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Die Halberstädter Münzen der neueren Zeit

Verfasser: Zolldirektor i.R. Otto Tornau
Städtisches Museums zu Halberstadt, 1929. - 19 Seiten, 4 Taf.

      Einleitung
1.   Gepräge mit Bezug auf Albrecht von Brandenburg
2.   Kapitelmünzen 1507-50 & 1614-31
3.   Gemeinschaftsmünzen 1622-23, 1633-34, 1691
4.   Stadtmünzen 1622-23, 1633-34 und 1663
5.   Landesmünzen 1651-61 und 1679-80
Anhang   Bekannte Münzmeister
Anhang   Literatur


Einleitung

Die Grenzen zwischen Mittelalter und Neuzeit ist für die Münzkunde nicht scharf zu ziehen. Das Entscheidende ist nicht wie in der politischen Geschichte in der Entdeckung der neuen Welt oder etwa in der Reformation, sondern vielmehr in dem Auftreten größerer Silbermünzen, dem eine Ähnlichkeit erstrebenden und meist erreichenden Bildnis des Münzherrn (daher meistens Profilbildnisse) und in dem Verschwinden der mittelalterlichen Schrift zu suchen. Diese Kennzeichen treten in dem einen Lande etwas früher auf als in dem anderen. Im allgemeinen wird man als Grenze beider Zeitalter das Jahr 1500 oder für Deutschland etwa 1524 annehmen können.

Im ersten Jahre finden wir den Taler bereits in Tirol, Lothringen, Hessen, Sachsen und der Schweiz, Ungarn und Spanien. In Deutschland wird er allerdings erst häufiger durch die Prägung der sächsischen Fürsten und der Grafen Schlick, die die reiche Ausbeute des Bergwerks Joachimsthal in Böhmen in dieser Münze ausprägten. Damals kam auch für die ursprüngliche Bezeichnung "Guldengroschen" (weil er einen rheinischen Gulden galt) der Name "Joachimsthaler", abgekürzt "Taler" auf. Da die Taler 1 Unze = 2 Lot wogen, findet man für sie auch den Ausdruck "Unciales".

Die reichliche Talerprägung, die durch die gewaltige Silbergewinnung in Amerika sowie auch in den Tiroler, sächsischen, mansfeldischen und Harzer Bergwerken hervorgerufen wurde, bewirkte in unserem Vaterland den Übergang von der Gold- zur Silberwährung, die bis in unsere Zeit gedauert hat.

Der alte Taler zählte 24 Groschen oder 72 Kreuzer. Der Reichsapfel auf der Brust des Reichsadlers, der zu folge der Münzordnung von 1551 die Rückseite einnehmen sollte, gibt durch die Zahl 72 oder 60 den Wert an. Außer den Teilstücken (Halb- und Viertel- oder Ortstalern) wurden auch 1½ und Doppeltaler teils mit besonderem, teils mit dem Stempel des einfachen Talers geschlagen, nicht minder aber auch größere Vielfache (3 und 4 Taler), ja bis zu 10 Talern. Diese Prägungen lassen so recht die Freude unserer Vorfahren an diesen großen Silbermünzen erkennen, die sich außerdem durchweg durch geschmackvollen und schönen Stempelschnitt auszeichneten. Viele von ihnen können als wahre Kleinoder der Prägekunst bezeichnet werden.

Was nun das Stift Halberstadt anlangt, so erscheint es zweckmäßig, die Ausführungen über die neueren Münzen mit dem Anfange des 16. Jahrhunderts zu beginnen, da aus dieser Zeit die ersten uns bekannten Halberstädter Vollmünzen stammen.

Zu Anfang des 16. Jahrhunderts besaßen das Münzrecht in Halberstadt das Domkapitel und die Stadt Halberstadt gemeinsam. Eine diesen beiden Münzberechtigten über das Münzregal erteilte besondere kaiserliche Genehmigung ist nicht bekannt und wohl auch nicht erteilt. Das Münzrecht der Domkapitels und der Stadt ist vielmehr auf den Vertrag zurückzuführen, den in seiner Geldnot, und um seinem Hochstifte eine bessere kursierende und guthaltige Münze zu verschaffen, der Halberstädter Bischof Ludwig, Markgraf von Meißen, im Jahre 1363 unter Einwilligung des Domkapitels und der Landstände des Hochstiftes mit ersterem und dem Rate und Bürgerschaft der Stadt Halberstadt dahin abgeschlossen hatte, daß er sich für sich und seine Nachfolger des dem Hochstifte von den sächsischen Kaiser verliehenen Münzrechts begab und es an beide Teile gemeinsam abtrat. Die Bestimmungen dieses Vertrages sind auch von den Nachfolgern Ludwigs eingehalten, denn es sind von ihnen bis zum Anfange des 16. Jahrhunderts Halberstädter Gepräge nicht vorhanden.

Ob das Domkapitel die ihm und der Stadt Halberstadt in dem Vertrage überlassene Münzgerechtsame nur gemeinschaftlich mit der Stadt oder auch für sich allein ausüben sollte, geht aus der Urkunde nicht ganz klar hervor. In seinen "Kapitel- und Sedisvacanzmünzen der deutschen Erz-, Hoch- und unmittelbaren Reichsstifte" vertritt Zepernick die Ansicht, daß jeder der beiden Berechtigten gleichen Anteil und gleiche Befugnisse an dem abgetretenen Münzrecht haben sollte und beide es sowohl gemeinschaftlich als auch jeder für sich allein ausüben durfte. Der letzten Ansicht vermag ich auf Grund meines Studiums der Akten nicht beizupflichten. Ich bin vielmehr der Meinung, daß in dem Vertrage von 1363 das stiftliche Münzrecht mit Vorbedacht an beide Teile zur gemeinsamen Ausübung abgetreten ist, damit durch gegenseitige Kontrolle für die Zukunft eine Münzmißwirtschaft ein für allemal verhindert würde.

Diese Absicht schließt nicht aus, daß, wie es beim Bestehen zweier Münzen in Halberstadt - einer domkapitularischen und einer städtischen - auch nachher tatsächlich der Fall gewesen ist, die eine der beiden münzberechtigten Körperschaften bei den im Einvernehmen mit dem anderen Teil vorgenommenen einzelnen Münzungen der ausführende Teil gewesen und als solcher sich überwiegend seines Hoheitszeichens (Wappen) allein auf den Münzen bedient hat, während der andere Teil nur stillschweigender Teilhaber an der Münzung und als solcher am Gewinn und Verlust derselben beteiligt gewesen ist.

Mit dieser Auffassung stimmt auch der Inhalt des im hiesigen Stadtarchiv vorhandenen Vertrags überein, den Bischof Heinrich Julius 1584 mit der Stadt Halberstadt abgeschlossen hat und in dem es wörtlich heißt, daß die Stadt mit dem Domkapitel die Regalia des Münzens haben solle. Diese vertragliche Bindung der beiden münzberechtigten Teile hat aber anscheinend nicht verhindert, daß schließlich jeder Teil das Münzrecht für sich alleine ausgeübt hat, wenigstens scheint dies in Ansehung der zuletzt von der Stadt ausgegangenen Prägungen der Fall gewesen zu sein.

Zu Anfang des 16. Jahrhunderts bestand im Stift Halberstadt ein großer Mangel an einheimischer Münze, weshalb sowohl Bischof Ernst II., Herzog von Sachsen (1480-1513), als auch der Administrator, Kardinal Albrecht von Brandenburg (1513-1545) sich in mehreren Verordnungen mit der Abstellung dieses Mangels durch Zulassung guthaltiger fremder Münzen und Wiederaufrichtung und Erhaltung der staatlichen Münze in Halberstadt beschäftigten. Nach einer nur unbedeutenden Münzung im Jahre 1507 setzte denn auch kurz vor dem Jahre 1519 eine starke Ausprägung neuzeitlicher Halberstädter Münzen in Halberstadt ein, die mit wiederholten, bald kürzeren, bald längeren Unterbrechungen im mehr oder minder großem Umfange bis zum Jahre 1691 gewährt hat.

Aus der Zeit vom Beginn des 16. Jahrhunderts bis Ende des 17. Jahrhunderts, also auch noch aus der Zeit nach dem Anfalle des Fürstentums Halberstadt an Brandenburg, finden wir in Stift und Stadt, bzw. Fürstentum Halberstadt folgende Arten von Geprägen vor:
• 1. _ Gepräge mit Namen, Titel und Wappen des Administrators, Kardinalerzbischofs Albrecht von Brandenburg, aus der Zeit seiner Regierung in Halberstadt.
• 2. _ Gepräge mit dem Wappen des Stifts aus der Zeit von 1507 bis 1550 und von 1614 bis 1631 (sog. Kapitelmünzen).
• 3. _ Gepräge mit dem Wappen des Stifts und der Stadt Halberstadt aus den Jahren 1622 und 1623 sowie 1691 (sog. Gemeinschaftsmünzen).
• 4. _ Gepräge mit dem Wappen der Stadt Halberstadt alleine aus den Jahren 1622, 1623, 1633, 1634 und 1663 (sog. Stadtmünzen) und
• 5. _ Gepräge mit dem Brustbild des Großen Kurfürsten als Landesherrn bzw. mit dem brandenburgischen Wappen aus den Jahren 1651 bis 1661 und 1679 bis 1680.

Außerdem sind von der Stadt Halberstadt eine grössere Anzahl städtischer Zeichen und Marken aus unedlem Metal zu gemeinnützigen Zwecken aus dem 15., 16. und 17. Jahrhundert vorhanden.


1.   Gepräge mit Bezug auf Albrecht von Brandenburg

Wie schon gesehen, waren nach dem Vertrag von 1363 die Bischöfe in Halberstadt zur Ausmünzung nicht mehr befugt, und dürfen wir deshalb für die Folgezeit bischöfliche Halberstädter Münzen nicht mehr erwarten. Umsomehr muß es auffallen, daß wir unter den aus der Regierungszeit des Administrators, Kardinal Albrecht stammenden Halberstädter Geprägen neben solchen mit dem Stiftsschild auch solche finden, die nicht bloß des Landesherrn Wappen, sondern auch seinen Namen und Titel tragen. Er sind dies:
1) Breitgroschen aus den Jahren 1519-26 und ohne Jz.,
2) Taler aus den Jahren 1524-45 und ohne Jz.,
3) Halbtaler aus den Jahren 1525-45 und ohne Jz. und
4) Vierteltaler (Ortstaler) aus den Jahren 1544 und ohne Jz.

Daß trotz des Wappens, Namens und Titels des Administrators diese Gepräge landesherrliche, d. h. bischöfliche sind, haben schon Zepernick und von Mülverstedt mit Recht bezweifelt. Ersterer hat schon in den Ergänzungen und Berichtigungen zu seinen "Kapitels- und Sedisvacanzmünzen" und nach ihm letzterer in seinem Aufsatz "die Halberstädter Groschen des Kardinals Albrecht" (Harzzeitschrift 1874 S.386-407) unterstellt, daß diese Gepräge nicht von Albrecht selbst, sondern vom Domkapitel und der Stadt Halberstadt ausgegangen seien und somit Gemeinschaftsmünzen dieser letzteren darstellten. Beide Stützen sich dabei u. a. auf eine Urkunde Albrechts aus dem Jahre 1525, in der er bekundet, daß, nachdem Domkapitel und Rat der Stadt Halberstadt die Münzen laut der von seinen Vorfahren gefertigten Briefe gebraucht und auf Groschen, die sie jetzt prägten, seinen, des Kardinals Wappen und Schild haben schlagen lassen, dieses ihnen an ihrer Münzgerechtigkeit und Gebrauch derselben nicht zum Nachteil und Präjudiz gereichen solle.

Dass in der Tat nicht nur die fraglichen Breitgroschen, sondern auch die gröberen Stücke (Taler usw.) nicht vom Kardinal selbst, sondern offenbar mit seinem Einverständnis vom Domkapitel und Rat der Stadt geschlagen sind, habe ich aus den im Magdeburger Staatsarchiv befindlichen Münzakten des Stifts Halberstadt mit einiger Sicherheit feststellen können. Aus diesen, übrigens recht dürftigen Akten geht klar hervor, daß beide Körperschaften die Münzmeister bestellt, im einzigen Falle das zum Münzen erforderliche Silber geliefert, die Ausprägung in ihren Münzen vorgenommen und daß die Münzmeister dem Domkapitel Abrechnung über Ausmünzungen vorgelegt haben.

Von den Breitgroschen, von denen 88 Stück auf die Mark gehen und die Mark 8 Lot weniger 5 Gramm(!) Silber halten sollte, sind die ohne Jahreszahl die ältesten. Mit ihrer Ausmünzung wird kurz vor dem Jahre 1519 begonnen sein, endgültig eingestellt ist sie schon 1526. Nach den auf uns überkommenen überaus zahlreichen verschiedenen Stempeln - das Museum besitzt davon allein 44 - muß die Ausmünzung an Breitgroschen in diesen Jahren eine sehr ausgiebige gewesen sein. Abgesehen von einem Stück mit dem Brustbild des Kardinals, weisen alle übrigen Breitgroschen auf der Vorderseite unten dem Kardinalshut den Halberstädter Stiftsschild zwischen den kleineren Schilden von Magdeburg (links), Mainz (rechts) und Brandenburg (unten), auf der Rückseite den stehenden Stiftsheiligen (St. Stephanus) mit Palmzweig und Buch mit Steinen auf (Abb.1). Die Umschriften zeigen bei den ältesten Stücken noch gotische, bei den übrigen lateinische Schrift.


Abb.1 :   Breitgroschen o.J. (um 1519)   Ø 25 mm

Die Taler, die in der Mark 14 Lot 6 Grän Silber halten und von denen 8 auf die rohe oder 9 auf die feine Mark gehen sollten und deren Prägung sich auf die Jahre 1524 bis 1527 und 1536 bis 1545 erstreckte, führen auf der Vorderseite unter dem Kardinalshut das 4 feldige Wappen der Administrators (1. Brandenburg, 2. Pommern, 3. Nürnberg, 4. Hohenzollern) mit den geistlichen Mittelschilden von Mainz (links), Halberstadt (rechts) und Magdeburg (unten) und auf der Rückseite den stehenden Stiftsheiligen mit Palmzweig und den drei Steinen. Die Umschrift nach unterscheidet man Spruchtaler, die den Wahlspruch des Kardinals aufweisen und recht selten sind und die anderen Taler, die anstelle des Spruches den Namen und Titel des Kardinals tragen (Abb.2). Die letztere Art kommt in vielen Stempelverschiedenheiten und noch ziemlich häufig vor.


Abb. 2 :   Taler 1541   Ø 37 mm

Seltener sind die halben Taler (Abb.3) und die Vierteltaler, die nur in wenigen Jahren geschlagen sind. Beide Sorten zeigen die gleichen Darstellungen und Umschriften wie die ganzen Taler.


Abb. 3 :   Halbtaler 1538   Ø 33 mm

Hierher gehört schließlich noch ein recht selten vorkommender, kleine Hohlpfennig ohne Jahreszahl mit dem Brustbild des Stiftsheiligen im linken und dem brandenburgischen Adler im rechten Schild (Abb.4).


Abb. 4 : Hohlpfennig o. J. (Anf. 16. Jh.) BBB 45.24   Ø 14 mm


2.   Kapitelmünzen 1507-50 & 1614-31.

Kapitelmünzen 1507-50

Die Gepräge mit dem Stiftswappen sind in Halberstadt sowohl von Domkapitel allein (sogen. Domkapitelmünzen) als auch im geringeren Maße von diesem zusammen mit der Stadt (sog. Gemeinschaftsmünzen) geschlagen. Auf der ersteren Art finden wir das Stiftswappen allein, auf der letzteren in der Regel sowohl dieses als auch das Stadtwappen vor. Das Stiftswappen besteht in einem längsgeteilten Schilde, dessen beide Felder silbern und rot sind. Das Helmkleinod ist ein Hut mit spitzem Kopfe und mit Hermelin aufgeschlagen, worauf ein Pfauerwedel steht. Das Stadtwappen gleicht im Schild und Helm dem Stiftswappen, unterscheidet sich von diesem aber durch den nicht über die ganze Schildbreite reichenden, schräg gelegten, schwarzen Doppelhaken (Mauer- oder Herdhaken, fälschlich "Wolfsangel" genannt) und die beiden Fähnchen neben dem Hut.

Die Rückseite der Münze zeigt fast durchweg das Bild des Stiftsheiligen in der Amtskleidung eines Diakonen der römischen Kirche mit Palmzweig und Buch, auf dem drei Steine liegen.

Schon vor Beginn des 16. Jahrhunderts gab es in Halberstadt zwei Münzen. Das Gebäude der einen, das auf domstiftischen Grund und Boden gelegen und in der Folge in eine Domherrnkurie umgewandelt war, hieß noch viele Jahre hindurch die alte Münze. Das andere Münzgebäude lag dem Rathaus schräg gegenüber, und führt die hinter ihm laufende Straße noch heute die Bezeichnung "Hinter der Münze". Diese letztere Münze war städtisches, die erstere stiftisches Eigentum.


Abb.5 :   Schilling 1507 (solidus)   Ø 25 mm

Die Gepräge des 16. Jahrhunderts mit dem Stiftsschild (sog. Domkapitelmünzen) beginnen mit dem Schilling von 1507, dessen Ausmünzung in keinem großen Umfang erfolgt sein kann, denn es sind nur wenige Stücke davon bekannt (Abb.5). Ein solcher Schilling (solidus) sollte 12 halberstädtische Pfennige, 18 Schillinge eine Mark halberstädtischer Währung und 20 ein Pfund halten.

Es folgen die außerordentlich seltenen Groschen von 1519 und 1522, die ebenso wie der Schilling auf der Vorderseite das behelmte Stiftswappen und auf der Rückseite den Stiftsheiligen zeigen und von denen das Museum leider kein Stück besitzt; sodann die noch zahlreich anzutreffenden Hohlpfennige aus den Jahren 1519 bis 1523 und ohne Jahresangabe, die im glatten Wulstrand das Schild mit dem Brustbild des Heiligen und das Stiftsschild nebeneinander, darüber ein Kreuzchen mit oder ohne Jahreszahl daneben, aufweisen (Abb.6). Von diesen Hohlpfennigen gibt es auch sehr seltene Hälblinge ohne Jahreszahl (Abb.7).


Abb.6 :   Hohlpfennig 1519   Ø 17 mm       Abb.7 :   Hälbling o. J.   Ø 15 mm


Abb. 8 :   Groschen 1549   Ø 22 mm

Nach jahrelanger Pause finden wir Groschen von gleichem Typ wie vorher aus den Jahren 1540, 1549 und 1550 (Abb.8), die nicht häufig vorkommen und ebenso wie die Kortlinge (Halbgroschen) aus den Jahren 1534 bis 1546 von ähnlichem Typ (Abb.9) einen feinen Stempelschnitt vermissen lassen. Die Körtlinge kommen noch recht oft vor und müssen in großen Mengen geschlagen sein. Eine Ausnahme vom gewöhnlichen Typ zeigt ein seltener Körtling von 1537 (Abb.10), der das unbehelmte Stiftsschild führt.


Abb. 9 :   Körtling 1537 (Halbgroschen)   BBB 45.12.   Ø 20 mm
MON⎊NOV - HALBERS   //   S⎊STEF⎊ - P⎊MART⎊ (3 - 7)


Abb. 10 :   Körtling 1537 mit unbehelmten Wappen   Ø 20 mm

Über das Halberstädter Münzwesen aus der Zeit von 1550 bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts liegen nur äußerst dürftige Nachrichten vor, wie denn auch halberstädtische Gepräge aus diesem ganzen Zeitraume nicht bekannt und wohl auch nicht geschlagen sind.

Kapitelmünzen 1614-31

Die Gepräge des 17. Jahrhunderts mit dem Stiftsschild (sog. Domkapitelmünzen) stammen aus den Jahren 1614 bis 1631, also aus einer Zeit, wo die postulierten, unmündigen Prinzen Heinrich Karl, Rudolf und Christian von Braunschweig, ferner Christian Wilhelm von Brandenburg und Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich den geistlichen Stuhl innehatten. In dem fraglichen Zeitraum sind vom Domkapitel vermöge des ihm und der Stadt abgetretenen Münzrechts, wohl unter stiller Beteiligung der Stadt Halberstadt, ausgemünzt:
1. Goldgulden und Goldabschläge von Talern, Halb- und Vierteltalern, 2. dreifache Taler, 3. Doppeltaler, 4. einfache Taler, 5. halbe Taler, 6. Viertel- oder Ortstaler, 7. halbe Ortstaler, 8. Groschen und 9. Dreier. Und zwar in Anlehnung der Groschen von 1614 bis 1618 und der Taler von 1629 in einer so großen Anzahl von verschiedenen Stempeln, daß man vermuten muß, ein Teil dieser vielen Stempel sei erst zu einer späteren Zeit geschlagen, als die darauf befindliche Jahreszahl ausweist. Diese Vermutung gewinnt an Wahrscheinlichkeit durch den auffälligen Umstand, daß wir aus den Jahren 1632 bis 1690 keine Kapitelmünzen mehr haben.

Die Ausprägung der zahlreichen Groschen des Domkapitels aus den Jahren 1614 bis 1619 ist größtenteils durch den im Mai 1614 bestellten Münzmeister Henning Schreiber aus Goslar erfolgt, dessen Anfangsbuchstaben H - S wir auf einem Teil der Stücke finden. Diese Groschen (1 Groschen = 1/24 Taler) haben ebenso wie die selteneren Groschen von 1622 und 1628 auf der Vorderseite das behelmte Wappen und auf der Rückseite den Reichsapfel mit der Wertzahl 24 (Abb.11) bzw. in Ansehung des Stückes von 1628 mit der offenbar verstellten Wertzahl 42. Groschen sind auch in Klippenform, d. h. in viereckiger Form (meist wohl als Münzproben) geschlagen, doch sind diese Klippen sehr selten.


Abb. 11 :   Groschen 1618   Ø 19 mm

Abb. 12 :   Dreier 1622   Ø 17 mm

Dreier von ähnlichem Typ wie die Groschen, aber mit der Wertzahl 3 im Reichsapfel, kommen nur aus den Jahren 1622 und 1623 vor (Abb.12). Sie sind geringhaltig ausgeprägt, aber keine eigentlichen Kippermünzen. Solche sind in und für Halberstadt anscheinend überhaupt nicht geschlagen, denn die Münze daselbst ist im Jahr 1619 nur noch kurze Zeit im Betrieb gewesen und hat in den eigentlichen Kipperjahren 1620 und 1621 wohl gänzlich stillgestanden, jedenfalls kennen wir keine Halberstädischen Gepräge aus diesen beiden Jahren.

Dagegen waren Stift und Stadt Halberstadt im Jahr 1622 von einer unglaublichen Menge nicht bloß leichten und schlechter, sondern auch falscher Münzen aller Herren Länder überschwemmt. Obwohl damals im Halberstädischen große Mengen solchen leichten und falschen Geldes von den Behörden konfisziert und beschlagnahmt wurden, setzten die Kipper in der Umgegend ihr Unwesen fort, sodaß damals wegen der Münzkalamitäten und der dadurch hervorgerufenen großen Teuerung in der Stadt Halberstadt Unruhen ausbrachen, die zu Plünderungen führten und auch noch die folgenden Jahre hindurch fortdauerten.

Um das Stift mit guter Münze zu versorgen, nahm dann Anfang 1622 das Domkapitel den Henning Schreiber von neuem als Münzmeister an, der in Halberstadt bis zum Jahr 1626 prägte und auch die ersten Taler des Domkapitels schlug. Ihm folgte von 1628 bis 1631 der Münzmeister Christoph Ziegenhorn, dessen Anfangsbuchstaben C - Z wir auf den Talern usw. aus diesen Jahren finden.

Goldgulden des Domkapitels im Wert von 3/4 Dukaten kennen wir aus den Jahren 1615, 1616 und 1628-31. Sie führen auf der Vorderseite das behelmte Stiftswappen und auf der Rückseite den stehenden Heiligen mit Palmzweig und Buch (Abb.13) und sind sehr selten, im Museum jedoch durch mehrere Stücke vertreten.


Abb. 13 :   Goldgulden 1629   BBB 45.37var   Ø 22 mm


Abb. 14 :   Doppeltaler 1631   BBB 45.49; Dav,5350   Ø 44 mm

Im Jahr 1623 setzte die Talerprägung des Domkapitels ein und währte mit geringer Unterbrechung bis zum Jahr 1631. In diesem Zeitraum, besonders aber im Jahr 1629, hat eine starke Ausmünzung von Talern stattgefunden. Geprägt wurden auch dreifache und doppelte Taler, aber nur in einzelnen Jahren und in geringer Menge, denn sie sind sehr selten. Das Museum besitzt einen Doppeltaler von 1631 (Abb.14). Auch auf viereckige Schrötlinge geschlagene Talerklippen sind von äußerster Seltenheit. Dagegen sind halbe Taler aus den Jahren 1625, 1628-31 und o. J. sowie Viertel- oder Ortstaler aus den Jahren 1625, 1628/29 und 1631 schon öfters anzutreffen, wenngleich sie auch nicht häufig vorkommen.

Alle diese größeren Stücke sind von recht ansprechendem, gefälligen Stempelschnitt. Sie führen auf der Vorderseite das behelmte (oder auch unbehelmte) Stiftswappen meist in reich verziertem ovalen Schild und mit reichem Helmschmuck, auf der Rückseite den Stiftsheiligen in ganzer Figur und seine gewöhnlichen Beigaben. Die Abbildungen 15/18 zeigen uns je einen Ganzen-, Viertel- und Ortstaler, sowie den seltenen halben Ortstaler von 1625.

Von einzelnen Talern, Halb- und Vierteltalern sind auch Goldabschläge geschlagen. Diese Abschläge waren nicht für den eigentlichen Verkehr bestimmt, sondern wurden bei besonderen Gelegenheiten fürstlichen und anderen hervorragenden Personen als Geschenk verehrt. Unser Museum besitzt von diesen seltenen und kostbaren Stücken je einen Goldabschlag vom Taler 1631, halben Taler 1628 und Vierteltaler 1631 im Münzwert von etwa 4, 3 bzw. 1½ Dukaten.


3.   Gemeinschaftsmünzen 1622-23, 1633-34, 1691.

Abb. 19 :   Hohlpfennig 1519   Ø 17 mm

Abgesehen von einem seltenen gemeinschaftlichen Hohlpfennig von 1519 mit dem Stadtschild neben dem Schild mit dem Heiligenbrustbild (Abb.19), beginnen die Gepräge mit dem Wappen des Stiftes und der Stadt (sog. Gemeinschaftsmünzen) erst im Jahr 1622, um schon im Jahr darauf für einen langen Zeitraum aufzuhören. In beiden Jahren sind - wohl ebenfalls von Henning Schlüter - gemeinschaftliche Groschen und Dreier geschlagen und zwar, offenbar unter dem Zwang der Verhältnisse der ausgehenden Kipperzeit, im großen Umfang und z. T. wohl etwas geringhaltig.


Abb. 20 :   Groschen 16Z?   Ø 22 mm

Die Groschen (Abb.20) zeigen auf der Vorderseite das behelmte Stiftswappen und auf der Rückseite das unbehelmte Stadtwappen unter dem Reichsapfel mit 24, die Dreier auf der Vorderseite das Hüftbild des Heiligen über dem Stifts- oder auch Stadtschild oder das behelmte Stiftsschild allein und auf der Rückseite das Stadtschild unterm Reichsapfel (Abb.21) oder über einer 3 im Oval oder das behelmte Stadt- oder Stiftswappen allein.


Abb. 21 :   Dreier 1622   Ø 17 mm

Nach langer Zwischenpause folgt als letzte Gemeinschaftsmünze der Taler von 1691 mit behelmtem Stadtwappen und Stiftsheiligen. Im Jahr 1690 waren Domkapitel und Rat gemeinsam beim Kurfürsten in Berlin um die Erlaubnis eingekommen, zur Aufrechterhaltung ihrer Gerechtsame einige Münzen prägen zu dürfen. Dieses Gesuch wurde 1691 genehmigt und, weil die Münze in Halberstadt inzwischen eingezogen war, der Münzmeister Sehlen in Magdeburg beauftragt, 200 Mark Silber für Halberstadt auszuprägen. Er verfertigte den schönen Taler von 1691 (Abb.22). Auffallend an diesem Gemeinschaftstaler ist, daß er das Stadt- und nicht das Stiftswappen trägt und das C in der Umschrift der Vorderseite sowohl als CAPITVLI als auch als CIVITATIS gelesen werden kann.


Abb. 22 :   Taler 1691   Ø 44 mm

In den Jahren 1719 und 1740 ist dann nochmals vom Domkapitel und der Stadt versucht worden, von Berlin die Erlaubnis zum Schlagen von halberstädtischen Münzen zu erlangen. Welcher Bescheid auf diese Gesuche erfolgt ist, war aus den Akten nicht zu ersehen. Jedenfalls aber ist es in diesen Fällen zu keinen Ausprägungen mehr gekommen.


4.   Stadtmünzen 1622-23, 1633-34 und 1663

Die Stadt Halberstadt, deren Münzgerechtigkeit ebenfalls auf den Vertrag von 1363 zurückzuführen ist, hielt und besoldete schon im späten Mittelalter einen Münzmeister (muntemester oder tekenmester). Zwei Mitglieder des Rates der Stadt, die Münzherren (muntehern) führten die Aufsicht über die Münze und warnten die Bürger vor falschem Geld. Ob im 14. und 15. Jahrhundert die Stadt etwa selbständig und für sich allein Münzen hat schlagen lassen oder nur in Gemeinschaft mit dem Domkapitel gemünzt hat, ist nicht sicher überliefert. Doch ist letztere Art der Ausübung des Münzrechts die wahrscheinliche, zumal uns aus jener Zeit keine als solche kenntliche Stadtmünzen bekannt sind.

Über die Münztätigkeit der Stadt vom Anfang des 16. Jahrhunderts an geben die im Staatsarchiv zu Magdeburg befindlichen Akten über das Münzwesen des Hochstifts Halberstadt keine irgendwie bestimmte oder unmittelbare Nachricht. Da auch im städtischen Archiv eigentliche Münzakten nicht mehr vorhanden sind, so sind wir bei der Forschung in der Hauptsache auf die Münzen selbst angewiesen. Dabei ist festzustellen, daß uns städtische Gepräge aus der Zeit vor Anfang des 17. Jahrhunderts nicht überkommen sind.

Die auffällige Tatsache, daß die Stadt Halberstadt so lange Jahre hindurch keinen erkennbaren selbständigen Gebrauch von ihrem Münzrecht gemacht, lässt erkennen, daß der Rat der Stadt den Vertrag von 1363 offenbar dahin angelegt hat, daß die Stadt nur berechtigt sei, in Gemeinschaft mit dem Domkapitel das Münzrecht auszuüben. Nur bei einer solchen Annahme läßt sich auch erklären, daß die Stadt im 16. und z. T. noch im 17. Jahrhundert zwar nicht ausübender Teil, aber doch stille Teilhaberin am Gewinn und Verlust der Ausmünzungen durch das Domkapitel gewesen ist.

Auf eine solche Teilhaberschaft deutet endlich auch der Umstand hin, daß wir aus denselben Jahren andere als städtische Münzen haben, die am Schluss der Umschrift der Rückseite das unterscheidende Stadtzeichen, den Doppelhaken, in Form zweier gekreuzter Mauer- oder Herdhaken zeigen, und solche Münzen z. T. der gleichen Art, denen dieser gekreuzte Doppelhaken fehlt. Die Anbringung dieses Stadtzeichens kann aber keine andere Bedeutung haben als die, darzutun, daß die Ausmünzung der damit gezeichneten Stücke in der städtischen Münze erfolgt ist, während die gleichzeitigen anderen Stücke in der domkapitularischen Münze geschlagen sind. Denn als einfaches Münzzeichen können die gekreuzten Doppelhaken nicht gut angesprochen werden, weil sie sich einmal nur auf einem Teil der gleichzeitig ausgegangenen Stücke vorfinden und weil sie außerdem nicht nur auf Stücke des 16. Jahrhunderts, sondern auch auf solchen des 17. vorkommen, vom Jahr 1633 ab, in welchem die ersten Taler und Goldgulden mit dem Stadtwappen geprägt sind, aber verschwinden. Bei letzteren Münzen erübrigte sich offenbar die Anbringung des Doppelhakens, weil der darauf befindliche Stadtschild die Prägestelle schon ohne weiteres erkennen ließ.

Eigentliche und alleinige Münzen der Stadt kennen wir nur aus einigen Jahren des dreizehnjährigen Zeitraumes von 1622 bis 1634 und dann aus dem Jahr 1663, ohne indes näheres über den Umfang der einzelnen Ausmünzungen, die Münzbeamten und die Ursachen des wiederholten längeren Stillstehens der Stadtmünze zu wissen.


Abb. 23 :   Groschen 1622, hier als Klippe   25x25 mm


Abb. 24 :   Dreier 1622   Ø 16 mm

Ebenso wie das Domkapitel hat in den Jahren 1622 und 1623 auch die Stadt neben den Gemeinschaftsmünzen Groschen und Dreier allein schlagen lassen. Beide Münzsorten lassen auf der Vorderseite das behelmte Stadtwappen und auf der Rückseite den Reichsapfel mit Wertangabe ersehen (Abb.23/24).


Abb. 25 :   Goldgulden 1633   Ø 22 mm

Abb. 26 :   Taler 1633   Ø 43 mm

Im größeren Umfang sind wohl zum Teil die Ausmünzungen der Jahre 1633 und 1634 erfolgt. Sie erstrecken sich auf die Ausprägung von Goldgulden, Talern, Groschen, Dreiern und einseitigen Pfennigen. Der äußerst seltene Goldgulden von 1633 (Abb.25) zeigt ebenso wie der seltene Taler vom selben Jahr (Abb.26) auf der Vorderseite das behelmte Stadtwappen im verzierten ovalen Schild und auf der Rückseite den Stiftsheiligen, während die Groschen von 1633 und 1634 (Abb.27) und due Dreier von 1633 (Abb.28) von ähnlichem Typ wie die gleichen Stücke von 1622 und 1623 sind. Die recht seltenen einseitigen Pfennige von 1633 und 1634 (Abb.29) tragen den ungehelmten Stadtschild, darüber ein H zwischen der geteilten und bogig gestellten Jahreszahl.


Abb. 27 :   Groschen 1633   Ø 22 mm

Abb. 28 :   Dreier 1633   Ø 16 mm

Abb. 29 :   einseitige Pfennig 1633   Ø 14 mm

Die städtische Ausprägung von 1633, die annehmbar mit Genehmigung des großen Kurfürsten als Landesherrn erfolgt ist, hat sich auf Doppeltaler, 1½fache und einfache Taler erstreckt und offenbar keinen größeren Umfang gehabt, denn die schönen Stücke, namentlich der Doppeltaler und der 1½ Taler sind von großer Seltenheit.

Medaillen sind von der Stadt Halberstadt nicht ausgegangen, dagegen für öffentliche, gemeinnützige Zwecke eine größere Anzahl verschiedener Marken und Zeichen aus Kupfer, Messing, Eisenblech und Blei, die teils in vier- oder dreieckiger, teils in runder oder ovaler Form fast ausschließlich Hohlgepräge von grobem Stempelschnitt sind. Sie zeigen als Haupt- und Nebenbild das Stadtschild oder den charakteristischen Doppelhaken und stammen in der Hauptsache aus dem 15., 16. und 17. Jahrhundert. Sie dienten als Wohlfahrts-, Armen-, Wasser-, Brau- usw. Zeichen bzw. Marken. Wegen Raummangels muß ich mir ein näheres Eingehen auf diese interessanten Stücke hier versagen.


5.   Landesmünzen 1651-61 und 1679-80

Der große Kurfürst, in dessen Besitz 1650 das in ein weltliches Fürstentum umgewandelte Stift Halberstadt übergegangen war, hat es zunächst vermieden, diesem die bestehenden eigenartigen Münzen zu nehmen und die besonderen Münzsorten, die darin als Landesmünze noch im Verkehr waren, abzuschaffen. Diese Abschaffung erfolgte vielmehr erst nach und nach und zwar zunächst in der Weise, daß die von ihm in und für Halberstadt geschlagenen Münzen mit Beizeichnungen versehen wurden, die sie als allgemeine (brandenburgische) Landmünze kennzeichneten. Eine Gleichsetzung des Münzfußes mit dem brandenburgischen war nicht notwendig, weil der bis dahin geltende Münzfuß der Halberstädter Stifts- und Stadtgepräge mit dem brandenburgischen übereinstimmte.

Die Groschen, die der große Kurfürst in den Jahren 1651 bis 1661 in Halberstadt hat schlagen lassen, weisen zwar nicht das Halberstädter Sonderwappen auf, doch enthalten sie in den Umschriften statt des ausführlichen und vollständigen Titels der für die Mark Brandenburg geprägten Groschen nur einen abgekürzten Titel, der in der Regel mit den Buchstaben F.Z.H.V.M. (Fürst zu Halberstadt und Minden) oder wohl auch mit A.F.Z.H. (auch Fürst zu Halberstadt) schließt und sonstige höhere Würden fortläßt. Diese Groschen (Abb.30) sind in großen Mengen geprägt und mit dem Brustbild des Landesherrn und dem brandenburgischen Szepterschild versehen.


Abb. 30 :   Groschen 1657   Ø 21 mm
FRIDrich:WILHelm:Von.GottesGnaden·Markgraf Zu·Brandenburg / Des·Heiligen·Römischen·Reiches·ERZ·Cämmerer·Vund·Churfürst Fürst·Zu·Halberstadt·Vnd·Minden

Abb. 31 :   Groschen 1653   Ø 22 mm

Eine einzige, äußerst selten vorkommende, in Halberstadt geschlagene Münzsorte, die sich als Halberstädter Sondergepräge darstellt, ist ein Groschen von 1653, dessen Vorderseite den Kurbrandenburgischen Adler mit dem Szepterschild auf der Brust und dessen Rückseite im Feld HALBER / STETISCHE / LANDMYN: / 24 trägt (Abb.31).

Von 1662 bis 1678 sind vom Landesherrn in Halberstadt keine Münzen geschlagen. Erst aus dem Jahr 1679 finden wir wieder Halberstädter Gepräge vor und zwar einen im Museum vorhandenen, sehr seltenen Dukaten mit Brustbild und Szepterschild (Abb.32), ferner einen Doppelgroschen und Groschen (Abb.33), beide mit gekröntem, vierfeldigen Wappen und Wertangabe, sowie endlich einen ebenfalls sehr seltenen Taler von 1680 mit geharnischtem Brustbild und behelmtem, grossen Wappen, den das Museum leider noch nicht besitzt.


Abb. 32 :   Dukat 1679   Ø 21 mm

Abb. 33 :   Groschen 1679   Ø 22 mm

Nachdem sie fast 700 Jahre bestanden hatte, wurde die staatliche Münze in Halberstadt 1680 geschlossen. Seitdem haben Ausmünzungen in unserer Stadt nicht mehr stattgefunden.

Zum Abschuss entstand noch der einzige Taler des Großen Kurfürsten, der in Halberstadt geprägt wurde:


Abb. 34 :   Taler 1680, Halberstadt   Dav.6210   Ø 43 mm
DVX·Borussiae·Magdeburgi·Juliaci·C·M·S·P·C·Wandalorum·Silesiae·Crossensis·&·Jaegerndorfius·PRinceps·HALBerstaddensis
mit Signatur LC - S (Lorenz Christoph Schneider, Münzmeister in Halberstadt 1679-80)


Anhang:   Bekannte Münzmeister

Am Schluss meiner Ausführungen möchte ich noch die in oder für Halberstadt tätig gewesenen Münzmeister, deren Namen sich noch haben feststellen lassen, nachstehend aufführen:
1. Veit Reiche, der nach der Aussage seines Sohnes (siehe unter 2) dem Kapitel zu Halberstadt die schon im Till Eulenspiegel erwähnten Stephansgroschen geprägt hat, von denen kein Stück auf uns überkommen ist. Er muß also im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts, mindestens von 1477 ab, als Münzmeister tätig gewesen sein.
2. Ludwig Reiche, Sohn des vorigen, war Münzmeister in Halberstadt bis zum Jahr 1514. Er hat den Schilling von 1507 geschlagen.
3. Bartholomaeus Münther, Bürger zu Halberstadt, wurde 1515 vom Domkapitel und Rat zum Münzmeister auf ein Jahr angenommen und zahlte 50 fl Pacht.
4. Hans Tornau aus Stendal, dessen Münzzeichen ein Türmchen ist, besorgte die Stiftsmünze in den Jahren 1523 und 1536-43 und was in der Zwischenzeit kurfürstlich-brandenburgischer Münzmeister in Stendal. Von ihm rühren eine ganze Anzahl Taler, halbe Taler und Breitgroschen mit dem Namen usw. des Administrators Albrecht her.
5. Valentin Stockheim war Münzmeister in den Jahren 1524 bis 1533. Er erhielt 200 fl. zur Instandsetzung der Münze, wurde aber zahlungsunfähig.
6. Caspar Schreiber war Münzmeister 1534 und wahrscheinlich noch 1535.
7. Henning Schreiber aus Goslar wurde im Mai 1614 auf drei Jahre angestellt. Er hat die vielen Groschen aus den Jahren 1614 bis 1617 geschlagen und muß in letzterem Jahr ausgeschieden sein. Er ist 1622 erneut vom Domkapitel angenommen und bis 1626 in Halberstadt als Münzmeister tätig gewesen.
8. Anton Koburger war im Jahr 1617 eine zeitlang Münzmeister in Halberstadt.
9. u. 10. Hans Simons und Klaus Oppermann sind im Jahr 1618 "zur Fortsetzung einer Münzschmiede in Halberstadt" als Münzmeister und Münzwardein angenommen aber wohl schon 1619 unter Aufgabe ihrer Stellung hier zu den "Kippern" gegangen. Gegen Klaus Oppermann, der gelernter Schneider und Hausbesitzer in Hornburg war, schwebte später eine Untersuchung wegen "Kippens" und eines von ihm begangenen Totschlages.
11. Hans Daßelmann, von Beruf ebenfalls Schneider, war im Jahr 1619 kurze Zeit Münzmeister. Im Jahr 1621 war er wegen Münzfälscherei in Untersuchung.
12. Christoph Ziegenhorn aus Wernigerode war Münzmeister 1628 bis 1631. Er erhielt die Münze ohne Pacht, weil es dem Domkapitel und Rat an Mitteln fehlte.
13. Johann Arnspurg († 1677), von dem nicht bekannt, in welchen Jahren er tätig gewesen ist, hat anscheinend im landesherrlichen (kurfürstlich.) Dienst gestanden.
14. Bastian Hille war kurfürstlicher Münzmeister von 1666 bis 1674 und von 1677 bis 1681.
15. Ludwig Karl Schneider war kurfürstlicher Münzmeister in den Jahren 1679 und 1680.
16. Johann Christoph von Sehlen (Sohlen) hat als Münzmeister in Magdeburg den Halberstädter Taler von 1691 geprägt.


Anhang:   Literatur

1. Dr. K. Fr. Zepernick: Die Kapitels- und Sedisvacanzmünzen und Medaillen der deutschen Erz-, Hoch- und unmittelbaren Reichsstifter. - Halle a.S., 1822.
2. Derselbe: Ergänzungen und Berichtigungen dazu. - Halle a. S., 1825.
3. Derselbe: Nachträge dazu. - Halle a. S., 1834.
4. J. Leitzmann: Kurze Darstellung der Veränderungen des Münzwesens im ehemaligen Bistum Halberstadt. - Numismat.Zeitung 1839, S. 108, 114 und 121.
5. Derselbe: Beschreibungen und Kataloge der Halberstädtischen Stifts- und mit der Stadt gemeinsam geprägten Münzen von Halberstadt von 1458 bis 1691. - Numism.Zeitung 1858, Sp.137ff.
6. Dr. Grote: Die Stadtmünzen von Halberstadt. - Blätter für Münzkunde III. Sp.61-64.
7. von Mülverstedt: Die Münzen der Stadt Halberstadt. - Zeitschrift des Harzvereins 1869, S.100ff.
8. Derselbe: Die Münzen der Stadt Halberstadt, Nachtrag. - Zeitschrift des Harzvereins 1873, S.199ff.
9. Derselbe: Halberstädter Landmünzen. - Zeitschrift des Harzvereins 1873, S.489ff.
10. Derselbe: Auswahl einig. Halberstädt. Stadtmünzen. - Zeitschrift des Harzvereins 1873, S.496ff.
11. Derselbe: Die Halberstädter Groschen d. Kardinals Albrecht, Administrators des Hochstifts Halberstadt. - Zeitschrift des Harzvereins 1874, S.386ff.


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