namen "Kipper- und Wipperzeit", so benannt nach schon alten ungesetzlichen Machenschaften im Münzwesen, sind die Jahre 1619-1622 längst in die deutsche Kultur- und Münzgeschichte eingegangen und haben in der kulturgeschichtlichen wie lokalen Literatur schon eine vielfache ausführliche Behandlung erfahren. Begünstigt durch die bereits erörterten Bestimmungen der Reichs- und Kreis-Münzordnungen, die schon bald nach 1600 rapide zunehmende Verschlechterung der kleinen Münzsorten, wurde nun nach 1619 das Land durch gewinnsüchtige und vor allem fürstliche Münzherren, fragwürdige Münzmeister und Unternehmer, deren Konsortien bis in die Kreise des hohen Adels führten, mit einer Flut von völlig minderwertigen Geprägen von Kleingeld überschwemmt, das kaum noch Silber enthielt, sondern zumeist aus Kupfer bestand und nur für einige Zeit durch Sieden in Weinstein ein silbriges Aussehen erhielt. Dazu kamen kleinste Münzen aus reinem Kupfer.

Das führte schnell zu verheerenden wirtschaftlichen Folgen für die Bevölkerung: Entwertung des Geldes und Steigen der Preise für gute Taler und Goldmünzen, Ansteigen der Preise für Lebensmittel u. a., Entwertung von Renten, Besoldungen und Löhnen. In Braunschweig galt der gute Reichstaler 1617 = 2 Taler in kleiner Münze, im September 1621 aber bereits 8 Taler. Ein Vergleich mit der Inflation in den Jahren 1921-1923 drängt sich auf, und tatsächlich gibt es viele Parallelen, nur daß es sich im 17. Jahrhundert nicht um Papiergeld, sondern um Münzen aus Metall handelte und die Zahlen nicht in die Millionen und Billionen stiegen.

Im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel war das Kipperunwesen besonders schlimm. Herzog Friedrich Ulrich unterhielt nicht weniger als 32 Kippermünzstätten, wo er in ungeheuren Mengen seine schlechten "Spruchgroschen", "Schreckenberger" sowie kupferne "Flitter" prägen ließ. Der benachbarte Herzog Christian von Lüneburg trieb es in etwa 10 Münzstätten bis in den Harz hinein nicht besser, ebenso die Fürsten von Sachsen, besonders im Thüringischen, die Mansfelder und andere Herren. Sogar der Kaiser selbst war in seinen österreichischen Erblanden stark an der Kipperei beteiligt.

Die deutschen Städte haben sich im allgemeinen gegen dieses Unwesen gewehrt, wurden aber natürlich mit hineingezogen und wohl oder übel gezwungen, auch ihrerseits Kippergeld prägen zu lassen, wenn auch nur in einem bescheidenen Umfange.

Das gilt auch für die Stadt Braunschweig, wo man 1620 nach langer Pause mit dem neuen Münzmeister Paul Becker (1620-1648, Münzmeisterzeichen ein einfacher oder 2 gekreuzte Zainhaken) den Münzhammer wieder in Tätigkeit setzte. Geprägt wurden zunächst 1620 Reichsgroschen, nunmehr aber zu einem Münzfuß von 222 Stü. 8lötig = 1,05 (0,53) g. Ein Vergleich mit dem Silbergehalt der Groschen von 1572 mit rund 1,077 g und nach dem verschlechterten Münzfuß von 1610 mit immer noch 0,888 g erhellt die Minderwertigkeit dieser Kippergroschen, deren Durchmesser außerdem nur noch 17 bis 18 mm betrug.

Im gleichen Jahre 1620 folgte die Prägung von Doppelschillingen, 16 Stück auf den Taler. Diese Münzsorte war für Braunschweig völlig fremd und gehörte in den Kreis der lübischen Währung und des lübischen Münzfußes. Von den Mitgliedern des Wendischen Münzvereins wurden seit 1468 schon Doppelschillinge geprägt, zunächst zu 3,39 (2,543) g. Auch nach der Kreismünzordnung von 1572 war ihr Münzfuß noch 114 Stü. 12 Lot 13½ Grän = 2,051 (1,634) g. In Braunschweig prägte man jetzt Doppelschillinge zwar zu 104 Stü. aber nur 7½lötig = 2,25 (1,05) g. Immerhin wurden diese Doppelschillinge auf dem Probationstag des Kreises in Braunschweig im Oktober 1621 mit denen anderer Städte für gut und 7 Lot 9 Grän fein befunden.

Als dritte Kippermünzsorte erschien 1621 der "Schreckenberger" oder "Dreibätzner" mit der Wertzahl 12 = Kreuzer nach der süddeutschen Rechnung (1 Batzen = 4 Kreuzer). Auch das war für Braunschweig eine durchaus fremde Münzsorte, die aber auch von Herzog Friedrich Ulrich neben seinen vielen schlechten Reichsgroschen = 1/24 Taler in großen Mengen geprägt worden ist. Die nach einem sächsischen Bergwerksort Schreckenberg, dem späteren St. Annaberg, "Schreckenberger" oder nach dem Münzbild "Engelgroschen" benannte Münze war um 1500 eine stattliche gute Groschenmünze mit 4,497 (4,26) g gewesen. Die Stadt Braunschweig prägte diese Münzsorte nun vom 5. März bis zum 4. August 1621 in großen Mengen, nämlich im Betrage von 175078 Talern. Der dabei erzielte Gewinn ergab 36200 Taler. Der Münzfuß wurde bei einer Probierung 1622 mit 102 Stü. 5lötig (auch 6½- und 4lötig) befunden, also = 2,29 (0,93-0,57) g.

Endlich sind aus dieser Zeit zu nennen die aus reinem Kupfer geprägten "Flitter" von 1620 und 1621, auch ohne Jahreszahl, sowie die seltenen Stücke zu 3 Flittern, wie sie damals auch vom Herzog Friedrich Ulrich, Hildesheim und anderen niedersächsischen Städten, z. B. Einbeck, geprägt worden sind.

Neben der Stadt verdiente auch der Münzmeister bei der Prägung aller dieser Kippermünzen nicht unerheblich, nämlich 1620 4613 Taler (nicht Reichs-, sondern Zähltaler in kleiner Münze) und 1621 9125 Taler, dazu an der Prägung von Flittern noch 4529 Taler. Das waren immerhin 576, 1140 und 566 Reichstaler.

Der allgemeine Unwille über diese Mißwirtschaft wurde 1621 immer lebhafter und führte hier und da bereits zu öffentlichen Unruhen, geschürt durch zahlreiche Flugblätter, in denen sich die öffentliche Meinung und vernünftig denkende Leute Luft machten. Zur Ehre von Herzog Friedrich Ulrich muß gesagt werden, daß er einer der ersten Münzherren war, der durch sein Edikt vom 28. Januar 1622 die Umkehr einleitete, die Kippermünzen abwertete und zur alten Ordnung im Münzfuß zurückkehrte. Es folgte der Kreistag in Lüneburg, dessen neue Münzordnung im Juni 1622 im wesentlichen zum Münzfuß von 1572 zurückkehrte. Die Schreckenberger wurden auf 6 Pfennig, die Doppelschillinge auf 2 und die schlechten Reichsgroschen auf 1½ Pfennig abgewertet, nachdem Herzog Christian von Celle den Mariengroschen schon im September 1621 auf 1 Pfennig herabgesetzt hatte. Diese starke Abwertung des umlaufenden Kippergeldes brachte naturgemäß neue wirtschaftliche Schäden und Verluste für die Bevölkerung mit sich, führte vor allem auch zu einer Flut von Prozessen, auch gegen die Schuldigen an dem Kipperunwesen. Im großen und ganzen wurde die Krisis schon im Laufe des Jahres 1623 überwunden, auch durch zweckmäßige Verordnungen über die Rückzahlungen von Schulden in guter oder schlechter Münze.

Die Kreisorganisation mit ihren Probationstagen trat abermals in Tätigkeit, aber sie hat ihre frühere Bedeutung nicht wiedererlangt und erlahmte im Laufe des 17. Jahrhunderts mehr und mehr, ganz besonders auch in ihrer Bedeutung für die münzberechtigten Städte gegenüber dem zunehmenden Einfluß des erstarkenden Fürstentums der Landesherren, die nun in den größeren Territorien bald eine eigene und vom Reiche unabhängige Münzpolitik betrieben und neue Wege zur Gesundung des deutschen Münzwesens beschritten.

Es folgen die Katalognummern 91-99.

9.   Die Goldgulden 1622-1636

Als die Stadt Braunschweig nach überwindung der Kipperzeit ihre Münztätigkeit wieder aufgenommen hatte, wurden zum ersten Male auch Goldmünzen geprägt, und zwar Goldgulden wie Dukaten. Man begann 1622 mit den Goldgulden, die dann seit 1627 regelmäßig bis 1636 geprägt worden sind, nachdem andere niedersächsische Städte wie Hildesheim 1602, Goslar 1605 und Hannover 1616 schon vorangegangen waren. An sich war das Zeitalter des Goldguldens bereits vorüber. Er hatte seine Blütezeit in der 2. Hälfte des 14. und im 15. Jahrhundert, vor allem durch die reiche Goldguldenprägung der im Rheinischen Münzverein zusammengeschlossenen 4 rheinischen Kurfürsten von Köln, Mainz, Trier und Pfalz sowie durch die Prägung der Reichs- oder Apfelgulden des Kaisers Sigismund in 4 Reichsmünzstätten. In der Reichsmünzordnung von 1559 war der Goldgulden zur Reichsmünze erklärt worden und wurde mit 75 Kreuzern bewertet zu einem Münzfuß von 72 Stück aus der Mark, 18 Karat 6 Grän fein (= 771/1000) und mit einem Rauhgewicht von rund 3,25 g. Zum Vergleich hielt der rheinische Goldgulden um 1420 noch 20 Karat (= 833/1000) Gold. Braunschweig ist dem Reichsmünzfuß von 1559 gefolgt, doch ist die Goldguldenprägung nie sehr umfangreich gewesen. So wurden z. B. 1622 nur 603 Stück geprägt.

Es folgen die Katalognummern 100-110.

10.   Die Dukaten 1638-1660

Der Dukat hat seinen Namen von den venezianischen Goldgulden, wo er 1284 zuerst erschien. Der Dukat ist die einzige Münzsorte, die bis zum heutigen Tage keine Einbuße an Gewicht und Feingehalt erlitten hat. Er war so gut wie völlig aus feinem Gold (Dukatengold) und nach der Reichsmünzordnung von 1559 zu 67 Stück aus der 23 Karat' 8 Grän feinen Mark (= rund 986/1000) ausgebracht = 3,5 (3,44) g und mit 104 Kreuzern bewertet. Diesem Münzfuß folgen auch die Braunschweiger Dukaten aus der Zeit von 1638 bis 1660. Aus diesen Jahren fehlen uns einige Jahrgänge, doch sind Dukaten nach den Rechnungen außer 1655 und 1657 alljährlich geprägt worden, 1662 auch ein bislang unbekannter Doppeldukat. Die Stückzahl wird nie sehr groß gewesen sein; denn der Dukat war mehr eine Repräsentationsmünze, als wirkliches Zahlungsmittel.

Es folgen die Katalognummern 111-127.

11.   Die Schautaler von 1659

Die 1659 und nach den Rechnungen auch 1661/62 und 1670 geprägten breiten und über die normale Talergröße hinausgehenden Stücke zu 2, 1½ und 1¼ Talern sind nicht eigentlich Kurantmünzen, sondern mehr Schautaler zur Repräsentation und zu Geschenkzwecken gewesen. Sie gehören zu der Gruppe der zahlreichen großen Schaumünzen, wie sie besonders von den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg beider Linien als eine Art "Ausbeutemünzen" aus dem Silber der Harzbergwerke in Zellerfeld und Clausthal oder als sogenannte "Löser" geprägt worden sind, zuerst 1574 von Herzog Julius und dann von den Nachfolgern bis um 1700 weiter im Werte von 2, 3, 5, 8 und 10 Talern und mit einem Gewicht bis zu 465 g. Auch andere norddeutsche Fürsten, wie die von Schaumburg, Lauenburg, Mecklenburg u. a., sowie Städte wie Lüneburg (zwischen 1603 und 1627), Hildesheim (um 1600 und 1618), Wismar (1611 und 1617) und Lübeck (zwischen 1603 und 1627) haben ähnliche Schaugepräge ausgegeben. Die Wertzahlen in Talern sind eingestempelt oder seltener eingeprägt. Stücke mit der Jahreszahl 1662 und 1670 fehlen bisher, ebenso die Gepräge zu 2 Talern. Dagegen gibt es ein Stück zu 2¼ Talern. Der Münzfuß ist der des Talersilbers.

Es folgen die Katalognummern 128-131.

12.   Die Taler und kleineren Silbermünzen von 1622 bis 1671

Nach überwindung der Kipperzeit hat die Stadt Braunschweig seit 1622 eine sehr rege Prägetätigkeit entfaltet und bis 1662 fortgesetzt. Erst dann trat eine 8jährige Pause ein bis 1670. Geprägt wurden die verschiedensten Münzsorten, die schon beschriebenen Goldgulden, Dukaten und Schautaler, ferner in großer Zahl Taler, 1/2-, 1/4- und auch 1/8-Taler, an kleineren Sorten Reichsgroschen, Mariengroschen, deren Prägung wieder aufgenommen wurde, Matthier, 1/64-Taler, Dreier, "schlichte" einseitige Pfennige oder Flitter sowie nach alter Weise hohle Löwenpfennige. Zum Schluß dieser Periode folgten noch Stücke zu 6 und 12 Mariengroschen.

Der Münzmeister dieser Zeit war als Nachfolger von Paul Becker dessen Sohn Hans Becker von 1648 bis 1662 und wiederum 1670/71. Sein Münzmeisterzeichen ist auf den Dukaten H. B., auf den Talern und anderen Silbermünzen zwei gekreuzte Zainhaken. Nur der Mariengroschen von 1653 trägt die Ligatur HB.

Die Talerprägung, die 1624 wieder einsetzte, muß eine recht erhebliche gewesen sein nach der Zahl der auf uns gekommenen Stempelverschiedenheiten. Allein vom Jahrgang 1624 gibt es 30 Varianten. Von ihnen liegen 18 Stempel in unseren Sammlungen, und 12 weitere sind aus der Katalogliteratur nachzuweisen. Wir wissen auch, daß im Jahre 1624 bis zum Januar 1625 nicht weniger als 64902 Stück Taler geprägt worden sind. Von 1629 gibt es 12 verschiedene Talergepräge, von 1628 8 und aus den Jahren 1627, 1631, 1632 und 1637 noch je 5 Stempel. Halbe Taler liegen aus den Jahren 1624-1658 sowie 1670 in 17 Jahrgängen vor, darunter von 1624 allein 6 verschiedene Stempel. 1/4-Taler haben wir von 18 Jahren zwischen 1624 und 1658, vom Jahrgang 1624 auch wieder 6 Stempel. Ein 1/8-Taler oder halber Ortstaler ist mit Sicherheit nur von 1624 bekannt.

1/24-Taler oder Reichsgroschen sind sicher 1622, vermutlich auch 1625 und 1642 geprägt worden. Vom Jahrgang 1622 liegen 6 verschiedene Stempelvarianten vor. Mariengroschen gibt es von 1622, 1623, 1625, 1627 und 1653, von 1622 allein 12 Stempel. 1/64-Taler oder Sechslinge nach lübischer Rechnung, ähnlich wie die Doppelschillinge der Kipperzeit, gibt es nur von 1625, 1644 und 1645, Matthier oder halbe Mariengroschen nur von 1647. Lebhafter war die Prägung von Dreiern in den Jahren 1622-1633. Der Jahrgang 1633 zählt 4 Varianten. Von den "schlichten" Pfennigen oder "Stadtflittern " sind aus der Zeit von 1625-1657 25 Jahrgänge bekanntgeworden, und endlich hohle Löwenpfennige mit Jahreszahlen kennen wir in 12 (nach Buck in 14) Jahrgängen von 1627-1657. Der "schlichte" Pfennig von 1631 ist in 3 Varianten vorhanden.

Im Münzfuß kehrte man im Juni 1622 nach den Beschlüssen des Lüneburger Kreistages im großen und ganzen zu dem von 1572 zurück, vor allem bei den Talern und ihren Teilstücken mit den Wertzahlen 24, 12, 6 und 3 (= Groschen). Der Münzfuß der 1/24-Taler oder Groschen war genau wie 1572, nämlich 108½ Stü. 8lötig. Die neuen Mariengroschen waren etwas schwerer im Schrot (127 Stück), aber schlechter im Feingehalt (6Lot 4½ Grän) und hatten demnach einen höheren Silbergehalt von 0,719 gegenüber 0,715 g von 1572. Der Münzfuß der Dreier blieb genau der gleiche wie 1572. Die einseitigen "schlichten" Pfennige wurden zu 654 Stü. und 3 Lot 6 Grän fein ausgebracht = 0,358 (0,074) g, also ähnlich wie 1568. 1652/53 betrug der Münzfuß der Pfennige jedoch 680 Stück aus der Mark aus 4lötigem Silber = 0,34 (0,086) g. Der Jahrgang 1625 dieser Pfennige hat die ungewöhnliche viereckige Klippenform, die aber Anstoß erregte und 1628 zugunsten der üblichen runden Form wieder aufgegeben wurde. Von den hohlen Löwenpfennigen wissen wir nur, daß sie in den Jahren 1641-1643 zu 840 Stück aus der Mark ausgeprägt wurden.

Bei einem Silberpreis, der auf 8 Reichstaler oder 9 Gulden 3 Groschen festgesetzt war, in Braunschweig aber zwischen 1624 und 1648 durchweg 8 Taler 18 Groschen oder 10 Gulden betrug, ließen sich Groschen und Dreier auch wieder nur mit einem Verlust von 5 bzw. 12 Groschen auf die Mark ausbringen, während die ausgeprägte Mark in Talern einen geringen Gewinn von rund 5 Pfennigen ergab. Aus der feinen Mark kamen immer 9 Taler.

Bei den Umschriften auf den Münzen dieser Zeit ist zu beachten, daß alle Geldmünzen wie die Silbermünzen vom Taler bis zum Reichsgroschen mit Ausnahme der ersten 4 Talerstempel von 1624 die Bezeichnung MONETA NOVA bzw. DUCATUS NOVUS REIPUBLICAE BRUNSWICENSIS tragen, die genannten Taler, Mariengroschen und Dreier sich nur MONETA NOVA BRUNSVICENSIS nennen.

Neu ist die Bezeichnung "Stadtgeldt" auf dem Matthier von 1647, dem 1/64-Taler von 1625-1647 und dann auch auf den Stücken zu 6 und 12 Mariengroschen von 1669 bzw. 1671. Diese Bezeichnung hängt zusammen mit der auch in anderen Teilen des Reiches bemerkbaren Tendenz einiger Münzstände, Kleinmünzen zu einem geringeren Münzfuß als dem Reichsfuß auszuprägen und diese als Stadtgeld oder Landmünzen zu bezeichnen im Gegensatz zum Reichsgeld. Sie sollten also nur im eigenen Lande bzw. in der betreffenden Stadt gültig sein. Auch die Reichs- und Mariengroschen waren im Grunde nur noch Stadtgeld, und 1624 schloß die Stadt Braunschweig mit der Stadt Hildesheim einen Vertrag, nach dem diese beiden Groschensorten beider Städte in Braunschweig und Hildesheim wechselseitig Umlauf haben sollten, gewissermaßen also als Stadtgeld.

Die letzten Prägungen dieser Periode, die Stücke zu 6 und 12 Mariengroschen = 1/6- und 1/3-Taler von 1669-1671, gehören geldgeschichtlich bereits einer Entwicklung an, die besser im Zusammenhang und im nächsten Abschnitt bei den Geprägen von 1675 bis 1677 geschildert werden soll und die auf die Schaffung von "Kurantgeld" auch in größeren Nominalen und zugleich auf die Abkehr vom Reichsmünzfuß zielte. Die 1669 geplanten Prägungen der Stücke zu 12 und 6 Mariengroschen liegen nur in den in Zellerfeld hergestellten Probeabschlägen auf Birkenrinde vor. Die Jahreszahl sollte dann in 1670 geändert werden, doch liegen Originale von beiden Nominalen erst von 1671 vor. Von den 1670 vorgesehenen Münzen, Dukaten, 1½-, 1¼-, 1-, 1/2- und 1/4-Talern sind bisher nur die Taler und 1/2-Taler im Original bekanntgeworden. Der 1/4-Taler von 1670 liegt nur im Probeabschlag in Birkenrinde vor.

Es folgen die Katalognummern 132-269.

13.   Die letzten Münzprägungen der Stadt Braunschweig von 1675 bid 1680

Die 1670 wiederaufgenommene Münztätigkeit Braunschweigs wurde jäh unterbrochen durch das einschneidende Ereignis von 1671: die von den Herzögen als Landesherren schon immer angestrebte und nunmehr mit Waffengewalt durchgeführte Unterwerfung der Stadt durch den Wolfenbütteler Landesherrn Herzog Rudolf August. Während der Belagerung hatte der Rat im Mai 1671 beschlossen, eine Art Not- oder Kriegsgeld von geringerem Gehalt auszuprägen. Es sollte für 5000 Taler Silber zusammengebracht und daraus von Braunschweiger Goldschmieden Münzen mit der Aufschrift PRO LIBERTATE geprägt werden. Offenbar ist aber diese Prägung nicht zustandegekommen; denn es ist kein Stück dieser Art auf uns gekommen. Dann aber kam es am 10. Juni 1671 bereits zur Kapitulation der Stadt, die eine Fortführung der städtischen Münzgerechtsame überhaupt in Frage stellte. Der letzte Münzmeister Hans Becker war wohl schon vorher entlassen und nach Zellerfeld gegangen, wo er 1693 gestorben ist.

Bei den Übergabeverhandlungen hat natürlich auch das alte Münzrecht der Stadt eine Rolle gespielt, und im Artikel 3 des Vergleichs von Riddagshausen vom 10. (20.) Juni 1671 hatte der Herzog zugesagt, daß er die Stadt "bei ihrer Münzgerechtigkeit, wie sie dieselben von Alters erlanget und hergebracht, fürderst gnädigst lassen" wollte. Dabei wurde auch auf die Bestimmungen der Reichs- und Kreissatzungen und die Befolgung des richtigen Münzfußes hingewiesen.

Diese Zusage ist nun freilich nicht in vollem Umfange innegehalten worden; aber immerhin gestattete der Herzog 1674 auf Ansuchen des Rates und zur Deckung der erheblichen städtischen Schuldenlast die Prägung von Münzen zu 2/3, 1/3 und 1/6 Talern. Im Februar 1675 schloß darauf der Rat der Stadt unter der ausdrücklich betonten Zustimmung des Herzogs einen Vertrag über die Wiederaufnahme der Münzprägung mit den Gebrüdern Johann und Lorenz Wagner aus Hamburg als "Münzdirektoren". Es war ein auf 4 Jahre abgeschlossener regelrechter Pachtvertrag, wie er nach der Reichs- und Kreisordnung längst verboten war, in dem der Stadt von den beiden Unternehmern ein bestimmter Schlagschatz von jährlich 2000 Talern, aber auch den Brüdern Wagner eine Beteiligung am Gewinn zugesichert war.

Die beiden Wagner waren bereits vordem als Münzmeister in Lübeck und Wolmirstedt (für den Administrator von Magdeburg) tätig gewesen und haben dann später im deutschen Münzwesen und in der sogenannten "Heckenmünzenzeit" in den Jahren 1688-1695 in verschiedenen norddeutschen Münzstätten wie in Lauenburg, Ratzeburg und Kaltenhof für den Bischof von Lübeck sowie zuletzt in Stettin für Schweden eine sehr fragwürdige Rolle gespielt.

Das aber hängt eng zusammen mit der schon angedeuteten Entwicklung, die das deutsche Münzwesen im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts genommen hatte. Nach dem Scheitern aller Münzreformversuche seitens des Reiches hatten im Jahre 1667 die beiden großen Territorien Kurbrandenburg und Kursachsen durch den von ihnen abgeschlossenen Münzvertrag von Zinna neue Wege beschritten. Unter grundsätzlicher Beibehaltung des Reichstalerfußes von 1566 (9 Stück aus der feinen Mark = 25,98 g fein, also zum 9-Talerfuß) wurde in Zinna ein leichterer Taler zum Fuß von 10½ aus der feinen Mark = 22,27 g fein vereinbart, der jedoch nur ein Rechnungstaler war und lediglich in Stücken zu 2/3 Talern (= 14,8 g fein) bzw. 1/3 Talern ausgeprägt werden sollte. Das waren Nominale, denen in Norddeutschland die 24- und 12-Mariengroschen entsprachen. Die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg hatten sich schon 1668 dem neuen Münzfuß angeschlossen, und bald folgten weitere mittel- und norddeutsche Münzherren und Städte. Diese neuen Kurantgeldsorten, wie man sie im Gegensatz zum Reichstalerfuß nannte, wurden sehr schnell allgemein beliebt und führten bald zu gewinnsüchtigen unterwertigen Prägungen, vor allem auch bei Münzherren um den Harz herum, wie in Ellrich und Klettenberg, aber auch in Sayn-Wittgenstein, Barby, im Bistum Lübeck, in Lauenburg, Mecklenburg u. a. Selbst die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg gingen schon 1675 auf einen 10⅔-Talerfuß (1 Taler = 21,92 fein) herunter.

Zu einem ähnlichen Münzfuß prägte nun seit 1675 auch die Stadt Braunschweig ihre 2/3-Taler, 24- und 12-Mariengroschen neben kleineren Sorten. Der Münzmeister der Gebrüder Wagner war Johann Georg Breuer, der vordem als Münzmeister und Stempelschneider und auch als Medailleur in Schweden (in Awesta seit 1649, in Stockholm 1666-1669) tätig gewesen war. Breuer hat als Medailleur eine große Anzahl guter barocker Bildnismedaillen geschaffen. Breuer ist als Münzmeister nur bis Ende Januar 1676 in Braunschweig im Dienste der Stadt gewesen und hat seine Gepräge mit I. G. B. oder auch nur mit B gezeichnet. Seine spätere Tätigkeit ist recht fragwürdig, indem er, obwohl er als herzoglicher Münzmeister bis 1684 in Braunschweig geblieben und dann entlassen war, in Rühme, einem Dorfe nördlich der Stadtmauern, auf dem noch heute "Münzberg" genannten Grundstück eine Art Privatprägung betrieb und hier offenbar allerhand dunkle Geschäfte machte. 1684 wurde er auf Veranlassung des Grafen Heinrich II. von Reuß-Greiz, mit dem er wegen der Prägung von ebenfalls 2/3-Talern in Konflikt geraten und auf Schadenersatz verklagt war, zeitweise verhaftet, und .1690 erfolgte die Zwangsversteigerung seines Grundstücks in Rühme mit allen Münzgeräten und Gebäuden. An Breuers Stelle trat dann als neuer Münzmeister Bastian Hille aus Halberstadt, auch er einer der viel wandernden Münzmeister dieser Zeit, den wir nach Beendigung seiner Tätigkeit in Braunschweig wieder in Halberstadt, dann später in Minden, Tönning, Rendsburg und Kiel antreffen, auch er fragwürdig und zeitweise verhaftet. Bastian Hille signiert seine Münzen mit den Buchstaben B-H neben einer Wolfsangel.

Die Prägetätigkeit in den Jahren 1675/76 muß eine recht lebhafte gewesen sein, vor allem an 2/3-Talern und entsprechenden Stücken zu 24 Mariengroschen, die in mehreren Typen mit insgesamt 33 verschiedenen Stempeln vorliegen. Dazu kamen die selteneren 12-Mariengroschen, Doppelschillinge zu 1/16 Taler oder "Dütchen", Groschen, jetzt auch "Gute Groschen" genannt, zu 1/24 Taler, viele 4-Gute-Pfennige oder Matthier, Dreier zu 1/96 Taler, ein Ein- und ein Zweipfennigstück und endlich 1680 noch ein Stück zu 4½ Pfennigen.

Die Münzbilder und die Umschriften zeigen uns deutlich die seit 1671 veränderte Situation im Münzrecht der Stadt gegenüber dem Landesherrn. Sämtliche 2/3-Taler und 24-Mariengroschen, auch die Stücke zu 12 Mariengroschen bis auf einen Stempel, zeigen auf der einen Seite das Profilbildnis des Herzogs Rudolf August und seinen Namen, auf der anderen Seite dann das Symbol der Stadt, den aufgerichteten Löwen zwischen Türmen oder den Stadtlöwen auf einem bekrönten Schilde oder im Oval, auch ganz frei im Felde. Auf dem Mariengroschen von 1676 fehlt der Stadtlöwe überhaupt, ebenso auf den 12-Mariengroschen vom I. Typ, während Typ II dieses Nominals das einzige Gepräge ohne das herzogliche Brustbild ist. Es sind also halb herzogliche und halb städtische Gepräge und Münzbilder. Dem entsprechen auch die Umschriften. Das alte stolze MONETA NOVA REIPUBLICAE BRUNSWICENSIS, noch auf den Talern von 1670, ist ersetzt durch das einfache MONETA BRUNSWICENSIS oder nur MONETA ARGENTEA. Die kleineren Münzsorten, die Groschen, 4-Gute-Pfennige, Dreier und 2-Pfennige werden als "Stadtgeld" bezeichnet und zeigen zumeist den Stadtlöwen oder auch nur ein großes "B". Urkundlich belegt ist die Prägung von Doppelschillingen, die wir in den Geprägen von 1675-1677 (Nr.286/87 und 298) zu erkennen glauben, die bisher immer als rein herzogliche Gepräge angesehen wurden, die aber im Stil des Münzbildes und in der Umschrift doch wohl in die Reihe der städtischen Münzen mit dem Bildnis des Herzogs und in die Gruppe der norddeutschen sogenannten "Dütchen" gehören.

Über den Münzfuß der Gepräge dieser Zeit sind wir nur mangelhaft unterrichtet. Aus späteren auswärtigen Valvierungen geht aber hervor, daß die 2/3-Taler und 24-Mariengroschen mit einem Feingehalt von 14,33-14,38 g oder zu 141/18 bis 14½ Stück aus der fast 14lötigen Mark, also zu einem 106⅔-Talerfuß ausgebracht sind und durchaus den herzoglichen Geprägen an Wert entsprachen. Sie gehörten z. B. bei einer Prüfung in Hamburg 1690 zu den 6 besten von 48 untersuchten anderen gleichen Nominalen anderer norddeutscher Münzstände zusammen mit den 2/3-Talern der Herzöge Georg Wilhelm von Celle und Ernst August von Calenberg-Hannover. Deshalb war auch die 1675 von Herzog Johann Friedrich von Celle befohlene Abwertung der Braunschweiger 2/3-Taler auf 20 statt 24 Mariengroschen ungerechtfertigt. Auch die entsprechenden Gepräge der Stadt Hildesheim wurden 1683 beanstandet; aber auch sie gehörten nicht zu den sogenannten "Heckenmünzen", die z. T. wie die von Sayn-Wittgenstein nur noch 7,66 g Feingehalt aufwiesen. Das Durchschnittsgewicht der 2/3-Taler und 24-Mariengroschen von 1675 ist nach den uns vorliegenden 38 Exemplaren 16,477 g, das von 1676 noch 16,266 g. In Hamburg wurde ein Korn von 13 Lot 17 Grän ermittelt.

Die Matthier oder 4-Gute-Pfennige sollten zu 272, die Dreier zu 363 und die 2-Pfennige zu 544 aus der Mark ausgeprägt werden, alle 4 Lot 9 Grän fein. Eine Probe in Zellerfeld von 1676 ergab für die Matthier einen Münzfuß von 275 Stü. 4 Lot 8 Grän fein (rund 280/1000). Die Ausprägung der kleinen Sorten war bis auf die 4-Pfennige nicht sehr erheblich. Wir wissen nur, daß vom 28. Februar bis zum 30. Juni 1675 für 2405 Mark Matthier = rund 9098 Taler, Dreier für 538 Mark = 2023 Taler, Zweier für 410 Mark und Doppelschillinge für 503 Mark sowie Gute-Groschen für 416 Mark ausgeprägt werden sollten. Nach anderen Nachrichten sind von den Gebrüdern Wagner im September 1675 für 678 Mark in 2/3-Talern im Werte von 6864 Talern geprägt worden, an Kleingeld im gleichen Zeitraum für 3500 Mark. Breuer prägte 1676 für 16477 Taler Matthier und für 668 Taler Dreier. Bis zum Januar 1676 sollen insgesamt für 22400 Mark an groben Sorten verprägt worden sein.

Über den Münzgewinn der Stadt haben wir nur lückenhafte Nachrichten. Sicher gezahlt haben die Unternehmer Wagner einmal 5100 Taler und später noch einmal 3000 Taler an die Stadtkasse. Die Wagner machten dann freilich eine Gegenrechnung auf, und aus den Jahren 1677-79 wissen wir, daß kein Pfennig an Schlagschatz eingenommen worden ist. Mit Lorenz Wagner gab es dauernd Schwierigkeiten. Er wurde 1678 sogar in Leipzig, wahrscheinlich auf Veranlassung von Herzog Rudolf August, vorübergehend verhaftet. Jedenfalls ist der Vertrag von 1675 nur bis zum Dezember 1677 in Kraft geblieben. Lorenz Wagner hatte schon im Dezember 1677 mit Herzog Franz von Lauenburg einen Pachtvertrag abgeschlossen und hat dort bis 1689 in großen Mengen immer schlechter werdende 2/3-Taler geprägt, deren Stempel übrigens Johann Georg Breuer geschnitten hat. Johann Wagner blieb in Braunschweig, wo wir ihn 1678 als zünftigen Goldschmiedemeister antreffen. Der Münzmeister Breuer ist dann noch für verschiedene deutsche Fürsten tätig gewesen. Er soll bis 1695 noch in Altona gelebt haben.

Waren die Gepräge von 1675-1677 mit ihren Nominalen zu 2/3 Talern und 24 Mariengroschen immerhin noch ansehnliche und relativ gute Münzen, so war der Ausgang der stadtbraunschweigischen Münztätigkeit ein recht kümmerlicher. Im Jahre 1678 erschien nur noch ein kleiner einseitiger Pfennig und endlich 1680 das seltsame 4½-Pfennigstück, das seine Entstehung der Erhöhung der herzoglichen Biersteuer (vom Quart = 1/4 Stübchen = etwa 1 Liter) um 1/2 Pfennig verdankte.

Das Ende der einst so glanzvollen Münztätigkeit der Stadt Braunschweig war gewiß kein sehr rühmliches, aber Braunschweig stand mit dem Verlust seiner Münzgerechtsame nicht allein. Auch alle anderen einst münzberechtigten niedersächsischen Städte mußten unter den veränderten politischen Verhältnissen und unter dem mehr oder weniger energischen Druck der Landesherren ihre Prägetätigkeit aufgeben, Göttingen schon 1664, Hameln 1673, Einbeck und Hannover 1674, Northeim 1676, Stade 1686. Nur kleine und kleinste Kupfermünzen wurden in Einbeck sogar bis 1717 als Stadtgeld geschlagen. Länger währte die Münztätigkeit in der Reichsstadt Goslar (bis 1764) und auch in Hildesheim (bis 1746, für Kleingeld bis 1772). Braunschweig war seit 1680 eine herzogliche Münzstätte und ist es bis 1860 geblieben.

Bei der nun folgenden Münzbeschreibung ist von dem bisher angewandten Schema insofern abgewichen worden, als die Gepräge nach den bei den Münzmeistern Johann Georg Breuer und Bastian Hille getrennt sind. Auch B. Hille prägte seine 2/3-Taler mit der Jahreszahl 1675, wahrscheinlich mit Verwendung alter Stempel und mit Änderung des Münzmeisterzeichens. Der Groschen von 1676 und das Stück zu 24 Mariengroschen von 1677 tragen kein Münzmeisterzeichen, auch nicht das 4½-Pfennigstück von 1680.

Es folgen die Katalognummern 270-302.

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