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Versuch einer Münzgeschichte des Elsasses.

Aug. Frhern. von Berstett
Freiburg i.Br., 1840. Hier nur Auszüge ohne Katalog.

hier Auszüge zu:
Colmar   -   Hagenau   -   Mü(h)lhausen   -   Strassburg   -   Thann   -   Weissenburg


Colmar, Colmaria, Columbaria   S.7

Hauptstadt des Ober-Elsasses, kommt zuerst als ein Königshof vor, von welchem Ludwig der Fromme 823 einen Wald dem Kloster des hl. Gregorius verleiht (Schöpfl., Als. dipl. I. 69.). Später, unbekannt auf welche Art, kommt dieser Hof an das Kloster Peterlingen (Pajerne) im Waadtland; diese Besitzung wurde durch Kaiser Heinrich II. 1008 bestätigt (Schöpfl. l. c. I. 146.). Der in der elsässischen Geschichte bekannte Unter-Landvogt Wölfel liess sie mit Mauern umgeben. Nach Abgang der Hohenstaufen erlangte sie ihre vollkommene Reichs-Freiheit; K. Wilhelm bestätigte 1255 ihre Privilegien (l. c. 413.). Unter Kg. Ludwig wurde sie nebst verschiedenen anderen Städten 1333 an Markgraf Rudolph von Baden verpfändet (Schöpfl. hist. Zaer. Bad. V. 414.); vierzehn Jahre später gehörte sie bereits wieder dem Reiche, da Ks. Karl IV. durch ein Diplom ihr und einigen anderen versprach, sie nie mehr vom Reiche zu trennen (Sehöpfl. Als. dipl. II. 188.). Zum zweiten mal verpfändete sie Ks. Sigmund 1414 an Pfalzgraf Ludwig, aber auch diese Pfandschaft war von kurzer Dauer, da bereits 1418 sie wieder eingelöst war. Eben dieser Kaiser übertrag ihr 1425 das Schultheissen-Amt auf ewige Zeiten. (Schöpfl. l. c. III.340.) Nach der Schlacht von Nördlingen 1634 begab sie sich in französischen Schutz; beim Osnabrücker Frieden, welcher von ihrem Sindikus, Balthasar Schneider daselbst unterfertigt wurde, kam zwar die Landvogtei Hagenau und Landgrafschaft Ober-Elsass unter Frankreich, allein mit ausdrücklicher Verwahrung ihrer Reichsunmittelbarkeit. Doch musste sie sich schon 1673 gänzlich an Frankreich ergeben, welches sie ihrer Festungswerke beraubte.
Durch den Frieden von Nimwegen erhielt sie wieder eine vorübergehende eigene Existenz; jedoch die so berüchtigte Chambre de réunion zwang sie schnell wieder unter französische Herrschaft zurück zu kehren.
Das ältere Wappen der Stadt scheint blos ein einfacher Adler gewesen zu sein. Erst im fünfzehnten Jahrhundert nahm sie im blauen Felde einen goldenen, aufwärts schräg liegenden Morgenstern oder Streitkolben an (Dieser Streitkolben soll die Keule des Herkules bedeuten, der, nach einer Volkssage, auf seinen Wanderungen bis hierher gedrungen, und zu Strassburg seinen eigenen Tempel hatte, wo er unter dem Namen Kruzmann verehrt wurde). In neuerer Zeit wurde das Wappen abermals geändert, nämlich ein, der Länge nach geteilter Schild, das vordere Feld rot, das hintere grün, der Streitkolben wie früher.
Die Münzgerechtigkeit erhielt die Stadt 1376 durch Ks. Karl IV. von Nürnberg aus. Die Veranlassung dazu war die Klage, die man über das schlechte Geld erhob, welches in dem benachbarten Basel geschlagen, und womit das Land zum Nachteil des Handels überschwemmt wurde. (Als. dipl. n. 1186.)

Hagenau, Hagenoa   S.16 f

Vormalige freie Reichsstadt, und unter den 10 Städten, die die Landvogtei bildeten, die erste. Anfänglich ein blosses Dorf, zum Herzogtum Westfranken gehörig, in welchem Herzog Friedrich der Einäugige eine Burg, später kaiserliches Palatium, erbaute 1115. Ks. Friedrich I. Rotbart, liess das Dorf mit Mauern umgeben, und gab ihr 1164 ein umfassendes Stadtrecht. Sie war ein Eigentum der Hohenstaufen, in dem sie oft verweilten. Nach dem Tode Konradins erlangte sie ihre Reichsunmittelbarkeit. Kaiser Richard verpfändete sie 1260 an Bischof Walther von Strassburg; der Tod dieses Bischofs machte sie 1262 wieder frei; zum zweiten mal verpfändete sie 1414 Ks. Sigmund mit den übrigen zehn Städten der Landvogtei an Pfalzgraf Ludwig für 20000 Gulden; auch hier scheint sie sich bald wieder eingelöst zu haben, denn eben dieser Kaiser versprach 1418, sie nie mehr vom Reiche zu veräussern. Von nun an bis zum münsterischen Frieden [1648] wurde ihre Unmittelbarkeit nicht mehr angetastet. Allein in diesem Frieden trat der Kaiser und Reich alle Besitzungen des Hauses Österreich im Elsass, wobei die Landvogtei Hagenau nebst den dazu gehörigen andern neun Städten begriffen war, an Frankreich ab; doch sollten alle diese Städte, so wie die anderen, im Elsass begüterten Reichsstände bei ihrer Freiheit und im Besitz ihrer Reichsunmittelbarkeit belassen werden, und Frankreich sollte sich mit den Rechten begnügen, welche bisher dem Hause Österreich zustanden. Allein anders legte Frankreich besonders den § 87 aus, und nötigte bereits 1662 die Stadt, zu huldigen. So verblieb der Stand der Sache; die Einverleibung mit Frankreich wurde nie vom Reich anerkannt, und noch in der Wahlkapitulation Ks. Karl VII. wurde vom neuen Kaiser verlangt, diese Städte wieder mit dem Reiche zu vereinigen.
Durch eine Urkunde des Herzogs Leopold von Österreich 1374 wurde der Stadt und Reichskammer allda, Namens des Kaisers, das Privilegium erteilt, alle Arten von Münzen, mit Ausnahme des Goldes und Silbers, zu prägen. Wahrscheinlich wurden die damals üblichen kleineren Blechmünzen nicht zu den silbernen Münzen gezählt (Schöpfl. Als. dipl. n. 1173). Kaiser Maximilian I. erteilte 1516 der Stadt ein Privilegium, und dehnte es auch auf das Gold und Silber aus; und zwar sollten ihre Münzen denen der rheinischen Churfürsten gleich sein (Schöpfl. l. c. n. 1449), welches auch ferner Kaiser Karl V. 1544 bestätigte, so wie das Recht, gröbere Sorten zu prägen.
Das ältere Wappen der Stadt war die Abbildung der kaiserlichen Burg mit vier Türmen, wovon die mittleren zwei höher als die anderen.
Das neuere, welches ihr Kaiser Max I. auf die Münzen zu prägen erlaubte, ist eine fünfblättrige weisse Rose mit rotem Keim, im blauen Feld. [Die Rose erscheint jedoch schon viel früher auf Hagenauer Münzen.]
Hagenau war der Hauptort der kaiserlichen Landvogtei der zehn Reichsstädte im Elsass, nämlich Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Weissenburg, Landau, Ober-Ehnheim, Kaiserberg, Münster, Rossheim, Türkheim und Mühlhausen; jedoch letztere trennte sich davon, indem sie zum Eidgenossenschen Bunde trat, wie bei diesem Artikel Erwähnung geschehen wird.
Diese Landvogtei, wozu nicht allein die zehn Städte, sondern auch viele Dörfer des Unter-Elsasses gehörten, die erst unter Kaiser Karl IV. ihre Verfassung erhielt, war ein kaiserliches Reichslehen, womit von 1123 - 1410 verschiedene Adelige, und von 1410 -1558 das pfalzgräfliche Haus vom Kaiser belehnt war, nun aber, unter Kaiser Ferdinand I. von der Pfalz abgelöst und dem Hause Österreich übertragen wurde.

Mü(h)lhausen, Mühlhusia   S.36 f

Bedeutende Fabrikstadt im südlichen Teil des Elsasses. Schon im 8. Jahrhundert kommt sie als ein Kirchengut vor, war später ein Zankapfel der Hohenstaufen mit den Bischöfen von Strassburg, die sie wechselweise besassen. 1261 bemächtigte sich Rudolph von Habsburg, Landgraf von Elsass, der Stadt, als Kaiser erteilte er ihr schöne Freiheiten 1275, wodurch der Grund zu ihrer späteren Unmittelbarkeit gelegt wurde. 1308 vertauschte Ks. Heinrich VII. die Städte Molsheim und Mutzig mit dem Bischof von Strassburg gegen die Rechte und Ansprüche, die dieser noch an Mühlhausen machte; hierdurch wurde sie von aller fürstlichen Abhängigkeit befreit, und in die Reihe der Reichsstädte aufgenommen. Von 1333 bis 1347 ward sie an Baden verpfändet, so wie von 1414 bis 1418 an Pfalz. 1422 löste sie das Reichs-Schultheissenamt aus, wodurch sie nun vollends ganz frei wurde.
1506 trat sie in Bündnis mit Basel, und 1515 wurde sie völlig in den Schweizerbund aufgenommen. Nebst der übrigen Schweiz trat sie im westfälischen Frieden gänzlich aus dem deutschen Reichsverband.
Als 1798 die sämtliche Schweiz nach unbedeutendem Widerstand von französischen Heeren erobert, besetzt, und als feindliches Land behandelt wurde, so brachte Mühlhausen, um allen Drangsalen zu entgehen, denen eroberte Länder ausgesetzt sind, ihre Freiheit zum Opfer, und bat die französische Regierung, sie der damaligen Republik einzuverleiben. Die Stadt hatte keine Ursache, diesen Schritt zu bereuen, da seitdem ihr Wohlstand ungemein gebessert, und die Bevölkerung um das Vierfache sich vermehrt hat.
Vor ihrer Vereinigung mit der Schweiz finden wir keine Spur, dass die Stadt das Münzrecht besessen, oder Münzen geprägt habe. Erst 1622 wurde hier eine Münzofizin errichtet, und schon im folgenden Jahre fing man daselbst zu prägen an. Durch einen zehnjährigen Vertrag mit ihren Münzmeistern, Bernhard Weitnauer und Hans Ulrich Falkner, sollte die Münze nach basler Währung geprägt werden; allein bei der allgemein eingetretenen Kipper- und Wipperzeit hatte die Stadt sehr grossen Schaden, und 1625 hörte die Münzung auf. Es wurden Thaler, Dreibätzner, Batzen, halbe Kreuzer und Rappen geprägt; allein im Ganzen nur wenig, und auch diese wenigen sind äusserst selten hin und wieder in Privatsammlungen anzutreffen.
Im Stadtarchiv befinden sich noch die Münzstempel.
Das Wappen der Stadt ist ein rotes Mühlrad mit acht Schaufeln im silbernen Felde.

Strassburg, Argentoratum, Argentoratus, Argentina, Strateburgum   S.64-68

Hauptstadt des Landes, am Ausfluss der Ill in den Rhein. Ihr Ursprung liegt im tiefsten Nebel des germanischen, vielleicht auch des keltischen Altertums. Ptolemäus von Alexandrien, welcher in der Hälfte des 2. Jahrhunderts schrieb, erwähnt ihrer zuerst, und erzählt, dass die 8. Legion hier in Besatzung liege. Von ihm wurde die Stadt Argentoratum genannt. Oft schon wurde sie mit Argentuaria verwechselt, einem Marktflecken des Elsasses, Harburg, unweit Colmar.
Erst zur Zeit, als Kaiser Julian im Jahr 357 in ihrer Nähe einen Sieg über die Alemannen erfocht, geschah ihrer wieder Erwähnung. Durch Einfälle barbarischer Völker wurde sie öfters im 5. Jahrhundert zerstört, und blieb endlich öde liegen.
Durch den Sieg Chlodwig's wurde sie auf immer den Römern entrissen. Mehrere Könige des merowingischen Stammes hielten zeitweise hier und in der Nachbarschaft Hoflager. Zu Anfang dea 6. Jahrhunderts wurde hier auf den Trümmern des alten römischen Kastells eine alte feste Burg erbaut, welche den Namen Strateburg, Strateburgum erhielt. Diesen Namen behielt die Stadt beinahe ausschliesslich; selten erwähnt man ihrer unter dem römischen Namen Argentoratum. Erst zur Zeit der salischen Kaiser kam dieser wieder in Gebrauch, und verdrängte in der lateinischen Sprache den andern, der blos der deutschen Sprache eigen blieb.
In einem Diplom Ks. Otto's II., indem er von ihr spricht, heisst es: "Argentinensem civitatem quae rustice Strazburg vocatur." (Schöpfl. A. D. n. CLXII.)
Bei der Teilung der drei Brüder, Söhne Ludwigs des Frommen, 843, war das Elsass nebst Strassburg zum Königreich Lothringen geschlagen; als aber 870 nach dem Tode Lothars II. eine neue Teilung unter den Überlebenden getroffen wurde, kam das Elsass mit Strassburg an Ludwig den Deutschen, und verblieb bis 1681 bei Deutschland. Anfänglich wurde sie im Namen des Königs durch Grafen, später durch Pfalzgrafen verwaltet. Nach dem Jahr 982 erhielt der Bischof das Grafenamt in hiesiger Stadt, d. h. im Namen des Kaisers Gericht zu halten. Sie war niemals, weder den Bischöfen, noch den Herzogen von Alemannien und Schwaben untergeben; im Gegenteil stand sie immer unmittelbar unter dem Reich. welches durch die wiederholten kaiserlichen Schutzbriefe ersichtlich ist.
Anfänglich war der Adel ausschliesslich im Besitz des Regiments; als aber dieser ausartete, sich durch Ausschweifungen verächtlich, durch Bedrückungen verhasst gemacht hatte, die innere Ruhe immer gefährdet war, da jene nicht nur auf dem Lande, sondern auch innerhalb der Stadtmauern sich befehdeten, vertrieben 1332 die Bürger einen grossen Teil desselben, und bemächtigten sich des Regiments. Später erhielt der Adel durch fremde Vermittlung wieder Anteil am Regiment.
Von den meisten deutschen Königen und Kaisern wurden die Freiheiten der Stadt bestätigt, und auch erweitert, vorzüglich durch Kaiser Philipp.
Sehr häufig mit ihren Bischöfen im Krieg verflochten, wählte sie 1261 den Grafen Rudolph von Habsburg, nachherigen Kaiser, zu ihrem Hauptmann. und errichtete ihm mehrere öffentliche Denkmale, wovon dermalen noch Eines (restauriert) über dem Hauptportal des Münsters sich befindet; er erscheint hier zu Pferd.
Durch häufige Bündnisse mit den Städten Köln. Mainz, Speyer, Worms, Basel, Bern und Zürich hatte die Stadt glücklich ihre Freiheit gegen die Anmaßungen ihrer Bischöfe erhalten, und ihren Wohlstand so bedeutend vermehrt, dass ihre reinen Einkünfte noch 1681 sich über 2 Millionen strassburger Pfund beliefen. Als Bundesgenossin von Bern und Zürich trug sie zu den Siegern über Karl von Burgund wesentlich bei.
In der Schlacht bei Murten nahmen die Strassburger den Burgundern achtzehn, in der von Nancy vierzehn Fahnen ab, die, wie Schadäus berichtet, lange Zeit als Trophäen im Münster prangten; auch rühmt sich Strassburg, dass ein strassburger Bäcker es war, der in der letzten Schlacht den Herzog Karl den Kühnen erlegte. (Eine Tatsache aber ist, dass nebst anderen Stücken das strassburger Contingent auch einen Teil des Gewandes, das der Herzog in der Schlacht trug, als Trophäe mit nach Haus brachte. Hermann Not.) Da sich nun diese Waffentat auch Andere zueignen, jedoch nach den Berichten über seinen Tod er mehrere Wunden erhielt, so wäre es unbillig, absprechend und einseitig geurteilt, wenn des Bäckers Aussage, von Mitstreitern bestätigt, geradezu verneint würde.
Allein seit der Kirchenspaltung im 16. Jahrhundert sank dieser Wohlstand zusehends. Nach Annahme der neuen Lehre wurde sie in die allgemeinen Religionskriege Deutschlands verwickelt, vorzüglich als 1592 nach dem Tode des Bischofs Johann von Manderscheid eine zweispaltige Bischofswahl vorfiel, die evangelischen Domherren den Markgrafen Johann Georg von Brandenburg zum Bischof postulierten, während, die katholischen den Kardinal Karl von Lothringen dazu erwählten. Es erklärte sich die Stadt für den Ersteren, dem sie bedeutende Geldvorschüsse machte, worauf es zur offenen Feindseligkeit kam, die aber bereits 1593 durch Waffenstillstand eingestellt, jedoch die Sache selbst erst 1604 durch einen zweiten Vergleich zu Hagenau gänzlich beigelegt wurde, in welchem der Markgraf Verzicht auf den bischöflichen Stuhl leistete, der Kardinal von Lothringen hingegen sich verpflichtete, der Stadt die Vorschüsse, die sie dem Markgrafen gemacht, zu ersetzen, und zugleich der Jurisdiction, welche bisher seine Beamten noch in der Stadt ausgeübt hatten, entsagte.
Strassburg war bei der haller Union von 1610 zur Erhaltung der Religionsfreiheit eine der teilnehmenden Städte. Im 30jährigen Kriege litten ihre Besitzungen ungemein, und ihr Handel kam ganz herunter.
Durch den westfälischen Frieden erhielt die Stadt zwar den äusseren Frieden, allein ihre Finanzen waren zu Grunde gerichtet, die Festsetzung des Normaljahres beraubte sie bedeutender Besitzungen; durch ihre Gläubiger gedrängt, sah sie sich genötigt, ganze Herrschaften und viele einzelne Güter zu veräussern.
Die fortschreitenden Anmassungen Frankreichs liessen der Stadt ihr künftiges Schicksal voraussehen. 1678 wurde derselben durch die französischen Truppen die Festung Kehl gewaltsam entrissen. Die Stadt war in die fürchterlichste Schuldenlast verfallen, und aller Mittel.beraubt, sich ihrer zu entledigen; täglich wurde sie durch die Beamten Ludwigs XIV. mehr in Sorgen gesetzt. Das deutsche Reich mit seiner, ihm eigenen Unschlüssigkeit, war ihr keine Stütze; als daher im September 1681 die französischen Truppen die Stadt beengten, und dann zur Übergabe aufforderten, war der geistige Widerstand nur unbedeutend, und von wirklichen Tätlichkeiten keine Rede (Nur ein armer Schuster, der den Gedanken an den Verlust der Reichsfreiheit seiner Vaterstadt nicht ertragen konnte, schoss von seinem Dachstübchen aus, beim Einzug der französischen Truppen, den Vordersten nieder.); und so kam am 30. September 1681 jene berüchtigte Kapitulation zu Stande. (Im nördlichen Deutschland erschien ein Jahr später der sogenannte Kometentaler, Madai 6119, der auf diese Begebenheit anspielte.)
Die Stadt behielt einen grossen Teil ihrer alten Privilegien, allein wie mit allen Kapitulationen, so auch hier; - das Recht des Stärkeren obwaltete, und nur diejenigen Artikel, die der neuen Regierung vorteilhaft waren, wurden mit Gewissenhaftigkeit beobachtet.
Mehr als 300 alt strassburgische Geschlechter, mehrenteils solche, die sich zur augsburgischen Confession bekannten, zogen es vor, ihre Vaterstadt mit dem Rücken anzusehen, als Untertanen Ludwigs XIV. zu werden, der seit Antritt seiner Regierung ihre Glaubensgenossen im Innern seines Reichs so heftig verfolgte.
Unter der königlichen Regierung behielt die Stadt noch 109 Jahre lang einen Teil ihrer vorigen Verfassung und Freiheiten, selbst das Münzrecht war ihr gelassen, mit Ausnahme der Goldsorten, welche sich die Krone zum Ausprägen vorbehielt. Erst 1716 wurde auch diese eingezogen, ob zwar man noch Viertelstaler von 1719 findet.
Bei der grossen Staatsumwälzung von 1789 musste die Stadt alle alten, an die deutschen Zeiten sie erinnernden Freiheiten, Verfassungen und Institutionen aufgeben, dagegen fremde Gebräuche, Gesetze, und selbst Gesetzessprache annehmen.

Durch das dem Bischof Erkenbald von Ks. Otto II. am 4. April 974 erteilte Münzprivilegium ist ersichtlich, dass die Stadt bereits münzte. Es fragt sich aber, was waren dies für Geldsorten, die in dem Zeitraum von 873 bis 974 hier geschlagen wurden?
Brakteate sind keine hier zu suchen, da diese Münzsorte erst unter den Ottonen ihre erste Erscheinung in Norddeutschland gemacht hatte, und in dem südlichen Deutschland vor den Hohenstaufen noch unbekannt war. Es können daher blos die Denaren oder Schillinge gemeint sein, wovon im Allgemeinen 180 Stück auf die Mark gingen, und die einzelnen, wie sie auf uns gekommen, beiläufig 24 gr. wiegen. Unterabteilungen, oder kleinere, von starkem Silberblech, auf beiden Seiten geprägte Stücke, die dem 9. und 10. Jahrhundert anzugehören scheinen, sind bisher durchaus keine im Elsass entdeckt worden.
Alle alten strassburger Schillinge, von denen wir mit Bestimmtheit sagen können, sie seien aus jenem Zeitraum, sind mit Namen und Bildern der Kaiser bezeichnet; es lässt sich daher mit vieler Wahrscheinlichkeit mutmassen, dass die Stadt, da die Bischöfe durch Fahrlässigkeit versäumt hatten, von dem, ihnen durch Ludwig den Deutschen erteilten Privilegium Gebrauch zu machen, anfangs mit seiner Einwilligung das früher durch die kaiserlichen Beamten in der kaiserlichen Pfalz verrichtete Münzgeschäft nun selbst, und zwar auf ihre Rechnung betrieb, dass später aus diesem zugelassenen Gebrauch sich die Stadt ein Recht angemasst habe, welches erst auf Bitte des Bischofs 974 durch Ks. Otto ihm wieder zurückgegeben wurde. Wir können daher annehmen, dass ein Teil der Kaisermünzen mit Argentina und Stratburgum von Ludwig dem Deutschen bis Otto II. Münzen sind, welche die Stadt schlagen liess.
Erst 1298 erteilte Bischof Konrad der Stadt das Recht, auf 10 Jahre in seiner Münze zu Strassburg Geld zu prägen. (Schöpfl. Als. dipl. n. DCCCVI.) Im Jahr 1306 verkaufte Bischof Johann seine Münze zu Strassburg , die Hälfte der Stadt, und die andere Hälfte den Herren Nikolaus von Kageneck dem jungen, Burghard von Mülleheim, Peter von Dörningen und Clause von Koppenheim, alle vier strassburger Bürger und Ritter, auf 6 Jahre für 150 strassburger Pfund. In eben diesem Jahre erschien die erste städtisch strassburgische Münzordnung (Schilter). Solche Münzordnungen erliess der Magistrat noch ferner 1321 nod 1376.
1322 überliess Bischof Johann der Stadt auf fernere 10 Jahre das Münzrecht, welche nun den Herrn Götze von Grosseim auf diese Zeit zum Münzmeister ernannte. (l. c. n. DCCCCXVIII.) Im Jahr 1333 belehnte Bischof Bertold die Brüder Wilhelm von Böcklin und Adam von Bock mit der Münze; da dies der Magistrat ungern sah, so trug er dem Rath der XIII auf, ein neues Gesetz gegen den Missbrauch der Münze vorzuschlagen. Gegen dieses, vom grossen Rath und den Schöffen angenommene Gesetz widersetzten sich die von Bock, und wendeten dagegen ein, dass die von ihnen geprägten Münzen von besserem Gehalt, als die früheren, vom Magistrat geprägten, seien. Der Magistrat hingegen verwies denen von Bock, dass sie insgeheim mit dem Bischof unterhandelt, die Rechte der Stadt verletzt hätten; Wilhelm von Böcklin und Adam von Bock wurden um 100 Pfund gestraft, und in den äussersten Teil der Stadt verwiesen, heute noch unter dem Namen kagenecker Bruch bekannt.
Die Reibungen zwischen Bischof und Stadt wegen der Münze waren nur selten unterbrochen; immer blos auf eine bestimmte Zahl von Jahren erhielt die Stadt oder ihre Angehörigen von den Bischöfen das Münzrecht kaufweise , bis 1422 Bischof Wilhelm von Diesst der Stadt auf immer dies Recht überliess. Aber auch jetzt war noch nicht aller Streit abgeschnitten, und erst die Erteilung des Münzrechts für Gold und Silber von Ks. Maximilian I. 1508 hob alle Irrungen auf.
Die älteste Münzstätte, in der die Stadt prägte, war zu St. Marx, dann im bischöflichen Schloss selbst, in der Nahe der damaligen grossen Fleischbank; hier prägten die Bischöfe mit der Stadt gemeinschaftlich. Im 15. Jahrhundert baute die Stadt eine eigene Münzstätte, worauf die bischöfliche in Strassburg einging.
1549 bis 1570 war der, wegen seiner Geschicklichkeit bekannte Johann Mock Münzmeister; sein Sohn Kaspar folgte ihm in diesem Amt; 1614 verbesserte Jakob Eichelstein das Münzwesen sehr, indem er das Druckwerk einführte. Der Münzmeister Moccus erbaute die Münzstätte an der Breusch, und bediente sich zuerst eines Wasserrades. Wesentliche Veränderungen fanden noch 1619 statt.
1615 wurden in einem neuen Druckwerk im Barfüsserkloster Schillinge geprägt.
Die Aufsicht über die Münze war, so wie in den meisten Städten Deutschlands, auch besondern, mit grossen Vorrechten begabten Geschlechtern übertragen, welche unter dem Namen "Münzherren, Münzgenossen, Hausgenossen" bekannt waren.
Ihre Anzahl war anfangs sehr bedeutend; im 13. Jahrhundert waren mehr als 300 solche Geschlechter. Sie verminderten sich aber schnell, und Wenker in seiner Chronik benennt blos noch 45, die im 15. Jahrhundert übrig waren.
Im Münzprivilegium Ks. Maximilians vom 20. Januar 1508 aus Bozen wurde bestimmt, dass die Goldgulden nach dem Schrot und Korn der rheinischen Churfürsten geschlagen werden sollten, d. h. 18½ Karat fein, und wovon 107 Stück 1½ Mark fein Gold enthielten; ferner auf Bitte der Stadt ihr bewilligt, das Bild der Maria mit dem Jesuskinde auf dem Schoss, und der Umschrift: VRBEM VIRGO TVAM SERVA, auf solchen zu führen. Nach der angenommenen neuen Lehre war auf den Goldgulden diese Inschrift dahin abgeändert, dass das Wort VIRGO ausgelassen, und dafür CHRISTE eingeschaltet wurde.
Die Stadt Strassburg hatte unter den Reichsstädten den ersten Rang, und ihr Panier erschien in allen Zügen nächst dem kaiserlichen Adler. Auf öffentlichen Denkmälern und Münzen nannte sie sich immer res publica, nie civit. imp., huldigte niemals dem Kaiser, auch dann nicht, wenn er sich in ihren Mauern befand. Auf ihren Münzen erscheint niemals der deutsche kaiserliche Adler.
Blessig, in seiner kleinen strassburger Chronik p. 58 behauptet, dass eine ungedruckte Urkunde sich im Stadtarchiv befinde, welche von K. Ruprecht von der Pfalz herrühre und in das Jahr 1402 falle, vermöge welcher schon damals das Recht, goldene Münzen zu prägen, der Stadt erteilt wurde. Herrmann, vormaliger Maire in Strassburg, und zugleich Professor der Rechtsgelehrsamkeit, dem das Stadtarchiv immer offen stand, widerspricht dieser Behauptung geradezu, und sagt, K. Ruprecht habe blos die Errichtung einer Wechselbank anempfohlen und bewilligt.
Das Wappen der Stadt besteht in einem roten Schrägbalken im silbernen Felde. Der Schild wird durch zwei Löwen gehalten. Auf selbem befindet sich ein offener Helm mit einer goldenen Krone; aus dieser steigen zwei silberne Schwanenflügel empor, auf welchen abermals der rote Schrägbalken sich befindet; bald zwischen diesen, bald oberhalb selben ist die silberne Stadtlilie. Diese Lilie, die sich schon im 13. Jahrhundert auf strassburger Monumenten findet, unterscheidet sich von den königlich französischen dadurch, dass die der Stadt eine aufgesprungene (épanoui), die andere aber geschlossen ist.
Man vermutet, dass die Entstehung dieses Stadtzeichens daher komme, dass man in den frühesten Zeiten zwei Bischofsstäbe, und in deren Mitte noch einen dritten zusammengebunden, auf den ersten Münzen von Strassburg vorstellte, und dass nach und nach aus diesen die dermalige Lilie entstanden sei.
Anmerkung. Ob dieses Münzchen der Stadt oder den Bischöfen zuzuschreiben sei, lässt sich schwer bestimmen, und wegen des darauf befindlichen Bildes spricht sich Johann Kaspar Bernegger, Civit. Argent. cancellariae registrator in seinem Bericht von der strassburger Lilie in M. S. de anno 1660. § 4 also aus:
"Wann aber endlich gefragt wird, woher denn den Strassburgern die Lilie komme, so ist "darauf die Antwort: dass anfänglich und vor uralten Zeiten die strassburgischen Bischöfe "die Gerechtigkeit gehabt, in.dieser Stadt durch ihre Beamten, die man Haugenossen genannt, zu münzen; die haben nun nichts anderes als Pfenninge gemünzt, massen solches damalen im Reich durchgehends bräuchlich gewesen, und die alten Münzordnungen solches zu erkennen gehen. Auf solche haben sie zwei Hirtenstäbe, und in der Mitte einen Bischofsstab geschlagen, die diese bischöfliche Pfenninge aufweiset, welche einer Lilie nicht ungleich sehe. Als nun Bischof Konrad mit Consens seines Kapitels im Jahr 1298 feria tertia post dominica reminiscere (davon das Originaldiplom in dem Archiv befindlich) der Stadt Strassburg solches regale, Pfenninge zu münzen, auf gewisse acht Jahre cedirt, ist gar vermutlich, und fast nicht zu zweifeln, dass die löbl. Vorfahren dieses Staatsregiments Bedenken getragen, ihre Münz mit-den zuvor gewöhnlichen Bischöfsstäben zu bezeichnen, sondern haben solches Gepräg, welches ohne das einer Lilie nicht unähnlich war, die Änderung auch wegen des gemeinen Mannes nicht zu gross scheine, völlig in eine rechte Lilie verwandelt."
Wenn jedoch auf der Kaisermünze (Götz n. 176) bereits eine Lilie erscheint, und diese Münze wirklich nach Strassburg gehört, so wären die Spuren der ersten strassburger Lilie um zwei Jahrhunderte früher, wie Bernegger vermutet, zu finden.

Thann   S.89 f

Stadt auf der Grenze des Sundgaues und Ober-Elsasses mit einer alten Stiftskirche. Gegen die Hälfte des 12. Jahrhunderts erscheint sie bereits als Stadt. 1387 erhielt sie von Herzog Albert von Österreich das Münzrecht; jedoch erst im Jahr 1418 fing sie an, Münzen zu prägen, und 1628 wurde zum Letztenmal hier geprägt.
Obgleich blos Municipalstadt, besass sie doch schöne und ausgedehnte Freiheiten; da sämtliche Steuern und Einnahmen der österreichischen Regenten hier eingezogen und verwahrt wurden, wurde sie die "Legestadt" genannt, und daher brüstete sie sich mit dem Titel "Hüterin des Schatzes der Erzherzöge von Österreich". Durch Erzherzog Sigismund von Österreich erhielt sie 1469 ein Wappen, welches Ks. Maximilian 1498 vermehrte, mit den Worten:
Geben in und mit Kraft dieses Briefs, einen Schild durch die Mitte geteilt, an der einen und gerechten Seite dieses Schilds gleich dem Schild von Österreich, und an der andern und linken Seite einen grünen Thann, in einem weissen Feld. Chartular Thannense.
Im Sankt Amariner Thal besass die Stadt ergiebige Silberbergwerke, woraus sie das Silber zu ihren Münzen bezog.

Weissenburg   S.91 f

Vormals Sebusia, und von einem eisernen, vergoldeten Kronleuchter, den König Dagobert II. in die Klosterkirche geschenkt, der auch 1789 sich noch daselbst befand, Kronweissenburg genannt.
Als das Kloster angelegt wurde, war Weissenburg blos ein Dorf, welches Abt Friedrich 1262 mit Mauern umgeben liess. Zur Zeit des Interregnums scheint es, dass selbe glücklich in ihren Bestrebungen um ihre Freiheit war, da sie in dieser Epoche in das rheinische Städtebündnis aufgenommen, und bald darauf zu den zehn Reichsstädten der Landvogtei Hagenau geschlagen wurde. Ks. Friedrich erklärte sie 1442 von ihren Äbten frei und unabhängig, welches Ks. Maximilian 1518 nochmals bestätigte.
Durch den westfälischen Frieden kam zwar die Landvogtei Hagenau unter Frankreich, doch behielten die Städte noch einigen Schein von Reichsunmittelbarkeit, bis 1680 sie vollends ganz unter Frankreich sich beugen mussten, wobei sie auch, einige vorübergehende Invasionen abgerechnet, verblieb.
Unter verschiedenen Patriziergeschlechtern waren die Bank die angesehensten, welche vom Kaiser mit dem Münzrecht belehnt wurden, und von denen es an die Hausgenossen kam. (Schoepflin Alsat. ill.)
Das Wappen der Stadt ist im roten Feld eine silberne Burg mit zwei Türmen, mit einem offenen schwanen Thor, oben darüber zwischen beiden Türmen schwebt der doppelte Adler ohne Zepter und andere Attribute; in der französischen Periode 1680 kamen an die Stelle des Adlen drei Lilien.
Euch. Arzt schrieb eine weissenburger Chronik 1440, welche aber niemals dem Druck übergeben wurde.
Wann und von wem die Stadt ihr Münzrecht erhalten, ist unbekannt; Ks. Friedrich IV. erlaubte ihr 1471: "das Haus der Münzen verrücken oder ein gebautes kaufen und den Haugenossen geben." (Schoepflin.).


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