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Die Münzen der Stadt Stade

Max Bahrfeldt
in: NZ 11(1879)300-390 oder SD: 82 S., 4 Tfn., Wien 1879.

Teil 1: Die Münzgerechtigkeit _ S. 303 ff (ohne Anlagen)
Teil 2: Münzkatalog (nur eine verkürzte Übersicht) _ S. 333 ff

Teil 1: Die Münzgerechtigkeit. (S. 303 ff)

Über die Gründung und das Alter der Stadt Stade ist in älterer wie in neuerer Zeit viel gestritten, ein nutzloser vom Lokalpatriotismus genährter Streit, der zu keinem definitiven Ende fuhren konnte, weil einmal das vorhandene Material dürftig und nicht ausreichend ist, dann aber, weil bei der Benützung der Quellen nicht mit der gehörigen Kritik verfahren wurde, ohne welche ein gesundes Resultat nicht erzielt werden kann.

Ein hohes Alter hat Stade, wenngleich die Erzählung des Saxo Grammatikus von einem Kampfe des dänischen Königs Heldigum bei Stade 321 Jahre vor Christus in das Reich der Fabel verwiesen werden, und die aus einer missverstandenen Stelle des Ptolemaeus abgeleitete Behauptung, dass Stade schon vor Christi Geburt bestanden habe, auf sich beruhen bleiben muss. Dagegen berichtet der Chronist Petersen von einer Zerstörung der Stadt durch die Dänen 988 und in Thietmari Chronicon lib. IV (Pertz monumenta Germaniae historica, Scriptores III, pag. 775, 19) wird bei Erzählung eines Einfalls der Normannen in die Elbgegenden im Jahre 994 gesagt: hunc hostes pone sequuti urbem quae littori vicina stabat Stethu nomine incurrunt. Hier wird der Ort also Stethu genannt, er heisst sonst noch in älteren Urkunden Stat, Stadea, Staden, Stadun, Statha, Statho, Stadhe und zweimal habe ich selbst (im Stadtbok von 1286) Stadhu gefunden, wodurch dem in der später noch zu besprechenden Münzaufschrift STATHV CIVITAS begegnenden Namen näher gekommen wird.

Stade im Gau Heilanga, der zugleich auch Rosogabi heisst, liegend, gehörte zu der Grafschaft Stade, in welcher die gleichnamigen Grafen gräfliche Gewalt übten, war in geistlicher Beziehung jedoch den Erzbischöfen von Bremen unterworfen.
Es würde zu weil führen, in dieser allgemeinen Übersicht die Schicksale der Grafschaft, wenn auch nur kurz, zu schildern; das Resultat eines mehr als ein Jahrhundert langen Kampfes zwischen der weltlichen und geistlichen Macht war zu Gunsten der letzteren entschieden, die Grafschaft und mit ihr die Stadt Stade gingen 1236 in den definitiven Besitz des Erzstifts Bremen über, zu dessen geistlicher Herrschaft sich nunmehr auch die weltliche gesellte.

Jedoch schon vor dem Jahre 1236 trat das Erzbistum zur Stadt in direkte Beziehung, denn der Erzbischof Bezelin erhielt am 10. December 1038 vom Kaiser Conrad II. die Berechtigung, einen Markt zu Heslingoa im Einlangoa, ebenso in Stade zu errichten, sowie die gewöhnlichen damit verbundenen Gerechtsame: Bann, Zoll und Münze (Anlage I). Dasselbe Privilegium und fast mit den nämlichen Worten erteilte König Heinrich III., Sohn des eben erwähnten Kaisers Conrad II., dem Erzbischof Bezelin am 13. Mai 1040. (Anlage II.)

Es liegt kein Grund vor, die sofortige Ausübung des Münzrechtes zu bezweifeln; dass sie stattgefunden, beweisen die aus jener Zeit herstammenden Münzen, von denen die eine den Namen Heinrico (III.) trägt, die andere ohne Namen des Kaisers oder des Erzbischofs, nur mit der Umschrift stathu civitas versehen ist. Letztere Münze fand sich zuerst in dem bald nach 1038 circa 1040 vergrabenen Schatz von Farve und zwar gleich in 51 Exemplaren, so dass hierdurch bei der Seltenheit der Münze wohl der Beweis für eine der Vergrabung kurz vorangegangene Prägung geliefert wird.

Weitere Nachrichten aus dem XI. und XII. Jahrhundert in Bezug auf die Münzgerechtigkeit fehlen durchaus und es lässt sich, da aus dieser Zeit auch keine Stader Münzen vorhanden oder doch nicht bekannt sind, ferner nicht erkennen, ob die Erzbischöfe selbst das Münzrecht weiter ausübten, oder ob sie dasselbe, wie sie es in Betreff der Bremer Münze häufig getan, aus irgend einem Grunde der Stadt zur Ausübung gegen eine gewisse Pachtsumme zeitweise überliessen. Das Faktum einer solchen Verpachtung der Münze scheint aus der Umschrift Stathu civitas beinahe hervorzugehen, weder das Bild des Kaisers, noch das des Erzbischofs sind auf der Münze vorhanden, ebenso fehlen beider Namen ganz und das civitas kann daher wohl kaum anders als auf die Stadtgemeinde bezogen werden. Die Münzaufschrift civitas findet sich nun zwar auf bischöflichen Münzen, z. B. von Trier, kann hier aber nicht auf die Stadtgemeinde bezogen werden, da Trier zur Zeit der Prägung jener Münzen eine bischöfliche Stadt war; Stade hingegen wurde dies erst 1236, und besass der Bischof vorher hier nur einige Gerechtsame. Da Thietmarus 994 den Ort schon urbs nennt, so darf civitas in Beziehung auf Stade in jener Zeit übrigens nicht auffallen.

Auch folgendes Zitat aus einer Urkunde des Georgenklosters zu Stade vom Jahre 1132 "decimam predii, de quo ex consensn et gratia venerabilis domini Thitmari, Verdensis episcopi, solunutur anunatim octo solidi Stadensis monete" kann nicht entscheiden, denn das Stadensis monete ist hier wohl mehr auf den örtlichen Ursprung überhaupt, als auf eine Ausprägung von Stadt wegen zu beziehen, freilich ist es dieselbe Bezeichnung, wie sie später, nachdem die Stadt faktisch im Besitze des Münzrechtes war, von den Stader Münzen auch gebraucht wurde.

Mit Sicherheit lässt sich hier nichts nachweisen, wenn man nicht etwa in der Urkunde Hartwigs von 1204 einen Hinweis auf eine bestehende Pachtung der Münze oder auf eine Mitaufsicht über dieselbe seitens der Stadt - ein Eigentumsrecht ist ausgeschlossen, da die Verleihung erst 1272 stattfand - finden will. (Anlage III.)

Aber auch der ununterbrochene Besitz der Stader Münzgerechtigkeit seitens des Erzstiftes nach Verleihung derselben durch die Urkunden vom Jahre 1038, respektive 1040, bis zum gänzlichen Abtreten 1272 an die Stadt, scheint nicht einmal ganz unzweifelhaft zu sein. Ehe das Erzbistum 1236 definitiv in den Besitz der Grafschaft mit der Stadt Stade kam, hatten oft die Herren gewechselt. Seit 1208 besass Stade der Pfalzgraf Heinrich, behauptete sich 1216 gegen den Erzbischof Gerhard II. und verglich sich mit diesem erst 1219, wobei er seine weltlichen Erbgüter der Kirche übertrug und auch die Grafschaft Stade abtrat. Hierbei heisst es Origg. Guelf. III., pag. 663 ... cessit ab omni jure ... in thelonio, moneta et advocatia Bremensi. Eine Unterbrechung des Münzrechts für Stade könnte hieraus gefolgert werden, dann aber allerdings nicht, wenn man die erwähnten Gerechtsame nur auf die neu abgetretenen Besitzungen und nicht auch auf die Stadt Stade beziehen will, für welche letztere das Münzrecht dem Erzbischof durch kaiserliche Verfügung verliehen war.

Eine bestimmte Nachricht von der Münze gibt zuerst wieder die Urkunde vom Jahre 1272.

Lange mag die Stadt sich bemüht haben, das für sie so wichtige Münzrecht eigentümlich zu erwerben, zumal ein Gleiches oder doch die Mitaufsicht über die Münze, z. B. von Goslar 1219, von Hannover 1241 bereits erreicht war. Die nicht eigene Ausübung mancher anderer Gerechtigkeiten, wie die Erhebung und Bedeckung des Elbzolls, ferner die bei den fortwährenden Streitigkeiten des Erzbischofs in weltlichen Angelegenheiten stets vorhandene Geldnot desselben, mögen dem Wunsche der Stadt entgegengekommen sein; kurz, die Stadt erreicht ihr Ziel und erhält das Münzrecht im April 1272 vom Erzbischof Hildebold verliehen.

Die betreffende Urkunde, von Bremen aus datiert, befindet sich in dreifacher sehr gut erhaltener Ausfertigung im Archiv der Stadt. Sie ist bereits mehrfach vollständig, zuletzt in Bezug auf die angeführten Zeugen im Bremer Urkunden-Buch I, p.393 abgedruckt, doch bisher noch nicht ganz fehlerlos, was sich dadurch erklärt, dass die späteren Abdrücke nicht die Originale, sondern die erste Abschrift von Pratje benutzten. (Anlage lV.)

Wenn der Erzbischof vielleicht aus Geldnot gezwungen war, sich des Münzrechtes in Stade zu entäussern, so ist auch leicht begreiflich, dass die Verleihung aus dieser Ursache einen klingenden Dank zur Folge haben musste. Die Gegenleistung der Stadt wird denn auch in der Verleihungsurkunde angegeben und sie bestand ausser in der Abtretung nicht unbedeutender Gefälle aus einer jährlich zu zahlenden Rente von viginti marcas denariorum Stadensis monete. Wie man sieht, ist dieses Schriftstück im Grunde nichts weiter als ein Kaufbrief.

Es lässt sich ungefähr berechnen, was die Erwerbung der Münzgerechtigkeit der Stadt gekostet hat. Im "Stadt bok", angelegt im Jahre 1286, findet sich an Fol. 18 ein undatierter Pergamentstreifen folgenden Inhalts angehängt:

"Hi sunt redditus, quos consules emerunt domino archiepiscopo pro moneta: bona Tettuardi de Horchtorpe pro CCCC mareis denariorum, duas domus in Sprekense pro C marcis denariorum, bona aduocati sui, domini Hermanni de Ottenstede, annuatim soluentia III modios siliginis quadrante minus, VI modios siliginis annuatim erga Johannem de Ochtenhusen jacentes in Roestede, VIII modios siliginis annuatim erga dominum Germarum jacentes in Olenthorpe apud Tzeuena".

Wenn dieses Verzeichnis auch nicht ganz vollständig ist und in Allem nicht mit den Angaben des Privilegiums übereinstimmt, so ergibt sich nur bei Berücksichtigung der Zahlen immerhin schon die Summe von 500 Mark, zu welcher noch 200 Mark, die das Capital der jährlich zu zahlenden Rente von 20 Mark repräsentieren, gerechnet werden müssen. Zehn Prozent war damals der übliche Zinsfuss, wie aus vielen in den Stadt-Erbebüchern auf gezeichneten Rentenkäufen hervorgeht.

Der Rente von 20 Mark wird noch oft Erwähnung getan. So verpfändet Erzbischof Giselbert Lübecker Bürgern im Jahre 1297 für ein Darlehen von 1000 Mark lübisch den Zoll in Stade und 20 Mark Rente, quos consules ciusdem ciuitatis de nostra moneta annis singulis dare tenentur (Anlage V). Das Vörder Register enthält 1498 "item de van Stade genen ook alle jare martini XX lüb. mre. uor de munthe unde plegen XXIIII mre. to geuende ut potet in antiquis registris ostendunt literas quas habent super jure cudendi monetam." Darüber ob, wie und wann diese Rente später abgelöst worden ist, habe ich keine Nachrichten auffinden können.

Wenngleich die Stadt bei Erwerbung des eigenen Münzrechtes das Ansehen und den Kredit, den sie nach aussen dadurch erhielt, in Betracht ziehen musste, so wird sie aber auch bald Anstalten gemacht haben, die Münze als eine Einnahmequelle zu benutzen, zunächst um die grossen Auslagen dem Erzbischof gegenüber möglichst wieder einzubringen. In der Tat finden wir auch den grössten Teil der Zahlungen in dem ältesten der erhaltenen Stadt-Erbebücher dem "Stadtbok" in Stader Münze angegeben, zum ersten Male 1294 ... vendidit ... pro XL marcis denariorum Stadensium (a. a. O. Fol. 16 b).

Wenn somit die tatsächliche Prägung, die Ausübung des jus eudendi denarios Stadenses albos, sine de puro argento per lotonem, zweifellos ist, können die entsprechenden Münzen selbst dagegen nicht nachgewiesen werden. Nun existieren zwar sogenannte Hohlpfenninge mit dem Bischofskopf, mit dem Schlüssel einfach and gekreuzt in grosser Zahl, die im Bremischen zahlreich und auch bei Stade gefunden sind. Gewiss sind von diesen Münzen viele erzbischöflich Bremischen, vielleicht auch Stadischen Ursprungs, eine definitive Zuteilung kann begreiflicher Weise nicht stattfinden und wir müssen uns vorläufig darin finden, jene ersten Stadt-Stadeschen Münzen nicht weiter zu kennen.

Ältere Privilege wurden der Stadt häufig von den folgenden Kaisern and Erzbischöfen bestätigt, und so besitzen wir auch eine Bestätigung des Münzrechtes durch den Erzbischof Albert von 1371 (Anlage VI), in welcher derselbe ausspricht, dass er niemals wolle in Stade "pennyghe slan laten". Eine hinreichende Veranlassung zu dieser Bestätigung lässt sich nicht erkennen, doch ist es möglich, dass die Stadt nach einiger Unterbrechung wieder münzen wollte und sich darum eine Bestätigung des Münzrechtes erwirkte. Unterstützt wird diese Vermutung durch vorhandene Münzen (kleine Dickpfenninge, Swaren?), welche gegen Ende des XIV. Jahrhunderts geschlagen sein müssen, doch finde ich in den Stadtbüchern zu genannter Zeit nichts hierauf Bezügliches, auch die Kaufsummen ergeben nichts, sie lauten sämtlich nur auf marcas solidorum.

Diese Bestätigungsurkunde ist zugleich die letzte, welche das Stader Münzrecht direkt behandelt, dazu kommen noch einige sogleich zu behandelnde Notizen aus Bremischen Urkunden und aus den Stadtbüchern. Das ist aber auch Alles und für einen Zeitraum von fast 300 Jahren überaus dürftig.

Die Verpfändung der erzbischöflichen Münze in Bremen an die Stadt fand vermutlich schon früher, nachweislich jedoch zuerst 1369 statt. Häufige Verpfändungen folgten, die betreffenden Urkunden sind vorhanden (vide Jungk die Bremischen Münzen), ebenso die entsprechenden Reverse seitens des Rates zu Bremen. Am 1. September 1423 verpfändet der Erzbischof Nicolaus die Münze, "als wi de hebben in unsen stichte", auf zehn Jahre; der Revers des Rates ist vom 9. September datiert, und wird hierin die Münze von Stade ausdrücklich ausgenommen "uthgespraken de Munte to Stade" (Anlage VII). Dagegen enthält die Wahlkapitulation des Erzbischofs Johann Rode (1497 bis 1511) die Bemerkung .... So dat stichte van Bremen de Herrlicheyt hefft dat en Here mag munten laten tho Bremen, tho Stade, tho Buxtehude, tho Vorde und in allen steden und Wickbelden des stichtes, wor eme dat gelewet ... , und es fällt dies um so mehr auf, als Erzbischof Johann in seinem Manuskript de juribus ae privilegiis ecclesiae Bremensie (d. i. das Vörder Register s. o.) selbst sagt, de van Stade ... ostendunt literas, quas habent super jure eudendi monetam, ihm seitens der Stadt die 20-Markrente gezahlt wurde und sonst auch nichts darauf hindeutet, dass die Erzbischöfe die Stader Münzgerechtigkeit wiedergewonnen hätten.

Von den Stader Münzen, die hier zunächst in Betracht kommen, sind nur zwei, vielleicht drei Sorten datiert, die übrigen tragen keine Jahreszahl, das Jahr ihrer Ausprägung kann daher nicht angegeben, die Zeit nur aus den Typen, der Legierung und aus der Zeit, in welcher Namen von Münzmeistern sich finden, ungefähr gefolgert worden.

Die ältesten Münzen, kleine Dickpfenninge (Nr. 3 des Verzeichnisses) mit dem heiligen Wilhadus einer-, dem Stader Schlüssel andererseits, gehören dem XIV. Jahrhundert an, sind etwa 6-lotig und ganz nach westfälischer Art geprägt, d. h. die Schrötlinge sind um ein Bedeutendes kleiner als die Stempel, so dass nur selten und nur durch schiefes Aufsetzen derselben beim Prägen ein Teil der Umschrift sichtbar wurde. Ähnliche Stücke, wohl die ältesten Stadtmünzen, wurden zu derselben Zeit in Bremen geschlagen.

Es würden dann die sogenannten Kreuzgroschen der Zeit nach folgen, Stücke sehr schlechten Gehaltes mit Schlüssel und schwebendem Kreuze. Sie mögen etwa dem Ende des XV. Jahrhunderts, der Zeit Erzbischofs Johann III. Rode zuzuweisen sein. (Nr. 4 und 5.)

Von datierten Münzen finden sich Groschen(?) vom Jahre 1510 mit dem heiligen Petrus, welche ganz den Groschen Johanns von 1499 ähneln und von feinem Silber sind. Aus demselben Jahre 1510 existiert ferner eine bisher noch nicht bekannte kleine geringhaltige Silbermünze (Witte), mit der Umschrift o crux adoranda. (Nr. 6 and 7).

Eine dritte datierte Münze - halber Groschen? - wird in den Blättern für Münzkunde I, Nr.23 zuerst bekannt gemacht. Die Umschrift ist nicht vollständig erhalten und ist daher nur mit Ungewissheit anzunehmen, dass dieses den Groschen Erzbischofs Christoph von 1512 sehr ähnliche, geringhaltige Stück gleichfalls 1512 geschlagen ist. (Nr. 8.) - Aus der Ähnlichkeit mit den Bremischen Münzen sollte man übrigens auf gleichen Münzfuss und gleiche Rechnung schliessen können, doch lauten alle Verkäufe dieser Zeit auf lübische Währung.

In Folge der notierten Erbverträge und Verkäufe sind uns einige Namen von Münzmeistern erhalten. Vielleicht stehen diese mit den vorerwähnten Münzen im Zusammenhang, zumal die etwaigen Zeiten der Ausprägungen nicht sehr gegen die Jahre, in welchen diese Münzmeister genannt werden, abzuweichen scheinen.

Es sind folgende:
• 1286 Fridericus filius Borghardi monetarii ... consentientibus omnibus fratribus suis et omnibus heredibus siue coheredibus corum, dedit monasterio S. Georgii quinque marcas ... (Stadtbok p.1),
• 1288 : ... interfuit ... Fredericus monetarius consul Stadhu ... (Stadtbok p.40),
• 1304 : Anno domini M·CCC· quarto in die Gregorii pape coram nostris consulibus Stadensibus fatebant Daniel et Borchardus fratres filii Frederici monetarii, quod vendiderunt Joh. de Arena anniculo pro XXX marcis denariorum Stadensium ... (Stadtbok p.19)
• 1310 : Anno domini M·CCC· decimo in vigilia beati Gregorii Vicko filius domini Frederici monetarii ... (Stadtbok p. 26),
• 1316 : Anno domini M·CCC·XVI ... Borchardus Bussonis, Fredericus monetarius, Johannes et Seghebandus ... tutores puerorum Johannis de Domo vendiderunt ... (Stadtbok p.42).

Nun ist eine Pause von über hundert Jahren, und es finden sich erst im Erbbuch einige Notizen.
• 1430 : Diderik Gronolb heft verkoft Hillebrande Hud muntemestere vor dortich vnd vytfhundert mark ... (Erbbuch p.78),
• 1476 : Hinrik Lichtenberch hefft verkofft Diderike von Lessen dem muntemester vor vertich mark ... (Erbbuch p.I32),
• 1497 : Hinrik Holtorp munte Mester gefft myth syn dochter marghareten vor brutschatz ... (Erbbuch p.158).

Demnach wären etwa folgende Munzmeister in dieser Periode angestellt gewesen:
vor 1286 (seit 1272?) Borghardus monetarius,
1288 Fredericus monetarius consul Stadhu,
1316 Fredericus monetarius,
1430 Hillebrand Hud muntemester - prägte vielleicht die Swaren(?) mit dem heiligen Wilhad,
1476 Diderik von Lessen muntemester - die sogenannten Kreuzgroschen,
1497 Hinrik Holtorp munte Mester - die Münzen von 1510 und 1512.

Ob hier monetarius nicht etwa Geldwechsler bedeutet, muss ich dahin gestellt sein lassen, die übrigen weist der Titel unzweifelhaft als angestellte Münzmeister aus.

Auch über das Münzgebäude finden sich einige wenige Notizen.
1543 Her Simon von Drochtersen Canonick der Domkerken tho Bremen hefft verkofft Gessken von der Medeme ein hus ... belegen thuschen der olden Munthe ... (Erbbuch p.232),
1563 Gesske seligen M. Wilhelms von Kollen nagelatene Widwe hefft verkofft ... Steffen Kroon vor vifhundert mark ... ein huis ... belegen in der Kramerstraten thwischen der olden munthe ... (Erbbuch p.282),
1564 Steffen Kroon hefft verkofft ... vor sösshundert und voftig mark lübisch .... ein huis ... dat belegen is in der Kramerstraten und hefft des Ehrbaren Raths munthe up einer und Josts von der Medeme huis upper anderen seiden ... (Erbbuch p.284).

Die hier genannte in der Kramer- jetzt Höckerstrasse gelegene olde munthe oder Raths munthe ist das jetzige Dr. Tidemann'sche Haus. Aus diesen Verkäufen geht hervor, dass das Münzgebäude Stadteigentum gewesen ist. In Übereinstimmung hiermit finde ich in der Kämmerei-Rechnung von 1640 Pfingsten bis Martini - einer der wenigen, welche erhalten ist - unter der Rubrik "Einnahme aus Heuern und Wohnungen" eine Notiz über die Münze:

"Die Müntze bewohnet Henricus Winck, der Keller darunter gibt nichts, der Platz dazu auch nichts."

Ob die alte Münze so genannt ist im Gegensatz zu einem etwaigen neuen Münzgebäude, muss dahin gestellt bleiben. Da aber die Münze 1640 bewohnt war, so existierte in diesem Jahre, in welchem ziemlich umfangreich gemünzt wurde, entweder noch ein anderes Münzlokal, oder aber der Münzmeister (Peter Timpfe), welcher zur Zeit obigen Einnahme-Vermerks bereits angestellt war, besass seine eigene Werkstatt.

Als letzte Notiz über das Münzgebäude findet sich endlich noch im Erbbuch von 1642-1783 die Eintragung, dass Johann Sackmann 1716 dem Hof- und Kammeragenten Michael David sein am Wasser gelegenes Haus, die alte Münze genannt - vermutlich das jetzige Biermann'sche Hans - für 1950 Taler verkauft hat.

Seit Prägung des oben zuletzt erwähnten halben Groschens von 1512 findet sich bis 1615 nur eine Münze, undatiert und nicht mit dem Stadtnamen bezeichnet - vier Schilling lübisch -, welche aber sicher Stadeschen Ursprungs ist und etwa Ende des XVI. oder Anfang des XVII. Jahrhunderts geprägt sein wird, da sie eine gewisse Verwandtschaft mit den Vier-Schillingstücken Erzbischofs Johann Friedrichs von Bremen (1596-1634) zeigt. Es fehlt für diese Münze jedoch jeglicher Nachweis (Nr. 9).

Von 1615 - 1621 hat die Stadt sehr lebhaft gemünzt und zwar in den einzelnen Jahren folgende Nominale:
o. J. : 1/16 Thaler,
1615 : 1/2 Thaler, 1/16 Thaler,
1616 : Doppel-Thaler, Thaler, 1/16 Thaler, Groschen(?),
1617, 1618 & 1619 : 1/16 Thaler
1620 : 1/12 Thaler, 1/16 Thaler, Sechslinge,
1621 : Thaler, Doppelschillinge, Sechsling
o. J. : Doppelschilling.

Im Gegensatz zu dieser verhältnismässig umfangreichen Ausmünzung sind die hierüber erhaltenen Nachrichten äusserst gering.

Vom Jahre 1619 existiert die Kämmerei-Rechnung, weicher die summarisch aufgeführten Einnahmen von 1620 anhangsweise beigegeben sind. Hiernach stellte sich die Einnahme des Rates aus der Münze pro 1619 auf 1200 Mark, pro 1620 auf 1625 Mark.

Die von 1615-1620 geprägten Münzen tragen ausser den gekreuzten Zainhaken kein Münzmeisterzeichen, die vom Jahre 1621 dagegen das Monogramm HB. Durch die Kämmerei-Rechnung von 1619, in welcher es heisst "den 17. September von dem Muntmeister Simon Timp ... empfangen" wird dieser Münzmeister wenigstens für 1619 nachgewiesen, und finde ich eine Bestätigung dieser Notiz in Band IV, p.357 der Zeitschrift für Hamburgische Geschichte, woselbst es heisst "Simon Timpe war in den Jahren 1612-1613 erzbischöflich Bremischer Münzmeister in Bremervörde, 1615 schon Münzmeister in Stade, und wenngleich er in den Jahren 1615-1619 den Münzmeisterdienst in Harburg bekleidete, so behielt er doch sowohl seinen Dienst wie seinen Wohnsitz zu Stade bei, wo er 1621 starb." Diese Angaben sind von Wolff der Registratur des Amtes Harburg entnommen; ich habe auf meine bezüglichen Anfragen sowohl beim Amte, wie beim Magistrate in Harburg leider zur Antwort erhalten, dass die bezüglichen Akten nicht mehr vorhanden seien.

Mit obigen Daten stimmt sehr gut, dass Stade seit 1615 wieder gemünzt hat und 1621, in welchem Jahre Simon Tympe starb, das Münzmeisterzeichen HB auf den Münzen erscheint Die Auflösung dieses Monogramms ist noch nicht gelungen, wir kennen den Münzmeister H... B... nicht; weder über ihn habe ich in den Akten etwas gefunden, noch sonst eine Persönlichkeit mit diesen Namensinitialen, welche die Stellung des Münzmeisters inne gehabt haben könnte.

Mit dem Jahre 1621 hatte die Ausmünzung ihr Ende erreicht, und wurde erst 1640 wieder aufgenommen.

Jetzt beginnen die schriftlichen Nachrichten auch zahlreicher zu werden, und es sind zunächst die im Stadtarchiv befindlichen sogenannten Extrajudizial-Protokolle, aus welchen geschöpft werden konnte. Aus den Jahren vor 1659 - dem Jahre des Brandes - sind nur zwei Bände dieser Protokolle, und zwar vom 7. Juli 1632 bis 27. April 1636 und vom 30. April 1636 bis 28. April 1644 reichend, vorhanden, von 1659 an dagegen in regelmässiger Folge. Meist sind diese Protokolle ausserordentlich flüchtig abgefasst (es liegt in der Natur der Sache), auch ist die Schrift so schlecht, dass das Lesen sehr erschwert, zum Teil unmöglich ist. Die Orthographie ist stark wechselnd, doch bei den folgenden Auszügen mit möglichster Treue wiedergegeben.

Die Protokolle von 1632 bis Anfang 1638 enthalten nichts auf die Münzen Bezügliches. Im Jahre 1638 bot sich Peter Timpfe, wie es im Protokoll vom 22. Mai heisst
"des vorigen Münzmeisters Sohn," als Münzmeister an, und wird mit ihm folgender Contract auf ein Jahr gemacht: "Ist mit Zuthun der Achtmänner nach heutiger Abrede mit dem Münzmeister Peter Timpfe geschlossen worden dass er soll machen Rthaler, halbe, Orther und halbe Orther nach Reichs Schrot und Corn, also dass sie auf den Valvations Tagen bestehen können: 14 Loth 4 Gr.
weiter wolle er machen Dreischillinge: 12 Loth, 136 Stück auf die Mark.
Sechs ₰, 5 Loth.

Dagegen wolle er geben Schlagschatz 1000 m. lüb., die Hälfte nach verflossenem halben Jahre. Begehre dagegen befreit zu sein von allen Oneribus ausser der Accise, welche er mit abstatten wollte und müsste,
wollte auch halten und abstatten die Kosten, so auf die Probations-Tage, die angesetzet werden möchten, gehen würden, und solle dieser Contract angehen auf Johanni nächstbevorstehenden."

Diesem Contract wurde laut Protokoll vom 24. Mai noch beigefügt, dass Doppelschillinge zu 7 Loth 9 Gr. geschlagen werden sollten.

Timpfe hielt jedoch den Contract nicht, sondern blieb aus, so dass am 11. Juli 1089 beschlossen wurde, einen anderen Münzmeister zu engagieren. Die folgenden Protokolle enthalten jedoch nichts davon, dass anderweitig Unterhandlungen angeknüpft seien, vielmehr meldete sich am 9. December 1639 Timpfe selbst wieder:

"Der Müntzmeister Peter Timpfe hat durch seinen Diener anhalten lassen, weil er sich noch einzustellen gewillet, auch zu solch Ende mit theils Geräthen in der Nähe und zu Hamburg, sich aber nicht gern einstellen, wollte, ehe ihn wissend, wie es wegen der verflossenen Zeit solle gehalten werden, bevorab da er nicht aus Vorsatz sondern zugestandener Schwachheit ausgeblieben. Fürs andere begehre er etwas Milderung an dem Schlagschatz, weil er sich versehen und die Zeit schwierig gehe, er auch bei weitem so viel nicht werde abstatten können."

Auf dieses Gesuch beschloss der Rath:

"Wenn seine angezogene Schwachheit erweislich, sollte wegen des praeteriti mit ihm in die Gelegenheit gesehen werden. Des künftigen Schlagschatzes halber werde man sich, wenn er selbst herbeikommt, mit ihm wol vergleichen und eventl. soll ihm gesagt werden, könne er sich nicht vergleichen, solle er ungefährdet bleiben und ihm freistehen wieder wegzureisen."

Timpfe stellte sich jedoch selbst ein und wurde ihm der verfallene Schlagschatz erlassen, auch der künftig zu zahlende niedriger gestellt (wie hoch ist nicht angegeben). Ob der alte Contract ohne weiteres jetzt in Kraft trat oder ein neuer aufgestellt wurde, ist nicht zu ermitteln, doch hat die letztere Annahme insofern etwas für sich, als nicht sämtliche genannte Münzsorten geschlagen worden sind. Dann wird auch der Schlagschatz in Bezug auf die im Ganzen auszuprägenden Summen normiert sein, denn eine Angabe wie z. B. 1000 Mark ohne jene Zahl ist ein ganz relativer Begriff.

Es sollten gemünzt werden :
Thaler, halbe Thaler, Orte (d. i. 1/4 Thaler und halbe Orte: aus der auf 11 Loth 4 Gr. beschickten Mark.
3-Schillingstücke 12 löthig, 136 Stück aus der Gewichtsmark. Das Stück musste also 1.72 Gr. wiegen und 1.29 Gr. Silberinhalt haben.
Doppelschillinge 7 löthig.
Sechslinge 5 löthig.

Es sind nach den vorliegenden Münzen jedoch nur ausgeprägt worden:
• Taler (Nr.33 des Verzeichnisses)
• 3-Schillingatücke (Nr.34)
• Doppelschillinge (Nr.35)
• Sechslinge (Nr.36)
• Dreipfennigstücke (Nr.37)
sämtlich mit der Jahreszahl 1640 und, ausgenommen die Dreipfennigstücke, mit dem Monogramm TP[lig.] oder PT des Münzmeisters Peter Timpfe versehen.

Mit der Prägung wurde gleich Anfangs begonnen und scheinen hauptsächlich die Dreischillingstücke gemünzt worden zu sein, jedoch nicht mit dem contractlich festgesetzten Feingehalt, denn schon am 6. Februar 1640 beschwerten sich die Bürger über die zu gering ausgebrachte Münze. Die Unzufriedenheit derselben stieg noch mehr dadurch, dass der Münzmeister die groben Silbermünzen zurückbehielt und nur Scheidemünze verausgabte, weshalb sich der Rat genötigt sah, am 29. Mai zu verordnen, dass Niemand verpflichtet wäre, auf 100 Mark mehr als 12 Mark in kleinem Gelde anzunehmen, setzte für die Antragsteller aber hinzu "wegen der Müntze wolle Senatus die Bürger versichern, dass sie (d. i. Senatus) so sorgfältig damit umgingen als möglich, wollten aber die Bürger ermahnet haben, dass sie selber nicht wollten Ursache geben, dass hiesige Müntze zuerst von ihnen ausgewiesen und getadelt würde."

Diese Massregel, sowie die folgende, dass nur 10 Mark Scheidemünze auf je 100 Mark Zahlung genommen zu werden brauchten, fruchteten nichts, die Unzufriedenheit stieg und viele Beschwerden liefen über den Münzmeister ein, so dass der Rath sich endlich genötigt sah, die weitere Ausmünzung zu untersagen.

Aus einer Beschwerde des Münzmeisters selbst vom 23. März 1641 über widerfahrene Bedrohungen, "die Bürger wollten ihm den Kopf entzweischlagen und wolle er lieber die Stempel niederlegen", sowie aus dem Verbote die Ausmünzung weiter fortzusetzen vom 3. April 1641 geht übrigens hervor, dass Timpfe auch noch 1641 geprägt hat, wahrscheinlich mit den Stempeln von 1640, da Münzen mit der Jahreszahl 1641 nicht bekannt sind.

Wie bereits oben gesagt, enthielt jenes Protokoll nicht den vollständigen Contract, wie er mit Timpfe abgeschlossen worden war, denn aus einer ferneren Beschwerde desselben vom 15. November1641, er wäre seit mehreren Monaten in Folge des Münzverbotes "ohne Interesse" gelassen, ergibt sich für ihn die Berechtigung, etwa monatlich eine bestimmte Summe ausmünzen zu dürfen. Wegen dieses pecuniären Verlustes erbot er sich die 3-Schilling-Stücke pro Loth für 21 Schillinge zurückzunehmen (für die Bürger also mit 17,65 Prozent Verlust, oder die in solche vermünzten noch vorrätigen 300 Thaler für voll auszugeben.

Ob dieser Vorschlag angenommen oder was sonst beschlossen wurde, ist aus den Extrajudicial-Protokollen nicht mehr ersichtlich. Timpfe selbst wurde wohl bald nach der Einstellung seiner Münztätigkeit vom Erzbischof Friedrich von Bremen für seine Münze in Bremervörde engagiert und münzte dort von 1641 - 1643.

Abgesehen von den Thalern scheint diese Scheidemünze ausserhalb Stades wenig Umlauf gehabt zu haben, denn es finden sich Stadt-Stadesche Münzen in keinem der bei den Probationstagen aufgenommenen Protokollen verzeichnet. In einer Liste der am 16. April 1673 "von den Commissarien des Niedersächsischen Kreises zu probieren befohlenen Sorten", sind zwar aufgeführt:
.aus der Mark  GehaltWert
Stader 1 ß  222 Stück6 Loth 9 Gr.  
Stader 2 ß130 Stück7 Loth 9 Gr.
Stader 3 ß133 Stück13 Loth - Gr.
doch sind mit diesen "Stader Schillingen" hier augenscheinlich nicht die 1640 von der Stadt geprägten Münzen gemeint, sondern die, welche der Münzmeister A. Hille im Auftrage der Schwedischen Regierung der Herzogtümer Bremen und Verden in Stade gemünzt hatte.

Seit 1645 okkupierte Schweden das erzbischöflich Bremische Gebiet, welches ihm, nachdem dasselbe im Frieden von 1648 säkularisiert war, zum Reichslehen gegeben wurde.

Was ich in Betreff ihrer bald eingerichteten Münze in den sehr reichhaltigen Akten der Archive zu Hannover und Stade für die hier in Betracht kommende Periode gefunden habe, sei hier kurz zusammengestellt.

1649, am 22. März, wurde Peter Timpfe, derselbe welcher 1640 and 1641 in Stade, 1641-1643 für den Erzbischof Friedrich in Bremervörde gemünzt hatte, als Münzmeister in Stade von der Regierung angestellt. Er sollte prägen
Dukaten67 St. aus der Mk.23 Kar. 6 Gr. fein
Thaler8 St. aus der Mk.14 Lot 4 Gr. fein
Dütchen131 St. aus der Mk.13 Lot fein
Doppelschill.  118 St. aus der Mk.   7 Lot 9 Gr. fein
Sechslinge332 St. aus der Mk.wie in Hamburg u. Lübeck.

Am 12. März 1657 wurde Johann Schulze Münzmeister und prägte wie Timpfe, jedoch Doppelschillinge 114 Stück aus der Mark.

Vom 13. März 1660 bis 15. April 1670 war Michael Müller Münzmeister. Er sollte schlagen 2, 1 und 1/2 Markstücke, gleichwertig mit denen der Dänischen Münze in Glückstadt, Dütchen 13 löthig, Doppel- und einfache Schillinge wie in Hamburg.

Andreas Hille, vom 19. Mai 1670 bis Ende 1676 sollte anfänglich wie sein Vorgänger prägen, nach der Instruktion vom 16. September 1672 jedoch aus der Mark
- Doppelschillinge 131 Stück, zu 7 Loth 9 Gr.,
- Schillinge 36 Stück, zu 6 Loth 8 Gr.
- Sechslinge (fehlt in der Instruktion die nähere Angabe).

Am 27. September 1673 erhielt Hille wiederum eine neue Instruktion, gemäss welcher die Mark ausgeprägt werden sollte in
Dütchen 129⅕ Stück,  zu 14 Lot 4 Gr.
Doppelschillinge  194 Stück,zu 14 Lot 4 Gr.
Schillinge275⅔ Stück,zu 10 Lot

Von 1676-1680 war wegen der Reichsexekution gegen Schweden kein Münzmeister angestellt. Dagegen wurde am 8. September 1680 Jacob Schröder, derselbe, welcher seit 1660 Wardein war, als Münzmeister bestallt; er starb 1695. Wardein vor ihm seit 1649 war Heinrich Timke.

Im Jahre 1695 bewarben sich Jürgen Schröder, Sohn des Jacob, und Friedrich Brand um den erledigten Münzmeister-Posten, desgleichen 1706 Just Jacob Jenisch.

Wegen des sich fühlbar machenden Mangels an Scheidemünze und in Folge eines Berichtes des Münzmeisters Hille, dass die Münze, weil die in ihr geprägten Münzsorten besser als die aus den benachbarten Münzstätten hervorgegangenen wären und deshalb eingeschmolzen würden, nicht nur nichts einbrächte, sondern dass die Regierung dabei sogar zugesetzt hätte, beschloss die Schwedische Regierung etwa für 5000 Thaler Scheidemünze, geringhaltiger als bisher, schlagen zu lassen, avertirte jedoch die Stadt von diesem Vorhaben mit dem Hinzufügen, dass bereits schlechtere Münze von ihren Bürgern angenommen würde, die auszuprägende Scheidemünze nicht allein in der Stadt, sondern im ganzen Lande Gültigkeit haben und später wieder eingelöst werden sollte.

Hiermit erklärte sich die Stadt jedoch nicht einverstanden, opponierte heftig und reichte am 30. September 1675 eine Schrift, in welcher sie ihre Gründe dagegen ausführlich darlegte, an die Regierung ein, die aber bei ihrem Plane beharrte und ihn der Bürgerschaft zur nochmaligen Beratung überwies.

Die Stadt jedoch ging jetzt selbstständig vor und trat mit dem Münzmeister Hille, sowie mit dem Wardein Jacob Schröder in Verbindung. Letzterer schlug vor, "man müsse Gelder schlagen lassen, die nicht zu gut wären, sonst gingen sie weg, und müssten sie schlechter geschlagen werden, als die Hamburger Schillinge, er wolle ein Project machen." (Protokolle vom 13. und 18. Februar 1676.)

Am 3. Februar legte der Münzmeister die Stempel für die Münzen vor, welche der Rat jedoch wegen der Umschrift "Stadensis Stadtgeldt" verwarf und dafür "Stader Stadtgeldt" festsetzte. Die Prägung begann am 11. Februar, musste aber bereits am 14. Februar auf Befehl der Regierung wieder eingestellt werden, welche dem Rat ihr Befremden über diese ohne ihr Vorwissen begangene Handlung ausdrückte, zumal die Stadt zur Ausübung des Münzrechtes gar nicht autorisiert sei, da sie seit Schwedischer Herrschaft nie gemünzt habe.

Die Ausmünzung kann in den wenigen Tagen nur gering gewesen sein. Wie das Project des Wardeins Schröder ausgefallen, ist nicht ersichtlich, doch besagt das Memoriale vom 21. Februar, dass nur Schillinge und Sechslinge geprägt seien, eine Angabe über den Gehalt der selben fehlt.

Die Stadt wehrte sich gegen diese Beeinträchtigung ihres guten Rechtes auf das Äusserste, übergab am 21. Februar und 8. März zwei ausführliche Schriften zur Sicherung desselben an die Regierung, konnte jedoch nur erreichen, dass die weitere Ausübung des Münzrechtes in gewissem Umfange zwar gestattet wurde, der Rat aber einen Revers ausstellen musste, dass diese stattfindende Münzprägung so lange nicht als eine Bestätigung des Münzrechtes, sondern nur als eine Abhilfe des Mangels an Scheidemünze angesehen werden sollte, bis eine Regierungskommission darüber entschieden haben würde. (Anlage IX.)

Die Regierang gestattete der Stadt, Scheidemünze im Betrage bis zu 3000 Thalern zu prägen und zwar Doppelschillinge, Schillinge und Sechslinge, jede Sorte für 1000 Thaler, in näher mit dem Münzmeister zu vereinbarender Art und Weise. Nach dem Ansatz des Letzteren sollten ausgebracht werden:
pro MarkGehaltWert
Doppelschillinge  126 Stück  7 Lot1½ ß
Schillingstücke216 Stück6 Lot9 ₰
Sechslinge368 Stück4 Lot 16 Gr.  (fehlt)
und hätte der Münzmeister bei Tragung sämtlicher Unkosten dem Rathe von der in Doppelschillinge vermünzten feinen Mark 16 und von der in Schillinge vermünzten 8 Schillinge zu entrichten gehabt. Bei den Sechslingen fehlt die bezügliche Angabe. (Anlagen X und XI.)

Die schon vorhandenen Stempel für Schillinge und Sechslinge wurden weiter benutzt, Stempel für Doppelschillinge dagegen nicht angefertigt, diese Münzsorte überhaupt nicht geprägt.

In welchem Betrage im Ganzen Scheidemünze geschlagen worden ist, habe ich nicht genau ermitteln können. Ich finde nur in den Protokollen vom 10. und 21. April 1676, dass der Münzmeister beauftragt wurde, im Betrage von je 500, zusammen also für 1000 Thaler Schillinge zu münzen, aber über die Sechslinge, welche jedoch durchaus nicht selten sind, verlautet nichts.

Im Stadtarchive befindet sich eine vom Wardein Jacob Schröder ausgestellte undatierte Münzrechnung folgenden Inhalts:

Auf Befehl eines Ehrbahren Raths ist auf der Müntze in allen an Schilling gemacht 1026 Reichsthaler, welche gewogen 228 mk. Die Mark hält fein 6 Lot, tut also in allem an fein 85 mk 8 Lot. Vor jeder mk fein soll der Münzmeister geben 8 ß tut 42 mk 12 ß. - Jacob Schröder.

Ob dies eine Abrechnung für die gesamte Ausmünzung ist, muss bezweifelt werden, da die Sechslinge fehlen. Für die Schillinge stimmen die Zahlen insofern, als nachweislich für 1000 Thaler davon geprägt werden sollten, auch geprägt sind, und die 26 Thaler recht gut von der ersten nur vier Tage dauernden Ausmünzung herrühren könnten.

Die Ausübung des Münzrechtes war also, nachdem diese interimistische Prägung beendet, vorläufig bis zur Prüfung der Ansprüche durch eine Regierungskommission wieder sistiert. Dass aber diese Prüfung während der Reichsexekution gegen Schweden von 1676-1680 nicht stattfand, ist erklärlich.

Auf wiederholte Beschwerden und Gesuche zur Abhilfe von Übelständen in der Stadt und den Provinzen erteilte Carl XI. von Schweden am 10. Februar 1680 - der Stadt übergeben am 17. Juli 1680 - folgenden Bescheid:

"Was der Stadt wegen ihrer von Alters gehabten, wegen ein und anderer ihr betroffenen schweren Zufälle aber nicht exerzierten Münz-Gerechtigkeit halber, weitläufig vorgestellt und daneben um Wiederreassumirung derselben, samt Cassirung des in anno 1676 bei damaliger Prägung der so höchst benötigten Scheide-Münze der Regierung ausgelieferten Reversus bittet, darunter können sich I. K. Maj. nun sofort nicht positive erklären, wollen aber diese der Stadt Gerechtsame von der zur Regulierung der Landesbeschwerden hinaussendenden Commission genauer untersuchen lassen, und wenn die Stadt zu obigem jure monetandi berechtigt zu seyn befunden wird, die Verfügung thun, dass sie darunter nicht weiter gehindert werden solle."

Die erwähnte Commission gelangte jedoch nicht in die Herzogtümer Bremen und Verden, sondern blieb in Schwedisch-Pommern stehen. Auf abermalige Vorstellungen wurde deshalb die Schwedische Regierung in Stade mit der Regelung der dortigen Angelegenheiten beauftragt und diese erteilt am 7. December 1685 der Stadt folgenden Bescheid:

"Auf jüngsthin geschehenes schriftliches Ansuchen Bürgermeisters und Rats der Stadt Stade und dabei überreichter verschiedener selbiger Stadtangelegenheiten concernierende Punkte als 1 - 3 ...

4. wegen der Stadt nicht weiter zu hemmenden, sondern wieder zu eröffnenden Juris der Münzgerechtigkeit, wie auch des in anno 1676 abseiten Senatus desfalls ausgegebenen, nunmehr zu cassir- und retradirenden Reversus -

geben königl. Schwedische in den Herzogtümern Bremen und Verden verordnete Gouverneur und Regierung diese Resolution und zwar

ad 4. Wird der anno 1676 ausgestellte Revers dem Rat wieder hiermit ausgehändigt und die von Alters gehabte Münzgerechtigkeit ohne Eintrag zu exerciren erlaubet, doch dass bei der groben Münze nach des Reichs Schrot und Korn, bei der Scheidemünze aber also verfahren werde, damit nicht etwa die königl. Ausmünzung dadurch Schaden leide."

Der Revers wurde in Folge dessen auch der Stadt wieder eingehändigt und wohl am 29. Januar 1686, unter welchem Datum der im Staatsarchiv Hannover befindliche Empfangsschein ausgestellt ist.

Von der erlangten Münzfreiheit machte die Stadt sofort Gebrauch und wurde der herrschaftliche Münzmeister Jacob Schröder mit der Prägung von Doppeltalern und Talern beauftragt (Nr. 40 und 41 des Verzeichnisses). Aber schon im April 1686 verbot die schwedische Regierung die Ausgabe und Weiterprägung dieser Taler, weil sich auf der einen Seite der Reichsadler sowie der Name des Kaisers und nicht das Bild des Königs von Schweden befand.

Die Numismatische Zeitung (von Leitzmann) enthält im Jahrgang 1865 einen kleinen Aufsatz über die letzten Münzen der Stadt Stade, in welchem gesagt wird, dass auch 1687 und 1689 Speciestaler seitens der Stadt geprägt worden seien. Dies ist unrichtig, wie sich nebenbei auch aus dem Extrajudicial-Protokoll vom 15. October 1689, welches dort gerade als Beweis für die Prägung von 1689 angezogen wird, klar ergiebt. Dasselbe lautet wörtlich:

"... referirt, wäre Jacob Schröder bey ihm gewesen und hätte die Meinung getan, was massen er auf Befehl E. E. Rats Reichstaler geschlagen, die er bis anhero zurückhalten müsse. Weil er aber des Silbers höchstens benötigt, so sehe er gern, dass man es in die Wege richtete, damit er solche los werde.

Conclusum: Senatus will facta repartitione 100 Rthlr. von ihm einlösen."

Der Rat ersetzte dem Münzmeister also das zur Prägung dieser hundert Thaler aufgewendete Silber, gab doch aber 1689 keine neue Ausmünzung in Bestellung.

Auf die Gesuche der Stadt vom 18. April 1687 und 27. Februar 1691 (Anlage XII), die 1686 geprägten Thaler ausgeben und die Prägung fortsetzen zu dürfen, erfolgte keine Antwort, desgleichen entschied der Commissions-Recess vom Jahre 1692 nicht, auch eine fernere Eingabe der Stadt vom 28. September 1694 blieb ohne Resultat, bis endlich die in Folge einer 1695 nach Stockholm entsendeten Deputation herbeigeführte königliche Entscheidung vom 26. November 1696 eine definitive Erledigung brachte. Punkt 8 derselben lautet:

"Gleichwie der Stadt aus sonderbarer Begnadigung das jus monetandi oder Münzfreiheit beigelegt worden, also hat sie solches auch hiefüro ungehindert zu gebrauchen. Ihre königl. Maj. erklären sich aber auf der Stadt dabei gethanen unterthänigsten Befragung dahin gnädigst, dass sie auf den groben Münzsorten anstatt des bisher gebrauchten Römischen Adlers künftig I. K. Maj. Brustbild mit der Überschrift prägen lassen mögen, so wie solches auf gleiche Weise in dem Herzogtum Pommern geschieht, allermassen I. K. Maj. die Stadt der in den kaiserlichen Münzedicten enthaltenen Strafe halber schadlos zu halten gemeint sein."

Von dieser nunmehr wiedererlangten Münzfreiheit hat die Stadt jedoch keinen Gebrauch gemacht, nach 1685 sind mit ihrem Namen keine Münzen mehr geschlagen worden. Nichtsdestoweniger suchte man sich eine Verjährung des Münzrechtes ex non usu durch an die Regierung eingereichte Verwahrungen zu schützen und sind in den Akten des Stadtarchivs solche aus den Jahren 1726, 1756, 1786 und 1814 vorhanden. Im Wortlaute unterscheiden sie sich nur unwesentlich von einander.

Obwohl im Jahre 1694 eine Entscheidung über die Fortsetzung der Ausmünzung noch nicht getroffen war, übertrug die Stadt zufolge der Protokolle vom 23. Januar und 13. Februar dem Sohn des verstorbenen Münzmeisters Jacob Schröder, Diedrich Jürgen Schröder, 1694 die Stelle eines Stadtmünzmeisters. Ganz klar ist die Sache nicht. Dem Schröder schien bei der Erlangung dieses Titels, denn mehr war es ja kaum, da nicht gemünzt werden durfte, nur an der Herabsetzung seiner Kommunalabgaben gelegen zu sein, und die Stadt gefiel sich vielleicht in dieser Opposition gegen die Regierung; eine praktische Bedeutung hat diese Ernennung sicher nicht gehabt. Weiteres hierüber lässt sich aus den Akten übrigens nicht ersehen.

Zum Schlusse sei noch erwähnt, dass zwischen 1726 und 1756 (das vorhandene Schriftstück ist undatiert) der Bürger Freudentheil um eine siebenjährige Verpachtung der städtischen Münzgerechtigkeit nachsuchte. Obwohl die Antwort des Raths nicht ersichtlich, wird sie doch nicht anders als abschlägig gelautet haben, da, wie bereits mehrfach gesagt, nach 1686 nicht mehr gemünzt worden ist.

II. Die Münzen - - hier nur eine verkürzte Übersicht - - (S. 333 ff)

1. Denar ca. 1040 _ 1,1 g, 19 mm.
Hs.: + (S liegend)TATHV CIVIT(S liegend) _ Kirchengebäude
Rs.: AGNV(S liegend) DEI _ Kreuz mit PI-S-CI-S in den Winkeln

2. Denar ca.1050 _ ca.1.g, 19 mm.
Hs.: HEINRICO _ gekrö. Brustbild von vorne.
Rs.: STΛTHV _ Kirchengebäude.

Münzen von Städten, für welche die Kaiser den Bischöfen das Münzrecht bereits verliehen, begegnen nach dieser Zeit vielfach noch mit dem Namen der ersteren. Es hat viel Wahrscheinliches, dass die Kaiser auch nach Verleihung des Münzrechtes an die Bischöfe in deren Städten dasselbe ausübten und ausüben durften; doch sind alle Bedenken in Bezug hierauf noch nicht aufgeklärt und die Widersprüche nicht sämmtlich gehoben.

3. Sware (?) o. J. _ 14 mm
Hs.: MONETA STADENSIS _ Schlüssel mit dem Bart nach rechts.
Rs.: SANCTVS - WILHARDVS _ der Hl. mit Stab und erhobener Rechten.

Diese Swaren sind ganz nach dem Muster der Münsterschen und Bremer Swaren gemünzt und haben gleich diesen die Eigentümlichkeit, dass die Münzplatten um ein bedeutendes kleiner als die Stempel waren, so dass die Münzen, wenn sie nicht zufällig schief unter den Stempel kamen, von der Umschrift nichts, oder im letzteren Falle nur einen Tbeil davon sehen lassen.

4. Witte (?) o. J. _ 1,1 g, 20 mm
Hs.: MONETA:NOVA:STADENSI+ _ Schlüssel mit dem Bart nach rechts.
Rs.: DEVS EST OMNIPOTENS+ _ Kreuz, in den Winkeln Ringel.

5. Witte o. J. _ 0,8 g, 17 mm
Hs.: MONETA:NOVA:STADEN+ _ Schlüssel mit dem Bart nach rechts.
Rs.: DEVS - EST - OMN - IPOT _ Langkreuz, in den Winkeln Ringel.

6. Groschen (?) 1510 _ 28 mm
Hs.: MONETA NOVA STADESIS 1710+ _ Schräg nach rechts stehender Schlüssel innerhalb eines Zackenrandes.
Rs.: ·O PETRE A - ·ORA·P NOB _ Petrus mit dreifacher Krone und Heiligenschein, mit Schlüssel und Buch auf einem Throne sitzend. Unten ein schräggestelltes Schild mit dem schräggestellten Schlüssel nach rechts.

7. Witte 1510 _ ca.1 g, 19 mm
Hs.: MONETA◦STADE 1510+ _ Dreitürmiges Stadttor, in der Öffhung kleines Wappenschild mit Schlüssel.
Rs.: O CRVX· ADORANDA◦+ _ kleines Kreuz.

8. Halber Groschen (?) 1512 (?) _ 1,8 g, 25 mm
Hs.: MONETA◦NOVA◦STADA...Z _ Schild mit Schlüssel im Dreipass.
Rs.: P PETR A◦ - ORA... B _ Petrus mit dreifacher Krone und Heiligenschein, mit Schwert und Schlüssel sitzend; unten Schild mit dem schrägen Schlüssel nach rechts.

9. Vier Schilling lübisch o. J. _ 18-19 mm
Hs.: Wappenschild mit dem Schlüssel von zwei Greifen gehalten; ohne Umschrift.
Rs.: +4+ / SCHIL / LINGK / LVBS· / +

10. 1/16 Taler o. J. _ 25 mm
Hs.: MON:NOV:CIV:STADENSIS·⚒ _ ovales von zwei Greifen gehaltenes Wappenschild mit dem Schlüssel.
Rs.: MATTHIAS·D·G·R(O):IM·SE:AV _ gekrö. Doppeladler, auf der Brust Reichsapfel mit 16.

Obwohl dieses Stück die Jahreszahl nicht trägt, ist es dem Gepräge nach der Zeit von 1615-1620 zuzuweisen, in welcher diese 1/16 Taler mit genau demselben Gepräge in grosser Zahl gemünzt worden sind.

11. 1/2 Taler 1615 _ 35 mm
Hs.: MONETA·NOVA·CIVITA:STADENSIS·⚒ _ Der Schlüssel in einem von zwei Greifen gehaltenen Wappenschilde.
Rs.: MATTHIAS·D:G:ROM:IM:SE:AVG:1615 _ Doppeladler mit Reichsapfel auf der Brust, worin 16.

12. 1/16 Taler 1615, Klippe _ 7,3 g
Hs.: MO·NO·CI·STADENSIS·1615. _ ovales von zwei Greifen gehaltenes Wappenschild mit dem Schlüssel.
Rs.: MATTHIAS D·G·RO·IM·SE·A· _ gekrönter Doppeladler, auf der Brust Reichsapfel, worin 16.

13. 1/16 Taler 1615 _ ca. 2,4 g, 25 mm
Hs.: MO(N):NO:CI(VI):STADENSIS·1615·⚒ _ovales Wappenschild mit dem Schlüssel, von zwei Greifen gehalten.
Rs.: MATTHIAS·D:G:R(O):I(M):S(E):AV _ gekrönter Doppeladler, auf der Brust Reichsapfel, worin 16.

14. Doppeltaler 1616 _ 57,80 g, 41 mm
Hs.: MONETA·NOVA·CIVITATIS·STADENSIS·1616⚒ _
Rs.: MATTHIAS·D:G:ROM:IMP:SEMP: AVGVST: _

15. Taler 1616 _ 28,71 g
Hs.: MONETA·NOVA·CIVITATIS·STADENSIS·1616⚒ _ der Schlüssel in einem von zwei Greifen gehaltenen verzierten Schilde.
Rs.: MATTHIAS·D:G:ROM:IMP:SEMP: AVGVST: _ gekrönter Doppeladler mit dem Reichsapfel auf der Brust.

16. 1/16 Taler 1616 Klippe _ 26x35 mm
Hs.: MON:NOV:CIVI:STADENSIS 1616 ⚒ _ ovales Wappenschild mit dem Schlüssel, von zwei Greifen gehalten.
Rs.: MATTHIAS·D:G:RO:IM:SE:A: _ gekrönter Doppeladler, auf der Brust Reichsapfel, worin 16.

17. 1/16 Taler 1616
Hs.: MO·NO CIUI STDEN(S):⚒ _ ovales Wappenschild mit dem Schlüssel, von zwei Greifen gehalten.
Rs.: MATT·D·G·R·IM·S·AV 616 _ gekrönter Doppeladler auf der Brust Reichsapfel, worin 16.

18. 1/16 Taler 1616 _ 2-2,5 g, 24 mm
Hs.: MON:NO(V):CIV(I):STADENSIS·1616 ⚒ _ ovales Wappenschild mit dem Schlüssel, von zwei Greifen gehalten
Rs.: MATTHIAS·D:G:RO(M):IM SE:A(V)· _ gekrönter Doppeladler, auf der Brust Reichsapfel, worin 16.

19. Groschen (?) 1616 _ 24 mm
Hs.: MON:NO:CIVI:STADENSIS·1616·⚒ _ ovales Wappenschild mit dem Schlüssel, von zwei Greifen gehalten.
Rs.: MATTHIAS D·G·RO·IM·SE:AV· _ gekrönter Doppeladler mit Reichsapfel auf der Brust, derselbe ist leer.

20. 1/16 Taler 1617 _ 2,0-2,6 g, 24 mm
Hs.: MON:NOU:CIUI:STADENSIS·⚒ _ ovales Wappenschild mit dem Schlüssel, von zwei Greifen gehalten.
Rs.: MATTHIAS:D:G:RO:III:S:A:617 _ gekrönter Doppeladler, auf der Brust Reichsapfel, worin 16.

21. 1/16 Taler 1618 _ 2,0-2,32 g, 24 mm
Hs.: MON:NOU:CIUI:STADENSIS:⚒ _ ovales Wappenschild mit dem Schlüssel von zwei Greifen gebalten.
Rs.: MATTHIAS·D:G:RO:IM:S:A·1618 _ gekrönter Doppeladler, auf der Brust Reichsapfel, worin 16.

22. 1/16 Taler 1619 _ 1,68-2,03 g, 23 mm
Hs.: MO(N)·NO(V)·CIV(I)·STADEN(SIS)·⚒ _ ovales Wappenschild mit dem Schlüssel, von zwei Greifen gehalten.
Rs.: MATT(HIAS)·D·G·R(O)·IM·S·A·(6)16 _ gekrönter Doppeladler, auf der Brust Reichsapfel, worin 16.

Im Jahre 1619 wurden nur diese Düttchen geprägt, die Einnahme von der Ausmünzung derselben betrug laut Kämmerei-Rechnung 1200 Mark.

23. 1/12 Taler 1620 _ 20 mm
Hs.: MO·NO·CIVI·STADENS·⚒ _ der Schlüssel in ausgeschweiftem Wappenschild.
Rs.: FERDIN·D·G·R·I·S·A·6Z0 _ gekrönter Doppeladler mit Reichsapfel auf der Brust, worin 1Z.

24. 1/16 Taler 1620 _ 1,28-1,67 g, 23 mm
Hs.: MO:CIVI:STADE(NSIS)·⚒ _ ovales Wappenschild mit dem Schlüssel, von zwei Greifen gehalten.
Rs.: FERDIN:D·G·R·IM·S·A· 6Z0 _ gekrö. Doppeladler, auf der Brust Reichsapfel mit 16.

Diese 1/16 Talerstücke von 1620 sind von etwas roherem Stempelschnitt als die vorhergehenden und ziemlich bedeutend leichter ausgebracht.

25. Sechsling 1620 _ ca.0,64 g, 17 mm
Hs.: MO·NO:CI·STADEN Z0 ⚒ _ der Schlüssel in ausgeschweiftem Schilde.
Rs.: DEVS·EST·OMNIPOTENS· _ geschweiftes schwebendes Kreuz, in den Winkeln oben je ein Ringel, unten 6 - 4.

Die Einnahme des Raths aus der Münze pro 1620 betrug 1625 Mark, ein Mehr von 625 Mark gegen das Vorjahr, welches sich durch die Prägung der 1/12 Taler und der Sechslinge erklärt.

26. Taler 1621 HB _ 28,1-28,8 g, 43 mm, mit 32 im Reichsapfel
Hs.: MONETA·NOVA·CIVITATIS·STADENSIS·16Z1·HB· _ ovales verziertes Wappenschild mit dem Schlüssel, von zwei Greifen gehalten.
Rs.: FERDINANDVS·II·D:G:ROMA:IMP:SE:AV: _ gekrö. Doppeladler, Reichsapfel mit 3Z.

Der Münzmeister-Name EB ist noch nicht erklärt.

27. Taler 1621 HB _ 43 mm, mit Z3 statt 32 im Reichsapfel
Hs.: MONETA·NOVA·CIVITATIS·STADENSIS·16Z1·HB· _ ovales verziertes Wappenschild mit dem Schlüssel, von zwei Greifen gehalten.
Rs.: FERDINANDVS·II·D:G:ROMA:IMP:SE:AVG: _ gekrö. D.adler, Reichsapfel mit Z3 (sic).

Die im Reichsapfel befindliche Zahl Z3 steht hier sicher für 3Z und muss als Stempelfehler bezeichnet werden. Dass trotzdem drei Varianten vorkommen, fällt einigermassen auf.
Die Köpfe der Doppeladler haben keine Scheine.

28. Doppelschilling 1621 _ 0,9-1,0 g, 16 mm
Hs.: MO·NO:CIV - STADE·Z1· _ ·Z· / SCHILL / Schlüssel, der die Umschrift trennt.
Rs.: ·✼· / REICHS / TALER· / SILBER· / ·✼· _ ohne Umschrift.

29. Doppelschilling o. J. _ 17 mm
Hs.: MO·NO:CIV - STADENS· _ ·Z· / SCHILL / Schlüssel, der die Umschrift trennt.
Rs.: ·✼· / REICHS / TALER·S / ILBER / ·✼· _ ohne Umschrift.

30. Doppelschilling o. J.
Hs.: MO:NO:CIVI:STADE:HB· _ innerhalb des Perlkreises: Z SL, darüber kleiner Schlüssel.
Rs.: ·✼· / RICHS·D / ALDER·S / VLVER· / ·✼· _ ohne Umschrift.

Sowohl Nr.29 wie 30 werden im Jahre 1621 geprägt sein, worauf die Ähnlichkeit mit Nr.28 schliessen lässt und ausserdem das Monogramm des Münzmeisters HB (ligiert) bei Nr.30 hinweist.

31. Sechsling 1621 _ 0,5-0,6 g, 15 mm
Hs.: MO·NO·CIV(I)·STADE·Z1· _ ausgeschweiftes Schild mit dem Schlüssel.
Rs.: DEVS·EST·OMNIPOTE(NS)· _ in der Mitte: ·I· / SOES / LING

32. Sechsling 1621 _ 15 mm
Hs.: MO·NO·CIV·STADE·Z1· _ der Schlüssel, rechts und links je ein Punkt.
Rs.: DEVS·EST·OMNIPOTE: _ ·I· / SOHS / LIN

33. Taler 1640 _ ca.29 g, 43 mm
Hs.: MONETA·NOVA·CIVITA·STADENSIS·1640·TP(lig) _ der Schlüssel in einem von zwei Greifen gehaltenen verzierten Schild.
Rs.: FERDINANDUS·III·D:G:ROMA:IMP:S:A: _ gekrö. Doppeladler mit leerem Reichsapfel auf der Brust.

Laut Vertrag sollte der Münzmeister diese Thaler zu 14 Loth 4 Gr. schlagen.

34. 1/16 Taler 1640 _ 1,56-1,75 g, 19 mm
Hs.: CIVITA(S):STADENSIS 1640·TP _ der Schlüssel in ausgeschweiftem Schild.
Rs.: MONET:NOVA·ARGENT(E)A·+ _ XVI· / E:REIS / DAL· / ·

Nach dem Vertrag sollte Timpfe die Dreischillingstücke 12 löthig, 136 aus der Mark schlagen, das Stück müsste also 1,72 g wiegen und 1,29 g Silberinhalt haben.

35. Doppelschilling 1640 _ q,46-2,0 g, 23 mm
Hs.: MON:NO(V):CIV:STADENSIS·1640· TP(lig) (oder PT statt TP) _ Schlüssel in ovalem von zwei Grefen gehaltenen Schild.
Rs.: FERDINANDUS·III D:G:R(O):I(M)·(S·A) _ gekrö. D.adler mit Reichsapfel auf der Brust, worin ein Punkt.

36. Sechsling 1640 _ 0,5-0,65 g, 15 mm
Hs.: MO:NO:CI(V)·STADENSIS·TP(lig) _ Schlüssel in ausgeschweiftem Schild.
Rs.: DEUS:EST:OMNIPOTENS· _ schwebendes befusstes Kreuz, in den Winkeln 1 6-4-0.

Die Sechslinge sollten von Timpfe aus 5 löthigem Silber geschlagen werden.

37. Drei Pfennige 1640 _ 0,51 g, 15 mm, 5 lötig nach dem Strich.
Hs.: MO NO·CIVI:STADENS: _ Schlüssel in ausgeschweiftem Schild.
Rs.: DEVS·EST·OMNIPOT: _ ·3· / PEN / 640

Nach dem Vertrag sollte Timpfe diese Münzsorte nicht schlagen. Vorliegendes Stück ist übrigens das einzige mir bekannt gewordene.

38. 1/48 Taler, Schilling, 1676 _ 0,8-1,0 g, 18 mm
Hs.: STADER _ aufrecht stehender Schlüssel, umher zwei Palmzweige, über denselben ✼
Rs.: STADT·GELDT·1676 ⚒ _ ·48· / E:REIC / HS·TAL· / ·A·H·

Nach dem zwischen der Stadt und dem Münzmeister Andreas Hille gemachten Vertrage sollten aus der 6 lötigen Mark 216 Stück geschlagen werden, was für das Stück 1,083 g mit 0,406 g Silberinhalt ergibt,

39. Sechsling 1676 _ 0,45-0,5 g, 15 mm
Hs.: STADER _ aufrecht stehender Schlüssel, umher zwei Palmzweige, darüber ⚒
Rs.: STADT·GELDT·1676 ⚒_ ·I· / SECH / S·LIN / ·AH·

Die auf 4 Lot 9 G. beschickte Mark sollte in 368 Stück Sechslinge vermünzt werden, der Sechsling also 0,636 g wiegen und 0,178 g Silberinhalt haben. Stempelvarianten habe ich bei diesen Sechslingen nicht gefunden.

40. Doppeltaler 1686 _ 58,50 g, 44 mm
Hs.: MONETA·NOVA·CIVITATIS·STADENSIS·1686·I·S· _ Schlüssel in ovalem von zwei Greifen gehaltenem Wappenschild.
Rs.: LEOPOLDUS·D·G·ROM:IMP:SE:AUG: _ gekrö. Doppeladler mit leerem Reichsapfel auf der Brust.

41. Taler 1686 _ 29,30 g, 44 mm
Hs.: MONETA·NOVA·CIVITATIS·STADENSIS·1686·I·S· _ Schlüssel in ovalem von zwei Greifen gehaltenem Wappenschild.
Rs.: LEOPOLDUS·D·G·ROM:IMP:SE:AUG: _ gekrö. Doppeladler mit leerem Reichsapfel auf der Brust.

Zu diesem Taler befinden sich die Stempel in Stade; von der Rückseite sind zwei vorhanden, von denen der eine mit der Umschrift LEOPOLDUS·D·G·ROM IMP:SE:AVG: und etwas abweichender Zeichnung gar nicht benutzt zu sein scheint, auch ist mir kein Taler mit dieser Umschrift bekannt geworden



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