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Zur Geschichte des nassauischen Fünf-Grafen-Talers

Wolfgang Häufler
Geldgeschichtliche Nachrichten Jg.8 Hft.34 (März 1973) S.53


Exemplar im Münzkabinett der Staatlichen Museen zu Berlin
Nassau - Oranien: Johann Franz, Heinrich, Wilhelm Moritz, Heinrich Kasimir II. und Franz Alexander, Gemeinschaftsprägung 1679-1691: Taler 1681, Herborn, "Badehosentaler".   ca. Ø 45 mm. Dav.7098, Isenb.153.
Vs.:   *IOHAN:FRANC:HEINRIC.GUIL:MAUR.HENR:CASIM.FRANC:ALEXAND.
Rs.:   ·D.G.NASSOVIÆ PRINCIP.COM.CATTIMELIB.VAIAND.ET.DEC.DOM.IN.BEILST (Mz.)
(Mz.) = Münzmeisterzeichen G.O.H. Gottfried Otto Hoyer
Unter dem linken Löwen: I.D.S (Stempelschneider Johann Dietrich Schlüter).


In einer freundlicherweise vom Hessischen Hauptstaatsarchiv zu Wiesbaden überlassenen Akte finden sich einige interessante Hinweise auf die Entstehung dieses vielleicht bedeutendsten nassauischen Talers. Leider ist die Akte nicht vollständig, und vor allem muß man auf die Antworten und Reaktionen der in den Briefen angesprochenen Siegener, Hadamarer und Diezer Grafenhäuser aus den wenigen vorhandenen Anschreiben Rückschlüsse ziehen. Mit einem Schreiben des Dillenburger Konferenzdirektors Reichmann an seinen Siegener Kollegen, "Schwager" und "Gevatter", ist von dem Vorhaben, zumindest der Dillenburger Fürsten, einen Taler zu prägen, die Rede. Offenbar handelt es sich aber nicht um den ersten Brief mit Bezug auf diese Frage. Man hatte, so ergibt sich aus dem Dillenburger Schreiben vom 26.2.1681, sich schon weiterhin umgetan, einen geeigneten Münzmeister zu finden. Dabei erboten sich die Herborner Juden, bei der Suche behilflich zu sein und überhaupt, bei dem Zustandekommen des Zahlungsmittels Unterstützung zu leisten. Offenbar bestanden gewisse Bedenken, was das rechte "Schrot und Korn" der Münze betraf. Uberhaupt muß das Prägen einer vollgewichtigen, allgemein gültigen Münze nicht ohne Risiken gewesen sein. Schon die Erwähnung, daß man vorab 8000 bis 10000 Taler Kaution stellen mußte, weist darauf hin. Aus dem Briefwechsel ergibt sich eindeutig, daß als tatsächlicher Grund für die Prägung der Münze Fragen der "Reputation" standen. Es ging also um die Demonstration fürstlicher Landesherrlichkeit, nicht oder ganz am Ende rangierend, um landesfürstlichen Profit. Wie aus den weiteren Schreiben vom 2.3.1681 und 13.4.1681 zu ersehen ist, gab es noch einige Schwierigkeiten und Rückschläge. Offenkundig waren sich die fünf Vettern über einige Fragen im Zusammenhang mit der vorhabenden Münzprägung nicht einig. Auch die Auswahl des Münzmeisters scheint strittig gewesen zu sein. Es wird im Brief vom 2. März 1681 auf einen Münzmeister "Don Antonio" verwiesen, mit dem man offenbar in bereits sehr weitreichende Verhandlungen getreten war, sich dann aber wieder zurückzog. Dieser Don Antonio drohte nun mit Klage, weil er sich durch nicht eingehaltene Versprechungen benachteiligt glaubte.

Aus dem Brief vom 13.4.1681 wird erkennbar, daß die Herborner Juden ersichtlich erfolgreicher waren mit ihren Bemühungen um einen Münzmeister. Sie konnten "auf Commission" einen solchen in Frankfurt ermitteln. Mit ihm, einem Gottfried Otto Hoyer, aus Goslar, schloß man einen Vertrag. Bemerkenswert erscheinen in diesem Zusammenhang die ungewöhnlich weitreichenden Vorsichtsmaßnahmen. So muß der Münzmeister einen "leiblichen Eid" leisten, daß seine Arbeit und das mit ihr zusammenhängende finanzielle Gebaren rechtlich und wirtschaftlich einwandfrei sein würden. Die Juden Herborns, unter ihnen ein besonders genannter Meyer, sind an der gesamten Aktion offensichtlich stark beteiligt. So sorgen sie z. B. für das Silber. Im übrigen wird in diesem letzten Schreiben nach Siegen von einer gewissen Dringlichkeit in der Sache gesprochen. Der Münzmeister, ohne Frage zu dieser Zeit eine überaus wichtige und gefragte Persönlichkeit, wolle sich sonst anderswo hinwenden.

In dem nun folgenden Vertrag zwischen den regierenden nassauischen Häusern und dem Münzmeister wird noch einmal ausdrücklich auf das "Münzregal" (= das Recht des Landesherrn, Münzen zu prägen) hingewiesen, dann erfolgt in einer Reihe von Punkten die Abfassung des eigentlichen Vertrages. Nach dem bereits erwähnten eng bindenden Eid des Münzmeisters erklärte sich das Haus Nassau bereit, wesentliche Kosten, die bei der Prägung der Münze anfallen sollten, zu tragen.

Für das erste Jahr war mit dem Schlagen von 1200 Talern zu 14 Lot zu rechnen. Auf einer Seite sollte das nassauische Wappen, auf der anderen die fünf "Fürstenbilder" zu sehen sein. Die Umschrift soll beiderseits die fünf "fürstlichen Namen" tragen. Wenn etwa einer der nassauischen Vettern für sich allein eine Prägung vornehmen sollte, so müßte dies auf seine Kosten geschehen. Auch die Prägung kleinerer Münzsorten (Albi) war vorgesehen.

Der Münzmeister soll im Herborner Schloß freie Wohnung und Kost sowie seine Münzstätte erhalten.

In weiteren Absätzen wird die - sehr scharfe - Kontrolle der Münzprägung geregelt. Unterschrieben ist dieser zu Herborn erfolgte Vertrag am 23. August 1681 von dem Herborner Rat Becker, dem Dillenburger Konferenzdirektor Reichmann, dem Siegener Deputierten Nies, dem Hadamarer Deputierten Thayßen (von Diez scheint niemand erschienen zu sein) sowie dem Münzmeister Gottfried Otto Hoyer und dessen für ihn bürgenden Vetter Jonas Bös.

Offenbar blieb der Münzmeister nur ein Jahr für das Haus Nassau in Herborn tätig. Die ebenfalls vorliegende Schlußrechnung gibt einen interessanten Hinweis auf die überaus sorgfältige Kontrolltätigkeit der nassauischen Finanzprüfer. Im großen ganzen wird die Rechnung des Münzmeisters für in Ordnung befunden. In einer, offenbar zusätzlich geforderten, Schlußabrechnung weist Münzmeister Hoyer mit Detailrechnungen nach, welche Unkosten er bei seiner Prägung hatte.

Während er in den Vorverhandlungen, dies ist immer wieder deutlich erkennbar, sehr selbstbewußt auftritt, läßt sich aus einem Schlußzusatz unter der letzten Rechnung eine demütigere Haltung (er wollte rasch den ihm zustehenden Lohn haben) erkennen.

Die im Bild vorgestellte, heutzutage recht seltene Münze enthält die Namen und Hüftbilder der Nassauischen Fürsten Johann Franz Desideratus, Fürst von Nassau-Siegen, kath. Linie - Heinrich, Fürst von Nassau-Dillenburg - Wilhelm Moritz, Fürst von Nassau-Siegen, evang. Linie - Heinrich Casimir II, Fürst von Nassau-Diez - Franz Alexander, Fürst von Nassau-Hadamar.

Der Taler hatte offenbar im ganzen Reich Gültigkeit. Die Rückseite der Münze zeigte das schön ausgeprägte gekrönte nassauische Wappen, von zwei Löwen gehalten.


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