Startseite Prägungen der Stadt Köln

Alfred Noss
Die Münzen der Städte Köln und Neuss, 1474-1794
Köln, 1926.

- daraus Auszüge zur Münzgeschichte -

hier Teil I




Gewichte und Wappen   [S.XIII]

Gewichte: Die kölnische Mark wiegt 233,855 g. Diese Zahl wurde durch amtliche Wägungen festgestellt und der Deutschen Münzkonvention von 1838 zugrunde gelegt.

Einteilung
Deutsch :   1 Mark = 16 Lot = 288 Grän   /   1 Lot = 18 Grän
Französisch :   1 Mark = 12 Pfg. = 288 Grän   /   1 Pfg. [₰] = 24 Grän [gr]
Anfänglich wurde am Niederrhein die französische Zählweise gebraucht, später die deutsche.

Feingehalt
Bei Silbermünzen wurde der Feingehalt ausgedrückt durch das in einer Mark enthaltene Gewicht an feinem Silber; das fehlende ist die Beimischung an unedlem Metall. 16 Lot oder 12 Pfennig bedeutet also feines Silber. Königssilber ist 23/24 fein.
Bei Goldmünzen wurde der Feingehalt in Karat und Grän angegeben, Feingold hat 24 Karat zu 12 Grän = 288 Grän wie beim Silber.
Heute drückt man den Gehalt beider Metalle in Tausendstel aus, wobei Tausend derselben ganz fein bedeutet.
Schrot ist das Gewicht, Korn der Gehalt der Münze.

In diesem Buch ist rechts und links im heraldischen Sinne gebraucht, d. h. dem Standpunkt des Beschauers entgegengesetzt.
Den abgebildeten Nummern ist ein Sternchen beigefügt.
Bei den Abbildungen bedeutet G Gold, K Kupfer, M Messing.

Wappen der Stadt Köln
Geteilt, oben drei goldene Kronen in rot, unten in der Regel elf, manchmal auch mehr oder weniger, schwarze Funken in Silber. Zeitweise ist das untere Feld leer und schraffiert, oder mit Ranken ausgefüllt.
Im 18. Jahrhundert kam das sogen. neue Stadtwappen auf, rot und Silber quergeteilt durch drei aufsteigende Spitzen.

Von der Erlangung des Münzrechts bis zum Beginn der Talerprägung, 1474-1547.
Einleitung [S.1-3]

Mittelalterliche Berichte können sich nicht genug tun, den Reichtum der heiligen Stadt Köln mit ihren hundert Kirchen und zahllosen Reliquienschätzen in glühenden Farben zu schildern. Im 13. Jahrhundert ist sie wohl die erste unter den deutschen Städten gewesen. Ihre Kaufleute waren überall in unserem Erdteil bekannt und hochgeehrt, besonders in England, weil die Stadt die Eroberung durch den Normannenherzog tatkräftig unterstützt hatte. Im Städtebund der Hansa nahm Köln eine führende Stellung ein; das kölnische Geld bildete im Norden und Osten Europa's geradezu die Währung, doch war dies kein städtisches, obwohl innerhalb der Mauern geschlagen, sondern es trug Bild und Namen des Erzbischofs. Denn Dieser war der oberste Herr und hielt dort Residenz.

Mit großer Geschicklichkeit wußten aber die Bürger die Möglichkeiten politischer Verhältnisse auszunutzen, um ihrem Landesherrn ein Recht nach dem andern abzuringen. Dabei ging es nicht ohne wechselvolle blutige Kämpfe ab, die an Schärfe zunahmen, nachdem der Erzbischof eine Mauer um die Stadt gebaut hatte, deren Schutz er natürlich den Bürgern anvertrauen mußte. Oftmals erlitt Köln schwere Drangsal durch Belagerungen, die es jedoch alle glücklich überstehen konnte. Kein Feind hat jemals in seinen Mauern Fuß gefaßt, bis das französische Revolutionsheer 1794 ohne einen Schuß die Stadt im Namen der Freiheit in Besitz nehmen konnte, freilich nicht ohne Mithilfe des Dolchstoßes von hinten. Die Mauer erwies sich für die Erzbischöfe als verhängnisvoll. Nach und nach wurden sie aus den meisten ihrer Hoheitsrechte und schließlich gänzlich aus der Stadt verdrängt. Sifrid von Westerburg mußte seine Residenz nach Bonn verlegen, wo sie dauernd verblieb.

Eigenes Münzrecht übte die Stadt während ihrer höchsten Blüte, wie gesagt, nicht aus, dagegen hatte sie schon früh die Überwachung des Münzumlaufs in ihre Hand genommen, woraus sich dann die Kontrolle der landesherrlichen Münzen entwickelte. Dies hätte bald zu Konflikten führen können, wenn die Erzbischöfe ebenso kurzsichtig verfahren wären, wie die meisten münzberechtigten Stände im Reich. Doch die Pagamentsherren, so nannte man die vom Rat mit der Aufsicht über das Geldwesen Betrauten, hatten wenig Anlaß, sich mit dem erzbischöflichen Gelde zu beschäftigen. Bis gegen die Mitte des 13. Jahrhunderts blieb der kölnische Pfennig an Gehalt und Gewicht durch der Zeiten Wechsel ziemlich gleich. Dadurch hat er seinen Weltruf erworben und erhalten. Konrad von Hochstaden aber begann, aus dem Münzregal eine Einnahmequelle zu machen durch geringere Ausmünzung und häufige Verrufungen. Alsbald sehen wir, wie der kölner Rat gegen solche Unredlichkeiten angeht; schließlich wurden die Streitigkeiten durch Albertus Magnus im sogenannten Großen Schied 1258 geschlichtet, wobei die Bürger zu ihrem Recht kamen.

In den folgenden Jahrhunderten übten die städtischen Beamten eine sorgfältige Kontrolle über die stetig verschlechterten erzbischöflichen Münzen. Und damit nahm man es ernst. Als 1350 der Pagamentsherr Hermann Jude, einer der herrschenden Patrizier, seine Pflicht, den Kurs der umlaufenden Münzen richtig zu bestimmen, nachlässig erfüllt hatte, und daraus große Ungelegenheiten entstanden waren, wurde er vom Rat empfindlich bestraft.

1347 schuf der Rat sogar eine eigene städtische Währung, zwar nicht auf Grund geprägter Münzen, sondern nur rechnerisch, aber doch mit dem Ziel, der ständigen Geldentwertung zu begegnen und die kölnische Pagamentsmark zu stabilisieren. 224 g Feinsilber sollten stets 10 Pagamentsmark oder 1440 Pfennige ausmachen. Zur dauernden Aufrechterhaltung dieser an sich sachgemäßen Bestimmung fehlten aber die Machtmittel.

Bald wurde die große Handelsstadt als Teilnehmerin an Münzverträgen der rheinischen Kurfürsten zugezogen, zuerst 1374 von Köln und Trier, dann wieder 1420 von allen vier Kurfürsten. Bei den anderen fehlt sie, aber es ist anzunehmen, daß man sie vor Abschluß gehört hat, denn ihr Verhalten war für die glatte Annahme der neu bestimmten Gepräge durch den Großhandel doch zu wichtig. So war der Wille der Stadt Köln längst ausschlaggebend geworden für die Bewertung des bei ihr umlaufenden Geldes, als ihr endlich die lang erstrebte eigene Münzhoheit zufiel.

Der etwas hitzköpfige Kurfürst Ruprecht strebte die von seinem Vorgänger vollkommen zerrütteten Einnahmen des Erzstifts in eine gewisse Ordnung zu bringen und geriet durch sein schroffes Auftreten sofort in Zwist mit dem landsässigen Adel und den Herren seines Domkapitels, denen die meisten Einkünfte verpfändet waren. Sehr bald wuchs sich dies in heftige Fehden aus, bei welchen Ruprecht trotz tätiger Hilfe seines Bruders, des pfälzischen Kurfürsten, schließlich den Kürzeren zog und seines Erzbistums entsetzt wurde. Er stellte sich unter den Schutz des Herzogs von Burgund, Karls des Kühnen, der eben mit gutem Erfolg versuchte, sich aus deutschen Gebieten am Rhein ein Königreich zurecht zu schneiden. Diesem kam deshalb eine Veranlassung zur Einmischung sehr gelegen. Mit Heeresmacht erschien Karl am Rhein; das erste Hindernis fand er am festen Neuß. Die drohende gemeinsame Gefahr einigte seine Gegner, sogar der Kaiser zog herbei, um dem Störer des Reichsfriedens zu wehren. Unter den obwaltenden Umständen mußte sich auch die Stadt Köln am Kampf beteiligen. Sie tat dies durch eine namhafte Truppenmacht, welche sich noch vor dem Eintreffen des Kaisers um den Entsatz von Neuß tapfer bemühte. Der schließliche Erfolg war, daß der Burgunder die Belagerung aufheben und für diesmal seine Eroberungsabsichten am Rhein vertagen mußte.

Der Kaiser Friedrich III. weilte damals mehrfach in Köln, wo er sich feiern und beschenken ließ. Als Gegenleistung kargte er nicht mit Gnadenerweisen, unter anderem erteilte er der Stadt am 15. Januar 1474 das Münzrecht. In der Urkunde wird gesagt, daß zwar die kaiserliche Mildigkeit allzeit geneigt sei, Allen und Jeden Gutes zu erzeigen, aber doch besonders denjenigen, welche in des Reiches Geschäften sich immer willig und unverdrossen nützlich machten. Zu diesen gehöre vornehmlich die Stadt Köln, deshalb werde ihr auf ewige Zeiten das Recht gegeben, Gold- und Silbermünzen zu schlagen auf den Wert der Münzen der Kurfürsten am Rhein. Wer sie darin zu stören wage, solle einer Buße von 60 Mark lötigen Goldes verfallen, halb für den kaiserlichen Fiskus und halb für die Stadt.

Der Hauptvorteil, den Köln aus dieser Verleihung gewann, war aber nicht das Münzrecht an sich, sondern die kaiserliche Anerkennung ihrer Reichsstandschaft, welche durch dieselbe ausgesprochen wurde. Es war die Krönung jahrhundertelanger Bemühungen, die Obergewalt des Erzbischofs abzuschütteln. Was noch als Rest seiner landesherrlichen Macht übrig blieb, waren mehr oder minder Formalien, über welche allerdings immer wieder Streit entstand. Die Versuche, aus der freien Reichsstadt wieder eine Landstadt zu machen, haben die Erzbischöfe nie aufgegeben. Zwar mußte die Stadt noch bei jedem Wechsel dem neuen Oberhirten huldigen, doch legte sie dies aus als Ehrenbezeugung vor ihrem kirchlichen Herrn, nicht etwa als Beugung vor dem Landesfürsten.

Den richtigen Münzfuß herauszufinden blieb der Stadt überlassen. Diese Aufgabe war nicht ganz einfach, weil damals die Einheit des Kurvereins in Folge der Absetzung Ruprechts in die Brüche gegangen war und von den übrigen Kurfürsten die Vertragsbestimmungen nicht mehr genau eingehalten wurden, bzw. das Prägen stellenweise ganz unterblieben war. Von Seiten der Kurfürsten sollten Goldgulden, Weißpfennige, Pfennige und Heller geschlagen werden. Köln sah zunächst von einer Goldvermünzung ab und wählte für Silber ein ganz neues Stück im dreifachen Wert des Weißpfennigs, Groschen genannt, und dessen Hälfte.

Als Münzmeister wurde Theis (Mathias) von Speyer bestellt und diesem zu prägen aufgegeben:
- Groschen :
    68 aus der Mark 11 ₰ fein  =  9 fl 6½ Albus 3 Heller aus der feinen Mark (3,440 g rauh, 3,153 g fein)
- Halber Groschen :
    136-137 aus der Mark 11 ₰ fein  =  wie vor (1,720 g - 1,707 g rauh, 1,576 g - 1,565 g fein)
[Der Goldgulden stand 24 Weißpfennigen oder Albus.   11 ₰ fein bedeutet 11/12 fein.]

Cappe erwähnt als Gehalt 11 ₰ 18 gr ohne Angabe der Quelle, im Codex Rodorff steht 10 ₰ 18 gr. Jene Zahl ist sicher irrtümlich, denn sie ist für die Praxis viel zu hoch; Königssilber, das beste, was die Technik damals schaffen konnte, war nur 23/24 oder 11 ₰ 12 gr.

Der Silberpreis war 8 fl 6½ Albus 3 Heller für die feine Mark, in dem überschießenden Gulden steckten 8 Albus Schlagschatz auf die rauhe Mark gerechnet. Zum städtischen Wardein wurde laut seinem Revers vom 1. September 1474 Peter Bentzelroide ernannt. Vermutlich ist mit der Prägung, für welche ja umfassende Vorbereitungen erforderlich waren, auch nicht früher begonnen worden. Wo sich in dieser ersten Zeit die Münzstätte befand, ist nicht überliefert. 1491 wurde das städtische Münzhaus auf dem Quartermarkt zwischen dem Gürzenich und St. Alban gebaut und dort scheint der Betrieb immer geblieben zu sein. Im Jahre 1855 ließ man das Gebäude abreißen.

Nach den Bestimmungen des letzten kurfürstlichen Münzvertrages von 1464 mußten Weißpfennige 1,239 g Feingewicht haben, demgemäß hätte der städtische Groschen 3,717 g fein wiegen müssen. Auch der folgende Vertrag von 1477 schrieb noch ein weit höheres Feingewicht vor, als die Stadt ihrem Fuß zu Grunde gelegt hatte, nämlich 1,207 g, oder für 3 Albus 3,621 g. Als Richtschnur hatte aber eine Probe gedient, welche der Rat mit aus dem Umlauf entnommenen kurfürstlich kölnischen Weißpfennigen veranstaltet hatte. Sie ergab nur 1,008 g Feingewicht und danach war der städtische Fuß gut genug.

Die frühesten Groschen haben das Stadtwappen mit gegittertem unterem Felde; oben drei Kronen als Erinnerung an die heiligen drei Könige.

1. Groschen o.J. ... bis 13. Halber Groschen o.J. ... [S.4-8]

Die Namen auf der Vs. bezeichnen die heiligen drei Könige, deren ältester seit 1635 auf kölnischen Münzen nach moderner Schreibweise als Caspar auftritt. Sie entstammen der Erzählung des Evangeliums von den drei Weisen aus dem Morgenland (Math. II, 1-12), die in der Weihnacht, geführt von einem Stern, den neugeborenen Erlöser zu verehren kamen. Aus den Weisen wurden mit der Zeit Könige, und zwar drei, ein britischer Kirchenlehrer ergründete ihre Namen, schließlich schuf ihnen die Kunst auch Wappen. Ihre Überreste wurden schon in den frühen Zeiten der Kirche gehoben. Auf Umwegen gelangten sie nach Mailand, dort fielen sie 1162 bei der Erstürmung der Stadt durch Barbarossa in die Hand des Siegers, der sie seinem tapferen Kanzler, Reinald von DasseI, dem Erzbischof von Köln, schenkte. Durch diesen wurden die heiligen Leiber in seine Residenzstadt gebracht und am 24. Juli 1164 feierlich in deren Dom überführt, wo sie heute noch ruhen. Seitdem sind sie das Ziel zahlloser Pilgerfahrten aus aller Herren Länder gewesen und blieben die am meisten verehrten Heiligtümer unter den reichen Reliquienschätzen der rheinischen Hauptstadt. Kein Wunder also, wenn man die Namen der Könige, die den Heiland gesehen und vielleicht hatten liebkosen dürfen, auf die Erstlingsgepräge der Stadt setzte. Möglicherweise wollte man diesen dadurch eine Art von Amuletteigenschaft geben, so wie man noch heutzutage auf dem Lande die Anfangsbuchstaben C.M.B. alljährlich am 6. Januar auf alle Türen des Hauses und besonders der Ställe schreibt, um die bösen Geister zu bannen. Damals kannte ein Jeder die Beziehungen der heiligen Drei zu Köln und es hätte gar nicht der Erwähnung der Stadt auf den Münzen bedurft, um neben den Königen ihre Her:-kunft kenntlich zu machen.


Stößer und Gulden bis 1477 [S.9f,13]

Die Groschen und halben Groschen, nach holländischem Vorgang auch Stößer (Stooters) genannt, müssen, da so viele verschiedene Exemplare auf uns gekommen sind und unter diesen sogar Abschläge der meisten der noch vorhandenen Stempel fehlen, sehr lange geprägt worden sein. Ein ähnlicher Wert in anderer Form wurde erst wieder 1493 ausgegeben. Es ist wahrscheinlich, daß man mit Unterbrechungen die alten Groschen bis ungefähr zu diesem Zeitpunkt weiter geschlagen hat, wiewohl 1477 bereits darüber geklagt wird, daß die städtischen Münzen nach auswärts, wo leichteres Geld gangbar sei, verführt und eingeschmolzen würden. Aus diesem Grunde wurde von da an bis 1481 überhaupt kein Silber ausgeprägt. Diesen Verhältnissen trug man von vorn herein schon Rechnung; die ersten Proben, welche gemacht wurden, hielten nur 10 ₰ 18 gr, also 2,27 % zu wenig und man war damit zufrieden. Später knappte man am Gewicht.

Die rheinischen Kurfürsten und der Herzog von Jülich und Berg beschäftigten sich bald mit den städtischen Stößern, laut Mandat vom 14. Juli 1477 setzten sie dieselben auf 2½ ihrer neuen Weißpfennige von 1,207 g Feingewicht. Man darf indessen annehmen, daß die kölnischen Groschen damals doch mehr Silber als 3,017 g enthalten haben. Handelte es sich doch um eine Maßregel gegen fremdes Geld, welches man gern recht preiswürdig in die eigene Münze ziehen wollte. Daß sie nicht verboten wurden, beweist, daß man die Groschen doch für den Umlauf als erhaltenswert ansah. Ein Wardeinsbuch gibt den Fuß der daneben abgezeichneten Groschen gar auf 80 aus der Mark 8 ₰ 10 gr fein oder 2,920 g rauh, 2,048 g fein an. Die Zeichnung ist ganz roh und läßt wohl den Typus, aber nicht die Ausgabe erkennen, die jedenfalls eine der letzten gewesen sein müßte, falls die Nachricht auf Tatsachen beruht.

Die verschiedenen Abzeichen deuten auf Wechsel bei den Beamten. Eine alte Vorschrift des kurfürstlichen Münzvereins besagt, daß jedesmal beim Eintritt eines neuen Münzmeisters oder Wardeins ein besonderes Merkmal angebracht werden müsse. Dazu kommen noch die Veränderungen am Fuß. Leider sind wir nur sehr mangelhaft über jene Zeit unterrichtet und können deshalb die Bedeutung der wechselnden Zeichen nicht enträtseln.

Der Münzmeister Theis von Speyer ist nicht lange im Amt geblieben, am 17. Dezember 1475 wurde für dasselbe Johann Moerynck ernannt. Ob er unmittelbarer Nachfolger des Theis gewesen ist, steht nicht fest.

Im Jahre 1475 begann in Köln die Guldenprägung. Daß diese nicht von Anfang an getätigt worden ist, hat seinen guten Grund. Die Stadt wünschte den Reichsadler auf ihre Gulden zu setzen, damit sie sich leichter im Verkehr einbürgern könnten, d. h. als Reichsmünze zu gelten hätten. Eine diesbezügliche Eingabe an den Kaiser wurde indessen abschlägig beschieden. Da entschloß man sich, den Reichsapfel auf dem Gepräge zu führen. Darüber ging natürlich viel Zeit verloren. Die sogen. Appelgulden wurden seit langer Zeit von den kaiserlichen Münzmeistern in Dortmund, Frankfurt, Nördlingen, Basel geschlagen und waren allenthalben bekannt. Für die Vs. wählte man eine sehr gefällige Darstellung nach niederländischem Geschmack, welche aber für deutsche Gulden ungewöhnlich war und Mißtrauen erregt haben wird. Deshalb mußte sie bald aufgegeben werden und man verfiel auf den thronenden Christus, wie ihn die rheinischen Kurfürsten schon 1425 gehabt, 1464 wieder eingeführt und damals noch auf ihren Gulden prägten. Die Kurfürsten waren aber damit nicht zufrieden, sondern wiesen 1479 die städtischen Gulden an ihren Rheinzöllen zurück, angeblich wegen zu geringen Gehalts. Die Stadt hatte sich in Schrot und Korn nach den neuesten Gulden des kölnischen Stiftsverwesers Hermann von Hessen gerichtet, welche auf 107 aus 1½ Mark bei 18 Karat 4 gr Feingehalt auskamen. Die kurfürstlichen des Münzvereins sollten zu 103 aus 1½ Mark gestückelt werden und 19 Karat halten, entsprachen aber dieser Vorschrift wohl nicht durchweg. Auf die Beschwerde des Rats verbot Kaiser Friedrich am 8. Mai 1479 aus Graz allen Reichsständen, die Stadt Köln in der Ausübung des ihr verliehenen Münzrechts zu hindern, was jedoch immer noch nicht zur Annahme ihres Geldes verpflichtete.

14. Doppelter Goldgulden ... bis 21. Goldgulden o.J. ... [erste Goldmünzen: S.10-13]

Die Stempel zu den Goldgulden sind nicht vom Künstler des Münzvereins geschnitten, wie allerlei kleine Unterschiede dartun. Dieser durfte nur für die Mitglieder des Vereins arbeiten. Wahrscheinlich ist das städtische Gold bis 1511 auf denselben Typus geschlagen worden, zwar wohl nicht jahraus jahrein, sondern je nach den Verhältnissen mit Pausen. Trotzdem ähneln alle Stempel einander sehr, die Unterschiede, auf Grund deren hier getrennt wurde, sind höchst geringfügig, wurden aber doch kenntlich gemacht, um dem Leser die lange Zeit der Prägung vor Augen zu führen. Eine chronologische Folge festzustellen, war nicht beabsichtigt, wäre auch kaum zu erreichen, auch wenn noch mehr Material zur Verfügung stände, das sicher noch zerstreut vorhanden ist. Den einzigen Anhaltspunkt gibt die Schildform. Anfänglich war der unten zugespitzte Schild üblich, um 1480 wechselte aber die Mode und man ging zum unten abgerundeten über. Deshalb darf wohl angenommen werden, daß die Stempel mit der zweiten Form nach 1480 geschnitten worden sind, womit aber nicht gesagt ist, daß man nicht noch längere Zeit nach diesem Jahr unter älteren Stempeln geprägt haben kann.

Die Angaben über den Gehalt der Gulden sind verschieden. Während Verduynen ihn nach der Vorschrift mit 18 Karat 4 gr nennt, setzt ihn Rodorff nur auf 18 Karat 2½ gr. Auf einer Zusammenkunft der Räte des Markgrafen Albrecht von Brandenburg mit den Herzögen von Bayern-Landshut und Bayern-München in Eichstädt, Laetare 1476 wird aber gesagt, daß die neuen Gulden der rheinischen Kurfürsten und der Stadt Köln nur "kaum 18 Karat" halten sollten.

Gleichzeitig mit der Guldenerzeugung begann auch die Prägung von Weißpfennigen sowie von alten und neuen Möhrchen. Von den Weißpfennigen dürften wir ebenfalls annehmen, daß sie mit Unterbrechungen lange Jahre hindurch geschlagen worden und stets im Verkehr geblieben sind; sie kommen lange in den Valvationen unter dem Namen Kronenalbus vor. Es gibt eine große Anzahl Veschiedenheiten, deren übersichtliche Scheidung nicht minder schwierig ist, als die der Goldgulden.

22. Weißpfennig o. J. ... bis 27. Möhrchen o.J. ... [S.14f]


Möhrchen und Münzverein, 1475-1481 [S.15-17]

1475 wurde bei der erstmaligen Prägung der Fuß der Möhrchen auf 54 auf das Lot 3 ₰ 14 gr fein gleich 10 fl 2 ß 1½ Heller aus der feinen Mark bestimmt; 0,270 g rauh, 0,080 g fein, doch bereits am St. Lucienabend (13. Dez.) desselben Jahres erklärte der neue Münzmeister Moyrinck vor Antritt seiner Stellung, er könne mit dem Hellerfuß, bei dem schon Theis ungleiche Schickung gemacht habe, nicht auskommen. Deshalb wurde der Feingehalt um 2 gr verringert. Die alten Möhrchen standen entsprechend auf 35 aus dem Lot und ebenfalls 3½ ₰ fein, 0,418 g rauh, 0,122 g fein.

Möhrchen ist die Köln eigentümliche Bezeichnung der kleinen Hellermünze, wie man annimmt, weil sie wegen ihres geringen Silberinhalts durch den Umlauf schnell dunkelfarbig wurden, so wie das Volk die Mohren (Mauren, span. moros) ansah, die allerdings in ihrer nordafrikanischen Heimat bei reiner Rasse weißere Haut haben, als die Europäer. Als Heller kursierten anfänglich am Niederrhein neben den heimischen Pfennigen die nordwestdeutschen Hohlpfennige und für diese bürgerte sich nach deren Haupterzeugungsstätte der Name "Lübische" ein. Ihr Wert war einem oberländischen Pfennig, dem achten Teil des Weißpfennigs, gleichgestellt, sie galten also 1½ Heller. Im Volksmunde nannte man alle unterschiedslos Möhrchen; nachdem die Heller um 1420 statt zweiseitig einseitig und im Hohlring ausgeprägt wurden, hießen die Lübischen zum Unterschied "alte Möhrchen". Seit etwa 1469 schlugen auch Trier und Köln solche Lübischen für ihre niederrheinischen Gebiete, in der ursprünglichen Form mit Hohlring, also vergrößerte Heller, und diese nahm jetzt die Stadt außer den eigentlichen Hellern auf.

Die Anfangsprägung der kölner Münze war nicht unbeträchtlich. Am 15. März 147?, sehr wahrscheinlich 1476 erteilte der Rat dem Wardein Peter Benzelroide Quittung über den von diesem gezahlten Schlagschatz von Gold und Silber im Betrage von 8115 fl oberländ. 9 Weißpfg. 8 Heller gemäß der Aufstellung, welche Theis von Speyer bei der letzten Probation über seine Prägungen gegeben hatte. Solchen Schlagschatz mußte der Münzmeister entrichten, sein Wardein hatte nichts damit zu tun. Da es hier anders war, so muß Theis abwesend oder vielleicht tot gewesen sein. Benzelroide hatte allein an Silber für 12502½ fl oberl. 11 ß 3 Heller zu verrechnen; auf Grund des erwähnten Silberpreises von 8 fl 6½ Albus 3 Heller macht dies ungefähr 1510 Mark. Um 1477 war bei den Kurfürsten der übliche Schlagschatz 1 Albus für die feine Mark Silber in Albus; diesen Satz hier angenommen, wären für das vermünzte Silber 63 fl zu zahlen gewesen. Von der Gesamtsumme letztere gekürzt, bleiben 8052 fl, zu ½ fl auf die feine Mark Gold wären dies 16104 Mark Feingold oder etwa 1,400,000 Gulden. So viel Geld gab es damals in der Stadt Köln ganz bestimmt nicht. Es muß deshalb ein Schreibfehler vorliegen. Eine mit 8 anfangende dreistellige Zahl ist auch noch zu viel, liest man 85 fl, so bleiben 22 fl für das Gold oder 44 Mark Feingold, das sind etwa 4100 Goldgulden, was für die erste Prägeperiode, deren Dauer wir nicht kennen, vielleicht etwas wenig, aber immerhin möglich ist.

Vom 23. Dezember 1476 liegt wiederum ein Anerkenntnis vor über gezahlten Schlagschatz, diesmal ordnungsmäßig vom Münzmeister selbst, Johann Moirynck, für die Zeit vom 17. Dezember 1475 bis 14. Dezember 1476 erlegt. Der verrechnete Betrag ist nicht angegeben, doch heißt es, daß Gulden, Groschen, halbe Groschen, Weißpfennige, alte Möhrchen und Möhrchen geschlagen worden seien. 1479 wird ein Sybert von Eykenich als Münzmeister zu Köln erwähnt, aber nicht ausdrücklich gesagt, daß er der städtische sei. Er stammte aus Nymwegen und muß 1494 noch in Köln ansässig gewesen sein, allerdings nicht als städtischer Münzmeister, denn dieses Amt hatte ein anderer inne. Damals wurde seine Frau von dem ehemaligen Bürgermeister Johann Hirtz vor den Richter gefordert, weil sie geschimpft hatte, als Hirtz die Überhandnahme schlechten Geldes tadelte und verhindern wollte. Zwischen 1477 und 1480 kommt ein Syfried als kurkölnischer Münzmeister vor, vielleicht handelt es sich um dieselbe Person.

Münzverein 1477-1481

Eine Vereinigung, welche Mainz, Trier und Pfalz 1477 mit Jülich zwecks gemeinsamer Münzprägung geschlossen hatten, war sehr bald wieder auseinandergefallen, weil die darin vorgesehenen Gulden und Weißpfennige trotz ziemlicher Verringerung gegen früher immer noch zu hochwertig im Verhältnis zu den Edelmetallpreisen waren. Dadurch hatte der Goldgulden sofort den Kurs von 29 Kurantalbus erklommen. Die Frage eines erneuten Zusammenschlusses ließ man aber trotzdem nicht aus den Augen; besonders für den Niederrhein war sie von großer Bedeutung, da man hier am meisten dem Einströmen der minderen niederländischen Sorten ausgesetzt war. Die oberländischen Kurfürsten, Pfalz und Mainz, hatten indessen wenig Interesse an Maßregeln, die hauptsächlich dem Niederland zugut kommen sollten, und standen diesmal abseits. Das war ein gefährlicher Reif auf die junge Knospe, da die beiden ihr Münzwesen unter den rheinischen Fürsten am besten in Ordnung hatten. Dagegen trat Kurköln, welches 1477 gefehlt hatte, auf den Plan, nachdem durch den Tod Ruprecht's und die unbestrittene Nachfolge Hermanns das Erzstift zu normalem Zustand zu gelangen wieder Aussicht hatte. Außerdem zog man die Stadt Köln zu als den wichtigsten Handelsplatz. Am 16. März 1481 kam der Vertrag auf 10 Jahre zu Stande, zwischen Trier, Köln, Jülich und Stadt Köln. Gulden sollten zunächst nicht geschlagen, aber die Weißpfennige stark verringert werden und dafür statt 24 jetzt 27 auf den Gulden gehen. Der Fuß war Weißpfennige 114 aus der Mark 6½ ₰ Königssilber 2,051 g rauh, 1,065 g fein. Im gleichen Gehalt waren die halben Weißpfennige und Heller vorgesehen, deren Stückelung nach Gebühr, d. h. im Verhältnis, geschehen sollte. Dies war ein Unding, denn die Prägekosten der kleineren Sorten stellten sich viel höher als bei den größeren. Jeder Teilnehmer ließ in seiner Münzstätte durch den eigenen Münzmeister und unter Kontrolle des eigenen Wardeins prägen, als gemeinsamer Probierer hatte Johann Helman in Köln die Oberaufsicht. Helman hat sich einen Namen gemacht durch Sammeln von Nachrichten über das Münzwesen der Vergangenheit, welche er in einem noch erhaltenen Band niedergelegt hat. Seine Nachfolger setzten diese Arbeit in ähnlicher Weise fort. Die Stempel mußten alle von demselben Eisenschneider in gleicher Form gemacht werden, dafür wurde Rutiger Kluppener in Köln verpflichtet. So lange er für den Verein arbeitete, durfte er keinem Anderen Stempel liefern.

Um dieselbe Zeit hören wir von einem weiteren Stempelschneider in der Stadt. Der Bischof Ludwig von Lüttich empfahl dem Erzbischof Hermann von Köln mit Schreiben vom 12. August 1481 den kölner Bürger Friedrich von Berck als Eisenschneider für die beabsichtigte neue Ausprägung. Er habe ihn wiederholt beschäftigt und sei mit seiner Arbeit zufrieden gewesen. Hermann war in Folge des Vertrages nicht mehr frei; um etwas zu tun, empfahl er am 18. Augµst den Berck weiter an die Stadt, obwohl er wissen mußte, daß diese ihn ebenso wenig, wie er selbst, anstellen konnte. Von beglaubigten Arbeiten des Berck kennen wir keine.

Die Stadt erließ erst am 14. Mai nähere Ausführungsbestimmungen; so lange Zeit hatten also die Vorbereitungen mindestens in Anspruch genommen. Darin wurde auch Schrot und Korn festgesetzt von
Halber Weißpfennig180 p. Mark 5 ₰ Königssilber1,299 g rauh 0,518 g fein
Heller54 p. Lot 3½ ₰ fein0,270 g rauh 0,078 g fein
diese also wie zuletzt bestimmt. Man hatte inzwischen herausgefunden, daß der gleiche Gehalt für ganze und halbe Weißpfennige nicht praktisch war; die Spannung zwischen beiden war aber doch noch zu klein. Die Goldprägung wurde bis zum Erlaß einer neuen Ordnung ausgesetzt, der Wert der umlaufenden Sorten durch ein Mandat geregelt. Es kommen u. A. die burgundischen Doppelstüber der Herzöge Philipp und Karl auf 5 ß, die neuesten mit zwei Löwen aber nur auf 28 Heller. Die städtischen Groschen oder Stößer mußten unter dem Druck der Fürsten auf 34 Heller herabgesetzt werden, es galten also, da der Weißpfennig zu 12 Heller jetzt 1/27 Gulden war, nur noch 9,53 Stück einen Gulden gegen früher 8. Dies läßt auf die allmähliche Verringerung ihres Feingewichts schließen.

Auf die neuen Münzen wurden einerseits unter Ausschluß des städtischen Schildes nur die Wappen der zwei Kurfürsten und das von Jülich gesetzt, auch auf die städtischen, wohl weil die bürgerlichen Zeichen nicht mit den Schilden des höchsten Adels auf eine Stufe gestellt werden könnten. Später wurde einmal diese Begründung geltend gemacht. Bis Johanni (24. Juni) sollte jeder Teilnehmer am Vertrag für 2000 Mark Silbergeld geschlagen haben, was in der kurzen Zeit zu bewerkstelligen ganz sicher unmöglich war.

28. Weißpfennig o. J. ... bis 33. Heller o.J. ... [S.18-20]

Während die Prägung der ganzen und halben Weißpfennige mit dem Bilde des Petrus bestimmt im Herbst ihr Ende gefunden hat, sind die Heller augenscheinlich noch Jahre lang fort geschlagen worden. Mit der letztbeschriebenen Art dürfte man 1493 begonnen haben, da auch die damals ausgegebenen größeren Münzen keine Funken mehr führen. Heller sind sicher immer wieder geschlagen worden, sie waren für den täglichen Lebensmittelkauf am nötigsten, nutzten sich am schnellsten ab und waren, was auch ins Gewicht fällt, am vorteilhaftesten für den städtischen Säckel, weil man geringe überschreitungen des Fußes nicht so leicht wahrnehmen konnte.


1481-1493 [S.20-24]

Wer 1481 Münzmeister war, wissen wir nicht. Daß der 1479 erwähnte Sybert von Eykenich in städtischen Diensten gestanden sei, ist nicht ausdrücklich beglaubigt. Moyrinck war aber nicht mehr im Amt, denn er hat 1481 für den Herzog von Jülich und Berg laut einer erhaltenen Urkunde auf das Vereinsgepräge gemünzt.

Die Vertragsepisode von 1481 war so schnell vorübergezogen, daß der Goldgulden noch im gleichen Jahr auf 31 Albus stieg, gewiß kein gesundes Zeichen. Um die Ursache des fortgesetzten Abflusses ihres mit großen Kosten hergestellten Geldes zu ergründen, ließ die Stadt gleich nach Empfang des Briefes von Herzog Wilhelm die verschiedenen Münzsorten durch ihren Asseymeister [Probierer] Helman untersuchen und deren Wert genau berechnen. Diese Prüfung brachte das folgende Ergebnis:
• "Kölnische Stößer: 69 aus der Mark 11 ₰ weniger 2 gr fein gleich 9 fl 11½ Albus (3,389 g rauh, 3,084 g fein)
• Alte kölnische Weißpfennige: 115 aus der Mark 6 ₰ fein gleich 9 fl 17 Albus (2,033 g rauh, 1,017 g fein)
• Neue Albus: 114 aus der Mark 6½ ₰ Königssilber gleich 9 fl 3½ Albus (2,051 g rauh, 1,065 g fein)- Somit sind die neuen Albus besser als die früheren Münzen waren.
• Burgund. Doppelstüber: 74 aus der Mark 11 ₰ Königssilber gleich 10½ fl 9 Heller, je Stück (3,160 g rauh, 2,776 g fein). 3 Albus also schlechter wie unsere Stößer um 25 Albus 9 Heller [richtig 3 Heller]. Item sollten sie gelten 32 Heller, das wäre 11¼ Stück für 1 Gulden in Gold, das wäre 28 Stüber und 1 Negenmanneke und man kriegt in Brabant für 26½ Stüber einen Gulden, dann werden die Stüber versandt werden."

Hier wird unterschieden zwischen den alten Weißpfennigen und den neuen Albus. Es handelt sich um dieselbe Sorte, für welche in dieser Zeit der veränderte Name amtlich aufkam und dauernd blieb. Bekanntlich ist er nichts anderes wie die lateinische Übersetzung der deutschen Bezeichnung: denarius albus, wie denn das humanistische Zeitalter selbst den gewöhnlichsten Dingen gern eine gelehrte Tünche gab. Der gesetzliche Fuß für die burgundischen Zweistüberstücke gleich 1 englischen Groschen zu 4 Pennies war seit 1467 nach de Witte 72½ aus der Mark von Troyes, 11 ₰ Königssilber, 3,413 g rauh, 2,626 g fein, Helman hat sie erheblich leichter befunden, wie auch die Stößer sich leichter erwiesen, als sie sein sollten. Ein Negenmanneke war ¼ oder ⅛ Stüber brabantisch. In Brabant hatte man seit 1467 die silberne Münze verringert und anscheinend den Umlaufswert der besseren älteren Sorten entsprechend erhöht, so daß die geprüften Doppelstüber dort mehr als 2 Stüber gegolten haben werden. Der eingesetzte Gulden ist der Rechnungsgulden zu 24 Albus und nicht der geprägte; dieser wird zu 30 Albus gerechnet.

Das ganze Geheimnis der gewinnbringenden Ausfuhrmöglichkeit deutscher Münzen lag meiner Ansicht nach darin, daß man bei uns auch den kleinsten Münzen ziemlich annähernd ihr rechnerisches Feingewicht gab, während in den Niederlanden die geringeren Scheidemünzen damals schon lange erheblich schlechter als das Verhältnis des Werts ausgebracht wurden. Der Geldschieber konnte deshalb mit Vorteil die mittleren rheinischen Münzen einwechseln und gegen diese die hochwertigen Sorten ertauschen. An diesem Übel hat die deutsche Geldwirtschaft bis zum 18. Jahrhundert gekrankt und es wären dem Volksvermögen große Verluste erspart geblieben, wenn man nicht so hartnäckig an den alten Anschauungen bezüglich des Münzfußes geklebt hätte.

In Köln kam es 1482 im Anfang des Jahres zum offenen Aufruhr gegen den Rat und die regierenden Geschlechter. Mißernten, Überschwemmung, Seuchen waren aufgetreten und hatten in Verbindung mit den durch den burgundischen Krieg erhöhten Steuern die Lebenshaltung empfindlich verteuert, dazu kam noch die Geldzerrüttung. Diese schrieben die Unzufriedenen der Unredlichkeit des Münzmeisters und der Gewinnsucht der Pagamentherren zu, was, wie wir sahen, durchaus nicht begründet war. Ein wortgewandter Führer stellte sich an die Spitze der Bewegung, nahm mit bewaffneter Hand einen Teil des Rats gefangen und riß für kurze Zeit die Herrschaft über die Stadt an sich. Man hatte eine Liste der vermeintlichen Übeltäter aufgestellt, welche der Rache des Pöbels geopfert werden sollten, darunter befand sich auch der Asseymeister Johann Helman. Doch die Zünfte, auf deren Hilfe man gerechnet hatte, versagten sich diesem Umsturz und so gelang es bald der Ordnungspartei, des Aufruhrs Herr zu werden. Das war am Fastnachtsdienstag. Schon am Aschermittwoch wurden die Rädelsführer auf dem Heumarkt enthauptet. Die Münzverhältnisse hatten keinen Vorteil von der Bewegung gehabt, eher das Gegenteil.

Zu den störenden Einflüssen der Natur und den schlimmen Kriegsfolgen gesellten sich noch die Bedrängnisse, welche Besitz und Bestand des kölner Handels durch einen langwierigen Zollstreit erfuhr. Der Kaiser hatte der Stadt als Ersatz für ihre Aufwendungen im Neusser Krieg am 25. Mai 1474 einen Rheinzoll verliehen, 2 Goldgulden und 2 Turnosen von jedem vorbeifahrenden, die Hälfte von jedem in Köln bleibenden Zollfuder. Aus dem Erträgnis war dem kaiserlichen Fiskus jährlich 1500 Goldgulden zu zahlen. Die rheinischen Kurfürsten erhoben zwar sehr gern selbst Zölle, sahen aber diesen fremden als eine unerhörte Belastung ihrer Untertanen an und ergriffen Gegenmaßregeln. Sie untersagten jeden Verkehr mit Köln und zwangen die Schiffer, bei Koblenz oder Engers bzw. bei Zons auszuladen, damit die Waren auf dem Landwege um Köln herum weiter geführt werden konnten. Später machten sie Bonn zum Umschlagsplatz. Der Rat antwortete mit Ausnahmeverordnungen gegen fremde Kaufleute, doch der städtische Handelsstand litt ungemein und drohte gänzlich zu erliegen. Schließlich mußte die Stadt nachgeben, 1491 kam es zu einer Vereinbarung, laut welcher der Zoll noch 3 Jahre erhoben werden, dann aber fortfallen sollte, Köln dagegen den Fürsten 15000 Gulden zahlte, die ja auch die Bürgerschaft irgendwie aufbringen mußte. So war das letzte Viertel des 15. Jahrhunderts für die Stadt trotz glänzender Feste, Reichstagen und dergl. doch keineswegs eine Zeit der Blüte und der gedeihlichen Entwicklung.

Eine zweite Berechnung des Johann Helman von um 1485 zeigt, daß der Goldgulden schon auf 39 Albus gestiegen war, der Stößer auf 4 Albus, der Kronenalbus auf 15 Heller, der Raderalbus auf 18 Heller. Die Verschlechterung des Hellers muß die Ursache der ganzen Zerrüttung gewesen sein, doch hatten auch die Albus eingebüßt; soweit wir nach den erhaltenen urteilen können, nicht allein an innerem Wert, sondern auch durch die ungünstige Tarifierung seitens der Stadt selbst. In Folge dieses letzteren Umstandes war es möglich, das Geld billig zu erwerben und mit Vorteil einzuschmelzen. In brabantischen Stübern galt der Goldgulden 27 Stück anstatt 28⅛ im Jahre 1481, mithin hatte sich das Verhältnis von Gold zu Silber wieder zu Gunsten des letzteren verschoben. Am Niederrhein muß es damals übel ausgesehen haben, und es ist nicht wahrscheinlich, daß man in dieser kritischen Zeit Silbergeld geprägt hat, mit Ausnahme vielleicht von Hellern. Am 30. August 1486 wird als der städtische Münzmeister Peter von Eykenyngen erwähnt. Auf schlechtes Geld passte man scharf, 1487 wurde eine Lisbeth von Freuden ins Gefängnis gesteckt, nur weil sie etliche essensche Möhrchen in der Stadt ausgegeben hatte. Sie machte ihre Unkenntnis des Gepräges geltend und wurde darauf wieder freigelassen, nachdem sie Urfehde geschworen hatte. Letztere Tatsache läßt vermuten, daß die Lisbet ein gewisses Ansehen genoß.

Am 22. Oktober 1487 schrieb die Stadt an den Herzog Wilhelm, sie habe seit zwei Jahren kein Silber geprägt. Danach ist zu vermuten, daß sie Gold wohl hat schlagen lassen. Gegen die städtischen Gulden wendet sich ein Mandat des Pfalzgrafen Philipp von 1492, laut welchem sie mit 6 Pfg. gestraft wurden, d. h. sie wurden um 6 Pfg. geringer bewertet, als die kurfürstlichen, das sind etwa 3%, entsprechend dem theoretischen Unterschied am Gehalt.

Der geprägte Goldgulden verhielt sich im Jahre 1492 zum Pagamentsgulden, d. h. der Rechnungsmünze, wieder wie 3 : 2. Dieser galt 4 Mark oder 24 Albus, jener somit 36 Albus. Auch wird in diesem Jahre der von Zeit zu Zeit auftauchende "Kaufmannsgulden" erwähnt, deren 238 damals 202 Rheinische Gulden ausmachten. Die Rechnung geht indessen nicht auf, es muß ein Fehler in der Angabe stecken. Die Rechnung nach Kaufmannsgulden von geringerem Wert war geschaffen worden zum Schutz des einheimischen Handels gegen die Konkurrenz auswärtiger Kaufleute bei der Einfuhr gewisser Waren, z. B. Wein, so daß der Letzteren Forderung immer höher aussah als das Angebot der Eingesessenen. Man kann sich diese Maßregel nicht als besonders wirksam denken, denn jeder am Handel Beteiligte wußte doch genau, daß es sich bei der höheren Summe um Gulden von geringerem Wert handelte. Ursprünglich wurde der Kaufmannsgulden zu 20 Albus gerechnet, danach wären 238 nur 198⅓ rheinische Gulden zu 24 Albus gewesen.

Wie Köln litt auch der ganze Niederrhein unter den unsicheren Geldverhältnissen, deshalb bot sich ein neuer Zusammenschluß der dortigen Münzstände zur Anbahnung einer Besserung als naheliegendes Auskunftsmittel. Eine solche Einigung mag gerade damals als besonders geboten erschienen sein. Die Stadt Neuß hatte nämlich 1492 eine breite Münze nach klevischem Vorbild und Fuß im Wert eines Vierundzwanzigstel Guldens, somit des rheinischen Weißpfennigs, in nicht unbeträchtlichem Umfang prägen lassen. Gleichzeitig damit, oder wenig später, muß auch die Ausgabe eines neuen Weißpfennigs auf rheinischem Fuß in Neuß erfolgt sein. Es bestand deshalb die Gefahr, daß diese Münzen in Mengen in das Herzogtum Jülich, in das Niederstift und auch in die Stadt Köln eindringen und die heimischen Sorten teilweise verdrängen würden. Dieser Zustand bedingte eine Abwehrmaßregel, auch durfte man nicht mehr viel Zeit mit prinzipiellen Erwägungen hingehen lassen.

Zu dieser Sachlage stimmt ein Aktenstück in der kölnischen Ratsregistrarur, ohne Datum, welches ich an das Ende 1492 legen möchte. Darin begehrt der kölner Rat mit den Freunden und den geschickten Herren von allen Räten und 44ern von den Räten beider Fürsten Köln und Jülich-Berg, die beabsichtigte Verschreibung bis Lichtmeß aufzuschieben, und wenn dies nicht möglich sei, die Verschreibung von nun an fest, stetig und unverbrüchlich in allen Punkten und Artikeln zu halten, besonders, daß die von Neuß von Stund an ihre Münze abstellen und so lange die Verschreibung währe, dort nicht mehr gemünzt werde.

Daß sich Neuß einem solchen Ansinnen gefügt haben sollte, ist nicht gerade wahrscheinlich, es sei denn, daß den Vertragsherren ein außerordentliches Druckmittel zur Verfügung gestanden wäre. Die große Anzahl der neusser Stempel dieses Prägeabschnitts läßt im Gegenteil auf eine längere Ausmünzung schließen. Nach langen Vorverhandlungen einigten sich Kurköln, Jülich und die Stadt am 12. März 1493 auf 20 Jahre zur Prägung von Silbermünzen auf gemeinsamem Fuß und unter gemeinsamer Kontrolle. Man wollte schlagen:
aus der MarkGehaltRauhgewichtFeingewicht
Blancken = 1/12 Gulden8110 ₰2,883 g2,402 g
Albus = 1/24 Gulden1147 ₰2,051 g1,194 g
Schilling = 1/2 Albus1805 ₰ 8 gr1,299 g0,577 g
Alte Möhrchen704 (44 p. Lot)5 ₰0,332 g0,138 g
Junge Möhrchen864 (54 p. Lot)4 ₰0,270 g0,090 g

Der Schlagschatz wurde zu 1 Albus für die Mark bestimmt. Probationen sollten alljährlich drei stattfinden, auf Johannistag (24. Juni) in Bonn oder Deutz, auf Kunibertstag (12. November) in Mülheim und am Montag nach Lätare in Köln. Der Silberpreis war als Höchstgrenze mit 8 Gulden für die feine Mark zu Grunde gelegt.

Als Blanken bezeichnete man ursprünglich die metzer Gros blancs; nach deren Vorbild hatten die Kurfürsten von Trier und Köln seit etwa 1468 einen ähnlichen Wert von anderem Typus, aber mit der charakteristischen doppelten Umschrift, ausgeprägt, welcher sich im Verkehr gut eingeführt hatte.

Es fällt auf, daß man trotz der schlechten Erfahrungen bel früheren Gelegenheiten das Feingewicht der einzelnen Sorten nicht nur nicht verringert, sondern es sogar nicht unerheblich erhöht hat. Der Einsicht der verantwortlichen Kreise stellt dies kein gutes Zeugnis aus, der Doktrinär muß auch damals schon Trumpf gewesen sein. Wenn man natürlich auch durch eine besondere Valvation des Umlaufs die neuen Münzen zu schützen suchte, so verhinderte ein solches Blatt Papier doch keineswegs die Möglichkeiten, aus dem Verkehr die hochhaltigen Sorten herauszufischen und einzuschmelzen. Bis Pfingsten (26. Mai) durften die umlaufenden Münzen noch genommen werden, dann sollten sie ihre Geldeigenschaft verlieren. Die Bewertung war zweierlei, in alten Hellern und in den neuen des Vertrags; sie standen zu einander wie 3 : 2. So wurde z. B. der kölnische Stößer auf 45 bzw. 30 Heller gesetzt, der Kronenalbus auf 15 bzw. 10, der kurfürstliche Blanken auf 30 bzw. 20, der Albus von 1481 auf 16 bzw. 10½ Heller. Der bescheidene Gulden (in Gold) stand auf 4 Mark neu (= 24 Albus), oder 36 Albus alt. Vom Christtag an durfte der Kaufmann nur nach dem neuen Geld rechnen. Die genannten heimischen Münzen standen im Verhältnis zu den neuen zu hoch, denn sie waren ziemlich genau nach demjenigen Feingewicht gewertet, welches sie haben sollten, welches aber erfahrungsmäßig nicht immer vorhanden war, und jedenfalls durch den Umlauf eine Minderung erfahren hatte. Es genügte auch nicht, die fremden Sorten zu strafen, man hätte alles und jedes beträchtlich heruntersetzen müssen. Das scheute man jedoch wegen des unmittelbaren Verlustes und versuchte es lieber noch einmal mit den hergebrachten halben Maßregeln.

Schon vor Abschluß des Vertrages, am 1. Februar, hat die Stadt einen Münzmeister angestellt auf 10 Jahre und demselben einen Prägeauftrag für die verschiedenen Sorten erteilt. Es war Niclaus Nyber, ein Niederländer, anscheinend aus Nymegen, der bis dahin in klevischen Diensten gewesen und der Münzstätte zu Kleve vorgestanden hatte. 1496 nahm ihn der Herzog Karl von Geldern zu seinem Münzmeister in Nymegen an; dort blieb er mit kurzer Unterbrechung bis 1515 im Amt. In Köln hatte Nyber 300 Gulden Gehalt, mußte aber für 3000 Gulden einen Bürgen stellen. Die Vorschrift fur ihn enthält die Beschreibung der neuen Münzen.
Blanken: Stadtschild und drei kleine Königsschilde, zwei Umschriften.
Albus: Salvator und Stadtschild mit "Ruyten", drei Wappen der Könige.
Schilling: Salvator und Stadtschild, drei Wappen der Könige.
Altes Möhrchen: Stadtwappen mit "Ruyten".
Möhrchen: Drei Kronen gegeneinander.

Die "Ruyten" oder Rauten bezeichnen den leeren, eng schraffierten unteren Teil des Stadtschildes. Wenn die alten Möhrchen überhaupt geschlagen worden sind, was ja aus irgend einem Grund unterblieben sein kann, dann scheinen sich keine derselben erhalten zu haben. Sie sollten keine Funken haben, die oben als Heller (33) aufgeführten Stücke sind zu klein und zu leicht, um als alte Möhrchen gelten zu können. Die Heller scheinen nach dem alten Muster weiter geschlagen worden zu sein; ich möchte sie unter den bei 27 beschriebenen suchen. Als Wardein wurde am 11. April Johann Schütz verpflichtet.

34. Blanken 1493. ... bis 37. Halber Albus o.J. ... [S.24-26]

Die halben Albus wurden gemeinhin Schillinge genannt, besonders im 16. Jahrhundert war diese Bezeichnung überwiegend gebräuchlich. Der Schilling (Solidus) fasste 12 Einheiten zusammen, enthielt aber nur 6 Heller, welche ihrerseits 12 alten kölnischen Pagamentspfennigen entsprachen. Bis zum kurfürstlichen Münzvertrag von 1386 hatten die Schillinge von Köln und Trier nach englischem Vorbild zwölf Kugeln, seitdem fielen diese fort, denn der im Wert gesunkene Pfennig war vom Heller im doppelten Wert verdrängt worden. Die Erinnerung an die Zwölfzahl wurde aber nichtsdestoweniger im Namen beibehalten; noch 1580 hieß das Sechshellerstück Schillingspfennig.


1494-1507 [S.26-28]

Nicht lange blieb die Münzung eine ungetrübte Freude für die Stadt. Bald schon stellte sich heraus, daß sie keinen Gewinn, sondern Verlust brachte. Bei den Akten ist der undatierte Entwurf für eine Erleichterung des Fußes, in dem auf Blanken ein Stück, auf Albus und Schillinge je zwei Stück in der Mark zugegeben wurden bei unverändertem Gehalt. Ob diese Niederschrift praktische Bedeutung gewonnen hat, steht nicht fest, indessen soviel erhellt, daß sie nicht genügte. Das Übel der Teuerung in Folge der allgemeinen Geldverschlechterung schritt weiter, schließlich sahen sich die Vertragsteilnehmer gezwungen, am 1. Dezember 1494 einen sogen. Transfixbrief zu gewähren, nämlich einen Nachtrag zur Haupturkunde, der nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war und den Fuß aller Sorten etwas herabsetzte. Begründet wurde diese Maßregel mit einer Steigerung des Silberpreises in sehr unklarer Ausdrucksweise. Es heißt darin, der Vertrag sei abgeschlossen worden auf Grundlage von 15 ß für die feine Mark Silber, dafür sei sie aber nicht mehr zu erhalten, sondern man müsse jetzt mit 18 ß rechnen. Dementsprechend wurde die weitere Ausprägung gestattet auf den Fuß:
aus der MarkFeingehaltRauhgewichtFeingewlcht
Blanken8310 ₰2,817 g2,347 g
Albus1177 ₰1,998 g1,165 g
Halbe Albus1805 ₰ 5 gr1,299 g0,564 g
Alte Möhrchen 720 (45 p. Lot)5 ₰0,324 g0,135 g
Junge Möhrchen880 (55 p. Lot)4 ₰0,265 g0,088 g

Die Stadt sollte bis zu den nächsten Ostern 1000 Mark feines Silber in diesen Sorten vermünzen, 400 Mark alte, 200 Mark junge Möhrchen, 200 Mark Albus, je 100 Mark Blanken und Schillinge, also ganz überwiegend Hellergeld.

Auf der Suche nach einer Erklärung für die rätselhafte Satzung des Silberpreises fand ich die Nachricht, daß König Maximilian 1492 den Kurfürsten tiroler Silber zu 7 fl 15 ß zahlbar in Gold angeboten hat. Dies ist vielleicht der Schlüssel zum Verständnis. 1491 war der Silberpreis noch 7 fl 7½ ß gewesen, im Vertrag wird er "nicht höher als 8 fl" angesetzt. Daß er inzwischen auf 7 fl 18 ß gestiegen wäre, ist leicht möglich. Der Preis von 8 fl müßte dann zahlbar in Silber oder in Münze zu deuten sein. Gegen das Angebot des Königs ist es aber nur ein Aufschlag von 0,85 %, während die Münzen durchschnittlich um das 2,7 fache dieses Satzes verschlechtert wurden. Die Zahlen lassen somit an Beweiskraft zu wünschen übrig.

Die Frist für die Verrufung der untauglichen Sorten war mit 2½ Monaten reichlich liberal bemessen gewesen und barg die Gefahr, daß von dem neuen Geld schon manches durch das einstweilen noch geduldete schlechte aufgewechselt werden konnte. Damit war es aber nicht genug. Nicht allein wurde der Zeitpunkt für die Entmünzung zunächst noch bis zum 1. Oktober hinausgeschoben, sondern man fand dann, daß dem armen Mann noch nicht genügend Schutz geboten sei, und beließ das minderwertige Geld stillschweigend weiter im Umlauf, verlängerte darauf im Frühjahr 1494 die Frist bis Weihnachten und dann gar noch einmal bis Pfingsten 1495. Etwas Törichteres konnten sich die Stadtgewaltigen gar nicht ausdenken. Das immer noch kursierende schlechte Zeug wurde vielleicht von den urteilsfähigen Wenigen gemieden, konnte aber um so bequemer den harmlosen Dummen gegen ihre hochwertige Münze aufgehalst werden, welche letztere dann mit gutem Nutzen eingeschmolzen und umgeprägt wurde. Der Erfolg entsprach der unbegreiflichen Kurzsichtigkeit; als der Endtermin für die Verrufung gekommen war, hatte die Reform bereits ihren Zusammenbruch erlitten, das neue Geld war verschwunden und der Kurs des Goldguldens wie der Silberpreis weiter gestiegen. Gegen solche Politik vermochte kein Transfixbrief zu helfen. Was konnte eine Neuordnung nutzen, die so ängstlich ins Werk gesetzt worden war, während man doch schnell und durchgreifend hätte handeln müssen! Hackt man doch auch dem Hunde den Schwanz nicht zollweise, sondern auf einmal ab.

Der verderblichen Abwanderung der Münzen ins Ausland Halt zu gebieten, war also unmöglich. Welcher drakonischen Maßregeln man sich bediente, um den Verkehr von schlechten Sorten frei zu halten, zeigt ein Mandat der Stadt aus dem Jahre 1494. Danach sollen an Hellern nur noch gestattet sein die früheren und jetzigen kurfürstlichen, die der Stadt Köln, bonner, neusser und bergische. Wer andere Heller besitzt, zahlt für jeden 6 Weißpfennige Buße. Verbotenes Silbergeld ist ebenfalls, mit 6 Weißpfennigen Buße für das Stück belegt. Abhülfe schaffte diese amtliche Schnüffelei natürlich nicht. Schon am 21. April 1497 erließ die Stadt, ebenso wie der Herzog von Jülich, ein neues Mandat, in welchem sich wieder die alten Zustände spiegeln. Die Bewertung erfolgte in der alten schlechten Münze, die doch abgeschafft gewesen, und deren Ansätze noch höher sind, als früher. Der bescheidene oberländische rheinische Gulden ist auf 39 Albus gesetzt gegen 36 vor dem Vertrag, die Stößer auf 8½ ß = 51 [1 ß = 6 Heller] Heller gegen 45, die Albus von 1481 auf 3 ß = 18 Heller statt 16 usw. Das ist die amtliche Anerkennung der Gesetzlosigkeit.

Umso eifriger wurde der Verkehr mit ungemünztem Metall überwacht, wobei es hie und da nicht ohne diplomatische Häkeleien mit dem Nachbarn abging. 1502 war der mülheimer Münzmeister Heinrich von Lynnar, ein vereideter Eingesessener der Stadt, der Stein des Anstoßes. Er hatte in Köln Gold und Silber für die herzogliche Münze aufgekauft und dies war ihm vom Rat verboten worden. Der Herzog beschwerte sich darüber, doch der Rat hielt sich steif mit der Begründung, man müsse dem Aufwechseln der städtischen Münzen von Seiten der umliegenden Münzstätten wehren, denn sonst würden bald keine guten Zahlungsmittel mehr vorhanden sein. Eine Kränkung bedeute das Verbot keineswegs. Trotzdem ging der Unfug weiter, so daß der Rat eine Gewaltmaßregel anzuordnen für gut fand. Er ließ am 13. Mai alle in der Stadt wohnenden fremden Münzmeister binnen einer Frist von 14 Tagen mit Weib und Kind ausweisen. Den jülicher Einspruch schob er mit Festigkeit bei Seite.

Das städtische Geld wurde am 22. April 1504 vom kurfürstlichen Münzverein nach Radermünze [Geld der Kurfürsten] bewertet: Die Stößer mit 2 Albus 8 Heller, Kronenalbus 10½ Heller, Albus von 1481 1 Albus. Wie es in der Stadt selbst damals stand, wissen wir nicht.

Als städtischer Assaymeister [Probierer] wurde am 30. Mai 1506 Heinrich von Coisfeld angestellt, Helman war demnach ausgeschieden.

Das schlechte Kleingeld nahm weiter überhand. Der Rat sah sich 1510 veranlaßt, gegen die massenhaft umlaufenden schlechten Heller einzuschreiten durch ein Mandat vom 8. April, welches alle Möhrchen verbot außer den Radermöhrchen der Kurfürsten, denen von Jülich aus den letzten 12 oder 14 Jahren (für den Mann aus dem Volk etwas dunkel, da sie keine Jahreszahlen hatten) und denen von Trier, Bonn und Neuß, sowie selbstverständlich die eigenen. Trotz aller dieser Abwehrmittelchen war es klar, daß es lange in der gleichen Weise nicht mehr weiter gehen konnte.

Ob in der ganzen Zeit seit 1494 geprägt worden ist, meldet kein Aktenstück; außer den bis jetzt beschriebenen Münzen gibt es keine, doch ist es nicht ausgeschlossen, daß man in Zeiten, wo man glaubte, durch ein Münzmandat eine Besserung der Verhältnisse herbeiführen zu können, unter alten Stempeln etwa Kronenalbus oder halbe Albus des letzten Schlages hat ausgehen lassen. Gulden sind vermutlich mit Pausen und in beschränkten Mengen, je nach dem Goldeingang geschlagen worden, ebenso wahrscheinlich Heller, die immer nötig waren. Ein Münzmeister ist wohl aus den vielen Goldschmieden in der Stadt zur Verfügung gestanden, wenn er auch nur gelegentlich beschäftigt werden konnte. Einer solchen Gelegenheitsarbeit verdankt das folgende Stück seine Entstehung.

38. Ratszeichen 1497. ... bis 39. Kupfermünze o. J. [S.29f]


1509-1533 [S.30-33]

Wenn es der Stadt mit ihrem Münzwesen schlecht erging, so stand sie darin nicht allein. Vielleicht noch mehr hatten die niederrheinischen Herzogtümer unter der Geldzerrüttung gelitten, einesteils weil sie nicht so widerstandsfähig waren, wie eine einzige, unter straffer Verwaltung stehende Stadt, andererseits aber auch, weil sie mehr gesündigt hatten durch Ausgabe von recht geringhaltigen Gold- und Silbermünzen. Auch sie mußten auf Umkehr und Besserung denken. Kurköln war in nicht viel geringerem Maß in Mitleidenschaft gezogen. Der 1502 neu aufgerichtete Verein der vier rheinischen Kurfürsten war 1509 durch den Eintritt der hessischen Vormünder zum Nutzen aller Teile beträchtlich vergrößert worden. Solches war auch der gewiesene Weg für die notleidenden Stände am Niederrhein; natürlich würde er Opfer kosten, auf die man sich langsam vorbereitete. In Erkenntnis der Lage begann ein eifriges Suchen nach dem Wege des Heils. Das Ziel wurde nach vielem Tasten und Verhandeln auf einem Umwege erreicht. Am 12. Mai 1511 schlossen die Stadt und die Herzöge von Jülich-Berg und Kleve mit dem kölner Kurfürsten Philipp von Daun einen Münzvertrag ab. Es war derselbe Kurfürst Philipp, welcher mit der Stadt seit seinem Regierungsantritt 1508 wegen angeblicher Hoheitsrechte in erbittertem Streit lag, ein Streit, der den Rest seines Lebens ausfüllte und ihn sogar zur Appellation an den Papst veranlaßte; über die Ungehörigkeit solchen Schrittes mußte er sich aber vom Kaiser eines Besseren belehren lassen. Gemeinsame Not hatte die feindlichen Parteien an den Verhandlungstisch gezwungen.

Der Vertrag, in dem Jülich, Kleve und Köln ganz allein die Gebenden waren, bestimmte, daß hinfort keine andere Münze als auf den Fuß des Radergeldes geschlagen werden dürfe. Gleichzeitig wurden Kurse für die verschiedenen Arten von Gulden festgelegt und zwar [1 Sh = ½ Alb.; 1 Mk = 6 Alb.]:
Rheinische Gulden3 Mark 5 Schilling = 20½ Albus
Kaufmannsgulden3 Mark 4 Schilling = 20 Albus
Oberländische Gulden24 Albus
Goldgulden26 Albus

Die drei ersten waren Rechnungsgulden, welche von Alters her noch bestanden, für Köln kam wohl nur mehr der oberländische zu 24 Albus in Betracht.

Die neue Ordnung sollte gelten, vom St. Bartholomäustage (24. August) ab. Im Handel und Wandel mußte ausschließlich nach Radergeld gerechnet werden. Zuwiderhandeln, nicht weniger die Ausfuhr schwerer Münzen war mit strengen Strafen bedroht, dem Angeber wurden 5 Goldgulden versprochen. Sämtliche bis dahin von Jülich, Kleve und der Stadt Köln geschlagenen Münzen verloren von einem bestimmten Zeitpunkt an ihre Zahlkraft und waren nur mehr zu niedrigeren Sätzen einstweilen im Verkehr zugelassen. Jeder Münzstand behielt seinen eigenen Wardein bei, über allen wachte der gemeinsame Probierer. Jährlich gab es zwei Probationstage zur Rechenschaft über die Ausprägungen, am zweiten Tage nach Martini in Köln und am Donnerstag nach Pfingsten in Düsseldorf. Dem Rat von Köln lag es ob, etwa gegen ihren Eid handelnde Münzbeamte auf den Probationstagen selbst zu verhaften und nach Gebühr zu strafen. Eine einzige Vergünstigung hatte Kleve für sich durchgedrückt, nämlich das Recht, nebenher noch andere Goldgulden auf den Fuß des brabantischen Philippusguldens zu prägen und außerdem auch große silberne Stücke zu 28 Stüber für einen Goldgulden, die das Feingewicht von 26 Raderalbus haben mußten, beides augenscheinlich für den Handel mit den Niederlanden gedacht. Kleve hat von diesem Zugeständnis keinen Gebrauch gemacht, wohl aber, für das Silberstück, Jülich und die Stadt Köln, deshalb darf angenommen werden, daß es stillschweigend für alle galt.

In Ausführung des Vertrages veröffentlichte der Rat am gleichen Tage eine Münzordnung, in welcher gewisse im Umlauf befindliche Münzen tarifiert und zunächst noch weiter zugelassen wurden, unter diesen auch die städtischen Goldgulden zu 4 Mark 4 Heller, Stößer zu 2 Albus 9 Heller, Albus nach Vertrag 1481 und 1493 je zu 1 Albus, Kronenalbus zu 11 Hellern. Von Bartholomäi (24. Aug.) ab galten von Hellern außer Raderhellern, gewissen kurkölnischen und jülichern nur noch die städtischen Kronenheller, das sind diejenigen mit den drei gegeneinander gestellten Kronen (27). Bis dahin hatte der Goldgulden 50-52 kölnische Albus, der Raderalbus 25 Kurantheller gegolten. Es war also ein großer Abschlag.

Zusätzlich gab der Rat am 22. August bekannt, daß er die Kronenheller, welche bis dahin zu 2 Heller umgelaufen seien, bis zum Bartholomäustag, also bis zum übernächsten Tag (!) vor dem Rathaus einwechseln wolle. Niemand dürfe aber mehr als für zwei Gulden bringen; wer mehr besitze, müsse wegen des Überschusses einen Monat warten. Der Gulden werde ihm dann zu 4 Mark 1 Blanken oder 26 Raderalbus berechnet.

Bevor jedoch der geschilderte Vertrag in Wirksamkeit trat, vollzog sich auf Grund desselben die Aufnahme der Stadt Köln und der beiden Herzöge in den kurfürstlichen Gesamtverein, mittelst Urkunde vom 26. Juli 1511. In dieser bekennen die genannten Drei, vor kurzem die rheinischen Kurfürsten, Uriel von Mainz, Philipp von Köln, Richard von Trier und Ludwig Pfalzgraf ersucht zu haben, sie in ihren Münzverein zuzulassen. Darauf folgt die erste Fassung des Vertrags von 1488 im Wortlaut, alsdann das Gelöbnis, die Bestimmungen alle unverbrüchlich halten zu wollen und schließlich die Beschreibung der für die Neueintretenden maßgebenden Gepräge nebst deren Fuß. Für Köln sind dies:
Gulden: 107 auf 1½ Mark 18½ Karat 3½ weiß (Silber) 2 rot (Kupfer) -- 3,276 g rauh, 2,525 g fein.
  Vs. 4 Kurwappen und Moneta nova aurea renens nebst Jahreszahl.
  Rs. Unser Stadt Köln Wappen mit einer Umschrift.
Große Pfenniggroschen oder Dreizehner = 2 Albus: 80 p. Mark 8½ ₰ fein -- 2,923 g rauh, 2,080 g fein.
  Vs. Vier Kurwappen.
  Rs. Patron in Brustbild mit Wappen, Name und Titel.
Albus = 1/26 Gulden: 118 p. Mark 6 ₰ 6 gr -- 1,981 g rauh, 1,032 g fein.
  Vs. 4 Kurwappen moneta nova in - Münzort.
  Rs. Eigenes Wappen in großem Schild, Name und Titel.
Schilling = 1/2 Albus: 13 p.Lot 5 ₰ 12 gr -- 1,124 g rauh, 0,515 g fein.
  Vs. 4 Kurwappen.
  Rs. Patron mit Wappen.
Raderpfennig = 1/8 Albus: 50 p.Lot 4 ₰ 20 gr -- 0,292 g rauh, 0,117 g fein.
  3 Kronen über vierfeldigem Schild.
Raderheller = 1/12 Albus: 62 p.Lot 4 ₰ fein -- 0,235 g rauh, 0,078 g fein
  In der Mitte ein Rad, darunter 3 Kronen.

Man nahm das gemeinsame Gepräge damals als Hauptsache, heute haben wir uns gewöhnt, die Seite mit dem Sonderwappen und dem Namen des Prägenden als das Wesentliche anzusehen.

Der Schlagschatz sollte nach dem Gefallen eines jeden sein, wie er sich am Besten mit seinem Münzmeister vertragen könne. Der gemeinsame Probierer erhielt außer dem Ersatz seiner Auslagen und Reisekosten von jedem der Beteiligten 7 Gulden rheinisch im Jahr und abwechselnd von jedem alle 4 Jahre ein Hofkleid. (Dies bezog sich auf die Zeit, als nur vier Teilnehmer waren, jetzt bedurfte es sinngemäßer Änderung, die nicht ausblieb). Jede Münzstätte mußte eine Probierbüchse besitzen, in welche der Münzmeister Belegstücke aller Werke hineinlegte, und diese mußte zu jedem Probationstag zur Stelle sein. Letztere fanden zweimal im Jahr statt, abwechselnd in Mainz, Bacharach, Koblenz und Bonn.

Das Wertverhältnis der Edelmetalle zu einander stellte sich nach Obigem 2,525 g Feingold + 0,477 g Feinsilber im Goldgulden gleich 26 mal 1,032 g Feinsilber im Albus zuzüglich 3% für die höheren Prägekosten = 1,063 g oder Gold: Silber wie 10,75 : 1.

Als Münzmeister bestellte der Rat am 12. September den Heinrich von Coisfelt, am gleichen Tage als Wardein den Arnt von Hamant. Ersterer erklärte bei dieser Gelegenheit, der deutzer Münzmeister könne mit der Hand wirken, er selbst dagegen nicht. Er scheint also kein gelernter Fachmann gewesen zu sein. Vermutlich ist er mit dem 1506 erwähnten Asseymeister ein und dieselbe Person.

Doppelalbus wurden um diese Zeit vom Münzverein nicht mehr geprägt, deshalb hat auch Köln keine mehr ausgehen lassen, dagegen sind die anderen Sorten alle geschlagen worden. Die ziemlich vollständig und in verschiedenen Ausfertigungen vorliegenden Probationsprotokolle und Abschiede geben die genauen Zahlen über die Prägungen der einzelnen Münzstätten; für Köln sind in der Zeit von 1511 bis 1533 ein paar belanglose Lücken, die am allgemeinen Bild jedoch nur wenig ändern können. Die folgende Tabelle gibt die Ausmünzung der Stadt von 1511-1532 in Mark kölnisch.
GoldguldenAlbusSchillingePfennigeHeller
15116. Okt. Bonn 108 32
151226. Apr. Mainz55424146258108
4. Okt. Bacharach 308340718
151311. Apr. Koblenz 408776575235
3. Okt. Bonn112721196339390
15141. Mai Mainz2259165174850
2. Okt. Bacharach
151523. Apr. Koblenz1672929 120294
1. Okt. Bonn1653134 602546
15167. Apr. Mainz772454 6844
6. Okt. Bacharach56498 6537
151727. Apr. Koblenz90509 864
? Okt. Bonn160891 603155
151819. Apr. Mainz39408242770
4. Okt. Bacharach143 168
15199. Mai Koblenz44593141725
Herbst fehlt
152023. Apr. Mainz1177758071827237
1. Okt. Bacharach5224129179695
1521Frühjahr ausgefallen
30. Sept. Koblenz1325075482855137
15225. Mai Bonn6880462267726
Herbst ausgefallen
152320. Apr. Mainz14480229438229
5. Okt. Bacharach711076
152411. Apr. Koblenz46121636
3. Okt. Bonn29846
1525Frühjahr ausgefallen
2. Okt. Mainz81 1840
152616. Apr. Bacharach23799
1. Okt. Koblenz11 64732
15276. Mai Bonn28 381261
7. Okt. Mainz18 989
152827. Apr. Bacharach47 1241
5. Okt. Koblenz40 2539
152912. Apr. Bonn41 1863
Herbst ausgefallen
15302. Mai Mainz69 1502
3. Okt. Bacharach33 767
153124. Apr. Koblenz32 1991
2. Okt. Bonn28 908
153215. Apr. Mainz55 50797
Summe2194142007354392253353

Es haben dann noch Versammlungen im Herbst 1532 und Frühjahr wie Herbst 1533 stattgefunden, bei denen jedoch die Prüfung der Büchsen nicht vorgenommen worden ist weil die Prägung zu geringfügig war und man deshalb bis zum nächsten Mal verschoben hat. In der Tabelle kommt jeder Jahrgang der Münzen dreimal vor. Im Frühjahr neben den vorjährigen Prägungen zum ersten Mal, im Herbst allein zum zweiten und im folgenden Frühjahr zum dritten Mal. Bei der Frühjahrsprobation ist also in der Regel mit zwei Jahrgängen zu rechnen, sofort nicht, wie gewiß oft geschah, unter alten Stempeln weiter geprägt worden ist. Auch kann das eine oder andere Werk ausgegangen sein, ohne daß eine Probe davon aus Nachlässigkeit oder Absicht in die Büchse gelegt und das Werk in der Liste verzeichnet worden ist. Im großen Ganzen gibt aber die Tabelle einen richtigen Überblick über die Prägungen, die sich im Gegensatz zu späteren Zeiten als recht beträchtlich ausweisen, besonders für Gold. Staunen erregen muß die außerordentlich große Pfennigvermünzung, insgesamt über 31 Millionen Stück, eine Zahl, die allein schon geeignet war, die Währung zu gefährden oder gar zu zerstören.

40. Goldgulden 1511. ... bis 45. Schilling 1512. [S.34-36]


Pfennige und Heller o.J. ab 1512 [S.36ff]

Im Jahre 1512 begann man mit der Pfennig- und Heller-Prägung; diese Münzen sind nicht datiert und es ist unmöglich, sie bei bestimmten Jahrgängen einzuordnen. Deshalb erscheint es angezeigt, sie der besseren übersicht halber an dieser Stelle alle zusammen aufzuführen.

Alle Pfennige sind schüsselförmig und haben einen Perlenkreis. Diese beiden Eigenschaften bilden das unterscheidende Merkmal der rheinischen Pfennige, wie der Hohlring das der Heller. In ganz Westdeutschland sind sie in dieser Form geprägt worden. Wahrscheinlich hat man die Schüsselform bzw. den Hohlrand gewählt, um den Münzen eine größere Widerstandsfähigkeit zu geben. Tatsächlich haben sie auch die Zeiten besser überdauert, als die flachen kleinsten Münzen anderer Gegenden.

46-59. Pfennig o. J. [S.36f]

Die vorstehend beschriebenen Verschiedenheiten vertreten natürlich nur einen kleinen Teil der Stempel für die ungeheuere Masse der ausgeprägten Pfennige. Wenn sie in größerer Vollständigkeit beisammen wären, würde zwar nicht die Einreihung unter die Folge der datierten Münzen, aber doch vielleicht durch allerlei Anhaltspunkte die Feststellung der zeitlichen Reihenfolge möglich sein. Vermutlich wurde mit jedem Jahr die Zahl der Perlen geändert und innerhalb der einzelnen Jahre noch kleine Unterschiede angebracht. War der durch die Form der Münze beschränkte Wechsel erschöpft, dann wird man auffallendere Zeichen wie Kreuze, Rosetten und dergl. angebracht haben. Den Stempel mit den einzelnen Kronen (59) möchte man seines sorgfältigen Schnitts wegen an den Anfang der Reihe legen, wenn nicht die Vorschrift des Vertrages so klar von drei Kronen über dem Schild spräche.

60. Heller o. J. bis 62. Heller o.J. [S.38]

Beide Sorten Heller müssen nach 1511 geschlagen sein, denn vorher gab es keinen Vorwand, das Rad zu führen. Wann eine Änderung des Gepräges beliebt wurde, ist in den Quellen nicht vermerkt. 60 halte ich für die erste Art, weil das sechsspeichige Rad auch auf dem ersten Schilling von 1511 angebracht ist. 62 könnte der flachen Kronen wegen in der letzten Zeit des Münzvertrags liegen, als schon keine anderen Münzen mehr geschlagen wurden. Ausgewiesen sind Heller nur für 1526 während des in Frage kommenden Abschnitts.

Auf der Frühjahrsprobation 1512 fand sich, daß die städtischen Münzen zum Teil unterhaltig ausgefallen waren. Deshalb wurde der Münzmeister um 25, der Wardein um 7 Gulden gestraft. Coisfeld war entweder unerfahren oder er wollte einen unerlaubten Nutzen für sich herauswirtschaften. Für die Stadt war das Vorkommnis als Anfang im Münzverein nicht erfreulich. Die Versammlung bestimmte ferner, daß der Generalwardein einen Knecht anstellen dürfe, welchem jeder Münzverwandte an jedem Probationstag einen Viertel Gulden zu reichen hatte. Jährlich macht dies acht Gulden aus.

Der nächste Tag, Herbst 1512 verordnete, daß in Zukunft geprägt werden müsse im Verhältnis von 4 Mark halben zu 1 Mark ganzen Albus und 4 Mark Pfennige zu 1 Mark Heller; ob man sich genau danach gerichtet hat, ist zweifelhaft.

Im Jahr 1512 hat die Stadt außer Kontrolle des Münzvereins und deshalb ohne Nachweisung einen der neu aufgekommenen Guldengroschen prägen lasssen, wozu die Klausel des Vertrags vom 12. Mai 1511 den Herzog von Kleve berechtigte. Es war der Gegenwert des Goldguldens in Silber im 26 fachen Feingewicht des Raderalbus und offenbar für den Verkehr nach dem Nordwesten bestimmt. Sinngemäß mußte die Prägung auch der Stadt Köln frei stehen, deren Großhandelsverkehr nach jener Gegend kaum geringer gewesen sein wird, als der des ganzen Herzogtums.

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts hatten die deutschen Silberbergwerke durch verbesserten Betrieb einen ungeahnten Aufschwung genommen und ihre Ausbeute in kurzer Zeit vervielfältigt. Die gewonnenen Silbermengen waren so groß, daß die Bergherren, hauptsächlich Sachsen, Mansfeld, Tirol, Salzburg, Braunschweig, sie unmöglich in der bisherigen Weise zu Groschenmünze verprägen konnten. Der Verkauf des rohen Silbers hätte bei der plötzlich emporschnellenden Konkurrenz wahrscheinlich kein befriedigendes Ergebnis gebracht, deshalb entschloß man sich allenthalben nach dem Vorgang des Erzherzogs Sigismund, große Stücke im Wert eines rheinischen Goldguldens zu schlagen. Sie wurden meist zu 8 aus der Mark und 15 Lot Feingehalt ausgebracht, stellenweise, wie in Tirol, auch etwas schwerer und entsprechend minderhaltig.

63. Guldengroschen 1512. ... bis 68. Schilling 1513. [S.39-42]


1513-1515 [S.42-44,46]

Das Jahr 1513 brachte für die Stadt eine schwere Erschütterung. Seit den blutig unterdrückten Unruhen von 1482 gab es viele Unzufriedene, welche auf die Möglichkeit eines Putsches lauerten. Mehrfach war versucht worden, das Regiment des Rats zu stürzen; bequeme Vorwände boten die unleugbar vorhandenen Mißbräuche. Immer aber waren solche Unternehmungen mißglückt. Am widerhaarigsten betrugen sich die Steinmetzen, bei allen Tumulten und Messerstechereien waren sie beteiligt. Der unruhigen Gesellen vermochten die Zunftmeister nicht Herr zu werden; sie baten den Rat um sein Einschreiten, als wieder einmal eine Prügelei die Ruhe gestört hatte. Dieser ließ einige der Rädelsführer zu Turm bringen, bei einem fehlgeschlagenen Versuch zu ihrer Befreiung kamen noch ein paar Schreier dazu. Das wäre soweit glatt verlaufen, wenn nicht die Zünfte sich auf die Seite der angeblich zu Unrecht Festgesetzten gestellt hätten mit dem Verlangen jene frei zu lassen. Der Rat gab unglücklicher Weise nach und auf ein solches Zeichen von Schwäche folgten große Forderungen und Anklagen, die mit der Sache selbst gar nichts zu tun hatten. Berauscht von dem Erfolg bemächtigte sich jetzt der freiheitstrunkene Pöbel der Leitung, drängte die Zünfte bei Seite und übte durch eine Art Räte-Regierung den vollendeten Terror in der Stadt aus. Unter dem Druck dieser Leute wurden alle unliebsamen Personen aus dem Rat entfernt, eine Anzahl derselben sowie höhere städtische Beamte ins Gefängnis geworfen und peinlich verklagt. Der Grefe und die Schöffen, selbst an Leib und Leben bedroht, verurteilten im Januar die Meisten der Angeklagten zum Tode, wie das von ihnen verlangt wurde. Den Spruch vollzog man alsbald mit dem Schwert. Unter den Gerichteten befanden sich die beiden regierenden Bürgermeister. Der Sieg der Straße wurde mit Prozession, Dankgottesdienst und allerlei Festen ausgiebig gefeiert. Dann begannen die Beratungen über die Verfassung, welche nahezu das ganze Jahr ausfüllten. Am 16. Dezember 1513 wurden die Änderungen in einem Transfixbrief, dessen Inhalt hier nicht interessiert, zusammen gefaßt und dem Verbundsbrief zugefügt.

Die Verwandten und Freunde der Opfer ruhten indessen nicht, bis sie Genugtuung für die Frevel erlangt hatten. Sie gingen bis an den Kaiser. Dieser, ohnehin mißstimmt wegen der Ausschaltung der kaiserlichen Gerichtsbarkeit, zwang die Stadt zum Eingeständnis begangenen Unrechts und zog selbst eine Buße von 11400 Goldgulden ein. Die Witwe eines der hingerichteten Bürgermeister, Johanns von Rheydt, verklagte obendrein den Rat auf Rückgabe des beschlagnahmten Vermögens und erzielte ein obsiegendes Urteil.

So mußte wieder einmal die Allgemeinheit büßen für die Sünden einzelner Aufwiegler, wie das so zu geschehen pflegt. Die städtischen Finanzen litten naturgemäß stark durch diese Dinge; dies mag auch sein Teil an der beklagenswerten Münzzerrüttung verschuldet haben, trotz dem Rückhalt am Münzverein.

In diesem hatte die Stadt bei dem inneren Wirrsal auch noch weitere Anstände wegen ihrer ausgeprägten Gelder. Auf der Frühjahrstagung 1513 war wiederum Veranlassung, den kölnischen Münzmeister mit Strafe zu belegen, diesmal war er im Rückfall, deshalb kostete es 50 Gulden. Die Vereinsgenossen können von dem neuen Mitglied nicht besonders erbaut gewesen sein. Dabei verlangte die Stadt auch noch die Erlaubnis, besondere Sorten prägen zu dürfen, halbe Gulden und halbe Heller, was die Versammlung jedoch ablehnte. Im Herbst wurden die Bußen für straffällige Beamte neu geregelt und zwar sollten in Zukunft sowohl der Münzmeister wie der Wardein für jedes Werk, welches mehr als 3 gr zu gering wäre, einen halben Gulden zahlen - wahrscheinlich zu ergänzen für jede Mark eines solchen. Auch mußte der Wardein vom Lot bis zur Mark aufziehen, d. h. die Stückelung der größeren Sorten durch Einzelwägungen genau feststellen. Da in Folge der früheren Anweisung jetzt zu viel Schillinge im Umlauf waren, wurde nunmehr bestimmt, daß auf jede Mark halbe auch eine Mark ganze Albus geprägt werden müsse. Ferner beschloß man, in geringer Anzahl, mehr nicht als 2 oder 3 Mark, halbe Gulden zum Versuch zu schlagen. Von der Erlaubnis hat, so viel wir wissen, niemand Gebrauch gemacht.

Obwohl bei Cappe 1287-89 dreierlei Albus von 1514 verzeichnet sind und sich auch im Historischen Museum drei Stempel dazu befinden, habe ich doch keine ausfindig machen können. v. Merle kannte sie nicht. Allerdings sind die noch vorhandenen Stempel niemals zum Prägen benützt worden und bei der bekannten Unzuverlässigkeit Cappes wäre es gut möglich, daß er anstatt greifbarer Münzen das in Köln vorhandene, durch Hartzheim hergestellte Stempelinventar aus Abklatschen auf Papier benutzt hat.

69. Schilling 1514. [S.44]

Gegen den bereits von früher her verdächtigen kölner Münzbetrieb wurde auf dem Probationstag zu Mainz im Mai 1514 ein häßlicher Vorwurf erhoben. Es sollten ohne Wissen von Münzmeister und Wardein dort, vermutlich vom obersten Münzknecht, gegen 200 Gulden in ganzen Albus geschlagen worden sein, denen an Gehalt 11 und 12 gr abgingen. Daraufhin schritt man zur Verhaftung des Münzmeisters Coisfeld, der doch wohl nicht ganz fleckenlos gewesen sein wird und hielt ihn in Mainz in Gewahrsam. Die städtischen Gesandten mußten die Sache daheim untersuchen lassen und binnen einem Monat nach Mainz berichten. Bei der nächsten Tagung fehlt die kölnische Büchse, der Münzmeister war wahrscheinlich noch nicht frei gegeben, jedenfalls hatte er nicht prägen dürfen.

Aus dem Mai 1514 findet sich die Nachricht, daß dem gemeinen Probierer Meister Michel, von wegen eines ehrbaren Rats der Stadt Köln sein Hofkleid, nämlich 6 Ellen englisches Tuch, mit 6 Goldgulden bezahlt worden sei.

Im Herbst wurde der Antrag gestellt, grobe Silbermünzen im Wert von ganzen, halben und viertel Goldgulden zu schlagen, was bisher verpönt gewesen und von den Kurfürsten im Interesse ihrer goldenen Gulden stets heftig bekämpft worden war. Die Räte erklärten, für solch wichtige Angelegenheit keine ausreichenden Instruktionen zu haben, deshalb vertagte man die Beratung darüber. So wurde es noch einige Male gemacht und dann die Sache sachte unter den Tisch befördert. Natürlich; die Kurfürsten hatten wohl Gold aus ihren Zöllen zur Verfügung, an Silber aus eignem Anfall dagegen nur ganz wenig - Trier und Köln verfügten über eine geringe Ausbeute - so daß sie in der Förderung der Silberprägung im Großen keinen Vorteil finden konnten.

70. Goldgulden 1515. ... bis 74. Ratszeichen 1515. [S.44-46]

Die Frühjahrsprobation 1515 brachte einen Wechsel im Münzmeisteramt. Die Untersuchung gegen den verhafteten Coisfeld war vermutlich nicht zu dessen Gunsten ausgefallen, wenn auch die Protokolle über ihr Ergebnis nicht berichten. Es heißt nur, der stadtkölnische Münzmeister sei beurlaubt, d. h. entlassen worden. An seiner Stelle wurde Heinrich von Lynnar angenommen und von den Räten vereidigt. Wahrscheinlich hatte er schon vorher mit dem Prägen begonnen und sind alle in der Probation ausgewiesenen Münzen von ihm. Lynnar war bis dahin in Mülheim im Dienst des Herzogs von Jülich und Berg tätig gewesen; er ist derselbe, den der kölner Rat 1502 mit Anderen ausgewiesen hat. Ob man ihn damals tatsächlich gezwungen hat, die Stadt zu verlassen, ist nicht überliefert. Der städtische Wardein war gestorben, ihn ersetzte jetzt Severyn von Myle.

Im Herbst verbot der Probationstag für die nächste Zeit jede Prägung von Pfennigen oder Hellern, nur das bereits vorbereitete Metall durfte noch vermünzt werden. Albus und halbe Albus sollte man in gleichen Mengen schlagen.

75. Schilling 1516. [S.46]

Das Jahr 1516 brachte wieder ein großes Silberstück im Wert eines Goldguldens, von welchem die Akten nichts wissen. Im Gegensatz zu den vorbeschriebenen Münzen gleicher Größe fällt es durch ziemlich rohen, unbeholfenen Stempelschnitt auf, so daß es Wunder nimmt, wie der Rat so etwas gut geheißen haben kann, wo doch Besseres zu haben war und das Verständnis für hübsche und geschmackvolle Arbeit damals gewiß nicht mangelte.

76. Guldengroschen 1516. ... bis 79. Ursulamünze o.J. [S.47-50]

Die Buchstaben haben dieselben Zierformen wie die der Dreikönigentaler. Die verständnislose Behandlung des Ornaments und der Figuren sowie die archaistischen Buchstaben lassen das Gepräge als unzweifelhaften Zeitgenossen des zweiten Dreikönigentalers (78) erkennen. Die mageren Kronen "kommen genau so vor auf dem Dukaten (423) von 1636, doch sind sie hier etwas kleiner. Es gab keine Punze, welche für die durch das Blumenkreuz bedingte Größe vollkommen gepaßt hätte. Die gedrehten Funken treffen wir auf Talern und Blafferten der gleichen Zeit an.

Als gewichtiges Zeugnis gegen die Entstehung des Gepräges zur Zeit der Inkunabeln spricht die sauber hergestellte Klippe in Talergewicht. Wie schon oben hervorgehoben, sind Klippen der frühen Zeit durchaus fremd; deshalb werden solche Stücke gerne angezweifelt. Das vorliegende ist aber unbedingt echt, allerdings zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt, als man bisher angenommen hat.

Auch dieses Stück wird, da jeder Hinweis auf den Stadtstaat als solchen fehlt, der Privatindustrie gehören und wie die Dreikönigentaler an die Reliquienverehrer verkauft worden sein.


1517-1518 [S.51f]

In der Reihenfolge der Probationsprotokolle fehlt dasjenige vom Herbst 1517, dagegen hat sich ein Abschied ohne Datum erhalten, welcher an diese Stelle gehören muß. Es ist in demselben die Rede von Schillingen des Bischofs von Osnabrück, die dieser auf den Schlag der rheinischen Kurfürsten habe ausgehen lassen. Vor denselben hatte der kölner Rat bereits am 4. März 1517 den von Frankfurt gewarnt, ebenso am 29. März der Erzbischof von Mainz. Darauf wurden diese Münzen, die in Wirklichkeit Viertel Schillinge osnabrücker Rechnung oder 1/72 Goldgulden waren und nicht 1/52 nach rheinischer zu sein vorgaben, in Frankfurt verboten. Es hätte diese Sache also eigentlich schon im Mai vorgebracht werden können, allein dies unterblieb, wie das vorhandene Protokoll lehrt. Jedenfalls datiert die Angelegenheit den Abschied auf das Jahr 1517 und er kann eben nur im Herbst liegen. Auf diesem Tag entschuldigt sich Lynnar wegen seines Ausbleibens bei der vorigen Probation. Seine Begründung wurde als triftig anerkannt.

Den Räten war bekannt geworden, daß fremde unterhaltige Goldmünzen von den Münzmeistern und Wechselern nicht, wie vorgeschrieben, zerschnitten, sondern wieder ausgegeben wurden. Deshalb waren sämtliche Münzmeister und Wardeine vorgefordert und gewarnt worden. Ferner solle viel Silber aufgekauft und ausgeführt werden. Lynnar sagt dazu als Einziger aus, daß er Gold stets zerschnitten an die Münze geliefert habe. Nebenbei betreibe er einen Handel mit Gold und Silber. Letzteres kaufe er in Polen, Leipzig und anderen fremden Orten wie Frankfurt, Antwerpen, ebenso wie andere Kaufleute und lasse es auswärts wieder weiter verkaufen. Was er indessen im Bereich des Münzvereins kaufe bleibe auch in dessen Gebieten.

Bald danach ist Lynnar gestorben; im April 1518 wurde die Tatsache mitgeteilt und als neuer Münzmeister für die Stadt Johann von Eltmer (auch Eltmoche) zugelassen und vereidigt. Im Herbst 1518 wurde auch der städtische Wardein Myle als verstorben gemeldet, aber erst im darauf folgenden Frühjahr ein Nachfolger für ihn in der Person des Kaspar Rave bestellt. Wer in der Zwischenzeit die Wardeinsgeschäfte wahrgenommen hat, wird nicht gesagt. Über eine im Herbst vorgenommene Probation, die in Bonn hätte statt finden müssen, verlautet nichts. Da die folgende im April 1520 zu Mainz war und stets der richtige Turnus beobachtet worden ist, muß das Protokoll verloren gegangen sein.

80. Goldgulden 1518. ... bis 88. Schilling 1520. [S.52-55]


1520, Prägekosten [S.55f]

Der uns unter dem Namen Meister Michel bekannte Generalwardein war mit Tod abgegangen, als Ersatz wählte der Probationstag vom April 1520 den bisherigen trierer Spezialwardein Balthasar Wysselmann. Auf demselben Tage überreichten die Münzmeister eine Berechnung über die Prägekosten bei Albus und Pfennigen, die dartun sollte, daß es nicht möglich sei, auf den bestehenden Fuß zu arbeiten. Sie hat folgenden Inhalt:

Vorstellung der Münzmeister.

Die Albus, die unsere gnäd. Herren schlagen, halten 6 ₰ 6 gr und wenn man die Gulden zu 26 Albus rechnet, so kommt die feine Mark Silber auf 8 Gulden 18 Albus 4 Heller; bei 27 Albus, wie er jetzt gilt, kommt die Mark und macht der Münzmeister daraus 8 Gulden 10 Albus 4 Pfg.
Nun kostet die Mark Silber 8 Gulden 10 ß in Gold, macht :8 Gulden13 Albus
Unkosten der Münzmeister:
Lohn der Münzgesellen 1 Gulden von 14 Mark,
macht auf die Mark fein Silber : 3 Albus5 ₰
für Abgang auf der Schmiede auf 14 Mark
ein Lot macht auf die Mark fein Silber : 7 ₰
Kohlen und Tiegel per Mark fein : 1 Albus
1 Mark Schickung kostet : 7 ₰
für Eisenschneider und Schmiedlohn : 1½ Albus
Weinstein, Salz, Holz und Weißmachen : 4 ₰
Verlust beim Gießen und Weißmachen 1 Quintlein Silber : 3½ Albus
Somit Silberkauf und Unkosten zusammen :8 Gulden23 Albus6 ₰
richtig :24 Albus7 ₰

Noch nicht gerechnet des Münzmeisters Belohnung, noch Zehrung, noch sein Gesindlohn und Anderes.

Pfennige sollen halten 4 ₰ 20 gr, 50 Stück auf das Lot macht für die feine Mark 9 Gulden 5 Albus 224/116 Pfg.
Unkosten: Silber 1 Mark8 Gulden13 Albus
Dem Gesellen von 8 Mark ₰ 1 Gulden zu Lohn : 8½ Albus
per Mark Silber 1½ Mark Schickung : 1 Albus2 ₰
An die Gesellen für Abgang auf der Schmiede
auf 8 Mark ein Loth thut per Mark fein : 1½ Albus
Von einer Mark Werk 1 Albus Schlagsatz macht auf die Mark fein : 2½ Albus
Kohlen, Tiegel per Mark fein : 1½ Albus
Verlust beim Gießen und Weißmachen 1½ Quintlein : 5 Albus4 ₰
Eisenschneider und Schmiedlohn : 1½ Albus
Weinstein, Salz, Holz und Weißmachen : 4 ₰
Summe (In der Handschrift: 9 Gulden 7½ Albus) :9 Gulden9 Albus6 ₰

Man möge deshalb gestatten zu machen:
Albus6 ₰ fein120 per Mark
1/2 Albus5 ₰ 6 gr212 per Mark
Pfennig4 ₰ 18 gr52 per Loth
Heller3 ₰ 20 gr62 per Loth

Ein Bescheid wurde den Münzmeistern auf diesem Tage nicht erteilt, sondern die Beschlußfassung einem für Donnerstag nach Jacobi 1520 nach Boppard ausgeschriebenen Kapitelstag vorbehalten. Dieser aber traute sich nicht, eine Änderung zu verantworten, hielt es aber für angezeigt, die Angelegenheit dem Kaiser zu unterbreiten behufs Erlasses einer allgemeinen Reichsmünzordnung. Früher war der Münzverein etwas selbständiger und selbstbewußter aufgetreten. Zum Trost folgt der weise Zusatz: "soll doch inne eynes yeden gefallen sten, ob er müntzen wulle oder nit."

1520 ward der Stadt die Ehre zu Teil, den jungen Kaiser Karl in ihren Mauern zu beherbergen. Der feierliche Einzug fand am 30. Oktober, die Huldigung am 3. November statt. Bei dieser Gelegenheit ließ sich der Kaiser, wie üblich, als Mitglied des Domkapitels einschreiben. Durch diese Förmlichkeit wurden keine Rechte innerhalb der Städtischen Gemeinschaft erworben; die Domherrn aber, welche in Köln nur aus dem Hochadel genommen wurden, konnten sich noch einmal eines erlauchten Genossen rühmen. Nach Karl V. ist kein Kaiser mehr in Köln gewesen.

89. Goldgulden 1521. ... bis 95. Goldgulden 1522. [S.56-58]

Was es für eine Bewandtnis hat mit der fortgesetzt vorkommenden zwiefachen Form des mainzer Rades, vermag ich nicht zu sagen. Auf kurfürstlichen Münzen derselben Zeit werden offenbar dadurch, neben anderen Merkmalen, zweierlei Münzstätten unterschieden. Dieser Grund dürfte hier nicht vorliegen, denn es ist höchst unwahrscheinlich, daß die Stadt in zwei getrennten Betrieben geprägt haben sollte, zumal bei der verringerten Erzeugung der letzten Jahre. Eine Bedeutung hat aber diese Doppelgestalt jedenfalls; vielleicht ist es die Kennzeichnung für die beiden halben Jahre zwischen den Probationstagen.

96. Schilling 1522. [S.58]


1523-1529 [S.58-61]

Angesichts der vielen Klagen, welche aus dem ganzen Reich über die üblen Zustände im Münzwesen einliefen, hatte der Kaiser endlich Einladungen nach Nürnberg zu einer allgemeinen Beratung für das Jahr 1523 ergehen lassen. Es durfte dabei auch eine Auseinandersetzung zwischen den Bergherren, d. h. denjenigen Ständen, welche eigene Silberbergwerke besaßen, und denen, die das erforderliche Metall kaufen mußten, erwartet werden. Die Stadt Köln gehörte zu den Letzteren. Seitens des Münzvereins wurden zu der Versammlung abgeordnet der Generalwardein, die Münzmeister der Kurfürsten von Mainz, Köln und Pfalz, sowie der städtische Johann von Eltmer. Die Sachverständigen aus dem ganzen Reiche kamen zu keinem brauchbaren Vorschlag, weil die Gegensätze nicht zu überbrücken waren, so daß der Probationstag des Münzvereins sich im Herbst 1523 zu dem kühnen Beschluß aufschwang, die Münzverwandten würden für sich allein eine Ordnung schaffen, wenn der nächste Reichstag keine Verbesserung der allgemein zerrütteten Verhältnisse durch ein Münzgesetz bringen sollte.

Die erhoffte Regelung von Reichs wegen blieb zunächst aus. Die Stadt veröffentlichte deshalb, jedenfalls im Einverständnis mit den Vereinsgenossen, im Herbst 1524 ein Mandat, durch welches der Goldgulden, dessen Kurs mittlerweile auf 30 Albus geklettert war, wieder auf die satzungsmäßigen 26 Albus herunter gesetzt wurde, das Silbergeld entsprechend. Die später erlassene Reichsmünzordnung aus Eßlingen [Nach Eßlingen war das Reichsregiment kurz vorher verlegt worden, weil Nürnberg sich der Lehre Luthers zugewandt hatte.] vom 10. November 1524 befriedigte im Westen ganz und gar nicht, da sie die wichtigsten Interessen dieser Gebiete vollständig außer Acht ließ und auch sonst ziemlich verfehlt war. Sie brachten unter Anderem die Bestimmung, daß auf sämtlichen Sorten, von der größten bis zur kleinsten, der Reichsadler nebst dem kaiserlichen Namen und Titel gesetzt werden müsse. Dies war den auf ihre Münzhoheit eifersüchtigen rheinischen Kurfürsten ganz und gar nicht genehm. Deshalb beschlossen diese wie die angeschlossenen Stände, die neue Ordnung überhaupt nicht zu publizieren und sie als nicht vorhanden anzusehen. Die Gegnerschaft gegen die Münzordnung ging so weit, daß der Verein dem Pfalzgrafen heftige Vorwürfe machte, als dieser im folgenden Jahre grobe Münze mit dem Reichsadler und dem kaiserlichen Titel versehen hatte, ohne die Kollegen vorher zu befragen. Wegen des letzteren Umstands entschuldigte er sich mit der Dringlichkeit, Silbergeld für seine Söldner im Bauernkrieg haben beschaffen zu müssen, doch die Kurfürsten beruhigten sich erst, als ihnen versichert wurde, daß die fraglichen Münzen keineswegs auf den Fuß der Eßlinger Ordnung geschlagen seien.

Man versteht, daß unter den geschilderten Verhältnissen die Vermünzung von Silber schließlich fast allenthalben eingestellt werden mußte. Innerhalb des Münzvereins gab ein Stand nach dem anderen das Schwimmen gegen den Strom auf, soweit die höheren Werte in Frage kommen. Nach den Prägelisten verloren Mainz und Pfalz am frühesten die Lust, bereits 1516, dann hörte Jülich-Kleve 1519 auf, Trier folgte 1521, beide Köln 1523, von denen die Stadt aber nochmals 1527 und dann wieder 1534 und 1535 Schillinge schlug, und Hessen 1526 nach sehr lückenvoller Tätigkeit. Über diese amtlichen Angaben hinaus gibt es freilich noch Albus von Mainz mit der Jahreszahl 1517 (in Mainz) und von Kurköln mit 1526 (bei Lückger). Nur Pfennige sind von den Meistern in erheblichen Mengen und gelegentlich auch noch Heller bis zum Auseinanderfallen des Münzvereins weiter geprägt worden. Weil die Kleinmünzen nicht so leicht auf ihren Fuß nachgeprüft werden konnten wie Albus und Schillinge, nahm man es bei diesen Prägungen vermutlich nicht so ganz genau, so daß die Münzmeister doch ihre Rechnung finden mochten. Denn sonst wäre ja der Beweis erbracht gewesen, daß es trotz aller Klagen möglich war, auf die Verschreibung zu schlagen.

Gold haben außer der Stadt noch Mainz und Kurköln fleißig ausgegeben, doch wird dies zusammen mit den Pfennigen kaum genügt haben, um einen regelrechten Betrieb in den Münzstätten durchzuhalten.

Die Raderalbus und besonders die Raderschillinge haben sich auffallend lang im Verkehr gehalten. Obschon während des 16. Jahrhunderts oft geklagt wird, daß alle Radermünze verschwunden sei, daß sie nach auswärts verführt und eingeschmolzen würde, zeigen die Funde bis über die Mitte des 17. Jahrhunderts noch große Bestände davon. Beispielsweise fanden sich in einem in den neunziger Jahren in Köln gehobenen Fund von um 1655 Bergungszeit etliche hunderte Raderalbus und mehr als zehntausend Raderschillinge, meist in so stark abgeschliffenem Zustand, daß vom Gepräge nur geringe Spuren zu erkennen waren, nicht wenige davon messerscharfe dünne Plättchen, die häßliche Schnittwunden zu verursachen geeignet waren. Man muß sich angesichts solchen Befundes wundern, daß so etwas damals als Geld umlaufen konnte und sinnt wohl dem Problem nach, welchen Zahlwert solche Münzen etwa gehabt haben mögen.

97. Goldgulden 1525. ... bis 99. Goldgulden 1527. [S.60]

Der Probationstag vom Mai 1527 beschloß, nochmals ein Mandat wie das letzte ergehen zu lassen, welches augenscheinlich nicht beobachtet worden war. Beim nächsten Tage wurde berichtet, daß die niederrheinischen Stände dasselbe gar nicht veröffentlicht hätten, angeblich, weil u. A. nicht klar daraus hervor gehe, wieviel Albus der Gulden denn eigentlich gelten solle. Es wurde jetzt festgestellt, daß er nur zu 26 Albus verstanden werden könne und solle. Dies bezog sich auf den Rechnungsgulden. Dann wurde bemängelt, daß der Goldgulden nicht gesetzt sei. Man machte geltend, daß er nach dem Wortlaut und in Wirklichkeit nicht mehr als 26 Albus wert sei, doch wurde er einstweilen mit 28 Albus bewertet, damit der plötzliche Abschlag von 32 nicht zu groß wäre. Die Meinung ging dahin, daß gerade die Stadt Köln am wenigsten Grund habe, sich der neuen Ordnung zu widersetzen, denn zur Zeit des Vertragsabschlusses (1511) habe der Gulden in der Stadt 48 Albus gegolten und der Sturz von 48 auf 26 sei jedenfalls einschneidender gewesen, als der jetzt nötig gewordene. Der Fehler lag indessen nicht an der einmaligen Satzung, sondern am fortgesetzten Steigen der Obermünzen, die dann immer wieder herunter gesetzt wurden, weil man keine durchgreifende Abhilfe finden konnte.

Halbe Heller zu schlagen wurde der Stadt 1528 auf ihren Antrag abgeschlagen. Die vergeblichen Anstrengungen des Reichstags zu Speier von 1529, eine vernünftige Münzordnung zu Stande zu bringen, fanden folgende Würdigung, daß nämlich "alsdann nyet allein den Churfürsten, fuersten unnd Iren Mitmuntzverwanten weiter unrait, spoth, hoyn, unnd nachteill, sunder auch dem gemeynen nutz und dem armen manne unwidderbrinklicher abbruch und verderbenn darauß folgenn und erwachsenn" werde.

100. Goldgulden 1530. ... bis 104. Goldgulden 1530. [S.61]


1531-1537 [S.63,65f]

Im Jahre 1531 hielten Kurköln, Jülich und die Stadt eine Sonderberatung in Münzsachen. Die Ansicht der dazu Verordneten war die, daß die niederrheinischen Stände wieder auf die Ordnung der Kurfürsten prägen sollten, wobei der Gulden auf 26 Albus zu belassen wäre. Aber es müsse den Münzmeistern einige Erleichterung am Gehalt oder an Gewicht gewährt werden, damit sie auch tatsächlich 26 Albus auf den Gulden schlagen könnten. Außerdem seien die fremden Münzen nach ihrem wirklichen Wert neu zu tarifieren. Letzteres geschah auf einem anderen Münztag zu Boppard am 22. Mai 1531, wobei zum ersten Mal die süddeutschen Batzen (= 4 Kreuzer, 1/15 Gulden) erwähnt werden. Sie wurden auf 13 Pfennige gesetzt, während Batzen genannt Zehner, das sind die Sechstel-Gulden oder Zehnkreuzerstücke, zu 4 Albus umlaufen durften. Zu einer Änderung des Fußes der Raderalbus und Raderschillinge konnte man sich nicht entschließen, nur bei den Pfennigen wurde etwas nachgelassen. Die Münzmeister durften bis zu 50 aus dem Lot machen, dies müsse aber sorgfältig und genau geschehen. Wo hier die Erleichterung sein soll, ist unerfindlich, denn schon 1511 war die erlaubte Stückelung der Pfennige 50 aus dem Lot. Es muß ein Schreib- oder Hörfehler vorliegen; die Protokolle wurden diktiert.

In der Prägeliste ist für 1531 ein Wechsel im städtischen Wardeinsamt vermerkt. Andere Quellen sagen darüber nichts, so daß die Namen der Ausscheidenden wie des Neueintretenden nicht bekannt sind.

105. Goldgulden 1532. ... 111. Schilling 1535. [S.63-65]

Auf dem Probationstag vom Frühjahr 1532 gab es Mißhelligkeiten, weil die Stadt Köln sich geweigert hatte, das letzte Mandat zu veröffentlichen, wenn nicht der Gulden auf 38 Albus und der Albus auf 16 Heller gesetzt würde. Der Beschluß über dieses ungewöhnliche Begehren wurde verschoben. Auf den folgenden Tag kam es überhaupt nicht zu Probationshandlungen. Trier fehlte. Zwar waren die Räte "anderer Geschäfte halber" in ihrer Herberge, weigerten sich aber, zu erscheinen. Die Übrigen gelobten einander, nur nach der Ordnung zu münzen, dagegen sollten die schwebenden Meinungsverschiedenheiten auf einer persönlichen Zusammenkunft der Kurfürsten erledigt werden. Wäre eine solche in absehbarer Zeit nicht herbei zu führen, dann solle man die Räte mit besonderen Vollmachten versehen, damit diesem Unrat begegnet werden könne.

Das Frühjahr 1533 brachte hellen Streit. Die Vollmachten reichten zu einer durchgreifenden Änderung nicht aus; Kurköln, Pfalz, Jülich, Hessen und die Stadt Köln verlangten, entsprechend dem Gehalt ihrer Nachbarn prägen zu dürfen und erklärten, die Tagungen nicht mehr beschicken zu wollen, bevor eine annehmbare Neuordnung für den Münzverein gefunden worden sei. Wenn ein Münzmeister münzen wolle, solle er sich nach der Verschreibung richten und auf dem Stempel ein Sternlein zur Unterscheidung anbringen lassen. Dies kann sich nur auf die Sorten ohne Jahreszahl, also Pfennige und Heller, beziehen, denn die anderen sind ja durch diese genügend gekennzeichnet. Damit war der Zerfall des Münzvereins eingeleitet.

Ein Kapitelstag in Boppard vom 25. Juli 1533 beschloß einmal wieder, bei der alten Ordnung zu bleiben, dagegen auf die gröberen Silbersorten etwas nachzulassen, damit deren Prägung möglich bleibe. Auch solle man Gulden, Halbgulden und Viertelgulden in Silber schlagen. Dem Probierer, den Münzmeistern und den Wardeinen wurde befohlen, bis zum nächsten Probationstage ein Gutachten auszuarbeiten über den Fuß, auf welchen man prägen könne, und gleichzeitig eine neue Valvation für die fremden Münzen aufzustellen. Schließlich wollte man in Erfahrung zu bringen suchen, wo gute Eisenschneider zu bekommen seien, es muß demnach mit den Leistungen der bisherigen gehapert haben.

Bei der Herbstprobation 1533 wurde das verlangte Gutachten vorgelegt, es sieht Guldener zu 2 Lot und halbe Guldener zu 1 Lot vor, doppelte, einfache und halbe Albus ungefähr den alten Vorschriften entsprechend, nach welchen doch der allgemeinen Erkenntnis gemäß zu arbeiten nicht möglich war. Eine Einigung wurde auch jetzt nicht erzielt. Jülich, Kurköln und Stadt Köln erschienen erst nach Schluß der Verhandlungen. Die Stadt hatte etwas Weniges gemünzt, die Untersuchung wurde für den nächsten Tag aufgespart.

Derweil einigten sich Kurköln, Jülich und Stadt Köln am 15. Dezember 1533 auf eine Neutarifierung der umlaufenden Münzen, der der Goldgulden zu 27 Raderalbus zu 16 Heller, oder 36 Kurantalbus zu 12 Heller zu Grund gelegt wurde.

Die Probationstage scheinen damit ihr Ende gefunden zu haben. Der Münzverein war auseinander gefallen, weil die Interessen seiner so weit verstreuten Gebiete schlechterdings unvereinbar waren. Die Kurfürsten allein sind noch ein paar Mal zusammen gekommen; so wurde am 28. Januar 1536 zu Oberwesel ein Abschied in Münzsachen niedergeschrieben, in welchem der Beschluß steht, daß die ganzen, halben und viertel Gulden nach den Bestimmungen der Eßlinger Münzordnung, soweit das Äußere in Betracht komme, gemacht werden sollten. Mainz war erbötig, ganze 100 Mark davon zu prägen, falls die anderen ein Gleiches tun wollten. Niemand bezeigte aber Lust dazu, deshalb unterblieb dieser Versuch. Kleine Pfennige, auf welchen bisher zu beiden Seiten des kurfürstlichen Namensbuchstabens ein Ringlein gestanden war, sollten jetzt statt dessen ein Sternlein haben, also das Gleiche, wie es 1533 die niederrheinischen Stände bereits bestimmt hatten.

Am 29. September 1537 schlossen die Kurfürsten einen neuen Vertrag unter sich, laut welchem sie zwar die alte Ordnung bestehen ließen, aber nochmals einem Jeden von ihnen freistellten, Gulden und deren Teile in Silber auf rheinischen Gehalt zu schlagen. Derartige und auch entsprechende fremde Münzen wurden als gleichberechtigte Zahlungsmittel neben den Goldgulden in allen den Fällen zugelassen, in denen nicht ausdrücklich Befriedigung in Gold ausbedungen war. Es bedeutete die gesetzliche Einführung der Doppelwährung und das Ende der 164 jährigen segensreichen Herrschaft des rheinischen Goldguldens. Dieser neue Münzverein hat kein weiteres Lebenszeichen von sich gegeben bis zu seiner Auferstehung als kurfürstlicher Münzkreis 1566.

112. Kupfermünze o. J. ... 115. Ratszeichen 1546 [S.66-68]

Die Ratszeichen wurden je nach Bedarf geschlagen und zwar solange unter den alten Stempeln, bis ein neuer Typus aufkam. So meldete im März 1559 der Kellerdiener, daß die Zeichen spärlich geworden seien, worauf der Befehl an die Herren der Rentkammer erging, 500 neue prägen zu lassen.

Im Historischen Museum befindet sich eine eigenartige Prägemaschine in Form einer Zange, welche Joseph in N.Z.1888 S. 100 beschrieben hat. In die Kneifflächen derselben sind Stempel eingelassen zu einem Ratszeichen ganz ähnlichen Aussehens, wie die hier beschriebenen, nur steht die Jahreszahl 46 Richt am Ende der Umschrift, sondern an beiden Seiten des Schildes. Sie sind nur 17½ mm groß.

Von diesen Stempeln hat sich kein Zeichen erhalten, es ist auch fraglich, ob Nennenswertes davon geprägt worden ist. Die Handhabung des Instruments erforderte jedenfalls mehr Zeit als das sonst übliche Münzen aus der Hand, zudem mußten die Hammerschläge auf dasselbe gelinder bemessen werden, um nicht Alles kurz und klein zu schlagen. Ob auf diese Weise sauber und deutlich ausfallende Münzstücke hergestellt werden konnten, erscheint nicht ganz sicher.


Teil I: Von der Erlangung des Münzrechts bis zum Beginn der Talerprägung, 1474-1547

Fortsetzungen
Teil II: Vom Beginn der Talerprägung bis zum Ende des Goldguldens, 1547-1634
Teil III: Von der Aufnahme des Dukaten bis zum Leipziger Fuß, 1634-1693
Teil IV: Von der Einführung des Leipziger Fußes bis zum Untergang der städtischen Selbständigkeit, 1693-1794



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