Anspruchswappen auf Münzen
3. Teil
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Ansprüche auf Jülich-Kleve-Berg
Die Herzogtümer Jülich, Berg und Kleve sowie die Grafschaften Mark und Ravensberg hatten schrittweise durch Erbfall in weiblicher Erbfolge zu einer Personalunion zusammengefunden. Herzog Wilhelm V., der Reiche (1539-92) versuchte zusätzlich Geldern zu gewinnen, scheiterte jedoch an Ks. Karl V. Den Aufstieg der Dynastie beendete Wilhelms geisteskranker Sohn Johann Wilhelm. Bei seinem Tod 1609 erhoben Nachfahren seiner vier Schwestern Erbansprüche. Die lutherischen Fürsten Johann Sigismund von Brandenburg und Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg wollten das Land als Nachfahren der beiden älteren Schwestern gemeinsam regieren. Dagegen wollte Kaiser Rudolf II. das Reichslehen neu vergeben. Es kam zum Jülich-Klevischen Erbfolgestreit (1609-66), mit konfessionellen und internationalen Verwicklungen: Spanien gegen die Niederlande und Frankreich gegen Habsburg. Bereits 1609 bildeten sich die Militärbündnisse des 30-Jährigen Krieges, Union und Liga.
Der Kaiser liess seinen Vetter Erzherzog Leopold V. Jülich besetzten, aber die Söldnertruppen mussten vor der Union kapitulieren. Brandenburg und Pfalz-Neuburg übernahmen die Landesverwaltung und regierten Jülich als "Possedierende" (besitzende) Fürsten. Das Land sollte ungeteilt bleiben, wie bereits 1546 festgelegt worden war.
Die beiden Possedierenden Fürsten gewährten den konfessionell gemischten Untertanen Religionsfreiheit. Gegensätzliche Interventionen Spaniens und der niederländischen Generalstaaten führten 1614 zum Vergleich von Xanten mit der Teilung: Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg - inzwischen aus Kalkül katholisch - erhielt den Süden (Jülich und Berg) und Johann Sigismund von Brandenburg - nun aus Überzeugung Calvinist - übernahm den Norden (Kleve, Mark, Ravensberg). Spätere Verträge (Düsseldorf 1624, Kleve 1666) bestätigten im Wesentlichen den Xantener Vertrag. 1624 wechselte die Herrschaft Ravenstein von Brandenburg nach Pfalz-Neuburg.
Restansprüche von Pfalz-Neuburg
Das Land sollte urprünglich ungeteilt bleiben. Das Haus Pfalz-Neuburg beanspruchte als Erbe das gesamte Land, da Wolfgang Wilhelm der nächste männliche Abkömmling war, obwohl er von der zweiten Tochter Wilhelms abstammte. Pfalz-Neuburg musste schliesslich 1614 das Land mit Brandenburg teilen. Diese Teilung war schon lange besiegelt, der Erbfolgestreit spätestens 1672 endgültig beigelegt, als Pfalz-Neuburg Jahrzehnte später immer noch das gesamte Erbe, also auch den Brandenburger Teil beanspruchte, wie die folgende Münze zeigt.
Johann Wilhelm II. von Pfalz-Neuburg, 1679-1716. Reichstaler 1709, Düsseldorf. Ø 42mm, 29,16g. Noss 841 ; Slg.Köhlmoos 314 ; Dav.2364 Av.: Dei Gratia IOHannes WILHelmus Comes Palatinus Rheni - Sacri Romani Imperii ARCHIDapifer & ELector Rev.: Bavariae Iuliaci Cliviae & Montium Dux PRriceps Meursiae Comes Veldentiae - Sponhemi Marcae & Ravensbergae Dominus In Ravenstein 1709 Regalienschild mit dem Reichsapfel unter der Kurfürstenkrone, Hubertusorden und der Orden vom Goldenen Vlies. Linke Wappen: Bayern, Jülich, Kleve, Berg sowie Pfalz (Mitte). Rechte Wappen: Mörs, Veldenz, Mark und Ravensberg. Der lange Titel erlaubt nur eine Umschrift aus Wort-Anfangsbuchstaben. Erwähnt werden das Stammland Bayern, die Besitzungen Jülich, Berg, Sponheim, Veldenz und die Herrschaft Ravenstein (am Unterlauf der Maas) sowie die unerfüllt gebliebenen Ansprüche auf Kleve, Mark, Ravensberg und Mörs (Mörs fiel 1702 im Wege der Erbfolge an preußisch Kleve).
Ansprüche von Pfalz-Zweibrücken
Die beiden jüngeren der 4 Töchter von Wilhelm V. blieben bei der Erbaufteilung unberücksichtigt. Magdalena, die 3. Tochter, heiratete Johann I. von Pfalz-Zweibrücken und forderte ein Teilerbe für ihren Sohn Johann II.
Ansprüche von Sachsen
Bereits 1483 hatten Herzog Albrecht und Kurfürst Ernst von Sachsen eine Anwartschaft auf Jülich-Berg erhalten. Doch Jülich-Berg fiel an die Erbtochter Marie
, die 1510 nach Kleve-Mark heiratete. 1516 beurkundte Ks. Maximilian I. die Belehnung von Jülich-Berg an Kleve. Den Sachsen versprach er eine Entschädigung, die aber ausblieb. 1526 akzeptierten schließlich die Ernestiner die weibliche Erbfolge in der Jülich-Klevischen Landesvereinigung, als Kurfürst Johann Friedrich Sibylle, die älteste Schwester von Wilhelm dem Reichen, heiratete. Im Heiratsvertrag von 1526 wurde die Erbfolge nach Sachsen bestätigt, für den Fall, dass Jülich-Kleve-Berg ohne Erben bleibe. Ks. Karls V. trug nicht dazu bei, Unklarheiten zu regeln.
Als die lange vorhersehbare Erbfrage endlich 1609 akut wurde, erhoben sowohl Albertiner wie Ernestiner eigene Erbansprüche. Ansprüche von Kursachsen (Albertiner)
Ks. Rudolf II. belehnte 1610 Kursachsen mit den drei strittigen Herzogtümer. 1613, 1621 und 1638 wurde die Belehnung erneuert. 1624 räumten die Possedierenden Fürsten Kursachsen eine Anwartschaft auf Mark ein. Letztlich blieb es aber nur beim Anspruch Kursachsens.
Bis weit ins 18. Jh. zeigen die sächsichen Kurfürsten auf ihren Münzen die nun einmal erhobenen Ansprüche.
Ansprüche der Ernestiner
Die Nachkommen von Johann Friedrich dem Grossmütigen teilten sich in mehrere Linien auf. Zur Zeit des Erbfolgestreits 1609-1624 regierten zwei Brüder in Sachsen-Gotha, vier Brüder in Sachsen-Alteburg und acht Brüder in Sachsen-Weimar. Diese drei Ernestinischen Parteien erhoben jede für sich den maximalen Erbanspruch.
In Sachsen-Weimar regierten ab 1605 acht Brüder, die zunächst ihre Vormundschaft abschütteln mussten. Auf ihren
Achtbrüdertalern zeigen sie ab 1612 ihre Ansprüche im Titel, im Wappen und im Helmzier.
Die Anspruchswappen von Jülich, Kleve, Berg, Mark und Ravensberg finden sich noch bis 1854 auf den letzten Doppeltalern der Herzogtümer Sachsen-Coburg-Gotha sowie Sachsen-Meiningen.
Lit.: Heinz Ollmann-Kösling, Der Erbfolgestreit um Jülich-Kleve (1609-1614) - Ein Vorspiel zum Dreißigjährigrn Krieg, 1996
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