Startseite Prägungen der Stadt Köln

Alfred Noss
Die Münzen der Städte Köln und Neuss, 1474-1794
Köln, 1926.

- daraus Auszüge zur Münzgeschichte -

hier Teil IV




IV. Von der Einführung des Leipziger Fußes bis zum Untergang der städtischen Selbständigkeit, 1693-1794.

Einleitung [S.255-259]

Die Stadt Köln konnte sich nicht leicht zur Aufnahme des Leipziger Fußes entschließen, obschon Jülich-Berg bereits in den Jahren 1690 und 1691 in ausgedehntem Maß auf denselben geprägt hatte und der niederrheinisch-westfälische Kreis mit solchen Gulden überflutet war. Es erschien der Kaufmannschaft zweifelhaft, ob derartiges Geld auch wirklich im ganzen Reich in Handel und Wandel gangbar werden und bleiben würde. Die großen Städte Süddeutschlands, Nürnberg, Augsburg und Regensburg verhielten sich nämlich zum leipziger Fuß durchaus ablehnend. Andrerseits war es aber auch nicht ratsam, gegen den Strom zu schwimmen, wenn die ganze Nachbarschaft das neue Geld gut hieß. Schon 1691 hatte man den Einlieferern von Gulden auf leipziger oder einen besseren Fuß verheißen, daß diese gegen ¾ % Vergütung in kölnische Gulden auf den gerechten Fuß umgeprägt werden würden. Die Ausführung des Versprechens verzögerte sich indessen.

Da gab eine Zufallsentdeckung den Ausschlag. Im September 1692 fand in Düsseldorf eine der vielen Konferenzen zwischen den maßgebenden Kreisständen und Kurköln statt. Bei dieser Gelegenheit entschlüpfte dem kurfürstlichen Vertreter die Bemerkung, daß seine Regierung beabsichtige, auf leipziger Fuß nicht allein ganze und halbe Gulden, sondern auch Sechstel und Zwölftel Taler, also Viertel und Achtel Gulden zu prägen und daß sie zu diesem Zweck bereits einiges Silber in Holland erstanden hätte. Daß als Münzstätte an Stelle von Bonn das nur durch den Rhein von Köln getrennte Deutz in Aussicht genommen war, wurde wohl gleichzeitig bekannt. Nunmehr war die Stadt in einer Zwangslage. Es war zu erwarten, daß man von Deutz aus das neugeprägte Geld in erster Linie in den städtischen Verkehr zu leiten bestrebt sein würde und daß die Bürger auch entgegen etwaigen Verboten die handlichen Silberstücke gern anzunehmen bereit wären, besonders da die Stadt selbst seit Jahren keine grobe Münze mehr geschlagen hatte. Ging sie aber jetzt zur Prägung von Reichstalern über, so bestand alle Aussicht, daß diese sofort den Aufwechslern zur Beute werden würden.

Der Münzmeister Newers hatte sich erboten, von den als Billon einkommenden unterhaltigen Gulden für 10-20.000 Taler unentgeltlich zu städtischen Gulden umzuprägen. Dieses Anerbieten nahm der Rat bereitwillig an und beschloß am 3. August 1693, wegen der an den Tag gelegten Uneigennützigkeit und auch sonst geleisteter treuer Dienste den Newers als zum Ratsherrn tauglich und wählbar zu erklären. Die tatsächliche Auswirkung der ehrenvollen Auszeichnung scheint Newers indessen nicht mehr erlebt zu haben.

Angesichts dieser Verhältnisse entschied sich der Rat dafür, jetzt auch seinerseits die Mode der Gulden mitzumachen. Er wählte, um den peinlichen Zwiespalt anzudeuten, für die Stücke die Umschrift: Invita trahor dum curo mederi: "Beim Versuch der Heilung werde ich widerwillig mitgerissen". Den schönen Spruch verstand aber nicht Jedermann, auch nicht der Stempelschneider, der sich deshalb einmal mit der Form traho begnügte und so dem Rat eine Art Propaganda gegen den Reichsfuß zuschob. Dieser Stempel zu einem Drittelstück hat sich erhalten und wird unter Nr. 376 im Historischen Museum aufbewahrt. Man kann nicht mit Sicherheit feststellen, ob er benutzt wurde, ein Abschlag desselben ist nicht bekannt.

Seit dem außerordentlichen Probationstag von Juli-August 1690 fand sobald keine Kreisversammlung in Münzsachen mehr statt und dann überhaupt nur noch einige wenige, bis die Einrichtung ganz in Verfall geriet. Statt der mündlichen Verhandlungen mit lebendigem Meinungsaustausch, welcher freilich seit langer Zeit wenig Nützliches zu Tage gefördert hatte, vermittelte in der Folge ein langatmiger Schriftwechsel mit endlosen Kurialien den durch die Reichsmünzordnung vorgeschriebenen Verkehr innerhalb des Kreises, der natürlich nicht allzu häufig gepflegt werden konnte, wie denn auch die Fühlung mit den benachbarten Kreisen allmählich aufhörte. Da die Stadt Köln kein auswärtiges Gebiet ihr Eigen nannte und nur innerhalb ihrer Mauern gebot, auch ihre handelspolitische Bedeutung immer mehr abnahm, wurde nach und nach die Prägung eignen Geldes seltener und geringer, so daß in den letzten fünfzig Jahren der Selbständigkeit außer gelegentlichen Dukaten nur noch Kupfermünzen geschlagen wurden. Man mußte sich an dem umlaufenden fremden Gelde genügen lassen und im Übrigen am alten Ruhm zehren.

Prägelisten im bisherigen Sinne gibt es von nun an nicht mehr. Wohl wird auf den Probationstagen noch einige Male über die Münzerzeugung der Stadt berichtet, doch nur über die Sorten und ihren Befund, nicht über die Mengen. Im Großen und Ganzen sind hinfort die noch vorhandenen Münzen die Hauptzeugen für das Münzwesen der Stadt.

Erst im Juli 1695 fand sich wieder ein Probationstag zusammen, dem es an Verhandlungsgegenständen für seine Tagesordnung nicht gebrach. Eröffnet wurde er mit bitteren Klagen über "das im Römischen Reich fast gänzlich zerfallene und je länger je mehr zur völligen Kipperei auslaufende Münzwesen". Ein Teil der Stände prägte zu 91/12 Taler aus der feinen Mark, überschritt also den Reichsfuß um eine Kleinigkeit, weniger als 1 %, ein anderer arbeitete auf den Zinna'schen Fuß zu 10½ Taler, manche aber auch zu 13, 14, 15 und gar 20 und mehr Taler. Der Beschluß kam zu Stande, nach dem Leipziger Fuß 2/3, 1/3 und 1/6 Taler zu schlagen, womit aber nur die längst bestehende Gepflogenheit gut geheißen wurde. Die kölnische Fahrbüchse enthielt Proben von 36 Werken, diejenige des Generalwardeins nur 32 "Stücklein".

Namhaft gemacht wurden nur 31 Werke, doch ohne Angabe des Gewichts eines jeden.
aus:GuldenHeller
16921 Werk
16933 Werk2 Werk
169415 Werk1 Werk
16959 Werk

Die Gulden wurden richtig befunden mit 13½ aus der rauhen Mark, 12 Lot fein [12/16 = 750‰]; die Heller waren auf den früheren Fuß von 84 p. Lot [233,85g/16/84 = 0,17 g rauh] und 22 gr Feingehalt.

Bei der Versammlung beschwerte sich der waldecksche Münzmeister Friedrich Wendels, daß die Stadt Köln ihm das Prägen für seinen Herrn in ihrer Münze verwehre, obwohl diesem doch deren Benutzung als einer Kreismünzstätte zustände. Der kölnische Vertreter suchte sich mit Raummangel auszureden, auch gäbe es, so meinte er, zu viele Münzmeister; einer triebe dem anderen das Silber im Preise hoch. Der Kreis aber erkannte diese Entschuldigungen nicht als genügend an, denn die Stadt müsse sich, so gut wie Andere, den Beschlüssen fügen.

Man gab dem Wendels bis auf Weiteres die Arbeit in der städtischen Münze frei. Falls in derselben wirklich auf die Dauer kein Platz sein sollte, müsse eine andere Stelle als Kreismünzstätte eingerichtet werden.

Die Weigerung der Stadt hatte ihren tieferen Grund in dem Umstand, daß Wendels im Vorjahr als kurfürstlicher Münzmeister in Deutz gesessen war und von dort aus die Einwohnerschaft mit unschönem und vielleicht auch nicht ganz vollhaltigem Geld überschüttet hatte. Die geringste Sorte, Vier Albus, war vom Rat unter Hinweis auf das Abkommen, wonach keine Scheidemünze geprägt werden durfte, kurzer Hand verboten worden, die größeren Sorten mußte man wohl oder übel dulden. Jetzt war die Gelegenheit günstig geschienen, für den gehabten Ärger dem mißliebigen Münzmeister eins auszuwischen.

Auch mit dem Geldumlauf befaßte sich die Versammlung. Nachdem der leipziger Fuß amtlich anerkannt und eingeführt worden war, mußten selbstverständlich alle darauf geschlagenen Gulden, so weit sie vertrauenswürdigen Herkommens waren, zum vollen Wert genommen werden, ebenso die früheren, die ja in der Theorie ein größeres Feingewicht besaßen. Diejenigen, welche nennenswert besser waren, hatten immer noch alle Aussicht, ausgekippt zu werden. Gültig sein sollten die Gulden
1. aller Kurfürsten
2. der westfälischen kreisausschreibenden Fürsten; das waren der Bischof von Münster und der Herzog von Jülich und Berg
3. gerechte schwedische und dänische; die Einschränkung war deshalb nötig, weil sie, besonders die schwedischen für Pommern und Bremen-Verden, vielfach über 2 gr zu gering an Gehalt waren
4. von Paderborn und Osnabrück
5. von den braunschweigischen Linien zu Lüneburg, Celle und Hannover
6. der Städte Köln und Frankfurt
andere auf leipziger Fuß geprägte nur dann, wenn sie das Kreisnebenzeichen hatten (sollte dies nach 1691 doch der Zug COLN gewesen sein?). Nach drei Monaten aber würden alle Gulden unter leipziger Fuß mit den Wertzahlen in Albus verboten sein.

Scheidemünzen durften im Kreise nicht geprägt werden. Der Stadt Köln wurde auferlegt, den Rechnungstaler zu 80 Albus jetzt einzuführen, wozu diese jedoch nicht die mindeste Lust bezeigte.

Das fernere Prägen von Gulden sollte unterbleiben, dagegen allen Ständen frei stehen, Banko Taler nach Reichsfuß von 2 Lot Gewicht [233,85g/16*2 = 29,23 g] und 14 Lot 4 gr Gehalt [= 889‰ Feinheit] zu schlagen und gegen 2 Gulden auf leipziger Fuß auszugeben. Mit anderen Worten, den Wert des Reichstalers, den natürlich jeder an sich Münzberechtigte auch ohne besondere Erlaubnis des Kreises prägen durfte, wurde auf 2 der neuen Gulden gesetzt. Dies entsprach genau dem Verhältnis des Feingewichts, beim einen 9, beim anderen 18 aus der feinen Mark. Vorteilhafter für den Münzherrn war dabei der Taler wegen der geringeren Prägekosten, dafür aber auch mehr dem Einschmelzen ausgesetzt. Diese Gefahr wurde allgemein so hoch eingeschätzt, daß man fast gar keine Taler auf Reichsfuß mehr geprägt hat.

Umstellung von Hammerprägung zum Einsatz des Stoßwerks mit Schraubenspindel [S.258]

Die von der Stadt ausgegebenen Münzen wurden altem Herkommen gemäß immer noch durch Handarbeit mit dem Hammer hergestellt, während sonst im Reich längst vorteilhaftere Arbeitsweisen eingeführt waren. 1571 hatte der niederrheinisch-westfälische Kreis unter dem Druck der für ihre Nahrung besorgten organisierten Reichsmünzgesellen beschlossen, daß nur mit der Hand gewirkt werden dürfe und im Besonderen das damals in Deutz bereits eingeführte Druckwerk verpönt sein solle. Natürlich kamen die Fortschritte der Technik, die man anderswo bereitwillig aufnahm, nicht allein dem Äußeren der Münzen zu Gute, sondern es wurde auch die Erzeugung selbst durch Ersparnis an Handarbeit erheblich wohlfeiler. Dadurch fiel es der Urväterwirtschaft je länger umso schwerer, gegen die geringeren Betriebskosten der mechanischen Herstellung zu bestehen. Auch in Köln machte sich dies fühlbar und deshalb beschloß der Rat nun, endlich auch den Gebrauch der neuzeitlichen Werkzeuge zu gestatten.

Der Münzmeister Newers bestellte für eigne Rechnung in Nürnberg einen sogenannten Anwurf, auch Stoßwerk genannt; damit aber der nürnberger Meister von seiner Obrigkeit die Erlaubnis zur Ausfuhr einer solchen Maschine erhalten konnte, mußte Newers die Bescheinigung von der seinigen beibringen, daß die Bestellung mit ihrem Wissen und für ihre eigene Münzstätte erfolge. Dieses Schriftstück erbat sich Newers vom Rat und erhielt es am 6. Februar 1696. Die Kosten für Aufstellung der Maschine und das Material nahm die Stadt auf sich.

Seitdem haben die kölnischen Münzen ein besseres Ansehen und die Stempel eine andere Form. Letztere sind massiger, aber weniger hoch, da sie mehr auszuhalten hatten. Eine sehr schnell gedrehte Schraubenspindel löste mittelst des Oberstempels einen starken Schlag auf den fest im vertieften Unterstempel gelagerten Schrötling aus. Stempelrutschungen konnten nun nicht mehr vorkommen, die mühsam erlernte Kunst des einmaligen Hammerschlags war überflüssig geworden.

Nach 1695 [S.258f]

Nach 1695 fielen die gewöhnlichen Probationstage aus nicht bekannten Gründen wieder aus, es mußte deshalb im Juli 1698 ein außerordentlicher abgehalten werden. Auf diesen wurden an kölnischen Prägungen erwähnt:
aus:GuldenHeller
16958 Werk
169611 Werk
16973 Werk1 Werk

Die Gulden sind offenbar unter älteren Stempeln geschlagen. Wegen der Heller zur Rede gestellt, erklärte Newers, das Münzedikt von 1695 sei in Köln überhaupt nicht publiziert worden und deshalb für ihn nicht zwingend. Die Bekanntmachung war tatsächlich unterblieben und zwar deshalb, weil das Edikt ja den unantastbaren Taler zu 78 Albus verdammt hatte. Im Übrigen, sagte Newers, seien seine Prägungen sämtlich auf Befehl des Rats erfolgt und dieser verantwortlich. Die Stempel habe er nach Fertigstellung der einzelnen Werke nicht an den Wardein zurückgegeben; er kenne eine solche Vorschrift überhaupt gar nicht. Hartes Geld habe er freilich eingeschmolzen, doch nur böses. Der anwesende Bürgermeister Mylius erläutert dies dadurch, daß der damalige Bürgermeister Krufft die Umprägung aller nicht auf leipziger Fuß ausgebrachten Gulden befohlen habe; es sei aber Schaden dabei gewesen und deshalb die Arbeit ins Stocken gekommen.

Der städtische Wardein Post sagte aus, nicht nur er habe die Proben gemacht, sondern auch der Goldschmied Hermann Hermanns, ebenso sei von diesem Silber verschmolzen worden. Auf den Probierzetteln habe Hermanns seinen Namen unter den Befund gesetzt, gerade als wenn er Wardein wäre, was ihm doch nicht gebühre. Ihm, Post, sei Silber zum Einschmelzen zugebracht worden durch Lohmann vom Heumarkt, Odendahl von Unter Helmschläger und Johann Newers aus der Neugasse, dem Bruder des Münzmeisters.

Für den folgenden Tage wurde der frühere Bürgermeister Krufft von der Versammlung vorgeladen. Er gab zu, daß er gegen das Verbot des Münzedikts weiter Gulden habe prägen lassen, aber die Stadt habe demselben wegen der Abschaffung ihres Talers widersprochen und es nicht anerkannt. Es sei also in gutem Glauben gehandelt worden und nichts Strafbares geschehen. Auf den Vorhalt des Direktoriums, daß das Einschmelzen grober Sorten der Reichskonstitution zuwider und deshalb nicht zulässig sei, erklärte Krufft, das beziehe sich auf Privatleute, nicht aber auf münzberechtigte Reichsstände, was eine etwas weitherzige Auslegung zu sein scheint. Danach hätte jeder des Anderen Taler umprägen dürfen und gerade das sollte doch vermieden werden. Praktisch zogen die Prägekosten solcher Handlungsweise schwer zu überschreitende Grenzen. Es ist indessen nicht abzusehen, wie das Verbot, unterhaltige und deshalb verrufene Münzen, gleichviel ob große oder kleine, einzuschmelzen, aus der Reichsordnung heraus gelesen werden konnte. Die Versammlung hat dementsprechend die Angelegenheit auf sich beruhen lassen.

Nach allgemeiner Ansicht der Räte hatte der Gulden auf leipziger Fuß bereits abgewirtschaftet, nur war man sich nicht klar darüber, was nun zu tun sei. Angesichts der so großen Münzzerrüttung wurde es als zu gefährlich betrachtet, gleich wieder zum Reichsfuß zurück zu kehren und deshalb griff man auf das Edikt von 1685 zurück, welches zwar noch nicht überall gehalten würde, aber doch die eine gute Wirkung gehabt habe, daß im Kreise keine Gulden von geringerem als dem leipziger Fuß mehr zu finden seien. So blieben also alle vollhaltigen Gulden gesetzliches Geld, alle anderen verrufen.

Neue Gulden zu prägen wurde nochmals verboten. In Scheidemünzen brauchte Niemand mehr als 10 Taler, bei kleineren Zahlungen anzunehmen, bei Beträgen von über 100 Talern durften es ohne Unterschied der Summe höchstens 25 Taler sein.

Da Taler auf Reichsfuß von Niemanden mehr geschlagen wurden, beschloß der Kreis als Verlegenheitsersatz Taler auf burgundischen Fuß für das Prägen frei zu geben. Von diesen wird später zu reden sein.

536. Dukat 1693. ... bis 549. Heller o. J. ... [S.259-264]

Zeitraum 1698-1700   [S.264-268]

Zwischen dem außerordentlichen Probationstag vom Juli-August 1698 und dem 27. Mai 1699 ist der Münzmeister Peter Newers gestorben. Von ihm wird für 1698 oder 1699 keine Prägung mehr erwähnt; von 1706 findet sich die Nachricht, daß nach dem Tode des Newers dessen Anwurf, - jedenfalls die 1696 in Nürnberg bestellte Prägemaschine - einem seiner Gläubiger übergeben worden sei und Dieser sie jetzt dem neuen Münzmeister Hermanns für 400 Taler zu 80 Albus verkauft habe.

Als Newers' Nachfolger wurde der ehemals jülich-bergische (1681-1691), dann kurkölnische (1693-1694) Münzmeister Nikolaus Longerich am 5. Juni angestellt. Er war einer von vier Brüdern, alle im Münzmeisteramt tätig. Die Familie konnte sich rühmen, im Dienste sämtlicher vier rheinischen Kurfürsten gestanden zu sein. Damals war er bereits ein älterer Mann, an Erfahrung fehlte es ihm nicht, doch hatte er mit dem Kreis schon allerlei Anstände gehabt wegen unerlaubter Prägung von Scheidemünzen und Beschäftigung eines auswärtigen Stempelschneiders. Auch sollte er selbst für sich Stempel geschnitten haben, was einem Münzmeister verboten war. Eine Neuvereidigung durch den Kreis war nicht erforderlich, da die Verpflichtung von 1681 noch in Gültigkeit war. Longerich wurde auferlegt, die Geräte des Newers von dessen Erben zu kaufen. Ob dies geschehen ist, wissen wir nicht. Jedenfalls wurden sie gebraucht, wie die Taler zeigen, waren aber vielleicht nicht bezahlt, sonst hätte nicht noch 1706 über den Anwurf verfügt werden können.

Laut Kreisbeschluß war 1698 den Ständen die Prägung von burgundischen Talern frei gestellt worden und die Stadt hatte sich für die Aufnahme dieses Fußes entschieden. Wie der Name besagt, waren diese Taler im ehemaligen burgundischen Kreise, den nunmehrigen spanischen Niederlanden, beheimatet. Er wurde seit 1612 als Patacon dort geschlagen, hielt 834191/51151 Stück in der Mark von Troyes bei 10 ₰ 11½ gr Feingehalt; 28,272 g rauh und 24,690 g fein. Am Niederrhein war er sehr verbreitet, wie alle Funde lehren und hieß hier nach dem darauf befindlichen Andreaskreuz mit Astknoten Kreuztaler. Auf kölnisches Gewicht übertragen war der Fuß abgerundet 8⅓ aus der Mark, 13 Lot 14 gr fein; 28,066 g rauh und 24,168 g fein, also etwas unter dem Original. Abgesehen von dem kleinen Vorteil wollte man wohl auch ein bequemes Verhältnis von rauh zu fein erreichen, welches sich auf 288:248 oder 36:31 berechnete.

Man ging in Köln dazu über, als Kennzeichen des Fußes den Bruch 31/36 auf die Taler zu setzen, was gewiß für Viele ein Rätsel gewesen sein wird.

Schon früher war die Umstellung des Betriebs in die Wege geleitet und die Werkstücke für die modische Spindelmaschine von Newers nach Nürnberg in Auftrag gegeben worden. Nachdem sie abgeliefert waren, wird sich herausgestellt haben, daß keiner der heimischen Eisenschneider im Stande war, dafür geeignete Stempel herzustellen. Vermutlich hing das damit zusammen, daß die Stempel durch und durch aus Stahl sein mußten, weil sie weit mehr auszuhalten hatten, während bis dahin nur die Bildfläche verstahlt zu sein brauchte. Im letzteren Fall konnte man in das weiche Eisen schneiden bzw. punzen und nachher härten; jetzt aber hieß es entweder, in den fertigen Stahlblock arbeiten, oder aber die ungleich größere Masse verstahlen, was beides bis dahin in Köln unbekannte technische Schwierigkeiten gehabt haben wird. Darauf waren die kölner Meister nicht eingerichtet und deshalb wurden die Stempel für die burgundischen Taler in Nürnberg bestellt; bei wem, ist leider nicht vermerkt. Eine Vergleichung mit süddeutschen Geprägen führte zu keinem Ergebnis.

Als Newers gestorben war, beschloß der Rat, daß auf den in Nürnberg bestellten Stempeln zu ganzen und halben Talern auf burgundischen Fuß dessen Buchstaben PN ausgeschlagen werden sollten, für den Fall, daß sie bereits angebracht waren. Dies ist wohl nicht zugetroffen, denn die Münzen zeigen keine Spur einer solchen Änderung, die sich vollständig nicht hätte vertilgen lassen. Dem Ratsbeschluß vom 27. Mai 1699 haben wir allein die Kenntnis der Tatsache zu verdanken, daß man einen nürnberger Stempelschneider beschäftigt hat.

Der Bezug von Stempeln aus so weiter Ferne war etwas unbequem und zeitraubend, deshalb wurde, als die Vorbereitungen für den neuen Jahrgang getroffen werden mußten und die Stempel vielleicht noch nicht angelangt waren, dem Münzmeister Longerich am 27. November erlaubt, bis zur Anstellung eines Eisenschneiders die notwendigen Stempel selbst zu schneiden. Der Rat hatte aber dabei die Geschicklichkeit Longerich's ganz gewaltig überschätzt und jedenfalls noch keine Arbeit von ihm gesehen. Die einzigen gut beglaubigten Stempel von der Hand des Longerich, die ich kenne, sind die zu einem Taler von 1690 auf den Tod des Pfalzgrafen Philipp Wilhelm und den dadurch erfolgten Übergang der Kurwürde an seinen Sohn Johann Wilhelm (Exter 311). Sie sind so ungefüge und geschmacklos, daß jedem die Lust nach mehr Derartigem völlig vergehen mußte. Wenn Longerich für Köln überhaupt etwas geschnitten hat, ist es sicher verworfen worden. Die Stempel zu den vorhandenen Talern sind alle von dem nürnberger Künstler, der seine Aufgabe gut zu lösen verstanden hat.

Das Silber zur Prägung der burgundischen Taler verschaffte sich Longerich durch Einschmelzen der verrufenen Gulden von geringerem als dem leipziger Fuß. Über die Eingänge an diesen sind seine Quittungen erhalten vom 29. Januar bis 24. April 1700 für nicht weniger als 49209 Taler 43 Albus Kurant p. 78 Albus. Sie setzten sich aus den verschiedensten Arten der mit Wertziffern gestempelten Sorten - sie wurden "Albus-Dahler" genannt - zusammen, solche zu 50, 48, 46, 44, 42 und 40 Albus; die unterste Stufe von 36 Albus war nicht vertreten. Die erste wird anfangs ohne Zusatz aufgeführt und entsprechend verrechnet. Vom 27. März an heißt es aber: "Daler von 50 Albus zu 47½ gerechnet". Was dieser Abschlag zu bedeuten hat, kann ich nicht aufklären.

Mit Edikt vom 19. März 1700 schärfte die Stadt ihren Bürgern nochmals ein, daß die Gulden mit dem Zug unweigerlich für voll genommen werden müßten; es scheint also Anstände damit gegeben zu haben.

Im Juli 1700 lud das Kreisdirektorium auf Mitte August zu einem außerordentlichen Probationstag ein zur Erledigung einiger seit dem letzten Tag noch schwebenden Angelegenheiten, besonders aber wegen Festsetzung des Kurses für die neuen burgundischen Taler der Stadt Köln. Der beabsichtigte Termin konnte indessen nicht eingehalten werden, so daß die Tagung zum Oktober verschoben, alsdann aber auch abgehalten wurde.

Bei dieser Versammlung wurde der Tod des Nikolaus Longerich gemeldet, der zwischen 24. und 26. April erfolgt war. Die Stadt hatte seinen ältesten Sohn Johann Adam bereits am 30. April als Nachfolger ernannt und der Kreisausschuß diesen schon vorläufig zugelassen. Am 22. Oktober 1700 wurde er vom Kreise ordnungsmäßig vereidigt.

An kölnischen Geprägen wurden ausgewiesen von Nikolaus Longerich gemünzt aus 1699 1 Werk, aus 1700 18 Werk, von Johann Adam Longerich 9 Werk, alles burgundische Taler, die sich als gerecht erwiesen. Ferner zwischen 15. August und 2. Oktober, also vom Sohn, 8 Werk Gulden nach leipziger Fuß.

Die Gulden erregten mächtigen Aufruhr. Einesteils, weil sie trotz des bestehenden strengen Verbots geschlagen waren. Deshalb wurde der Münzmeister mit Untersuchung und Bestrafung bedroht und ihm außerdem alles fernere Münzen auf leipziger Fuß nochmals ausdrücklich bei schwerer Ahndung untersagt. Dann aber kam das Majestätsverbrechen. Der Münzmeister hatte durch den Anwurf fürstliche und gräfliche Bildnisse und Wappen mit den städtischen Stempeln überprägen lassen und zwar auf vollhaltigen Gulden, welche kursfähig waren. Es hatte folglich "ein geringerer eines viel höheren Standes Reputation geschwächt und des Kreises Autorität in Veracht gesetzt."

Durch die große Wucht des Anwurfs bestimmt, war der Münzmeister auf den praktischen Gedanken gekommen, das Einschmelzen zu sparen und seine Stempel einfach auf die Gulden selbst wirken zu lassen. Bei der Hammerprägung war dies nicht möglich, dagegen war der Stoß der Spindel kräftig genug, um das alte Gepräge größtenteils zu vernichten. Richtiger hätte man zuerst Stahlplatten eingelegt, um einen bildlosen Schrötling zu erzielen, das hat man aber wohl nicht für nötig gehalten. Deshalb schaut bei diesen Gulden noch das alte Gepräge unter den kölnischen Münzbildern hervor, nicht zum Vorteil der Schönheit und als Ursache der jetzigen Entrüstung der Versammlung gegen die wegen ihres Kuranttalers renitente und deshalb scheel angesehene Stadt. Ganz dasselbe ist übrigens wenig später in Frankreich gelegentlich einer der vielen Münzreformen geschehen, ohne daß Jemand daran groß Anstoß nahm. Freilich handelte es sich hier um Gelder eigner Ausgabe.

Der kölner Rat nahm die Vorwürfe des Probationstages ziemlich kühl. Er ließ antworten, daß die vollhaltigen Gulden mit dem Zug sowohl von Jülich-Berg wie von Kurköln verrufen und dadurch zu Billon gemacht worden seien. Obwohl sie bis dahin in der Stadt noch gern gesehen worden seien, habe man sie wohl oder übel ebenfalls verrufen müssen. Nachdem dies einmal geschehen, durften sie eingeschmolzen oder sonst verwendet werden. Das Überprägen sei gewählt worden, weil es nur ¾ % Kosten anstatt 3 % für das Umschmelzen und die Neuprägung mache. Es seien an 30000 Taler in dieser Weise überprägt worden. Auf den Vorwurf der Überhebung des reichsstädtischen Standes über den fürstlichen und gräflichen ging der Rat gar nicht ein.

Wir hörten schon mehrfach von der vollkommenen Ebbe in der Kreiskasse, die selbst die dringlichsten Zahlungen unmöglich machte. Die Kreiskontributionen gingen spärlich oder gar nicht ein, auch aus größeren Gebieten. Unter den Säumigen befand sich Waldeck-Pyrmont mit einem Rückstand von 3235 Gulden 3½ Kr., hatte also jedenfalls seit vielen Jahren nichts geleistet. Gegen den Grafen wurde nun am 4. Oktober die Kreisexekution beschlossen und 10 Soldaten mit einem Korporal in sein Land geschickt. Deren Unterhalt mit 20 Albus für jeden Soldaten und 26 Albus für den Korporal mußte zunächst erlegt werden; wenn die Schuld nicht innerhalb 8 Tagen beglichen war, sollte Verschärfung eintreten. Was aus der Sache geworden ist, sagen die mir zugänglichen Akten nicht.

Außer den letzten Prägungen des Kreises wurden auf dem Probationstage verschiedene ältere und auch fremde Gulden auf ihr Schrot und Korn geprüft. Nach leipziger Fuß sollten 27 Stück 2 Mark wiegen und 12 Lot fein halten. Am Gewicht fehlte meist etwas, am Korn in der Regel auch, wie die Aufstellung zeigt.
von mir
2 Mark Gulden vonGewichtGehalterrechneter Wert
Schwedisch Pommernfehlt 3/16 Lotfehlt 2 grän47,88 Albus
Frankfurtfehlt 1/8 Lotfehlt 1/2 grän49,74 Alb.
Kur-Kölnfehlt 1/8 Lotrichtig50 Alb.
Polnisch-Sächsischfehlt 3/16 Lotfehlt 1 grän48,12 Alb.
Emdenfehlt 5/8 Lotzu viel 3 grän37,17 Alb.
Kur-Pfalz neue (1700)zu viel 1/8 Lotrichtig56,68 Alb,
Kur-Brandenburgrichtigrichtig53,33 Alb.
Münsterfehlt 1/4 Lotrichtig46,66 Alb.
Kur-Mainz (Frz. Anselm)fehlt 9/16 Lotrichtig38,34 Alb.
Kur-Trierfehl 1/4 Lotfehlt 1½ grän46,30 Alb.

Es war also durchaus nicht gerechtfertigt, alle Gulden des Kreises und die kurfürstlichen ausnahmslos zum vollen Kurs zu nehmen; daß es dennoch geschah, muß politische Gründe gehabt haben, öffnete aber wieder der Kipperei Tür und Tor. Der Fluch der halben Maßregeln blieb.

Eine gleichwertige halbe Maßregel war die Festsetzung der Taler nach burgundischem Fuß auf 4 Gulden 2 Albus 8 Heller oder 98⅔ Albus. Nach dem Kurs des leipziger Guldens von 53⅓ Albus berechnet sich aber der burgundische Taler lediglich auf Grund seines Feingewichts zu 99 Albus 2½ Heller. Der vom Probationstag beliebte Kurs war also schon an sich ein Unding und wahrscheinlich nichts als eine Feindseligkeit gegen die Stadt, der man das Prägen verleiden wollte. Der Gesandte der Abtei Thorn, die, im äußersten Westen des Kreises gelegen, wohl ein Urteil über den burgundischen Taler haben konnte, hatte den Kurs von 100 Albus kölnisch oder 75 Stüber klevisch beantragt, war aber überstimmt worden. Dieser Satz wäre im volkswirtschaftlichen Interesse verständiger gewesen, wie sich zeigen wird.

Die sonstigen Beschlüsse des Probationstags fanden ihren Niederschlag im Kreisedikt vom 22. Oktober 1700.

Danach sollten von leipziger Gulden noch toleriert werden alle im Kreise geprägten, die kurfürstlichen und die braunschweig-lüneburgischen, alle anderen wurden verboten.

Scheidemünzen durften nicht geschlagen und Prägungen nur in den zehn Kreismünzstätten vorgenommen werden.

Unvereidete Münzbeamte sollten für infam gehalten werden, ebenso Kaufleute, Christ oder Jude, die Edelmetalle an Heckenmünzen liefern würden.

Goldschmiede, Drahtzieher und Silberarbeiter durften keine Münzen einschmelzen - die Erneuerung einer sehr alten Bestimmung, die noch im heute bestehenden Münzgesetz ihren Platz behauptet hat.

Der Reichstaler blieb auf 80 Albus, d. h. der Rechnungstaler des Kreises.

Die Prägung auf leipziger Fuß mußte hinfort gänzlich unterbleiben, diejenige auf burgundischen war auch ferner gestattet.

Es bestand die Absicht, zu der letzten Bestimmung den Beitritt der kurkölnischen Regierung nachzusuchen.

Die übliche Beschwerde des Kreiseisenschneiders Leer, daß Kreisstände auswärts Stempel machen ließen, fehlte auch diesmal nicht, mit besonderer Namhaftmachung des kölnischen Münzmeisters. Obwohl Leer, wie er hervorhob, bereits 41 Jahre vereideter Eisenschneider war, genügte seine Kunst eben doch nicht für die Anforderungen, welche eine verbesserte Technik stellen mußte. Er selbst konnte das natürlich weder einsehen noch zugeben, doch es scheint nicht, als wenn der Kreis seinen Klagen irgendwie Aufmerksamkeit geschenkt hätte.

Das Edikt von 22. Oktober konnte die Stadt selbstverständlich nicht publizieren, da es gegen ihren Kuranttaler p. 78 Albus ging. In Folge dessen hielt sie sich, wie auch früher, an die Verbote desselben nicht gebunden und prägte unentwegt Gulden auf leipziger Fuß weiter. Welche Wirkung dieses Verfahren auslöste, können wir nicht verfolgen, da die Akten an dem Zeitpunkt abbrechen. Wahrscheinlich sind gar keine Probationstage mehr gehalten worden und hat sich die Kreisorganisation für das Münzwesen schon damals verflüchtigt. Es war ja auch auf die Dauer unhaltbar, nach Außen Einigkeit vortäuschen zu wollen, wenn die einzige Handelsstadt von Bedeutung im Kreise bei Seite stand und als freier Reichsstand die Möglichkeit hatte, sich den Mehrheitsbeschlüssen nicht zu fügen.

Über den Mißerfolg der Talerprägung auf burgundischen Fuß erfahren wir Näheres in privaten Aufzeichnungen des Johann Adam Longerich. Es seien dabei an 1400 Taler eingebüßt worden und zwar hauptsächlich aus der Münzmeister Tasche. Die Goldschmiede und Kaufleute hätten die Gulden ausgekippt und nur die leichteren Stücke derselben zur Münze geliefert, wo man sie zum ediktmäßigen bzw. aufgestempelten Preis habe übernehmen müssen. Die schweren seien in den Tigel gegangen und das Silber entweder nach Holland oder an auswärtige deutsche Münzstätten verkauft worden. Außerdem seien diese Taler auf 4 Taler 2 Albus 8 Heller gesetzt gewesen und zwangsweise so geblieben, während die Taler auf Reichsfuß stiegen, so daß die kaum fertigen Burgundertaler sofort mit Vorteil eingewechselt und wieder eingeschmolzen werden konnten. Es seien im Ganzen etwa 80000 Stück derselben geprägt worden. Das war eine der Folgen des eigensinnigen Haftens an dem eignen städtischen Taler zu 78 Albus.

550. Taler 1699. ... bis 563. Taler 1702. ... [S.268-275]

1702-1705   [S.275f, 279]

Von nun an gibt es keine amtlichen Belege mehr für die kölner Prägungen nach der Jahreserzeugung. Es hat 1715 noch einmal ein Probationstag des niederrheinisch-westfälischen Kreises statt gefunden, ein Nachweis über die städtische Münzung seit 1700 ist aber demselben nicht vorgelegt und auch keine Probierung von kölner Münzen vorgenommen worden. Die Ratsprotokolle und private Notizen der Münzmeister sowie vereinzelte Briefschaften geben hie und da kärgliche Tatsachen.

Am 10. Februar 1702 beschloß der Rat, die Münzstempel einzuziehen und den gesamten Silbervorrat, bestehend in zwei Königen (Klumpen oder Kuchen) an den Meistbietenden zu verkaufen. Das sieht beinahe aus wie ein Verzicht, auf die weitere Ausübung des Münzrechts, jedenfalls spricht es für eine sehr ungünstige Beurteilung der zukünftigen Entwicklung des Geldwesens.

1704 begegnet Franz Hermann Hermanns als Generalwardein, wahrscheinlich derselbe Goldschmied, welcher 1698 des Wardeins Post Mißbilligung erregt hatte, weil er gleich einem bestallten Beamten seinen Namen unter von ihm vorgenommene Gehaltsproben gesetzt hatte. Das Siegel des Hermanns hat im Schild einen stehenden Geharnischten, als Helmzier einen sechsstrahligen Stern zwischen zwei Flügen.

Er war seit 6. Oktober 1702 Generalwardein; am 30. April 1704 verlangte er von der Stadt in dieser Eigenschaft den anteiligen Betrag seines Gehalts, welcher diese traf. Augenscheinlich zahlte der Kreis nicht, wie dies auch schon früher der Fall gewesen ist.

Post, der bisherige Generalwardein und zugleich städtischer Spezialwardein, muß wohl inzwischen gestorben sein, 1700 war er noch am Leben. Letzteres Amt ist dem Hermanns ebenfalls übertragen worden, denn als am 6. November 1705 der Münzmeister Johann Adam Longerich seinen Abschied begehrte und erhielt, worauf Hermanns zu seinem Nachfolger gemacht wurde, hieß es ausdrücklich, daß er das Wardeinamt nicht beibehalten könne, was ja eigentlich selbstverständlich war.

Im Jahre 1705 wurde in Köln die Huldigung für den neuen Kaiser Joseph I. geleistet. Zu diesem feierlichen Ereignis gab die Stadt Gold- und Silbermünzen aus, so daß die seit mehreren Jahren feiernde Münzstätte wieder vorübergehend in Tätigkeit trat. Es lag gerade damals alle Veranlassung vor, die Zugehörigkeit zu Kaiser und Reich besonders zu betonen, da die Stadt während des schon längere Zeit tobenden Krieges gegen Ludwig XIV. allerlei Fährnissen durch die französischen Heere und Anschläge seitens des flüchtigen bonner Kurfürsten ausgesetzt war. Sie wurden für dieses Mal durch einen Vergleich abgewendet, nachdem der französische Befehlshaber bereits eine Beschießung der Stadt ins Auge gefaßt hatte. Der Kurfürst mußte die Verwirklichung etwaiger Absichten auf "seine" Stadt, wie schon so oft, vertagen.

Man war deshalb bestrebt, die Huldigung mit besonderem Glanz zu feiern, zumal der Kaiser als seinen Stellvertreter den Verweser des Erzstifts, den Dompropst Christian August von Sachsen-Zeitz, bestimmt hatte, welcher damals anstatt des geächteten Josef Klemens die landesherrlichen Rechte ausübte. Auf Befehl des Rats vom 16. Oktober 1705 wurden aus den wohlhabendsten Bürgern zwei berittene Abteilungen zusammen gestellt, um, gekleidet in prächtige Gewänder aus Seidenbrokat, den Ehrendienst bei Seiner hochfürstlichen Durchlaucht zu versehen. Man hielt aber auch besondere Münzen zur Betonung der Wichtigkeit des Ereignisses für erforderlich und so wurde am 31. Oktober dem Münzmeister Hermanns befohlen, einige Tausend Dukaten und Reichstaler auf die Gelegenheit zu prägen.

Die Huldigung fand am 23. November unter Entfaltung großen Prunks statt. Vorher und nachher sorgten ausgiebige Festmahle und Festtrünke für das leibliche Behagen der handelnden Personen bis der Dompropst unter Geschützdonner zu Schiff den Rückweg in seine Residenz Bonn antrat.

Über die Verwendung der Huldigungsmünzen finden sich keine Angaben. Sie erfüllten nur dann vollkommen ihren Zweck, wenn sie bei den Feierlichkeiten selbst verteilt werden konnten. Andrerseits ist die kurze Spanne von 3 Wochen etwas knapp für die Herstellung der Stempel und das Prägegeschäft. Jedenfalls konnte nicht viel Zeit verwendet werden auf den Transport der Stempel, deshalb muß deren Künstler in Köln selbst oder wenigstens in Düsseldorf oder Bonn wohnhaft gewesen sein. Beide Städte waren durch reitende Boten in einem Tage zu erreichen. Zur größeren Sicherheit beauftragte man gleich mehrere Stempelschneider.

564. Dukat 1705. ... bis 570. Dukat 1708. ... [S.276-279]

Das Prägen hörte nach der Ausgabe der Huldigungstaler und des gewiß nur ganz gelegentlich hergestellten letztbeschriebenen Dukaten 1708 wieder vollständig auf, wiewohl andere Münzberechtigte im Kreise und auch das Erzstift weiter Geld schlugen. Köln blieb deshalb auf fremde Münze angewiesen und mußte sein besonderes Augenmerk darauf richten, daß nur vollwertige Sorten in der Stadt umliefen. Im Erzstift regierte zur Zeit, während der geächtete Kurfürst Josef Klemens im Ausland weilte, das Domkapitel. Dieses hatte Münzen ausgehen lassen, welche wegen ihres minderen Gehalts von den Nachbarn nicht gern gesehen und vielfach beanstandet wurden. Es waren sehr armselige Achthellerstücke und nach unsrem heutigen Besitz, Zwölftel Taler. Es sollen auch Sechstel Taler geschlagen worden sein, doch solche kennt man jetzt nicht mehr. Nachdem sie die Fettmännchen des Domkapitels bereits auf 6 Heller abgewürdigt hatte, sah sich die Stadt 1708 veranlaßt, auch gegen die im Erzstift geprägten Zehn und Fünf Stüber (1/6 und 1/12 Taler) durch ein Edikt Stellung zu nehmen, welches diese auf 12 bzw. 6 Albus herab setzte. Wenn sie vollhaltig gewesen wären, hätten sie nach städtischem Gelde 13⅓ und 6⅔ Albus werten müssen.

Auch im Kreise selbst gab es Anstände wegen unerwünschter Scheidemünze; so wandte sich ein Edikt von 1712 gegen die daselbst geprägten Batzen (4 Kreuzer) mit deren vollständiger Verrufung. Ich kann nicht sagen, wessen Geld damit gemeint war; ob es richtige Batzen waren, ist fraglich, es kann auch die landläufige Bezeichnung für den annähernden Wert sein.

1713 trat ein Wechsel in der Besetzung des Münzmeisteramts ein, damals einer Würde ohne Bürde, aber gewiß auch ohne Bezahlung. Der derzeitige Inhaber Franz Hermann Hermanns wurde in den Rat berufen und konnte deshalb nicht Beamter dieses selben Rats bleiben. Er trat zurück; sein Nachfolger wurde sein Sohn Johann Josef. Am 22. Mai erfolgte dessen Ernennung.

571. Freizeichen der Faßbinderzunft 1713 in Kupfer [S.279]

Zeitraum 1715-1717   [S.281-283]

Im März 1715 berichtete die düsseldorfer Münzkommission an den Kurfürsten Johann Wilhelm, daß sowohl die Gulden wie auch die halben Blafferte, die auf 12 Taler aus der feinen Mark gemünzt seien, immer mehr aus dem Verkehr verschwänden. Vermutlich würden sie eingeschmolzen, da dies sich jetzt lohne, über den Silberpreis bezahlt und an fremde Münzstätten verbracht. Diesen Dingen so schnell als möglich zu steuern, sei vordringlich und deshalb schlug die Kommission vor, einen Probationstag einzuberufen. Der Kurfürst als Herzog von Jülich und Berg zusammen mit dem Bischof von Münster kreisausschreibender Fürst, tat alsbald die erforderlichen Schritte, so daß im Herbst 1715 eine Probationsversammlung des Kreises abgehalten werden konnte, welche die letzte bleiben sollte. Es gab keinen rechten Zusammenhang mehr unter den Ständen, nicht zum Wenigsten wegen des hartnäckigen Festhaltens der Stadt Köln an ihrem geliebten Kuranttaler zu 78 Albus. Auch bei dieser Tagung gab sie ihre formelle Weigerung, ihn abzuschaffen, zur Kenntnis. Doch anerkannte sie die Befugnisse des Probationstages in so fern, als sie am 26. November ihren neuen Münzmeister Johann Josef Hermanns auf den Kreis vereidigen ließ. Ihre Prägungen seit 1700 scheint sie aber nicht belegt zu haben, wenigstens sagt das Protokoll davon nichts. Franz Hermann Hermanns übte bei dieser Tagung das Amt des Kreiswardeins aus, welches demnach mit seiner Ratsherrnwürde vereinbar war.

Als zugelassenen Kreisfuß bestimmte man jetzt den leipziger, auch für alle Scheidemünzen, aber nur in gewissen Werten, nämlich 2/3, 1/6, 1/12, 1/20, 1/40, 1/120 sowie 1/18 und 1/36 Taler, letztere als 2 und 1 Mariengroschen, 1/48 Taler als ein halber guter Groschen. 1/24 Taler waren aber eigentümlicher Weise nicht vorgesehen. Jeder Münzstand durfte von diesen Sorten nach Bedürfnis prägen lassen, doch stets nur dieselbe Menge an Scheidemünze, die auch an feinem Silber in Gulden und halben Gulden geschlagen wurde. Die halben Gulden sind vorher nicht genannt; da sie denselben Gehalt wie die ganzen hatten, galten sie stets als eingeschlossen, wenn letztere in Frage kamen, gerade wie früher die halben und viertel Taler. In noch geringerem Maß als diese scheinen sie aber allenthalben im Kreis geprägt worden zu sein.

Die einzelnen Sorten hatten folgenden Fuß:
aus der MarkGehaltfeine Markrauhfein
2/3 Taler13½12 Lot12 Taler17,322 g12,991 g
1/6 Taler56¼12 Lot12½ Taler4,156 g3,117 g
1/12 Taler66½7 Lot12⅔ Taler3,516 g1,538 g
1/20 Taler10919/366 Lot 10 gr13 Taler2,195 g0,899 g
1/40 Taler151⅔4 Lot 12 gr13 Taler1,542 g0,449 g
1/120 Taler3153 Lot14 Taler0,742 g0,139 g
1/18 Taler1178 Lot13 Taler1,998 g0,999 g
1/36 Taler146¼5 Lot13 Taler1,599 g0,499 g
1/48 Taler1955 Lot13 Taler1,199 g0,374 g

In den Münzmeistereid wurde die Klausel aufgenommen, daß er nicht unter dem leipziger Fuß prägen dürfe.

Unter den umlaufenden Münzen richtete man das Hauptaugenmerk auf die trierischen Drei Petermännchen, welche den größten Teil der Scheidemünze des kölnischen Herzogtums Westfalen bildeten und von dort in die angrenzenden Gebiete des niederrheinisch-westfälischen Kreises einströmten. Die Untersuchung solcher Stücke mit der Jahreszahl 1703 ergab:
3 Petermännchen = 1/18 Tlr. :  180 p. Mk. 12 Lot fein = 13⅓ Tlr. p. feine Mark zu hoch 11⅓ Tlr. auf 100 Taler - 1,299 g rauh; 0,975 g fein.

Daraufhin wurde ihr Umlaufswert auf 4 Albus gleich 1/20 Taler festgesetzt und diese Maßregel der kurkölnischen Regierung mitgeteilt, "weil das Erzstift mit dem Kreis konfinirt und in Kauf und Verkauf sich einer gleichmäßigen Scheidemünze gemeinlich bedient und auch zu bedienen nötig hat."

Der Gulden auf leipziger Fuß erfuhr eine Erhöhung von 53 Albus 4 Heller auf 54 Albus.

Schließlich war noch über den Goldumlauf zu beraten. Dieser bestand hauptsächlich aus französischen Pistoletten, wie man die Louis d'or nannte. Es herrschte die Meinung, daß es unter Umständen vorteilhaft sein könnte, dieselben in Goldgulden umzuprägen. Darüber wurde eine Berechnung angestellt:

Eine Mark Louis d'or sind 35 Stück, sie halten 22 Karat, auch 2 3 und 4 grän weniger, daraus müssen 85 Goldgulden von 72 aus der Mark, 18 Karat 6 gr zu erzwingen (!) sein.
35 Louis d'or zu 4⅞ Tlr.= 170⅝ Tlr.
85 Goldgulden zu 2 Tlr.= 170 Tlr.
Unterschied⅝ Tlr.
Zusatz und Machlohn für die Goldgulden4 Tlr. 30 Alb.
5 Tlr.

oder für jeden 3½ Stüber. Es müßte deshalb der Goldgulden zu 2 Tlr. 3½ bis 4 Stüber ausgegeben werden.

Man hielt daraufhin das Umprägen nicht für geraten. Auch trug man Bedenken, die Louis d'or herab zu setzen, weil der französische Wechselkurs zur Zeit sehr hoch sei und die Gefahr bestehe, daß dann das deutsche Gold aufgekauft und nach Frankreich geführt würde. Deshalb wurde keine Änderung am Kurs vorgenommen. Auch der französische Kronentaler sollte weiter zum bisherigen Kurs von 117 Albus umlaufen.

Jeder Stand mußte dem Direktorium allmonatlich mitteilen, was in seiner Münzstätte geprägt worden war. Die Zentralstelle sollte danach beurteilen, wann genügender Vorrat an Scheidemünze im Kreise vorhanden sein würde. Nach diesem Beschluß, dessen Durchführung wohl nicht erzwungen werden konnte, hat sich gewiß Niemand gerichtet; nicht eine einzige solche Liste hat sich erhalten.

Zum Schluß erließ die Versammlung, jedenfalls ohne Mitwirkung ihrer kölnischen Teilnehmer, unter dem 14. November 1715 ein sehr scharfes Edikt gegen den Kurant Taler zu 78 Albus. Derselbe sei gänzlich abgeschafft und ausgelöscht. Trotzdem aber halte die Stadt Köln an ihm fest. Wer mit der Stadt Handel treibe, dürfe den Reichstaler in laufenden guten Reichsgulden nur zu 80 Albus geben und nehmen; wohl dürfe man den kölnischen Satz von 78 Albus umrechnen, aber niemals solchem Betrag den Namen eines kuranten Talers geben. Wenn in Köln versucht werden sollte, Zwang auszuüben, sollte dies sofort beim münsterschen oder klevischen Direktorialrat angezeigt werden.

Dieses energische Vorgehen in einer für den Kreis immerhin wenig erheblichen Angelegenheit war nicht gerade dazu angetan, die Gegensätze zu mildern und die doktrinären Anschauungen in Einklang zu bringen.

Um das Jahr 1715 war fast allenthalben neues Leben in die Münzstätten eingezogen. Im Kurstaat hatte man sich gleich nach der Rückkehr des Landesherrn mit Eifer daran gemacht, dem von eignen Umlaufsmitteln entblößten Land neue zu schaffen, in Düsseldorf wurden seit Jahren Sechsteltaler geschlagen, jetzt trieb man dies in verstärktem Maß. Die Absicht bestand dort, bis zu 60000 Taler an Scheidemünzen auszuprägen. Auch Münster, Osnabrück, Paderborn ließen ihre Münzen arbeiten, von den Kleineren zu schweigen.

Nur die Stadt Köln hatte, abgesehen von einigen Werken Heller seit 1686 keine Scheidemünzen mehr ausgehen lassen. Sie mußte sich deshalb jetzt zu einem großen Teil mit fremden Münzen behelfen und zwar wahrscheinlich nicht ausschließlich mit den besten. Dies war kein ganz würdiger Zustand für eine Stadt, die gern dem alten Ruhm gemäß geachtet sein wollte und mit berechtigtem Stolz auf eine mehrhundertjährige vorbildliche Geldprägung zurück blickte. Um dem Mangel an eignen Zahlungsmitteln abzuhelfen, beschloß man nun auch in Köln die Ausgabe von groben und kleinen Münzen und es erging am 15. November 1715 der Befehl an den Münzmeister Hermanns, 60000 Taler halb in ganzen und halben Gulden, halb in Sechstel Talern zu schlagen. Mit kleinen Unterbrechungen wurde die Münzstätte bis 1727 in Tätigkeit gehalten. Über Mengen und Sorten fehlen alle schriftlichen Unterlagen, wir sind lediglich auf den Augenschein der erhaltenen Stücke angewiesen. Bei den einzelnen Werten gibt es besten Falles nur ein paar Stempelverschiedenheiten, deshalb ist der Schluß wohl erlaubt, daß jede Jahresprägung nur von bescheidenem Umfang gewesen ist.

Rühmend hervor gehoben zu werden verdient, daß die Stadt sich der Ausgabe von Fettmännchen, die von Kurköln so fleißig geschlagen wurden, jetzt wie seit 1649, so auch weiter enthalten hat. Zwar wurde in der Ratssitzung vom 18. Dezember der näheren Erwägung anheim gegeben, ob man nicht als Surrogat für die bisher umlaufenden trierischen Drei Petermännchen, welche verboten seien und eingeschmolzen würden, neue Scheidemünzen prägen solle, doch sind die Pagamentsherren damals augenscheinlich zu einer ablehnenden Entscheidung gelangt. Allerdings beschloß die Versammlung am 16. Oktober des folgenden Jahres, es solle mit dem Münzmeister wegen Ausprägung von 10000 Talern in halben Blafferten traktiert werden. Deren Ausgabe begann dann 1717. Ob Heller in dieser Zeit geschlagen worden sind, läßt sich nicht bestimmt entscheiden, ist aber zu vermuten. Die Vorbereitungen beanspruchten Zeit, so daß die Prägung erst 1716 beginnen konnte.

572. Dukat 1716. ... bis 580. Heller o. J. ...[S.283-286]

Ratszeichen 1716   [S.286]

Am 14. November 1716 wurde der Kreiswardein Hermanns beauftragt, 10000 neue Ratszeichen im alten Wert "unter einem verbesserten Format und ringsum nett gekringelt durch hiesiger Stadt Münzmeister prägen zu lassen".

In früheren Jahren ist bereits mehrfach über das Vorkommen falscher Ratszeichen geklagt worden, so 1646, 1707, 1712, und 1713 wurde amtlich aufgefordert, ein Mittel ausfindig zu machen, das solche Fälschungen verhindern könne. Darauf bezieht sich die Vorschrift, daß die neuen Zeichen nett gekringelt, d. h, mit einem Kerbrand versehen sein müßten.

581. Ratszeichen 1716. ... bis 597. Zwei Albus 1718. ... [S.287-294]

Im Jahre 1719 wird der Tod des städtischen Wardeins Hermanns verzeichnet. Ich nehme an, daß es sich um den sonst als Generalwardein genannten Franz Hermann Hermanns handelt, den Ratsherrn, der 1713, als er in den Rat aufgenommen wurde, das Münzmeisteramt an seinen Sohn abgeben mußte. Der Generalwardein hatte seit Menschenaltern meist gleichzeitig die Pflichten des stadtkölnischen Wardeins wahrgenommen. Dieses Amt diente hauptsächlich zur Überwachung des Münzbetriebs, war zu persönlichem Vorteil bestenfalls nur auf Umwegen auszunutzen und durfte deshalb wahrscheinlich auch von einem Mitglied des Rats bekleidet werden. Wenn neben Münzmeister und Wardein noch ein dritter Hermanns im Münzdienst gewesen wäre, hätte das eine selbst für die damalige Zeit übel empfundene Vetternwirtschaft bedeutet. Die Münze scheint 1719 nicht in Betrieb gewesen zu sein. Erst im folgenden Jahr, als wieder geprägt werden sollte, wurde das städtische Wardeinsamt neu besetzt und zwar durch Johann Jacob Hüls. Diesem wurde die Auflage gemacht, daß er von der Witwe Hermanns die alten Wardeinsbücher gegen eine Entschädigung von 250 Talern erwerben mußte. Der ansehnliche Betrag zeigt die Bedeutung, welche man damals diesen Kompendien beilegte, die aber nach heutigen Anschauungen durch deren teilweise phantastischen Inhalt nicht gerechtfertigt wird. Hüls ist am 11. Mai 1731 auch Generalwardein geworden.

598. Viertel Gulden 1720. ... bis 603. Viertel Gulden 1722. ... [S.294-296]

Die Viertel Gulden 1722 ist die letzte Prägung des Johann Josef Hermanns. Er ist Ende 1722 oder Anfang 1723 gestorben. Darauf bewarb sich Johann Hittorf, der nachmalige Münzmeister in Düsseldorf und Bonn, ohne Erfolg um die Stelle. Dagegen wurde Johann Rütgers am 17. Februar 1723 zum Münzmeister gewählt. Über diesen ist weiter nichts bekannt, als daß er 1719 beim Rat anfragte, ob die durch den Tod des Hermann Hermanns erledigte Wardeinsstelle wieder besetzt werden solle und wahrscheinlich selbst als Bewerber auftreten wollte. Rütgers, der um die Verleihung des Münzmeisteramts sich persönlich bemüht und auch als amtliche Prüfung ein Goidstück und ein Silberstück aufgezogen hatte, sollte Kaution stellen, was ihm unerwartet gekommen sein muß. Nach mehr als Monatsfrist erklärte er, dies nicht zu können, wodurch seine Anstellung hinfällig wurde. Nun wurde das Amt am 22. Juni 1723 dem Heinrich Koppers übertragen. Gemäß seinem am 25. Juni geleisteten Eid hätte er prägen sollen:
Goldgulden, 72 p. Mark, 18 Karat 6 gr fein (Reichsadler mit kaiserlichem Namen einerseits und Stadtwappen andrerseits)
Ganze Taler, 2 Lot jeder, 10 ₰ 16 gr fein (Reichsadler einerseits und Stadtwappen andrerseits).
Halbe und Viertel Taler entsprechend leichter.

Man sieht einmal wieder, wie so ganz schematisch verfahren wurde. Goldgulden hatte man seit 1634 nicht mehr geschlagen und es darf als ausgeschlossen gelten, daß deren Wiederausgabe jetzt beabsichtigt war. Ebenso kann man eine Prägung von Reichstalern nicht ins Auge gefaßt haben. Viertel Taler hat die Stadt außerdem niemals geschlagen. Man hatte einfach die alte Formel abgeschrieben, welche wahrscheinlich aus dem Jahr 1567 stammte und die jetzt jeden Sinn verloren hatte. 1724 wurde von einer nicht kenntlich gemachten Stelle angeregt, zur Beibehaltung des Silbers in hiesiger Stadt einige harte Münzsorten zu prägen. Der Rat verwies diese Angelegenheit an eine Kommission zur Erwägung. Sie bestand aus dem Wardein Hüls und einigen des Commercii und des Wechsels Verständigen, also Kaufleuten und Bankiers.

Eine Entscheidung wurde aber erst nach mehr als zwei Jahren getroffen.

604. Dukat 1724. ... bis 609. Dukat 1726. ... [S.297-299]

Am 21. August 1726 schrieb der Münzmeister Koppers an den Rat, er sei seit drei Jahren im Amt und habe die Münzgerätschaften für 1000 Taler erworben, aber noch wenig zu tun bekommen. Deshalb bat er, einfache und doppelte Blafferte prägen zu dürfen. Dazu konnte sich der Rat jedoch nicht entschließen; vermutlich war hinreichend kleines Geld für den täglichen Verkehr vorhanden. Dagegen kam man trotz der früheren schlechten Erfahrungen zu dem Entschluß, nochmals einen Versuch mit dem burgundischen Fuß zu machen und Koppers wurde am 30. September beauftragt, solche Taler zu schlagen gegen unentgeltliche Hergabe des Stempels und unter Aufsicht der Freitags-Rentkammer. Dies wurde so schnell in die Wege geleitet, daß noch ein Gepräge mit der Jahreszahl 1726 ausgegeben werden konnte. Ob es noch im Laufe dieses Jahres fertig gestellt worden ist, steht allerdings nicht fest.

610. Taler 1726. ... bis 616. Taler 1727. ... [S.299-302]

Diese Stücke werden "doppelte Dahler nach burgundischem Fuß" genannt. Unter Dahlern verstand man ursprünglich den Wert von 52 Albus, später den Gulden auf Leipziger Fuß, der einem halben geprägten Reichstaler gleich gesetzt war [siehe Bd.3, S.338 & 382]. Wenn die Burgunder nun auch doppelte Dahler hießen, so konnte das zu Mißverständnissen führen; ihr Kurs entsprach jedenfalls nicht 2 Gulden nach Leipziger Fuß. Koppers wurde am 27. Januar 1727 bis zur Festsetzung des Kurses die weitere Prägung der Taler untersagt und ihm die Stempel abgefordert. Er war aber nicht verantwortlich dafür, daß die Kursbestimmung nicht rechtzeitig erfolgt war und hätte nicht für die Nachlässigkeit der Behörden büßen dürfen. Er hat nur den ihm gewordenen Auftrag ausgeführt. Am übernächsten Tage erschien Koppers vor der Freitags-Rentkammer und lieferte die Stempel ab. Er sagte dabei aus, daß er bis dahin 665 Stück geprägt habe, außerdem 5 Stück in Gold, jedes 12 Dukaten schwer, letztere für Private mit von diesen gelieferten Stempeln. Solches Unterfangen wird als durchaus unstatthaft ernstlich gerügt und streng verboten. Wenn Private prägen lassen wollen, dann sollen die Stempel zu diesem Zweck gegen eine Gebühr von der Freitags-Rentkammer entliehen werden, auch sind von solchen Ausmünzungen jedesmal Proben in die Büchse zu legen.

Nach einigen Tagen erhielt Koppers die Stempel zurück und es wurde ihm befohlen, bis zu 2000 von den doppelten Dahlerstücken zu schlagen. Von diesen sollten jedem Herrn de gremio senatus ein neugeprägtes Stück präsentiert werden. Wenn die gesamte Menge nicht größer gewesen ist, und die Taler auch noch teilweise verschenkt worden sind, dann kann bei den vielen Stempeln diese Prägung nur mit einem erheblichen Verlust abgeschlossen haben.

In der erwähnten Privatausmünzung mit eigenen Stempeln haben wir die Erklärung, warum auf der Rs. von 612 die Angabe des Fußes fehlt. Die Stempel sollten eben nur zur Goldprägung gebraucht werden. Als das Verbot ergangen war, in der geschehenen Weise für Privatleute Geld herzustellen, ist der Rs. Stempel jedenfalls in den Besitz der Stadt übergegangen, die dann die Bezeichnung des Fußes nachträglich einsetzen und die Rs. wie gewöhnlich verwenden ließ. Die Vs. ist aber wahrscheinlich in privater Hand geblieben und konnte deshalb nicht mehr gebraucht werden. Ein Abschlag in Silber ist zur Zeit nicht bekannt.

Auch Koppers war mit dem Gang der Dinge nicht zufrieden. Am 3. September 1728 schrieb er an den Rat, er habe, um seine Fähigkeiten zu zeigen, einige doppelte Dahler auf burgundischen Fuß gewichtig ausgeprägt, aber wegen des hohen Silberpreises und wegen des geringen Vorrats an Silber nicht allein seinen Münzlohn eingebüßt, sondern auch noch weiteren Schaden gehabt. Jetzt sei das Silber wieder wohlfeiler und ein ziemlicher Vorrat vorhanden, deshalb bitte er um die Erlaubnis, noch weitere doppelte Dahler und außer diesen noch einfache und doppelte Blafferte machen zu dürfen. Darauf erfolgte am 13. Dezember ein ablehnender Bescheid; nur die Prägung von Dukaten wurde dem Münzmeister freigestellt, sonst nichts. Wenn damals Gold verfügbar war, wird Koppers wohl Dukaten unter den Stempeln von 1724 geschlagen haben.

Der Rat wollte verständiger Weise weitere unnötige Münzverluste vermeiden; der größere Teil der burgundischen Taler war vermutlich schon verschwunden und eine neue Ausgabe derselben wäre sicher den gleichen Weg gegangen. Die Scheidemünzen wollte man nicht vermehren, denn einerseits gab es genügende, wenn auch fremde Umlaufsmittel, andrerseits hätten sich richtig ausgeprägte vielleicht nicht gehalten, unterwertige aber das gute Geld noch mehr verjagt. Darum mußte die Münze notgedrungen wieder feiern und Koppers sich bescheiden.

1728 gab es Schwierigkeiten wegen der Ratszeichen, von welchen, wie auch schon in früheren Jahren, viele Fälschungen gemacht und in den Verkehr gebracht wurden. Da sie, allerdings gegen ihre Bestimmung, als Geld umliefen und wegen des Anspruchs auf Wein gern genommen wurden, ließ sich die vorhandene Menge schwer kontrollieren und Schäden für die Allgemeinheit nicht vermeiden. Deshalb wurde erwogen, die Ratszeichen so zu gestalten, daß sie sich von Geldstücken merklich unterschieden. Eine solche Form fand sich in dicken gegossenen Schrötlingen mit einem durch die Mitte getriebenen Kupferstift darin. In dieser Gestalt war einer Verwechslung mit Geldmünzen vorgebeugt und die Fälschung erschwert. Es wurde die Prägung solcher Stücke beschlossen und deren Ausgabe in Aussicht genommen, sobald eine genügende Anzahl fertig gestellt sein würde. Hand in Hand damit sollte die Einziehung der alten Ratszeichen gehen. 1734 wurden dem Münzmeister 20 der alten Zeichen von 1716 zu 1 Taler angerechnet.

617. Ratszeichen 1730. ... bis 622. Fälschung des Ratszeichens 1730. ... [S.303-305]

Koppers hat die ersten Ratszeichen am 29. Dezember 1729 gemacht, nach damaiiger Rechnung 1730, denn das Jahr begann in Köln am 25. Dezember. Von da bis zum 23. Juni 1730 hat er 30 197 Stück abgeliefert, außerdem noch 8 Stück von Dukatengold im Gewicht von je 2 Dukaten. Alle erreichbaren alten Zeichen wurden eingeschmolzen; dabei fand sich, daß sie einen Feingehalt von 8 Lot 12 gr hatten.

Über diese letzte Sorte Ratszeichen sind wir gut unterrichtet durch die Aufzeichnungen des nachmaligen Münzmeisters Gerhard Hüls, welcher sich seit 1735 mit ihrer Verfertigung beschäftigt hat. Schwarz mußte ein Ratszeichen vor der Durchlöcherung wiegen 3/8 Lot und halten 8 Lot 10 gr fein, weiß gesotten 8 Lot 12 gr. 100 gefeilte Platten wogen 37½ Lot mit Löchern 37 7/16 Lot und mit dem Kupferstift darin 3713/16 Lot. 1000 fertige Ratszeichen sollten 23 Mark 7 Lot schwer sein, macht 12 Mark 11 Lot fein oder für das Stück 5,481 g rauh und 2,969 g fein.

Über die Prägungen selbst finden sich bei Hüls folgende Eintragungen:

1752. 2. Juni. Von der löbl. Freitags-Rentkammer 1100 Reichstlr. permisse Schillinge erhalten, haben gewogen 131 Mark, hält die Mark 9 Lot 2 gr fein, facit 74 Mark 11 Lot ¼ gr, wogegen den 18. August geliebert 6012 Ratszeichen so gewogen 141½ Mark 3½ Lot rauh facit 76 Mark 7 Lot 16⅛ gr fein,
p. Mark 14 Rchstlr. Species so mehr geliebert 1 Mark 12 Lot 157/8 grfacit 25 Tlr. 22 Albus
p. Stück zu prägen 5 Fettmänncherfacit 250 Tlr. 40 Albus
Summe:275 Tlr. 62 Albus
Vor Trinkgeld hat der Münzknecht 2 Tlr. Species bekommen.

1752. 4. Sept. Noch empfangen 748 Rchstlr. permisse Schillinge haben gewogen 88 Mark 14¾ Lot facit 50 Mark 10 Lot 33/16 gr fein, wogegen den 10. November geliebert 4020 Ratszeichen so gewogen 94 Mark 4⅛ Lot rauh facit 51 Mark 161/32 gr fein p. Mark 14 Tlr. Species
so mehr geliebertfacit 5 Tlr. 70 Albus
p. Stück zu prägen 5 Fettmänncherfacit 167 Tlr. 40 Albus
Summe:173 Tlr. 30 Albus
Vor Trinkgeld hat der Münzknecht bekommen 2 Tlr. Species.

Am 1. Juni 1756 hat Hüls der Freitagsrentkammer wiederum 2000 neue Ratszeichen geliefert, dann am 16. Juli weitere 2452. An Münzlohn empfing er für das Stück 2½ Stüber, macht 185 Taler 40 Albus.

1760 sind nochmals 6760 Zeichen gemacht worden, für welche der erhöhte Münzlohn von 4 Albus p. Stück 360 Taler 76 Albus 8 Heller ausmachte.

Aus dem Jahre 1761 liegt eine Abrechnung vor über von März bis Mai gelieferte 6194 Ratszeichen, für welche das Kupfer dieses Mal besonders berechnet wird, und zwar
66 Mark 13 Lot zu 16 Albus13 Tlr. 29 Albus
und für Machen 4 Albus p. Stück309 Tlr. 56 Albus
Summe:323 Tlr. 5 Albus

Spätere Eintragungen über die Ratszeichen-Prägung finden sich im Buch des Hüls nicht. Verwunderlich ist dabei, daß er in der Stadt des Kurenttalers zu 78 Albus als Beamter derselben seine private Buchführung hier in Speziestalern zu 80 Albus aufstellt. Sonst rechnet er nach Kurenttalern.

Hüls ist 1765 gestorben. Sein Sohn und Nachfolger hat dem städtischen Besitz kein solches Buch hinterlassen. So viel geht aus dem Mitgeteilten hervor, daß immer wieder dieselben Ratszeichen mit dem Kupferstift und der Jahreszahl 1730 geprägt wurden, sobald der Vorrat zur Neige ging. Es ist nicht wahrscheinlich, daß der sehr genau Buch führende Gerhard Hüls außer in den genannten 4 Jahren noch weitere Ratszeichen gemacht hat. Neue Stempel wurden so übereinstimmend wie möglich nach den alten geschnitten. Vielleicht gehört 619 in die sechziger Jahre wegen des erhabenen Schnitts, der an die Arbeiten des Eberhard Wyon erinnert. Dieser hat für Kurköln viele Stempel geliefert, mit demselben hohen Relief, welches für Geldmünzen durchaus ungeeignet ist. Die Nummer 620 wäre wegen der charakteristischen Kronen in die achtziger Jahre zu legen, der Stempel 395 im Historischen Museum noch später.

Über eine Änderung der Stempel liegen folgende Nachrichten vor. Anscheinend wurde mit den Zeichen Mißbrauch getrieben in so fern, als sie statt Geldmünzen im Verkehr waren. Dadurch wurden ganz bedeutend mehr gebraucht, als wie ihre eigentliche Bestimmung rechtfertigte. Demgegenüber bestimmte der Rat am 2. Mai 1763, daß die vorhandenen Zeichen noch 8 Wochen kursieren und dann als Billon erklärt, also nur noch Schmelzwert haben sollten. Die Freitagsrentkammer wurde beauftragt, neue Stempel zu bestellen.

Die neuen Stempel, oder wenigstens einer derselben, mußten ein auffallendes unterscheidendes Merkmal gegen die alten haben. Dies kann nur am Löwenschweif gefunden werden, der, wie wir sahen, doppelt und einfach vorkommt. Aus stilistischen Gründen wird man ersteren als den älteren Stempel eigen anzusehen haben; es wäre also bis 1763 mit den Stempeln unserer Nummer 617 und etwa verlorenen gleichartigen gearbeitet worden. Dem steht aber entgegen, daß der Einschlag des Jahres 1763 auf 617 einem Exemplar mit einfach geschwänztem Löwen aufgedrückt ist, falls dieser nicht sofort vor der Ausgabe der neuen Stücke in jenem Jahre aufgesetzt worden ist. Die Maßregel des Rats hatte nicht den erwarteten Erfolg. Bereits am 6. September 1755 heißt es im Ratsprotokoll, es würden von Privaten noch viele Zeichen zurückbehalten, und deshalb erging der Befehl, diese innerhalb 6 Wochen zur Einlösung (nicht zum Umtausch) zu bringen; wenn dies nicht in befriedigendem Maße geschehe, würde man die auszugebenden Zeichen mit einem Nachstempel versehen und die ungestempelten als ungültig erklären.

Soweit ist alles verständlich, 1763 soll eine umfassende Neuausgabe von Ratszeichen erfolgt und die alten eingezogen worden sein. Leider fehlt mir in der unten folgenden Aufstellung von Hüls sowie in der späteren das Jahr 1763 vollständig. Somit sind diese entweder nicht zuverlässig, oder die Befehle des Rats unausgeführt geblieben.

Es ist ein Bericht über die seit 1730 geprägten Ratszeichen erhalten, welcher bis 1796 geht. Daraus erhellt, daß zu Gerhard Hüls' Zeiten außer 1739 tatsächlich nicht mehr Ratszeichen hergestellt worden sind, als er angegeben hat und daß sie bis 1774 nur nach Maßgabe des Bedarfs für den Betrieb des Ratskellers ausgegeben wurden. Von da an wächst die Erzeugung. Für die Ratsherren konnte man nicht plötzlich so viel mehr nötig haben, dagegen ist wahrscheinlich, daß die Zeichen immer mehr ins Publikum drangen und dort, ihrer eigentlichen Bestimmung entfremdet, festgehalten wurden, damit man sich so wenigstens einer Art von eigenem städtischem Silbergeld zu erfreuen Gelegenheit hatte. Trotz ihrer Dicke und trotz des Kupferstifts waren sie gegen Ende des Jahrhunderts als Geld sehr beliebt und standen so hoch im Kurs, daß der Rat 1793 verbieten mußte, sie höher als zu 39 Albus, wozu sie gehandelt wurden, auszugeben. Das war ein halber Taler Kurent und erheblich über ihrem inneren Wert von etwa 13 Albus. Es mußte schon eine ziemlich ansehnliche Menge Wein für ein solches Zeichen verzapft werden, wahrscheinlich genügend zu einem kleinen Rausch für den Alltagsmenschen.

Die abgelieferten Mengen an Ratszeichen in den einzelnen Jahren sind folgende:
173030197 StückÜbertrag:84260 Stück
17343010 Stück17789005 Stück
17396020 Stück17796420 Stück
175210032 Stück17895502 Stück
17564452 Stück179155360 Stück
17606760 Stück17926214 Stück
17616194 Stück17937052 Stück
17747895 Stück179540909 Stück
17759700 Stück17966978 Stück
Übertrag:84260 StückInsgesamt:171876 Stück
Eine zweite Zusammenstellung erfasst 1768 - 1796.

Nach den beiden Quellen zusammen sind 183 146 Ratszeichen gemacht worden. Seit 1768 hat J. G. Hüls sie geschlagen.

Nachdem die Franzosen die Stadt schon besetzt hatten und dort in ihrer Weise der Freiheit zum Siege verhalfen, brach noch ein Mal der Lokal-Patriotismus mit Bezug auf die Ratszeichen durch. Die fremde Behörde konnte kein Arg gegen diese Art städtischen Geldes haben, welches sie als einfache Präsenzmarken ansehen mußte, wie sie in Frankreich selbst für alle möglichen Zwecke üblich waren. 1797 wurde aber der Rat endgültig aufgelöst und damit auch seiner Zeichenprägung ein Ziel gesetzt.

Im Jahre 1806 hat der hessen-darmstädtische Münzmeister R. Fehr Tabellen aufgestellt über den inneren Wert des Geldes, welches damals in dem hessisch gewordenen Teil des früheren Herzogtums Westfalen umlief. Unter den Münzsorten befindet sich auch das kölner Ratszeichen, dessen Fuß er nach seiner Probe zu 43¼ aus der feinen Mark bei 8 Lot 6 gr Feinheit berechnete. Er kommt also der Angabe des Gerhard Hüls sehr nahe, was auf erfreuliche Ordnung im Betrieb der kötner Münze bis zum Ende schließen läßt.

623. Dukat 1731. ... [S.309]

Seit 1727 waren Dukaten das Einzige, was dem Münzmeister zu prägen erlaubt war. Dieser bekam kein festes Gehalt, sondern war auf den verakkordierten Münzlohn für die gelieferten Sorten angewiesen, also in dieser Zeit einen geringen Betrag. Wenn Koppers auch viel freie Zeit gehabt haben wird und seinen Privatgeschäften nachgehen konnte, mußte er doch stets zur Verfügung sein, um Auskünfte und Gutachten zu geben. Deshalb war es ein wenig nahrhaftes Amt, welches er bekleidete und man versteht, daß er häufig auf stärkere Beschäftigung drang. Andererseits war der Rat in Verlegenheit, entweder an grober Münze empfindlichen Verlust zu erleiden, oder durch den Verhältnissen angepaßte Scheidemünzen den Silberpreis in die Höhe zu treiben. Für das eine war er zu vorsichtig, für das andere zu gewissenhaft. Vom Jahr 1732 liegen Blafferte vor, deren Prägung dem Koppers jedenfalls auf sein Drängen freigegeben worden ist. Eine schriftliche Erlaubnis der Freitags-Rentkammer zur Herstellung von einfachen und doppelten Blafferten ist freilich erst vom 22. Mai 1733 datiert, doch könnte eine frühere verloren sein. Aber es ist auch möglich, daß die Stempel schon für 1732 vorbereitet waren, jedoch erst 1733 gebraucht worden sind, zumal wir keine Blafferte mit der Jahreszahl 1733 besitzen.

624. Vier Albus 1732. ... bis 626. Acht Albus 1734. ... [S.309f]

Diese hübschen 8 Albus-Münzen von 1733 sollten die letzten Erzeugnisse des Heinrich Koppers sein. Am 18. Juni 1735 wurde er plötzlich, wegen angeblicher Unfähigkeit entlassen. Weiter wird aber noch gesagt, weil er Silber erhalten und nicht bezahlt habe. Die so entstandene Schuld muß an die Stadt gewesen sein, denn es wurde dem Koppers auferlegt, seine Münzgerätschaften abzuliefern. Diese aber waren sein persönliches Eigentum, welches er aus dem Nachlaß des letzten Münzmeisters, wie wir sahen, erworben hatte. Die Angelegenheit ist etwas dunkel und wird nicht viel klarer durch ein Protokoll vom 30. September 1735 und einen Brief der Kuratoren seiner minderjährigen Kinder vom 3. November 1735. Koppers war jedoch nicht etwa gestorben, sondern seine Unterschrift ist noch vom 11. Januar 1737 erhalten. Dem Protokoll ist eine Rechnung beigefügt, der vermutlich seine Schuld zu Grunde liegt. Sie lautet:
Debet Herr Heinrich Koppers
In Louis d'or 80 Stück p. 78 Albus zum Tlr.400 Tlr. - Alb. - Heller
Agio p. Stück 16 Albus16 Tlr. 32 Alb. - Heller
an verflossenem Interesse vom 30.Juli 1734 bis 16.März 1736 à 4½ %30 Tlr. - Alb. - Heller
Conscriptio actorum4 Tlr. 38 Alb. 8 Heller
p. 78 Albus450 Tlr. 70 Alb. 8 Heller

Die erledigte Münzmeisterstelle wurde am gleichen Tage wieder besetzt durch den Ratsherrn Gerhard Hüls. Derselbe war geboren 1688 und ein Bruder des Wardeins Johann Jacob Hüls, welcher 1752 gestorben ist und nach Merle ein Alter von 68 Jahren erreicht hat, also um 1684 geboren wäre. Im Jahre 1713 mußte der Münzmeister Hermanns sein Amt aufgeben, weil er in den Rat berufen wurde, jetzt gab man dasselbe Amt einem seit zwei Jahren im Rat sitzenden Manne. Die Anschauungen müssen sich im Lauf der Zeit geändert haben, oder es war kein anderer geeigneter Bewerber vorhanden. Gerhard Hüls hat das bereits erwähnte, genau geführte Buch hinterlassen, in welchem er alle Einnahmen, die mit dem Münzmeisteramt in Verbindung standen, verzeichnet hat. Er begann dasselbe sofort nach Übernahme der Geschäfte. Darin steht unter dem 9. August 1735:
Von löbl. Freitagsrentkammer empfangen an Silber 80 Mark hält die Mark fein 10 Lot 4 gr
tut 51 Mark 1 Lot 14 gr fein à 13 Reichstaler664 Tlr. 34 Alb. 8 Heller.
dann: den 8. Oktober geprägt an doppelten Blafferten778 Tlr. 36 Alb.
27. Oktober gepragt an doppelten Blafferten184 Tlr. 48 Alb.
oder 9390 Stück963 Tlr. 6 Alb.

627. Acht Albus 1735. ... bis 628. wie vor ... [S.311]

In dieser Zeit wurde das Münzwesen am Niederrhein vornehmlich durch zwei Sorten beeinflußt, die man in übergroßen Mengen schlug und unterhaltig ausbrachte. Es waren die von Kurpfalz in Düsseldorf und Mannheim geprägten Zwanzig Kreuzer oder Kopfstücke und die goldenen Karoline. Letztere stammten aus Bayern, waren ursprünglich zu 10 Gulden ausgegeben und nach und nach von zahlreichen schwäbischen und westdeutschen Ständen aufgenommen worden [vgl. Bd.3, S.339ff]. Kurpfalz schlug seine Karoline ebenfalls in beiden Münzstätten und zwar massenhaft, in bescheidenem Ausmaß tat dies auch Kurköln in Bonn. Da letzteres mit Kurpfalz die Vereinbarung getroffen hatte, daß beider Münzen in ihren Staaten gleichberechtigt umlaufen sollten, so war der ganze Niederrhein von diesen pfälzisch-jülichschen oder kurkölnischen Sorten erfüllt und natürlich nicht am wenigsten der Mittelpunkt für dessen Handel, die Stadt Köln. Beide Sorten waren, wie gesagt, nicht dem gesetzlichen Fuß entsprechend - Leipziger für Silber, Dukat für Gold -, deshalb ging die Stadt schon 1733 dazu über, die Kopfstücke von 13 auf 12 Albus herab zu setzen, was in Düsseldorf viel böses Blut machte. Anderwärts ging man aber weniger sanft vor. In den brandenburgischen Gebieten, Kleve und Mark, wurden diese Münzen vollständig verrufen. 1735 erfolgte der Zusammenbruch des Karolinenschwindels. Sie hatten ursprünglich 7,598 g Feingewicht und liefen zu 10 Gulden um gegen den Dukaten von 3,441 g Feingewicht zu 2 Taler bei einem wirklichen Wert von unter 4½ Taler. Das war natürlich ein Unding und mußte notwendiger Weise zu einer Krise führen, die dann auch nicht auf sich warten ließ. Köln verbot durch Mandat vom 7. Februar 1735 die pfälzischen Gold- und Silbermünzen. In Düsseldorf war man empört und drohte mit Repressalien, wollte sogar allen Verkehr mit der Stadt verbieten. Ersteres konnte bei dem geringen Bestand an städtischem Geld keine nennenswerte Wirkung haben und letzteres war nicht durchführbar. Deshalb blieb es hauptsächlich bei der Aufregung. Aber noch 1737 befahl ein Mandat aus Düsseldorf den Kurs von 9 Gulden 30 Kr. für Karoline im allgemeinen Verkehr; den stadtkölnischen Eingesessenen dürfe aber nur 9 Gulden 20 Kr. gegeben werden, da sie in der Stadt so gesetzt seien. Man hatte demnach in Köln das völlige Verbot wieder rückgängig gemacht.

Die Stadt ließ jahraus jahrein Dukaten prägen, wie das wohl auch bisher geschehen war. Dazu wurden vermutlich die Stempel ohne Rücksicht auf die darauf befindlichen Jahreszahlen so lange benutzt, bis sie schadhaft waren. In dem erwähnten Buch des Hüls befindet sich eine genaue Aufstellung über die Dukatenprägung während seiner Amtszeit, die ich am Schluß derselben geben werde.

629. Dukat 1736. ... bis 630. Dukat 1739. ... [S.312f]

Brotpfennige 1739/40   [S.313f]

Im Jahre 1739 hatte es großen Mißwachs gegeben, das folgende Frühjahr brachte deshalb eine empfindliche Teuerung in der Stadt, welche die ärmere Bevölkerung hart traf. Der Rat war bemüht, so viel als möglich Abhilfe zu schaffen und verordnete am 18. Mai, daß täglich auf dem Quartermarkt 1000 Brote, jedes zum Vorzugspreis von 8 Stübern, ausgegeben werden sollten. Den Viertelsmeistern oblag es, die Bedürftigkeit der Empfänger zu prüfen. Trotzdem gab es vielerlei Mißbrauch und Betrug. Manchen gelang es, unberechtigter Weise das verbilligte Brot zu ergattern um es mit Nutzen weiter zu verkaufen. Zahllose Bettler von auswärts schlichen sich in die Stadt, um an dem Brotempfang teilzunehmen. Um dem zu steuern, beschloß man die Ausgabe von kupfernen Zeichen. Diese wurden jede Woche an die Bedürftigen aus der Stadt verteilt, wogegen sie ein Brot, welches vom 8. Juli an im offenen Handel 12 Stüber kostete, für 10 Albus 8 Heller erhielten. Den Unterschied vergütete die Stadt gegen Einlieferung der Brotmarken. Der Roggenpreis war damals 13 Gulden 18 Albus für den Malter [= 143,8 lt.]. Ein Brot wog 7 Pfund.

Die Klagen hörten aber auch jetzt nicht auf. Viele der Brotempfänger wollten sich nicht an Roggenbrot genügen lassen, sondern verlangten von den Bäckern Weizenbrot gegen Zahlung mit Brotmünzen. Dies wurde scharf gerügt und den Bäckern zur Pflicht gemacht, solche Fälle anzuzeigen.

Im Sommer 1740 gab es wiederum eine Mißernte, sodaß auch 1741 Teuerung herrschte und die Minderbegüterten unterstützt werden mußten. Dies geschah durch die gleiche Organisation wie im Vorjahr. Die Bäcker mußten der städtischen Kornkasse für 214 Pfund Roggenmehl - also wohl ein Malter - 4 Taler 26 Albus 8 Heller Spezies zahlen und buken aus dieser Menge 40 Brote zum Preis von je 10 Stüber, erhielten also 5 Taler Spezies. Die Quelle sagt, dies habe einen Backlohn von 1 Taler Spezies belassen; ich kann nur einen solchen von 53 Albus 4 Heller oder 2/3 Taler herausrechnen. Gegen 40 eingelieferte Brotpfennige bekamen die Bäcker neue 214 Pfund Mehl. Da jedes Brot 7 Pfund wog, die Gesamtmenge somit 280 Pfund, waren darin 66 Pfund Wasserzusatz nach dem Backen enthalten.

1757 und 1762 gab es Brotverteilung unter ähnlichen Verhältnissen und ebenfalls mit Verwendung der Marken als Wertträger für den Unterschied zwischen dem Allgemeinpreis und dem Vorzugspreis. 1762 waren die Brotpfennige einzulösen mit dem Betrage, den das Brot im offenen Markt teurer war als 20 Fettmännchen, das war in den verschiedenen Wochen 2⅓, 2⅔, 3⅓, 2⅔, 2 und 1⅓ Albus. Am 9. August wurde die Hilfsaktion geschlossen, weil das Brot unter dem Einfluß der neuen Ernte nur mehr 19 Fettmännchen kostete. Der Gesamtzuschuß belief sich 1762 auf 8377 Taler 12 Albus 4 Heller p. 80 Albus.

Als Vorläufer dieser großzügigen Fürsorge finden wir 1693 eine verbilligte Brotverteilung für Unbemittelte, denen dreimal wöchentlich gegen einen Zettel des Orts-Hauptmanns 1 oder 2 Brote von 7 Pfund für 12 Albus das Stück verabfolgt wurden. Dasselbe geschah 1698, doch mußten damals 14 Albus für das Brot gezahlt werden.

631. Brotpfennig ohne Jahr. Kupfer ... bis 633. Taler 1742. ... [S.314-316]

Das sog. neue Wappen von 1742   [S.316f]

Das sogen. neue Wappen stammt davon her, daß man sich um diese Zeit des Namens Colonia Ubiorum erinnerte. Die Ubier sollten Franken gewesen sein und mußten ein Wappen haben. Es wurde ein kühner Griff in die Heraldik der Sage getan, um mehr pomphaftes Ausstattungswerk zur Verfügung zu haben. Die städtischen Sachverständigen empfahlen dem Rat denjenigen Teil des würzburgischen Wappens, den sie als dem Herzogtum Franken zugehörig ansahen. Tatsächlich steht für dieses das Feld mit der Herzogsfahne im bischöflichen Schild. Nun hatte man beide Elemente beisammen, die römischen Gründer und die fränkischen Bewohner, oder auch das Christentum und das Heidentum! Von Dauer war der Mummenschanz nicht, das neue Wappen kommt auf Münzen nur in diesem einen Jahr vor.

Die Taler und wohl auch die Dukaten [von 1742] waren zur Verteilung bei den Festlichkeiten anläßlich der Huldigung für Kaiser Karl VII. bestimmt, durch welche die Stadt eine etwas voreilige Parteinahme bekundete, allerdings unter dem Schutz des Kurfürsten in Bonn, des Kaisers Bruder, und durch diesen auch des französischen Königs.

Die Huldigung fand am 27. und 28. August statt, kaiserlicher Kommissar war der kurfürstlich kölnische Minister Johann Franz Maria Freiherr von Neuhaus. Es scheint nicht derselbe Prunk entfaltet worden zu sein, wie bei den früheren Gelegenheiten; die Zeiten hatten sich geändert und nicht zum Bessern.

Das Buch des Gerhard Hüls gibt auch Auskunft über diese Gefegenheitsprägung [vgl. Noss, MBNG 1891, S.41]. Es heißt darin:

1742 hat Monsieur Wyon von der löblichen Freitags-Rentkammer laut Accord wegen der Huldigung empfangen:
Vor ein Paar Dukaten Stempeln zu graviren10 Rchstlr Spezies
Vor ein Paar doppelte Dahler Stempel zu graviren40 Rchstlr Spezies
Noch vor einen15 Rchstlr Spezies
Vor ein Paar Medaillen Stempeln zu gravieren50 Rchstlr Spezies
Auch hat selbiger 1 Medaille empfangen und vor Reißgeld 5 Reichstaler facit7½ Rchstlr Spezies
Summe:122½ Rchstlr Spezies

1742 7. Sept. Der löblichen Freitags-Rentkammer wegen der Huldigung geliebert
2000 Dukaten p. Stück zu prägen 4 Albus facit100 Tlr. 4 Alb. - H.
23. Aug. Der löbl. Freitags-Rentkammer geliebert
701 doppelte Dahler hat p. Mark fein 13 Tlr Spezies facit1012 Tlr. 44 Alb. 5⅓ H.
p. Mark rauh oder 8 Stück zu prägen 40 Albus43 Tlr. 65 Alb.
noch 9. Oct. geliebert 216 doppelte Dahler zu 13 Tlr.312 Tlr.
p. 8 Stück zu prägen 40 Albus facit13 Tlr. 40 Alb.
Summe:1381 Tlr. 69 Alb. 5⅓ H.

1742 Vor mich mit dem Dukatenstempel geprägt
119 Stück p. Stück 2 Thlr. Spezies 64 Alb. facit333 Tlr. 16 Alb.
Vor mich mit dem doppelten Dahlerstempel geprägt
68 Stück, p. St. 1½ Tlr. Species facit102 Tlr.

Auch hier wird nach Talern Spezies gerechnet. Bei der Rechnung Wyon's erklärt sich dies aus dem Umstand, daß er offenbar außerhalb Köln's wohnte, aber in der Rechenschaft eines städtischen Beamten für die Stadt selbst ist es höchst befremdend. Wenn man gesehen hat, wie eigensinnig die Stadt auf ihrem Taler Kurent zu 78 Albus beharrte und weiß, daß. sie bis zum Ende auf diesem Standpunkt verankert bleibt, dann ist dieser Befund mindestens unerwartet.

Hüls fährt fort:

1740 28. Oct. Vor Herrn Vikarius geprägt wegen der Huldigung
179 Dukaten p. St. 4 Dahler 16 Alb.514 Tlr. 4 Alb.
Noch geprägt 8 viereckige doppelte Dukaten p. St. 6 Tlr. facit48 Tlr.
Noch geprägt 342 doppelte Dahlerstücke p. St. 5 fl facit526 Tlr. 12 Alb.
noch geprägt 8 viereckig und 8 achteckig doppelte Dahler
zu 4 Lot p. St. 3 Tlr. 22 Alb. facit52 Tlr. 40 Alb.
Summe:1140 Tlr. 56 Alb.

Diese Summe ist in Taler Kurent p. 78 Alb. ausgedrückt. Das angegebene Jahr kann nur ein Schreibfehler sein und ist 1742 zu lesen. Karl VI. ist am 20. Oktober 1740 gestorben, also ist es ganz unmöglich, daß man schon acht Tage später an die Huldigung für seinen Nachfolger gedacht haben soll.

Die viereckigen und achteckigen Gold- und Silberstücke sind noch nirgends vorgekommen und wahrscheinlich untergegangen. Auch v. Merle kannte sie nicht. Von der Stadt Dortmund gibt es derartige Abschläge von den Huldigungstalern 1717 und 1742 (Ad. Meyer 136. 138), beide in der kölnischen Münze vom kölnischen Münzmeister geprägt. Auch ist in Aukt. Helbing Febr. 1925: 789 ein sechseckiger Abschlag des lippe'schen Talers 1715 (Mad. 5853) vorgekommen.

Damals sind also geschlagen worden insgesamt 2299 Dukaten und 1327 Taler. An letzteren wird dies wohl alles sein, dagegen sind in den folgenden Jahren auch Dukaten geprägt worden, bis zum Tod Karl's VII. (‰ 20. Jan. 1745) jedenfalls mit demselben Jahr 1742, wobei dann das zweite, in Wyon's Rechnung nicht erwähnte Stempelpaar Verwendung gefunden haben wird.

Von den Huldigungsmünzen hat jeder bei den Festen anwesende Ratsherr je einen Dukaten und einen Taler erhalten, ferner noch jeder eine Medaille. An die Teilnehmer am Huldigungsritt sowie an diejenigen Bürger, welche ihre Kutschen und Pferde zur Auffahrt hergeliehen hatten, sollten Medaillen, Dukaten oder Taler ausgeteilt werden.

1742 hat die letzte Huldigung in Köln stattgefunden. Später trachtete die Stadt danach, die großen Kosten der Feierlichkeit zu vermeiden und sich durch eine Zahlung in Wien loszukaufen. Von einer Huldigung für Franz I. verlautet nichts, diejenige für Josef II. hatte man so lange als möglich hinausgeschoben; sie geschah in Wien durch den städtischen Residenten v. Klerff. An Gebühren erforderte sie 10000 Wiener Gulden. In gleicher Weise erledigte der Reichshofratsagent Hinsberg in Wien die Huldigung für Leopold II., 1791, nur daß noch 250 Dukaten an den Reichsvizekanzler und 100 Dukaten an den Reichsreferendarius zu zahlen waren. Für Franz II. gab es keine Huldigung mehr.

634. Dukat o. J. ... 635. Dulat 1750. ... [S.318f]

Nachdem die unheilvolle Rolle der Karoline in Süd- und Westdeutschland ausgespielt war, ergab sich die Notwendigkeit, die in Frankreich abgewürdigten älteren Louis d'or fern zu halten. Die Stadt Köln hatte von diesen Schädlingen, wie es scheint, nicht so viel zu leiden, wie andere rheinische Stände, denn es wird nicht über sie geklagt. Offenbar war es möglich, innerhalb des Mauerrings eine wirksame überwachung auszuüben, besonders weil es sich um ein Zahlungsmittel des Großverkehrs handelte.

Ein anderes Goldmünzenproblem beschäftigte aber die Stadt so gut wie ihre Nachbarn, nämlich die zweifelhafte Beschaffenheit der umlaufenden Dukaten. Nicht allein, daß die ungerändelten meist beschnitten waren und ihr volles Gewicht nicht mehr hatten, es gab auch viele Arten, zumeist holländische, welche teils schlechter ausgebracht, teils ungleich gestückelt waren. Anschlägige Köpfe pflegten sich dies zu Nutzen zu machen, um die schwereren sowie gewisse, als vollhaltig bekannte Gepräge auszusuchen, so daß nur die leichten und die. minderhaltigen im Verkehr blieben. Dies war natürlich eine schlimme Sache für die Münzberechtigten, gegen welche Abhilfe zu schaffen dringend geboten war. Zunächst führte man allgemein die Rändelung der Dukaten ein, außerdem aber wurde die Einziehung der zu leichten Stücke beschlossen. In der Nachbarschaft Kölns wurde dies sowohl in Bonn wie in Düsseldorf in die Wege geleitet. Für jedes Aß [vgl. Bd.3, S.367, 1/4864 ste Teil der Mark = 0,0480 g.] unter dem gesetzlichen Gewicht wurde von den Münstätten ein gewisser Betrag abgezogen; die so angekauften Dukaten schmolz man zwecks Umprägen ein. Der fernere Umlauf unterwichtiger Stücke war verboten.

Diese selben Maßnahmen machte sich nun die Stadt zu eigen. Am 17. November 1749 gaben die beiden Brüder Hüls, Johann Jacob der Wardein und Gerhard der Münzmeister, ein Gutachten in der Dukatenfrage. Sie würden geprägt im Gehalt von 23 Karat 6 gr und 67 Stück und 40 Aß aus der Mark. Der Reichsfuß sei 67 aus der Mark bei 23 Karat 8 gr, aber er werde nicht eingehalten, weil seit fünfzig und mehr Jahren andere Stände dies auch nicht getan hätten. Die kölnischen Dukaten seien nicht so weich wie die holländischen, weil sie nach dem Prägen nicht ausgeglüht würden. Deshalb würden sie im Reich den Kremnitzern gleich geachtet. Der Verlust auf die unterwertigen müsse mit 1 Batzen für jedes fehlende Aß berechnet werden. Demnach wogen die kölnischen Dukaten 3,462 g rauh und 3,390 g fein, während sie hätten 3,490 g rauh und 3,441 g fein schwer sein müssen. Sie waren also fast 1½% unter Reichsfuß.

Über die Münzprägung hat der unermüdliche Gerhard Hüls ebenfalls Nachrichten hinterlassen. Nach seinen Aufzeichnungen wurden eingezogen bezw. neu geprägt:
leichte Dukatenschwere Dukaten
1749448723451 Tlr. 9 Blaffert    419463226 Tlr. 8 Blaf.
1750514303956 Tlr. 2 Blaffert497003823 Tlr. 1 Blaf.
1751145081116 Tlr.141171085 Tlr. 12 Blaf.
17527502577 Tlr. 1 Blaffert7538579 Tlr. 11 Blaf.

Was die Geldbeträge bedeuten sollen, ist nicht ohne Weiteres verständlich. Die Division ergibt in allen Fällen 1 Blaffert oder 4 Albus auf jeden Dukaten. Die 4 Albus auf der Schmelzseite kann ich nicht erklären. Der Verlust wegen des Mindergewichts kann es nicht sein, denn der war bei jedem einzelnen Dukaten anders. Die 4 Albus je Stück auf der Prägeseite werden die Münzkosten sein, welche 1754 bei einer Prägung für die Äbtissin von Essen ebenso angesetzt worden sind. Wahrscheinlich ist beides gleicher Weise eine Gebühr, welche Hüls für seine Mühe bezog, von der er aber die Auslagen bestreiten mußte. Gehalt empfing er nicht. Seine Zuständigkeit war, wie er selbst sagt, ein Fuder accisefrei, facit 9 Taler 66 Albus und an der Mittwochs-Rentkammer 3 Taler 26 Albus nebst freier Wohnung.

Über das Gewicht der Dukaten berichtet Hüls:
Ein Dukat hat vor Zeiten gewogen 72 Aß Netto und auf eine Mark sind gegangen 675/9 Stück oder 67 Dukaten und 45 Aß. - Dies macht 3,461 g. - 1752 ist von den Herren Bürgermeistern verordnet worden, die Dukaten ¼ Aß schwerer zu machen, ungefähr, und gehen anjetzo der neuen Dukaten auf eine Mark kölnisch 67 und 22 Aß und wiegt ein Dukat 7220/67 Aß und haltet die Mark fein 23 Karat 6-7 gr (3,474 g rauh, 3,402 g oder 3,414 g fein). Man blieb also etwa 1 % unter dem Reichsfuß, was nicht bemerkt worden zu sein scheint, denn wir hören nicht von einer unterschiedlichen Behandlung der städtischen Dukaten.

Die Stadt Frankfurt hat sich 1755 an die Stadt Köln gewandt mit der Bitte, ihr zu sagen, welche Befugnisse der Münzmeister habe und wie die Umprägung der Dukaten gehandhabt worden sei. Das Antwortschreiben besagt, daß der Münzmeister jederzeit auch für Privatpersonen kölnische Dukaten prägen dürfe, auch andere erlaubte Sorten für Reichsstände unter deren Namen und Wappen. Der Prägelohn soll nach der Reichsordnung 1 Dukat für die Mark betragen, da aber zur Zeit so viel Umschmelzen nötig sei, so würden 4 Albus gleich 4½ Kreuzer für das Stück bezahlt, außerdem bei den Schmelzdukaten für jedes Aß Abgang am Gewicht ein Batzen.

Nach der Reichsordnung war der Prägelohn für die Mark von rund 67⅓ Stück 224 Albus, in Köln bei 4 Albus für das Stück 269 Albus 4 Heller. Bei der Gleichung 4 Albus gleich 4½ Kreuzer hat eine Abrundung zu Ungunsten der letzteren stattgefunden; laut Guldenkurs von 57 Albus müßten es nur 4,21 Kreuzer sein. Absonderlich ist, daß der Abzug für Mindergewicht in Batzen gemacht wurde, wenn nicht etwa mit dieser Bezeichnung der Blaffert gemeint war.

Auch über seine Dukatenprägung hat Hüls genau Buch geführt. In den einzelnen Jahren hat er folgende Mengen geschlagen:
1736177 Stück175114117 Stück
1737999 Stück17527538 Stück
1738828 Stück17533688 Stück
1739502 Stück17543272 Stück
17401029 Stück17551447 Stück
1741927 Stück17561116 Stück
17422698 Stück17571006 Stück
17431463 Stück17581036 Stück
17441926 Stück17591816 Stück
17452928 Stück17601137 Stück
1746483 Stück17611310 Stück
1747501 Stück17621412 Stück
17481034 Stück17631604 Stück
174941946 Stück17641063 Stück
175049700 Stück

Wie man sieht, handelte es sich um beträchtliche Mengen, es ist deshalb zu verwundern, daß sich nicht weit mehr kölnische Dukaten erhalten haben, als die paar, die in unseren Sammlungen vorhanden sind. Ob noch nach 1767 welche geschlagen worden sind, weiß man nicht.

Das Gold stieg stets im Wert, 1716 hatte der Dukat auf 2 Taler 60⅓ Albus Kurant gestanden, 1754 war er 3 Taler, 1758 3 Taler 26 Albus, 1769 aber 3 Taler 39 Albus, dagegen die noch umlaufenden ungerändelten nur 3 Taler 32⅖ Albus .

636. Vier Heller 1750. Kupfer. ... [S.321]

1752, vor dem 18. September, rief der Tod den städtischen Wardein Johann Jakob Hüls ab; ihm folgte am 25. September der Ratsverwandte Johann Josef Langenberg, der ebenso wie sein Vorgänger gleichzeitig auch die Geschäfte des Generalwardeins versehen hat. Zumeist bestanden diese in Gutachten.

637. Dukatr 1753. ... und 638. Vier Heller 1760. ... [S.322]

Bei Hüls heißt es zum Jahr 1760:
29. Aug. Der löbl. Freitags-Rentkammer 48000 Vier Hellerstücke geliebert, wiegen 300 Pfund auf 1 Pfund 160 Stück facit 200 Taler.
NB. täglich 3000 Stück geprägt p. 100 Pfund 41 Speziestaler vor das Kupfer.

Die 48000 Stück hatten demnach einen Materialwert von 123 Taler, die Münzkosten werden nicht angegeben. Aus Bonn [Bd.3, S.360]haben wir Aufschluß über die dortigen Unkosten bei Kupfergeld, zwar aus den vierziger Jahren, aber annähernd wird es wohl auch für 1760 noch stimmen. Dort betrugen die Prägekosten für 100 Pfund 12 Taler, die ¼ Stüber wogen aber nur 1/224 Pfund gegen 1/160 Pfund in Köln. Nimmt man die Kosten etwas höher zu 15 Taler gleich 45 Taler für 300 Pfund an, dann bleibt ein Nutzen von 32 Taler gleich 16%, der bescheiden zu nennen ist gegen die Sätze, welche in Bonn zu Lasten der Untertanen bestanden.

1761 schlug Hüls abermals 9240 Brotpfennige, dann 1762 wiederum 4980, beide Male vermutlich mit den undatierten Stempeln von 1740.

Nachdem die Stadt zur Ausgabe von kupfernen Vierhellerstücken übergegangen war, bestand doch trotz der· allmählichen Steigerung aller Preise noch das Bedürfnis nach einzelnen Hellern, den Möhrchen. Was an alter Hellermünze noch im Verkehr vorhanden war, konnte dafür nicht genügen, deshalb ist ohne Weiteres anzunehmen, daß man ebenso wie vor 1700, auch seitdem die Prägelisten fehlen, gelegentlich nach Bedarf die kleinste Münze geschlagen hat. Daß dies aber alljährlich und ganz regelmäßig geschehen ist, wie uns das Hüls'sche Buch belehrt, konnte man angesichts der vorsichtigen früheren Gepflogenheit nicht erwarten. Hüls hat die Hellerprägungen eines jeden Jahres zusammengezählt und in einer Liste verzeichnet, und zwar nicht, wie üblich, nach dem Gewicht, sondern nach dem Geldbetrag. Um einen Vergleich gegen früher zu ermöglichen, braucht man die Anzahl der rauhen Mark, wozu die Kenntnis des Münzfußes erforderlich ist. Diesen kennen wir aber nicht und sind auf Schätzung angewiesen. Nach dem Gewicht der erhaltenen Stücke zu schließen, sind ungefähr 78 Stück auf das Lot gegangen. Das Korn war nach Hüls auf 1 Mark feines Silber 35 Mark Kupfer oder 8 Grän fein, gerade so viel wohl, um durch Weißsieden noch einen leichten Silberschimmer hervorrufen zu können, der allerdings nach ganz kurzem Umlauf des Mischlings verschwand, so daß man ihm seine entfernte Verwandtschaft mit der weißen Rasse nicht mehr ansehen konnte. Deshalb hätte man den Silberzusatz besser gespart und hat es wahrscheinlich auch schließlich getan. Aus dem Geldbetrag ergibt sich die Stückzahl (936 auf den Taler) und nach dem vermuteten Schrot habe ich das Gewicht in Mark errechnet.
Betrag in Taler SpeziesStückzahlrauhe Mark
1735161 Tlr. 23 Alb.150972121
1736346 Tlr. 76 Alb.3247682260
1737343 Tlr. 77 Alb.321172257
1738336 Tlr. 70 Alb.315336253
1739295 Tlr. 40 Alb.276600222
1740338 Tlr. 40 Alb.316848254
1741308 Tlr. 20 Alb.288528231
1742142 Tlr. 60 Alb.133652107
174347 Tlr. 40 Alb.4447235
174448 Tlr. - Alb.4492835
17450 Tlr.--
1746100 Tlr. - Alb.9360074
1747101 Tlr. 40 Alb.9501676
174896 Tlr. 60 Alb.9057673
17490 Tlr. Alb.--
175099 Tlr. 20 Alb.9290474
175198 Tlr. - Alb.9172873
175248 Tlr. 40 Alb.4540836
175349 Tlr. - Alb.4586437
175498 Tlr. 20 Alb.9196874
175546 Tlr. 20 Alb.4329635
175647 Tlr. 40 Alb.4447236
175751 Tlr. 40 Alb.4821639
175850 Tlr. 20 Alb.4704038

Verglichen mit genau nachgewiesenen Jahresprägungen aus früherer Zeit, z. B. der 18 Jahre 1635-1652 von 1961 Mark sind 21S1 Mark für die gleichen 18 Jahre des folgenden Jahrhunderts sehr viel. Wegen der höheren Preise für alle Bedürfnisse hätte der Verkehr weniger und nicht mehr Hellergeld erfordern müssen und es ist fraglich, ob eine Probationsversammlung des Kreises die Prägung derartiger Mengen gut geheißen haben würde. Die Einwohnerzahl ist der Zeit sicher nicht gestiegen, denn die Stadt war im Niedergang begriffen, andererseits wissen wir von früher, daß der Rat bei der Ausgabe von Scheidemünzen nicht leichtfertig zu Werk zu gehen pflegte. War aber die Hellermünze wirklich nötig, dann scheint dies auf wachsende Verarmung eines großen Teils der Einwohnerschaft zu deuten. Für eine etwas spätere Zeit ist sie durch Reiseberichte und dergl. genügend bezeugt.

Während der letzten Jahre von Gerhard Hüls' Amtsführung müssen keine Heller geschlagen worden sein, sonst hätte der gewissenhafte Mann sie sicher vermerkt. Seit 1743 war deren Prägung überhaupt geringer, vielleicht hat sich damals die Lage der unteren Volksklassen vorübergehend etwas gehoben.

639. Heller o. J., Kupfer. ... bis 641. Dukat 1767. ... [S.324]

Dieses ist der letzte Jahrgang der städtischen Dukaten; wenn deren seitdem noch später geprägt worden sein sollten, dann muß es unter diesen oder älteren Stempeln geschehen sein. Von nun an gibt es aus der kölnischen Münze nur noch Kupfergeld.

Der letzte Dukat macht uns mit einem neuen Münzmeister bekannt, dem bereits erwähnten Johann Gerhard Hüls. Der bisherige Münzmeister Gerhard Hüls war 1765 im Alter von 77 Jahren gestorben und sein Sohn ihm am 8. Juli im Amt gefolgt, nachdem er schon seit 1753 Adjunkt seines Vaters gewesen war. Die Goldschmiedezunft wählte ihn 1775 zum Ratsherrn. Er beschloß die Reihe der städtischen Münzmeister, war bis 1797 als solcher tätig, in der letzten Zeit (seit 1775) auch als Wardein, zuletzt mit Unterstützung durch seinen Schwiegersohn Johann Josef Roggen. Er starb am 18. August 1815, 84 Jahre alt.

642. Vier Heller 1768. Kupfer. ... bis 646. Vier Heller 1768. Kupfer. ... [S.325f]

Nach einer vorhandenen Rechnung hat Anton Schäfer in Mannheim ein Paar Stempel zu den Vier Hellern von 1768 geliefert. Sie lautet:
Ein paar Stempel zu 4 Heller zu fertigen, zu schneiden und zu härten7 fl
zu gravieren8 fl
Summe15 fl
Dabei liegt eine quittierte Rechnung des Münzmeisters Johann Gerhard Hüls vom 11. November 1768:
Vor die stempeln zu bestellen wegen einen Brief6 Alb.
Hr. Eschweiler an Porto wegen Stempeln bezahlt48 Alb.
Hr. Eschweiler wegen dem Geld fortzuschicken17 Alb. 4 H.
An 3 Dukaten Schaden gelitten wegen dem obigen Kurs20 Alb.
Wegen dem Gravieren und zu schneiden deren Stempeln10 Tlr.
Zu Dank bezahl 11 Tlr. 13 Alb. 4 Heller

Es nimmt Wunder, daß die Vierheller Stempel aus Mannheim bezogen wurden, was über 11½% unnötige Kosten verursachte, während man doch annehmen sollte, daß sich auch in Köln selbst Leute hätten finden müssen, die wenigstens das leisten konnten. Hier war Eberhard Wyon ansässig, der noch 1766 für Bonn Stempel geliefert hat. Seine sonstigen Stempel hören mit 1767 auf. Möglich ist, daß er seitdem gestorben war, aber er hätte doch Schüler oder Gesellen haben müssen. Ob alle Stempel des Jahres 1768 von Schäfer stammen, ist nicht sicher; dem Augenschein nach sind die bekannten sämtlich von derselben Hand. Johann Gerhard Hüls wurde beim Rat vorstellig wegen des Münzlohns für Ratszeichen. Er beanspruchte denselben Satz von 3 Stübern für das Stück, den sein Vater zuletzt erhalten hatte und nicht nur 2½ Stüber, wie ursprünglich festgesetzt war, denn dabei könne er nicht bestehen, zumal wegen der Einführung des Konventionsfußes bei den Nachbarn in Köln doch wohl nicht mehr gemünzt werden würde.

Letztere Ansicht war durchaus begründet und erwies sich als richtig. Der Konventionsfuß beruhte auf einer 1753 zwischen Oesterreich und Bayern geschlossenen Vereinbarung, den seit 1748 in den oesterreichischen Erblanden bestehenden 20 fl Fuß für den Taler auch in Bayern anzunehmen. Schon 1754 aber stellte sich heraus, daß Bayern wegen des allzu großen Verlustes an der umlaufenden Scheidemünze diesen Fuß nicht aufrecht erhalten konnte. Es setzte deshalb den Taler von 120 auf 144 Kreuzer, also um 20 % herauf, entsprechend die neu geprägten minderen Sorten. Dies ergab einen Betrag von 24 fl aus der feinen Mark, weshalb man von einem 24 fl Fuß sprach. Die Münzen waren genau dieselben wie vorher, ja sogar die Aufschriften 20, 10, 5 Kreuzer blieben unverändert, nur wurden die Stücke nach dem erhöhten Umlaufswert gerechnet. Dieser sogen. Konventionsfuß war um ein Neuntel schlechter, als der 1738 zum Reichsfuß erhobene Leipziger und dieser Umstand empfahl ihn sehr vielen deutschen Reichsständen, die in dem Scheidemünzenelend nicht mehr aus noch ein wußten.

Für die Stadt Köln kam der neue Fuß nicht in Betracht, weil sie sich in den Kuranttaler zu 78 Albus zu fest verbissen hatte und sich seit langem mit dem Umlauf fremder Münze behalf. Die Nachbarn aber nahmen den Konventionsfuß an, zuerst die kurpfälzische Regierung in Düsseldorf 1763 auf Grund des erbländischen Wertes, um bereits im folgenden Jahr zum 24 fl Fuß überzugehen. Kurköln tat dasselbe als Weihnachtsgabe für das Erzstift am 24. Dezember 1764, aber dort hatte man gleich den 24 fl Fuß gewählt. Kleve besaß schon früher seinen besonderen preußischen Münzfuß. Unter diesen Umständen war nicht daran zu denken, daß sich etwa noch andere Münzberechtigte zum Kuranttaler p. 78 Albus bekehren würden, auch wäre eine kölnische Ausprägung von 8/9 feinen Talern nach der alten Reichsordnung mehr denn je ein Torenstreich gewesen. Die Stadt lehnte die ihr angesonnene Annahme des Konventionsfußes trotzdem schroff ab und weigerte sich sogar, auf diesen Fuß geprägtes Geld im Verkehr zuzulassen, wie der kaiserliche Gesandte Graf von Bergen in Frankfurt am 18. Januar 1765 an Kurmainz mitteilte. Sie blieb bei ihrem Kuranttaler. Die Meinung des Hüls erwies sich als zutreffend, außer Kupfergeld konnte in Zukunft nichts mehr geprägt werden.

Zum 18. Dezember 1775 findet sich in den Ratsprotokollen die Eintragung, daß die Stadt, wiewohl sie jetzt nicht präge und auch nicht zu prägen gesonnen sei, doch zur Prüfung und richtiger Bewertung fremder Münzen einen Wardein bestellen wolle. Dies soll der Münzmeister Johann Gerhard Hüls sein. Wenn je wieder geprägt werden würde, müsse eine andere Bestimmung getroffen werden. Der bisherige Wardein Langenberg war gestorben, doch steht nicht fest, wann. Nach einem Schickungs-Protokoll war es vor dem 5. Januar 1773, nach dem Bewerbungsschreiben des Hüls war das Amt um Mitte Dezember 1775 bereits ins vierte Jahr unbesetzt, so daß der Tod Langenbergs vor 15. Dezember 1772 erfolgt sein muß.

Noch einmal begegnen wir Johann Gerhard Hüls in den Akten. Am 20. Dezember 1779 überreichte er ein Gesuch um Befreiung von der Fahn- und Kettenwacht. Er sagte darin, daß der Münzmeister früher Gehalt bekommen habe, bei ihm sei dies aber nicht der Fall, dagegen müsse er immer auf Verlangen der Bürgerschaft Münzen unentgeltlich auf ihre Echtheit prüfen. Hoffentlich hat der Rat ihm das bescheidene Privilegium zugebilligt.

In der Folge blieb einer eigenen Münzpolitik des Rats der Boden entzogen. Seine Maßnahmen mit Bezug auf das Münzwesen mußten sich auf Tarifieren oder Verrufen fremder Sorten beschränken. In der Hauptsache diente dies kleinen Schikanen gegen Bonn und Düsseldorf, die dann ihrerseits auch nicht zögerten, das Einzige, was es an kölnischem Geld zu verfolgen gab, die kupfernen halben Fettmännchen, auf ihren Index zu setzen. Von Zeit zu Zeit vertrugen sich die Hadernden wieder und dann wurden die Verrufungen rückgängig gemacht.

Einmal noch ging es auf ein edleres Wild, den Louis d'or. In Frankreich versuchte der Minister Calonne der schweren Finanzkrise Herr zu werden durch allerlei Mittel, zu denen auch eine Münzverschlechterung gehörte. Er ließ anstatt wie bisher 30 nunmehr 32 Louis d'or aus der Mark von Troyes schlagen, bei dem übrigens unveränderten Gehalt von 22 Karat, unter gleichzeitiger Verrufung aller früheren inländischen Goldmünzen. Das Edikt war vom 30. Dezember 1785. Sobald es in Deutschland bekannt wurde, rüstete man sich zur Abwehr, so auch in Köln. Hüls untersuchte die neuen Louis d'or und fand, daß ihrer 34110/127 auf die feine kölnische Mark gingen. Wenn Gold zu Silber angesetzt werde wie im 24 fl Fuß 15½ : 1 oder die Mark Feingold gleich wert mit 155 Konventionstalern zu 2 fl 24 Kr. oder 372 fl dann sei der neue Schild-Louis d'or wert 10 fl 40180/1107 Kreuzer. Auf Silber gerechnet zu 16 Taler Spezies für die feine Mark sei der Wert 7 Tlr. Spezies 6 Stüber.

Am 23. Januar 1786 brachte daraufhin die Stadt durch ein Edikt zur öffentlichen Kenntnis, daß neue französische Louis d'or ausgegeben worden wären, die ungefähr um einen Gulden geringer seien als die früheren. Man könne zur Zeit ihren richtigen Umlaufswert noch nicht genau feststellen und deshalb würden sie einstweilen außer Kurs gesetzt.

647. Vier Heller 1788. Kupfer. ... bis 651. Brotpfennig 1789. Kupfer. ... [S.328f]

Im Jahre 1789 mußte wiederum eine Brotverteilung eingerichtet werden und zwar nach den Normen von 1740 und 1762. Mit den alten Brotpfennigen war viel Unterschleif verübt worden, so daß es nicht ratsam schien, diese wieder zu verwenden. Es war aber nicht möglich, gleich für den Anfang der Hilfeleistung neue Brotpfennige zu beschaffen, deshalb wurden auf Vorschlag des Münzmeisters Hüls die eben neu geprägten und noch nicht ausgegebenen Vier Hellerstücke mit der Jahreszahl 1789 als einstweiliger Ersatz bestimmt. Die Austeilung derselben geschah diesmal durch die Pfarrer und Kapläne, denen bürgerliche Kommissare zur Seite gestellt wurden.

Jeder Bedürftige über 14 Jahre erhielt ein Brot, je zwei Kinder unter 14 Jahren zusammen ebenfalls eins. Der Preis für ein Brot betrug 11½ Stüber. Die Bäcker erhielten 212 Pfund Mehl gleich einem Malter für 22 Gulden. Ein sogen. Röggelchen, welches indessen für die Verbilligung nicht in Betracht kam, sollte 5 Lot wiegen. Die Verteilung begann am 8. Juni und konnte am 27. Juni schon wieder beendigt werden. Die Vergütung auf die Brotmarken belief sich auf 2 Albus, welche den Bäckern, wie früher, in Gestalt von Mehl geleistet wurde. Insgesamt waren die Kosten für die Stadt diesmal nur 733 Taler 57½ Stüber. Danach wurden die bis dahin als Brotzeichen benutzten Vier Hellerstücke von 1789 als solche in Umlauf gesetzt.

Die nächsten Jahre brachten durch Mißwachs und Krieg größere Teuerung, die erhebliche Leistungen seitens der Stadt nötig machte. Dabei wurden die Zeichen von 1789 verwendet. In den Jahren 1789 bis 1794 hat die städtische Kornkasse behufs Verbilligung des Brotes nicht weniger als 443679 Taler 11 Albus 6 Heller p. 80 Albus aufgewendet und war damit zahlungsunfähig geworden. Ein großer Teil des Geldes wurde aber nicht für die Bürgerschaft, sondern durch die erzwungene Lieferung von Soldatenbrot zu 6 Stübern verausgabt.

652. Vier Heller 1792. Kupfer. ... bis 654. Heller o. J. Kupfer. ... [S.330f]

Im letzten Tell des Jahrhunderts ist man auch bei den Möhrchen zu den herkömmlichen elf Funken zurück gekehrt. Der Durchmesser der Münzchen ist nach und nach wieder gewachsen und seitdem der Schildrand fort blieb, war auch eine innere Raumersparnis eingetreten. Deshalb bot jetzt die deutliche Wiedergabe der Funken keine Schwierigkeit mehr.

Am 30. Januar 1793 erging an die Freitags-Rentkammer der Auftrag, wegen Mangels an kleinem Geld kupferne Halbstüber prägen zu lassen.

656. Acht Heller 1793. Kupfer. ... und 657. Acht Heller 1793. Kupfer. ...[S.331f]

Diese sind die letzten numismatischen Denkmale der freien Reichsstadt Köln. Sie war in der letzten Zeit in recht unliebsamer Weise aus ihrer Beschaulichkeit aufgestört und in die Händel der großen Welt hinein gestoßen worden. An Oesterreich und Preußen hatte die französische Nationalversammlung den Krieg erklärt, deren Aufmarschgebiet wurde der Rhein. An den Niederrhein im besonderen kamen die Kaiserlichen. Wie stets bemühte sich der kölner Rat, die Neutralität für die Stadt durchzusetzen, diesmal gelang es jedoch nicht, da sich nicht, wie früher, zwei streitende Mächte die Wagschale hielten, sondern ein einziger Wille unbehindert nach Belieben schalten konnte. So mußte Köln es dulden, daß nach 1792 sechs seiner Tore von den Oesterreichern besetzt wurden und im Frühjahr 1793 eine Garnison von Reichstruppen aufnehmen. Trotz stark erhöhter Steuern und Abgaben mußte der Rat zu einer Anleihe seine Zuflucht nehmen und darüber hinaus noch anscheinend entbehrliches Kriegsmaterial verkaufen. Unter diesen Umständen blühte der Weizen der sogen. Volksfreunde in der Stadt, die mit allen Mitteln den Beglückern aus dem Westen zustrebten und den Sieg der französischen Waffen erhofften.

Erst wenige Jahre vorher, 1789, war es dem Rat gelungen, eine Umwälzung gegen die Geschlechterherrschaft, die aber viel zu weit im Zerstören gearbeitet hatte, wieder rückgängig zu machen. Die Unzufriedenheit glimmte im Verborgenen fort und je näher die Franzosen auf ihrem schießlichen Siegeszug heran rückten, desto mehr Anhang fanden in der Stadt die demokratischen Klubs. Der verängstigte Rat sah sich in kurzer Zeit von den deutschen Fürsten ringsum verlassen und selbst außer Stande, die ungenügend geschützte Stadt mit irgend welcher Aussicht auf Erfolg zu verteidigen. Er mußte sich deshalb der welschen Beschützerin in die Arme werfen. Am 6. Oktober 1794 überbrachte eine Abordnung aus seinem Schoß dem französischen Befehlshaber die Schlüssel der Stadt, welcher bereitwillig ihre bisherige Unabhängigkeit und der Weiterbestand ihrer Gesetze zugesichert wurde. Nachdem aber die Befreier eingezogen waren, änderte sich das Bild schnell und vollkommen. Wie in einer erstürmten Stadt gehaust zu werden pflegte, so schalteten die Franzosen in Köln, sie zogen das Vermögen derjenigen Personen, welche die Stadt verlassen hatten, ein und ließen deren fahrende Habe alsbald versteigern. Allenthalben gingen sie mit der größten Rücksichtslosigkeit vor, auch schwere Kontributionen ließen nicht auf sich warten.

Die heutigen Bewohner der Rheinlande sind in der Lage, sich von allem diesen ein lebendiges Bild zu machen, ohne ihre Phantasie besonders anstrengen zu müssen. Das war der Schluß. Nach ein paar Jahren der Ungewißheit wurde Köln 1797 der Einen und Unteilbaren Republik einverleibt.

Das eigentliche Ende der städtischen Münzhoheit bildete die am 15. September 1797 vorgenommene Versiegelung der Münzstätte. Am 23. Dezember desselben Jahres faßte der Magistrat, welcher inzwischen an die Stelle des aufgelösten Rats getreten war, den Beschluß, vom 1. Januar 1798 ab das bisherige Münzsystem nach dem sogen. 25 Guldenfuß, auch Speziesfuß genannt, abzuschaffen und dagegen den französischen Neutaler zu 111/12 Reichstaler, diesen zu 60 Stüber von je 16 Heller gerechnet, einzuführen.

Die Prägungen der Stadt während der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts spiegeln deutlich deren wachsende Bedeutungslosigkeit wieder. Auf der einen Seite Dukaten als Ausdruck unberechtigter Prunksucht, auf der anderen bettelhaftes Kupfergeld. Wenn auch die wenig schmeichelhaften Geschichten, welche der italienische Schwindler Casanova von den Kölnern zu erzählen weiß, nicht ganz wörtlich zu nehmen und die Berichte mancher Reisenden über den Schmutz und den Bettel im Ärger geschrieben sein mögen, so viel steht doch fest, daß es im heiligen Köln damals nicht zum Besten ausgesehen hat. Der Zusammenbruch ist daher nicht zur Unzeit und nicht ganz unverdient gekommen.



hier Teil IV:
Von der Einführung des Leipziger Fußes bis zum Untergang der städtischen Selbständigkeit, 1693-1794

weitere Teile:
Teil I: Von der Erlangung des Münzrechts bis zum Beginn der Talerprägung, 1474-1547
Teil II: Vom Beginn der Talerprägung bis zum Ende des Goldguldens, 1547-1634
Teil III: Von der Aufnahme des Dukaten bis zum Leipziger Fuß, 1634-1693



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