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Die Grafen von Eberstein im Vogtland und der doppelte Reichsapfel

mit 10 Abbildungen im getrennten Fenster

Gerhard F. Müller
in: MünzenRevue 1/1991 S.40-43


Bevor die Vögte von Weida (Gera und Plauen) ihre Herrschaft im Vogtland errichteten, stand das ganze Gebiet der Dobenau unter der Verwaltung der Ebersteiner Grafen. Diese wiederum regierten dort im Auftrag der Naumburger Kirche und sorgten für die Christianisierung des Landes. Bei der Einweihung der von ihnen gestifteten Kirche in Plauen, 1122, werden sie als die bisherigen Landesherren genannt.


Nach dieser Zeit treten die Vögte von Weida in den Urkunden immer mehr als die neuen Herren des Vogtlandes hervor, wobei allerdings den Grafen von Eberstein eine gewisse Enklave im Bereich von Plauen zur eigenen Verwaltung verblieben zu sein scheint. Es war bisher nicht sicher, ob die Grafen von Eberstein überhaupt an der Münzprägung beteiligt waren, ob sie eigene Münzen oder ob sie gemeinsam mit den Vögten von Weida solche geschlagen haben. H. Buchenau hatte Vermutungen in dieser Richtung geäußert und ihnen einige Brakteaten mit den Buchstaben: A E C B zugelegt. Als Lösung der Buchstabenreihe schlug er vor: "Albertus Ebersteinensis Comes Blaven". Blaven statt Plauen käme auch so in den Urkunden vor (Abb.3-4)1). Hier kann es sich aber eher um eine Gemein-schaftsmünze handeln, weil der Emittent einen dreiknospigen Weiderichzweig, das Namenssymbol der Weidaer Vögte, in den Händen hält. Dieser Zweig ist in der rechten Hand überdacht oder nimbiert und so offenbar mit dem Heilszeichen versehen, womit wohl auf die Heilkraft der Weiderichpflanze hingewiesen wird. Die Ebersteiner Grafen haben ebenso wie die Weidaer Vögte einen steigenden Löwen als Urkundensiegel benutzt. Man vermutet aber immer, daß dieses Löwensiegel erst aus einem Dienstverhältnis mit Heinrich dem Löwen hervorgegangen ist. Ihr eigentliches Familienwappen scheint jedoch eine Lilie gewesen zu sein, denn neben den offensichtlich Weidaer Brakteaten mit dem Weiderichzweig findet sich immer wieder eine ganze oder halbierte Lilie an zweiter Stelle. So auf Abb.5 die nimbierte dreiknospige Heilpflanze Weiderich in der heraldisch vorrangigen rechten Hand und die Lilie in der heraldisch beiläufigen linken Hand. Einen Schritt weiter geht die Abb. 6, auf ihr ist der Dreiknospenzweig zu beiden Seiten auf einen Lilienstengel aufgepfropft. Die erstere Prägung wird für die Geraer Vögte und die andere für die Plauener Vögte beansprucht 2). In dieser Symbiose von Weiderichzweig und Lilie zeigt sich eine ganze Auswahl verschiedener Brakteatentypen, so daß in dieser Zusammenstellung ein tieferer Sinn liegen muß, in welcher der Weiderich in den Vordergrund tritt, die Lilie aber das Grundelement darstellt. An Liliendarstellungen fehlt es ja auf den Münzen nicht, aber im Tafelwerk von Schwinkowski 3) fallen doch einige Brakteaten auf, in weichen ein Dynast im Grafenstand eine natürliche Lilie in der rechten Hand hält, während die Linke den Reichsapfel umfaßt. Es dürfte sich dabei nach allen Untersuchungen um die Einprägungen der Grafen von Eberstein handeln, die hier auf den Münzen nicht ihr Siegelbild, sondern ihr Familienwappen verwendet hätten. (Abb.1-2).

Der Nachweis eines Ebersteiner Familiensymbols ist nicht leicht, weil die historischen Zusammenhänge weitgehend verdeckt sind. Urkundlich sind zwei Linien dieses Namens bekannt, die sich gegenseitig als Vettern bezeichnen, die eine in Plauen (Vogtland) und die andere im Norden in der Wesergegend. Die letztere verwandelte ihren Namen ins mundartliche Eberstein. Den Namen Eberstein führt aber auch eine rittermäßige Familie in Franken (Rhön), die allerdings keinerlei Beziehung zu den gräflichen Ebersteiner Familien hatte. Es bestehen Vermutungen, daß diese Familie zwar verwandt mit den Grafen wäre, jedoch durch irgendein Vergehen eine Standminderung erfahren hätte. Die Grafen müßten dann, ihrem Standeskodex gemäß, alle Verbindungen zum niederen Rittergeschlecht abgebrochen und sogar ihr Siegelbild verändert haben, nur um jeden Verwandtschaftsgedanken auszuschließen. Nun hat aber gerade diese ritterliche Familie in ihren Urkunden ein Siegelbild benutzt, in dem die Lilie eine tragende Rolle spielt. Es scheint sich dabei sogar um ein sogenanntes "redendes" Familienwappen zu handeln: drei halbe Lilien, die vielleicht einmal Eberspieße waren, sind zu einem Dreieck zusammengestellt und bilden so einen Stein, also eine Symbol für den Namen Eberstein. Da die Grafen von Eberstein offenbar ein Lilienzeichen bei der Prägung ihrer Brakteaten benutzt haben, wäre das allein schon ein Beweis der Verwandtschaft mit dem fränkischen Rittergeschlecht auf der Rhön (Abb.10).

Die Lilie läßt sich aber noch enger auf das spezielle Plauener Gebiet beziehen. So berichtet K. A. Limmer 4) von einem Burgmannengeschlecht, das sich "von Plauen" nannte und an dessen Grabstätte in Schleiz eine "französische Lilie" gemalt war. Solche Burgmannen wurden von den Schloßherren zur Verwaltung und Versorgung angestellt, und es kam öfter vor, daß sich diese Burgmannen dann nach dem Wohnsitz ihres Herrn nannten sowie das entsprechende Wappenbild annahmen. Limmer vermutet daher in den Vorfahren des Plauener Geschlechts die Burgmannen des Plauener Schlosses. Obwohl sich die letzten Burgmannen der Grafen von Eberstein "von Röder" nannten, schließt das nicht aus, daß zuvor eine andere Familie diese Stellung ausfüllte. Auch bei O. Posse 5) ist ein Geschlecht "von Plauen" verzeichnet, in deren Siegeln sich die Lilie befindet. Mit diesen Hinweisen erhärtet sich die Annahme, daß im Bereich Plauens sozusagen eine Dynastie der Lilie (Eberstein) herrschte, die dann von einer Dynastie des Weiderichzweiges (Vögte von Weida) abgelöst wurde. Eine solche Szene: Einpfropfung eines Dreiknospenzweiges auf einen Lilienstengel, befindet sich sogar als Buchstabenvignette in einem handgemalten Psalter 6). In diesen der Erbauung dienenden Büchern des 12. Jahrhunderts, die mit Initialen geschmückt sind, zeigt sich der Beginn der Buchmalerei. Leider ist die Herkunft der gezeigten Initiale nicht vermerkt, sie könnte aber vielleicht im Psalter des Thüringer Landgrafen zu finden sein (Abb.9).

Wenn man die hier gezeigten Brakteatenbilder aufmerksam betrachtet, dann sind bestimmte Zusammenhänge nicht zu übersehen. Nr.1-2 sind die älteren Prägungen, sie zeigen noch eine Art Leiterverzierung zu beiden Seiten; mit der die vorher übliche Beschriftung vorgetäuscht werden sollte. Diese Manier deutet auf die Zeit vor 1200 hin. Auch Schwinkowski legt diesen Prägetyp in die Zeit von 1190-1221. Buchenaus schematische Zeichnungen, Nr.3-4, stellen wahrscheinlich eine Gemeinschaftsprägung mit den Vögten von Weida dar, worin die Heilpflanze Weiderich als neu es Symbol vorgestellt wird. Aufmerksam muß man hier zur Kenntnis nehmen, daß offenbar der gleiche Münzherr einmal bekrönt und einmal barhäuptig erscheint. In der Nr. 5 zeigt sich der Dynast mit dem kugligen Lockenhaar wie bei Nr.1-2. Man könnte an den gleichen Stempelschneider denken. Aber hier wird die Lilie, die auf den ersten Stücken an erster Stelle steht, als Begleitsymboi gewertet, womit vermutlich der Herrschaftswechsel von den Ebersteiner Grafen auf die Vögte von Weida angedeutet werden sollte. Die Erhebung der Weidaer Vögte in einen fürstengleichen Stand durch ein Fahnenlehen 7) erfolgte vermutlich 1179 durch den Kaiser, als Heinrich der Löwe geächtet worden war. Nach der Gründung der vogteilichen Linie Plauen im 13. Jahrhundert wurden dann die beiden Symbole Weiderichzweig und Lilie, miteinander verbunden, aufgepfropft, wie es die Nr.6 deutlich zeigt. In diesen kontinuierlichen Prägungen scheint sich der Übergang von den Ebersteiner Grafen zu den Vögten von Weida im Herrschaftsbereich des Vogtlandes niedergeschlagen zu haben.

Eine weitere Besonderheit, die hier auf den für die Grafen von Eberstein beanspruchten Brakteaten besonders deutlich wird, ist das Führen des Reichsapfels auf den Münzen der Dynasten. Einstmals galt der Reichsapfel als ein Zeichen der kaiserlichen Macht. Die Lilie, der Lilienstab, in seiner Hand sollte ein Zeichen der Gerechtigkeit sein gegen jedermann, die andere Hand hielt die Weltkugel mit dem Kreuz darüber in der, nach altem römischen Vorbild, die Macht über das christliche Weltreich angedeutet werden sollte. Erst in der Zeit Barbarossas, 1152-1190, beginnt sich in seiner späteren Regierungszeit eine Änderung in der Reichsapfel-Idee abzuzeichnen. Seine Prägungen in Saalfeld und Altenburg weisen plötzlich einen doppelten Reichsapfel auf, dessen Bedeutung bis heute nicht klar ist. Es kann sich aber dabei kaum um etwas anderes handeln, als um den symbolischen Machtanspruch auf die kirchlichen wie weltlichen Befugnisse durch den Kaiser. Bekannt ist ja der leidige Investiturstreit zwischen den Päpsten in Rom und den Kaisern des römischen Reiches deutscher Nation, wobei es um die Einweisung und Weihung hoher kirchlicher Würdenträger ging. Die Belehnung und Einsetzung der deutschen Bischöfe und Äbte wurde seit dem 9. Jahrhundert stets von der weltlichen Macht erteilt. Papst Gregor VII. verlangte 1075 die Einführung in die geistlichen Ämter als päpstliches Recht. Der Streit wurde erst 1122 im Wormser Konkordat beendet, auf welchem dem Papst das Recht der Weihe zugesprochen wurde, während dem Kaiser nur die Belehnung mit den weltlichen Regalien gestattet war. Das hatte anfangs keine besondere Einwirkung auf die Hoheitsrechte des Kaisers, aber die ständige Abhängigkeit in der Weihe der Bischöfe und Äbte vom Willen Roms behagte dem deutschen Kaiser auf die Dauer nicht. So wurde immer wieder von kaiserlicher Seite versucht, die Einmischung Roms in deutsche Angelegenheiten abzuschütteln. Kaiser Friedrich I. Barbarossa versuchte mehrmals, das alleinige Recht der Investitur auszuüben, was jedoch nie gelang. Vielleicht können wir hier den Anlaß für den Gebrauch des doppelten Reichsapfels sehen. Es sollte damit symbolisch die uneingeschränkte Macht des Kaisers über das geistliche wie das weltliche Potential des Reiches ausgedrückt werden.

Schon im Jahre 1155 hatte der Papst Hadrian IV. 1154-1159, der nach der Allmacht der Kirche strebte, versucht, den deutschen Kaiser, Friedrich 1., zu düpieren, indem er bei einer Zusammenkunft in Sutri (Italien) verlangte, daß ihm der Kaiser die Steigbügel seines Rosses halten müsse. Barbarossa, der ihm das absichtlich versagt hatte, tat es dann doch, um weiteren Streit abzuwenden 8). Solche Versuche, das Reich der Deutschen als ein Lehen der Kirche Roms darzustellen, wurden immer wieder angestellt. So ließ der gleiche Papst Hadrian IV. auf dem Reichstage zu Besancon, 1157, dem Kaiser ein Schreiben überreichen, in dem die Kaiserkrone der Deutschen als ein Lehen des Papstes (beneficium) bezeichnet wurde. In einer heftigen Reaktion stellte der Kaiser danach fest: " ... so ist jeder, der da behauptet, wir hätten die kaiserliche Krone von dem Herrn Papst als Lehen empfangen, ein Feind der Lehre Gottes und der Lehre Petri und macht sich der Lüge schuldig." 9) Hadrian ließ dann erklären, daß der Ausdruck beneficium nicht so gemeint gewesen wäre, sondern als "Wohltat" aufgefaßt werden sollte. Solche versteckten Versuche, das Machtverhältnis zwischen Papst und Kaiser symbolisch festzuschreiben, hat es immer wieder gegeben, und wenn beide Kontrahenten, Papst und Kaiser, nach einer Herrschaft über den anderen strebte, dann wurde zu allen möglichen Mitteln gegriffen. Als Barbarossa seinen Sohn gegen den Willen des Papstes in Mailand zum König krönen ließ, unterlief er absichtlich den Anspruch des Papstes auf die Vergabe des Kaisertitels, so entwikkelten sich wieder neue Zwistigkeiten mit dem neuen Papst Urban III. 1185-1187. Die Macht des Kaisers war sehr gestiegen, und die Kirche in Rom fürchtete um die Minderung ihrer Rechte in der Investitur. Im November 1186 stellten sich sogar die Erzbischöfe von Mainz, Magdeburg und Salzburg sowie andere auf die Seite des Kaisers und warfen dem Papste vor, er würde die Rechte und die Ehre des Kaisers angreifen. Der Papst wollte gerade noch den Bannfluch auf den Kaiser werfen, als er, Oktober 1187, starb.

In solchen politischen Machtbestrebungen haben symbolische Zeichen einen demonstrativen, festschreibenden Charakter, auch wenn ihnen die augenblickliche Realität fehlt. Man kann sie als Anspruchssymbole bezeichnen. Diesem kaiserlichen Vorbild in der Münzprägung scheinen sich die Grafen und reichsfreien Herren spontan angeschlossen zu haben. Wir finden solche Doppelreichsäpfel gerade auf den Münzen der Dynasten, aber auch auf denen der Reichsabtei Quedlinburg. Bei den Thüringer Landgrafen sieht man öfter den einfachen Reichsapfel, doch kann es sich dabei auch um Pfandinhaber handeln. Es ist auffallend, daß solche Reichsapfel-Darstellungen, sei es einfache oder doppelte, in den Münzbildern der Markgrafen fehlen oder doch kaum in Erscheinung treten. Der doppelte Reichsapfel scheint bei den Dynasten zu überwiegen, doch wie hier bei den Ebersteiner Grafen eindeutig belegt ist, kommt bei ihnen der einfache Reichsapfel vereinzelt vor. In einer Untersuchung der Thüringer Territorien vermutet 4. Patze 10) "solange keine bessere Deutung vorliegt", eine "Vulgarisierung" bei der Übernahme des Reichsapfels auf den Münzen der Dynasten. Aber diese würde sich dann nur in der Gruppe der Reichsherren vorfinden, also keine allgemeine Tendenz sein. Eher ist an eine Parteinahme für den Reichsgedanken zu denken, an eine Zustimmung zum Anspruch auf alleinige Macht des Kaisers.

Die Markgrafen, die einen umfangreichen Machtapparat für sich selbst beanspruchten und wenig an einer gestrafften Reichseinheit interessiert waren, benutzten zwar gern die Lilie, das Schwert und die Fahne als Symbole ihrer Souveränität, doch den Reichsapfel findet man nicht oder kaum auf den ihnen eindeutig zugewiesenen Emissionen. Das Fehlen dieses Symbols auf den Münzen der Bischöfe ist nicht verwunderlich, sie waren vornehmlich an die Weisungen des Papstes gebunden, nur eben eine Reichsabtei wie die Quedlinburger konnte sich auf die Seite des Kaisers stellen. Die Abbildungen der vermuteten Ebersteiner Brakteaten, 1 und 2, zeigen den Reichsapfel sowohl in einfacher als auch in doppelter Gestalt, damit ist belegt, daß ein mögliches Standesmerkmal dabei nicht beabsichtigt ist, denn die Kaiser (Abb.7-8), die in ihren Siegeln wohl nur den einfachen Reichsapfel benutzten, zeigen in ihren Münzprägungen beide Versionen des Reichsapfels. Mit den beiden Zeichnungen Buchenaus (Abb.3-4) wird aber ebenso deutlich belegt, daß selbst die Krone kein absolutes königliches Merkmal gewesen sein kann. Auch die Theorie, daß mit dem Bildnis vielleicht der König gemeint sein könnte, kann nicht stimmen, denn wer müßte dann der Barhäuptige auf der anderen Münze mit der gleichen Buchstabenreihe und den gleichen Symbolen sein? Man kann doch nicht erwarten, daß der König oder Kaiser die Symbole seiner Vasallen präsentiert. Die Grafen und reichsfreien Herren sahen sich als Vertreter des Kaisers an, und so wurden sie einstmals gegen die Übermacht der Herzöge und Markgrafen vom Kaiser eingesetzt.

Die Gebiete des Vogtlandes, noch im 12. Jahrhundert die Dobenau genannt, waren das letzte große Territorium des Mittelalters, das dem deutschen Reich einverleibt wurde. Hier ging die Rodung, die Urbarmachung und die Christianisierung nicht in grauer Vorzeit, sondern sozusagen vor den Augen der Öffentlichkeit vonstatten. Die Zeugen des kulturellen Umbruchs zeigen sich daher noch in mannigfacher Weise und frischer Offenheit. Die von H. Buchenau begonnene und später etwas vernachlässigte Erforschung der vogtländischen Münzen, die erst im letzten Drittel des 12. Jahrhunderts beginnen, also nur Brakteaten sind, bietet noch ein geschichtsträchtiges Arbeitsfeld.


Anmerkungen, Literatur:
1. Buchenau, Heinrich: Noch einmal Gera Weida. In: Archiv für Brakteatenkunde, Bd.IV, Tafel 35/5,6. Wien, 1889-1906.
2. Müller Gerhard F.: Die Namenssymbole auf den Münzen der Weidaer Vögte. In: moneytrend 12/82.
Ebenso: Brakteaten der Vögte von Weida-Gera. In: Arbeits- und Forschungsberichte zur säsischen Bodendenkmalpflege, Bd.19 Berlin, 1971.
3. Schwinkowski, Walter: Münz- und Geldgeschichte der Mark Meißen und Münzen der weltlichen Herren nach Meißner Art (Braktwatwh) vor der Groschenwährung. Frankfurt/M, 1931 (Nr.166-174).
4. Limmer, K. A: Entwurf einer urkundlichen Geschichte des gesamten Vogtlandes, Bd.III, S.839. Gera, 1827.
5. Posse, Otto: Die Siegel des Adels der Wettiner Lande, Bd.5, S.14. Dresden, 1917.
6. Pflugk Harttung, I. von: Weltgeschichte (Ullstein), Bd. Mittelalter, S.262. Berlin, 1909.
7. Müller, Gerhard F.: Die Standeserhöhung der Vögte von Weida. In: moneytrend 2/83. Auch: Die Buchstabenbrakteaten der Weidaer Vögte. In: moneytrend 9/83.
8. Pflugk Harttung, I. von: Wie Anmerkung 6, S.173.
9. Pflugk Harttung, I. von: Wie Anmerkung 6, S.176.
10. Patze, Hans: Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen. I. Teil, Mitteldeutsche Forschungen, Bd.22, S.542 Köln/Graz, 1962.

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