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Kulturgeschichte der Münzen
von Arthur Suhle
München 1969

Als Leseprobe daraus die Abschnitte (ohne die zugehörigen Abbildungen):
 
Die Münze im Übergang zur Neuzeit

 
Deutschland, Münzvereinigungen im 14. und 15. Jahrhundert

Die deutsche Münzprägung im 14. und 15. Jahrhundert ist dadurch bestimmt, daß es mit einer verbreiteten königlichen Münzprägung endgültig vorbei war. Bis Ende des 13. Jahrhunderts hatte sich die Zahl der Städte gegenüber dem frühen Mittelalter schon mehr als verzehnfacht. Ulm, Augsburg, Basel, Nürnberg und andere von den oberdeutschen Städten traten in enge Beziehungen zu Oberitalien über den St. Gotthard und über den Brenner. Der Handelsverkehr ging zum großen Teil von Basel den Rhein abwärts über Frankfurt am Main und Köln nach Brügge in Flandern, wo er auf eine hochentwickelte Wirtschaft mit einem großartigen Textilgewerbe stieß. In Flandern blühte der westöstliche Handel, der Nord- und Ostseehandel der Hanse; flandrisches Tuch wurde bis in den Orient gehandelt.

Durch das Aufblühen der Geldwirtschaft in Deutschland entwickelten sich seit dem 12. Jahrhundert in einer Reihe von Städten teilweise besondere Formen der Verwaltung der Münze und des mit dieser verbundenen Silberhandels. Geldmakler, Bankiers und Unternehmer, sogenannte Hausgenossen, beschafften das Prägematerial und betrieben den gewinnbringenden Geldwechsel. In den großen Städten wie Wien waren es 48 Personen, in Mainz 58, in Köln 59, in Goslar 80 und in Straßburg vorübergehend 400, die sich zu einer solchen Hausgenossenschaft zusammenschlossen. Die Münzprägung hatten die Städte oft in die eigene Hand gebracht, so Hamburg 1293 bzw. 1325, Lüneburg 1293, Basel 1273, Straßburg 1296, Erfurt 1291 bzw. 1354. Die lästige Verrufung und Erneuerung wurde durch den sogenannten "ewigen Pfennig" beseitigt, d. h. der neu geprägte Pfennig blieb in seinem Werte für längere Zeit bestehen, ohne daß mit einer Verrufung zu rechnen war.

Da die Städte ein großes Interesse daran haben mußten, daß die geprägten Münzen überall gleich und in einem größeren Gebiet gültig waren, traten sie vielfach zu Münzvereinen zusammen. Der fortgeschrittene Handel konnte sich mit der klein gewordenen Münze, dem Pfennig, nicht mehr begnügen, man mußte neben ihm zu größeren Stücken übergehen.

So führte man den Schilling oder den Groschen statt einer Rechnungsmünze von 12 Pfennigen ein und eine Goldmünze vom Werte eines Pfundes Pfennige (= 240 Stück).

Für den Groschen diente der französische Turnosgroschen als Vorbild, dann der Prager Groschen, der im Jahre 1300 zuerst von Wenzel II. von Böhmen mit Krone und zweischwänzigem Löwen geprägt wurde, der Meißner Groschen, wahrscheinlich nach 1307 zuerst geschlagen mit Lilienkreuz und einschwänzigem Löwen, beide zunächst als "Schockgroschen" ausgegeben, d. h. 60 Stück von ihnen gingen auf die Gewichtsmark Silber. Diese Münzsorten wurden ebenso wie die französischen Turnose nachgeahmt und dann vielfach gegengestempelt, d. h. an Orten, die womöglich selbst gar nicht prägten, für den Stadtbereich durch ein Zeichen, den Gegenstempel, gültig gemacht. Es gibt die großen Münzfunde von Hägerfelde und Erfurt, in denen sie in Mengen enthalten waren.

Daneben wurden wieder Goldmünzen geschlagen, nachdem es sie seit der Karolingerzeit in Mitteleuropa nicht mehr gegeben hatte. Es war hierzu notwendig, sich vom Kaiser ein ausdrückliches Privileg geben zu lassen, da diesem das Goldmünzrecht immer geblieben war. So wurden von ihm eine Fülle neuer Münzprivilegien ausgestellt. Ludwig der Bayer (1314-1347) erlaubte zum Beispiel der Stadt Lübeck 1340, Florene zu schlagen, mit der Bestimmung, daß "unus aureus Lubicensis non sit gravior pondere et valore quam florenus aureus de Florencia" (eine lübische Goldmünze sollte nicht schwerer an Gewicht und Feingehalt sein als ein Floren aus Florenz). Diese Vorschrift fand sich in allen Privilegien. Karl IV. (1346-1378) erteilte dem Trierer und Kölner Erzbischof, dem Mainzer Erzbischof, dem Herzog von Berg, der Stadt Lüneburg, der Stadt Hamburg u. a. ein solches Privileg.

Als Vorbild der Goldmünzen dienten die italienischen Florene sowie die französischen und flandrischen Schilde (écu d'or oder chaise d'or). Diese neue Goldmünzprägung suchte vor allem Kaiser Sigismund (1410-1437) durch Konrad von Weinsberg zu einer Reichsguldenprägung zu benutzen. In einer Urkunde für die Frankfurter Guldenmünze vom 5. August 1418 heißt es: "doch beduncken wir vns me plichtig zu sin, unser und des richs recht und herkommen zu hanthaben vnd wo die vndergedruckt liegen wideroffzurücken, vnd sunderlich die davon gemeiner nucze kommen vnd gebessert werden mag". Außer in Frankfurt richtete er 1418 auch in Nördlingen, 1419 in Dortmund, 1429 in Basel und vorübergehend in Nürnberg Guldenmünzen ein. So ließ Friedrich von Nürnberg, da ihm die Reichsmünze bis 1414 verpfändet war, königliche Gulden prägen. Die Ausprägung war mengenmäßig sehr groß, in Frankfurt am Main betrug sie 1418 allein eine Viertelmillion Stück, in Basel 1434/35 126020 Stück. Das Bild bestand auf der einen Seite in dem Reichsapfel mit dem Kreuz darauf, weshalb sie Apfelgulden genannt wurden; auf die andere Seite wurde meist der Täufer gesetzt. Das Bild mit dem Reichsapfel wurde von den Reichsstädten, die das Goldmünzrecht erhielten, übernommen.

Auch auf dem Gebiete der Silbermünzen, der Hellermünze, suchte man eine überall gültige Münze zu schaffen. Durch eine Gesetzgebung von Reichs wegen sollte ihre Prägung geregelt werden. Ein Pfund Heller sollte 1356 gleich einem Gulden sein, später gingen vier und mehr Pfund auf die Goldmünze.

An Münzvereinigungen gab es zunächst den rheinischen Münzverein, der 1385/86 von allen vier rheinischen Kurfürsten abgeschlossen wurde, von Kuno von Trier, Friedrich von Köln, Adolf von Mainz und Ruprecht I. von der Pfalz; ihm folgten bis in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts eine Reihe weiterer Vereinbarungen mit neuen Bestimmungen. Der rheinische Verein war für ganz Deutschland von großer Bedeutung, da seine Gulden überall als Handelsgeld Eingang fanden; in der Mark Brandenburg wurden 1426 "drey gute rheinische gulden für ein schok groschen" gerechnet. In einer Vertragsurkunde von 1386 wird das Gepräge der gemeinsamen Goldmünze genau vorgeschrieben: "uf eyner Sytten sand Johannes bilde und uff der an der Sitten eynen Tripass, da en mitten sallen des herrn wapen, in dess monczen der gulden geslagen wirdet, und uff den dreien orttene sullen staen der ander dreyen herren wapen". Leider konnte der ursprüngliche Feingehalt von 23 Karat wegen Goldmangels nicht bestehen bleiben, schon 1425 bis 1444 sank er auf 19 Karat. Gemeinsame Groschenmünze wurde der denarius albus, ein Weißpfennig, der seinen Namen von seiner Farbe als hochwertige Silbermünze haben sollte; er wurde von zahlreichen rheinischen, westfälischen und anderen Herren nachgeprägt. In Köln war er als Rechnungsmünze bis ins 18. Jahrhundert gebräuchlich.

Der zweite Münzbund von Bedeutung war der des Hansebundes. Im Jahre 1379 beschlossen auf dem Lübecker Hansetag Hamburg, Lübeck und Wismar, auf zwei Jahre Witten nach lübischem Fuß mit einem gemeinsamen Kennzeichen, einem Stern, zu prägen; der "penninghe van veer penninghen" wurde wegen seiner weißen Silberfarbe so genannt und entsprach etwa dem englischen Sterling; 176 Witten sollten aus der 13½-lötigen Mark (die ganze Mark hatte 16 Lot) geschlagen werden, so daß ein Stück 1,33 g rauh und :1,:12 g fein wog. Dieser Abrede schlossen sich 1381 Rostock, Stralsund und Lüneburg an, auch andere nicht dem Verein angehörende Städte ahmten diese Prägung nach. Weitere Münzvereine folgten in den nächsten Jahrhunderten; der letzte Münztag des "Wendischen Münzvereins" fand am 7. Februar 1569 statt. Die Witten wurden eine beliebte Handelsmünze, die vor allem in Westfalen weite Verbreitung fand, wo sie auch gegengestempelt wurde, so in Münster mit dem Pauluskopf. Es blieb aber nicht bei dem Vierpfennig-Stück. Im Lübecker Rezeß von 1432 wurde beschlossen, Schillinge zu schlagen. Auf den Schilling folgte 1468 der Doppelschilling, das ansehnlichste und beste Geldstück Norddeutschlands: 69 Stück gingen auf die 12lötige Mark, 1 Stück = 3,39 g rauh und 2,54 g fein. In Hamburg prägte man ihn mit dem Kniebild der Jungfrau Maria mit Kind über dem holsteinischen Nesselblatt; die Umschrift lautet: "conserva nos domina" (bewahre uns, Herrin), auf der Rückseite steht das Hamburger Wappen auf Lilienkreuz. So hatten die Hansestädte schließlich Nominale in verschiedenen Wertgrößen: Doppelschillinge, Schillinge, Sechslinge, Dreilinge, Blafferte (= 2 Pfennige), Pfennige und Hälblinge, wozu noch vorübergehend eine eigene Goldmünze kam, wenn man nicht an ihrer Stelle den englischen Nobel verwandte.

Der deutsche Orden, seit 1226 durch die Goldbulle von Rimini im Besitz des Münzrechts, ging unter dem Hochmeister Winrich von Kniprode (1351-1382) von der Pfennigprägung zur Groschen- und Schillingprägung über. Winrich schlug sogenannte Halbschoter, eine Groschenmünze, die aber nach ihm nicht weiter geprägt wurde. Auf einer Seite sieht man den Hochmeisterschild mit der Umschrift "moneta dominorum Prussie" und auf der anderen ein Lilienkreuz im Vierpaß mit der Umschrift "honor mag(ist)ri iudicium diligit". Das Vorbild hierzu ist der Gigliato des Königreichs Neapel. Die Hauptmünze des Ordens war aber der Schilling, der in großen Mengen ausgegeben wurde; seine Bilder waren bis Ende des 15. Jahrhunderts der Hochmeister- und Ordensschild. Goldgulden hat Heinrich von Plauen (1411-1414) wohl nur ausnahmsweise nach 1410 geschlagen.

In Niedersachsen gab es einen auffallenden Münzbund der Städte. Im Jahre 1382 haben sich Goslar, Braunschweig, Hildesheim, Einbeck, Hannover, Halberstadt u. a. zu "eyner weringe des silvers" verbunden. Es wurde eine gleichmäßige Ausbringung der Silberbarren, die ursprünglich :15lötig waren, zu 12¾ Lot Feinsilber auf die Mark (747/1000) verabredet und bestimmt, daß jede Stadt die von ihr ausgehenden Stücke zur Beglaubigung des Feingehaltes mit dem eigenen Stadtzeichen, dem öffentlich anerkannten Zeichen des beauftragten Beamten und überdies mit einer Krone als dem Vertragszeichen stempeln lassen sollte. Diese Barren sind eigentlich ein Anachronismus in einer Zeit, die schon weitgehend mit Goldmünzen Handel trieb.

In Franken war es der Münzverein der ostfränkischen Fürsten, der für gutes, überall gültiges Münzgeld zu sorgen unternahm. Burggraf Friedrich V. von Nürnberg schloß am 21. April 1396 den ersten Verein mit den Bischöfen von Würzburg und Bamberg. Es wurden gemeinsam Schillinge im Gewicht von 1,88 g, Pfennige von 0,51 und Heller von 0,44 g ausgegeben. Nach einem Vertrage von 1437 sollten die Schillinge auf der einen Seite den Helm des prägenden Fürsten und auf der anderen die Schilde der beiden anderen tragen. Diese Bestimmungen wurden in weiteren Verträgen modifiziert. Die gemeinsame Münzpolitik der fränkischen Fürsten dauerte bis zum Ende des 15. Jahrhunderts und wurde später nach 1500 von dem fränkischen Kreis übernommen. Die Burggrafen haben aber auch mit der Stadt Nürnberg über gemeinsame Münzen Verträge abgeschlossen. Nach dem Muster der fränkischen Schillinge hat Friedrich VI. von Nürnberg, der von Kaiser Sigismund 1415 mit der Mark Brandenburg belehnt wurde, bzw. sein Sohn Friedrich II., der Eiserne, Groschen in Brandenburg, Rathenow, Havelberg und Königsberg in der Neumark prägen lassen; sie werden urkundlich zuerst 1435 erwähnt. Sie zeigen auf der einen Seite den brandenburgischen Adlerschild, auf der anderen das vereinigte zollernsche und burggräfliche Wappen in einem vierteiligen Schilde.

Der schwäbische Münzbund bestand aus der Grafschaft Württemberg und sämtlichen auf ehemals staufischern Hausgut entstandenen Reichsstädten. Er wurde zu Riedlingen 1423 beschlossen und hat zum Vorteil für Schwabe etwa 100 Jahre bestanden. Vereinsmünzen waren auch hier Schillinge, Pfennige und Heller, die in Stuttgart, Ulm und Konstanz geschlagen werden sollten. Der Schilling wurde wie in Franken gleich 6 Pfennigen oder 12 Hellern gerechnet, und 26 Schillinge galten gleich einem Goldgulden. In Konstanz sieht man auf der einen Seite des Großstückes den heiligen Konrad (934-975) mit Krummstab und segnender Hand, auf der anderen Seite den Stadtschild unter dem Reichsadler.

Im oberen Rheintal entstand der sogenannte Rappenmünzbund, welcher die Münzverhältnisse im Elsaß, in Schwaben und der Schweiz eineinhalb Jahrhunderte beeinflußte. In diesem Fall war die Bundesmünze ein Pfennig, von dem 240 Stück gleich einem guten Gulden gerechnet wurden. Seit 1425 bestand der eigentliche Bund aus den Städten Basel, Freiburg im Breisgau, Kolmar, Breisach und der Landvogtei Oberelsaß; er war bis 1553 tätig. Seinen Namen hatte er nach einem Zwei-Pfennig-Stück oder Zweiling, welcher Rappen genannt wurde. Eine eindeutige Erklärung gibt es für diesen Namen nicht. Neben dieser kleinen Münze, zu der noch der nach dem Baselstab genannte Stäbler trat, war der Blaphart, ein Halbgroschen, Vereinsmünze. Die Bundesakte von 1425 setzte den Blaphart gleich 1 kleinen Schilling oder 6 Rappenpfennigen, 1 Stück gleich 1,62 g Gewicht; ursprünglich galten 20 derartige Stücke gleich 1 Gulden. Ein Blaphart von Basel hatte als vorderseitiges Bild die Mutter Gottes mit dem Jesuskind an der Brust und der Umschrift "Ave Maria gratia plena" und auf der Rückseite den Baselstab als Krummstab des Bischofs; um den Schild steht "moneta nova Basilensis".

Bisher wurde noch nicht der Kreuzer genannt, der später in Süddeutschland eine große Rolle spielen sollte. Er wurde als Tirolino, Zwanziger, Vigintiarius (= 20 kleine Veroneser Pfennige) oder Vierpfennigstück zuerst 1271 von Meinhard II. von Tirol in Meran geschlagen. Auf der einen Seite hatte er ein Doppel- oder Radkreuz, nach dem er seinen Namen "Kreuzer" erhielt. Diese Münze blieb in Gepräge und Umschrift bis 1363 unverändert, wodurch sich ihre Beliebtheit erklärt; sie zeigte das Doppelkreuz mit der Umschrift "Meinardus" und den Tiroler Adler mit "comes Tirol". Abgesehen von ihrer Beständigkeit wurde sie vor allem durch die wirtschaftliche Macht der Südtiroler Märkte in Bozen und Meran in Umlauf gebracht; von den Habsburgern, den Erben der Grafen von Tirol, wurde sie in ihren Landen allgemein eingeführt.

In den schlesischen Fürstentümern wurden 1292-1322 ebenfalls Vielfache des Pfennigs geschlagen, die sogenannten Quartenses; sie bezeichneten sich in der Umschrift als "denarii grossi", weshalb man sie auch Großpfennige nennt. Schöne Stücke haben Bischof Heinrich von Breslau (1302-1319) in Neiße mit stehendem Bischof und Lamm Gottes und der Glogauer Herzog geschlagen, dieser mit dem "Clipeus Bawarie", dem Schild von Bayern, der sich auf die Verschwägerung mit den Wittelsbachern bezieht.

Von den deutschen Goldgulden wären noch die böhmischen Florene zu nennen, die Johann von Luxemburg als König 1325 genau nach dem Florentiner Vorbilde aus eigener Goldausbeute hat schlagen lassen. Karl IV. hat seine Goldmünzen mit dem gekrönten Brustbild mit Zepter und Reichsapfel und dem böhmischen doppelschwänzigen Löwen versehen.

Interessant sind die Judenburger Gulden Herzog Albrechts II. von Österreich. Diese Stadt war damals die bedeutendste Handelsstadt in der Steiermark, weil sie an dem Handel mit Venedig einen großen Anteil hatte. Das Gold, das hier vermünzt wurde, stammte aus den Hohentauern im Erzstift Salzburg, dessen Bergbau Judenburger Bürger gepachtet hatten. Der Erzbischof von Salzburg war natürlich auch an der Goldprägung beteiligt, wie denn Salzburger Goldmünzen auch in der Neuzeit viel geprägt wurden.

Der Münzgeldverkehr machte es erforderlich, das Zwölffache des Pfennigs, den Schilling, und das 240 fache, das Rechnungspfund, in Form einer Goldmünze auszuprägen. Damit wurden Münzen geschaffen, die nicht bloß an dem Ort galten, an dem sie geprägt wurden. Weiter suchte man in Deutschland durch die Münzvereinigungen einen größeren Umlaufbereich der geprägten Stücke zu erreichen, um so der entstandenen Zersplitterung im Münzwesen entgegenzuwirken. Im Zusammenhang damit war man um eine bessere Überwachung der Münzprägung bemüht. Seit dem 14. Jahrhundert gibt es daher "Versucher" oder Wardeine, welche die Aufgabe hatten, den Münzmeister in seiner Tätigkeit zu überwachen. Durch die Einführung einer "Reckbank", durch welche die Schrötlinge gezogen wurden, wollte man die Münzen gleichmäßiger gestalten. Bemerkenswert waren auch die Versuche einer Reichsmünzreform, welche aber erst im 16. Jahrhundert zu einem gewissen Erfolg führten.

Deutschland, Münzreformen im 16. Jahrhundert

Die Voraussetzungen zu einer Reichsmünzreform schienen durch die größere Macht Kaiser Karls V. (1519 bis 1556) und das Auftreten eines Silberguldiners (später Taler genannt), eines silbernen Äquivalents für den Goldgulden, wesentlich günstiger. In dieser Zeit entwickelte sich nämlich das Bergwesen durch eine bessere Technik außerordentlich. Die Bergwerke in Tirol, im Erzgebirge und im Harz warfen seit Ende des 15. Jahrhunderts fast gleichzeitig größere Erträge ab, so daß Deutschland mit Böhmen und Tirol in Europa die größte Silberausbeute hatte. Da der größte Teil des Silbers in Münzen ausgeprägt wurde, hingen Erzbergbau und Münzprägung eng zusammen.

In Tirol war es zunächst der Falkenstein bei Schwaz, wo der Erzbergbau kurz vor 1450 aufblühte. Das war von großer Bedeutung, da dieses Land eine Mittelstellung zwischen Deutschland nördlich der Alpen und Italien innehatte; der Warenaustausch ging größtenteils über die Tiroler Pässe. Die Münzstätte des Landes war 1476 von Meran nach Hall am Inn verlegt worden, einer Salinenstadt, zugleich Stapelplatz und Ausgangspunkt der Innschiffahrt, wo auch die Einlösung des Schwazer Silbers erfolgte. Der Herr des Landes war der Habsburger Sigismund der Münzreiche (1439-1496). Er ließ in Hall zunächst Goldgulden nach dem rheinischen Vorbild unter Verwendung der feineren ungarischen und italienischen Dukaten umprägen. Die große eigene Silberausbeute führte dann zur Großsilberprägung. Oberster Amtmann in Tirol und Leiter der gesamten Finanzverwaltung war Anthoni von Ross aus Venedig. Dieser übertrug Erfahrungen aus seiner Vaterstadt, in der seit 1472 neben dem Dukaten ein größeres Silberstück, die Lira Tron (= 1 Pfund Pfennige) geprägt wurde, nach Hall; er münzte zuerst das Berner Rechnungspfund = 12 Kreuzer = 1 Pfundner in Silber aus, dann ein 6-Kreuzer-Stück = 1 Sechser, schließlich 1494 einen Halbguldiner = 30 Kreuzer im Gewicht von 15,92 g und 1486 auch den Guldiner = 60 Kreuzer, wegen des Gewichts einer Unze (31,83 g) Uncialis genannt. Das Münzbild der Vorderseite, der stehende Erzherzog, ist eine genaue Vergrößerung desjenigen vom Tiroler Goldgulden, wodurch deutlich zum Ausdruck gebracht wurde, daß die neue, bedeutend schwerere Silbermünze dem Wert der Goldmünze entsprechen sollte (Wertverhältnis von Gold zu Silber 1:10). Auf der Rückseite erblickt man wie ein Siegelbild den reitenden Erzherzog, den auf dem Rande die Wappen der habsburgischen Länder umgeben. Der Guldiner wurde aber nur kurze Zeit geprägt. Technische Schwierigkeiten der Ausprägung, großer Stempelverbrauch, noch umständliche Handhabung und Aufbewahrung von solch großen Stücken im Zahlungsverkehr, da das Gold im Handel zunächst noch unbedingt bevorzugt wurde, Unrentabilität durch die Abwanderung in das Ausland waren die Ursachen, weshalb die Fugger in Augsburg, denen seit 1487 das Schwazer Silber verpfändet war, kein Interesse an der Ausprägung der Silberguldiner hatten. Sie waren zunächst nur "Ehr- und Verehrpfennige", also Schaumünzen, die für Geschenkzwecke verwandt wurden. Erst 1495 erfolgte die Wiederaufnahme der Großsilberprägung in Hall durch Kaiser Maximilian (1493-1519). Doch schon vorher hatten andere Münzstände derartige Stücke geprägt, so René II. bzw. Anton von Lothringen 1488, von dem ein Doppeltaler abgebildet ist, die Stadt Bern 1490, das Bistum Sitten 1498 u. a. Es sind alles besonders schöne Münzen, die offenbar ebenfalls mehr zu Geschenkzwecken geschaffen wurden; sie hatten keinen Einfluß auf die Gesamtgestaltung des Münzwesens.

Entscheidend wurde die sächsische Silberprägung seit 1500. Hier war es der Bergbau im Erzgebirge, in Schneeberg seit 1471, am Schreckenberge bei Annaberg seit 1492, der zu einer Großsilberprägung führte. Nach dem Vorbilde der Tiroler 12- und 6-Kreuzer-Stücke wurden auch hier erst kleinere Stücke geschlagen, die sogenannten Engelgroschen = 1/7 fl. (florenus = Gulden), während der daneben geprägte "Zinsgroschen" 1/21 fl. galt. Das Vorbild von Tirol wirkte aber noch weiter. In einer Münzordnung Friedrichs des Weisen, Johanns und Albrechts von Sachsen von 1500 wurde bekanntgemacht, daß "ein Groschen für einen Gulden" geschlagen werden sollte. Die von den sächsischen Fürsten geprägten Guldiner werden wegen der Hüte auf ihren Bildern von Sammlern Klappmützentaler genannt. Sie werden in damaliger Zeit beschrieben: "Aus dem Annaberg dicke Pfennige mit 3 Angesichtern und langen Haaren". Für die ältesten, noch mit Namen Albrechts, hat ein Stempelschneider aus Hall in Tirol die Stempel geschnitten. Auf der Vorderseite befindet sich das Brustbild des sächsischen Kurfürsten mit Hermelinmütze und Mantel, das Schwert als Erzmarschall des Reiches geschultert, mit der Umschrift: "Fridericus Albertus Johannes", auf der anderen Seite sind die beiden Herzöge mit einfachen Mützen gegenüber dargestellt; die Umschrift lautet: "moneta argentin(ea) ducum Saxonie". Zwischen den Umschriften sind je vier Schilde, der Kurschild mit den zwei Schwertern, Thüringer und meißnischer Löwe und unten die sächsische Raute, auf der anderen Seite die sächsische Raute, die thüringisch=meißnischen Löwen, der Adlerschild für Pfalz-Sachsen. Diese Guldiner sind von 1500 bis 1525 in Annaberg (ohne Münzzeichen), Buchholz (T), Leipzig (Kreuz auf Halbmond) und Schneeberg (Stern) geprägt worden; die Massenfabrikation setzte im Jahre 1507 ein. Acht Stück wurden aus der 15lötigen Mark von 233,8 g geschlagen, das einzelne Stück hatte so ein Feingewicht von 27,41 g und 29,23 g Rauhgewicht.

Ein drittes Erzgebiet ist das Mansfeldische. Durch einen Vertrag vom 14. Juli 1518 schlossen sich die Grafen von Mansfeld den Grundsätzen des sächsischen Münzwesens an. Ihre ältesten Guldiner schlugen sie in Eisleben. Alle zeigen den Schutzpatron der Grafen, den heiligen Georg, den Drachen erschlagend. Die Umschrift lautet: "Sanctus Georgius Pa(tronus) com(itum) do(minorum) d(e) Man(sfeld)", auf der anderen Seite befindet sich das Mansfelder Wappen in Renaissanceschild mit Helm und acht Fahnen mit der Umschrift: "Mone(ta) argen(tea) com(itum) do(mi= norum) de Mansfe(ld)"; die Jahreszahl 1521 steht im Felde.

Den Namen aber erhielt die neue Münzsorte durch ihre Ausprägung in Joachimsthal durch die Grafen von Schlick. Es ist interessant zu sehen, wie es zu dieser Prägung kam. Im Jahre 1516 entdeckte man zu Konradsgrün, dem Besitztum der Grafen von Schlick in Nordböhmen, reiche Silbervorkommen; das führte zur Gründung von Joachimsthal, das 1519 zur freien Bergstadt erklärt wurde. Die in Joachimsthal anfallende Silbermenge war an Ort und Stelle schwer zu verwenden. Anfänglich erfolgte der Aufkauf durch Nürnberger Patrizier, die aber als Betriebskapital rheinische Gulden gaben, welche zur Bezahlung der Bergleute schlecht zu verwenden waren. So kam man zur besseren Verwertung des Silbers und zur Abhilfe aller Unzukömmlichkeiten des Geldwechsels auf die eigene Ausprägung. Mit Erlaubnis des böhmischen Landtages vom 15. Januar 1520 sollten "größere Groschen von Rheinischer Guldenwährung, und zwar Groschen von einviertel, einhalb und ganzen Gulden" mit dem Halbbild des heiligen Joachim und dem Wappen der Grafen von Schlick geschlagen werden. Die rückwärtige Umschrift lautet: "Ar(ma) domi(norum) Sli(conu) Ste(fani) et Fra(trum) com(itum) d(e) Ba(ssano)" (Wappen der Herren von Schlick, Stefan und Brüder, Grafen von Bassano); auf der Vorderseite steht aufrecht der doppelschwänzige Löwe von Böhmen mit der Umschrift des Landesherrn: "Ludovicus prim(us) D(ei) gracia rex Bo(emiae)". Diese neuen Guldiner wurden, was das Entscheidende war, nach sächsischem Fuß ausgegeben. Durch einen Vertrag mit den sächsischen Fürsten wurde das ausdrücklich festgesetzt. Die "Joachimsthaler" wurden so auch in Sachsen "ganghafftig", und auf den Leipziger Jahrmärkten wurde ihre Güte probiert. Von 1520 bis 1528 wurden von ihnen rund 2.200.000 Taler einschließlich Halb- und Vierteltaler (= 255.900 Erfurter Mark zu etwa 235 g Feinsilber = 59.773 kg) ausgegeben.

Zu diesem Zeitpunkt erfolgten auch Verhandlungen über eine Reichsmünzreform. Seit 1521 versuchten die Fürsten durch den Reichstag anstelle des Goldguldens einen silbernen Reichsgulden zu schaffen. Das Ergebnis war die Eßlinger Münzordnung von Karl V., am 10. November 1524 erlassen. Darin wurde die Kölnische Mark von 233,80 g zum einheitlichen Reichsmünzgewicht erklärt, weil es in Deutschland Marken von verschiedenem Gewicht gab. Die jetzt festgesetzten silbernen Guldiner wurden ebenso wie die Goldgulden zur Reichsmünze erklärt. Durch die prinzipielle Aufnahme dieser neuen Großsilberkurantmünze unter die Reichsmünzen wurde die Eßlinger Münzordnung in gewissem Grade zur Grenzscheide zwischen mittelalterlicher und neuerer Münzgeschichte. Diese neue Silbermünze sollte in sieben Stufen geprägt werden: Ganzstück, 1/2-, 1/4-, 1/10-, 1/21- (Groschen), 1/42- (Halbgroschen) und 1/84=Stück (Kleingröschlein). Nur Pfennige und Heller sollten weiterhin nach der Landeswährung geschlagen werden. Ein einheitliches Gepräge, Reichsadler und das Wappen des prägenden Münzstandes wurden vorgeschrieben. Die neuen Kreise des Reiches, auf die wir später zu sprechen kommen, wurden zur Kontrolle der Münzprägung vorgesehen, die Prüfung der Münzen sollte zweimal im Jahr an bestimmten Orten stattfinden. "Diese Münzen sollten von mennigklichen im Reich zu kauffen, verkauffen und sunst an alle Bezahlung für Werschafft (Währung) anstatt des Golds ausgegeben und genommen werden". Weiter wurde bestimmt, daß die Münzherren auf ihre Kosten und Gefahr münzen lassen sollten: Verkauf, Verleihung, Versetzung und Verpachtung an Unternehmer wurden ausdrücklich verboten; das war sehr wichtig, wurde aber ebensowenig wie andere vernünftige Anordnungen der Münzordnung durchgeführt oder konnte nicht durchgeführt werden.

Um das Edelmetall im Lande zu halten, wurde ein Ausfuhrverbot für ungemünztes Gold und Silber erlassen, was mit der unrichtigen Anschauung dieser Zeit über den Nutzen eines solchen Verbots zusammenhing. Die Eßlinger Münzordnung ist nur von wenigen Fürsten durchgeführt worden. Ihr Fehler lag darin, daß der Münzfuß des neuen Guldiners schwerer als der sächsische (1. Stück = 27,41 g statt 27,20 g fein) und infolgedessen nicht einzuhalten war. Deshalb wurde die Ordnung sofort von Österreich annulliert.

Auch der Münzfuß des Kleingeldes war zu hoch, um die Ausprägung der Pfennige ohne Schaden für den Münzherrn durchzuführen. Die Behandlung der Scheidemünz- oder Kleingeldfrage ist überhaupt eine der Ursachen des Sdleiterns der Reichsmünzreform. Man hatte noch nicht die Erkenntnis gewonnen, daß ein Land bei guten, die Währung tragenden Kurantmünzen leicht eine bestimmte Menge unterwertiger Münzen als Scheidemünzen vertragen kann, ohne daß dadurch die Währung erschüttert wird. Damals wollte man, daß auch die kleinsten Münzen in ihrer wirklichen Kaufkraft und in ihrem dementsprechenden Werte ausgeprägt wurden; das war aber viel zu kostspielig, da eine große Münze fast die gleichen Prägekosten erforderte wie die kleine. Wenn also die Münzherren den Münzfuß einhalten wollten, konnten sie die Kleinmünzen nicht mehr prägen. Von verantwortungslosen Münzherren wurde das aber ausgenutzt, indem sie massenhaft unterwertige Scheidemünzen prägten und damit den Münzfuß der vernünftigen Münzstätten erschütterten. In mehreren europäischen Ländern half man sich bereits durch Ausgabe von Kupfergeld, eine Maßnahme, die Dr. Georgius Agricola (gest. 1555), welcher damals der beste Kenner des Berg- und Hüttenwesens und seit 1527 in Joachimsthal als Bergphysiker und Apotheker tätig war, auch für Deutschland vorschlug. Sie wurde nur in Westfalen nach dem Beispiel der Niederlande verwirklicht.

In den nächsten Jahrzehnten erfolgte keine weitere Münzordnung. Die politischen Ereignisse unter Kaiser Karl V., Kämpfe mit Franz I. von Frankreich, die Türkenkriege, die Religionsspaltung, der Schmalkaldische Krieg (1546/47) - damals ging die sächsische Kur an Moritz von Sachsen von der albertinischen Linie über - u. a. boten nicht die Möglichkeit, zu einer Einigung in der Münzfrage zu kommen. Im Süden und Westen Deutschlands gewann der sächsische Taler nur langsam Boden (Taler der Stadt Kempten 1537, der der Stadt Schaffhausen 1551.). Es bestand hier vielfach eine Abneigung gegen dieses große, den meisten wohl unförmig erscheinende Silberstück, mit dem man fürchtete, betrogen und besonders des altbewährten Goldguldens beraubt zu werden. Doch förderte die Türkenhilfe, welche von den Städten geleistet werden mußte, die Talerprägung mächtig, da diese Münze billiger herzustellen war als die kleinen Münzen, und für das nötige Kleingeld in Österreich sorgte König Ferdinand, der Bruder Karls V., durch massenhafte Dreikreuzerprägung. Vor allem war auch die Zeit des Goldguldens abgelaufen; die Prägetätigkeit am Rhein ruhte wegen des Goldmangels von 1530 bis 1550 fast gänzlich.

Eine neue Münzordnung erfolgte auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahre 1551 durch Karl V. Während 1524 der meißnische Groschen anerkannt worden war, erhob man jetzt das österreichische Kreuzergeld zum Reichsgeld. Man verzichtete in dieser Ordnung darauf, den Goldgulden genau in Silber ausprägen zu lassen. Der Zahlwert eines Guldens von 60 Kreuzern wurde zum Rechnungsbegriff. Der Taler sollte jetzt den Wert von 72 Kreuzern haben und war wieder wesentlich schwerer als der sächsische: 31,18 g rauh und 27,50 g fein. Die Zahl 72 sollte auf der Brust des Reichsadlers auf der Rückseite stehen. Die sächsischen Fürsten, die man unbedingt hätte hinzuziehen müssen, fehlten bei den Verhandlungen; ihr Taler wurde auf dem Augsburger Tage auf 68 Kreuzer oder 24 Groschen gesetzt. Der neue Kurfürst August von Sachsen (1553 bis 1586), der Bruder des bei Sievershausen 1551 gefallenen Moritz, blieb bei seinem alten Fuß und erkannte die Münzordnung nicht an. So waren es auch jetzt nur wenige Fürsten, welche den neuen Bestimmungen nachkamen. Kaiser Ferdinand I. (1556-1564), Nachfolger seines Bruders Karl V., hat von 1556 bis 1560 in Hall und Klagenfurt so geprägt: Auf der einen Seite erblickt man sein Brustbild nach rechts mit Zepter und Schwert und der Umschrift "Ferdi(nandus) d(ei) g(ratia) Ro(manorum) Ung(arie) Boe(mie) Dal(macie) Cro(acie) etc. rex", auf der anderen Seite einen einfachen, nach links blickenden Adler im Heiligenschein mit Tiroler Adlerschild auf der Brust, unten im Kreis [Reichsapfel] 1/72, weitere Umschrift: "inf(ans) Hisp(anie) Archid(ux) Aust(rie) d(ux) Burg(undie) 1558" (Hall in Tirol ist die Münzstätte).

Hingegen schlossen sich die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg mit den niedersächsischen Städten dem sächsischen Fuß an. So prägten Herzog Heinrich mit Brustbild und Wildem Mann (1551). Der sächsische Taler war schon viel zu verbreitet, als daß man ihn hätte abschaffen können. In dieser Zeit begann in Deutschland die Ausbeute der Silbergruben nachzulassen, was auch in Österreich und Salzburg der Fall war. Dadurch wurde das Silber teurer, und die Bergbauherren hatten ein um so größeres Interesse, ihre Silbermünzen hoch bewertet zu haben. Hingegen waren die bis dahin Goldgulden prägenden Fürsten sehr interessiert, die Taler möglichst niedrig zu bewerten; es war ein Kampf beider Gruppen um die Durchsetzung ihrer Interessen. Doch kam es 1559 durch Kaiser Ferdinand I. zu einer zweiten Augsburger Münzordnung. Hier wurde noch einmal der Versuch unternommen, den Rechnungsgulden von 60 Kreuzern in Silber zu schlagen, wie es Kaiser Ferdinand I. tat, indem er eine »60« in den Reichsapfel setzte. Dagegen die Münzen, "Taller genannt, sollten valviert werden nach Irem werth gegen unser Newen Reichsmuntz" (auf 68 Kreuzer); sie sollten in Zukunft nicht mehr geschlagen werden, was jedoch undurchführbar war. Der geprägte rheinische Gulden wurde auf 75 Kreuzer gesetzt; damit hatte der Kurfürst von der Pfalz gesiegt, der noch einmal die Goldwährung verankern wollte. Außerdem wurden die Dukaten mit ihrer Feinheit, 1 Stück = 104 Kreuzer, als Reichsmünze eingesetzt. Doch mußte 1566 der Taler mit 25,98 g fein und 29,23 g rauh legalisiert werden, "nachdem nunmehr an vielen Orthen und Landschaften der Teutschen Nation, die Contract und Verschreibungen, auf angeregte Thaler Müntzen reguliert und gericht" waren. Auch waren jetzt die technischen Voraussetzungen für seine Prägung durch die Erfindung von Maschinen für die verschiedenen Produktionsvorgänge ganz anders gegeben als Ende des 15. Jahrhunderts. Zu der schon vorhandenen Reckbank kam 1575 ein Münzdruckwerk; dieses gewährleistete eine größere Gleichmäßigkeit im Schrot und einen geringeren Arbeitslohn, die Einsparung konnte hier 1/3 am Lohn sein. Auch spare man Eisen, Kohlen, Stahl, und das gleichere Schrot müsse notwendig immer durch dieses Werk erhalten werden, da das Druckwerk mit der Wasserkraft stetig gehe und nicht matt und müde wie der Menschen Hand. Der das sagte, war Hans Göbel aus Königsberg (Preußen), der auf des Kurfürsten Befehl in Dresden ein solches Druckwerk eingerichtet hatte. Fünf erfahrene und verständige Münzer könnten an einem Tage mehr Münzen von allerlei groben und kleinen Sorten anfertigen, als sonst zwanzig Personen mit dem Hammer geschlagen hatten. Kurfürst August ging 1566 zu dem etwas niedrigeren Reichstalerfuß über, was von großer Bedeutung war, weil damit allgemein die Herrschaft des Talers bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts gesichert· wurde.

Im deutschen Süden aber rechnete man weiter nach Gulden und Kreuzern, so daß man jetzt also zwischen Taler- und Guldenländern scheiden mußte. Im Jahre 1559 war zu Augsburg durch Kaiser Ferdinand I. auch eine Reichsprobationsordnung erlassen worden. Nach dieser wurde den Kreisen die Aufsicht über das Münzwesen übergeben. Es waren der niederrheinische Kreis mit den Münzstätten in Köln, Aachen, Münster und Emden, der kurrheinische Kreis mit Mainz, Koblenz, Deutz und Heidelberg, der oberrheinische Kreis mit Straßburg, Frankfurt am Main, Worms, der schwäbische Kreis mit Stuttgart, Baden, Tetnang, Augsburg, der fränkische Kreis mit Würzburg, Schwabach, Wertheim, Nürnberg, der bayrische Kreis mit München, Salzburg, Regensburg, der obersächsische Kreis mit Leipzig, Berlin, Stettin, Dresden, Saalfeld und schließlich der niedersächsische Kreis mit Lübeck, Magdeburg (1582 nach Halle verlegt), Bremen, Braunschweig, 1572 noch Hamburg für Mecklenburg, Rostock oder Wismar. Alle Münzstände, die nicht eigene Bergwerke hatten, sollten sich zu einer oder mehreren (genannten) Kreismünzstätten vereinigen und nur hier von den verpflichteten Münzmeistern auf des Reiches Schrot und Korn münzen lassen. Doch wurden diese Bestimmungen sehr verschieden eingehalten.

Wenn die Bemühungen um eine Reichsmünzreform nicht zum dauernden und durchschlagenden Erfolg führten, so lag das einmal an der fehlenden Macht des Kaisers, der im übrigen in seinen Erblanden eine eigene Münzpolitik trieb, an den verschiedenen Interessen der einzelnen Länder, an dem Gegensatz zwischen den Münzherren mit und ohne Bergwerke, an der falschen Auffassung über die Scheidemünzpolitik und an dem Bestehenbleiben der zahlreichen Landmünzen, der Batzen, Schillinge, Albus, Grote, Kreuzer usw., die wieder ganz verschieden ausgeprägt wurden. Doch hat Deutschland durch die Talermünze eine brauchbare Kurantmünze mit entsprechenden Unterabteilungen erhalten, die in ganz Deutschland und weit darüber hinaus angenommen wurde. Die Ausbreitung des Talers erfolgte in Dänemark und England 1551, den Niederlanden 1543, in Frankreich in Gestalt der Francs d'argent 1575 und später auch in Amerika in Gestalt des Dollars (1792).

Neben dem Taler gab es in den Städten des wendischen Münzvereins eine Großsilbermünze unabhängig vom rheinischen Gulden; diese Münze richtete sich nicht nach dem Gulden, sondern nach der Mark, auf die 192 Pfennige gingen; 1502 wurde sie zuerst in Lübeck und Lüneburg, dann 1505 in Hamburg geschlagen, und zwar in Stücken zu 2/3 und 1/3 Mark, zu 32 und 16 Witten, im Gewicht von 14,4 g bzw. 7,25 g, "en drillingh of ternarius eiusdem Lubicensis". 1504 beschloß der hansische Städtetag, "eynen penninck von eyner mark Lübisch" in Hamburg, Lübeck und Wismar mit den drei zusammengestellten Schilden, eine Mark gleich 19,6 g rauh bzw. 17,5 g fein, auszugeben, bei einem erheblich geringeren Gewicht als dem der Guldengroschen. In Lüneburg prägte man 1541 den sogenannten "Wendentaler", der die 6 Wappenschilde der wendischen Städte einschließlich Rostock und Stralsund zeigte mit der Umschrift "Statutus duarum Marcarum Lubicensis" (Festsetzung zweier Mark Lübisch); der Wert war 2 Mark = 28,70 g. Diese hansische Markprägung hielt sich bis 1550, wurde aber dann abgelöst durch die Talerprägung; doch hat sich die Mark im Norden als Rechnungseinheit von 16 Schilling bis ins 17. Jahrhundert und darüber hinaus behauptet.

Weiter wäre der Batzen zu nennen, der sich seit etwa 1500 von der Schweiz über Süddeutschland verbreitete; dieser hatte an sich 1,65 g Feinsilber und wurde gleich vier Kreuzern bewertet, er war also eine Mittelsorte zwischen Kreuzer und Floren. Geldmakler von Augsburg und Memmingen veranlaßten einige Schweizer Kantone und süddeutsche Stände, Vier-Kreuzer-Stücke zu prägen nach einem Fuße, der guten Gewinn versprach. Diese neuen Stücke hießen ursprünglich Rollenbatzen oder kurz Batzen, Rollebatz = Brummbär, Berner Batzen, auf denen der Bär vorkommt. Eine massenhafte Ausprägung der Batzen erfolgte seit 1507. Man suchte sie zu beseitigen, doch wurden sie wegen ihrer Handlichkeit, ihrer Anpassungsfähigkeit an die kleinen Marktpreise und der vorteilhaften Herstellung aus den feinhaltigen Groschen immer häufiger geprägt, sie liefen bis nach Schlesien und Preußen um. Später waren es hauptsächlich die Halbbatzen = Zwei-Kreuzer-Stücke, die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts am Oberrhein von den Grafen von Salm, von Solms und der Stadt Worms geschlagen wurden. Sie waren die Hauptvorläufer der Kippermünzen des Dreißigjährigen Krieges.

Bemerkenswert ist die umfangreiche Talerprägung Georgs von Brandenburg-Ansbach von 1537 bis 1545. Vom Jahre 1538 lassen sich allein 42 Stempel feststellen. Das Silber gewann dieser evangelische Fürst wahrscheinlich durch Einziehung der säkularisierten Klostergüter und Vermünzung der Klosterschätze.

Heinrich der Jüngere von Braunschweig (1514-1568) erklärte 1524 nach dem Muster der von Georg von Sachsen 1509 erlassenen Bergordnung den Bergbau im braunschweigisch-wolfenbüttelschen Teil des Oberharzes für frei, das heißt: es war jedem erlaubt, an jeder Stelle zu schürfen. So wuchs die Zahl der Bergstädte im Harz bis 1580 auf sieben: Altenau, Andreasberg, Clausthal, Grund, Lautenthal, Wildemann und Zellerfeld. Herzog Heinrich errichtete 1531 in Riechenberg bei Goslar eine Münzstätte.

Wie schon gesagt, sollte die Münzprägung der Stände durch die Kreise überprüft werden. Das geschah durch sogenannte Probationstage auf Grund von Probationsordnungen von 1551 und 1559. Es sollten in jeder Münzstätte eiserne Büchsen vorhanden sein, in welche Proben von allen geschlagenen Münzen kommen sollten. Ein jeder "Münzgenosse" (Münzherr) sollte zur Beaufsichtigung der Prägung einen besonderen Wardein haben, der unabhängig vom Münzmeister von ihm selbst besoldet werden sollte. Die Münzeisen sollte dieser auch selbst in seiner Hand behalten. Nicht mehr gebrauchte Stempel sollte er zerschlagen. In jedem Kreis sollte zusätzlich "ain gemeiner Probierer" sein, der auf den Kreisprobationstagen die Münzen in den Probierbüchsen auf ihren Gehalt prüfen sollte. Die drei Oberkreise Franken, Schwaben und Bayern hielten 1564, 1567, 1568 gemeinsame Münztage ab. Es bestanden im ganzen drei Münzbezirke: 1. die rheinischen Kreise, 2. die drei Oberkreise mit dem österreichischen, 3. die zwei sächsischen. Die Bezirke sollten durch gemeinsame Verhandlungen das Münzwesen regulieren und den Reichsgesetzen Hochachtung sichern. Aber nur die drei Oberkreise kamen zur Wirksamkeit. Österreich ging seine eigenen Wege, es hatte von Karl V. das Privileg des Quentchens bekommen (d. h., es durfte der Taler um ein Quentchen leichter geprägt werden), ebenso der burgundische Kreis, Lothringen und die Schweiz. Das Erzbistum Salzburg richtete sich nach Österreich. Die beiden sächsischen Kreise konnten wegen ihrer Ausdehnung und der wirtschaftlichen Verschiedenheit in den einzelnen Ländern nicht zusammenwirken; beide reichten von der Weser bis fast nach Danzig und der Lausitz.

Es sind Probationsregister dieser Kreise, Tabellen, durch welche die auf den Tagungen von den Kreiswardeinen gefundenen Resultate ihrer Prüfungen der eingesandten Probestücke mitgeteilt wurden, bekannt. Ein Münzarchiv des niedersächsischen Kreises besitzt Berichte über die Tagungen von Lüneburg vom.31. Januar 1568 bis zum letzten ordnungsmäßig durchgeführten Probationstag 1617; ein wertvolles Material ist über die Prägungen in diesem Kreise dadurch gegeben. Auch vom niederrheinisch-westfälischen Kreise sind die Register vorhanden vom 20. Oktober 1566 bis 1690. Ebenso besitzen wir sie vom oberrheinischen Kreise.

Der sächsische Kurfürst August verlegte die Münze zu Freiberg 1556 nach Dresden in seine unmittelbare Nähe. Er prägte seit 1570 1-, 1/2-, 1/4-, 1/8-Taler, d. h. also 24-Groschen- anstelle von 21-Groschenstücken, 12-Groschen, 6-Groschen, 3-Groschen, 1-Groschen, der als guter Groschen bezeichnet wurde, daneben schlug er Dreier und Pfennige. Diese Ordnung blieb von 1571. bis 1667 bestehen. Der gute Groschen hatte seinen Namen im Gegensatz zum Mariengroschen, von dem 36 Stück auf den Taler gingen; er wurde 1503 zuerst mit der Heiligen Maria in Goslar, Braunschweig und Hildesheim geprägt, später fiel das Bild der Maria fort, der Name aber blieb. Am .3. Oktober 1556 wurde Caspar Hase zu einem Wardein und geschworenen Probierer der Münze zu Dresden bestellt, die Besoldung betrug 50 Gulden (fl.) an jährlichem Dienstgeld, die Kost zu Hofe, gewöhnliche Sommer- und Winterkleidung und soviel Kohlen, als er zum Probieren bedürfe; es sind dies die damals allgemein üblichen Sätze der Entlohnung, die wir in fast allen Bestallungen finden. An demselben Tage wurde dem Hans Biener von Joamimsthal als einem Verwalter und Bewahrer der Münze zu Dresden die oberste Aufsicht übergeben, mit der Verpflichtung, alle Quartale vollständige Rechnung zu legen und bei einem Diensteinkommen von 200 fl. Besoldung, einem wöchentlichen Kostgelde von 1 fl. gr. (fl. = Gulden, gr. oder gl. = Groschen) und guter Sommer- und Winterkleidung für seine Person. Die Münzen zu Annaberg und Schneeberg blieben noch eine Zeitlang in Tätigkeit; 1558 wurde die erste, 1571 auch die zweite nach Dresden verlegt.

Am 27. September 1558 hatte August eine neue Münzordnung erlassen, welche das Ergebnis der bisher gemachten Erfahrungen und Anstrengungen und zugleich die Grundlage der späteren unausgesetzten Fürsorge für das Münzwesen bildete. Abraham Riese wurde 1564 die Münzprobation und Valvation (Tarifierung) übergeben und demselben befohlen, den Räten das Ergebnis der Prüfung und seine Bedenken über den Nachteil der geringen (umlaufenden) fremden Münze für die Untertanen mitzuteilen: "Philipps- und andere geringhaltige Thaler, schwarzburgische und mansfeldische Spitzgroschen, Mariengroschen« usw., d. h. also schlechte Kleinmünze, wollte man loswerden. Am 16. Juni 1571. erfolgte auf dem Kreistage in Leipzig der enge Anschluß an die Reichsmünzordnung, ohne aber die altgewohnten sächischen Münzsorten aufzugeben. Georg Stumpfeld wurde Generalwardein des obersächsischen Kreises. Auf einem Probationstag, dem 26. Oktober 1573, zu Frankfurt an der Oder heißt es: "Wolle man der Scheiderei, dem Kuppen und Wuppen abhelfen, so erfordert die höchste Nothdurft, überall Wechsel anzuordnen und mit Ernst darüber zu halten." Infolgedessen wurden in Leipzig, Wittenberg, Dresden, Annaberg und Weissensee Wechsel eingerichtet, in denen man sein Geld einwechseln konnte. Man ging also in Sachsen mit großem Ernst an die Durchführung der Münzordnung und der Beseitigung von schlechter Münze. Hierunter waren hauptsächlich auch die schlechten niederländischen Taler gemeint (Probationstag Frankfurt a. d. Oder 4.5.1578), "da der Betrug mit ihnen so sei, daß die Brustbilder, Wappen, Umschrift und Jahreszahl oft verändert wären und es nicht wohl möglich sei, ehe ein großer Schaden ergangen, solches inne zu werden und zu verhüten". 1582 konnte jedoch Stumpfeld berichten, nachdem er ein halbes Jahr lang die Münzstätten im Kreise mit Probierungen besucht habe, sei das ganze Münzwesen im obersächsischen Kreise Gott Lob und Dank in guter Ordnung. Als August 1586 starb, hintere ließ er in der "neuen Schatzkammer" an rheinischen Gulden in 94 Säcken à 5000 Stück zusammen 470.000 fl., außerdem noch über 11.000 fl. in einzelnen kleinen Posten, an französischen und welschen Kronen, Cruzaden (portugiesische Goldmünze), doppelten Kastilianern, salzburgischen, ungarischen und anderen Dukaten, Engelloten und Rosennobeln in runder Summe etwa 400.000 fl., außerdem in Silbermünze 942.438 fl., im ganzen also ungefähr 1.825.000 fl.

Im niedersächsischen Kreise wurde in Lüneburg 1568 und 1572 eine neue Münzverfassung verordnet, die im westfälischen Kreis bereits 1566 gegeben war. Vorsitzende oder "kreisausschreibende" Fürsten waren hier die Administratoren der Erzbistümer Bremen oder Magdeburg, im westfälischen Kreise der Bischof von Münster oder der Herzog von Jülich; die Probationstage fanden in Braunschweig oder Lüneburg statt, im Westfälischen in Köln. Ohne Erlaubnis der Kreise kamen zahlreiche neue Münzstätten hinzu, so die Städte Lüneburg, Göttingen, Einbeck, Northeim, Goslar, Hildesheim, Hameln, Stade und Nordhausen; daneben bestanden die herzoglichen Münzstätten. Ferner gab es viele Münzstätten, die unzulässigerweise in Betrieb waren und den Reichsmünzgesetzen widersprachen. Auch wurde das Verbot der Verpachtung der Münzstätten wenig beachtet; in den meisten Fällen zahlte der Münzmeister an den Münzherren einen festen jährlichen Schlagsatz, der zwischen hundert und dreihundert Talern schwankte. Der Münzherr stellte das Gebäude und die Einrichtung der Münze zur Verfügung. Für alles andere, Beschaffung des Silbers, Feuerung, Entlohnung der Gesellen usw., mußte der Münzmeister selbst aufkommen. Dafür fiel diesem aller Gewinn aus dem Münzbetrieb und dem damit verbundenen Wechsel zu. Zuweilen erfolgte die Verpachtung an Geschäftsleute oder Unternehmer. Wardeine zur Kontrolle waren keineswegs überall, vor allem nicht an den kleinen Münzstätten, wodurch der Willkür sehr viel Raum gegeben war.

Bemerkenswert sind aus dieser Zeit Taler, die zu Gedenkmünzen ausgestaltet waren, so zum Beispiel zuerst von dem Fräulein Maria von Jever mit Heiland-, Dornkranz- und Danieltalern (1561.-1567), dann von Herzog Julius von Braunschweig (1568-1589), der 1569 Lichttaler mit dem ein Licht tragenden Wilden Mann prägte. Durch Hinzufügung von Brille, Totenkopf und Sanduhr (1586) wurden hieraus die sogenannten "Brillentaler". "Was hilft den Augen Licht und Brill, der sich nicht helfen und kennen will." Rebellen- (1596), Lügen- (1596/97) und Wahrheitstaler (1597) usw. kamen hinzu, alles Spottmünzen von Herzog Heinrich Julius von Braunschweig (bis 1613) auf die Zwistigkeiten mit seinem Adel. In die Augen fallen die von den Braunschweiger Herzögen geprägten Löser aus Goslar, Claustal und Zellerfeld. Herzog Julius hat zuerst 1574 Mehrfache des Talers nicht in Heinrichsstadt, wie die Umschrift besagt, sondern in Goslar ausgegeben mit dem Hüftbild des Herzogs, das von 7 Planetengottheiten und zwei Schriftkreisen umgeben ist und auf der Rückseite das von zwei Wilden Männern gehaltene Wappen hat. Es waren zehnfache Taler oder "Juliuslöser". 1574 bis 1588 wurden weitere Stücke bis 465 g Schwere geschlagen; die Talerwertzahlen sind eingestempelt. Bis 1700 haben dann die Herzöge der verschiedenen braunschweigischen Linien weitere solcher Löser geprägt. Über die Deutung des Namens dieser Münzsorte bestehen verschiedene Meinungen. Am wahrscheinlichsten scheint mir, daß hier eine silberne Nachahmung der goldenen seit 1560 in Hamburg geprägten Portugallöser zu 10,5 und 2½ Dukaten vorliegt. Dabei haben die portugiesischen 10-Cruzados mit dem breiten gleichsmenkligen Kreuz des Christusordens, wie die Hamburger Umschrift "nach Portugiesischem Schrot und Korn" lautet, das Vorbild gegeben. Die Braunschweiger Löser sind als Ausbeutemünzen aus dem Harzsilber zu betrachten, wie auch die einzelnen Gruben mit ihrer Landschaft abgebildet sind.

So hat es im 16. Jahrhundert nicht an Versuchen gefehlt, den Münzschwierigkeiten ein Ende zu machen, doch scheiterten schließlich alle Bemühungen am Dreißigjährigen Kriege. Aber auch die vorangehende Zeit brachte viele Mißhelligkeiten. Beim Erlaß der Reichsmünzordnungen war die Silberproduktion auf ihrem Höhepunkt, ging aber dann gleich zurück. Da die Nachfrage nach Zahlungsmitteln, insbesondere durch die Heere, zunahm, stieg der Silberpreis, und zwar über den Münzpreis. Zur Schaffung des Kurantgeldes wurde aber nicht der Fuß der Großmünze verbilligt, was man eigentlich hätte tun sollen, sondern der des Kleingeldes. Die Prägung von Scheidemünzen war an sich durch die Reichsmünzordnungen auf die Höhe von 25 fl. für eine Zahlung der Rechnungssumme beschränkt worden. Der vorgeschriebene Fuß war aber zu kostbar, die kleinsten Silbermünzen sollten nur 10 % billiger hergestellt werden als die größten, was undurchführbar war. Markgraf Georg Friedrich von Ansbach zum Beispiel schloß deshalb 1581. die Schwabacher Münzstätte. So entstand auf der anderen Seite ein immer drückenderer Mangel an Kleingeld. Kleine Münzstände nutzten diese Gelegenheit, Taler und Guldiner der anderen unter starkem Kupferzusatz in Kleingeld auszumünzen. Im oberrheinischen Kreis waren 1605 statt der erlaubten vier Kreismünzstätten schon zwanzig neue entstanden. Die Verschlechterung begann besonders 1584 und schritt unaufhaltsam weiter, trotz unzähliger Abmachungen und Drohungen des Reiches und der Kreise. Am Rhein wurden um 1600 bei dem Fehlen von Kurantmünzen bereits Zahlungen von 1.000 Gulden in Pfennigstücken vorgenommen, die Unterwertigkeit des Kleingeldes betrug dabei bereits 20-50 % und mehr; Taler galten ursprünglich 68 Kreuzer, 1575 72 Kr., 1601 84 Kr., 1611 90 Kr., 1619 108 Kr.



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