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Münzgeschichte Pommerns im Mittelalter

Hermann Dannenberg
Berlin 1893
und im Netz bei digitale-bibliothek-mv.de

ÜBERSICHT
Einleitung __ S.3
Die Funde __ 9
I. _ Funde Zeitraum 1170-1200. Denare __ 24
II. _ Funde Zeitraum 1200-1250. Brakteaten __ 37
III._ Funde Zeitraum 1250-1325. Kleine Brakteaten neben Denaren __ 46
IV. _ Münzen der Städte 1325-1524 __75
V. _ Münzen des Bistums Cammin 1325-1524 __ 116
VI. _ Münzen der Herzöge 1325-1524 __ 119
VII. _ Unbestimmte Münzen pommerscher Fabrik __ 148


Erklärung der Abkürzungen, Literatur __ 0
Vorwort __ 1
Einleitung __ 3
Die Funde __ 9
I. _ Funde, Zeitraum 1170-1200, Denare [4-25a] __ 24
II. _ Funde, Zeitraum 1200-1250, Brakteaten [26-53] __ 37
III._ Funde, Zeitraum 1250-1325, kleine Brakteaten neben Denaren __ 46
  • fürstlich [54-90] _ 46 / Anklam [91-99] _ 58 / Colberg [100-101a] _ 59
  • Demmin [102-110] _ 59 / Garz [111] _ 61 / Gollnow [112-113] _ 61
  • Greifswald [114-121] _ 61 / Pasewalk [122] _ 64 / Pyritz [123-127] _ 65
  • Stargard [128-131] _ 66 / Stettin [131a-142] _ 67 / Stralsund [143-154a] _ 68
  • Treptow a.d. Rega [155] _ 69 / Usedom [156] _ 70 / Wolgast [157-163] _ 70
  • Bistum Cammin [164-170] _ 71
  • Fürsten von Rügen [171-172] _ 73 / Herren von Gristow [173] _ 74
IV. _ Münzen der Städte 1325-1524 __ 75
  • Anklam [174-184a] _ 75 / Barth [-] _ 80 / Colberg [185-186c] _ 80
  • Cöslin [187-188] _ 82 / Damm [-] _ 83 / Demmin [189-198] _ 83
  • Garz a.d. O. [199-204d] _ 86 / Gollnow [205-208] _ 87
  • Greifswald [Witte: 209-212, Großpf.: 213-214] _ 88 / Gützkow _ 91
  • Massow [215-216] _ 91 / Pasewalk [217] _ 92 / Pyritz [218-232] _ 93
  • Rügenwalde [-] _ 95 / Stargard [233-245c] _ 95 / Stettin [246-257] _ 98
  • Stolp [258] _ 101
  • Stralsund [259-275, Hohlpf.: 276-285, Schillinge:286-297, 1/2 Schil.: 298-309] _ 102
  • Treptow a.d. Rega [310-313] _ 112 / Treptow a.d. Tollense [-] _ 113
  • Ueckermünde [-] _ 113 / Usedom [314-320] _ 113
  • Wolgast [321] _ 114 / Wollin [322-329] _ 115
V. _ Münzen des Bistums Cammin 1325-1524 [330-341] __ 116
VI. _ Münzen der Herzöge 1325-1524 [342-344a] __ 119
  A. Hezogtum Stettin __ 127
    • Svantibor III., 1368-1413 [345-350] _ 128
    • Otto II., 1413-1428 [351-351d] _ 130
    • Kasimir VI., 1413-1434, allein seit 1428 [352-353e] _ 130
    • Kasimir VI., 1428-1451, ohne sein Sohn Joachim [354-356] _ 131
  B. Hezogtum Wolgast __ 132
    • Ba. Hezogtum Wolgast im engeren Sinne [357-361] __ 132
    • Bb. Hezogtum Barth [362-367] __ 134
    • Bc. Hezogtum Stolp oder Wolgast jenseits der Swine:
      • Bogislaw IX. 1418-46 [368-370a] _ 136
      • Bogislaw X. 1474-1523, allein seit 1478 [Goldgulden: 371-373,
          Halbmarkstücke: 374-375, Schillinge: 376-412, Witten: 413-432] _ 137
      • Georg I. & Barnim XI. 1523-31 [Schillinge: 433-437, Witten: 438-450] __ 147
VII. _ Unbestimmte Münzen pommerscher Fabrik [451-480] __ 148-150

Inhalts-Verzeichnis
Schlusswort
Druckfehler u. Verbesserungen
Tafeln A - T [Funde]
Tafeln I bis XXVIII




AUSZÜGE , 2. Teil (Stralsund)

IV. Münzen der Städte

Der vorige Abschnitt hat uns bis ans Ende des ersten Viertels des XIV. Jahrhunderts gebracht, bis zum Erlöschen des Rügischen Fürstenhauses in der Hauptlinie, 1325. Damals war ein Teil der immer mächtiger emporwachsenden Städte bereits im Besitz des Münzrechts und die übrigen erlangten es in kurzer Zeit, während die Macht der Herzöge immer mehr zusammenschrumpfte und demgemäss auch ihre Prägungen den städtischen gegenüber immer mehr in den Hintergrund traten. Schon aus diesem Grund empfiehlt es sich, die städtischen Münzen gesondert von den herzoglichen, und diesen, welche sich länger fortsetzten, vorangehend zu betrachten und die wenigen bischöflichen zwischen beide einzuschieben. Aber auch noch ein anderer Umstand rät uns, den bisherigen, von dem Äusseren der Münzen entnommenen Einteilugsgrund zu verlassen: die gößere Manigfaltigkeit der Münzsorten nämlich und die bald auftretenden ausführlichen und deutlichen Umschriften. Zunächst zwar setzte sich noch die Denarprägung, sogar mit Ausschluss anderer Münzsorten fort, wesentlich dargestellt durch den grossen Fund von Teschenbusch (S.18), dessen Hauptinhalt um die Mitte des XIV. Jahrhunderts anzusetzen ist, bald aber treten den Denaren ihre Vierfachen, die Witten, hinzu, denen sich dann andere grössere zweiseitige Schriftmünzen, die "grossen Pfennige" oder Sechslinge anschliessen, während die Pfennige, vielfach in der Gestalt von Hohlpfennigen in den Städten des Wittensystems die Rolle der Scheidemünze übernehmen, hier wie in den nur Pfennige prägenden Orten immer mehr an Feingehalt abnehmend. Um die Mitte des XV. Jahrhunderts taucht dann, aber nur in den nahe beieinander gelegenen Städten Garz, Gollnow, Pyritz, Stargard und Stettin, eine neue Art besserer zweiseitiger Münzen, die Vierchen (quadrini) auf. - Von den Bischöfen haben wir lediglich zweiseitige Pfennige. - Die Herzöge in ihrem durch die vielen Teilungen noch mehr geschmälerten Besitz folgen dem Vorgang der Städte, haben aber seit Einführung der Witten fast allein diese Münzart neben einigen wenigen Grosspfennigen und Denaren, wenn nicht etwa daneben hohle Pfennige mit dem Greifen geschlagen, bis Bogislaw X, nachdem er ganz Pommern in seiner Hand vereinige, das Münzwesen gründlich umgestaltete und neben den landesherrlichen nur noch die Stralsunder Münzen duldete.


Anklam     Demmin     Gollnow     Greifswald     Pyritz     Stettin


Stralsund
259-275, Hohlpf.: 276-285 ; Schillinge: 286-297 ; 1/2 Schil.: 298-309

(Stralowe, Sundis, Sund, thom Sunde) ist nach der gewöhnlichen Annahme 1200 oder 1210 von Jaromar I. von Rügen gegründet worden, sicher ist aber und urkundlich, dass Fürst Wizlaw I. 1229 zu ihren Gunsten die Niederlegung der allzu nahen Stadt Schadegard angeordnet und ihr, der Stadt Stralow 1234 dasselbe Recht wie Rostock, d. h. das lübische verlieh. Die nunmehr deutsche Stadt nahm den Namen Stralsund (Sund) an, entwickelte sich in den nächsten Jahren langsam, stieg dann aber desto schneller zu gewaltiger Machtfülle auf, von der der glorreiche Tag am Hainholz (1310) und die siegreichen Kämpfe gegen den Dänenkönig Waldemar Atlterdag glänzendes Zeugnis ablegen.

Dass schon vor der Mitte des XIII. Jahrh. in Stralsund von den Fürsten von Rügen gemünzt worden, haben wir im II. Abschnitt gesehen (No.48-51). Urkundlich kommen denarii Sundenses aber zuerst 1256 vor. Im Jahr 1319 gewinnt die Stadt Einfluss auf die Münze, denn in ihrem Privileg von diesem Jahr bestimmt Wizlaw III., dass die fürstliche Münze nur in Stralsund sein sollte und verpfändet der Stadt die Münzpfennige daselbst sowie das Münz- und Wechselrecht für das ganze Land, um 1000 Mark wendischer Pfennige, binnen 20 Jahren widerruflich. Nachdem dann dieser letzte Spross des rügischen Fürstenstammes zur ewigen Ruhe eingegangen war, verkaufte Wartislaw IV. von Wolgast 1325 der Stadt Zoll, Münze und Wechsel für 2500 Mark unwiderruflich. Von 1381 ab tritt Stralsunds Verhältniss zur Münze in ein helleres Licht, denn in diesem Jahr schloss sich die Stadt nebst Rostock und Lüneburg dem im Jahr 1379 zwischen Hamburg, Wismar und Lübeck vereinbarten Abkommen über Prägung von Pfennigen und Witten zu 4 Pfennigen auf 3 Jahre an; nach diesem Abkommen sollten diese Münzen auf beiden Seiten, und zwar auf der Kreuzseite mitten in dem Kreuze und auf der anderen Seite am Anfang der Umschrift über dem Stadtzeichen Sterne haben. Dles Gepräge galt also auch für unser Stralsund mindestens auf 3 Jahre. Wir sind aber wohl zu dem Schluss berechtigt, dass schon vor diesen Verträgen die Münze der Vereinsstädte mit Wappen auf der einen und Kreuz auf der anderen Seite bezeichnet waren, denn über die Gepräge bis nach 1410 sind wir durch Urkunden unterrichtet, und Witten 259-259c sind augenscheinlich älter als 1410 und also die Vorgänger der Sternwitten von 1381. - Die Münzeinigungen von 1395, 1425, 1428 und 1433 ist bereits oben S.76 und 89 gedacht. Weiter enthält das Abkommen vom 6. Februar 1403 zwischen Hamburg, Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund und Lüneburg die Bestimmung, dass auf beiden Seiten das selbe Wappen gesetzt und die Stempel in Lübeck geschnittenI werden sollten.

Endlich besitzen wir auch die 1435 von der Stadt ihrem Münzmeister Hans Snydewind erteilte Instruktion, nach welcher noch 1447, 1450 und 1464 geprägt wurde: wir entnehmen aus derselben, dass auch 1425 und 1435 Münzvereine zwischen Stralsund, Anklam, Demmin und Greifswald zu Stande gekommen waren. Dann aber verstummen die Urkunden. Nur das wissen wir noch, dass in dem Rostocker Rezess von 1504 Herzog Bogislaw X., der seinen sämtlichen übrigen Städten die Münzgerechtigkeit entzog, die Stadt Stralsund verpflichtete, nach seinem Schrot und Korn zu münzen und den Münzhammer ruhen zu lassen, wenn er nicht prägte. Es sind uns nun noch zwei Münzverträge aufbewahrt: 1. zwischen Hamburg, Wismar und Lüneburg 1387, über Prägungen mit einem leeren Kreis mitten auf dem Kreuz und 2. zwischen deselben Städten nebst Lübeck 1410, demzufolge das Stadtwappen und ein durchgehendes Kreuz auf die Witten gesetzt werden sollte; obwohl nun Stralsund nicht als Mitkontrahent genannt wird, müssen wir doch annehmen, dass es wenigstens dem letzteren Abkommen später ausdrücklich oder doch stillschweigend beigetreten ist, da wir Stralsunder Gepräge dieser Art besitzen.

Für die Stralsunder Münzen ist von entscheidender Wichtigkeit, dass die Stadt, den sogenannten Strahl, der auch wohl als Fischerstachel bezeichnet wird, im Wappen führt, so wie wir ihn auf dem kunstreichen grösseren Siegel, aber auch auf dem Sekret, beide Taf. XXVI, erblicken. Es ist aber der Strahl wohl nichts anderes als eine germanisierte Form des slavischen Wortes für Pfeil, wie es uns in Stralowe, der ältesten Benennung für Stralsund entgegentritt; wir haben gesehen, dass schon das Abkommen von 1403 das Stralsunder Wappen als Strahl bezeichnet. Daneben bediente sich aber die Stadt, wie bereits S.68 bemerkt ist, auf ihren Münzen auch der Flagge, auffallenderweise dagegen niemals des Greifen, der Grund liegt wohl weniger darin, dass sie ursprünglich Rügisch war, sondern mehr in dem gewaltigen Selbstgefühl der Bürger, die sich als etwas Besonderes, als Stralsunder fühlten. Die Stadt führt auf den Münzen stets den Spruch "Deus in nomine tuo salus", den Anklam von ihr ebenso wie den Strahl entlehnt hat.

Unter Zugrundelegung des Gesagten ordnen sich die Witten, die Nachfolger der oben unter No.143-154 aufgeführten Brakteaten, wie folgt:

Vor 1381: Strahl. _ Rs. Kreuz mit 1 oder 2 Strahlen in der Mitte.
_ 0,9.
259) ✱MOnETA:SVnDEnSIS. _ Rs. ✱DEVS:In:nOИInE.TVO _ Straht im l. O.-W.

Statt des T hat ein anderes Exemplar diesen Buchstaben durchstrichen, wie auf der Rs. von No.178.
_ 0,85 g.
259a) ✶MOnETA SVnDEn. _ Rs. DEVS In nOMInE TVOS' - sonst wie vor.

_ 1 g.
259b) Ebenso, aber ✱ИOnETA✱SVnDEnS _ Rs. ✱DEVS⦂In⦂nOИInE TV. Strahl im r. U.-W. und l. O.-W.
_ 0,79 g.
259c) Desgleichen, aber Strahl im r. O.-W. und l. U.-W.

Wie lange vor 1381 diese Witten geschlagen sind, wissen wir nicht, bezüglich Lübecks aber heisst es in den ältesten Münzbüchern der Stadt: 1325[!] wurden die ersten "groten pennighe von veer pennighe schlan", und dürfen wir daher auch den sundischen (denn das sind die "groten pennighe von veer pennighe") wenn auch nicht ein ebenso hohes Alter zuschreiben, sie aber doch vielleicht bis zur Mitte des XIV. Jahrh. hinaufrücken, um so mehr als sonst eine gar zu auffällige Lücke zwischen den Brakteaten des vorigen Abschnitts (No.143-154) und den Witten bleiben würde. Dem entspricht die Tatsache, dass sie bei Schwiesow in sehr abgegriffenem Zustand vorkamen.

Zweifelhaft, ob hierher oder nach Anklam gehörig. ist folgender Witte.

260) ·EVS·In·noИInE ... Strahl. _ Rs. DEVS·In ·nOИInE·TVO Kreuz mit einem Punkt im r. O.-W. und l. U.-W.

Für Anklam könnte man anführen, dass dort die zwei Punkte in den Kreuzwinkeln vorkommen, bei Stralsund aber nicht, doch will das nicht viel besagen.

Von 1381-1384, (oder 1887) Strahl mit einem 6 strahligen Sterne über demselben. Rs. Kreuz mit eben solchem Stern in einem Kreis belegt.
_ 1,32 g. 1,41 g.
261) ✶ИOnETA:SVnDEnSIS unter dem Strahl ein Punkt. _ Rs. ✱DEVS:In:nOИInE·TVO Strahl im l. O.-W.

Gewöhnlich steht sonst auf diesen älteren Witten beim Beginn der Umschrift auf beiden Seiten dasselbe Zeichen (siehe No. 273d). - Eine Abart hat statt des Punktes das Feld unter der Mittellinie des Strahles schraffiert.

Von 1387, mit leerem Kreis in der Mitte des Kreuzes, kann ich kein Witten anführen. Der gedachte Vertrag ist auf 2 Jahre geschlossen und es ist wobl glaublich, dass nach dessen Ablauf durch ein neues Abkommen die Ausfüllung des Kreises mit einem Wappen festgesetzt worden ist. Dann hätten wir

nach 1389: Witten mit Strahl _ Rs. Kreuz, in dessen Mitte der Strahl im Kreis.
_ 1,04 g.
262) ⦂ИOnETA⦂SVnDEnIS unter jeder Seitenlinie des Strahles eim Ringel. _ Rs. ⦂DEVS⦂In⦂nOИInE⦂TVO

1403 und später: der Strahl auf jeder Seite.
_ 1,03 g.
263) ✶ИOnETA SVnDEnSIS _ Rs. ✱In✱OMn✱ETV DEVS

1410 und später: Strahl _ Rs. durchgehendes Kreuz.
264) :ИOnETA·SVnDEnSIS _ Rs. DEV - SIn - OИn - ETV Strahl im l. O.-W- und r. U-W. - Fund von Lübeck Max Schmidt beschreibt diese Münze als den Strahl im ersten und vierten Winkel tragend, erläutert dies aber auf meine Anfrage dahin, seine Beschreibung sei so zu verstehen, als habe er einen Wappenschild blasoniert, also wie vorstehend angegeben.

264a) ◦ИOnETA◦SVnDE ... S _ Rs. In:O - (И)nE - TVC - EVS Strahl im l. O.-W. und r. U.-W.
_ 0,80 g.
264b) Ebenso, aber ✶ИOnETA◦SVnDEnSIS _ Rs. DEV - SIn - OИIn - ETV Strahl im r. O.-W. und l. U.-W.

Von nun an lassen uns die Urkunden bezüglich des Gepräges in Stich. Mir scheinen die ältesten die nächstfolgenden kleinen, die ich als Dreipfenninge, Dreilinge, wie sie namentlich auch Lübeck geprägt hat, ansehen und je nach der Beschaffenheit des Kreuzes, die mit nicht durchbrochenem also den obigen Witten vor 1381, die mit dem gesternten Kreis in der Mitte des Kreuzes denen von 1381-87 anschliessen möchte. Nachweisen kann ich sie nur aus den Funden von Küstrin und Remlin und wohl auch aus dem von Ruhwinkel (No.XXV S.19). Um den Wert dieser Münzsorte festzustellen, fehls es mir aber an Schmelzproben und genügenden Gewichtsermittlungen.

(Dreiling?) mit links gewandter Flagge. _ Rs.· Kreuz mit einem Kreis in der Mitte.

265) ИOnETA SVnDEnSIS _ Rs. DEVS In nOИInE TVO

(Dreilinge?) mit rechtsfliegender Flagge. Rs. Kreuz.

_ 0,85 g.
266) ✱ИOnETA⦂SVnDEnSIS hinter der Flagge ein Kreuz, unter ihr ein Strahl. _ Rs. ✱DEVS⦂In⦂nOИInE TVO in jedem Winkel der Strahl.
_ 0,83 g.
266a) Ebenso, aber ⦂ИOnETA auch fehlt das Kreuz. _ Rs. ⦂DEVS⦂In⦂nOИInE⦂TVO der l. O.-W. leer (?).
_ 0,68 g. 0,66 g.
266b) Ebenso, doch fehlt auch der Strahl. _ Rs. in der Mitte des Kreuzes ein Stern im Kreis, die Winkel leer.

266c) Ebenso, aber ஃИOnETA⦂SVnDEnSI Strahl unter der Flagge. _ Rs. im r. O.-W. und den beiden unteren Winkeln des nicht durchbrochenen Kreuzes je ein Strahl.

Witten mit dem Strahl im Schild auf beiden Seiten.

Nach Masch (Berl. Bl. I 303) wären diese Witten nach dem Münzvertrag vom Dorotheentage 1403 (S.76 Anm.) ausgebracht, mir scheint das zweifelhaft und die vorstehende No.263, welche den Strahl frei im Feld zeigt, dem obigen Wortlaut der Urkunde mehr zu entsprechen. Nicht unmöglich aber, dass der Vertrag von 1403 zuerst jene No.263, dann die folgenden mit dem Schild hervorgebracht hat.
_ 0,97 g.
267) +ИOnETA⦂SVnDEnSIS _ Rs. ✶DEVS⦂In⦂nOИInE TVO

In vielen Exemplaren bei Schwiesow gefuuden.
_ 1,05 g.
267a) Ebenso, aber SVnDEnSi unter der linken Linie des Strahls ein Ringel. Rs. über dem Schild ein Ringel.

Die Inschrift beginnt hier rechts, auf 267 links am Schild.

Besonders zahlreich war diese Münzart bei Remlin, wo sie in vielen Abarten mit 124 Exemplaren vorkam. Ihr Gewicht ist in der Fundbeschreibung mit 0,8 - 1 g angegeben.

Ein Beispiel von Gegenstempelung liefert folgendes Stück gleichen Gepräges.
_ Berlin.
267b) + ИOneta SVnDEnSIS, ohne das Beizeichen des Ringels und mit eingeschlagenem Münsterschen Schild auf der Hs. _ Rs. ohne den Ringel.

Unbedenklich sind hier die Witten mit demselben Schild und Kreuz (kurzem und langem) auf der Rs. anzuschliessen, also:
_ Schwiesow. 0,9 g.
268) ✶ИOnETA:SVnDEnSIS. _ Rs. ✶DEVS⦂In⦂nOИInE◦T kurzes Kreuz.

Bei den beiden nachfolgenden, welche keinen Stadtnamen haben, kann man wie bei No.260, zweifeln, ob sie hier oder nicht vielleicht in Anklam geschlagen sind, da indess dergleichen Gerpräge (mit dem Strahl im Schild) yon letzterer Stadt nicht bekannt sind, so spricht die Wahrscheinlichkeit für Stralsund:
269) DEVS⦂In nOИInE TVO. _ Rs. :DEVS In nOИInE⦂TVO, sonst wie vor. _ Schwiesow (Berl. Bl. I S.304 IX. Typus).
_ Schwerin 0,7 g.
269a) ✶DEVS⦂In⦂nOИInE⦂TVO. _ Rs. ◦DEVS⦂In⦂nOИInE⦂TVO.
270) ✶NOnETA SVnDEnSIS. : Rs. DEV - SIn - nOИ - InE durchgehendes Kreuz. _ Schwiesow S.303, VI. Typus.

Nun verlässt die Stadt ohne uns bekannten Grund ihr Wappenbild und prägt Witten mit gotischem S auf beiden Seiten.

271) ✱ИOnETA⦂SVnDEnSI. _ Rs. ⦂DEVS⦂In⦂:nOИInE TVO
_ 0,86 g.
271a) Ebenso aber ✶ statt ✱ vor moneta.
_ 1,25 g.
271b) Ebenso, aber ✶NOnTA⦂SVnDEnSIS : Rs. DEVS:In:nOИInE TVO

Nicht allzuhäufig und nur aus dem kleinen Funde von Lübeck nachweisbar. Dagegen war bei Schwiesow in 18 und bei Remlin in 7 Exemplaren die nachstehende Verbindung des alten Gepräges des Strahles mit diesem neuen des got. S vorhanden.
_ 0,55 g. Remlin.
272) ✱ИOnEta SVnDEnSI Strahl. _ Rs. ✱DEVS⦂In⦂nOИInE TV das got. S auf einem Kreuz.

Leider fehlt die Gewichtsangabe der Schwiesower, während die Remliner 0,6-0,8 g wiegen. Etwa Dreilinge, nicht Witten?

Die nachstehenden Münzen sind sicher Sechslinge oder Grosspfennige, wie sie der gedachte Münzvertrag von 1395 (s. S.76) bezeichnet, doch scheinen die beiden ersten mindestens noch früheren Datums zu sein. Das übereinstimmende Gepräge dieser

Grosspfennige ist: Strahl. Rs. kurzes Kreuz, meist mit Beizeichen.
_ Schwerin 1,4 g.
273) kleiner Strahl ИOnETA⦂SVnDEnS _ Rs. kleiner Strahl DEVS⦂In⦂nOИInE⦂T
_ Berlin 2,16 g.
273a) ✱ИOnETA:SVnDEnSI _ Rs. ✱DEVS⦂In⦂nOИInE⦂TVO im l. O.-W. und r. U.-W. der Strahl.

Von bemerkenswerter Schönheit und Schwere (s. auch 273f, 273g). Das Schwiesower Exemplar zeigt den Strahl im r. O.-W. und l. U.-W.
_ 1,37 g.
273b) ✶ИOnETA⦂SVnDEnS oben auf jeder Seite des Strahls ein Kleeblatt _ Rs. ✶DEVS⦂In⦂nOИInEI Strahl im r. O.-W.
_ 1,35 g.
273c) Ebenso, jedoch der Strahl im r. U.-W. (anscheinend 2 Ringel hinter NONInE und dahinter T statt I).
_ 1,33 g.
273d) Ebenso, mit ஃИOnETA⦂SVnDEnS, neben dem Strahl beiderseits ein Ringel _ Rs. ✶DEVS⦂In⦂nOИInE⦂T im l. O.-W. und r. U.-W. ein Kreuzchen.

Es ist eine Ausnahme, wenn, wie hier, das Zeichen am Anfang der Umschriften nicht auf beiden Seiten das gleiche ist, (s. No.261).
_ 1,37 g.
273e) Ebenso, aber ✶ИOnETA◦SVnDEnS _ Rs. das Kreuzehen im r. O.-W. und l. U.-W.
_ Schwerin 2 g! - Remlin.
273f) (unten beginnend) ✶ИOnETA✱SVnDEn' _ Rs. *DEVS:In.NOИInE TV in der Mitte des Kreuzes 6stahliger Stern im Kreis.

Von ebenso auffallender Schwere ist:
273g) ✱ИOnETA✶SVnDEn _ Rs. ✱DEVS:In:nOИInE TV in der Mitte des Kreuzes der Strahl im Kreis. _ 2 g! (Schwiesow No.103).
273h) ✶ИOnETA✱SVnDEnSIS _ Rs. DEVS⦂In⦂nOИInE TVO in der Mitte des Kreuzes ein Kreis mit einem Punkt. _ Schwiesow Berl. Bl. I S.302.

In Verlegenheit sind wir, wie bei den Witten No.260, 269, 269a, so bei folgendem Grosspfennig desselben Gcpräges, aber ohne Stadtnamen, ob wir ihn an Stralsund oder an Anklam geben sollen, doch hat die mächtigere Stadt die Wahrscheinlichkeit für sich:
_ 1,4 g.
274) ✶DEVS⦂In⦂nOИInE TVO _ Rs. ✱DEVS⦂In nOИInE T:V (Strahl und Kreuz ohne Beizeichen).

Es gehört wohl jedenfalls folgende Münze (Dreiling?) noch in die zweite Hälfte des XV. Jahrhunderts; sie ist wegen des ganz abweichenden Gepräges und der ausnahmsweise unorthographischen aber doch anscheinend auf Stralsund zu beziehenden Umschrift bemerkenswert:
_ Ehemals in Slg. A. Jungfer.
275) ... nDEnnO.SIVI ... (d. h. Sundenns. civitas?) Greif. _ Rs. ✶DEVS·In ...... O Kreuz mit einem Ringel im r. O.-W.

Der Greif, der sonst wie bemerkt den Stralsunder Münzen fremd ist, lässt diese Münze noch rätselhaft erscheinen, aber doch wohl nicht in höherem Grade als den Witten des Remliner Fundes, der hier nur erwähnt sein mag, da er doch wohl eine mecklenburgische Nachprägung ist: DEVS In nONinE✶T.. Strahl. Rs. ...TAS:NAGnO ... Kreuz von einem vierblättrigen Kleeblatt durchbrochen.

Die Hohlpfennige.
welche den vierten Teil des Witten darstellen, und welche in Pommern nicht wie in Lübeck, Hamburg und den mecklenburgischen Städten gleichwertige zweiseitige Schriftmünzen neben sich haben, schalten wir am besten ungetrennt hier ein, noch dazu da wir den meisten wegen ihres geringhaltigen Aussehens und nachlässiger Arbeit eine späte Entstehungszeit zuweisen müssen. Die ältesten scheinen die nächsten vier zu sein.
_ 0,41 g. Remlin.
275a) Flagge l., unter ihr der Strahl. Gestrahlter Rand.

Anscheinend noch ins XIV. Jahrh. gehörig, der No.344a nahe verwandt.
_ Berlin 0,24 g. 0,35 g. (Schwiesow)
276) Der Strahl in gestrahltem Rand.

Ein viel grösserer (19 mm) war bei Remlin.
_ Berlin 0,24 g. 0,36 g.
277) Das gotische S im Strahlenrand.


_ Berlin 0,24 g. 0,31 g. Bahrfeldt 0,31 g. 0,24 g.
277a) Ebenso, aber im Feld beiderseits eine Kugel. Nun macht der Strahl und das got. S der rechtshin wehenden Flagge Platz, zu der sie bisweilen in die untergeordnete Beziehung als Beizeichen treten.

278) Flagge in glattem Rand, hinter ihr Kreuzchen.
_ Berlin.
279a, b) Ähnlich, aber die Flagge von anderer Zeichnung.
280) Flagge (ohne Beizeichen) im Strahlenrand. _ Berlin
_ Berlin. 0,17 g.
281) Ebenso, aber ein Stern in der Flagge.

282) Flagge mit einem Kreuz in und einem hinter derselben. Gestrahlter Rand.
_ Berlin 0,16 g.
283) Ebenso, aber S in der Flagge.
_ Berlin 0,24 g.
284) Flagge mit Pfeilspitze (oder Strahl) in derselben, hinter ihr Kreuzchen zwischen 2 Ringeln. Strahlenrand.

285) Flagge mit Strahl, dahinter Kreuzchen. Strahlenrand.

Wir sind hiermit bis an den Ausgang des XV. Jahrh. gelangt. Stralsunds Prägungen nähern sich jetzt denen des Herzogs insofern, als neben die Witten auch Stücke doppelten Wertes, die Schillinge treten. Das Gepräge aber bleibt im Wesentlichen dasselbe, nur werden seit 1503 die Jahreszahlen gebräuchlich.

[Nachfolgend erscheint erstmals das ᙏ, das zuvor als И in "MOnETA" und in "nOMInE" auftrat.]

Schillinge: mit Strahl (ohne Beizeichen). Ra. kurzem Kreuz, mit Beizeichen.
286) ᙏOnET·nOVA SVND 1503 _ Rs. DEVS◦In◦nOᙏInE◦TVO·S' _ Schwerin.

287) ᙏOnE·nOVA·SVnDEnS 1508 _ Rs. ✱)DEVS·In nOᙏInE·TVO·SA im l. O.-W. wieder die Rosette im Halbmond.

_ Berlin.
288) ᙏOnᗺ·nOVA·SVnDᗺnS 1505 _ Rs. ✶DᗺVS In·nOᙏInᗺ·TVO SA, sonst wie vor.
_ Berlin.
289) ᙏOnE·nOVA·SVnD'1506 _ Rs. DEVS·In·nOᙏInE TVO S, im r. O.-W.. Rosette im Halbmond.
_ 1,18 g.
290) ᙏOnET·nOVA SVnD 150Λ _ Rs. ✶DEVS·In·nOᙏInE TVOS, dasselbe Beizeichen im l. U.-W.
_ Berlin.
291) Ebenso, mit ᙏOnET·nOVA·SVnD 1508 _ Rs. DEVS·In·nOᙏInE·TVO·S·
_ Berlin
292) Ebenso, aber 1509. _ Rs. DEVS In·nOᙏInE·TVO· die Rosette und Halbmond im l. O.-W..
_ Berlin.
293) ᙏOnE·nOVA·SVnDE 1511 _ Rs. (✱DEVS·In·nOᙏInE·TVO, dasselbe Beizeichen im r. O.-W.
294) ᙏOnET nOVA·SVnD 151Z. _ Rs. DEVS·In·nOᙏInE·TVO·S' Röschen im l. U.-W. _ Schwerin
295) ᙏOnET·nOVA SVnD 1513 _ Rs. ✱DEVS·In·nOᙏInE·TVO, sonst wie vor. _ Schwerin

296) ᙏOnETA◦nOVA◦SVnD 1513 _ Rs. +DEVS◦In◦nOᙏInE◦TVO .., im l. U.-W. ein Herz.

[Nachfolgend erscheint erstmals das M für ᙏ oder И.]
297) ◦MONETA◦NOVA◦SVnD 15ZZ _ Rs. ✱DEVS⦂IN NOMINE⦂TVO an jedem Ende des Kreuzes ein Ringel. _ Schwerin.

Ohne nähere Beschreibung wird auch ein Schilling von 1524, Bl.f.Mzkde. II 213 erwähnt.

Die halben Schillinge (Witten) haben das Gepräge der ganzen: Strahl (ohne Beizeichen). Rs. das Kreuz, meistens mit Beizeichen.

Obenan stehen die beiden folgenden ohne Jahreszahl.
_ 0,75 g. 0,82 g.
298) VS·AVOn·ATDnOᙏ _ Rs. VTDnIᙏOnISVDE Kreuzchen im r. O.-W.

Bemerkenswert wegen der rückläufigen Umschriften, deren grosse Buchstaben trotz ihrer Plumpheit noch eine gewisse Verwandtschaft mit den Witten zeigen, während auf den nachstehenden, sowie auf obigen ganzen Schillingen ein anderer neuerer Schriftcharakter wahrnehmbar ist.
_ 0,7 g.
299) ✱)ᙏOnᗺTA✶nOVA✶SVnDᗺnSIS _ Rs. ✱)DᗺVS·In·nOᙏInᗺ·TVO·SAL, im r. O.-W. ein Stern.

Das Münzzeichen (Rosette in Halbmond) verbindet dies Stück mit den Schillingen von 1504-1511.

Der älteste 1/2 Schilling mit Jahreszahl wäre der von 1501, von Köhne N. B. 545 erwähnt aber nicht beschrieben, die Lesung wird bestätigt v. Sallet VIII 193.
_ Berlin.
300) ✱)ᙏOnᗺT nOVA·SVnDᗺnS·150ጸ _ Rs. ✱)DᗺVS·In·nOᙏInᗺ·TVO·SA, im l. U.-W. ein Stern.
_ Berlin.
301) ᙏOnᗺ·nOVA·SVnDᗺnSI·1505 _ Rs. ✶DᗺVS In·nOᙏInᗺ·TVO· im l. O.-W. ein Röschen.
_ Berlin.
302) ᙏOnᗺT·nOVA·SVn 1506 _ Rs. (✱ DᗺVS·In·nOᙏInᗺ·TV· im l. O.-W. ein Stern.

303) ᙏOnᗺT·nOVA SVn 150Λ _ Rs. DᗺVS·In·nOᙏInᗺ·TVO (das Kreuz ohne Beizeichen)
_ Berlin.
304) ᙏOnᗺT·nOVA·SVn·1508 _ Rs. ✶DᗺVS In·nOᙏIn·TVO, Stern im l. O.-W.
_ Berlin.
305) ᙏOnᗺ·nOA·SVnD 1509 _ Rs. ✶DᗺVS In nOᙏInᗺ TVO
_ Berlin.
306) ᙏOnᗺT·nOVA·SVn 1511 _ Rs. DᗺVS·In·nOᙏINᗺ·TV, im l. O.-W. ein Röschen.
307) ᙏOnᗺ·nOVA·SVnD 151Z _ Rs. DᗺVS In nOᙏInᗺ TVO, das Röschen im l. U.-W. _ Schwerin.
_ 0,6 g.
308) ᙏOnᗺT·nOVA·SVn 1513 _ Rs. (+?)DᗺVS In nOᙏInᗺ·TVO (das Kreuz ohne Beizeichen)

Nach mehrjährigem Zwischenraum folgt nachstehender unedierter Halbschilling vom Gepräge des obigen ganzen von 1522 und nach Köhne aus derselben Zeit mit ihm:
309) ◦MONETA NOVA SVN' _ Rs. DEVS IN NOMINE·TV

Die nächsten Gepräge, von 1538, fallen schon über unsere Zeitgrenze hinaus.

Zum Schluss die Bemerkung, dass in Pogge's Sammlung sich ein Stael (piedfort) 9/16 Lot schwer befindet, meines Wissens vom Schillingsgepräge und zwar folgendem:
✱)ᙏOnETA·nOVA·SVnDRnSI Strahl _ Rs. ✱)DEVS·In nOᙏInE·TVO·SAL Kreuz mit *) im l. U.-W.


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