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Münzgeschichte der Schweiz

Coraggioni, Leodegar
Genf 1896.
Hier Auszüge zu: Luzern (S.52ff) / Schaffhausen (S.89f) / Solothurn (S.80ff)
St. Gallen (S.93ff) / Zürich (S.37ff) / Zug (S.73ff)




Luzern   S.52ff

Die Stadt Luzern, welche den Kern des gleichnamigen Kantons bildet, ist wahrscheinlich aus einem Fischerdorfe hervorgegangen, das der alten Volkssage nach eine jener 12 Städte oder 400 Flecken gewesen, welche zu Cäsars Zeiten unter Orgetorix von den Einwohnern, bevor sie nach Gallien zogen, zerstört wurden.

Da der Zug missglückte, kam auch diese Gegend im Jahre 58 vor Christus unter die Herrschaft der Römer.

Nach dem Untergang der römischen Herrschaft in Helvetien, welche durch die über den Rhein gekommenen Alemannen ihre Endschaft erreichte, kam Luzern und Umgebung in den frühesten Zeiten christlicher Jahrhunderte unter die Herrschaft fränkischer Könige und deutscher Kaiser, welche die Herzoge von Schwaben als Landpfleger hinsandten.

Auch soll Luzern, nach Zerstörung von Vindonissa durch die Hunnen, während einiger Zeit Hauptstadt des Aargaues gewesen sein, wie Tschudi in der Gallia Comata behauptet.

Wichard, ein Bruder Herzog Ruprechts von Alemannien oder Schwaben, stiftete 695 in Luzern ein dem hl. Leodegar und St. Maurizius geweihten Gotteshaus, unter der Regel des hl. Benedikt, an der Stelle, wo früher eine dem hl. Nikolaus, dem Patron der Schiffleute, geweihte Kapelle stand; er stattete dasselbe mit ansehnlichen Besitzungen aus und wurde dessen erster Abt und Vorsteher. Der fränkische König Chlodwig III., ein Verwandter Wichards, überliess Luzern nebst vielen andern benachbarten Besitzungen dem Gottehaus als Lehen, welches durch Pipin, dem ersten König karolingischen Stammes, dem Benediktiner-Kloster Murbach im Elsass zugeschrieben wurde.

Mittelst der noch im Murbachischen Archiv in Original vorhandenen Urkunde vom Jahre 840 bestätigte Kaiser Lothar diese Schenkung an Murbach.

Luzern erscheint im elften Jahrhundert als Stadt unter der Herrschaft der Äbte von Murbach, von welchen Abt Berchtold II. von Falkenstein am 16. April 1291 die Stadt nebst 16 Dinghöfen für 2000 Mark Silber und fünf Dörfern im Elsass an König Rudolf von Habsburg zu handen seines Sohnes Albrecht, Herzog von Österreich und seines Enkels Johann, verkaufte.

Das Stift im Hof blieb indes bis 1456 eine Filiale Murbachs, dessen Abt bis dahin das Recht hatte, die Stelle des Propstes oder Vorstehers zu besetzen, in welchem Jahre dann ersteres vollständig von Murbach getrennt und in ein Chorherrenstift umgewandelt wurde.

Drückende Behandlung seitens der österreichischen Vögte, Missmut wegen Aufnötigung der überall verrufenen, in Zofingen geprägten Münzen und fortwährende Fehden mit denWaldstätten, deren erster Anprall die Luzerner am stärksten traf, sowie die erhöhten Zoll- und Ohmgeldgebühren veranlassten die Luzerner, um von Österreich unabhängiger zu werden, sich 1332 dem Bunde der Urkantone anzuschliessen, mit welchen sie ihre Unabhängigkeit von Österreich in der denkwürdigen Schlacht bei Sempach 1386 erstritten.

Hauptsächlich Veranlassung zu letzterer gab die kurze Zeit vorher stattgefundene Aufnahme des Entlebuchs und der Stadt Sempach ins Burgrecht von Luzern, sowie die Einnahme und Zerstörung der österreichischen Vesten Rothenburg und Wolhusen.

Die Folge des Sieges von Sempach war, dass Luzern die österr. Ämter Habsburg am See, Rothenburg mit Hochdorf, Kriens, Horw und Malters, Root und Ebikon, die Stadt Sempach, Entlebuch, Wolhusen und Ruswil, sowie einige Ortschaften der Ämter Meienberg und Richensee in Besitz nahm.

Im Jahr 1415, als das Concilium in Konstanz über Herzog Friedrich von Österreich den Kirchenbann aussprach und König Sigismund über denselben die Reichsacht verhängte, anerkannte letzterer "kraft römischer königlicher Gewalt" die völlige Unabhängigkeit der Luzerner von Österreich, forderte sie auf, Friedrich zu bekriegen, und gestattete ihnen, in die eroberten Gebiete Amtleute setzen zu dürfen.

Hierauf nahmen die Luzerner die Stadt Sursee, das Kloster St. Urban, das St. Michaelsamt mit Münster und die Ämter Richensee, Meienberg und Villmergen ein, welch letztere drei Ämter sie 1425 infolge Schiedsspruchs den VI Orten als gemeinsame Herrschaft überlassen mussten. Mit den übrigen Eidgenossen nahm Luzern noch die Städte Mellingen, Bremgarten, Stadt und Grafschaft Baden, sowie die sog. Freien Ämter in gemeinschaftlichen Besitz.

Ebenso war Luzern auch Mitbesitzer des im Jahre 1460 eroberten Thurgaues.

Österreich verzichtete jedoch erst in dem 1474 zwischen Herzog Sigmund und den VIII alten Orten abgeschlossenen, die ewige Richtung genannten Vertrag förmlich auf die im Besitze der Eidgenossen befindlichen Rechte an Leuten und Landen seines Hauses und bestätigte solches in einer zweiten, die Erbvereinigung genannten Vereinbarung vom 11. Juni 1477.

Durch Kauf suchte Luzern ebenfalls sein Gebiet zu erweitern.

So hatte es schon 1380 Weggis und Vitznau an sich gebracht. 1407 kaufte es von der Gräfin Maha von Aarberg-Valangin Stadt und Grafschaft Willisau für 8000 Gulden, 1455 von Hemmann von Rüsegg für 5000 rh. Goldgulden die Herrschaft Büron mit Triengen und Winikon, 1458 von einem Herrn Jünteler, der Bürger in Luzern war, das Schloss und die Herrschaft Jestetten im Klettgau, die es aber, weil zu entfernt und entlegen, bald wieder an die Grafen von Sulz verkaufte.

Im Jahre 1479 kaufte sich Luzern für 2500 rhein. Gulden von dem Stift im Hof los, welchem in früheren Zeiten aller Grund und Boden der Stadt gehörte. Ferner erwarb es 1485 für 21,000 rh. Gulden von dem Grafen Johann Peter zu Masax und seiner Gemahlin Clementa von Höwen die Grafschaft Werdenberg im Rheintal und die Veste Wartau, die es 1493 um den gleichen Preis an die Freiherren von Castelwart verkaufte.

An den Kriegen der Eidgenossen jenseits des Gotthards nahm Luzern hervorragenden Anteil und wurde hierbei Anteilhaber an deren dortigen Besitzungen. Merenschwand, welches sich 1394 unter den Schutz Luzerns begab, musste es 1503 dem Kanton Aargau überlassen, wogegen es Hitzkirch erhielt.

Im Jahre 1417 sandte Luzern wegen Erteilung des Münzrechtes eine eigene Abordnung nach Konstanz an König Sigismund, worauf es 1418 von demselben das Recht erhielt, nach dem Reichsmünzfusse silberne Münzen anzufertigen, wie andere Reichsstädte.

Doch wurden schon 1252, 1337 und 1357 vom Rate Verbote gegen Auslesen und Einschmelzen oder ausser Landes senden von Münzen, sowie 1383 und auch im Jahre 1416 Münzverordnungen erlassen.

Luzern nahm auch 1387 an der von den oberrheinischen und schweizerischen Städten und münzberechtigten Herren vereinbarten Münzkonvention teil.

Früher gehörte es mit den Waldstätten zum Münzbezirk der Äbtissin von Zürich, bis, als es unter Österreich stund, letzteres die Züricher Münze durch die unter seiner Botmässigkeit geprägte Zofinger Münze zu verdrängen suchte.

Im Jahre 1419 wurde die neue Luzerner Münzstätte in dem jetzt noch danach benannten Münzgässchen errichtet, 1549 ins Gesellschaftshaus zum Affenwagen in der Kleinstadt, und als dieses Haus 1587 abgebrochen wurde, in die Nähe des Bruchtores in den Garten des Münzmeisters Gilg Ippentanz verlegt, welcher Grund und Boden hierfür anerboten hatte. Im Jahre 1595 kam die Münze auf den Mühlenplatz, wo man das Gebäude neu aufführte und statt des Schlagens mit dem Hammer die Prägung der Münzen einrührte.

Im Jahre 1698 wurden auch Taler mit dem Walzwerk angefertigt.

Bis zum Übergang des Münzwesens an den Bund verblieb die Münzstätte an genannter Stelle, zu welcher Zeit das Gebäude veräussert und in eine Mühle umgewandelt wurde, die heutzutage noch an ihrer Hauptpforte die dekorativen Zeichen einer Münzstätte trägt.

In der auf der luzernischen Bürgerbibliothek aufbewahrten Abschrift der Konstanzer Chronik, mit Zusatz von Luzerner Nachrichten von 1426 von Johann Fründ, heisst es: Do man zalt von Gottes Geburt MCCCC und xxii (1422) iar an dem zehenden Tag Februarij do wart unser müntz ze Luzern des ersten usgeben. Hiermit stimmt auch überein, dass bei der Ämterbesetzung auf Joh. Bapt. 1422 zum erstenmale Münzprobierer in den Personen von Johann Scherrer der ältere, Petermann Goldschmitt und Jakob Sommer gewählt wurden.

Die ersten Münzen Luzerns waren nur kleine silberne Hohlpfennige, welche schon 1426 wieder eingezogen und durch geringere Sorten ersetzt wurden, worauf bald die ersten Plapparte, Vierer und Kreuzer, seit 1484 auch Schillinge, 1495 die ersten Dickplapparte (Dicken), die der Rat von Bern auf Ansuchen Luzerns durch seinen Münzmeister probieren liess (die letzterer weder schwächer noch besser als jene von Bern fand), 1507 Doppler oder 2 Kreuzerstücke, 1518 die ersten Taler und etwas später auch Batzen erschienen.

Im Jahre 1549 wurde dem J. Leodegar Golder, Anton von Erlach und Sebastian Knab die Münze gegen einen Schlagschatz von 100 rheinischen Gulden jährlich auf 10 Jahre verliehen, denen 1550 auch bewilligt wurde, Taler zu schlagen, wie die Jochmess-Taler). Aus dieser Zeit mögen die Taler ohne Jahr mit dem thronenden Leodegar und dem vom Reichsadler überragten Luzerner Schild zwischen den Buchstaben L. V., stammen.

Seit 1554 wurden auch 3 Kreuzerstücke, Groschen, auch Beheimsch genannt, angefertigt, von denen die letzten die Jahreszahl 1606 tragen.

Die Luzerner Hohlmünzen, deren es viele Varietäten gab, fallen erst ins 15. und 16. Jahrhundert und sind nicht mehr unter die eigentlichen Bracteaten zu rechnen, sondern unter die Haller und Angster.

Sie wurden wegen der fetten Wangen des darauf dargestellten, mit einer Mitra bedeckten Kopfes des Hl. Leodegars "Bäggeli-Angster" genannt. Auf manchen Exemplaren steht dieser Kopf zwischen den Buchstaben L. V. (Luzern).

Im 17. Jahrhundert wurden noch einseitige Hohlmünzen mit dem Luzerner Schild im Perlenrand geprägt (Rappen im Werte von zwei Angstern), darunter auch einige Exemplare in Gold, welche hauptsächlich als Patengeschenke Verwendung fanden. Man gab dieser neuen Münze ein anderes Gepräge, um sie von den bisher in gleicher Grösse angefertigten Angstern zu unterscheiden.

Sonst tragen die meisten älteren Luzerner Münzen das Bild des Schutzheiligen Leodegar oder dessen Namen in der Legende. Auf den halben Dicken erscheint dagegen St. Maurizius.

Seit Ende des siebenzehnten bis Mitte des achtzehnten Jahrhunderts sind auf einigen Luzerner Goldmünzen und silbernen Medaillen wilde, mit Eichenlaub bekränzte Männer als Schildhalter dargestellt. Manche glaubten, diese Darstellung sei deshalb erfolgt, weil in der Nähe des Dorfes Reiden im Luzerner Gebiet im Jahre 1577 unter einer alten Eiche ausserordentlich grosse Knochen gefunden wurden, welche man für Menschenknochen hielt, aus deren Zusammensetzung der damalige berühmte Arzt Felix Platter (1536-1614) in Basel eine Körperlänge von 16 Werkschuh und 4 Zoll herausbrachte. Es war gar zu schön, die Abstammung auf solch ein Riesengeschlecht zurückzuführen, das nun als Sinnbild der den Staat beschützenden Kraft dem Luzerner Schilde beigefügt wurde. Eine in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts durch die Naturforscher Blumenbach und Dolomieux angestellte Untersuchung ergab indes, dass die vermeintlichen Riesenknochen von einem Mammut herrührten. Nun traten auch die Schildhalter wieder in bescheidenen Hintergrund.

Die Meinung, die Darstellung der wilden Männer als Schildhalter sei auf den Fund von Reiden zurückzuführen, war übrigens eine irrige, indem schon im 15. Jahrhundert in Luzern an mehreren Stadttoren und anderen öffentlichen Gebäuden, sowie auch auf Glasgemälden wilde Männer als Schildhalter dargestellt wurden.

Das Wappen Luzerns ist ein senkrecht in zwei gleiche Teile geteilter Schild, dessen linke Seite blau, die rechte weiss ist.

Im Jahre 1588 beschloss der Rat, eine ansehnliche Summe Franken aus dem Wasserturm zu entheben, um mit denselben die kursierenden leichten (französischen?) Franken auszuwechseln, woraus Luzerner Franken gemacht und wieder in den Schatz gelegt werden sollten.

Dann wurde beschlossen, 40 oder 50 Mark der eingewechselten Franken zu Schillingen zu vermünzen (Ratsbuch Folio 203, 207, 227).

Meines Wissens sind noch keine Luzerner Franken aus jener Periode zum Vorschein gekommen, obwohl letztgenannte Verfügung mit Sicherheit auf die vorgenommene Auswechslung leichter Frankenstücke schliessen lässt, welche, damit der Staaf nicht zu Schaden kam, in noch geringhaltigere Schillinge umgewandelt wurden. Hingegen scheint die Prägung von Frankenstücken nicht stattgefunden zu haben.

Anfangs des siebenzehnten Jahrhunderts herrschte in der Münzstätte zu Luzern rege Tätigkeit. Münzmeister Kaspar Futter fabrizierte von 1601-1606 für 188.000 Gulden Münzen.

Dr. Th. von Liebenau erwähnt, dass von 1616-1620 unter Münzmeister Studer, dem die Münze verpachtet war, für 396,000 Gulden Münzen angefertigt wurden. Studer musste für 1000 Gulden, die er in Diken anfertigte, I¼ Gulden Schlagschatz bezahlen.

Am 18. Februar 1622 beschloss der Rat, da die Münze ein Regal sei, wolle man sie selbst an die Hand nehmen. Hierauf wurde mit Goldschmied Jost Hartmann, der an die Stelle des 1620 verstorbenen Meisters Studer zum Münzmeister ernannt wurde, ein Vertrag abgeschlossen, laut welchem die Hälfte des Reingewinnes dem Fiskus, die andere Hälfte dem Münzmeister zufiel, welcher nur seine Auslagen in Anrechnung bringen durfte und die Hälfte des Betriebsfondes zu liefern hatte.

Nach dem obrigkeitlichen, im luzernischen Staatsarchiv befindlichen Münzrechnungsbuch aus den Jahren 1622-1625 wurden unter Hartmann folgende Sorten angefertigt:
  1622 [Gl.]  1623 [Gl.]  1625 [Gl.]  Total [Gl.]  annähernd [Stk.]
Taler von 162293,70793,70741,648
Dicken98,80646,51469,612214,933429,866
1/2 Dicken2,2361,2962,6736,20524,820
Batzen52,20952,209691,120
Schillinge16,81147,13629,37593,3223,732,917
Rappen6928271,520202,665
Angster5506651,3042,519604,560
Summen 264,31996,304103,791464,4155,732,596
worauf Gewinn5,9785,6104,61016,199
wovon der Staat die bescheidene Summe von Gl. 8,099 26 Schl. und ebensoviel der Münzmeister erhielt.

Der Gewinn wurde sich noch niedriger stellen, wenn die Verzinsung des Betriebsfonds von Gl. 24,172, der vom Fiskus und vom Münzmeister je zur Hälfte eingeschossen wurde, in Anrechnung gebracht worden wäre.

Auffallend ist, dass, obwohl sich die Prägungen bis ins Jahr 1625 erstrecken, aus obengenanntem Zeitraum nur Münzen mit den Jahrzahlen 1622 und 1623 bekannt sind. Es ist daher anzunehmen, Hartmann habe auch nach 1623 für seine Prägungen die alten Stempel benutzt, und es erklärt sich hieraus, warum der Luzerner Dicken von 1623, von welchem es 7 Varietäten gibt, jetzt noch am meisten vorkommt.

Das obrigkeitliche Münzbuch von 1622 erwähnt auch keiner Halbbatzen-Prägungen. Die kleinen, die Jahreszahl 1622 tragenden Billonmünzen, mit dem grossen Reichsadler über dem zwischen L. V. stehenden Luzerner Schild, müssen ursprünglich als Batzen in Verkehr gekommen sein. Dieselben kursierten vor der Münzeinlösung, aber nur als Halbbatzen, bis der eidgenössische Münzwardein, Dr. Custer, sie damals wieder unter die ganzen Batzen einreihte und in denselben einen Silbergehalt von 213 Millièmes herausfand, während die vorher angefertigten, keine Jahrzahl tragenden Luzerner Batzen 437 Millièmes und.die im Jahre 1638 ausgegebenen Batzen 408 Millièmes Silber enthielten.

Seit den vorgenannten grösseren Vermünzungen stand die Münze in Luzern, ausgenommen für eine erhebliche Batzen-Prägung von 1638 und einer solchen von Schillingen in den Jahren 1634, 1638 und 1647, sowie einiger weniger Goldmünzen von 1675, 1695 und 1698 und Talern von 1698 bis zum Jahre 1713 still.

Damals wurden dann bis 1715 einfache und doppelte Dukaten, ganze, halbe und Viertel-Taler, auch Gulden, die zu 14 Schweizer Batzen im Verkehr waren, 20 Kreuzerstücke und halbe Batzen angefertigt.

Auf eingelangte Klagen von Zürich und Bern, welch letzteres die halben Luzerner Taler und Guldenstücke nur zu 12½ Batzen, die Fünfbätzner zu 4½ Batzen und die halben Batzen von 1714 auf 1½ Kreuzer tarifierte, wurde der mit Münzmeister Wilhelm Krauer abgeschlossene Vertrag schon 1717 wieder aufgehoben.

Mit Münzmeister Karl Krauer wurde 1724 ein Vertrag zur Prägung von 20 Kreuzerstücken, 10 und 5 Schillingstücken, sowie von Dukaten für einen Gesamtbetrag von 6000 Gulden abgeschlossen, welche Prägung sich hauptsächlich auf 10 und 5 Schillingstücke erstreckte.

Den 28. November 1744 ermächtigte der Rat den Seckelmeister, für 300 Gulden verrufenes Geld, mit welchem er nichts anzufangen wusste, Fünfbätzner, halbe Batzen und Schillinge nach dem Schlag von Zürich anzufertigen.

Den 6. April 1757 wurde der Luzerner Gulden zu 40 Schillingen als Münzeinheit angenommen, der französische 6 Livrestaler (Laubtaler) oder Neutaler zu 3 Gulden, der neue Louisdor zu 12 Gulden gewertet.

Der Neutaler wurde dem Werte von 40 Schweizer Batzen gleichgestellt.

Die Prägung der ersten 40 Kreuzer- oder Frankenstücke wurde 1779 angeordnet. Diese Stücke tragen keine Jahrzahl und keine Wertangabe, auf dem Avers den Luzerner Schild, auf dem Revers zwei gegen einander gerichtete, verschlungene L, wie die französischen Mirliton-Louisdors, hier den Anfangsbuchstaben des Namens des Königs, dort jenen des Ortes Luzem bedeutend. .Etwas später erschienen solche mit ganz gleichem Gepräge und mit der Jahreszahl 1782. Eine weitere Ausgabe von Frankenstücken erfolgte in den Jahren 1793 und 1796. Dieselben tragen in einem aus acht L gebildeten Kreuze die Zahl 40, als Wertangabe in Kreuzern.

Die letzte namhafte Vermünzung nach dem im Jahre 1757 aufgestellten Münzsystem erfolgte unter Münzmeister Karl Bucheli vom 19. August 1793 bis 6. April 1797, in welcher Zeit folgende Münzen angefertigt wurden:
Gold: An einfachen und doppelten Duplonen = 12 und 24 Münz-Gulden von 1794 und 1796 für Gl. 43,333.- (3,657 Ldr.)
Silber u. Billon:
40 Bätzlern von 1796für Gl. 36,58812,196 Stk.
20 Bätzlern von 1795  für Gl. 23,39615,597 Stk.
10 Bätzlern von 1793, 1796für Gl. 22,83520,447 Stk.
_5 Bätzlern von 1793, 1795, 1796  für Gl. 38,481102,618 Stk.
10 Schillingstücke von 1793für Gl. 15,92663,704 Stk.
_5 Schillingstücke von 1793für Gl. 7,15257,221 Stk.
Batzen von 1796, 1797für Gl. 12,188162,515 Stk.
halbe Batzen von 1795, 1796für Gl. 6,351169,372 Stk.
Schillingen von 1794, 1795für Gl. 6,366254,647 Stk.
Rappen von 1795, 1796für Gl. 3,147419,631 Stk.
Angstern von 1790für Gl. 41098,509 Stk.
Summefür Gl. 216,731  1,386,457 Stk.

Hiermit hatten die Münzprägungen Luzerns für einstweilen ihre Endschaft erreicht, indem kurze Zeit darauf das Münzrecht an den helvetischen Einheitsstaat überging, nach dessen kurzer Lebensdauer die Kantone durch die Mediationsakte wieder zu ihrer Selbständigkeit und auch wieder zur Ausübung ihres Münzrechtes gelangten.

Luzern begann hierauf sofort mit der Anfertigung einiger Batzen von 1803, denen in den Jahren 1804 bis 1811 und auch 1813 eine grosse Zahl folgten, in welch letzterem Jahre auch halbe Batzen zur Ausgabe kamen.

Leider geben die Luzerner Münzrechnungen hierüber keinen Aufschluss.

Frey und Blaser, welche ihre Notizen grösstenteils aus den von der Luzerner Regierung anlässlich der Münzeinlösung dem schweizerischen Bundesrat eingesandten Auszügen aus den Vermünzungsrechnungen schöpften, welch letztere keiner vor 1815 erfolgten Ausprägung von Luzerner Münzen erwähnen, berichten, dass nach L. Pestalozzi, pag. 50, von 1803-1811 zusammen für die Summe von 20,210 Franken goldene 20 und 10 Frankenstücke, erstere mit der Jahreszahl 1807, letztere mit jener von 1804 angefertigt wurden, denen im Jahre 1825 noch eine zweite Prägung von 169 10 Frankenstücken mit der Jahreszahl 1804 folgte. L. Pestalozzi gibt den Betrag der vom Kanton Luzern in den Jahren 1803 bis 1811 angefertigten Fünfbätzner mit Fr. 82,863 und der Scheidemünzen mit Fr. 153,696 an.

Neutaler oder 4 Frankenstücke wurden mit den Jahreszahlen von 1813, 1814, 1816 und 1817 angefertigt, vom ersten Jahrgang nur ganz wenige Stücke, da der Stempel bald sprang und unbrauchbar wurde. Die im Jahre 1814 geprägte Zahl Neutaler war auch nicht zu ermitteln, hingegen haben Frey und Blaser aus dem angegebenen Gewicht des hierfür verwendeten Metalls geschlossen, dass mit den Stempeln von 1814 in den Jahren 1816-1818 wenigstens 43,794, im Jahre 1818 mit jenem von 1816 3107 und mit dem von 1817 3989 Neutaler angefertigt werden konnten.

Die mit dem Stempel von 1814 im gleichen Jahre angefertigten Talerstücke sind mit dreiblättrigem Laubwerk gerändert, während die mit dem gleichen Stempel in späteren Jahren angefertigten Taler nur zweiblättriges Laubwerk am Rand tragen. Indes giht eS auch Taler von 1813 mit solcher Randzeichnung.

Mit dem Stempel von 1796 wurden 1817 und 1818 55,292 Vierzigkreuzerstücke oder Zehnbätzner geprägt. Hingegen war es nicht möglich auszumitteln, wie viele Frankenstücke mit den Jahreszahlen 1811, deren es nur wenige gab, und von 1812 aus der Luzerner Münzstätte hervorgingen.

Über die Zahl der in den Jahren 1806, 1810, 1811, 1813 und 1814 angefertigten Fünfbätzner oder 20 Kreuzerstücke geben die Münzbücher ebenfalls keinen Aufschluss, dagegen erzeigte sich, dass mit den Jahreszahlen 1815 und 1816, gemäss Ausrechnung von Frey und Blaser, 663,591 Stücke geprägt wurden, sowie 169,547 10 Kreuzer- oder 2½ Batzenstücke, deren Anfertigung in den Jahren 1815, 1816 und 1818 stattfand.

Es müssen jedoch von dieser Sorte mehr angefertigt worden sein, da 1851 noch 223,493 Stücke zur Einlösung kamen und es nur solche mit der Jahreszahl 1815 gab.

Seit 1818 ...


Schaffhausen   S.89f

In ältester Zeit war die Gegend von Schaffhausen von gälischen Völkerschaften, die mit den Helvetiern verbunden waren, bewohnt. Von den Römern besiegt, mussten letztere wieder den Alemannen weichen, welche in der Gegend, wo nun Schaffhausen steht, eine Fähre über den Rhein anlegten, woselbst nach und nach ein Dorf entstand, zu dessen Schutz unter den Karolingern eine Reihe von Türmen errichtet wurden, hinter denen sich die Ortschaft ansehnlich vergrösserte.

Eberhard III., Graf zu Nellenburg, war im elften Jahrhundert Besitzer des Fleckens Schaffhausen. Er wird als Gründer dieses Ortes als Stadt betrachtet, für die er am 10. Juli 1045 von König Heinrich III. das Markt- und Münzrecht erhielt. Sein Sohn Burkard trat 1080 [!] Schaffhausen mit der Münze und dem Marktrecht an die daselbst 1052 von seinem Vater gestiftete Benediktiner-Abtei Allerheiligen ab, in welche er als Mönch eintrat, und wo er 1070 [? um 1101!] starb.

Schaffhausen wurde im Jahre 1264 reichsfrei, verlor aber seine unabhängige Stellung, als 1330 Ludwig 'der Bayer' die Stadt an die Herzoge Albrecht und Otto von Österreich verprändete. Als König Sigismund im Jahre 1415 den Herzog Friedrich von Österreich bekriegte, konnte sich Schaffhausen durch Bezahlung der vom König geforderten Loskaufssumme von 30,000 Dukaten wieder von Österreich frei machen, bei welchem Anlass es sein Wappen änderte. Vorher war es ein stehender Widder, der nun in einen zu einer Pforte herausspringenden Widder verändert wurde. Vielleicht wollte man damit andeuten, dass das Gemeinwesen sich in der wiedererlangten Freiheit nunmehr auch frei bewegen könne. Der springende Widder erscheint übrigens nur auf dem kleineren Contresiegel und auf den Münzen. Wichtige Akten, wie z. B. der Bundesbrief von 1501, erzeigen noch den laufenden Widder unter dem Tore im Schaffhauser Wappen.

Im Jahr 1424 schloss Schaffhausen mit sieben Kantonen ein Bündnis auf 2S Jahre, nach dessen Ablauf letzteres wieder erneuert wurde.

Auch die kleine, jetzt schaffhausische Stadt Stein a. Rh., welche sich 1459 von ihren Herren Johann, Kaspar und Heinrich von Klingenberg mit 24,500 rh. Gulden losgekauft hatte, trat mit Zürich und Schaffhausen in ein Bündnis, mit letzterem auf so lange, als diese Stadt selbst bei den Eidgenossen bleiben werde. Stein musste sich jedoch 1484 wegen Schulden und dringender Ansprüche des Abtes von St. Georgen in den Schutz Zürichs begeben, welches dann seine 8000 Gulden betragenden Schulden zu bezahlen übernahm. Stein blieb auch bis zur Zeit der helvetischen Republik (1798) in diesem Abhängigkeits-Verhältnis, in welchem Jahre es sich Schaffhausen anschliessen konnte.

Im Jahre 1501 wurde Schaffhausen in den Bund der Eidgenossen aufgenommen, an deren Seite es schon 1476 die Burgunderkriege mitgemacht hatte. Den grössten Teil des jetzigen Kantonsgebietes brachte es durch Kauf im sechszehnten Jahrhundert an sich.

Zur Zeit der helvetischen Republik schloss sich der Bezirk Diessenhofen dem Kanton Schaffhausen an, der ihn aber schon im Jahre 1800 dem Kanton Thurgau überlassen musste.

Die Stadt Schaffhausen suchte schon frühzeitig das Münzrecht auszuüben, indem sie dasselbe im Jahre 1333 um einen jährlichen Zins von 3 Mark vom Kloster Allerheiligen pachtete. Von nun an blieb sie fortwährend im Besitze der Münze, deren Beaufsichtigung dem Grossen Rate vorbehalten blieb. Schaffhausen schloss schon 1424 mit den Städten Zürich und St. Gallen einen Vertrag wegen Prägung gleichwertiger Münzen ab. Seit seiner Aufnahme in den Schweizerbund war dasselbe in der Ausübung des Münzrechtes völlig frei. Im sechszehnten und im siebenzehnten Jahrhundert kamen ziemlich viele grössere und kleinere mit dem Reichsmünzfuss übereinstimmende Schaffhauser Münzen zur Ausgabe. Seit 1658 blieb dagegen seine Münzstätte ausser Tätigkeit. Im laufenden Jahrhundert liess es in den Jahren 1808 und 1809 in der Münzstätte in Bern Batzen, halbe Batzen, Kreuzer und halbe Kreuzer im Gesamtwert von Fr. 18,750.- anfertigen, nämlich:
78,750 Batzen + 109,687 halbe Batzen + 183,750 Kreuzer + 63,752halbe Kreuzer.
Zusammen 435,939 Stück.

Schaffhausen rechnete schon seit längerer Zeit nach Gulden zu 60 Kreuzern zu 4 Pfennigen Reichswährung wie die benachbarten Staaten des südwestlichen Deutschlands, früher im 24 Guldenfuss, seit 1837 im 24½ Guldenfuss.

Sowohl auf den frühesten Bracteaten Schaffhausens, als auf seinen später erschienenen grösseren und kleineren Münzen figuriert einerseits der Widder als Wappentier, anderseits bis Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts der einfache oder doppelköpfige Reichsadler mit der Umschrift: "Deus spes nostra est".

Dermalen enthält das Wappen einen schwarzen springenden Widder in grünem Feld, der auf den vor 1658 geprägten Münzen als aus einem Turm springend abgebildet war.

Von Schaffhausen sind folgende Münzen bekannt:
doppelte DukatenGuldentalerBatzen
Dukaten1/2 Taler1/2 Batzen
Goldguldenhalbe DicktalerSchillinge
1/2 DukatenDikenKreuzer
3/8 Dukaten1/2 Diken1/2 Kreuzer
1/4 Dukaten15 KreuzerPfennige. sog. Bockspfennige
doppelte Taler12 KreuzerHaller
Dicktalerdoppelte Groschen    Bracteaten
Taler (Bockstaler genannt)    Groschen

Bei der Münzeinlösung im Jahre 1851 kamen zur Einschmelzung:
43.777 Batzen / 41,166 1/2 Batzen / 3.397 Kreuzer
167 1/4 Gulden = 15 Kreuzer / 5 Dreibätzner = 12 Kreuzer / 25 Groschen = 3 Kreuzer
Zusammen 88,537 Stück im Wert von Fr. 9,285.25.


Solothurn   S.80ff

Zur Römerzeit gehörte das Gebiet nördlich der Aare mit den Grenzstädten Solodurum et Ultina (Olten) zu Raurachien, dasjenige südlich der Aare zu Helvetien. Um das Jahr 302 sollen nach einer im Anfang des fünften Jahrhunderts stattgefundenen Aufzeichnung des Bischofs Eucherius in Rom die von der Metzelei in Agaunum (St. Moritz) entronnenen Thebäer Ursus und Victor den Bewohnern der Gegend Solothurns die erste Kunde von der Christuslehre gebracht haben, und von den sie verfolgenden Soldaten Kaiser Maximians gefangen genommen und an der Stelle der jetzigen St. Ursenkirche in Solothurn enthauptet worden sein.

Im fünften Jahrhundert ward das Land von Alemannen in Besitz genommen, kam im sechsten Jahrhundert unter fränkische Herrschaft, 888 an Klein-Burgund, dessen Königin Bertha, Gemahlin König Rudolfs II., im Jahre 932 das spätere Chorherrenstift St. Ursus in Solothurn errichtete. Solothurn kam 1032 an das deutsche Reich, 1097 unter die Herzoge von Zähringen und wurde nach deren Erlöschen 1218 reichsfrei. Seit 1295 mit Bern verbündet, nahm es an dessen Kämpfen gegen den österreichisch-burgundischen Adel teil. Die Stadt erweiterte vom vierzehnten bis sechszehnten Jahrhundert ihr Gebiet durch Kauf mehrerer Herrschaften, u. a. solcher der Grafen von Kyburg und Thierstein. Nach den Burgunder Kriegen, an welchen Solothurn an seite der Eigenossen teilgenommen, wurde es im Jahre 1481 mit Freiburg in den eidgenössischen Bund aufgenommen.

Das Münzrecht in Solothurn gehörte dem dortigen Stifte St. Ursus, mit welchem die Stadt deswegen mehrmals uneins wurde. Eutych Kopp (Gesch. der eidg. Bünde) vermutet, Kaiser Friedrich II. (1215-1250) und dessen Söhne Heinrich und Konrad haben dem Gotteshaus Zoll und Münze überlassen. Spätere Kaiser haben dieses Recht dem Stifte nicht mehr bestätigt, denn im vierzehnten Jahrhundert bezahlte die Stadt dem deutschen Kaiser den Schlagschatz. König Heinrich VII. verpachtete 1310 die Münze in Solothurn fur 140 Pfund alte Basler Pfennige dem Edlen Ulrich von Thorberg und dessen Erben. Peter von Thorberg, der das Münzlehen von Kaiser Karl lV. von 1363 an für 200 Mark Silber in Pfand hatte, verkaufte um den gleichen Preis im Jahre 1381 dem Rat von Solothurn alle seine Rechte auf die Münze. Ersterer befürchtete nämlich in den damaligen Zeiten der Gährung zwischen dem Hause Österreich und den Eidgenossen im Kriege alle seine Ansprüche zu verlieren und zog vor, beizeiten sein Scherfchen ins Trockene zu bringen. Zu einem solchen Kaufe war Solothurn bereits 1340 von Kaiser Ludwig "dem Bayer" ermächtigt worden, der der Stadt bewilligte, alle des Reiches Gülten und Güter, die von ihm oder den vorigen Kaisern versetzt worden, ablösen und kaufen zu dürfen. Von da an war die Stadt unumschränkter Münzherr und hatte keinen Schlagschatz mehr zu bezahlen.

Auf den vom Stift geprägten Bracteaten ist ein Kopf mit der Umschrift S. VRSVS abgebildet. Taf. XXIV, 21-23. Jene welche unter Thorberg angefertigt wurden, tragen einen Turm. Taf. XXIV, 24. Auf den Bracteaten, welche die Stadt anfertigen liess, erscheint zuerst wieder St. Ursus, später der Stadtschild, auf beiden Sorten, zwischen den Buchstaben S. O. Solothurn andeutend. Tar. XXIV, 25-29.

Der sogen. Berthataler, welcher Königin Bertha kniend darstellt, wie sie dem vor ihr stehenden hl. Ursus die Stiftskirche darbietet, und auf der andern Seite um den vom doppelköpfigen Reichsadler überragten Solothurner Schild die gewagte Umschrift: SALOD.(orvm) SVB·ABRANO·COnDltvm. trägt, wird ebenfalls dem Stift zugeschrieben.

Schon vermöge seiner Lage in der Nähe des mächtig emporstrebenden Berns, mit welchem Solothurn durch gemeinschaftliche Interessen verbunden war, neigte es sich auch im Münzwesen zu den hierfür in seiner Nachbarstadt geltenden Bestimmungen hin und nahm deshalb den Berner Münzfuss als Grundlage seines Münz-Systems an.

Nachdem die Bracteaten dem Verkehr nicht mehr genügten, liess Solothurn gegen Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts Fünfer, Plapparte und gegen Ende genannten Jahrhunderts Diken und Taler anfertigen. Seine Münzstätte war bis gegen Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts in ziemlich reger Tätigkeit. Von da an traf ein Stillstand von mehr denn hundert Jahren ein, bis Solothurn wieder anfing in grösserem Masstab zu münzen, was im Jahre 1760 geschah.

Bis zum Jahre 1798 gingen dann viele Münzen, als: doppelte, einfache, halbe und 1/4 Duplonen in Gold, 20, 10, 5 und 2½ Batzenstücke in Silber, Batzen, halbe Batzen, Kreuzer und halbe Kreuzer in Billon aus der Solothurner Münzstätte hervor.

Der Kanton Solothurn zählte auch zu jenen Kantonen, welche im Jahre 1825 dem eidgenössischen Münzkonkordat beitraten. Derselbe schätzte damals seinen Münzbestand auf 397,000 Franken, wovon er Fr. 182,296 in Fünfbätzner, Batzen, Halbbatzen und Kreuzer umprägen liess.

Das Wappen Solothurns ist ein in der Mitte geteilter Schild, desssen obere Hälfte rot, die untere Hälfte weiss ist.

Auf den älteren Münzen Solothurns ist dessen Schutzpatron St. Ursus abgebildet, doch erscheint sein Bild seit 1710 nur noch auf den Goldmünzen und zwar bis 1798. Auf den Silbermünzen ist seit 1760 der gekrönte Kantons-Schild auf dem Avers und ein auf einem Kreuz liegendes, mitunter mit einem O. verschlungenes S. mit der Umschrift "Cuncta per Deum" auf dem Revers zu sehen.

Früher rechnete Solothurn nach Gulden zu 15 Batzen, oder nach Kronen zu 25 Batzen, auch in Pfunden zu 7½ Batzen = 30 Kreuzern; seit Anfang dieses Jahrhunderts in Schweizer Franken zu 10 Batzen.

Von Solothurn kennt man nachbezeichnete Münzsorten:
dopp. Duplonen = 32 Franken 1/2 Taler Plapparte
Duplonen = 16 FrankenDicktaler 1/2 Batzen
1/2 Duplonen = 8 Franken1/2 Dicktaler Kreuzer
1/4 Duplone = 4 FrankenDiken Fünfer
dreifache Dukaten 1/2 Diken Vierer
Dukaten 20 Batzen = 2 FrankenDreier
1/2 Dukaten 10 Batzen = 1 FrankenRappen
Goldkronen 5 Bathen = 20 Kreuzer Haller
Goldgulden 10 KreuzerBracteaten
4 Franken Batzen
Taler Groschen

...


St. Gallen   S.93ff

Das jetzige Gebiet von St. Gallen, zur Römerzeit grösstenteils rhätisches, später alemanisches Land, stand im späteren Mittelalter unter der Herrschaft verschiedener Dynasten, den Grafen von Werdenberg-Sargans, jener von Rapperswil, Toggenburg etc. und des unter Abt Othmar 720 gestifteten Benediktiner-Klosters St. Gallen, das sich aus der 614 von dem irischen Sendboten Gallus gegründeten Einsiedelei entwickelte und vom neunten bis elften Jahrhundert als die erste Kulturstätte und Hochschule Alemanniens in höchster Blüte stand. Die Herrschaft des Stifts erstreckte sich über die Stadt St. Gallen, die sich erst 1457 vollständig frei kaufte, und das sogenannte Fürstenland, über Appenzell, welches sich Anfangs des fünfzehnten Jahrhunderts vom Stift befreite, und seit 1468 über die Grafschaft Toggenburg, die Abt Ulrich VIII. für 14,500 rheinische Gulden von Petermann von Raron, Eidam des letzten Grafen von Toggenburg, kaufte.

Seit 1454 waren Stift und Stadt St. Gallen zugewandte Orte der schweiz. Eidgenossenschaft, ebenso seit 1464 die Stadt Rapperswil, welche zur Zeit der helvetischen Republik dem Kanton Linth und nach deren Auflösung im Jahre 1803 St. Gallen zugeteilt wurde. Die übrigen Landschaften des jetzigen Kantons St. Gallen waren seit dem 15. und 16. Jh. teils gemeinsame Herrschaften, teils Untertanen-Länder einzelner Kantone. ...

Im Gebiet des dermaligen Kantons St. Gallen übten z. Z. das Münzrecht aus:
- seit 1807 der Kanton St. Gallen,
- seit 1373 auch die Stadt St. Gallen,
- seit 947 der Abt, resp. Fürstabt von St. Gallen.

...

Stadt St. Gallen
Gegen Ende des vierzehnten Jahrhunderts trat die Stadt St. Gallen in die Reihe der Reichsstädte und am 7. Dezember 1412 mit den acht alten Orten der Eidgenossenschaft (Bern ausgenommen) in ein Burg- und Landrecht.

Die Stadt, sorgfältig darauf bedacht, die mit dem Begriff einer freien Reichsstadt verbundenen Rechte, wozu auch das Recht der freien Münzprägung gehörte, zu erwerben, gelangte deshalb, während dem Aufenthalt König Sigismunds in der benachbarten·Stadt Konstanz, zur Zeit des Konziliums, an denselben mit der Bitte um Verleihung des Münzrechtes. Dieses Privilegium wurde ihr auch nebst andern hoheitlichen Rechten im Jahre 1415 zu teil, immerhin mit der Beschränkung, nur kleine Münze, Heller und Pfennige, schlagen zu dürfen, unter ihrer Stadt Präg mit gleichem Zusatz, wie andere Reichsstädte die Münze haben.

Schon 1424 vereinbarten sich die Städte Zürich, Schaffhausen und St. Gallen, neue Münzen auszugeben, und sollen gerechnet werden: ein Pfund sechs Schilling Stäblerpfennig für einen Gulden; dreizehn Schilling Angsterpfennig für einen Gulden; Plappart sechsundzwanzig für einen Gulden; hundert und vier Plappart sollen auf eine kölnische Mark gehen. Sollen die Angsterpfennig von jeder Stadt mit ihrem Zeichen versehen, auswendig um den Kreis gekörnt sein mit vier Pünktlingen. Diese Vereinbarung wurde indes schon im folgenden Jahre aufgehoben, als Zürich mit den Urkantonen, Bern, Luzern und Zug eine Münzordnung erliess. Im Jahre 1451 erteilte König Friedrich III. der Stadt St. Gallen zu Grätz, am Freitag vor St. Andreastag Brief und Siegel für das Recht, Gewicht, Mass und Mäss, Münz und Währschaft, Amtleut und Aemter zu besetzen und zu entsetzen, nebst andern Freiheiten, wie es zu der Stadt St. Gallen gemeinem Nutzen und Frommen gereiche, in ihrer Stadt und dazu gehörigem Gebiet auszuüben.

Hieraus entstanden viele Misshelligkeiten zwischen dem Abt und der Stadt, bis im Jahre 1457 die als Vermittler angerufenen eidgenössischen Stände: Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Zug und Glarus die Abtei sowie die Stadt bewegen konnten, den Entscheid hierüber Schultheis und Rat der Republik Bern zu unterstellen.

Deren Schiedsspruch ging nun dahin, dass der Stadt St. Gallen die von ihr behaupteten Hoheitsrechte, worunter nebst Markt und Zoll auch die Besetzung des Münzmeisteramtes, gegen eine an den Abt zu leistende Entschädigung von 7,000 rheinischen Gulden verbleiben sollen.

Nebenbei konnte die Abtei auch fernerhin münzen, indem Friedrich III. in einer zu Konstanz im Jahre 1485 ausgestellten Urkunde dem Abte Ulrich VIII ."die Münz und Slag wie von alter Herkumen ist", erneuerte.

Im Jahre 1475, den 5. Juli, erteilte Kaiser Friedrich III. zu Köln der Stadt St. Gallen, in Anerkennung der dem Reiche gegen den Herzog von Burgund in guter Anzahl, unter Hauptmann Wilhelm Ringgli geleisteten unverdrossenen Kriegshilfe, die Auszeichnung, dass der Bär auf ihrem Wappen künftig mit einer goldenen Halszierde geschmückt sein solle.

Im Jahre 1500 erhielt die Stadt von König Maximilian das Recht, silberne Münzen im Werte bis auf vierundzwanzig Kreuzer zu schlagen, worauf St. Gallen ganze und halbe Plapparte, die man Rollbatzen nannte, und Diken oder viertels Taler zu 24 schweren Kreuzern, prägen liess, erstere mit und ohne Jahrzahl, letztere mit der Jahrzahl und der Umschrift "Sanctus Othmarus". 1527 beschloss der Stadtmagistrat, Batzen zu 4 Kreuzern prägen zu lassen. Auf denselben erscheint zum ersten mal der doppelköpfige Reichsadler auf dem Avers, auf der Brust der Stadtschild mit dem Bären, mit der Umschrift "Mone' nova civitatis S. Gali, auch S. Galli", auf dem Revers der hl. Laurenz, in der Rechten einen Palmzweig, in der Linken den Rost haltend, und der Umschrift "Uni soli deo gloriam, 1527". Gleichzeitig wurden auch Pfennige geschlagen.

Hierauf trat, durch die damals erfolgte Kirchentrennung veranlasst, in der Münzprägung ein längerer Stillstand ein; auch sind aus dem Zeitraum von 1527 bis 1563 weder Münzen der Stadt noch der Abtei St. Gallen bekannt.

Im Jahre 1563 verordnete die Stadtobrigkeit die Prägung von drei Kreuzerstücken. Im gleichen Jahre erschienen in St. Gallen die ersten Reichstaler, die unter der Leitung Hans Joachim Gutensons, der auch der Münzwerkstätte der drei Urkantone in Altdorf vorstand, geprägt wurden. Die Stadt St. Gallen kaufte, nachdem Gutenson in Altdorf seines Dienstes entlassen war, dortiges Münzwerkzeug für 400 Gulden. Von 1563 bis zum Jahr 1567 wurden Jahr für Jahr derartige Taler, sowie auch halbe Taler von 1560, 1563-1566 angefertigt. Auf dem schönen Taler von 1564 erscheinen zwei Engel als Schildhalter, die ursprünglich die Stadtpatrone Sankt Gall und Sankt Othmar vorstellen sollten.

Im Jahre 1594 beschloss der Rat, wegen obwaltenden, schweren Zeiten das Münzen einzustellen, worauf die Münze mit Ausnahme für Anfertigung von Pfennigen bis 1618 geschlossen blieb, in welchem Jahre Anordnung getroffen wurde, "die Münzstätte wieder in Gang zu setzen".

Von 1618 bis 1624 wurden angefertigt: vierfache, dreifache, doppelte und einfache Dukaten, ferner halbe, viertels und achtels Dukaten, auch vierfache, dreifache und doppelte, sowie einfache, halbe und viertels Reichstaler oder Diken, Sechsbätzner, Halbörtli, Batzen und Groschen. Die mehr als einfachen Taler und Goldstücke sind häufig für den Gebrauch als Ehepfänder, Patenpräsente oder sonst zu Geschenken verwendet worden und weniger als kursierende Münzen zu betrachten denn als Schaustücke.

Genannte Geldsorten zeigen im Avers den aufrecht schreitenden Bären mit der Umschrift: Moneta nova civitatis Sangallensis; im Revers den Reichsadler mit dem Wahlspruch: "Uni soli deo gloria" oder "Soli deo optimo maximo Laus et gloria".

Alle diese Münzen existieren häufig in viereckigen Exemplaren, Klippen, die wohl als Probestücke zu betrachten sind.

Dass vorgenannte Prägungen in erheblichem Mass stattfanden, beweisen die Aufzeichnungen des Münzmeisters, nach welchen einzig im Jahre 1624 in der Stadtmünze
146,283 ⅓ Reichstaler, haltend 18,099 Mark 13 Lot oder Fl. 219,425.00
an Halbdiken, haltend 4,526 Mark 2 Lot oder Fl. 36,674.44
Im ganzen Fl. 256,099.44 Kr.
eingeschmolzen und vermünzt wurden, welche einen Gewinn von Fl. 1,512· 21 Kr. ergaben.

Im Jahre 1633 wurden Strichlidiken oder Sechsbätzner geprägt mit der Wertbezeichnung 24 (Kreuzer).

Im vorigen Jahrhundert liess die Stadt St. Gallen ausser einer Anzahl 1/2 Gulden (30 Kreuzerstücke) von 1733, welche das Motto: "Libertas carior auro" tragen, nur noch kleinere Münzen mit der Wertbezeichnung, als: solche zu 15, 6, 4, 3, 2 und 1 Kreuzern, 2 und 1 Pfennige, 1701 für 200 Mark Silber, 1704 und 1710 für je 1000 Gulden, von letztern zwei Sorten, anfertigen. Die zuletzt ausgegebenen Münzen der Stadt tragen die Jahreszahl 1790.

Das Wappen der Stadt St. Galten unterscheidet sich von jenem der Abtei hauptsächlich dadurch, dass der im Wappen der letztern dargestellte aufrechtstehende schwarze Bär in silbernem Feld von links nach rechts schreitet, während der im Wappen der Stadt vorkommende Bär, in genannten Farben auch aufrechtsstehend, von rechts nach links schreitet und mit einem Halsband geziert ist.


Zürich   S.37ff

Das Gebiet des jetzigen Kantons Zürich kam mit dem übrigen Helvetien, als dessen Einwohner, die keltischen Ursprungs waren, ihr Land verliessen, um in Gallien eine neue Heimstätte zu suchen, aber von Julius Cäsar geschlagen und in ihre Heimat zurückgewiesen wurden, im Jahre 58 vor Christus unter römische Herrschaft und wurde unter Augustus der römischen Provinz Gallia belgica zugeteilt.

Ob damals schon Turicum, wie die Römer Zürich nannten, eine Stadt gewesen sei, ist zweifelhaft. Doch weiss man, dass an dem Ausfluss der Limmat aus dem Zürichsee eine römische Niederlassung unter jenem Namen bestanden hat. Wahrscheinlich aber war Zürich zur Römerzeit, wie später unter den fränkischen Königen, ein befestigter Ort, eine Burg, "Pfalz", die aber von geringer Ausdehnung war. Anfangs des vierten Jahrhunderts setzten sich die Alemannen im Lande fest, welches um das Jahr 496 unter fränkische Botmässigkeit kam und dem deutschen Reiche einverleibt wurde.

Karl der Grosse soll im Jahre 810 das Chorherrenstift an der Felix- und Regulakirche in Zürich, den Grossmünster, gegründet haben.

Ludwig der Deutsche stiftete 853 das adelige Stift der ebenfalls St. Felix und Regula gewidmeten Fraumünster-Abtei in Zürich, welcher er seinen königlichen Hof Zürich, d. h. alles Grundeigentum, welches er dort besass, die Burg ausgenommen, die Reichsgut blieb, sowie auch das Ländchen Uri, wie es in der Urkunde genannt wird, vergabte.

Erst als anfangs des zehnten Jahrhunderts die Ungarn diese Gegenden verheerend umschwärmten, schien es nötig, die Fraumünster-Abtei, die Kirche und Chorherrenwohnungen im Grossmünster, das Ober- und Niederdorf mit Ringmauern, Gräben und Türmen zu umgeben und mit der alten Burg zu vereinigen, mit welcher sie schon durch eine Brücke verbunden waren. Von da an wurde Zürich eine Stadt, Civitas genannt, die einen Reichsvogt erhielt. Öfter hielten sich die fränkischen Kaiser in den Pfalzstätten ihres Reiches auf, und einzig in dieser liesen sie Münzen schlagen. Urkundlich kommt schon im Jahre 972 ein Monetarius (Münzmeister) in Zürich vor. Zu Ende des zehnten Jahrhunderts hatten die Herzoge von Schwaben das Münzrecht in Zürich als Reichslehen inne. Es sind noch in Zürich geschlagene Münzen, Silberdenare der Kaiser sowohl, als auch der Herzoge von Alemannien vorhanden, mit der Umschrift: Otto Imperat(or) Chvonradvs Dvx, Bvrchardvs Dvx, Livtolfvs, Herimannvs D C. nebst dem Worte Tvrec(vm) (Zürich), als Münzstätte. Von letzterer Sorte wurden im Jahre 1862 in Zillis, Kt. Graubünden, mehrere Exemplare gefunden.

Von Kaiser Heinrich III. erhielt die Fraumünster-Abtei in Zürich im Jahre 1039 das Münzrecht. Deren Münzgebiet umfasste die heutigen Kantone Zürich, Thurgau, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, den Aargau mit Ausnahme der Stadt Zofingen, sowie die jetzt st. gallischen Bezirke Gaster und Sargans.

Die ersten Münzen, welche das Gepräge der Äbtissin tragen, stammen aus der Zeit des benannten Kaisers Heinrich III.

Seit dem Jahre 1097 besassen die Herzoge von Zähringen bis zu dem im Jahre 1218 erfolgten Erlöschen ihres Mannesstammes beinahe ohne Unterbruch die Reichsvogtei in Zürich, worauf letzteres unter Friedrich II. reichsfrei wurde und die Zusicherung erhielt, dass es niemals in keiner Weise dem Reiche entfremdet werden solle.

Nebenbei suchte sich der Rat von Zürich allmählich auch von der Äbtissin, soweit sich deren Hoheitsrechte noch erstreckten, unabhängig zu machen.

Seit dem Jahre 1291 mit Uri und Schwyz verbündet, trat die Stadt Zürich 1351, als sie wegen Zerstörung von Alt-Rapperswil von Herzog Albrecht von Österreich hart bedrängt wurde, dem Bunde der Waldstätte bei und suchte, um sich zu kräftigen, ihr Gebiet zu erweitern.

So erwarb sie, nachdem sie bereits im Jahre 1400 vom deutschen König Wenzel das Recht, den Reichsvogt selbst zu ernennen, erlangt hatte, kurze Zeit darauf die Vogtei zu Erlenbach und Herrliberg, die Herrschaft Greifensee, Maschwanden, Horgen und Rüschlikon, Stadt und Amt Grüningen etc.

Im Jahre 1415 beteiligte sich Zürich mit den übrigen Eidgenossen, auf Veranlassung König Sigismunds, an der Eroberung des damals österreichischen Aargaues und behielt den östliche gelegenen Teil des freien Amtes mit Knonau.

Im Jahre 1452 nahm Zürich von Herzog Sigmund von Österreich die Grafschaft Kyburg in Pfand, welche es schon 1424 erworben, aber im Kriege mit den Eidgenossen 1444 Österreich wieder abgetreten hatte, und kaufte 1467 für 10000 rheinische Gulden dessen Hoheitsrechte über die Stadt Winterthur. Im Jahre 1484 begab sich die Stadt Stein am Rhein unter die Schutzherrschaft Zürichs, welches deren 8000 Gulden betragenden Schulden dagegen zu tilgen übernahm.

Zürich war auch Mitanteilhaberin der gemeinschaftlichen Vogteien im Aargau, Thurgau und jenseits des Gotthard, an deren Eroberung es an Seite der Eidgenossen mitgewirkt hatte.

Freiherr Philipp von Sax verkaufte Zürich im Jahre 1615 seine Herrschaft Sax im Rheintal für 115,000 Gulden, welche Besitzung seit 1803 einen Bestandteil des Kantons St. Gallen bildet.

Zur Zeit der Helvetik mussten die Stadt Stein und die Ortschaften Ramsen und Dörflingen, welch letztere erst 1770 für 150,000 Wiener Gulden von Österreich erworben wurden, Schaffhausen überlassen werden, wogegen das Städtchen und Kloster Rheinau in den Besitz Zürichs überging.

Die ersten bekannten Münzen Zürichs sind, ausser den bereits erwähnten kaiserlichen und herzoglichen Denaren, die Halb-Bracteaten dortigen Fraumünsters, dünne, unregelmässig viereckige, beidseitig geprägte Silberbleche, worauf mit einigen Linien ein Gebäude dargestellt ist, welches wie auf den Denaren des elften und zwölften Jahrhunderts eine Kirche vorstellen soll. Auf der Rückseite steht ein Kreuz mit einigen einfachen Verzierungen. Spätere Typen erscheinen mit dem Bildnis des Kaisers, mit dem Kopf der Schutzpatrone Zürichs, der Geschwister Felix und Regula, oder mit jenem einer Äbtissin. Taf. VII, 29-37.

Im Jahre 1153 wird urkundlich eines Monetarius Rudolfus erwähnt.

Am 6. Juli 1238 verlieh Äbtissin Judentha sechs Bürgern von Zürich auf 6 Jahre das Recht Denare zu schlagen zu gutem Gewicht, die Mark für 588 Denare gerechnet, gegen Abgabe von 20 Schillingen für jeden Beteiligten.

Schon 3 Jahre hierauf (1241) verlieh die Äbtissin wiederum sechs Züricher Bürgern das Recht zu münzen gegen eine jährliche Abgabe von 4 Mark = 55 Solidi 18 Denare auf die Mark. Im Jahre 1350 stellte der Rat in Zürich der Äbtissin zum Fraumünster einen Revers aus, worin er gesteht, dass der Äbtissin und dem Stift das Münzrecht in der Stadt Zürich allein gebühre.

Dr. H. Meyer sagt in seiner Münzgeschichte Zürichs im Mittelalter: "Ais im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert Österreich einen grossen Teil der im Münzbezirk der Äbtissin von Zürich gelegenen Länder und auch Zofingen erworben hatte, kam in diesen Gegenden zum grossen Nachteil der Züricher die Zofinger Münze in Verkehr, und man war genötigt. da ein Verbot ohne Erfolg blieb, 1343 mit Österreich eine Konvention abzuschliessen, wonach die Münze der Äbtissin in der ganzen Herrschaft Österreich freien Lauf haben sollte, jedoch unter der Bedingung, dass der Zofinger Münze Gegenrecht gehalten werde.

Wahrscheinlich sollten beide Münzen gleiche Währung haben, und so kam es, dass der gleiche Münz-Typus festgesetzt wurde. So erklärt sich, dass auf Züricher Münzen die Köpfe von Felix und Regula neben jenem von St. Maurizius, Patron von Zofingen, abgebildet sind und umgekehrt auf Zofinger Münzen jener der Äbtissin in fürstlichem Ornat.

Diese einseitig geprägten Münzen mit hohem Rand waren viereckige Silberbleche, von denen Ende des dreizehnten Jahrhunderts 588 Pfennige oder 51 Schillinge für eine Mark Silber ausmachten. Auf manchen derselben ist zwischen den Buchstaben Z. V., Z. 1/V, welche den Prägungsort Zürich andeuten, das Brustbild der Äbtissin mit Schleier, Diadem und Perlenhalsband dargestellt. Auf einigen derartigen Bracteaten ist auch der Prägungsort Zürich voll ausgeschrieben.

Anfangs des fünfzehnten Jahrhunderts erhielten diese Münzen eine andere Form, worüber die Züricher Chronisten berichten:

"Anno Domini 1400 zu Mitte Mertzen, do gab man ze Zürich ein neuw Münzt us, und die waren sinvel (rund) und tüpflig ze ring um."

Aus dieser Zeit werden auch jene Bracteaten mit äusserem Perlenrand und innerem hohem Rand, worin ein Schildchen und statt des Bildes der Äbtissin ein einfacher Adler mit herabhängenden Flügeln zu sehen ist, stammen, von welchen in Meyers "Denare und Bracteaten" ein Exemplar mit der Umschrift Turegum und ein ähnliches ohne Umschrift dargestellt sind. Taf. VII, 22.

Die Münzvereinigung zwischen Zürich, Schaffhausen und St. Gallen vom Jahre 1424 bestimmte wieder eine veränderte Form, indem um den Rand der Bracteaten herum nur vier Punkte stehen sollten. Auch das Bild der Äbtissin ist anders geworden; deren Kopf ist statt nach vom nach links gerichtet, er ist ganz in den Schleier gewickelt, und es fehlen ihr alle Zeichen der äusseren Würde, Diadem und Halsband. Taf. VII. 37.

Es bleibt noch eine kleinere Sorte von Bracteaten, die sogenannten Hälblinge, zu erwähnen, welche ebenfalls das Bildnis der Äbtissin tragen.

König Sigismund erteilte der Stadt Zürich von Tirna aus, wo er sich aufhielt, am 1. März 1425 das Münzrecht, welches diese übrigens schon vor längerer Zeit von der Äbtissin, neben welcher sie gleichzeitig münzte, gepachtet hatte.

In der im Jahre 1425 in Zürich abgehaltenen Münzkonferenz der Urkantone, Bern, Luzern, Zug und Zürich wurde der rheinische Goldgulden zu 30 Schillinge neuen Silbergeldes, die Mark Silber auf 7 rheinische Gulden oder 720 Pfennige gesetzt und eine Münzordnung auf 50 Jahre festgestellt, welche jedoch nicht lange in Kraft verblieb (siehe pag. 18). Damals wurde das Münzen den Städten Zürich und Luzern überlassen und die Ausprägung von Plapparten, Angstern und Pfennigen in Aussicht genommen.

Im Jahre 1467 den 5. April fand um 300 rheinische Gulden der Kauf um den Münzgriff zwischen Hans Vinck und Hartmann Rordorf, Burger zu Zürich, statt. Das Geschlecht Vinck hatte 1449 den Freiherren von Roseneck aus dem Hegau das Recht abgekauft, von jeder Art der zu Zürich neuzuprägenden Münze so viel zu nehmen, als einer mit der Hand fassen konnte.

Von 1440 bis 1450 wurden Plapparte mit dem Wappen und dem Reichsadler geprägt, welche man "Krayen-Plapparte" nannte, weil der Adler eher einer Krähe, als dem König der Lüfte ähnlich sah. Nach Haller wären schon 1417 solche Plapparte angefertigt worden. Taf. VI. 16.

Am 9. November 1487 bestätigte König Maximilian von Antwerpen aus der Stadt das Münzrecht. Eine solche Bestätigung erfolgte wieder im Jahre 1521 von Worms aus durch Kaiser Karl V., welche er auch auf die Prägung von Goldmünzen ausdehnte.

Im Jahre 1500 bestellte Zürich zu Münzmeistern Ludwig Gsell, Münzmeister zu Basel, und Ulrich Trinkler von Zürich, die beauftragt wurden, Diken und Rollbatzen nach Berner und Solothurner Währung zu prägen.

Infolge Einführung der Reformation (1524) musste die letzte Äbtissin des Fraumünsters, Katharina Freyin von Zimmern, die Abtei mit allen ihren Rechten und Besitzungen nebst dem Pfennig-Stempel dem Magistrat von Zürich abtreten.

Damals, liess Zürich statt der Plapparte Batzen, sowie einseitige kupferne Haller und Angster prägen, deren Prägezeit jedoch nicht lange dauerte. Seit dem sechszehnten Jahrhundert wurden in Zürich eine Menge grösserer Gold-, Silber- und Kupfermünzen angefertigt.

Nach Angabe des Numismatikers Heinrich Landolt gab es an Züricher Münzen" (Denare und Bracteaten nicht inbegriffen) 218 verschiedene Stücke in Gold, 955 verschiedene Gepräge in Silber, darunter von 1512 bis 1796, 195 verschiedene Sorten Taler oder Zwei-Guldenstücke, und von 1550 bis 1790 107 verschiedene halbe Taler oder Gulden.

Die vor 1530 geprägten Züricher Münzen tragen Mönchsschrift, während die später angefertigten lateinische Buchstaben aufweisen.

Die ältesten Taler mit Jahrzahl sind von 1512. Auf deren Avers sind, umgeben von 16 Vogteiwappen, zwei gegen einander sich neigende Züricher Schilde; darüber in einem von zwei Löwen gehaltenen Schild der doppelköpfige gekrönte Reichsadler enthalten.

Auf dem Revers stehen die drei enthaupteten Schutzpatrone Zürichs: Felix, Regula und Exuperantius, ihre Köpfe in den Händen tragend; Tafel IV, 16.

Ein anderer Taler von 1526 hat auf dem Avers in einem Schildchen den doppelköpfigen, gekrönten Reichsadler, darunter zwei Züricher Schilde, welche drei Schilde von zwei Löwen gehalten werden. Dessen Revers enthält in einem Perlenkranz einen kleinen Züricher Schild, der von 27 in zwei Kreisen aufgestellten Vogteiwappen umgeben ist. Tafel IV, 17. Diese Sorte Taler wird Kelchtaler genannt, weil selbe nach Einführung der Reformation angeblich aus eingeschmolzenen Kirchengeräten angefertigt wurden.

Die Taler von 1559, den letztgenannten Talern ähnlich, jedoch nur mit 9 Vogteiwappen, wurden Schnabeitaler genannt, weil, wie man behauptete, das Silber hierfür am Schnabelberg gewonnen wurde. Da dieses Bergwerk nur geringe Ausbeute lieferte, jedoch viele Taler von diesem Jahrgang in Umlauf waren, meint G. Meyer von Knonau, dass für deren Prägung fremde Subsidiengelder verwendet wurden, was man nicht gerne öffentlich gestehen wollte.

Es gibt auch eine Anzahl Züricher Taler ohne Jahrzahl, welche dem Gepräge nach aus der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts, einige noch aus späterer Zeit stammen. Nach Bödeker sollen unter Münzmeister Stampfer im sechszehnten Jahrhundert ebenfalls Züricher Taler ohne Angabe des Prägejahres angefertigt worden sein, deren es etwa vierzig verschiedene Sorten gab. Jene mit dem Zeichen X (gekreuzte Zainhaken) wurden unter Münzmeister Gutensohn, der 1554-1561 in Zürich Münzmeister war, geprägt.

Einen Taler von 1651, der erste mit der Stadtansicht nannte man Vögelitaler, weil auf demselben einige Vögel, über die Stadt fliegend, dargestellt sind. Tafel V, Fig. 4·

Ein Taler von 1660. welcher auf dem Avers einen einfachen, gekrönten Züricher Schild trägt und auf dem Revers unter der Jahrzahl MDCLX eine einer Lilie ähnliche Zierrat enthält, wird Waser- oder Hochmutstaler genannt, weil man glaubte, Bürgermeister Waser, ein Beförderer des damals projektierten Bundes mit Frankreich, habe dessen Gegnern zum Trotz die Lilie auf dem Taler anbringen lassen, während andere meinten, Seckelmeister Schneeberger habe aus Hochmut sein Wappen damit vorgestellt, welche Ansicht nicht richtig sein kann, da Schneeberger sehon 1658 starb. Diese Sorte Taler wurde bald wieder eingezogen und eingeschmolzen; sie sind daher selten. Tafel V, Fig. 5.

Durch Münzmeister L. Gutensohn wurden von 1555 bis und mit 1561 in Zürich folgende Vermünzungen vorgenommen:
An ganzen und halben Talern (zu 17 Konstanzer Batzen)Gl. 1,159,604.-
An Groschen (Beheimschen) 3 Krz. oder 2 Schl. 301,865.-
An halben Batzen = 1¼ Schl. 24,179. -
An Schillingen = 12 Hl. 6,656. -
An Sechsern = 6 Hl. 6,075. -
An Angstern = 2 Hl. 1,267. -
An Hellern = 1 Hl. 1,922. -
Summe:Gl. 1,501,568.-

Damals war der Silberpreis in Zürich 10¼ Gulden für eine feine Mark.

Die schönen Taler, welche Zürich zu jener Zeit hatte anfertigen lassen, wanderten bald in den Schmelztiegel, indem der Preis des Silbers fortwährend stieg. Man zahlte fur die feine Mark Silber 1584 11½ Gulden, 1596 12 Gulden, 1615 14 Gulden.

Zürich musste daher schon 1561 seine Vermünzungen grober Silbersorten nach dem 10½ Gulden.Fuss einstellen und begann erst 1620 wieder Taler zu schlagen, jedoch von weit geringerem Gehalt. Vom Oktober 1622 bis gleiche Zeit 1623 sind in Zürich an Talern, ½ Diken, Batzen und Schillingen 137,482 Gulden ausgemünzt worden. Von 1727-1758 an Gold und Silber für 962,158 Gulden, 8 Schl.

Gemäss der offiziellen Eingabe der Züricher Regierung an den schweizerischen Bundesrat liess der Kanton Zürich im jetzigen Jahrhundert folgende Münzen prägen:
StückNennwert
57,896 zu 4 Fr. oder 2½ Gulden von 1813Fr. 231,584. -
21,087 zu 2 Fr. oder 1¼ Gulden von 1813 und 182642,174. -
27,501 zu 1 Fr. oder 25 Schl. von 181227,501. -
108,110 zu 8 Bz. = 20 Schl. von 1810 und 181486,488. -
686,590 zu 4 Bz. = 10 Schl. von 1807-1811274,636. -
459,934 zu 2 Rp. = ½ Schl. von 1842 9,198.68
1,089,259 zu 1 Rp. = 3 Heller von 1842, 1845, 1848 10,892.59
3,517,796 zu 3 Heller = 1 Rp. ohne Jahrzahl 35,177.96
5,968,173Fr. 717,652.23

Ferner wurden noch eine kleine Anzahl Dukaten von 1810 und 1819, sowie 1/2 Kreuzer von 1811 angefertigt.

Zürich rechnete bis 1851 in Louis d'or zu -10 Gulden oder 16 Franken, den Gulden im Grosshandel zu 60 Kreuzern; im täglichen Verkehr, sowie früher im Staatsrechnungswesen, teilte man die Gulden in 40 Schillinge zu 4 Rappen oder 12 Hellern. Seit der helvetischen Republik rechnete die Staatsverwaltung nach Schweizer Franken zu 10 Batzen zu 10 Rappen. Die bis dahin hauptsächlich gangbaren einheimischen Miinzen Zürichs waren 2 und 1 Guldenstücke, 4, 2 und 1 Frankenstücke, ferner 1/2 und 1/4 Gulden. Letztere Oertli oder Böcke genannt, im Werte von 4 Batzen = 10 Schillingen = 15 Kreuzern, ferner 5 und 1 Schillingstücke, Kreuzer von 1842, 2 und 1 Rappen, von denen jene aus den Jahren 1842, 1845 und 1848 in Stuttgart geprägt worden sind. Von den Kreuzern von 1842 kamen nur wenige Exemplare zur AUsgabe, weil der Revers, worauf die Wertangabe, mit dem gleichen Stempel, dessen man sich für die württembergischen Münzen bediente, angefertigt war, was leicht zu Verwechslungen und Täuschung des Publikums hätte fuhren können.

Seit Mitte des sechszehnten Jahrhunderts führten die Züricher Taler und halben Taler den Wahlspruch: "Domine conserva nos in pace"; mitunter seit 1661, besonders aber von 1770-1780 den Spruch: "Justitia et concordia." Auf den im laufenden Jahrhundert geprägten 4, 2 und 1 Frankenstücken erscheint jedoch wieder der erstgenannte Spruch. Im Jahre 1655 wurde der Reichsadler auf den 1/4 Gulden abbestellt und die Devise "Pro Deo et Patria" eingeführt. Im jahre 1656 wurde eine namhafte Zahl 10 Schillingstücke geprägt, um damit die im Religionskriege stehenden Truppen zu besolden. Im gleichen Jahre soll Zürich auch seine ersten Rappen geprägt haben zur nächtlichen Spielunterhaltung und daherigen Wachsamkeit des im Felde stehenden Militärs!

Das Wappen Zürichs ist ein schräg geteilter Schild, oben weiss und unten blau.

Obwohl dic Züricher Regierung in den Jahren 1701 bis 1767 beinahe Jahr für Jahr eine Anzahl doppelte, einfaehe, halbe und viertels Dukaten, die grösstenteils als Neujahrs- und als Patengeschenke Verwendung fanden, prägen liess, kamen bei der Miinzeinlösung nur 117 Stück Goldmünzen von ZÜrich zur Einwechslung.

An Züricher Münzen sind folgende Sorten bekannt:
8 Dukatenstücke    dreifache TalerklippeBatzen
6 Dukatenstücke2 Taler Plapparte
5 DukatenstückeTaler = 2 Gulden1/2 Plapparte
4 Dukatenstücke1/2 Taler = Gulden1/2 Batzen
3 Dukatenstücke40 Batzenstücke = 4 Fr.Schillinge
2 Dukatenstücke20 Batzenstücke = 2 Fr.Kreuzer
Dukaten10 Batzenstücke = 1 Fr.Sechser = 2 Rp.
1/2 Dukaten2 DikenFünfer
1/4 DukatenDiken1/2 Kreuzer
2 Goldkronen1/2 DikenRappen
Goldkrone1/2 Gulden = 20 SchillingeAngster
1/2 Goldkrone1/4 TalerHaller
1/4 Goldkrone 1/4 Gulden = 10 Schillinge, Oertli    Denare
2 Goldgulden1/8 Gulden = 5 Schillinge1/2 Denar
GoldguldenDikgroschen = GroschenBracteat
1/2 GoldguldenGroschen = 3 Kreuzer1/2 Bracteat

Bei der Münzeinlösung im Jahre 1851 kamen folgende Züricher Münzen zur Auswechslung:
2 doppelte Dukaten390,032 Übertrag
68 einfache Dukaten3,094,272 1/4 Gulden
25 1/2 Dukaten36,366 1/8 Gulden
22 I/4 Dukaten3,456 Batzen
41,949 Stück à 4 Franken40,547 1/2 Batzen
16,915 Stück à 2 Franken9,354,837 Schillinge
24,628 Stück à 1 Franken228,917 Zwei-Rappenstücke
22,040 Taler à 2 Gulden215,073 Ein-Rappenstücke
38,638 1/2 Taler à 1 Gulden    1,261 Angster od. 2 Hallerstücke
245,795 1/2 Guldenim ganzen
390,032 Übertrag13,364,861 Stücke im Wert von Fr.3,089,353,95


Zug   S.73ff

Aufgefundene Pfahlbauten beweisen, dass das Land schon in vorgeschichtlicher Zeit besiedelt war. Von seiner früheren Geschichte ist wenig bekannt. Ob dasselbe von dem vom Cimbrischen Krieg her bekannten helvetischen Stamme der Toygener (Tugini und Tugeni) bewohnt war, ist nicht ausgemittelt und kaum denkbar. Zug soll 1173 von den Grafen von Lenzburg, welche schon im neunten Jahrhundert Besitzungen daselbst hatten, an das Haus Kyburg übergegangen und im Jahre 1264 in den Besitz von Graf Rudolf von Habsburg-Österreich gelangt sein.

Streifzüge, welche die Zuger gegen Luzern und Schwyz im Dienste Österreichs in der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts gemacht hatten, veranlassten die Eidgenossen, 1352 Zug zu besetzen. Nachher wurde Zug als selbständiger Ort in ihren Bund aufgenommen, an dessen Freiheitskämpfen und Eroberungen es stets tapfer mithalf. Erst 1368 beim Abschluss des Thorbergischen Friedens zwischen Herzog Leopold von Österreich und den Eidgenossen verzichtete Österreich auf Zug. Im Jahre 1798, zur Zeit der helvetischen Republik, wurde der Kanton Zug mit Uri, einem Teil von Schwyz und beiden Unterwalden dem Kanton Waldstätten zugeteilt, gelangte aber im Jahre 1803 durch die Mediationsakte wieder zur Selbständigkeit.

Vor dem Eintritt Zugs in den Bund der Eidgenossen gehörte dasselbe unter den Münzverband der Äbtissin von Zürich. Zug wird in Münzverhältnissen zum ersten mal in dem Concordat der sieben alten Orte vom 25. April 1425 erwähnt, welche das Ausprägen der neuen Münze den Städten Zürich und Luzern überliessen, so dass mit Sicherheit anzunehmen ist, Zug habe damals noch nicht gemünzt. Auch in den ersten Dezennien des sechszehnten Jahrhunderts war dies noch nicht der Fall. indem Statthalter und Rat des Amts Zug Samstag vor Margaretha 1527 auf eine Einladung zur Tagsatzung wegen des Münzwesens an Luzern schrieb: dass man vielleicht nicht erscheinen werde, "weil sie kein eigen Münz schlagen und uns ouch nit gar vol vff das Münzen verstand" und bitten, die Münzproben von Dickplappart und Rösslern mitzuteilen.

Als einer der ersten Münzmeister Zugs wird Oswald Vogt genannt, welcher die schönen Zuger Taler von 1564 und 1565 anfertigte, der aber 1572 vom Rat angehalten wurde, die von ihm in Verkehr gebrachten geringhaltigen Diken zurückzuziehen und einzuschmelzen. Der Rat von Obwalden liess laut Ratsprotokoll vom 1. Mai 1572 die Zugerkrützer, die man für einen Angster gipt, in den Kirchen verrufen. Im Jahre 1573 wurden dann Verfügungen erlassen über das Einziehen der Zuger Haller und Angster, die infolge dessen sehr selten geworden sind.

Seit Mitte des sechszehnten Jahrhunderts münzte die Stadt Zug für eigene Rechnung; deshalb steht auf den älteren Zuger Münzen nur der Name der Stadt. Dies führte zu Erörterungen mit der Landschaft, worauf im Jahre 1604 durch Schiedsspruch der katholischen Orte erkannt wurde, dass die Münzen mit dem Wappen und Namen des ganzen Kantons und nicht der Stadt allein geprägt und der Profit zu gleichen Teilen geteilt und für "Erbesserung" des Geschützes und der Munition verwendet werden soll.

Im Jahre 1597 wurde die Münze in Zug dem Georg Vogel von Tettnang verliehen, von welchem Groschen und Schillinge stammen, die nicht probehaltig gefunden wurden.

Seit Anfang des siebenzehnten Jahrhunderts waren Caspar Weissenbach und seine Nachkommen Münzmeister in Zug bis 1710. Sie verfertigten gutes Geld, welches in Deutschland und anderwärts angenommen wurde. Fridolin Weissenbach war der letzte Münzmeister seines Geschlechtes. Er siedelte zur Ausübung seines Berufes nach Freiburg im Breisgau über, wohin ihm im Jahre 1714 berichtet wurde, dorten für 1000 Gulden probehaltige Zuger Angster mit der Benennung von "1/6 Assis" anzufertigen.

Im Jahre 1602 prägte man auch 10 Schillingstücke. Nach Rob. Weber in Zug, dem genauen Kenner der zugerschen Münzverhältnisse, wurde das Weiterprägen dieser "nüwe Gatung Müntz". auf Beschwerde von Zürich hin eingestellt. Man fand sie "am halt etwas ringer und haben eine so kleine vnschynbare Form."

Die meisten grösseren Zuger Münzen, als: Taler, halbe Taler, Diken und halbe Diken, sowie auch Batzen und halbe Batzen, kamen in den ersten Dezennien des siebenzehnten Jahrhunderts zur Ausgabe. Die wenig zahlreichen Goldmünzen wurden meistenteils im letzten Dezennium des gleichen Jahrhunderts geprägt, sowie die Zwanzigkreuzerstücke.

Auf den Zuger Talern und halben Talern ist ein Engel (St. Michael) als Schildhalter, auf den Diken und halben Diken der Stadtpatron St. Oswald mit dem Raben und Ring, auf den Schillingen St. Wolfgang, der in der Rechten eine Kirche trägt, dargestellt. Der Wahlspruch lautet: Cum his qui oderant pacem eram pacificus, auch Domine conserva nos in pace und Soli deo gloria.

Die einseitigen Zuger Pfennige mit Perlenrand und den Buchstaben Z.V.G.. über oder neben dem Schild gehören dem sechszehnten Jahrhundert an. Seit 1694 hat Zug nur noch Münzen geprägt, die weniger als einen Groschen wert sind, als Schillinge, Rappen, 1/6 Assis = Angster, die seit 1778 nur noch aus Kupfer angefertigt wurden. Von den Rappen sollten 7 Stück, von den Angstern 14 Stück auf ein Lot gehen. Seit 1801 hat jede Prägung aufgehört.

Zug berechnete den französischen Louisdor zu 12½ Gulden, den Gulden zu 40 Schillingen, letzteren zu 6 Angster, den Brabanter zu 40 Batzen, den Fünffranken-Taler zu 35 Batzen.

Das Wappen Zugs ist ein Schild mit weissem Feld, in dessen Mitte eine blaue wagrechte Binde (Querbalken), eine Anspielung auf den Zuger See, welcher den Kanton in der Mitte beinahe durchschneidet.

Als Kuriosum mag hier erwähnt werden, dass an der im März 1892 in Frankfurt a.M. stattgefundenen Auction der Münzsammlung von Justizrat Reinmann sel. aus Hannover ein Zuger Taler vom Jahr 1564 985 Mark galt, wozu noch 10% Steigerungsgebühr zu rechnen sind.

Von Zuger Münzen kennt man:
1½ DukatenDikenSchillinge
Dukaten20 Kreuzer-StückeKreuzer
½ Dukaten10 Schillinge1/2 Kreuzer
1/4 Dukaten1/2 DikenRappen
1/8 Dukaten10 Kreuzer1/6 Assis
TalerBatzenAngster
1/2 TalerGroschen = 3 Kreuzer    Pfennige
doppelte Diken    1/2 Batzen

Eingeschmolzen wurden im Jahre 1851 folgende Zuger Münzen:
62 Zwanzig-Kreuzerstücke oder Fünfbätzner
71 Batzen
5,254 halbe Batzen
11,988 Schillinge
13,891 Rappen
2,103 Angster
Summe: 33,369 Stück im Werte von Fr. 1,112.78.



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