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Alfred Noss
Der Niederrheinische Albus
in: Mitteilungen der Bayerischen Numismatischen Gesellschaft, Jahrg. XI., 1892, S.1-46

Die deutschen Scheidemünzen [richtiger "Schiedmünzen", zur Begleichung des Unterschieds] der neueren Zeit haben bisher in numismatischen Schriften nur untergeordnete Beachtung gefunden. Die älteren Groschenkabinette und dergleichen geben ohne Kritik und Sichtung, was gerade an Material vorliegt; der Zweck derselben ist weniger eine streng wissenschaftliche oder erschöpfende Behandlung des Gegenstandes, sondern "Münzbelustigung". Damals trieb man an der Hand von Münzen Geschichte, heute fördert man die Münzkunde gestützt auf geschichtliche Forschungen. Dementsprechend behandeln auch die neueren Monographieen die kleinen Stücke so gut wie die grossen mit aller wünschenswerten Gründlichkeit, leider sind es ihrer aber noch verhältnismässig wenige. Aus naheliegenden Gründen können Verkaufsverzeichnisse geringwertigen Münzen keinen nennenswerten Raum widmen, und man begnügt sich mit konventionellen Bezeichnungen, - Groschen und dergleichen -, die nicht in allen Fällen ein zutreffendes Bild geben. Und doch bieten auch die Scheidemünzen grosses Interesse, manchmal ein höheres, als die ansehnlicheren Thalerstücke, welche sich durch Seltenheit und Ausstattung dem Sammler begehrenswert machen.

Einesteils gewähren die Münzen des Kleinverkehrs vermöge ihrer grösseren Zahl an Verschiedenheiten und ihrer deshalb leichter chronologisch zu ordnenden Beizeichen eine bessere Anschauung der Münztätigkeit eines jeden Zeitabschnittes, als die Thaler. Häufig kann erst die Herkunft der letzteren nach Prägestätte durch Vergleich mit den kleinen Sorten entschieden werden.

Andernteils sind die Scheidemünzen auch geradezu der Schlüssel zum Verständnis der Geldlehre. Erst nähere Beschäftigung mit Ge-

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stalt und Gehalt der kleinen Münzen als der niedersten Währungsteile und deren allmälicher Verschlechterung ermöglicht einen Überblick über das Schicksal der vielen vergeblichen Versuche, um zu einer einheitlichen und stetigen Währung zu gelangen. Sie lehrt auch mit beredter Sprache und an schlagenden Beispielen, dass die so oft als Arkanum gepriesene Doppelwährung ein Unding ist, und dass zwei Edelmetalle, deren Förderung mehr oder weniger auf Zufall beruht und deren Preise deshalb unbedingt niemals in einem festen Verhältnis zu einander stehen können, nimmermehr als gleichberechtigte Wertmesser neben einander bestehen können, ohne zu ganz heillosen Münzzuständen zu führen.

Der niederrheinische Münzfuss insbesondere nahm seit dem Ende des 16. Jahrhunderts eine Ausnahmestellung innerhalb des römischen Reiches deutscher Nation ein und beansprucht dadurch unser Interesse mehr, als die Währung anderer Gegenden. Indes die Scheidemünzen in Norddeutschland sich zumeist als Unterabteilungen des Thalers mit örtlich verschiedenen Benennungen darstellen, d. h. die Münzen stets, ein ganz bestimmter und in den einzelnen Landschaften bei gleicher Bezeichnung sich gleich bleibender Teil des Thalers sind, während in Süddeutschland der Wert der Nominale als Teile des Thalers sich allerdings mit der Zeit verringert, aber diese doch immer in der Einheit ohne Rest aufgehen, ist das am Niederrhein nicht der Fall. Die Währung bildet sich auf Grundlage der kleinsten Einheit, und die "grobe" Reichsmünze wird damit in jedem Falle, so gut es gehen will, in Einklang gebracht. Es kommen sogar Wertbezeichnungen auf Münzen vor, die mit den Stücken selbst eigentlich Nichts zu tun haben.

Da ich auf Grund von Münzakten verschiedener Archive im Stande bin, diese bis jetzt noch etwas verworrenen Verhältnisse näher zu beleuchten, so möchte ich eine kurze Darstellung der Entwicklung des niederrheinischen Albus während seiner dreihundert jährigen Laufbahn versuchen. Es steht mir leider kein erschöpfendes Münzenmaterial zu Gebote, jedoch wird der Kenner Analoges leicht einordnen können.

Der niederrheinische Albus kam an das Licht der Welt im Sommer des Jahres 1511. Am Samstag nach St. Jacobus apost. (26. Juli) werden die Herzogtümer Jülich und Kleve sowie die Stadt Köln auf ihr Ansuchen in den Münzverein der vier rheinischen Kurfürsten aufgenommen, in welchen Hessen schon 1509 Zutritt gefunden hatte. Zwar hatten die genannten drei Münzstände schon seit etwa dreissig Jahren in Anlehnung an die kurfürstliche Währung gemünzt, allein die Erzeugnisse dieser Zeit, welche einer ausserordentlich schnellen Verschlechterung anheim fielen, sind, da sie der vertraglichen Grundlage und Anerkennung entbehren, nur als Nachprägungen zu betrachten. Diese Annahme wird durch eine Bestimmung des neuen Vertrages bestätigt, welche besagt, dass die Albus, halben Albus und Pfennige, welche bisher von Mainz und Pfalz geschlagen worden seien, überall gültig sein sollten; die niederrheinischen vorvertraglichen Münzen hingegen werden einfach valuirt. Es darf nicht auffallen, dass Trier und Köln nicht besonders namhaft gemacht sind; dies dürfte darin seinen Grund haben, dass Mainz und Pfalz sich als die ersten Urheber der Vereinigung stets eine gewisse Sonderstellung vorbehalten haben. Selbstverständlich sind die Gepräge der beiden ersteren Erzstifte von 1502 ab (Aufnahme in den Silbermünzverband) auch ohne besondere Erwähnung fernerhin gültig.

Es würde zu weit führen, alle Bestimmungen des Vertrages von 1511, der allerdings noch nicht gedruckt ist, wiederzugeben. Ich muss mich mit dem für den jetzigen Zweck Wesentlichen begnügen, und das sind die damit bestimmten Gepräge für Silbermünzen:
Feinheitaus der MarkRauhgewichtFeingewicht
Grosse Pfenniggroschen oder
Dreizehner = 2 Albus8½ ₰802,923 g2,070 g
Weisspfennig = 1/26 Goldgulden6 ₰ 6 grän1181,981 g1,032 g
1/2 Weisspfennig5 ₰ 12 gr13 p.Lot1,124 g0,515 g
Raderpfennig = 1/8 Albus4 ₰ 20 gr50 p.Lot0,292 g0,1177 g
Raderheller = 1/12 Albus4 ₰62 p.Lot0,2357 g0,0786 g

[Am Rhein bezeichnete man bis ins Ende des siebzehnten Jahrhunderts die Münzfeinheit nach dem französischen Zwölfersystem; die Mark kölnisch (von mir zu 233,812 Gramm gerechnet) war in 12 Pfennige zu je 24 grän eingeteilt, während sie im übrigen Deutschland 16 Lot zu 18 grän enthielt. Die Anzahl der grän, 288, war also beiden Einteilungen gemeinsam.]

Es sind dies dieselben Münzsorten in gleicher Güte, wie sie der Vertrag von 1502 vorgeschrieben hatte. Wegen des Schlagschatzes

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heisst es, er solle sein nach dem Gefallen eines jeden Münzherrn, wie er sich mit seinem Münzmeister am besten vertragen könne.

Zur Zeit des Vertragsabschlusses stand der rheinische Goldgulden auf 52 der geringwertigen, nicht anerkannten Albus von Jülich, Kleve und Stadt Köln. Man setzte denselben, und damit alle Preise, nunmehr auf die Hälfte, schlug aber dafür vollwertige Silbermünzen. Trotz der neu eingeführten kurfürstlichen Währung war und blieb die Rechnungsmünze der Stadt Köln jedoch der Gulden zu 24 Albus, nach dem Kurse des kurfürstlichen Goldguldens vom Jahre 1432. Bis gegen Ende des siebzehnten Jahrhunderts wurde nach diesem Gulden gerechnet. Wohl gemerkt, man prägte denselben niemals, er stellte nur die Summe von 24 Albus in dem jeweilig umlaufenden Gelde dar. Nach diesem Gulden bewertete man alle einheimischen und ausländischen Münzen, auch den geprägten Goldgulden, mit bestimmten, stets wechselnden Kursen. Der kölnische Gulden hatte 24 Albus zu 12 Heller oder 4 Mark zu 12 Schillingen von je 6 Hellern, 1 Mark also = 6 Albus. Dreizehner sind ausweislich der Probationsakten überhaupt von Keinem der Beteiligten seit 1511 geschlagen worden, diese Sorte muss sich schon vorher als unpraktisch und überflüssig erwiesen haben. Bemerken möchte ich aber an dieser Stelle, dass die kurpfälzischen sogenannten "Groschen" von 1504 mit Bildnis des Kurfürsten (Exter II S.300 Nr.21, Groschen-Kabinet XI 116, Kull 1145) nach Gehalt und Gewicht jedenfalls solche Dreizehner sind, während die Stücke vom gleichen Jahr mit Helm anstatt des fürstlichen Bildes (Groschen-Kabinet XI. 117, Kull 1144) 1½ Albus oder 12 Pfennigstücke, vorzustellen scheinen.

Blieb nun die grösste Silbermünze des Vertrages auf dem Papier, so wurde in der ersten Zeit um so eifriger die Prägung der anderen Sorten betrieben. Jülich und Kleve gestatteten sich, auf ihre einfachen Albus den Schutzpatron zu setzen, welcher für die Dreizehner vorgesehen war. Dies zog beiden Ständen schon bei der ersten Probation eine Rüge zu, und es wurde ihnen die Aufnahme des Vertragsgepräges , d. h. des eigenen Wappens an Stelle des Brustbildes für Albus, anbefohlen, weil man sonst die Stücke vielleicht als Doppelalbus ausgegeben hätte. Es scheint aber die Vermahnung nicht viel geholfen zu haben.

Da auf allen Vereinsgeprägen mit Ausnahme der kurfürstlichen Heller das mainzer Rad vorkommen sollte, so sprach man stets von Radermünzen zum Unterschied von den "wilden" Geprägen. Ja selbst die jülicher und kleveschen Heller mussten das Rad im vorderen Felde des gespaltenen Wappenschildes zeigen. Die Bezeichnung "Albus" kommt bekanntlich von den lateinischen grossus albus = Weissgroschen.

Bis 1516 prägten alle Teilnehmer des Vertrages regelmässig, besonders halbe Albus, einzelne in gewaltigen Mengen. Jülich schlug ausserdem während einiger Jahre massenhaft ganze Albus. Man sah streng darauf, dass der vorgeschriebene Fuss genau eingehalten wurde, und ahndete Abweichungen durch Geldstrafen. Der weseler (Kleve) und der bernkasteler Wardein, sowie der stadtkölnische mussten Busse zahlen.

Nach 1516 verringern sich die vermünzten Metallmengen: das Prägen hört auf, nutzbringend zu sein. Schon 1519 wird vorgeschrieben, dass auf je 4 Mark halbe Albus auch stets 1 Mark ganze Albus, und auf 4 Mark Pfennige 1 Mark Heller gemünzt werden müsse; keiner der Stände scheint sich indes danach gerichtet zu haben.

1520 werden die Münzmeister vorstellig, dass sie bei den erhöhten Silberpreisen und dem gesteigerten Goldkurse die verschiedenen Münzsorten nicht mehr gesetzlich ausprägen könnten, weil damit die Kosten nicht gedeckt würden. Es wird dargetan , dass eine feine Mark an Albus 8 Gulden 23 Albus. 6 Pfennig koste, dagegen nach dem augenblicklichen Kurse von 27 Albus zum Gulden nur 8 Gulden 10 Albus 4 Pfennige bringe. Ebenso zeigt die Berechnung für Pfennige eine Unterbilanz von 3 Albus, obwohl "noch nicht gerechnet des Münzmeisters Belohnung, noch Zehrung, noch sein Gesindlohn und Anderes". Man möge deshalb einen geringeren Fuss gestatten. Die münzvereinten Stände lassen sich aber zu einem solchen Schritt nicht bereit finden, sondern beschliessen, die Angelegenheit dem Kaiser behufs Erlasses einer allgemeinen Reichsordnung zu unterbreiten, ausserdem, "soll doch inne eynes yeden gefallen

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sten, ob er müntzen wulle oder nit". Da nun trotz dieser liberalen Erlaubnis in den nächstfolgenden Jahren noch ziemlich geprägt worden ist, und zwar besonders schwunghaft und demnächst fast ausschliesslich in Pfennigen, so müssen wir wohl annehmen, dass die Münzmeister sich stillschweigend einen vorteilhafteren Fuss gestattet haben. Dauernd und freiwillig Zubusse zu zahlen, liegt nicht in der menschlichen Natur. Das Esslinger Münzmandat (1524) wird von den Münzverwandten nicht "als Definitivum" angesehen, d. h. man kehrte sich nicht daran.

Als Kuriosum verdient, obgleich nicht auf Scheidemünzen bezüglich, mitgeteilt zu werden, dass 1525 den pfälzischen Räten vorgeworfen wird, es sei von ihrem Kurfürsten im Sommer eine Nebenmünze ohne Erlaubnis und nicht der Vereinigung gemäss geschlagen worden. (Die Thaler, halben Thaler und Viertelthaler 1525, welche in Silber den Wert des Goldguldens, seiner Hälfte und seines Viertels darstellen.) Die Räte erwidern darauf, "aus hoher Notdurft in der vergangenen bäurischen Empörung" (Bauernkrieg) "und zur Unterhaltung des Knechtsvolks" habe man solche grobe Silbermünzen schlagen müssen. - Gold fing nämlich schon an, sich recht selten zu machen. - Diese seien aber nicht nach dem kaiserlichen Mandat, sondern auf der Kurfürsten Gehalt geschlagen, und es sei nicht aus böser Meinung geschehen. Man wolle Proben und Belege zum nächsten Tage mitbringen. Bezeichnend ist, dass ein Reichsstand sich ausdrücklich gegen die Unterstellung wehrt, als habe er sich einfallen lassen, gemäss der Verordnung des Kaisers zu münzen. Beim nächsten Probationstage bringt Pfalz nochmals Entschuldigungen und Erklärungen vor, nicht aber Probestücke oder ein Verzeichnis der geprägten Mengen. Darauf gerät die Angelegenheit in Vergessenheit.

Inzwischen ist bezüglich des Niederrheins die jülich-klevesche Münztätigkeit immer geringer geworden, von 4 Münzstätten, Mülheim, Wesel, Kleve und Hörde, arbeitet 1519 nur noch die letztgenannte, dann sterben dort Münzmeister und Wardein und werden nicht gleich wieder ersetzt. Erst 1523 gibt es wieder einmal jülicher Pfennige, dann hört das Prägen ganz auf. Die Stadt Köln allein versieht in regelmässigem Betriebe den Niederrhein mit Geld für Handel und Wandel; seit 1523 sind es aber nur noch Goldgolden und Pfennige, gelegentlich auch wohl mal Heller. Auf jedem Probationstage werden Beratungen gepflogen und Vorschläge getan, wie der immer sich mehrenden Münznot abzuhelfen wäre, jedoch kann man sich über durchgreifende Massregeln nicht einigen. Es wird versucht, die nicht vertragsmässigen Münzen niedriger als nach ihrem Gehalt zu valuiren, so dass die Gepräge des Vereins im Vorteil bleiben, wodurch man hoffte, fremde Sorten aus dem Vereinsgebiet fern zu halten. Aber auch diese Massnahmen kann die Steigerung des Goldes, und damit auch des Münzsilbers, welches in Gold, bzw. nach Goldkurs bezahlt werden musste, nicht hemmen. Die Förderung von Gold hielt mit derjenigen des Silbers, womit ausser den stark arbeitenden sächsischen und böhmischen Bergwerken Amerika die alte Welt überschwemmte, eben nicht verhältnismässigen Schritt, und dagegen hätten auch die schönsten Edikte nicht geholfen.

Schliesslich kam es zu offenem Zank im Schosse des Probationskollegiums, 1532 beschickt Trier den Tag nicht mehr; die Räte sind zwar in Bacherach anwesend, weigern sich aber, zum Versammlungsort zu kommen. 1533 erklärt sogar die Mehrzahl der Stände, nicht mehr erscheinen zu wollen, bevor etwas Definitives beschlossen sei. Jeder Münzmeister, welcher hinfort münzen wolle, solle sich der Verschreibung gemäss halten und ein Sternchen als Merkmal auf die Gepräge setzen.

Mit Ende 1533 schliessen die Probationsprotokolle der Stadt Köln, und es erscheint nach Massgabe der Verhältnisse fraglich, ob überhaupt noch Tage abgehalten worden sind. 1535 gibt es noch eine Verordnung, laut welcher der Goldgulden auf 27 Raderalbus oder 36 Albus laufenden schlechten Geldes gesetzt wird; ob mit letzteren die letzten Ausprägungen des Münzvereins gemeint sind, bleibt dahin gestellt. Dies ist die letzte Spur einer beaufsichtigenden Tätigkeit des Münzvereins für diese Zeit. Auch die Münztätigkeit, soweit Scheidemünzen in Betracht kommen, scheint ganz oder beinahe ganz gestockt zu haben. Wir kennen, soviel ich sehen kann, aus dem vierten, fünften und sechsten Jahrzehnt an kleinen Geprägen der münzvereinten Stände nur Heller von Kurköln, halbe Albus 1534 und 1535 der Stadt Köln, und von Trier einen Albus 1538, dagegen blüht die Goldvermünzung wieder mehr, und die Thalerprägung [Über die schönen und in vielen Stempeln bekannten sogenannten "Ursula"-Thalergepräge von Köln findet sich in den Münzakten der Stadt nicht der geringste Nachweis, oder auch nur eine Erwähnung, was die Vermutung nahe legt, dass dieselben gar nicht als umlaufsfähiges Zahlungsmittel gegolten haben.]

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ganz besonders. Grosse Anstrengungen wurden auf den Reichstagen jener Zeit gemacht, um der Münzverwirrung und ihren schlimmen Folgen wirksam zu steuern, jedoch blieben die kaiserlichen Verordnungen von 1551 und 1559 ohne nachhaltigen Einfluss.

Bevor wir diese abgeschlossene Periode verlassen, wollen wir noch einen Augenblick bei dem Verhältnis der beiden Münzmetalle zu einander verweilen. Wir sahen oben, dass der Vertrag von 1511 26 Albus von je 1,032 g Feingewicht dem Goldgulden an Wert gleichstellte. Aus der erwähnten Vorstellung der Münzmeister geht hervor, dass die Prägekosten bei Albus etwa 4,7 % betragen, aber ohne Münzmeisterlohn und auch ohne Schlagschatz. Bei Gold hingegen sind die Unkosten zwar auf die vermünzte Mark höher, da die Stückelung weit sorgfältiger geschehen musste, dagegen natürlich wegen des hohen Metallwertes einer Mark in Prozenten niedriger. Eine ganz genaue Feststellung dürfte nicht im Bereiche der Möglichkeit liegen, für unsere Zweck genügt es, den Faktor überhaupt erwähnt und in Rechnung gestellt zu haben. Es wird der Wahrheit ziemlich nahe kommen, wenn wir für Albus 3 % höhere Prägekosten annehmen, wie für Gulden. Diese 3 % sind dann dem Silberinhalt der 26 Albus von 26,832 g zuzählen, = 27,637 g.

Der Goldgulden von 1511 war bestimmt zu 107 Stück aus anderthalber Mark, 18½ Karat fein, 3½ weiss, 2 roth, enthält mithin an
Gold222 grän oder 2,527 g
Silber42 grän oder 0,478 g
Kupfer24 grän oder 0,273 g
oder288 grän bei 3,278 g Rauhgewicht.

Bei Feststellung des Metallwerts der späteren stark legierten Goldgulden wird gewohnheitsmässig nur der Gehalt an Feingold berücksichtigt, und das beigemischte Silber ausser Acht gelassen. Ich halte dies für einen grossen Fehler schon zum Zwecke der Feststellung des Metallwerts, wo die Berechnung ja oft praktischen Wert hat, z. B. bei Ablösung von Renten und dergleichen. Noch schlimmer aber ist die Unterlassung, wenn es sich um möglichste Genauigkeit beim Ausrechnen des so wichtigen Wertverhältnisses von Gold zu Silber handelt. Jedenfalls gestatte ich mir, diesen Posten auch zu berücksichtigen, in der Hoffnung, dass meine Anregung Beifall finden wird, und setze:
2,527 Gold + 0,478 Silber = 27,687 Silber
2,527 Gold = 27,159 Silber
Gold : Silber = 10,748 : 1.

Die Esslinger Münzordnung bestimmte, dass ein Goldgulden von 22 Karat (Rest Kupfer) und 89 aus der Mark gleich sein solle einem Guldener zu 8 aus der Mark bei einem Feinsilbergehalt von 15 Lot. Dieselbe ist, was die Goldgulden anlangt , wohl nie zur Ausführung gekommen, vermutlich wohl, weil die vorgeschriebenen Stücke gar zu winzig und unpraktisch geworden wären. Immerhin kann uns aber die Relation dienen. Man wird nicht sehr fehl gehen, wenn man die Prägekosten der Goldstücke und der grossen Silbermünzen als annähernd gleich ansieht und deshalb unberücksichtigt lässt. Bei den einen war es die vorsichtige Stückelung, bei den anderen der teuere und leicht dem Verderben ausgesetzte Stempel, was die Kosten anschwellen liess. Das Verhältnis ist demnach
2,408 Gold = 27,400 Silber
    Gold : Silber = 11,379 : 1.

Es liegen mir von 1525 bis 1551 noch verschiedene Relationen zwischen Goldgulden und Königsthaler vor, welche aber nicht verwendbar sind, da nicht genau genug feststeht, was unter den Königsthalern gemeint ist.

Ein neues Leben brachte erst die Münzverordnung Kaiser Maximilian II. von 1566, welche sich von ihren Vorgängerinnen in erster Linie dadurch vorteilhaft auszeichnete, dass sie auch tatsächlich befolgt wurde. Für den Rhein bedeutet sie den ersten erkennbaren Zeitpunkt der Trennung zwischen oberrheinischer und niederrheinischer Währung; wir wenden uns nunmehr allein dieser zu. Das neue Gesetz griff, wie schon die früheren, auf die Einteilung des Reiches in zehn Kreise zurück, und bestimmte danach die Grenzen der Umlaufgebiete für die neu zu prägenden geringen Geldsorten. Nur die Goldmünzen und die grossen Silberstücke, Thaler, dessen Hälfte und Viertel mussten auf den gemeinsamen Reichsfuss geprägt werden. Für die kleinen Stücke waren zwar Musterbestimmungen gegeben, doch einem jeden Kreise frei gestellt, innerhalb gewisser Beschränkungen Schrot und Korn solchen Geldes festzusetzen, welches dann nur innerhalb des Kreises Geltung haben sollte und deshalb Landmünze hiess. Die unter der Bezeichnung "Reichsthaler" bestimmte grösste Silbermünze, war 14 Lot 4 grän

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fein und es gingen 8 Stück derselben auf die rauhe Mark; Feinsilbergehalt somit 25,9791 g. Diese Münzsorte hat sich als Einheit der Reichswährung bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts in gleicher Güte gehalten. Ursprünglich wurde dem Thaler ein Wert von 68 Kreuzer süddeutsch beigelegt.

Über der Gesetzmässigkeit der Ausprägungen sollte innerhalb eines jeden Kreises der General-Kreiswardein wachen, und überdies jeder münzberechtigte Stand sich auf den jährlich zweimal vorgesehenen Probationstagen durch Probestücke und Prägezettel über seine Tätigkeit ausweisen. Die Probationstage des niederrheinisch-westfälischen Kreises fanden statt zu Köln unter dem Vorsitz der "Kreis ausschreibenden" Fürsten, des Bischofs von Münster und des Herzogs von Jülich, bzw. deren dazu verordneten Räten.

Als Ergebnis der ersten Beratungen sehen wir noch im Dezember 1566 die Bestimmung über die Ausprägung von dreierlei Silberstücken, welche für den ganzen Kreis Gültigkeit haben sollten, nur mit Ausschluss der ebenfalls zugehörigen Stifter Lüttich und Cambray (Kammerich), wo sich schon eine besondere Währung eingebürgert hatte. Die vereinbarten Stücke waren:
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
6 Albus51½8 ₰4,540 g3,028 g
3 Albus77½6 ₰3,017 g1,5085 g
1½ Albus1305 ₰1,7985 g0,75 g
Heller9921½ ₰0,2357 g0,0295 g

Wie man sieht, greift diese erste Ausprägung die alte stadtkölnische Währung wieder auf, das grösste Stück ist der vierte Teil des Rechnungsguldens zu 24 Albus, oder eine Mark kölnisch. Das Gepräge aller drei Sorten sollte einerseits den Reichsadler mit kaiserlichem Titel, andererseits das Wappen des Münzstandes zeigen. Die Höhe der Ausbringung in Geld aus der feinen Mark ist in Florenen zu 15 Batzen ausgedrückt, also in oberrheinischen Zählgulden, d. h. dem Gegenwert von 15 Batzen oder 60 Kreuzern. Dieselben wurden in Köln mit 45 Albus bewertet, also galt 1566 der niederrheinische Albus gleich 1/3 Batzen oder 1½ Kreuzer süddeutsch.

Von diesen Münzen habe ich noch keine im Original gesehen oder beschrieben gefunden. In der Stempelsammlung des historischen Museums zu Köln befinden sich Stempel für alle drei Sorten, für Köln mit der Jahreszahl 1567 [s. Joseph, die Münzstempel und Punzen etc., NZ XX (1888) 295-303.], und zwar für die Vorderseite als Oberstempel jedesmal zwei. Auffallende Spuren der Benutzung zeigen diese Stempel nicht, und man kann nicht mit Sicherheit behaupten, dass damit geprägt worden sei. Ferner fand ich auf einem gleichzeitigen Zettel von der Hand des General-Kreiswardeins Worringen Zeichnungen von solchen Stücken ohne Jahreszahl von Jülich mit der Bemerkung: "geprägt von 1567-1574" und folgenden Probationsergebnissen :

6 Albusstück 51½ p. Mark 8 ₰ fein "nach a ≗ 73 thut man 52½ Stück"

3 Albusstück 74 p. Mark 6 ₰ 18 grän fein (zu gut) = 10 ₰ 6 Albus 15/27 stück

desgl. 74 p. Mark 6 ₰ 16 grän fein (zu gut) = 10 ₰ 3 Stück.

(Nach dieser Berechnung stände der Thaler auf 39 Albus, was mit allen anderen Angaben nicht im Einklang steht.)

"Nach a ≗ 71 thut man 79½ Stück"

1½ Albusstück 130 p. Mark, "nach a ≗ 71 auf 134 Stuck".

Die Heller entziehen sich einer genaueren Ordnung und können ebenso wenig nachgewiesen werden.

1567 wurde ausserdem gestattet, halbe Ortsthaler auf Reichsfuss zu schlagen, diese Erlaubnis jedoch schon 1568 widerrufen.

Der Kreis wird nach und nach mit geringhaltigen ausländischen Münzen überschwemmt, so dass der Probationstag 1575 beschliesst, einer Ausprägung auf verringertem Fuss näher zu treten, indessen will man vorher die Genehmigung des Kaisers einholen. Die Reichsmünzordnung war noch neu und fand allerorts ziemliche Beachtung, nicht alle Kreise waren aber so peinlich, den Oberherrn um Erlaubnis zu fragen, wenn sie ihre Münzen verschlechtern wollten. Ob mit oder ohne kaiserliche Gutheissung steht dahin: 1577 wird die Ausmünzung von neuen anderthalb Albusstücken = 18 Heller bestimmt, weil die alten gegen den hohen Stand des Reichsthalers zu gut seien, deshalb ausser Landes geführt und im Oberland als halbe Batzen ausgegeben würden. Der Fuss fehlt. Für Köln ist

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eine solche Münze bei v. Merle 41, als 3 Albus bezeichnet, aufgeführt. Probiert wurden nach den Akten
1577543 Mark
1578185 Mark
1579369 Mark

Ein Befund ohne Datum sagt:
3 ß Pfennig: 5 ₰ 1-2 grän fein, 8 Stück wiegen 8½ engl. ferner ein solcher von 1579
5 ₰ fein 148 p. Mark = 9½ ₰ p. 56 Albus, 1,58 g rauh, 0,6583 g fein.

Mein eigenes Exemplar von 1577 wiegt bei schöner Erhaltung nur 1,460 g, andere Jahrgänge kenne ich nicht.

Schon nach zwei Jahren erwies sich auch diese Münze als zu gut, und deshalb bestimmte man 1579 ein neues kleineres Stück für Jülich, Köln, Minden und Ravensberg [In der Folge lasse ich die Sätze für den östlichen Teil des niederrheinisch-westfälischen Kreises unberücksichtigt.] von

6 Heller 262½ p. Mark 2½ ₰ fein 0,891 g rauh 0,1856 g fein macht die feine Mark zu 10½ Thaler.

1260 Stück oder 630 Albus, somit gilt der Thaler schon 60 Albus, gegen Mai 1577 4 Albus Steigerung.

Der Heller durfte 62 p. Lot bei 32 grän fein geschlagen werden, oder 11 % schlechter wie 1567.

Von diesem Zeitpunkt an prägt Kurköln stets seine Scheidemünzen in Anlehnung an den niederrheinisch-westfälischen Fuss, obwohl es einem anderen Kreise angehörte. Meist eilte Kurköln der Münzverschlechterung voraus, wodurch allerdings der Zersetzungsprozess noch beschleunigt wurde. Dies gab Anlass zu starkem Papierverbrauch in abmahnenden Vorstellungen an Kurköln. Von dort versprach man immer Untersuchung, Bestrafung der Schuldigen, Abstellung und dergleichen, aber meist blieb es ruhig beim Alten.

Von hierher gehörigen Geprägen, die alle einerseits das Wappen des Münzstandes, andererseits einen Reichsapfel mit der Wertzahl 6 darin, darunter HELR zeigen, haben mir die von Jülich, Minden, Ravensberg, Kleve, Aachen, Neuss und Kurköln vorgelegen. Von der Stadt Köln kenne ich kein solches Stück.

1581 heisst es über die zunehmende Münzverwirrung, in Köln gelte ein Raderalbus 25 Heller, in Neuss 28, und "allerseits im Niederstift" (nördlicher Teil des Erzbistums Köln) 30 Heller. Gemeint ist der alte Münzvereinsalbus von 1511.

Wieder eine Neuerung gab es 1583, eine grosse und eine kleine Münze:
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
8 Albus50¾8 ₰4,607 g3,073 g

"Man solle denselben Pfennig vermöge des Reichsdallers per tollerantiam und bis zu der erwarteten Reduktion ersteigern lassen", das heisst, die neue Münze soll nicht zu 8 Albus, sondern mit Aufgeld, entsprechend dem Kurse des Reichsthalers, verausgabt werden. Diese üble Praxis trug noch besonders zur allgemeinen Verwirrung bei. Trotz höheren Kurses scheint die 8 Albusstücke der Stadt Köln schleunigst das Schicksal in Gestalt des Schmelztiegels ereilt zu haben; ich weiss von keinem solchen, von Kleve kenne ich welche von 1583.

Desto häufiger begegnet man den zweiten Stücken von
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
8 Heller2242½ ₰1,044 g0,2172 g

Dieselben gehen vielfach unter dem Titel "Albus" in Katalogen, wahrscheinlich verleitet durch die v. Merle'sche Bestimmung 42 ff. Mit diesem neuen Fuss hat man die Jahrhunderte alte kölnische sechsteilige Rechnung verlassen.

Es gibt eine grosse Anzahl Verschiedenheiten dieser 8 Hellerstücke , im Volksmund Fettmännchen genannt, von der Stadt Köln, aus den Jülich- und Kleve'schen Münzstätten, auch von Aachen, und in stillschweigendem Anschluss von Kurköln, letztere, wohl zur Erschwerung der Kontrolle, ohne Jahreszahl.

Die stadtkölnischen 8 Heller haben einerseits das Stadtwappen, andererseits einen Helm, und keine Wertangabe, sie sind vorhanden von 1583-1587. Die Jülicher von 1583-1586, auf der Hauptseite Wappen, Rückseite gekrönter Doppeladler, ebenfalls ohne Wertangabe; die Klever von 1584 und 1585, Aachen 1585-1588 ebenso. Von Kurfürst Ernst von Köln gibt es zweierlei Sorten; die ersten in Anlehnung an die Jülicher und Klever mit Wappen und Doppeladler und auch ohne Wertangabe. Er führt darauf noch den Titel Administrator. Die andern haben auf der einen Seite das gevierte Familienwappen, auf der andern den vierfeldigen Stiftsschild,

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dabei aber den Wert am Ende der Umschrift mit 8 HEL oder auch nur 8.

Das Gewicht der meisten von mir näher untersuchten Stücke bleibt trotz guter Erhaltung erheblich unter dem vorgeschriebenen, manchmal bis zu 15 %.

Im Jahre 1587 beklagt sich der Kurfürstenkreis beim niederrheinisch-westfälischen, dass die 8 Hellerstücke durch ihr Gepräge zu leicht mit halben Batzen verwechselt werden könnten und auch tatsächlich als solche am Oberrhein ausgegeben würden. Man beschliesst dagegen, dass ein Reichsadler nicht mehr auf den Fettmännchen abgebildet werden dürfe, sondern ein oder mehrere Helme an dessen Stelle, auch sollen die Stucke etwas kleiner gemacht werden. Köln hatte ein solches Gepräge schon, die anderen Stände wurden der Mühe, ein ähnliches zu machen, überhoben, da schon nach kurzer Frist die ganze Herrlichkeit der 8 Hellerstücke aufhörte. Es waren nämlich solche Unmengen davon geschlagen worden, dass die weitere Ausprägung im Mai 1588 gänzlich verboten werden musste. Die Stempel sollten in die Hände der Wardeine zurückgegeben werden. Kurköln aber prägt trotzdem in Deutz lustig weiter, freundnachbarliche Anmahnungen bleiben fruchtlos.

1588 wird Köln und Jülich gestattet, ganze, halbe und viertel Ortsthaler nach der Reichsordnung zu schlagen. Der Thaler soll nicht mehr als 66 Albus, der Goldgulden nicht mehr als 72 Albus gelten.

Schon 1590 stellt sich heraus, dass die 8 Hellerstücke in solcher Masse und so geringhaltig geprägt worden sind, und zwar besonders stark, obschon ohne Berechtigung, von Kurköln in Deutz und Werl, dass ihr Nennwert nicht mehr zu halten ist, und deshalb werden dieselben auf 6 Heller abgewürdigt. Das Verbot der Neuausprägung wird dabei wiederholt, und bei Herstellung von anderen Landsorten soll bei Strafe auf je 10 Mark Thaler nicht mehr als eine Mark kleine Sorten geschlagen werden.

1594 ist auf dem kurfürstlichen Probationstage dem kurkölnischen Münzmeister wieder gestattet worden, 8 und 1 Hellerstücke zu münzen. Hiergegen wird der Kölner Tag vorstellig. Diese Stücke seien eine niederrheinische Landsorte, auch habe man im Kurfürstenkreise dafür niemals einen Fuss festgestellt, sondern sich immer nach den diesseitigen Ausprägungen gerichtet. Es sei deshalb klar, dass die Stücke nur für den Niederrhein bestimmt seien, wo man sie doch verboten habe, und man müsse von deren erneuter Herstellung eine schwere Schädigung der wirtschaftlichen Interessen gewärtigen. Deshalb "hoffen" die zur Probation Bevollmächtigten, dass Kurköln seinem Münzmeister doch wohl Nichts gestatten wolle, was im niederrheinisch-westfälischen Kreise nicht erlaubt sei. Schliesslich erlässt dann Kurköln das gewünschte Verbot.

Durch die 1590 erfolgte Absetzung der 8 Hellerstücke auf 6 Heller ist bei stetiger Verschlechterung der Scheidemünze in den Nachbarkreisen die Ausfuhr dieser Stücke behufs Umprägung nachgerade wieder vorteilhaft geworden, so dass sich 1595 an solchen ein empfindlicher Mangel bemerkbar macht. In Folge dessen werden Jülich und die Stadt Köln beauftragt, sich mit Kurköln als dem Meistbeteiligten über die Ausmünzung einer neuen Sorte zu benehmen, worüber die Räte sich, nebenbei gesagt, volle neun Jahre die Köpfe· zerbrechen. Unter anderem wurde auch schon damals der Vorschlag gemacht, versuchsweise Kupfer zur Ausprägung von Scheidemünzen zu verwenden, die nur innerhalb der Grenzen des ausgebenden Landes Geld vorstellen sollten. Man konnte sich indes zu einer solchen Massregel noch nicht entschliessen. Inzwischen steigerte sich der Kurswert der schweren Silbersorten immer mehr, weil "auswärts" so viele schlechte Kleinmünzen geprägt und trotz aller Wachsamkeit in den Kreis eingeschleppt wurden.

Nicht unerwähnt darf jedoch bleiben, dass, während der niederrheinisch-westfälische Kreis sich stets über unterhaltige Ausprägungen der Nachbarn, namentlich von Kurköln, beklagt, ganz das gleiche Seitens des Kurfürstenkreises über angesehene Stände am Niederrhein und in Westfalen geschieht. Die uns überkommenen Urstücke scheinen zu bezeugen, dass beide Teile nicht Unrecht hatten. Sehr viele Stucke sind im Schrot, auch bei tadelloser Erhaltung, ein erheblich Teil vom Gesetzmässigen entfernt, während das Korn ebenfalls mehr zu wünschen übrig lässt, als man dem damaligen Stande der Technik zu gute halten kann. Und wohl oder übel mussten die Munzstände so verfahren, denn einerseits hätten sie bei den hohen Silberpreisen mit Verlust gearbeitet, und andererseits nicht einmal zu ihres Landes Besten, sondern nur zum Vorteil der stets wachsamen Geldwechsler und Händler, welche guthaltige Sorten immer mit Nutzen ausführen und an fremde Münzstätten verkaufen konnten. Da in den Niederlanden in Folge von langwierigem Krieg und Aufstand offiziell viel schlechtes Geld, auch in groben Sorten, geschlagen

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wurde, so hatte gerade der niederrheinisch-westfälische Kreis als nächster Nachbar allerdings einen besonders schweren Stand.

1602 hatte der Reichsthaler einen so hohen Kurs erreicht, dass selbst die schlechtesten der noch vorhandenen abgesetzten 8 Hellerstücke nunmehr wieder 8 Heller wert waren, und somit wurden dieselben wieder auf ihren Nennwert erhöht. Um die gleiche Zeit wird der Stadt Köln gestattet, zwischen 1602 und 1603 im Ganzen 250 Mark an Hellern zu prägen, ebenso darf Jülich 50 Mark Heller ausgehen lassen.

1604 kommen die ersten Kupfermünzen im Kreise auf, von 1, 2, 3 und 4 Hellern für Kleve und Aachen. Dieselben müssen genaue Wertbezeichnungen tragen und jederzeit gegen Gold oder Silber umgetauscht werden. Man fängt jetzt an, auf erkennbar ausgedrückten Wert zu sehen, freilich geschieht die Bezeichnung nicht immer in ganz unzweideutiger Form, wie wir gleich sehen werden. Die Umschriften bleiben aber lateinisch, trotzdem der "gemeine Mann", von dessen Wohl so viel die Rede ist, und welcher immer vor betrügerischer Ausnutzung geschützt werden soll, deren Deutung nicht verstand, selbst wenn er wirklich des Lesens Kunst sich zu eigen gemacht haben sollte.

Endlich, nach 9 Jahren, als die Not auf ein schier unerträgliches Mass gestiegen war, kam 1604 eine Einigung zwischen den drei verhandelnden Ständen zurecht, als deren Ergebnis wir mehrere neue Münzsorten zu begrüssen haben. Vorerst wird das frühere Umlaufgebiet von Albus und Hellern in mehrere Teile mit besonderer Rechnung zerlegt, welche sich in der Folge selbständig entwickeln und ganz von einander scheiden. Dann aber wird, eine wirkliche Neuerung, auf den Stücken der Münzfuss ausgedrückt, allerdings nicht gerade geschickt. Nach mehreren Entwürfen gelangt man zu folgendem Ende:

Jülich und die Stadt Köln sollen prägen:
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
8 Heller = 3/4 Albus2602½ ₰0,899 g0,1871 g

"Die Umbschrift sol sein nummus Juliacens", bzw. nummus colonien: "Im mittel des zirckels sol stehen diese Zall LXX IIII zu anzeig, das der Reichsdaller 74 alb jetzo geltte, uff der ander seiten sol stehen VIII zu anzeig, das dieser ₰ 8 Heller gelten sol".

Das Stück ist also 1/111 Thaler.

Kleve prägt zu Emmerich:
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
10 Heller = 1/2 Stüber2092 ₰1,1178 g0,1863 g
mit X und XCII, weil der Thaler im Klevischen 92 Albus gelte; ebenfalls 1/111 Thaler. Sie sind grösser und schwerer, aber aus "bewegenden Ursachen" etwas schlechter, als die erstgenannten Fettmännchen.

Aachen prägt in Schrot und Korn wie Jülich und Köln:
9 Heller = 3/4 Albus mit den Ziffern VIII und LXXX IIII, da der Thaler dort auf 84 Albus steht.

Kurköln endlich nimmt ohne Weiteres den stadtkölnischen Fuss an und prägt zu Deutz mit den arabischen Ziffern 8 und 74 zu Ende der Umschriften. Die letztere wird häufig als Jahreszahl 1574 gelesen, obschon Kurfürst Ernst erst 1583 die Regierung des Erzstiftes antrat.

Die Zahlen der Hauptseiten haben gar keinen direkten Bezug auf die Münzen, und wird es wohl schon damals Manchem schwer geworden sein, dieselben richtig zu erklären. Die unpraktische Bezeichnung hat vermutlich und hoffentlich nicht die vorherige Billigung des kölnischen Handelsstandes gehabt. Wir müssen bei diesen neuen Geprägen ihrer Wichtigkeit wegen etwas länger verweilen.

Die kölnischen Stücke kommen vor von 1604-1612 und sind ziemlich häufig, obwohl v. Merle 61 und 67 sie nur als Klippen beschreibt. Jülich und auch Aachen haben den gleichen Typus; von letzteren kenne ich zwar kein Exemplar, von Jülich die Jahrgänge 1605-1609. Ausserdem haben auch andere nicht berechtigte Stände die 8 Hellerstücke auf den 74er Fuss nachgeprägt, z. B. der Abt von Werden (1614). Für den Münzforscher ist die eigentümliche Bezeichnung deshalb von besonderem Wert, weil Stücke mit 74 unzweifelhaft in die Zeit von 1604 bis 1615 gelegt werden müssen, wenn eine Jahreszahl nicht vorhanden oder nicht mehr erkennbar ist.

Ich besass zwei interessante, unter einander völlig gleiche Zwitterstücke von 1605. Dieselben sahen so aus:

Av.   + NVMMVS · COLONIEN   Im Felde VIII
Rev.   CVSVS · MOLHEMIÆ 605   Im Felde LXX IIII
Gewicht beider Exemplare 0,885 g.

Anscheinend ist der Gebrauch von Stempeln zweier verschiedener Münzstände zu ein und derselben Münze eines derjenigen numis-

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matischen Rätsel, welche wohl nicht oft aufgegeben werden. Die Akten geben eine ganz einfache Lösung dafür. Die Münzstätte des Herzogtums Jülich hatte nämlich allerlei Schicksale. Sie war der besseren Verwertung ihrer Erzeugnisse wegen in möglichster Nähe der Stadt Köln, von Alters her in Mülheim am Rhein. Bei den fortwährenden Kriegszügen am Niederrhein bot nun diese Stadt in der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts nicht immer genügende Sicherheit für eine Anstalt mit so begehrenswertem Inhalt und diese musste deshalb verschiedentlich verlegt werden. 1572 finde ich die Jülicher Münze in Rodenkirchen, einem Rheindorfe eine Stunde südlich von Köln, von 1584-1588 in Düsseldorf, dann wieder in Rodenkirchen, vermutlich bis 1593, in welchem Jahre die Münztätigkeit gänzlich unterbrochen wurde, weil der Münzmeister unter der Anklage unterhaltiger Ausprägung stand. Von 1599 an sind wieder Jülicher Probierbüchsen verzeichnet, diese wohl von Mülheim, da Rodenkirchen inzwischen einmal von den Spaniern besetzt worden war. Aber auch Mülheim wurde bald unsicher, und man musste 1605 die Münze von dort nach Köln flüchten. Nun starb im gleichen Jahre der kölnische Münzmeister Reiner Grünwaldt, und weil so schnell kein anderer zu haben war, das Prägegeschäft hingegen drängte, so erbat und erhielt Köln vom Herzog von Jülich die Erlaubnis, dass sein Münzmeister Johann Reess aushilfsweise die Geschäfte des Verstorbenen übernehmen dürfe. Auf diese Weise kamen alle Jülicher und kölnischen Stempel zusammen, und damit war ein Irrtum leicht möglich. Die beiden Münzen liegen jetzt in einer kölnischen und einer jülich-bergischen Spezialsammlung. Übrigens behielt die jülicher Münzstätte den Namen von Mülheim ruhig bei, obschon sie in Köln arbeitete.

Am merkwürdigsten ist der klever halbe Stüber, welchen ich um seines eigenartigen Äusseren willen hierhin setze:

Ich besitze dieselben von 1605-1609. Das Münzzeichen besteht aus den Buchstaben C und H und bedeutet Conrad Hoyer. Die Stücke dürften nicht allzu häufig vorkommen, sie sind überall ohne Ausnahme falsch untergebracht, da die Jahreszahl als 1565 u. s. w. gelesen wird. Ich kenne kein anderes Beispiel solcher Verkürzung der Jahreszahl, wo der Zehner durch die zwischen Hunderter und Einer stehende Wertzahl ausgedrückt wird, welch' letztere zufällig Zehn ist. Ohne die Entdeckung in den Akten wäre es auch wohl kaum möglich, auf diese Deutung zu verfallen. Auch diese Stücke sind nachgeprägt worden, z. B. von Anholt. Die Zahl XCII verweist alle solche Münzen in das erste Jahrzehnt des siebzehnten Jahrhunderts. Hier begegnen wir auch zuerst am Niederrhein dem Stüber, anfänglich nur als Landmünze für Kleve.

Schon nach Jahresfrist hapert es mit dem neuen Fuss, es erscheint darum nötig, dem jülicher und kölnischen Münzmeister eine Erleichterung zu gewähren, "dieweil sie auf vorigen Fuss nit münzen können." Der doppeltbeamtete Johann Reess darf die 8 Heller 2 ₰ 10 grän fein ausbringen, dagegen soll er 256 aus der Mark machen = 0,9133 g rauh und 0,1839 g fein. Die geringere Stückelung wird wohl auf dem Papier geblieben sein.

Die Heller sollen sein
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
70 p. Lot26 grän0,209 g0,0188 g
mithin schon 29 % schlechter wie der offiziell 1602 noch gültige Fuss von 1579.

Jetzt ging, wie in den achtziger Jahren, das alte Spiel wieder an; die neuen 8 Hellerstücke werden so massenhaft geschlagen, und in immer geringerem Gehalt, dass der Kreis sich schon 1611 gezwungen sieht, die fernere Ausmünzung dieser Sorte zu verbieten, nicht, ohne Kurköln als den Hauptschuldigen an der Verschlechterung zu bezeichnen. Jülich und Köln scheinen das Verbot ernst genommen zu haben, nicht so andere Kreisstände, die aber einfach zu den Probationstagen nicht erschienen, und auch der freundliche Nachbar, Kurköln nicht, worüber mehrfach bitter geklagt wird. In Deutz trieb damals der Münzmeister Paul Lachentriess bis 1615 sein Wesen, die Fettmännchen mit 74 haben alle seine Initialen, gekreuzt mit einem Zaynhaken (v. Merle 31, der (15) 94 liest für 74).

Der am 25. März erfolgte Tod des Herzogs Johann Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg, welcher Fürst keinen männlichen Leibeserben hinterliess, brachte übrigens durch die daraus entstehenden Wirren einen Stillstand in die Tätigkeit seiner Münzstätten. Ich

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bin geneigt, die Münzen von 1609, welche einen neuen Typus zeigen, schon für Gepräge der possedirenden Fürsten zu halten, kann diese Meinung jedoch noch nicht endgültig durch Aktenmaterial belegen. Jedenfalls beginnt hier wieder ein neuer Abschnitt der niederrheinischen Währungsgeschichte.

Dadurch, dass man sich über die Erbfolge in Jülich-Kleve-Berg nicht einigen konnte, fielen die von Jülich im Verein mit Münster auszuschreibenden Probationstage der Jahre 1609 und 1610 aus. Nachdem sich die sog. possedirenden Fürsten über die einstweilige Verwaltung des streitigen Besitzes geeinigt haben, ordnen sie zunächst die Geldverhältnisse der Herzogtümer durch ein Münzmandat unter dem Datum Düsseldorf 24. Juli 1610, welches sich in Abschrift im Neuburger Archiv befindet. Es handeln "im Namen der durchlauchtigen Fürsten und Fürstin" Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg und der Pfalzgräfin Anna (Schwester des Erblassers und Gemahlin von Philipp Ludwig von Neuburg) "Gewalthabern", Markgraf Ernst von Brandenburg und Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm als Statthalter. Unter anderem wird gesetzt:
Ungarische Dukaten auf5 Gulden6 Albus6 Heller
Goldgulden3 Gulden20 Albus
Reichsthaler3 Gulden4 Albus
Reichsguldener2 Gulden18 Albus
1 Gulden (Rechnungsmünze) aus24 Albus
Groschen3 Albus
Raderalbus2 Albus8 Heller
"churfürstl. statt cölnische
      gulich'sche und dergl. Schillingspfennungen"
      (die 6 Hellerstücke von 1579)
8 Heller
"Mülheimer Schillingspfennungen"6 Heller
Neun kurfürstliche Raderpfennige3 Heller
1 Albus (Rechnungsmünze)12 Heller

Das Verhältnis von Gold zu Silber ist nach obiger Relation des Dukaten zum Reichsthaler = 12,66 : 1.

Der erste Probationstag im Mai 1611 muss in erster Linie solche Ausprägungen gut heissen, welche inzwischen aus Entschliessung der einzelnen Stände vorgenommen worden sind, obwohl die tatsächlich schon statgefundene Vermünzung auf die jetzt erlaubten Füsse nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Für Kleve wird gestattet:

ein Stück von 21 Heller oder 1 Stüber
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
1342 ₰ 12 grän1,745 g0,3629 g
und zwar sollen, da der Reichsthaler nunmehr 56 solcher Stüber oder 98 klevische Albus galt, auf den Münzen die Zahlen 56 und 21 sichtbar ausgedrückt sein. Solche Stüber sind in Emmerich und Huyssen geschlagen worden, und in mehreren Stempelverschiedenheiten, auch ohne die Zahlen, bekannt.

Wir sehen aus obiger Relation 56 Stüber = 98 Albus, dass der Albus in Kleve als Rechnungsmünze immer nur die Summe von 12 Hellern bedeutete, trotzdem diese gegen die köln-jülicher Währung wesentlich entwertet waren.

Gleichzeitig prägten die possedirenden Fürsten ebenfalls für Jülich, vermutlich auf denselben Fuss Stüber, welche auf der Brust eines Reichsadlers die Wertbezeichnung 16 trugen. Ein solches Stück liegt in der städtischen Münzsammlung zu Frankfurt a. M. Ferner finde ich in Probationsakten der drei münzvereinten süddeutschen Kreise im königl. Kreisarchiv zu Neuburg a. D. die Abbildung einer ähnlichen Münze, welche aber den Wert 16 H am Ende der Rev. Umschrift zeigt, und ausserdem im Av. unten in der Umschrift eine eingeklammerte 3. Diese 3 ist für die uns beschäftigende Gegend sehr auffallend, und mir einstweilen unerklärlich. Alle Deutungsversuche dürften aber so lange überflüssig sein, als nicht durch ein Urstück feststeht, dass nicht etwa eine verwischte oder undeutliche Stelle vom Zeichner durch diejenige Zahl ausgefüllt worden ist, die ihm durch die vielen im Umlauf befindlichen kaiserlichen Groschen an solchem Platz am geläufigsten war.

Diese jülicher 16 Hellerstücke, das Doppelte der sogen. Fettmännchen, sind ebenfalls Stüber, welche Bezeichnung von nun an neben dem Albus in jülich-bergischen Landen aufkommt, und letzteren im Laufe der Zeit ganz verdrängt. Zum Unterschied aber von der klevischen Währung ist der Stüber und bleibt stets 1⅓ Albus oder der Albus 3/4 Stüber.

Am Niederrhein waren lange keine grösseren Landmünzen zwischen 8 Heller und Viertelthaler mehr geschlagen worden, und wurde dem Mangel durch beträchtlichen Umlauf ausländischer Geldstücke von oft recht zweifelhafter Güte abgeholfen, so gut es ging. Die possedirenden Fürsten hatten deshalb schon in Anlehnung an

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die am meisten kursierenden niederländischen Schillinge (escalin) ähnliche Stücke ausprägen lassen. Ausserdem lieferte die jülicher Münze 1609 die ersten Kupfermünzen, ebenfalls nach niederländischem Muster, mit der bedeutungsvollen Aufschrift: Justitia thronum firmat (Neumann: 5854-5856, Nachtrag: 37552-37556), letztere als Verteidigung gegen alle fremden Einsprüche und Ansprüche. Die Schillinge vor 1611 waren geschlagen auf den Fuss:
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
528 ₰4,496 g2,997 g
oder aus der feinen Mark 78 Stück = 9 Thaler 3 Stüber.

Diese Stücke müssen sich wohl etwas zu klein erwiesen haben, denn 1611 bestimmt der Probationstag an deren Stelle
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
45½7 ₰5,138 g2,995 g
oder aus der feinen Mark 78 Stück = 9 Thaler 3 Stüber.

Die Berechnung ergibt, dass der Schilling einen Wert von 6½ Stüber gehabt hätte. Ein solcher Nennwert ist jedoch kaum anzunehmen, vielmehr wird das Stuck zu 6 Stüber ausgegeben und dann je nach dem erhöhten Kurse des Thalers mit agio, hier 8⅓ %, bewertet worden sein. Ein Beispiel dieser Gepflogenheit habe ich schon oben S. 13 angerührt. Dass wir es hier mit 6 Stüberstücken zu tun haben, wird auch durch die früheren und späteren Ausmünzungen bestätigt. In jülich-bergischer Albuswährung ausgedrückt, war der Nennwert der Schillinge 8 Albus, welches Stück wir seit 1583 kennen.

Die Münzstätten zu Emmerich und Mülheim schlugen solche Stucke in grosser Menge, was durch die bedeutende Anzahl von Stempelverschiedenheiten dargetan wird. Dass dieselben· aber trotzdem verhältnismässig selten vorkommen, hat darin seinen Grund, dass ihnen bald nach ihrem Erscheinen in Süddeutschland ein erbitterter Krieg erklärt wurde. Vermöge ihrer ansehnlichen Grösse und wegen des darauf befindlichen Doppeladlers wurden nämlich unsere Schillinge in Süddeutschland häufig als Dreibätzner ausgegeben und angenommen. Aus diesem Grunde richteten die drei münzvereinten Kreise ihr besonderes Augenmerk auf diese Sorte, verboten sie und schmolzen die beschlagnahmten Stücke ein. Die Probationsakten haben mehrere Jahre hindurch Untersuchungen über Schillinge, und zwar eigentümlicher Weise ausschliesslich über Emmericher und Mülheimer Gepräge, zu welch' letzteren auch Stücke des Abts von Werden, und der Äbtissin von Thorn gehören. Aus dem Fehlen der sonst weit verbreiteten niederländischen Schillinge sollte man fast· schliessen, dass unsere Sechsstüberstücke regelmässig und in grösseren Mengen auf Grund der Beziehungen eines der possedirenden Fürsten zu Neuburg nach Süddeutschland verschickt worden seien. Selbstverständlich wird Pfalz-Neuburg sie nicht anders als zum richtigen Wert in den Verkehr gebracht haben. Die Proben sind übrigens nicht ungünstig, verglichen mit dem uns bekannten Fuss, besonders, wenn man in Betracht zieht, dass solche Untersuchungen immer recht scharf und zum Vorteil der einheimischen Sorten gemacht wurden. Ich setze einige Befunde hierher:

1615:   48 p. Mark     9 Lot fein = 2,74 g Feinsilber
1 Stück wert 7⅛ Kreuzer, 8½ % unter Fuss
46 p. Mark     9 Lot 3 grän = 2,877 g Feinsilber
1 Stück wert 7½ Kreuzer, 3⅓ % unter Fuss.

Andere Proben geben nicht den genauen Befund, sondern nur den ermittelten Wert, so z. B. 7⅝, 7⅞, 7¼, 7⅜ Kreuzer, keiner unter 7⅛ Kreuzer. Auf richtigen Gehalt berechnet, würde sich der Wert in Kreuzern auf 7,8 stellen, wir können also getrost annehmen, dass die possedirenden Fürsten auf ordnungsmässige Ausmünzung hielten, da unter den beanstandeten Stücken sogar zu gute vorkommen. Freilich 12 Kreuzer waren sie nicht wert, darauf machten sie aber auch keinen Anspruch.

Die Probationstage der nächsten auf 1611 folgenden Jahre bieten nichts Bemerkenswertes. 1615 wird die Jülicher Münzbüchse getadelt wegen etlicher zu geringer Schillinge. Von Herbst 1616 an wird die Tätigkeit der Mülheimer Münzstätte nicht mehr belegt, was jedoch nicht ausschliesst, dass nichtsdestoweniger Prägungen vorgenommen worden sind. Kleve dagegen münzt noch zu Emmerich und lässt sich 1619 einen neuen Fuss verordnen für
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
2½ Stüberstücke1083/106 ₰2,159 g1,080 g

Der Thaler steht auf 57 Stüber.

Auf den Münzen soll der Wert durch ∐ ausgedrückt werden. Ich kenne kein solches Gepräge.

Die nun folgenden paar Jahre sind in der deutschen Münzgeschichte unter dem Namen der Kipperzeit zu trauriger Berühmt-

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heit gelangt. Eine reissend schnelle Münzverschlechterung führte im Verein mit Krieg und Seuchen unser Vaterland an den Rand des Verderbens, und nur schliessliches rücksichtsloses Eingreifen brachte Rettung. Fast alle Teile Deutschlands litten erheblich unter dieser Heimsuchung, am meisten wohl der Süden, jedoch es scheint, dass der Niederrhein so ziemlich verschont blieb. Abgesehen davon, dass uns so gut wie keine Kippermünzen dieser Gegend überkommen sind, finden sich auch nicht, wie anderwärts, Münzmandate, welche schlechtes Geld des eigenen Staates verbieten und für wertlos erklären, oder die Lebensmittelpreise aufs Neue regeln.

Im Gegenteil: Scotti [J. J. Scotti, Sammlung der Gesetze und Verordnungen etc., Düsseldorf 1821. Nr.205.] druckt ein Münzmandat der possedirenden Fürsten Georg Wilhelm von Brandenburg und Wolfgang Wilhelm von Neuburg vom 1. September 1620 ab, also vom alleranrüchigsten Zeitpunkte, welches durchaus nicht auf Kipperei im Lande schliessen lässt und Gold wie die groben Silbersorten zu ihrem richtigen Wert anführt. Bei Scotti heisst es:
"Zur Regulirung des im höchsten Grade verwirrten Müzwesens" (durch Krieg und die Nachbarschaft der Niederlande) "in denjenigen Landen, wo die Münzen nach Gulden und Albus schwerer kölnischer Währung zu kursiren pflegen, wird die nachstehende Werthschätzung der fernerhin im Umlauf erhaltenen Münzen und eine Abzeichnung mehrerer schon jetzt, und anderer vom 1. Januar k. J. an verbotener und verrufener Gold- und Silber-Münzen mit beigesetztem Werth der einstweilen noch geduldeten (wobei 75 Albus kölnisch auf einen Reichsthaler gerechnet sind) zur allgemeinen Nachachtung publizirt."

Die Abbildungen wären das Interessanteste, diese aber hat Scotti nicht und auch er schöpft selbst wieder aus einem gedruckten Werk, wo sie ebenfalls fehlen werden.


"1 guter Goldgulden auf Reichsfuss4 Gulden
Dukat5 Gulden8 Albus
1 alter valuirter Reichsthaler3 Gulden6 Albus
1 alter gewichtiger Königsthaler3 Gulden12 Albus
5 unbeschnittene Königsörter, oder ganze
engl. Schillinge und halbe Franken, dem Königsthaler gleich
halbe alte und neue Kopfstücke, Realen und
halbe engl. Schillinge, jedes Stück
8 Albus
halbe Realen, Blafferten und Stöters4 Albus
Raderalbus2 Albus8 Heller
Vetmenger und Schillingspfennig"8 Heller

Von den angesehensten Ständen des Kreises, soweit sie zum Niederrhein gehören, sind Kippermünzen nicht bekannt. Die Stadt Köln dürfte wohl sicher keine geprägt haben, da sie stets peinlich auf gutes und vollwertiges Geld hielt; für Jülich wurde Mai 1621 ein Münzmeister präsentiert, dessen Verpflichtung wurde aber wegen mangelnder Papiere verschoben, und sollte derselbe von den in Köln ständig wohnenden Räten vereidigt werden. Jülich hatte also jedenfalls die Absicht, zu prägen, ob dies aber Kippermünzen werden sollten, ist ebensowenig zu sagen, als ob der fragliche Münzmeister überhaupt angestellt wurde, da die Akten schweigen. Jedenfalls gibt es aus der Zeit keine jülich-bergischen Münzen, weder gute noch schlechte.

Dagegen besitze ich ein klevisches 3 Stüberstück ohne Jahr von sehr schlechtem Gehalt, welches sicher aus dieser Zeit stammt. Es ist dasselbe, durch Tausch in meine Hände gelangte Exemplar, welches von Grote vor Jahren beschrieben worden ist, wie ich glaube, im numismatisch-sphragistischen Anzeiger, der mir augenblicklich zum Nachschlagen nicht zur Verfügung steht. Wenn nun am Niederrhein überhaupt in grösserem Massstabe solche ganz geringhaltige Münze entstanden sein sollte, so ist deren schlimme Wirkung mit in die Kriegsleiden eingerechnet worden, welche die jülich-klevischen Erblande heimsuchten: wir hören Nichts davon.

1622, in jenem Jahr, in welchem wir überall sonstwo in Deutschland die plötzliche, Alles zerschmetternde Rückkehr zu gesunden und ehrlichen Verhältnissen sehen, sind im niederrheinisch-westfälischen Kreise wegen "Kriegsgefahr und Sterbluft" keine Probationstage abgehalten worden. Beim nächsten Tage, Mai 1623, heisst es nur ganz einfach: "Etliche Stücke" in den Büchsen seien zu gering befunden worden, und künftig müssten alle minderwertigen Sachen in die Tiegel zurück, während die unachtsamen Stände Strafe zu zahlen hätten. Das sieht nicht aus wie die Nachwehen einer erschütternden Finanzkrisis !

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Die Münztätigkeit des Kreises wird immer geringer, ganz unähnlich dem Prägeeifer in anderen Gegenden, wo man, nachdem das alte schlechte Geld abgeschafft war, schleunigst für neues sorgen musste. Auf den wenigen zu Stande kommenden Probationstagen wurden fast nur kölnische Münzbüchsen vorgewiesen, so dass eine Untersuchung nicht der Mühe wert schien und für später aufbewahrt wurde. Dazu kam, dass 1625 der General-Kreiswardein starb und seine Stelle einstweilen unbesetzt blieb, bzw. dem stadtkölnischen Wardein zur Wahrnehmung aufgetragen wurde.

1627 wird über die Heckenmünze des Grafen Hermann Friedrich von Berg (s'Heerenberg) auf dem Stefanswerth (Stewensweerd), einer Maasinsel bei Venlo, Klage geführt. Der Herr Graf suchte die kriegerischen Verwickelungen in seiner Weise zu benutzen; er ahmte nicht allein eine Anzahl Münzsorten anderer Reichsstände unter seinem Namen, - manchmal nur verschleiert angedeutet -, in schlechtem Gehalt nach, sondern er liess auch frischweg fremde Münzen nachprägen, also fälschen. Besonders viele sogen. Blanken unter dem Gepräge der Stadt Metz werden genannt.

Mittlerweile hatte sich wieder Bedarf nach Scheidemünzen geltend gemacht, welchem die Stadt Köln aus eigenem Antrieb und auf eigene Verantwortlichkeit abzuhelfen unternahm. Von 1624 an schlug sie eine neue Münzgattung, ein 8 Hellerstück auf den Fuss von 78 Albus zum Thaler, unter dem gleichen Gepräge wie zuletzt, nur setzte man anstatt LXX IIII jetzt LXX VIII auf die Stücke. Das Verhältniss war:
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
8 Heller2722 ₰ 8 grän0,8596 g0,1668 g

Der Kreis hatte von dieser Ausmünzung keine amtliche Vormerkung nehmen können, da die Probestücke, wie oben bemerkt, nicht untersucht worden waren, nachträglich nahm er jedoch den Fuss allgemein an. Diese Münzen kenne ich von 1624-1627, 1629 und 1630. v. Merle hat nur eine von 1629, und diese noch obendrein falsch beschrieben, da er LXX IIII statt LXX VIII angibt. Übrigens sind sie ziemlich häufig.

Das Jahr 1627 bringt uns mit der amtlichen Anerkennung der vorstehenden Sorte zwei neue:
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
8 Albus61½8 ₰3,8018 g2,5345 g
4 Albus79¼5 ₰2,9503 g1,2303 g

v. Merle 68. 69. und folgende für Köln; mir sind an Jahrgängen bekannt:

8 Albus: ohne Jahr, 1633, 1635-1637, 1641, 1644;

4 Albus: 1627-1636, 1638, 1644-1646, 1648, 1651, 1656-1658.

Im folgenden Jahre, 1628, präsentirt Jülich einen Münzmeister und einen Wardein für die nunmehr zu Düsseldorf befindliche Münzstätte, welche auch angenommen und dem Kreise vereidigt werden. Gleichzeitig wird diesen die Ausprägung der drei Sorten wie für Köln gestattet, und überdies noch Stücke von
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
2 Heller leichtes Geld10321½ ₰0,2266 g0,0283 g
1 Heller leichtes Geld140822 grän0,1661 g0,0127 g

Köln darf diese Stücke auch schlagen.

Ich vermute, dass die jülicher Heller und Doppelheller das alte fünffeldige Wappen: Jülich, Kleve, Berg, Mark, Ravensberg des besseren Umlaufs wegen noch beibehalten haben und sich deshalb zur Zeit noch nicht von den anderen Hohlheller der Herzogtümer aussichten lassen. Man kann die äussere Form der Heller nur im engsten Anschluss an die der kölnischen erwarten, also sind Buchstaben darauf schon ganz ausgeschlossen. Dass man nach gänzlicher Besitzergreifung durch Neuburg 1629 das pfälzische Wappen darauf gesetzt haben sollte, ist auch nach Analogie der grösseren Stücke überaus unwahrscheinlich.

8 Albusstücke aus dieser Zeit sind mir unbekannt, vielleicht hat man vorerst von der Erlaubnis, sie zu prägen, gar keinen Gebrauch gemacht, da Köln schon in ausgiebiger Weise für den Bedarf sorgte. Die 4 Albusstücke hingegen sind vorhanden, jedoch in sogenantem leichtem Gelde geschlagen, nach dem Satz 4 Albus kölnisch = 5 Albus leicht und sind mit V bezeichnet. Ich kenne solche von 1630-1632. Sie haben den alten niederländischen Typus des Blumenkreuzes. Die entsprechenden Stücke zu 10 Albus leicht haben wir erst von 1640 und 1641.

Den Reigen der 8 Hellerstücke eröffnet eins ohne Jahreszahl:

Av. + NVMMVS · IVLIACEN   Im Felde VIII
Rev. + NVMMVS · IVLIACEN   Im Felde LXX VIII

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Die anderen haben im Rev. CVSVS·DVSSELDORP und liegen mir von den Jahren 1628-1631 vor.

1629 möchte Neuburg in Düsseldorf 12 und 15 Albusstücke prägen, dem Gesuch wird aber nicht Folge gegeben.

1630 heisst es: "Der Düsseldorfer Münzmeister soll von einlogirung der Soldaten und dergleichen oneribus wie im hl. Röm. Reich allenthalben Herkommen, gefreyet und exonerirt werden."

1631 lesen wir, dass Jülich die Prägung von 8 Hellerstücken einstellen soll; man hatte also in den paar Jahren schon wieder des Guten zu viel getan. Köln wird eine Erleichterung gewährt auf
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
8 Albus61½7 ₰ 22 grän3,802 g2,509 g
4 Albus79¼4 ₰ 23 grän2,925 g1,221 g

1633 verbietet der Probationstag die Herstellung aller kleinen Münzen im ganzen Kreise, und nun geht der Schriftwechsel mit Kurköln wieder an, um dies zur gleichen Massregel zu bestimmen. Der Erfolg ist jedoch derselbe wie früher, das Erzbistum kehrt sich wenig an die Vorstellungen. 1634 darf der Jülicher Münzmeister einen "Scheidtpfennig" prägen, die nähere Bezeichnung desselben und der Fuss müssen erraten werden. Es können nur die Stücke mit "IIII Albus colsch" gemeint sein, welche um diese Zeit aufkommen und in grossen Mengen und mit vielen Stempeln geschlagen worden sind. Ich kenne dieselben ohne Jahreszahl, von 1638, 1639, 1641 bis 1646.

1636 wird Jülich erlaubt, Stücke von 6 Albus leicht und 1 Albus leicht zu schlagen, der Fuss dafür fehlt, ebenso kenne ich keine dahin passenden Gepräge. Der leichte Albus galt, wie oben bemerkt, 4/5 des gewöhnlichen kölnischen oder schweren Albus.

Schon 1639 klagt Köln über die grosse Zahl der zu Düsseldorf geprägten Blafferte, wie der Volksmund die 4 Albusstüicke nannte.

1640 Fuss für Jülich für 4 Heller kölnisch = 5 Heller leicht:
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
4321 ₰ 20 grän0,541 g0,0833 g

Kleine Stücke mit Löwe im Felde der einen, V im Felde der anderen Seite. Ohne Jahreszahl, 1640-1643.

1647 gestattet man Jülich die Ausprägung von 100 Mark Silber in Stücken von
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
1 Albus leicht2622 ₰ 20 grän0,8925 g0,2106 g

Dass von dieser Bewilligung sofort Gebrauch gemacht worden sei, sollte man sagen, indess kenne ich bis jetzt nur solche Stücke von 1654 und 1658 von der nächsten Regierung.

1648 wird Köln und Jülich die Erlaubnis erteilt, wiederum 8 Hellerstücke zu prägen; kölnische kann ich nicht nachweisen, jülicher finde ich von 1648 und 1649. Im letzteren Jahre wird diese Bewilligung erneuert, jedoch mit dem Zusatz, dass die Fettmännchen in Zukunft das Jülicher Wappen zeigen müssen, an Stelle der Zahl LXX VIII. Dementsprechend haben die Jahrgänge 1649-1653 einen Löwenschild. Von 1649 gibt es also beide Sorten.

1651 ist von Blafferten und halben Fettmännchen für Jülich die Rede, beide Sorten müssen sich noch finden.

Von nun an wird während der nächsten 30 Jahre immer von einem Probationstage zum anderen bestimmt, was jeder Stand etwa an Scheidemünzen ausgehen lassen darf. Es würde zu weit führen, und gar zu eintönig sein, wollte ich Alles das mitteilen. Im Laufe der Zeit ist dem Abt von Werden sowie der Äbtissin von Essen vergönnt worden, ebenfalls in Albuswährung wie Köln und Jülich zu prägen. Bezüglich der von Jülich geschlagenen Goldmünzen dieser Zeit finde ich in einer Valvationstabelle für das Jahr 1645 folgenden bezeichnenden Zusatz zum Kurse der Goldgulden (4 fl. 12 Albus):
"Die Goldgulden ihrer hochfürstl. Gnaden zu Neuburg aber zu 4 fl. 16 Albus." Diese Stücke des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm mit dessen Brustbild tragen die Aufschrift: ducatus novus juliacensis, jeder Unbefangene wird sie daraufhin trotz ihrer bleichen Farbe für Dukaten ansehen. Wir sind aber jetzt belehrt, dass es heissen soll: "neues Herzogtum Jülich", zum Unterschied wahrscheinlich vom alten, 1511 erloschenen, als Jülich an Kleve fiel! Wolfgang Wilhelm's Sohn und Nachfolger war weniger zweideutig, an Stelle obiger Umschrift setzte er seinen Wahlspruch: "tandem".

1658 wird der geprägte Reichsthaler auf 80 Albus gesetzt. Damit wird der sog. Kurrentthaler zu 78 Albus zur Rechnungsmünze, und bleibt als solche bis in die zweite Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts bestehen. Ende 1658 werden Jülich halbe leichte Albus bewilligt, welche Münzsorte sich mit Jahreszahl 1659 findet. 1661 verordnet Jülich im Einverständnis mit Kurköln, dass der eingeschlichene leichte Münzfuss nicht ferner geduldet und nur noch der alte schwere, sog. kölnische Fuss beibehalten werden solle. Von 1662 gibt es 1/2 Fettmännchen oder 4 Heller nach dem alten schweren Fuss von Jülich,

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Stadt Köln (auch 1663) und Kurköln. 1663 und 1664 schlug man in Düsseldorf wieder ganze Fettmännchen. Die Stadt Köln muss 1664 zehn Thaler, Busse zahlen, weil sie ohne vorher eingeholte Erlaubnis Heller hat prägen lassen.

Almählich werden die Münzverhältnisse wieder recht unerfreulich und mehrere Jahre ratschlagen die Abgeordneten der einflussreichsten Kreisstände mit einander, wie dem Übelstande wohl abzuhelfen sei. Brandenburg, als Inhaber von Kleve, Mark und Ravensberg, macht am 1. October 1668 einen Vorschlag zur Verbesserung. Man solle fortan prägen 1/1, 1/3, 1/6, 1/24 und 1/48 Reichsthaler, wobei die feine Mark nicht höher als 10 Thaler einschliesslich der Unkosten ausgebracht werden dürfte. Die Unkosten sind zu 1/2 Thaler auf die Mark gerechnet, der Kupferpreis steht mit 25 Thaler für 100 Mark angegeben. Vorgeschlagen ist folgender Fuss:
aus der MarkFeinheit
1 Thaler814 Lot 4 grän
1/3 Thaler2414 Lot 4 grän
1/6 Thaler4812 Lot 3 grän
1/24 Thaler117¼7 Lot 8 grän
1/48 Thaler1585 Lot

Danach würde ein Drittelthaler gelten in
Köln26 Albus19½ Blafferte = 1 Thaler
Jülich und Berg40 Fettmännchen20 Blafferte = 1 Thaler
oder 20 Düsseldorfer und Klever Stüber = 1 Gulden.

Hier wird also der Drittelthaler als Gulden bezeichnet.
Kurköln (Niederstift)18 Stüber54 Stüber = 1 Thaler
Münster9 Schilling 4 Pf.28 Silling = 1 Thaler
Paderborn u. Osnabrück12 Mariengroschen od. 7 osnabrücker Schillinge
Hessen10 Weisspfennige und
8 schlechte hessische Pfennige32 Weisspfennige = 1 Thaler

Aus dieser interessanten Zusammenstellung sieht man, dass schon damals Stadt Köln, Jülich-Berg und Kurköln getrennte Währung hatten. Der Albus, bzw. Stüber bedeutete in den drei Ländern zwar die gleiche Anzahl Heller, aber der Wert der Einheit ist verschieden. Kleve unterscheidet sich, in seiner Rechnung wieder dadurch von Jülich-Berg, dass der dortige Stüber mehr Heller hatte. Der brandenburgische Vorschlag blieb nun ein solcher. 1670 kommt über allen Versuchen zur Aufbesserung der Verhältnisse ein neuer Münzfuss auf, welcher am Rhein nicht heimisch war und auch, wie sich in der Folge erwies, nicht heimisch wurde. Es war der sog. braunschweiger Fuss, 1/16 Thaler oder halbe Schillinge, mit kleinem Durchmesser und von ziemlich feinem Gehalt, nämlich:
135 p. Mark, 13 Lot fein = 10 Thaler und 6 Stück aus der feinen Mark - 1,732 g rauh, 1,406 g fein.

Diese Stücke wurden Dortmund, Jülich, Essen, Werden, Nassau wegen der Grafschaft Holzappel, dem Grafen zu Blankenheim wegen Sayn und der Stadt Köln zu prägen anheim gestellt. Alle machten von der Erlaubnis Gebrauch.

1673 folgte die Gestattung von doppelt so grossen Stücken, 1/8 Thaler, ganzen Schillingen. Die Bezeichnung Schilling schliesst an die niederländischen Stücke an, welche für 1/8 Thaler ausgegeben wurden und denen wir zu Anfang des Jahrhunderts schon einmal als im Kreise massgebend begegnet sind.

Von 1673-1680 sind wegen Kriegsgefahr und "weil doch gegen die allgemeine Verschlechterung der Münze Nichts zu machen gewesen", überhaupt keine Probationstage abgehalten worden. Jülich und Köln haben inzwischen ohne Bewilligung Scheidemünzen geschlagen, halbe Blafferte, Fettmännchen und Heller. Der jülicher Münzmeister erscheint persönlich auf dem ersten Tage 1680 und sagt aus: Wegen Ausfallens der Probationstage sei es ihm nicht möglich gewesen, die Bewilligung für notwendige Scheidemünzen irgendwie nachzusuchen, und so habe er denn "wegen mangelnder Leibesnahrung" seinen Abschied begehrt. Daraufhin habe ihm sein Herr "etliche Scheidemünze" gestattet. "Etliche" scheint ein dehnbarer Begriff zu sein, denn wir besitzen aus dieser Zeit viele Jahrgänge und Stempel; an 2 Albusstücken (halbe Blafferte) einer neuen Münzsorte, solche von 1674-1678, an 8 Hellern 1676-1679, besonders von 1677 in Massen. Heller sind von Jülich nicht ausgegangen. Der kölnische Münzmeister war unpässlich und liess nur mitteilen, dass der Magistrat ihn zur Ausprägung von halben Blafferten (1674-1678) ermächtigt habe.

Inzwischen war in Norddeutschland eine neue grössere Münzsorte aufgekommen, welche dort gegen den alten Reichsthaler das Feld eroberte und siegreich behauptete: das Zweidrittelstück. Dasselbe war weniger fein, als der Thaler, dafür aber ansehnlich und erfreute sich bald allgemeiner Beliebtheit, sowohl beim Publikum,

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wie bei den Münzständen, welche erklecklich daran verdienten. Der erste Fuss für die neuen Münzen, der Zinaische von 1667 bestimmt, dass aus der feinen Mark 15¾ Zweidrittelstücke gemacht werden sollten. Gegen den ganzen Reichsthaler zu 9 Stück aus der feinen Mark ist dies eine Verschlechterung von 16⅔ %, also ein nicht zu verachtender Gewinn für den Münzherrn. In Süddeutschland prägte man auf den gleichen Fuss den bisherigen Rechnungsgulden zu 60 Kreuzer aus. Jülich schlug laut Ausweis vor dem 1680er Probationstage im Jahre 1676 203 Mark solcher 2/3 Stücke und zwar war der Befund
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
1212 Lot19,484 g14,613 g
somit 16 Stück aus der feinen Mark oder 18½ % schlechter als der Reichsfuss. Der niederrheinisch-westfälische Kreis muss aber wohl noch nicht reif für die schöne Münzsorte gewesen sein; die Herstellung derselben wurde einstweilen nicht fortgesetzt.

Eine Münzordnung von 1684 setzt für den ganzen Kreis folgende Geltung fest:
Römische Reichs Bankothaler84 Albus kölnisch
Ganze Guldenstücke46 Albus kölnisch
Halbe Guldenstücke23 Albus kölnisch

Die Gulden, soweit sie von den Kreisständen und einigen genau namhaft gemachten anderen geschlagen sind, fremde dagegen nur 42 bzw. 21 Albus. Jetzt heisst schon das Zweidrittelstück Gulden, im Gegensatz zu dieser Bezeichnung für das Eindrittelstück im brandenburgischen Vorschlag von 1668. Es wird ferner bestimmt, dass im Handel Niemand mehr als 25 Reichsthaler in Scheidemünzen anzunehmen brauche, man kommt also langsam auf die Beschränkungen der neueren Zeit. Natürlich konnte diese Verordnung nicht durchgesetzt werden; in Thalern wurde selten gezahlt, weil eben keine da waren und man nahm lieber schlechtes, als gar kein Geld. 1681 gibt es wieder stadtkölnische 4 Hellerstücke, im selben Jahre aber heisst es, es sollen in den nächsten 12 Jahren keine kleinen Münzen mehr geprägt werden. Tatsächlich verschwinden auch die 8 Hellerstücke so ziemlich. 1686 ist wieder Probation; ausweislich derselben hat Jülich 1684 Blafferte, 1681 bis 1685 halbe Blafferte und 1683 Fettmännchen geschlagen. Alle diese Stücke liegen vor. Dagegen fehlen Exemplare der "etlichen Schillinge, so in die spanischen Quartiere zum Versuch geschickt worden sind." Köln zeigt Blafferte von 1682, halbe Blafferte von 1681, 1682, 1684-1686, Fettmännchen 1683 und Heller, welche mit Ausnahme der erstgenannten Sorte ebenfalls vorhanden sind.

1688 sieht sich doch endlich der Kreis genötigt, zu den Zweidrittelstücken Stellung zu nehmen. Da weiteres Ankämpfen gegen diese verführerische Sorte Nichts mehr nutzte und der Schwindel mitgemacht werden musste, so werden die "Gulden" nunmehr offiziell gestattet und zwar auf den inzwischen noch weiter verringerten Fuss:
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
12½12 Lot18,705 g14,029 g
also jetzt schon 23½ % unter der Reichsordnung.

Von diesem Fusse machte indes noch Niemand Gebrauch, er war noch zu gut und der richtige Zeitpunkt schien noch nicht gekommen. Den fremden Sorten dagegen passte man jetzt um so eifriger auf; der Generalwardein Post soll im Verein mit dem jülicher und dem kölnischen Münzmeister alle Gulden einzeln prüfen, die vollwichtigen mit dem Kreisstempel versehen, die geringeren aber mit dem Wert in Albus stempeln. Diese Stempel existieren noch im historischen Museum der Stadt Köln. Jülich hat in der Folge eine selbständige Kontrolle eingeführt. 1691 wurde ein Mandat publiziert mit dem Abdruck mehrerer ganzer und halber, nicht dem Leipziger Fuss (s. u.) gemäss geprägter Gulden, welche in der Düsseldorfer Münze gegen Zahlung eines Stübers für das Stück mit dem Zeichen eines Löwen gestempelt werden müssten. Dem Leipziger Fuss entsprechende Gulden sollten unentgeltlich gestempelt werden. Beide Gattungen dürfen aber ohne solchen Stempel ferner nicht mehr umlaufen. Erst 1689 beginnt Jülich mit Ausmünzung von Zweidrittelstücken, aber wiederum schlechter, auf den sog. Leipziger Fuss:
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
13½12 Lot17,319 g12,989 g
oder 18 aus der feinen Mark, mithin 33⅓ % schlechter als der Reichsfuss. 1690 und 1691 wurde in Düsseldorf die Prägung in Massen fortgesetzt, dabei auch Sechstelthaler nach dem gleichen Fuss (1689 und 1691). 1690 taucht auch noch einmal, und zwar zum letzten Male, das 2 Albusstück auf.

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Köln ging erst 1693 zum Leipziger Fuss über (Stücke von 1693-1695, 1699, 1700), gewiss mit grossem Widerstreben, denn man muss der Stadt nachsagen, dass sie sehr auf gutes Geld bedacht war. Dem Kummer wurde auch auf den Münzen selbst Ausdruck gegeben durch den schönen und melancholischen Spruch: invita trahor, dum curo mederi, d. h. widerwillig werde ich mitgerissen, während ich auf Abhilfe sinne. Ein Stempelschneider hatte, o Graus, den Kern der Sache nicht erfasst und so lesen wir auf dem Stempel für einen Drittelthaler von 1700 anstatt des Passivums das Aktivum: invita traho! Wie müssen sich die gelehrten Stadtväter, ob des Schnitzers entsetzt haben! Sicher hat man die Münzen, sofern mit dem Stempel überhaupt geprägt worden, gleich alle wieder eingeschmolzen, bekannt ist bis jetzt kein solches Stück.

Dass sich bei der angedeuteten Politik die Münzzustände nicht bessern konnten, liegt auf der Hand, die Unordnung wurde im Gegenteil immer grösser und die Verhältnisse unerträglich. Im Mai 1695 musste man einen ausserordentlichen Tag zusammen berufen, auf welchem bittere Klagen laut werden über das "im römischen Reich fast gänzlich zerfallene und je länger je mehr zur völligen Kipperei auslaufende Münzwesen." Ein Teil der Kreisstände prägt 91/12 Thaler aus der feinen Mark, ein anderer nach dem Zinaischen Fuss 10½ Thaler, "manche aber auch 13, 14, 15 und gar 20 und mehr Thaler." Man hat diese Periode auch die kleine Kipperzeit genannt und wahrlich nicht mit Unrecht. Zum Unterschied von der eigentlichen Kipperzeit ergriff das Unwesen jetzt die groben Sorten; man hatte gelernt, dass man die Scheidemünzen nicht ungestraft bis ins Ungemessene verschlechtern durfte, nun versuchte man es mit den grossen Silberstücken. Die alten guthaltigen Reichsthaler wurden massenhaft eingeschmolzen und in Stucke auf den Leipziger Fuss, oder schlechter, umgeprägt.

Eine Art Wandel wurde geschafft dadurch, dass man alle Gulden mit vom Kreise eingestempelten Zahlen verbot und ferner den Münzständen frei stellte, Banco Thaler nach Reichsfuss von 2 Lot Gewicht bei 14 Lot 4 grän Feinheit zu schlagen - was sie seit 1566 immerfort schon durften - und nun kommt die Neuerung, diese gegen 2 Gulden nach Leipziger Fuss auszugeben. Diese Satzung entsprach genau dem Wert der Gulden, vorausgesetzt, dass sie richtig ausgebracht waren; es galt also nur noch, sich gegen betrügerische Ausprägungen zu schützen. Richtige Reichsthaler nach dem alten Schrot und Korn hat jedoch damals kaum noch Jemand geschlagen. Die Gulden hatten im niederrheinischen Volksmund die Bezeichnung "Dahler" bekommen, nachdem sie nun auf die Hälfte eines Reichsthalers gesetzt waren, nannte man letztere in der Folge häufig "doppelte Dahler." Damals bildete sich auch aus dem Thaler zu 78 Albus die kölnische und dem zu 80 Albus die bergische Rechnungsmünze heraus, welche später stets unterschieden werden müssen.

1698 wird vorerst der Leipziger Fuss überhaupt verboten, dagegen der burgundische empfohlen. Dieser ist 8⅓ Stück aus der Mark, 13 Lot 14 grän fein, 28,0574 g rauh und 24,1605 g fein. Er wird häufig durch den Bruch 31/36 ausgedrückt, welcher das Verhältnis des Feingewichts zum Rauhgewicht darstellt.

Im Münzabschiede desselben Jahres wird gesagt, das Edikt von 1690 (1688?) habe wenigstens den Erfolg gehabt, dass keine der unter dem Leipziger Fuss ausgebrachten Gulden mehr im Kreise kursierten, da alle mit Zahlen gestempelten fremden Stücke jetzt eingeschmolzen seien. Die mit dem "Zug" - die aneinander geschlungenen Buchstaben C O L N - gezeichneten und die ungestempelten der Kreisfürsten, sämtlicher Kurfürsten, sowie die von Dänemark, Paderborn, Osnabrück, Lüneburg, Celle, Hannover, Köln und Frankfurt a. M. sollten allein noch Geltung haben. Was es für eine Bewandtnis hat, dass Paderborn und Osnabrück, die doch zu den Kreisfürsten gehören, nochmals angeführt werden, vermag ich nicht, zu sagen.

Die Stadt Köln prägt neuerdings ausser den wieder aufgenommenen Gulden nach Leipziger Währung auch 1699, 1700 und 1701 Thaler auf burgundischen Fuss. Dieselben werden zum Kurse von 4 Gulden 2 Albus 8 Heller ausgegeben, also 98&frav23; Albus. Die Ausprägung dieser Thaler erwies sich nicht als eine günstige Unternehmung. Hören wir darüber den kölnischen Münzmeister Johann Adam Longerich selbst: "Es hat aber solche Vermünzung (auf burgunder Fuss) mein lieber Vater sel. Nicolaus Longerich als damaliger Münzmeister der Stadt Köln angefangen und ich, Johann Adam Longerich nach desselben Absterben als Münzmeister succedirend, vollendet, aber mit grossem Schaden, massen wohl 1400 Thaler dabei eingebüsst haben und zwar aus Ursachen, weil hier Goldschmiede

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und Kaufleute obgenannte Guldiner auskippten und wippten, hiernächst aber den allzu leichten Rest in die Münze schickten und vor gesetzten Preis umwechseln liessen, die schwereren aber zusammen geschmolzen und das Silber in Holland und auf andere Münzen versandten. Der Thaler aber auf burgundischen Fuss wohl 80,000 Stück gewesen, und weil solche auf 4 Gulden 2 Albus 8 Heller gesetzt wurden, die anderen Speziesthaler aber in kurzer Zeit höher liefen, als werden solche Thaler wiederum aufgewechselt und anderwärts verschmolzen, so dass derselben nicht viel mehr gesehen werden."

Um nun endlich von der grossen, zum Verständnis aber notwendigen Abschweifung wieder zu den Kleinmünzen zurück zu kehren, so hat zunächst von den uns noch beschäftigenden beiden Gemeinwesen Jülich-Berg und Köln nur ersteres prägen lassen und zwar Sechstel- auf Leipziger Fuss, vorhanden von 1707-1715, 1718, 1720, Zwölftel-Thaler von 1700, 1710, 1714 und Vierundzwanzigstel-Thaler von 1700, 1710, 1712, 1714. Eine in Köln abgehaltene Probation belehrt uns über Schrot und Korn der Sechstel. Anfänglich schlug man dieselben

423/16 p. Mark, 9 Lot fein = 75 p. feine Mark :   5,542 g rauh, 3,117 g fein
macht 12½ Thaler aus der feinen Mark, seit 1710 aber änderte man den Fuss auf
56¼ p. Mark, 12 Lot fein = 75 p. feine Mark :   4,156 g rauh, 3,117 gr fein
ebenfalls 12½ Thaler aus der feinen Mark und setzte statt des Wappens einen Reichsapfel auf die Münzen.

Bestätigt wird dieser Fuss durch eine Wardeinsnotiz 1712 bis 1720 über kurfürstlich pfälzische und kurkölnische 1/6 Thaler: "100 Thaler wiegen 10 Mark 10⅔ Lot, halten 12 Lot fein, macht 8 Mark fein Silber, thut p. 80 Albus 96 Thaler."

Äusserlich war nunmehr die Albuswährung verlassen, sie bildete jedoch nach wie vor die Grundlage jeder Berechnung und es hatten die Sechstelstücke und ihre Teile einen gewissen Kurs in Albus. Natürlich soll das Sechstelstück nicht der sechste Teil des geprägten Reichsthalers sein, sondern nur von dem imaginären Leipziger Fuss-Thaler oder vielmehr der vierte Teil des Guldens ("Dahlers.").

Köln scheint erst wieder von 1716 an geprägt zu haben, Sechstelstücke 1716, 1717, 1720, 1722, dann auch 2 Albusstücke 1717, 1718, 1720. Nach langer Pause folgt 4 Albus 1732 und 8 Albus 1733-1735. Von da an hat die Stadt an Scheidemünzen nur noch kupferne 4 Hellerstücke geschlagen und ganz zum Schluss 1793 auch ein 8 Hellerstück, ebenfalls in Kupfer. Nach dieser kurzen Bemerkung können wir das kölnische Münzwesen verlassen und uns wieder dem Düsseldorfer Betriebe zuwenden, welcher noch verschiedenes Interessante bietet. Wir finden im 18. Jahrhundert keine so tief einschneidenden Münzkrisen mehr, wie in früheren Zeiten, dafür verfuhr jede einzelne Regierung zu vorsichtig und überwachte zu scharf, trotzdem oder weil die jährlichen Probationstage einschliefen. Immerhin ging der Verschlechterungsprozess langsam seinen Weg, im gleichen Verhältnis stieg der Preis des Silbers und der Lebensmittel. Es war gar zu verlockend, an der Münze unberechtigten Nutzen zu machen und in grösseren Mengen zu arbeiten. Wenn dies nur in einer Ecke Deutschlands geschah und dadurch zeitweilig mehr Münzmetall gebraucht wurde, so musste naturgemäss der Silberpreis eine Kleinigkeit aufrücken.

Über die Vorgänge des letzten Jahrhunderts schweigen die Kölner Akten so ziemlich, dagegen geben solche im Generallandesarchiv zu Karlsruhe einen, wenn auch lückenhaften, so doch willkommenen Aufschluss über die Tätigkeit der "Kurpfälzischen Münzstätte zu Düsseldorf".

Bald nach seinem Regierungsantritte beschäftigte den Kurfürsten Karl Philipp der Gedanke, für seine gesamten Lande einen einheitlichen Münzfuss zu schaffen, da die zwiefachen Rechnungen der Hofkammern gewiss zu manchen Unzulänglichkeiten Veranlassung gaben. Er liess sich zur Besprechung den bergischen Bergvogt und Münzverwalter Burkardt 1718 nach Neuburg kommen. Dort wird ein Münzfuss ausgeklügelt und zur Begutachtung durch die Münzkommission nach Düsseldorf gesandt. Diese kann dem Entwurf keinen Geschmack abgewinnen und drückt sich darüber in ihrer Antwort ganz unmissverständlich aus. Es seien, so heisst es am 14. Juli 1718, der innere und der äussere Wert nicht mit einander im Einklang, auch würde das Abweichen vom Althergebrachten die Um-

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laufsfähigkeit der beabsichtigten Münzen in den Nachbarländern beeinträchtigen. 5 und 10 Stüberstücke habe man bis dato in Münster, Kleve, Stadt und Erzbistum Köln auf 12½ und 12⅔ Thaler ans der feinen Mark geschlagen, jetzt wolle man mit den neuen Stücken gleich auf 13¾ und 14 Thaler gehen. "Die Ueberschrift, als thäten 32 Fettmännchen 24 Kreuzer konstituiren, ist in sich um deswillen irrig, da 120 Fettmännchen einen Reichsthaler zu 80 Albus, hingegen aber 90 Kreuzer nur einen Thaler courant zu 78 Albus machen." Der Kurfürst antwortet darauf, es solle bei dem gemachten Fuss sein Bewenden haben, wogegen die Münzkommission nochmals submissest ihre Bedenken geltend macht. Der Fürst wusste aber seiner Ansicht nach in dieser Frage besser Bescheid als seine Räte und befahl die Ausprägung von ca. 10,000 Thaler in silbernen Sorten auf den umstrittenen Fuss. Dieser höchsten Entschliessung verdanken wir die Stücke zu "24 Kreuzer = 32 Fettmännchen" von 1718 (Joachim XI 171). Am 2. Januar 1719 nahm man in Heidelberg eine Probe der neuen Münzen vor, welche ergab, dass eine Mark Düsseldorfer Münze 38 Stück zu 24 Kreuzer machte, Feinheit 12 Lot, also 6,153 g rauh und 4,615 g fein gibt 13 Thaler 62 Albus kölnisch für die feine Mark. Der Kurfürst erlässt sogleich einen weiteren Befehl nach Düsseldorf, auch die Hälfte dieser Stücke zu prägen; diese tragen auch die Jahreszahl 1718.

Die Ereignisse scheinen der Münzkommission doch Recht gegeben zu haben; es blieb bei dieser ersten Ausprägung, da vermutlich Niemand die Stücke zu dem darauf bezeichneten Wert annehmen wollte. Man schlug deshalb wieder Sechstelstücke. Der einmal beschrittene Weg, die Gepräge für alle Landesteile verwendbar einzurichten, wurde indessen nicht aus den Augen verloren, und es hatte ja auch eine solche Münzeinheit etwas Bestrickendes, besonders für die damalige Zeit der vielen Währungen. Man hielt sich an die Relation 78 Albus = 90 Kreuzer, verwechselte also dabei diesmal nicht die kölnische mit der bergischen Währung, auch wählte man einen besseren Gehalt und als gemeinsames Gepräge das damals stark in Aufnahme kommende sogenannte Kopfstück oder 20 Kreuzer. Dasselbe sollte demnach in den Herzogtümern Jülich und Berg 26 Fettmännchen = 13 Stüber oder 17⅓ Albus gelten. Man fing nun in Düsseldorf seit 1724 eine starke Ausprägung solcher Stücke an, gleichzeitig wurden dieselben in Heidelberg und später nach Verlegung der Münzstätte in Mannheim geschlagen. Der Typus ist in beiden Prägeanstalten natürlich derselbe und die Unterscheidung deshalb ohne besondere Merkmale schwierig. Diese ergibt sich jedoch aus den Münzmeisterbuchstaben; in Heidelberg bzw. (seit wann?) Mannheim amtiert von 1712 bis mindestens 1728 Johann Georg Wunsch. Münzen also, welche andere als seine Buchstaben tragen, gehören nicht in die Pfalz. Es sind dies I. H., wozu ich den Namen noch nicht habe finden können, von 1724, 1725 und 1726, dann 1727 ohne Buchstaben, R. F. Richard Fehr 1731, 1732, 1734, F. M. Friedrich Maul und wiederum ohne Buchstaben von 1736. Die Titulatur sowohl wie die Form des Wappenschildes sind bei den pfälzischen und bergischen Stücken verschieden. Die Pfälzer haben D. G. C. P. C. P. R. u. s. w., Wappen in spanischem Schilde, über welchem Kurhut, der nur in den inneren Fadenkreis hinein reicht; bei den bergischen Stücken lautet der Titel CAR. PHIL. D. G. C. P. R. u. s. w., der Wappenschild ist entweder spanisch mit Rundung oben oder spanisch mit ausgebogener Spitze am unteren Ende oder aber oval. Der Kurhut teilt die Umschrift, mit Ausnahme der Stücke von 1727 und 1736 ohne Buchstaben, die ich aber wegen der Titulatur für Düsseldorf anspreche. Bisher hat man die ganze Reihe Kopfstücke Karl Philipps für pfälzische Gepräge angesehen. Zeitweise wurden in Düsseldorf ganz erkleckliche Mengen dieser Münzsorte geprägt, so z. B. im Jahre 1736 vom 18. März bis 22. April nicht weniger als für
3992 Mark 14 Lot 12 grän feines Silber
dabei betrug der Abgang16 Mark 14 Lot 1 grän
bleibt feines Silber3976 Mark 0 Lot 11 grän
Ertrag an Geld81508 fl. 47 Kr. (Mark zu 20½ fl.)
Kosten1834 fl. 24½ Kr.
bleibt nach Mannheim79674 fl. 22½ Kr. zu liefern.

Der Fuss, dessen Ausgangsgehalt ich nicht kenne, wurde nach und nach verschlechtert. So findet sich 1728 ein solcher von
aus der MarkFeinheitRauhgewichtFeingewicht
46⅛12 Lot5,07 g3,802 g

Schlagschatz 40 Kr. p. feine Mark, 20 fl. 30 Kr. die feine Mark (wie in obiger Berechnung) = 13⅔ Thaler = 13 Thaler 52 Albus p. 78 Albus. In den kölnischen Akten findet sich eine Berechnung der niederrheinischen Münzen ohne Datum von der Hand

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des kölnischen Wardeins Joh. Jac. Hüls (seit 1723-1752), welche vermutlich in den Anfang der dreissiger Jahre gehört. Ich gebe dieselbe wieder, weil sie nach beiden Währungen zu 78 und 80 Albus zum Thaler rechnet und interessante Aufklärungen liefert. Zunächst heisst es:

"100 Reichsthaler an Kopfstücken p. 78 Albus wiegen 9 Mark 10-11 Lot, hält fein 11 Lot 6 grän, thut an feinem Silber 7 Mark 3 Lot 3 grän, die Mark à 12 Thaler p. 80 Albus gerechnet, thut das feine Silber
p. 80 Albus86 Thaler 30 Albus
Jede Mark Münzlohn 40 Albus3 Thaler 48 Albus
450 Kopfstücke machen p. 78 Albus 100 Thaler89 Thaler 78 Albus
Das Stück zu 16 Albus gerechnet, thun p. 78 Albus90 Thaler

Hüls rechnet den Silberpreis in bergischem Kurant zu 80 Albus, bewertet das Kopfstück jedoch mit 16 Albus nach kölnischem Fuss, da die der Ausmünzung zu Grunde liegende Relation 78 Albus = 90 Kreuzer von diesem herstammt. Dadurch sieht es so aus, als wenn bei nicht ganz genauer Stückelung Verlust hätte entstehen müssen. Dem gegenüber ist aber fest zu halten, dass die Kopfstücke im Bergischen 13 Stüber oder 17⅓ Albus galten, andererseits erst 80 Albus einen Thaler ausmachten. Wir haben also 450 Kopfstücke = 7800 Albus, macht 97½ Thaler p. 80 Albus bergisch. Somit lässt die Vermünzung einen Nutzen von 7 Thaler 42 Albus oder ca. 8&fra13; %, der immerhin erklecklich genug, oder vielmehr viel zu hoch ist. Die gesamten Unkosten einschliesslich Schlagschatz betragen 12,88 %. Die Berechnung des Fusses ergibt: 46,4 Stück p. Mark, 65,5 p. feine Mark, 5,004 g rauh, 3,57 g fein, also etwas schlechter als 1728. Eine weitere Notiz lautet:

Neue burgundische Thaler 8⅓ p. Mark 13 Lot 4 grän. 921/31 Stück p. Mark fein
macht p. 80 Albus12 Thaler 72 Albus
Feinsilber kostet12 Thaler 54 Albus
Münzlohn kostet16 Albus
also ein Gewinn von2 Albus.

1 Mark ganze und halbe Kopfstücke gemünzt zu 13 Thaler 26 Albus.
Das Silber kostet12 Thaler 54 Albus
Münzlohn20 Albus
Gewinn32 Albus.

Doppelte, einfache und halbe Blafferte gemünzt zu 13 Thaler.
Das Silber kostet12 Thaler 54 Albus
Münzlohn22 Albus
Gewinn4 Albus.

Stüber und Fettmännchen ergeben p. Mark 14 Thaler.
Das Silber kostet12 Thaler 54 Albus
Münzlohn1 Thaler 6 Albus
Gewinn20 Albus.

Von den Kupfersorten könnten alle Unkosten aus dem Gewinn gezahlt werden."

Hier handelt es sich vermutlich um den Fuss für kurkölnische Ausprägungen, wie solche wenigstens für die kleinen Sorten in den Jahren 1736 und 1737 stattgefunden haben. Dass die Aufstellung später entstanden ist, als die vorhergehende, ergibt sich aus dem höheren Silberpreise. Mit den neuen burgunder Thalern sind wohl diejenigen der Stadt Köln gemeint mit den Jahreszahlen 1726 und 1727, deren Stempel vermutlich auch noch zu geringen Mengen Thaler in den nächstfolgenden Jahren benutzt wurden. Dass solche Thaler von Kurköln nun doch nicht geprägt worden sind, mag darin seinen Grund haben, dass der Gewinn darauf gar zu klein war und ein Bedürfnis für dieselben nicht vorhanden war.

Der Fuss für die Kopfstücke ist etwas geringer, als der bergische, da dieselben nur auf 16 Albus stehen. Deshalb gehen auf die feine Mark zu 13 Thaler 26 Albus p. 80 Albus ungefähr 66⅔2/3 Stück.

Die Münzkosten mit Schlagschatz betragen bei
Thalern ca. 1¾ %Blafferten 2,5 %
Kopfstücken 4,9 %Stüber 9,5 %

Der gleichen Zeit wird das folgende, ebenfalls undatierte Gutachten des J. J. Hüls für Kurköln entstammen, in welchem gesagt wird: "Jede Mark Silber kostet 12⅝ Thaler, also 5/8 Thaler mehr, als sie nach Leipziger Fuss ausgebracht werden soll. Dazu kommt Abgang und Münzerlohn, so dass auf 1000 Mark fein in Zweidrittelstücken ein Schaden von 985 Thaler wäre. Das Gleiche gilt von den Sechstel- und Zwölftelstücken, von denen die Mark auf 12½ bzw. 12⅔ Thaler ausgebracht werden soll."

Die Stückelung der bergischen Kopfstücke ist überaus ungleich; unter meinen Exemplaren sind bei schöner Erhaltung Abweichungen

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von mehr als einem Gramm. Das Publikum scheint auch schliesslich dahinter gekommen zu sein und Schwierigkeiten bei der Annahme gemacht zu haben. Man musste den Kurs der Kopfstücke zuerst auf 12½ Stüber, dann 1737 gar auf 12 Stüber herabsetzen. 1736 ist die letzte Jahreszahl der Kopfstücke. Unter derselben wurde indes auch in den folgenden Jahren laut Karlsruher Akten noch mehrfach eine grössere Menge "in der Stille" gemünzt.

Von 1736-1738 schlug man wieder Fettmännchen, dazu einzelne Stüber und 1738 auch 8 Albusstücke. Münzmeister wurde Franz Offner, welcher in der Folge in Mannheim tätig war. Den Fuss für diese Münzen finde ich wie folgt verzeichnet:
- Stüber :   3 Lot 1/2 grän fein, 181½ p. Mark, 95913/109 p. feine Mark = 15 Thaler 59 13/109 Stüber. 1,288 g Rauhgewicht, 0,243 g Feingewicht.
- Fettmännchen :   3 Lot fein, 360 p. Mark, 1920 p. feine Mark = 16 Thaler. 0,649 g Rauhgewicht, 0,122 g Feingewicht.
- 6 Stüber (8 Albus) :   10 Lot 10 grän fein, 8555/72 p. Mark, 130 p. feine Mark = 13 Thaler p. 80 Albus. 2,727 g Rauhgewicht, 1,799 g Feingewicht.

1737 wurde zu Düsseldorf eine Partie Silber vermünzt, welches für fremde Rechnung durch das Herzogtum Berg transportiert und auf dem Wege beschlagnahmt worden war. Diese gewiss recht billige Art, an Münzmetall zu kommen, war übrigens seit Jahrhunderten gesetzlich. In jeder Landschaft mussten fremde Münzen oder Barrenmetall zur Münze geliefert, in späterer Zeit aber wenigstens dort zum Kauf angeboten werden. Wer diese Bestimmung zu umgehen suchte, verlor im Falle der Entdeckung sein Eigentum, eine Strafe, die jedem Übertreter bekannt sein musste. In den Zeiten langsamen und geringen Verkehrs musste man zu solchen Beschränkungen der Handelsfreiheit greifen, um das nötige Edelmetall zu beschaffen. Im Allgemeinen wurde die regelmässige Silberlieferung für eine Münzstätte einem Bankhause übertragen und zwar dem Mindestfordernden. Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts begegnen wir schon vollständigen Submissionen, ganz nach dem Recept, wie sich heutzutage die staatlichen Betriebe, oft zum Nachteile des Ganzen, ihre notwendigen Waren kaufen.

1740 starb der Düsseldorfer Wardein J. C. Burkardt nach längerer Krankheit; dadurch kam das Münzwesen vollständig in Stillstand und es gab in den nächsten Jahren nur noch einen unbeschäftigten Titular-Wardein ohne Gehalt.

Erst 1750 begann man wieder in Düsseldorf zu münzen, jedoch nur Gold und Kupfer, letzteres als Viertelstüber von 1750 und 1751 vorhanden. Der alte Reichsthaler war mittlerweile längst von der Bildfläche verschwunden, nach und nach völlig verdrängt durch die Zweidrittelstücke und die Thaler nach burgundischem Fuss. Nach langem Hin und Her einigten sich 1753 Österreich und Bayern auf den sog. Konventionsfuss in 13⅓ lötigem Silber und aus der feinen Mark 10 Thaler zu 120 Kreuzer oder 20 Gulden zu 60 Kreuzer, daher auch 20 Guldenfuss genannt. Nach und nach traten die meisten Reichsstände demselben bei. Auch die Kurantmünzen brachte man zu 20 Gulden die feine Mark aus und zwar so, dass jedes Mal der Nennwert von 20 Gulden eine feine Mark enthielt. Der Kupferzusatz war je grösser, je geringer der Nennwert der Münze war. Auf diesen neuen Fuss wurden in Düsseldorf 1765 und 1766 silberne Kurantmünzen geschlagen, nämlich 12 Stüber, 4 Stüber, 3 Stüber und Stüber. Die Rechnung auf Konventionsfuss wurde in Düsseldorf amtlich vom 14. April 1765 ab eingeführt. Es scheint, als wenn sich damit oder vielleicht schon kurz vorher der alte Unterschied zwischen bergischen Kurantthalern zu 80 Albus und kölnischen zu 78 Albus verwischt und Köln die erstere Rechnungsart angenommen hätte, denn jetzt wurde der geprägte Konventionsthaler beiderseitig zu 1 Thaler 20 Stüber = 80 Stüber oder 107⅔ Albus bewertet.

Nach ganz kurzem Bestehen war der neue Münzverein seitens Österreichs schon 1754 wieder gekündigt worden und dieses Land hatte einseitig seine gesamten neuen Gepräge um 20 % heraufgesetzt, um sich gegen Silberentziehung durch das Ausland zu schützen. Dadurch entstand der 24 Guldenfuss, weil nun die feine Mark zu 24 Gulden verausgabt wurde. Man prägte ruhig in dem einmal festgesetzten Fuss weiter, machte auch die Wertbezeichnungen nach dem 20 Guldenfuss, nur wurden die einzelnen Gepräge höher tarifiert, so der Thaler zu 2 Gulden 24 Kreuzer, das 20 Kreuzerstück zu 24 Kreuzer u. s. w. Wohl oder übel mussten diejenigen Münzstände, welche den Konventionsfuss aufgenommen hatten oder noch aufnahmen, in der neuen Tarifierung auch folgen. Überall gab es

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also Münzmandate, welche die entsprechende Erhöhung befahlen. In Düsseldorf finden wir sie erst am 24. Juli 1766, also ein Jahr nachdem die erste Ausmünzung auf Konventionsfuss stattgefunden hatte. Merkwürdig bleibt, dass man diese Massregel nicht schon gleich zu Anfang 1765 ergriffen hatte, denn das Beispiel war schon über zehn Jahre gegeben. Die hauptsächlichsten Änderungen waren folgende:
statt 20 Guldenfuss in 24 Guldenfuss
Konventionsthaler1 Thaler 20 Stüber1 Thaler 36 Stüber
20 Kreuzer13 Stüber15 Stüber 8 Heller
Wildberger Thaler1 Thaler 28 Stüber1 Thaler 46 Stüber
alte 2 lötige Reichsthaler1 Thaler 28 Stüber1 Thaler 46 Stüber
alte 10 Stüberstücke vor 1725 geprägt10 Stüber12 Stüber
neue Jülich-Berg. Konventions 12 Stüber12 Stüber14 Stüber 8 Heller
3 Stüber desgl. einzeln ausgegeben3 Stüber3 Stüber 8 Heller
desgl. wenn mehrere zus.3 Stüber3 Stüber 10 Heller
1 Stüber desgl. einzeln ausgegeben1 Stüber1 Stüber 2 Heller
desgl. 5 Stück zusammen5 Stüber6 Stüber

Nunmehr kommt wieder eine Pause in die Silberprägung, es gibt nur kupferne Halb- und Viertelstüber bis 1792-1794, wo man wieder dreifache und doppelte Stüber von hässlichem Äussern und schlechtem Gehalt schlug.

Der geprägte Thaler stand vermöge der durch den 24 Guldenfuss bedingten Erhöhung auf 1 Thaler 36 Stüber Kurant oder 96 Stüber. Dieser Summe entsprach eine Feinsilbermenge von 1/10 Mark. Auf den Kurantthaler zu 60 Stüber oder 80 Albus entfiel somit genau 1/16 Mark feines Silber. Dieses Verhältnis nahm das damalige Herzogtum Berg im Jahre 1802 auf, um den alten Rechnungsthaler tatsächlich auszuprägen. Man gab diesem Münzstück von 60 Stübern die Bezeichnung "Reichsthaler". Derselbe ist 12 Lot fein, wiegt 19,464 g rauh und 14,613 g fein und liegt mir vor aus den Jahren 1802-1807, halbe Reichsthaler von 1803 und 1804. Damit war durch einen glücklichen Griff die Rechnungseinheit endlich wieder in Einklang mit der Prägeeinheit gebracht worden, was gewiss als ein erfreulicher Fortschritt begrüsst werden darf. Als Scheidemünzen gab es 3 Stüber in Silber und· 1/2 Stüber in Kupfer, ferner, wie es scheint, 3 Heller in weissem Metall. Bei letzterer Sorte muss ich leider sagen: wie es scheint. Es hat damit folgende Bewandtnis: Im Jahre 1804 besuchte mein Urgrossvater die Düsseldorfer Münze und man gestattete ihm, ein paar Münzen durch Bewegen der Maschinen mit seiner Hand selbst zu prägen. Diese eigenen Erzeugnisse bewahrte er sorgfältig auf mit erklärender Bemerkung auf der Papierumhüllung. Als ich noch Knabe war, schenkte mir mein Grossvater die Stücke. Es war ein silbernes 3 Stüberstück von 1804, ein Abschlag des 3 Stüberstempels von 1804 auf einem für 1/2 Stüber bestimmten kupfernen Schrötling, welcher also, da von grösserem Durchmesser, von den Stempeln nicht ganz bedeckt ist, und schliesslich ein ganz kleines Silberstückchen von "3 Haller" ohne Jahreszahl. Ich legte damals die Münzen, welche mir nicht alt genug schienen, um Sammelinteresse zu haben, achtlos bei Seite und habe es im Laufe der Jahre fertig gebracht, die kleinste zu verlieren. Nach meinen Aufzeichnungen hatte sie nur die Aufschrift 3 HALLER inmitten eines Schnörkels, die Rückseite war entweder ganz leer oder hatte auch ein paar Schnörkel. Der Durchmesser war Grösse 5½ nach dem v. Wellenheim'schen Münzmesser oder 12 mm. Gewiss finden sich noch solche Miniaturgepräge, aber Niemand wird sich veranlasst sehen, sie ins Jahr 1804 und nach Düsseldorf zu verlegen. Es wäre deshalb von Wichtigkeit gewesen, wenn ich den mir anvertrauten Schatz besser zu bewahren gewusst hätte. Das Stückchen war auch insofern bemerkenswert, als aus seiner Existenz hervor zu gehen scheint, dass der Stüber nicht mehr wie früher 16 Heller enthielt, denn man würde doch sonst kaum 3 Hellerstücke geschlagen haben, wenn diese nicht einen geraden Bruchteil des Stübers ausgemacht hätten. Der einzige Nachweis, welchen ich über die Kleinmünzen der damaligen Währung finden kann, ist bei Scotti eine Verfügung des Herzogs Joachim Murat vom 5. August 1806, nach welcher ein Reichsthaler zu 60 Stüber und ein Stüber zu 8 Denier gerechnet werden soll. Ist nun das 3 Hellerstück ein solcher Denier, dann hätten wir 24 Heller zum Stüber.

Die 1808 erfolgte Einverleibung in Frankreich des inzwischen zum Grossherzogtum erhobenen bergischen Landes fegte die Stüberwährung hinweg; dieselbe war in Stadt und Erzbistum Köln sowie in Jülich schon seit 1794 aus demselben Grunde erloschen, um nicht wieder zu erstehen. Als die französische Zeit vorüber war, wurde der Niederrhein preussisch und bekam den 14 Thalerfuss mit dem Thaler zu 30 Silbergroschen. Die Erinnerung an die alten Münzen

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blieb jedoch noch lange Zeit im Gedächtnisse der Bevölkerung. So nannten noch zur Zeit der Einführung der deutschen Markwährung bejahrte Leute im bergischen Lande einen preussischen Sechstelthaler von 5 Silbergroschen kaum je anders als Dreizehner. Das Sechstel vom Thaler zu 78 Albus galt im 18. Jahrhundert eben 13 Albus und die Bezeichnung blieb den Stücken seitdem über alle Umwälzungen hinaus.

Betrachten wir zum Schlusse die Wertveränderungen, welche der Albus seit 1511 durchzumachen hatte. Während seiner sonst ganz rühmlichen Laufbahn hat sich sein innerer Wert recht bedeutend verringert. Wenn wir als Vergleichspunkte die uns bekannten Münzfüsse von 1511, 1611, 1710 und 1802 nehmen, so war im Laufe des ersten Jahrhunderts die Einbusse am stärksten, nämlich 299 %, so dass der Albus 1611 nur 33,43 % seines ursprünglichen Wertes darstellte. Das nächste Jahrhundert begnügt sich mit einem Verlust von 44 %; 1710 war der Albus 69,5 % desjenigen von 1611. Am Schlusse der letzten 92 Jahre endlich betrug die Verringerung am wenigsten, 31 %, das heisst der Albus, oder nach damaliger Benennung 3/4 Stüber, war noch 76,5 % von der Anfangssumme 1710 wert. Der Gesamtverlust während der ganzen dreihundert Jahre betrug nicht weniger als 565 % oder der Schlusswert war 177/1000 vom Ausgangswert. Dass durch solche Münzverhältnisse der Volkswohlstand schwer zu leiden hatte, ist leicht ersichtlich und wir dürfen es als eine der schönsten Errungenschaften unserer Zeit begrüssen, dass das wiedererstandene deutsche Reich uns eine einheitliche und annähernd durchgeführte Goldwährung gebracht und das Geldwesen auf lange Zeit hinaus fest geordnet hat.



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