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Das Münzwesen des Markgrafen Albrecht von Brandenburg

Klaus Kindermann
in: moneytrend 9/1980, S.28-31.

Diese Arbeit wurde anlässlich des 9. Dr. Irmgard-Wolderingpreises
von der Numismatischen Gesellschaft zu Hannover e.V. mit dem 3. Preis prämiert.
[Die Bilder sind hier durch passende Digitalbilder ersetzt worden.]

Das Münzwesen des Markgrafen Albrecht von Brandenburg, Kardinal, Erzbischof von Mainz, Magdeburg und Halberstadt

Markgraf Albrecht von Brandenburg, Kardinal, Erzbischof von Mainz und Magdeburg, Administrator von Halberstadt, spielte in der Geschichte eine entscheidende Rolle. Die ungewöhnliche Anhäufung von drei hohen kirchlichen Ämtern war nur durch erhebliche finanzielle Aufwendungen möglich. Durch Geldgeschenke mussten die jeweiligen Domkapitel für die Wahl gewonnen werden. Aussergewöhnlich hohe Summen erforderte die Bestätigung der Wahlen und die Verleihung der erzbischöflichen Würde (des Palliums) durch den Heiligen Stuhl. Besonders kostspielig war die Genehmigung, alle drei Ämter behalten zu dürfen. Die erforderlichen Gelder wurden von den Fuggern vorgeschossen. Zur Schuldentilgung wurde Albrecht die Hälfte des Ablasses zum Bau der Peterskirche überlassen, den Papst Leo X, im Jahre 1514 ausgeschrieben hatte. Mit dem Vertrieb des Ablasses beauftragte Albrecht die Dominikaner, wobei er auch den Erwerb eines Ablasses für Verstorbene anregte. Diese Sündenvergebung ohne Reue erregte Luthers Widerspruch.

Aber Albrecht war nicht nur Kirchenfürst, sondern auch Münzherr in seinen kirchlichen Territorien. Nützte er auch die Münzpolitik, das Münzwesen aus, um seine vielfältigen Verpflichtungen zu erfüllen? Dieser Frage geht dieser Artikel nach. Eine Münzgeschichte, die sich an eine Person hält, territorial aber vier Gebiete in drei verschiedenen Reichskreisen umfasst.

I. Albrecht als Mitregent im Kurfürstentum Brandenburg

Im Jahre 1499 starb Kurfürst Johann, genannt Cicero, und hinterliess zwei Söhne. Der erst 15 jährige Kurfürst Joachim I ernannte seinen 9jährigen Bruder Albrecht zum Mitregenten. Albrecht war jedoch von Anfang an für die geistliche Laufbahn vorgesehen, da die Teilung eines Kurfürstentums nach der Goldenen Bulle von 1356 nicht statthaft war.

An erster Stelle stehen die Münzmeisterbestellungen, die auch Angaben über die auszuprägenden Münzen enthalten, Gewicht und Feingehalt, Remedium (höchstzulässige Abweichung vom Münzfuss), Schlagschatz und in einigen Fällen auch das Münzbild vorschrieben.

Mit den Namen Joachims und Albrechts sind die Bestallungen der Münzmeister Jacob und Melchior Brasch (1502 für Angermünde), Simon Preger (1508 für Stendal), Georg Füge (1509 für Stendal) und Hermann Meyse (1511 für Brandenburg-Neustadt und Crossen) ausgefertigt worden. 1505 wurde der Stadt Stendal ein Münzverbot in beider Namen übersandt. Die Mehrzahl der Urkunden wurden in Cöln an der Spree ausgestellt, in der Schwesterstadt Berlins, in der das kurfürstliche Schloss stand. Die Urkunde für Hermann Meyse von 1511 trägt sogar den Vermerk: aus der kurfürstlichen Kanzlei.

Aus der gleichen Zeit sind auch Urkunden erhalten, in denen Albrecht nicht erwähnt wird. So in der Bestallung des Münzmeisters Ostrum (1502 für Frankfurt/Oder), die in Tangermünde ausgestellt wurde. Nur unter dem Namen des Kurfürsten Joachim wurde der Stadt Crossen (1509) erlaubt, Pfennige zu prägen. Dennoch gewinnt man den Eindruck, dass sich Albrechts Befugnisse auf die Mitwirkung am Sitz der kurfürstlichen Regierung in Berlin/Cölln beschränkten. Regierungsreisen machte Joachim allein. Die bei auswärtigen Aufenthalten ausgestellten Urkunden tragen nicht Albrechts Namen. Albrechts Mitregierung dürfte nur formell gewesen sein.

Wie die Urkunden, so tragen auch die Münzen Albrechts Namen während der Zeit seiner Mitregierung. Nach den Bestallungsurkunden wurden Goldgulden, Groschen, Halbgroschen und Pfennige geprägt. Diese Münzen nennen mit Ausnahme der schriftlosen Pfennige die Münzherren Joachim und Albrecht. Wie schon bei den Urkunden fällt auf, dass es in der Zeit von 1499 bis 1513 Münzen gab, die allein den Kurfürsten nennen.

In einer Zeit, in der ein gleichwertiges Silberstück den Goldgulden ablöste, entstanden im Kurfürstentum Brandenburg die ersten Goldgulden. 1502 wurde für die Münzstätten Frankfurt/O und Angermünde die Guldenprägung verfügt, 71 Stück aus der 18 Karat, 3 Grän feinen Mark. Der gleiche Fuss wird 1510 für Salzwedel, 1511 für Brandenburg und Crossen verordnet, während 1509 für Stendal und für Berlin (ohne Datum, spätestens 1513) die Guldenprägung ohne Vorschrift des Münzfusses angeordnet wird.


Brandenburg, Joachim I. und Albrecht: Goldgulden o.J. (1511-13)   23 mm, 3,30 g.   im: Bode-Museum, Berlin.
Vs.:   IO EL Z ALB - MAR BRAN  -  Apostel Paulus mit Schwert und Buch, zu seinen Füßen ein Brackenkopf.
Rs.:   MONE NO AVR BRANDBVR  -  Blumenkreuz mit Zepterschild,
in den Winkeln die Wappen von Brandenburg, Pommern, Burggrafschaft Nürnberg und Zollern.

Überliefert sind nur undatierte Goldgulden aus Berlin und Brandenburg für die Zeit von Albrechts Mitregierung. Sie zeigen den Apostel Paulus mit Schwert und Buch mit der Umschrift IO EL Z ALB MAR BRAN auf der Vorderseite, wobei freilich kleinere Abwandlungen in der Umschrift vorkommen. Auf der Rückseite ist ein Blumenkreuz zu sehen, im Zentrum mit einem Zepterschild belegt, und in den Kreuzwinkeln die vier Wappenschilde Brandenburg, Zollern, Burggrafschaft Nürnberg und Pommern. Die Umschrift lautet MONE NO AUR BRANDBUR(GENSIS) bzw. BERLINENSIS. Die Seltenheit der brandenburgischen Goldgulden erklärt sich aber nicht nur mit der geringeren Prägemenge, sondern kann auch als Indiz dafür gelten, dass es sich um Prestigeprägungen in geringen Stückzahlen handelte.

Durch ihren aussergewöhnlichen Umfang fällt die Groschenprägung Joachims und Albrechts auf. Die Groschen sollten zu 100 Stück aus der 5½ Lot feinen Mark geprägt werden. Dabei enthalten die Bestallungen auch die Angabe des Schlagschatzes, der 1502 bis 1508 8 Groschen auf die vermünzte feine Mark betrug, 1510 für Salzwedel auf 6 Groschen ermässigt wurde.

Woher kam plötzlich das Silber für die Groschenprägung, von der mehr als 1000 Stempelpaare bekannt sind und an der alle brandenburgischen Münzstätten beteiligt waren? Im Kurfürstentum Brandenburg gab es keine eigenen Silbergruben. Dagegen wurden im benachbarten Sachsen aus eigenen Gruben Zinsgroschen geprägt, die pro Münze 1,273 g Silber enthielten. Die brandenburgischen Groschen brachten bei vorschriftsmässiger Ausprägung nur 0,893 g Silber. Das Silber von 65 sächsischen Zinsgroschen reichte für mehr als 90 brandenburgische Groschen. Die sächsischen Zinsgroschen bildeten tatsächlich das Rohmaterial der brandenburgischen Münzprägung, wie aus zeitgenössischen Quellen hervorgeht.

In Sachsen klagte man über den Mangel an eigenen Münzen und stellte fest, dass die brandenburgischen Groschen überhandnahmen. 1509 beschwerte sich der Rat der Stadt Leipzig, 1510 wurde den Brandenburgern auf dem Kreistag zu Jüterbog ihre minderwertige Groschenprägung vorgehalten. Die Brandenburger schoben die Schuld dem Münzmeister zu. Es änderte sich nichts. Das Verbot brandenburgischer Groschen in Sachsen erfolgte noch im Jahre 1511. Zeitgenössische und spätere Probierungen ergaben, dass an statt der vorgeschriebenen 100 Groschen bis zu 109 Groschen aus einer Gewichtsmark gestückelt wurden und auch der Feingehalt meist geringer war.

Die Ursachen der Münzverschlechterung hatten aber noch eine zweite Wurzel. Die Münzmeister mussten ausser den Münzkosten und dem Schlagschatz auch den Silberpreis einkalkulieren. Da mangels eigener Silberproduktion Rohsilber nicht zur Verfügung stand, mussten fremde, also meist gute sächsische Münzen aufgekauft werden, natürlich mit brandenburgischen Groschen. Da selbst bei vorschriftsmässiger Ausprägung die brandenburgischen Groschen den sächsischen gegenüber minderwertig blieben, wurden sie im Handel auch tiefer bewertet. Das Münzsilber stieg im Preis. Teureres Münzsilber erforderte, da Schlagschatz und Münzkosten gleich blieben, eine erneute Herabsetzung in Feingehalt und/oder Gewicht. Dass auch der Kurfürst (und auch Albrecht?) diesen Zusammenhang erkannte, kann man aus der Herabsetzung des Schlagschatzes 1510 ablesen, .der zwar nur für Salzwedel urkundlich überliefert ist, wohl aber auch für die anderen Münzstätten galt. Wenn dem Berliner Münzmeister 1512/1513 gestattet wurde, 1 Groschen mehr aus der Mark zu prägen, dann kann man das nur als einen Versuch werten, ohne Schlagschatzherabsetzung eine Fortsetzung der Münzungen zu ermöglichen.

An einer starken Ausmünzung muss ein starkes Interesse der beiden Landesherren bestanden haben. Ohne Rücksicht auf zeitliche Fakten wurden brauchbare Stempel bis zum letzten ausgenutzt. So entstand mit einem alten Rückseitenstempel von 1498, als noch Kurfürst Johann der Münzherr war, ein Groschen, der als Münzherren Joachim und Albrecht nennt. Ebenso wurden Vorderseitenstempel mit Albrechts Namen verwendet, als Albrecht längst Erzbischof von Magdeburg und Mainz und somit nicht mehr an der Regierung beteiligt war. Diese Groschen kennen wir mit den Jahreszahlen von 1514 bis 1517. Dass auch zwischen den Münzstätten Stempel ausgetauscht wurden, konnte man nicht nur durch Stempelvergleichungen feststellen. Man fand auch Groschen, bei denen eine Rosette, Kennzeichen für die Münzstätte Berlin, in einen Halbmond umgeschnitten worden war, um in der Münze zu Frankfurt/O weiter benutzt zu werden.

Neben den Groschen wurden auch Halbgroschen mit Joachims und Albrechts Namen geprägt. Diese Prägung war in ihrem Umfang jedoch viel geringer und hatte mehr den Charakter einer monetären Versorgung. Ausserdem war ihr Fuss nicht so gewinnträchtig. Aus einer Mark sollten 188 Stück bei einem Feingehalt von 5¼ Lot geprägt werden.
Nach den Bestallungsurkunden sollten auch Pfennige geschlagen werden. Die Pfennige sind jedoch schriftlos.
Albrechts Mitregierung dürfte nur einen bescheidenen Umfang gehabt haben. Das bestätigt auch die Durchsicht der Münzreihen. Aus den vielen Jahren, in denen Albrecht an der Regierung beteiligt war, sind Münzen nur mit dem Namen des Kurfürsten Joachim bekannt. Dass ein an der Regierung aktiv beteiligter Regent völlig übergangen wurde, erscheint undenkbar. Der Fehler eines Stempelschneiders wäre nach kurzer Zeit bemerkt und beseitigt worden. Wenn Albrechts Name während seiner ganzen Mitregierungszeit immer wieder "vergessen" wurde, kann er auch nicht als Mitregent im Bewusstsein seiner Zeitgenossen haften geblieben sein.

II. Albrecht als Erzbischof von Magdeburg



Taler 1525, Magdeburg.     Ø 41 mm     v.Schr.63; Dav.9428/30.
Vs.:   ALBERTus·CARDInalis·ARCHIEpiscopus·MAGDeburgensis·
Rs.:   DOMINVS MIHI·ADIVTOR·QVEM·TIMEbo (Mz.).

Markgraf Albrecht war für eine standesgemässe Versorgung durch kirchliche Ämter vorgesehen. Anfang 1513 erhielt er die Priesterweihe. Nach dem Ausscheiden aus der Mitregierung in Brandenburg (Juni 1513) wurde Albrecht im August 1513 zum Erzbischof von Magdeburg gewählt. Das Erzbistum Magdeburg lag zwar im niedersächsischen Reichskreis, war aber münzpolitisch stark auf die sächsischen Gebiete ausgerichtet. Wohl mit der Einsicht, dass eine gewinnbringende Münzprägung nicht möglich sei, liess Albrecht zunächst überhaupt nicht prägen. Das brachte einen Mangel an Zahlungsmitteln. So klagte Albrecht 1516 in einem Schreiben an das Halberstädter Domkapitel, dass in seinen Stiftern Magdeburg und Halberstadt "mancherley usslendische muntz an groschen und pfennigen ... welch uff yren korn und werd nicht geleich wirdig, sonder vil hocher uss gegeben und genommen werden". Dann ging er besonders auf Goslarische Groschen ein und ordnete eine ihrem Wert entsprechende geringere Bewertung an. Ob diese Anordnung befolgt wurde, muss bezweifelt werden, da eine eigene, bessere Münze nicht zur Verfügung stand. Wer etwas verkaufen wollte, musste in Ermangelung besserer Münze Goslarer Mathias- und Mariengroschen nehmen.

Erst 1518 bahnte sich eine Verbesserung der Münzverhältnisse im Erzbistum an. Mit der Erkenntnis, dass geordnete Verhältnisse im eigenen Lande auf Dauer nur zu halten sind, wenn auch die Nachbarn in gleicher Güte münzen, schloss der sächsische Kurfürst mit dem Mansfelder Grafen einen Münzvertrag ab. Im Juni 1518 begannen Verhandlungen mit Albrecht. die am Neujahrsmarkt 1519 abgeschlossen wurden. Albrecht versprach, nach sächsischem Fuss zu münzen und sollte dafür jährlich 2000 Mark Silber zum gleichen Preis wie die sächsischen Münzstätten erhalten.



Groschen 1520, Magdeburg.     Ø 26 mm, 2,67 g.     v. Schrötter 153.
Unter dem Kardinalshut die Wappen von Mainz, Magdeburg und Halberstadt, darunter das Brandenburger Wappen.
Rs.: Stehender St. Moritz mit Kreuzfahne und Adlerschild.


Mit dem sächsischen Silber begann im Erzstift die Münzprägung. Es wurden Breitgroschen geprägt, undatiert, mit Jahreszahlen ab 1519. Diese Groschen, mit den Wappenschilden von Mainz, Brandenburg und Halberstadt um das Magdeburger Wappen gruppiert auf der Vorderseite und dem Stiftsheiligen St. Moritz auf der Rückseite, wurden mit Unterbrechungen bis 1530 geprägt.

Ab 1522/1523 wurden im Erzbistum auch grössere Nominale geprägt. Die seit 1500 in Sachsen geprägten Guldengroschen, für die sich später der Name Taler einbürgerte, hatte sich auch im Erzbistum Geltung verschafft. Albrecht liess, wenn auch nicht kontinuierlich, Taler prägen, in geringerem Masse auch ¼ und ½ Taler. Diese Münzen zeigen auf der Vorderseite die Büste Albrechts, auf der Rückseite unter dem Kardinalshut das vierteilige Brandenburger Wappen (Brandenburg, Pommern, Burggrafschaft Nürnberg und Hohenzollern), im Zentrum mit kleinen Schilden von Magdeburg, Mainz und Halberstadt belegt.
Nach der Münzeinung der sächsischen Fürsten 1534 erfolgte eine Wertbestimmung der in Sachsen umlaufenden Münzen, bei der die Münzen Albrechts ohne Einschränkung zirkulieren konnte.



Taler 1536, Magdeburg.     Ø 41 mm.     v.Schr.79/81; Dav.9432.

Haben wir für die Taler eine Prestigeprägung angenommen, so gilt dies in besonderem Masse für die 2 bis 2½ Guldengroschen. Diese nur in wenigen Exemplaren gemünzten Stücke dürften als Geschenkmünzen gedient haben. Unter den Magdeburger Talern Albrechts fällt der Stempel von 1536 besonders auf, der ein Kopfbild des Kardinals zeigt. Dieser Kopf trägt die gleichen markanten Gesichtszüge, die wir auch auf den der Cranach-Schule entstammenden Gemälden der "Messe des heiligen Gregorius" feststellen können, die Albrecht als Stifter abbildeten. (Aschaffenburg, Schloss und Stiftskirche St. Peter und Alexander). Diese auffallende Ähnlichkeit spricht nicht nur für ein wirkliches Porträt, sondern lässt uns den Stempelschneider dieser Magdeburger Münze in Albrechts Mainzer Erzbistum suchen. Der Halbtaler von 1536 weist ein ähnliches Porträt auf. So könnte man Albrechts Münzpolitik und Münzprägung als mustergültig ansehen, wenn es nicht auch eine bedeutende Pfennigprägung gegeben hätte.

Die Pfennigprägung hatte für die Bevölkerung eine grössere Bedeutung, weil der alltägliche Handel hauptsächlich mit Pfennigen abgewickelt wurde. Der Vertrag mit Sachsen 1519 enthielt den Münzfuss für die Pfennige, 36 Stück aus einem Lot (1 Lot = 14,616 g). Aus dem von Sachsen gelieferten Silber sollte nur 1/10 in Pfennige vermünzt werden. Dieser Pfennigfuss stimmte aber selbst für Sachsen nicht mehr (seit der Münzordnung von 1500 schon 37 auf ein Lot). Die tatsächliche Ausmünzung war meist noch geringwertiger. Ausserdem war die Gesamtmenge der auszuprägenden Pfennige unbegrenzt. Zunächst war Albrecht sicher gewillt, den Pfennigfuss einzuhalten.

Aber die magdeburgischen Nachbarn waren bereits zu leichteren Pfennigen übergegangen. So wurden auch die Pfennige des Erzbischofs leichter, bis zu 44 und 45 Stück auf ein Lot. Da ausserdem der Feingehalt verringert wurde, war der Wertverlust beträchtlich. Die letzten datierten Magdeburger Pfennige Albrechts stammen aus dem Jahre 1521. Die Pfennige hatten überhandgenommen. Ausser Albrecht prägten viele andere Münzherren leichte Pfennige, jeder mit der Begründung, die schwereren würden aus dem Lande fliessen. So wurde 1521 das Land derart mit wertgeschädigten Pfennigen überflutet, dass eine weitere Pfennigmünzung unterblieb.

Die Pfennigmünzung Albrechts im Erzbistum Magdeburg stellte eine Ausnutzung des Münzregals dar. Albrecht hat nicht anderes getan als seine Münznachbarn: Nämlich soviel Gewinn wie möglich aus dem Münzrecht zu ziehen.

III. Albrecht als Administrator des Bistums Halberstadt

Wie sein Vorgänger auf dem erzbischöflichen Stuhl zu Magdeburg, Herzog Ernst von Sachsen, wurde Albrecht auch Verwalter des Bistums Halberstadt. Das Bistum Halberstadt war 1513 nicht mehr im Besitz seines Münzrechtes. 1363 hatte Bischof Ludwig, Markgraf von Meissen, das Münzrecht an die Stadt und das Domkapitel veräussert. Albrechts Einfluss als Landesherr war also auf münzpolizeiliche Massnahmen beschränkt.

Bei dieser Rechtslage ist es erstaunlich, dass es Halberstädter Münzen mit dem Namen und Wappen Albrechts gibt. Aus den Jahren 1524 bis 1545 kennen wir, wenn auch mit oft mehrjährigen Pausen, Taler (Guldengroschen) halbe und viertel Taler, Groschen o. J. und aus den Jahren 1519 bis 1526 sowie kleine Hohlpfennige. Von einem Rückkauf des Münzrechts ist nichts bekannt, bei Albrechts bekannt schlechter Finanzlage auch nicht denkbar.



Groschen 1521, Halberstadt.     Ø 26 mm.
*ALBER:CAR:AD· - ·MI:HALBERST· - Unter dem Kardinalshut die Wappen von Magdeburg, Halberstadt und Mainz, darunter der senkrecht gestellte Brandenburger Wappenschild.
Rs.: S:STEFANVS - P:MAR:15Z1 - Stehender St. Stephan mit Palmwedel, Buch und Steinen.

Wie bei der Personalunion und der räumlichen Nähe Magdeburgs nicht anders zu erwarten war, gibt es zahlreiche Gemeinsamkeiten in der Münzgeschichte beider Stifter zur Zeit Albrechts. Wie in Magdeburg stammen die ersten datierten Groschen Albrechts aus dem Jahre 1519. Wenn Albrechts Name trotz nicht mehr vorhandenen Münzrechts erscheint, ist es durchaus keine "Verbeugung" vor dem Kardinal, sondern als Gegenleistung dafür anzusehen, dass Albrecht von seinem sächsischen Silber etwas für Halberstadt abzweigte.
Die Halberstädter Groschen zeigen auf der Vorderseite die Wappenschilde von Magdeburg, Halberstadt und Mainz unter einem Kardinalshut und ganz unten ein Brandenburger Adlerschild. In der Umschrift wird Albrecht Kardinal und Administrator genannt. Auf der Rückseite sehen wir den Stiftsheiligen St. Stefan mit Palmwedel und Steinen.

Bis 1523 lief die Prägung ohne Schwierigkeiten, zumal Stadt und Domkapitel die Prägung der Pfennige zum eigenen Wohl betrieben haben dürften. Im Verlauf der sich ausweitenden Reformation bewegen dann die Spannungen, die allerorts zwischen altgläubigen Kirchenfürsten und lutherischer Stadtbevölkerung entstanden, 1523 die Stadt und das Domkapitel, ihre alten Rechte bestätigen zu lassen. Allzu oft entstand aus unklaren Münzverhältnissen neues Recht.

In diese Überlegungen scheint der Groschen aus dem Jahre 1515 überhaupt nicht hinein zu passen. Wir müssen diesen Groschenjahrgang wohl endgültig streichen. Schon Mülverstedt bringt ihn 1874, ohne Überlegungen anzustellen, warum Albrecht 1515 Kardinal genannt wurde. Der Groschen 1515 sollte diesen Titel in der Umschrift nennen, Albrecht erlangte diese Würde aber erst 1518. Bis 1526 wurden noch Groschen mit gleichem Bild geprägt, doch waren die Prägemengen nun geringer. Die Grosssilbermünzen wurden damals auch Groschen genannt - Guldengroschen. Und diese Guldengroschen oder Taler wurden ohne Aussicht auf Schlagschatz als Repräsentativprägungen hergestellt.

Bei der Betrachtung des Münzwesens von Halberstadt zur Zeit Albrechts finden sich keine Anzeichen für eine finanzielle Ausnutzung durch den Administrator. Das fehlende Münzrecht erlaubte Albrecht nur "Gemeinschaftsgepräge", wobei er am erzielten Schlagschatz nur zum geringen Teil beteiligt gewesen sein dürfte.

IV. Albrecht als Kurfürst und Erzbischof von Mainz

Die Ernennung Albrechts zum Erzbischof von Mainz und damit zum ersten der Kurfürsten machte ihn zu einem Grossen im Land, vermehrte aber auch seine Schulden beträchtlich. Albrecht hatte versprochen, im Falle seiner Wahl die Kosten für die päpstliche Bestätigung zu übernehmen. Für das Mainzer Domkapitel war das bedeutsam, da man innerhalb von 10 Jahren den dritten Erzbischof wählen musste. Dazu kamen für Albrecht noch die erheblichen Summen, die der Vatikan verlangte, damit Albrecht im Besitz aller drei Bistümer bleiben konnte. Münzgeschichtlich war das Gebiet des Unterstiftes von besonderer Bedeutung.

Es gehörte zum rheinischen Münzverein, der 1386 mit seinem Goldgulden eine lange Zeit beliebte Münze schuf. Anfangs mit einem Feingehalt von 23 Karat ausgeprägt, sank er auf 18 Karat, war aber immer noch besser als zum Beispiel die niederländischen Goldgulden.

Bei Albrechts Regierungsantritt 1514 war die Blütezeit des rheinischen Münzvereins bereits vorbei. Albrecht hatte in der Wahlkapitulation unter anderem versprechen müssen, die Ausprägung der Münzen in Form und Gehalt nach den Bestimmungen seiner Vorgänger und des Domkapitels vorzunehmen. So verlief die Münzprägung in der einzigen Münzstätte Mainz in den alten Bahnen, jedoch ohne die frühere Bedeutung zu erreichen. 1515 wurden Goldgulden und Albus geprägt.



Goldgulden o. J., Mainz.     Ø 23 mm, 3,22 g.
Vs. :   ALbertus Archi EPiscopvs Mogvntinvs Et MEY (MAGDEBVRGENSIS) ETCetera
Der thronende Christus mit Nimbus im gotischen Gestühl, darunter der Radschild, in der Linken ein Buch, die Rechte im Segnungsgestus, in einem durchbrochenen, geriffelten inneren Kreis.
Rs. :   MONEta AVREa RENI (RHENENSIS).
Der gevierte Schild Mainz (1), Magdeburg (2), Halberstadt (3) und Brandenburg (4) im Dreipass; in dessen Winkeln die Wäppchen von Trier, Köln und Pfalz, in einem geriffelten, durchbrochenen, inneren Kreis.

Die Goldgulden zeigen den thronenden Christus über dem Mainzer Schild, auf der Rückseite in einem Dreipass das geviertelte Wappen Albrechts mit kleinen Wappenschilden der Vereinspartner in den Dreipassecken (Köln, Bayern für Kurpfalz und Trier). Die Albus, auch Groschen und Weisspfennig genannt, zeigen, wie die Münzen seiner Vorgänger, auf der Vorderseite das Wappen des Erzbischofs (Albrechts vierteiligen Wappenschild Mainz, Magdeburg, Halberstadt und Brandenburg) und auf der Rückseite die Wappen der drei Vertragspartner.

Die Münzung des Jahres 1515 bezweckte offenbar, den neuen Erzbischof bekannt zu machen. Denn ausser einigen Albus in den Jahren 1516 und 1517 wurde bis 1534 nicht gemünzt. Die rheinischen Goldgulden hatten ihren Kredit verloren, und der im böhmisch-sächsischen Raum entstandene Silbergulden oder Taler wurde die neue Grosshandelsmünze.

Die Reichsmünzordnung von 1524 machte den Silbergulden zur Reichsmünze, auch wenn der dabei geschaffene Reichsguldiner wegen seines Wertes gegenüber den böhmisch-sächsischen Guldengroschen nicht durchzusetzen war. Die rheinischen Kurfürsten stimmten gegen die Silbergulden und wollten dem Goldgulden zu neuer Geltung verhelfen.

Die Reichsmünzordnung hatte das Silber zum Währungsmetall gemacht. Während Albrecht in Magdeburg und Halberstadt in gewissem Umfange Silbergulden prägen liess, wurden in Mainz nach der Münzpause ab 1534 wieder Goldgulden geprägt. Die wenigen für Mainz geprägten Grosssilbermünzen tragen den Charakter von Schaumünzen.

Goldgulden liess Albrecht mit oft mehrjährigen Unterbrechungen bis 1543 prägen. Dann hörte die Prägetätigkeit unter diesem Erzbischof auf. Die Tätigkeit der Mainzer Münzstätte kann während der ganzen Regierungszeit Albrechts als mässig bezeichnet werden. Sie stockte häufig. Wenn auch in Mainz Pfennige geprägt wurden, mit einem gespaltenen Schild Mainz-Brandenburg unter einem Ā, so kann der Schlagschatz nie bedeutende Ausmasse erreicht haben. Auch die Mainzer Prägung konnte Schulden Albrechts nicht decken.

V. Hatten Albrechts Schulden Einfluss auf seine Münzpolitik?

Zu allen Zeiten verleitete der Gewinn aus der Münzprägung kleine und grosse Herrscher dazu, den Münzfuss zu verringern, um einen höheren Schlagschatz zu erzielen. Auch Albrecht kam angesichts seiner grossen Schulden in Versuchung. Aber bei der Behandlung der Münzgeschichte in den einzelnen Gebieten haben sich kaum Anhaltspunkte für eine Ausnutzung des Münzrechtes ergeben.

Die umfangreiche Groschenprägung in Brandenburg diente sicher teilweise dazu, Albrechts Versorgung durch kirchliche Ämter zu erlangen. Die Verantwortung für die brandenburgischen Prägungen trug aber Kurfürst Joachim allein. Albrechts Stellung als Mitregent war zu unbedeutend, um eine aktive Mitwirkung annehmen zu können.

Dass Albrecht durch Ausnutzung des Münzrechts seine Schulden nicht abtragen konnte, belegen andere Nachrichten aus seiner Zeit. Ausser dem verhängnisvollen Ablassverkauf bezahlte Albrecht seine Schulden hauptsächlich durch die Beleihung von Grundbesitz und Pachtabgaben. Da er jedoch als Reichsführst eine teure Hofhaltung und kostspielige Reisen für notwendig hielt, konnten die durch die Beleihungen ständig geringer werdenden Einnahmen die Ausgaben nie decken.

Benutzte Literatur
• May: Kardinal Albrecht II von Brandenburg. München 1896.
• Brück, A.Ph.: Kardinal Albrecht von Brandenburg, "Der Reichstag zu Worms von 1521", Worms 1971
Brandenburg:
• Bahrfeldt, E.: Das Münzwesen der Mark Brandenburg unter den Hohenzollern bis zum Grossen Kurfürsten von 1415 bis 1640, Berlin 1895.
• Gaebler: Zur Groschenprägung Joachims I, Zeitschrift für Numismatik 34. Band.
• Kindermann K.: Der Groschen in der Mark Brandenburg, Berichte Nr. 63 + 64, 1971
Magdeburg:
• V. Schrötter, Frdr. Freih.: Beschreibung der neuzeitlichen Münzen des Erzstifts und der Stadt Magdeburg, Magdeburg 1909.
• Pückert, W.: Das Münzwesen Sachsens 1518 bis 1525, Leipzig 1862.
Halberstadt:
• Mülverstedt, G. v.: Die Halberstädter Groschen des Cardinals Albrecht, Zeitschrift des Harzvereins 1874.
• Tornau O.: Die Halberstädter Münzen der neueren Zeit (Halberstadt).
Mainz:
• Alexander, Prinz von Hessen: Mainzisches Münzkabinett, Darmstadt 1882.
• Diepenbach, W.: Der Rheinische Münzverein in Kultur und Wirtschaft im rheinischen Raum, Festschrift für Christian Eckert. Mainz 1949.
• Leitzmann J.; Das Münzwesen und die Münzen Erfurts. Weissensee 1862.

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