Startseite Prägungen der Stadt Köln

Alfred Noss
Die Münzen der Städte Köln und Neuss, 1474-1794
Köln, 1926.

- daraus Auszüge zur Münzgeschichte -

hier Teil III




III. Von der Aufnahme des Dukaten bis zum Leipziger Fuß, 1634-1693

Die Nachrichten über das kölnische Münzwesen fließen in diesem Abschnitt ziemlich spärlich, wiewohl die Verhandlungen der Probationstage für den größten Teil der Zeit vollständig vorliegen. Das kann wohl nur bedeuten, daß besondere Erschütterungen nicht vorgekommen sind und die regelmäßige Ausprägung ihren vorgeschriebenen Gang ging.

Prägungen von 1635 bis 1652   [S.184-187]

Tabelle: Ausmünzungen in Mark
DukatenTaler8 Albus4 Albus8 HellerHeller
1635    3914/16216159250149
163626?686?192??120?
16378?1132?80?120?
1638251270120196
16392693870
16402496660
16411958276160
164258358296150
164342690106100
164416460½130
164540133860
1646405949740
16471763080100
16483414650300
164954156106140
165031?60?6?66?
16514637050
165212?40?80?

Gegen die ganzen und halben Blamuser wurde 1636 ein Mandat nötig, weil sie in zu großer Zahl umliefen und täglich neu eingeführt wurden. Es waren die lütticher und brabanter Schillinge und deren Hälften, die zu 1/8 bzw. 1/16 Taler genommen wurden, trotzdem sie nicht so viel wert waren. Die niederländischen und ihre Nachahmungen hatten den Reichsadler und hießen von diesem arendschellinck, der Volksmund machte sie in Deutschland im Spott zu Blamusern [ein Vogelname]. Sie waren die Konkurrenten der rheinischen Acht und Vier Albus, welche man anscheinend vergeblich auf diesen Kurs zu bringen gesucht hatte. Nach sechs Wochen vom 26. Mai ab durften 8 ganze Blamuser nur noch 3 fl 4 Albus gelten, ein halber 4 Albus 6 Heller oder 16 Stück 3 fl kölnisch, die Königstaler 3 fl 12 Albus. Sie standen demnach immer noch höher als die bodenständigen Sorten.

Die Stadt berichtete auf dem Probationstag im Mai 1639, daß Goldgulden aufgekauft und mit großem Vorteil zu Dukaten umgeprägt würden. Dies war, wie wir sahen, eine alte Geschichte, und der Kreis ganz und gar nicht in der Lage, dagegen Abhilfe zu schaffen. Ob nicht die Stadt selbst für ihre eigene Dukatenmünzung auch Goldgulden einschmolz, läßt sich nicht feststellen, ist aber wahrscheinlich. Bei dem mangelnden Anfall an eigenem Berggold mußte das Metall notwendiger Weise aus anderen Münzen gewonnen werden. Wenn der Münzmeister nur auf den unregelmäßigen Eingang von ausländischen Geprägen angewiesen sein sollte, dann hätte auch die damals bescheidene Dukatenerzeugung vielleicht nicht aufrecht erhalten werden können. Gleichzeitig kommen auch wieder Klagen wegen Überschwemmung mit fremder Münze, diesmal Blafferte aus Düsseldorf und Fettmännchen aus Bonn.

Wegen der schädlichen Steigerung der Dukaten wurde 1641 eine Einigung mit Kurköln und Jülich angestrebt. Sie waren seit 1634 auf 6 fl 12 Albus geklettert, während der Goldgulden nur auf 4 fl 12 Albus stand. Somit war also damals ger Dukat nicht mehr bloß 5%, sondern 8½% besser bewertet als der Goldgulden.

Am 7. Mai 1642 stellte der Kreis den kölner Bürger Heinrich Mittweg als weiteren Eisenschneider an. Über ihn ist Näheres nicht bekannt. Vermutlich hat Schwertzge die alte Kundschaft behalten und die Aufträge, welche er nicht erledigen konnte, an den neuen Kollegen abgeben sollen. Eine vollkommen freie Konkurrenz gab es wohl noch nicht, wenn sich auch die beiden Künstler hie und da gegenseitig ins Gehege gekommen sein mögen.

Der Generalwardein Konrad Duisberg starb im Frühjahr 1643; gleichzeitig hatte er das Amt des städtischen Spezialwardeins bekleidet. In letzterem wurde ihm sogleich am 8. Mai in der Person seines Neffen Johann Duisberg ein Nachfolger gegeben. Um die Kreisstelle bewarben sich der bonner Münzmeister Heinrich Aldendorff, der kölner Goldschmied Friedrich Rodorff, der genannte Johann Duisberg und der kölnische Münzmeister Hermann Cramer. Letzterer war dem Kreise am genehmsten, er wurde gewählt und am 11. Oktober 1643 vereidigt. Das städtische Münzmeisteramt behielt er trotzdem bei, seine eigenen Gepräge mußte also bei den Probationen ein anderer untersuchen.

1644 beantragte die Stadt, den Dukaten auf 2 Taler zu setzen, der Goldgulden wäre danach auf 1⅜ Taler gekommen. Da der Reichstaler noch wie früher 78 Albus galt, war dies für den Goldgulden gegen den Kurs von 1641 ein Abschlag von 9 Heller, während der Dukat dieselbe Bewertung behielt. Wahrscheinlich waren die Goldmünzen inzwischen wieder gestiegen und sollten nun herabgesetzt werden.

Am 10. Mai 1644 ließ Köln schon wieder einen Wardein vom Kreise beeiden, nämlich Friedrich Rodorff, einen Neffen des Konrad Duisberg, den er bereits 6 Jahre lang vertreten hatte. Auf welche Weise die Stelle frei geworden war, wird nicht mitgeteilt. Wenn Johann Duisberg gestorben wäre, hätte man dies gewiß verzeichnet; vermutlich war er den Anforderungen seines Amtes nicht gewachsen.

Um diese Zeit begegnen wieder Klagen über den Inhalt der Geld-"Blasen", das sind Düten, welche einen abgezählten Betrag in kleiner Münze enthielten und auf Treu und Glauben von Hand zu Hand gingen. Um die Wende des sechzehnten Jahrhunderts erfahren wir Ähnliches vom Mittel- und Oberrhein, wo man sich schließlich nur durch strenge Verbote der schädlichen "Duttenbezahlung" zu erwehren wußte. Jetzt trat diese Seuche auch am Niederrhein auf.

1646 erklärte der Münzmeister, die jülich-bergischen Münzen zu 5 Heller leicht gleich 4 Heller kölnisch würden so massenhaft eingeschleppt, daß in jeder Blase von zehn Gulden der vierte Teil aus dieser Sorte bestehe. Daraufhin wurden die Stücke auf 6 Heller kölnisch herabgesetzt. In den Düten konnte sich alles mögliche verrufene und falsche Geld verbergen, da eine jedesmalige Prüfung, weil zu zeitraubend, untunlich war. Als bei Beginn der kleinen Kipperzeit die Verschlechterung des Kleingeldes überhand nahm, hören wir auch wieder von den Blasen, so 1676. Nachher werden sie nicht mehr erwähnt. Das Publikum wird sich wohl selbst geholfen und sie nicht mehr genommen haben. Sie waren die Vorläufer der Geldrollen, deren Ursprung in das 18. Jahrhundert zurück zu reichen scheint.

Dem kölnischen Münzmeister wurde auf sein wiederholtes Ersuchen hin im Herbst 1648 vom Kreise verstattet, für 50 Mark fein Achthellerstücke zu schlagen, die ferner von ihm begehrte Erlaubnis für Vierheller dagegen nicht erteilt. Die Hellerprägung war in allen jenen Jahren regelmäßig weiter gegangen und nicht von besonderer Bewilligung abhängig gewesen. Es müssen sich also noch sehr viele alte Fettmännchen im Verkehr befunden haben, während die kleinen Möhrchen anscheinend immer spurlos verschwunden waren, wie heutzutage die Stecknadeln.

Auf derselben Tagung klagte der Kreispfennigmeister über den schlechten Eingang der Umlagen. Er hatte gar kein Geld in der Kasse und war deshalb außer Stande, die Gehälter für die paar Beamten zu bezahlen.

Zum ersten Mal seit langer Zeit fehlte die kölnische Prägeliste auf der Frühjahrstagung 1651. Im Herbst wurde der Stadt die Prägung von 50 Mark an Blafferten frei gegeben. Die nächste Versammlung im Mai 1652 war sehr schlecht besucht und außer dem kölnischen Münzmeister keiner der Beamten erschienen. Deshalb unterblieb die Prüfung der im letzten Halbjahr geprägten Münzen.

Zwischen Herbst 1652 und Frühjahr 1653 ist der Tod des Generalwardeins und städtischen Münzmeisters Hermann Cramer erfolgt. Zum Generalwardein rückte Friedrich Rodorff auf, als kölnischer Münzmeister wurde des Verstorbenen Sohn Kaspar angestellt. Rodorff behielt das städtische Wardeinsamt bei. Für den erledigten Münzmeisterposten hatte sich ein Münzgeselle namens Ludwig Brenner gemeldet und dabei einen recht merkwürdigen Brief geschrieben. Es heißt darin: "Als ich vor 5 Monaten hergekommen, nimmt man einen Jungen vom Goldschmiedshandwerk und stellt ihn als Münzmeister an. Derselbe kann weder beschicken noch probieren. Dies muß der Wardein machen, Abtreiben und Goldscheiden ein Goldschmied. Edelmetalle kauft des Münzmeisters Stiefmutter und gibt nicht den halben Werth dafür. Also wird aus drei Personen ein Münzmeister gestückt." Brenner machte sich anheischig, alle, auch die geringsten Sorten, auf Reichsfuß, d. h. 9 Taler aus der feinen Mark, auszumünzen, muß demnach ein Hexenmeister gewesen sein. Der Rat nahm das glänzende Angebot ganz kühl und lehnte lakonisch ab, da die Stelle bereits besetzt sei.

Das Bewerbungsschreiben hat weder Ort noch Datum, wie das bei solchen Eingaben, die persönlich überreicht wurden, gewöhnlich war. Es kann wohl sein, daß Hermann Cramer schon im Herbst gestorben ist und der Rat dessen jungen Sohn sofort in seine Funktionen eingesetzt hat, um die Vereidigung beim Kreise auf dem nächsten Probationstag zu beantragen. Vorschriftsmäßig war das nicht, aber es geschah häufig, in damaliger Zeit meist. Daß die erbauliche Geschichte Brenner's auf Wahrheit beruht, darf wohl angenommen werden, denn sonst hätte der Rat etwas gegen deren Erfinder unternommen. Die Akten schweigen darüber vollständig. Die Vetternwirtschaft war damals in Köln schon sehr im Schwange und ganz dazu angetan, solche Mißstände an der Münze zu decken.

364. Dukat 1635. ... bis 384. Vier Albus 1636. ... [S.187-193]

1636   [S.193]

In der Prägeliste für 1636 fehlen Blafferte, dieselbe scheint auch in anderer Hinsicht unvollständig zu sein.

Im Kat. Levy ist ein Achthellerstück von 1636 verzeichnet, jedenfalls ist die Jahreszahl als 1630 zu lesen, denn 1636 hat man keine Fettmännchen mehr geschlagen.

Obwohl in allen folgenden Jahren regelmäßig Dukaten geprägt worden sind, fehlen uns heute alle Jahrgänge von 1637 bis 1642 und auch spätere. Natürlich können welche verloren gegangen sein, wahrscheinlicher ist indessen, daß man aus Sparsamkeit häufig mit alten Stempeln geprägt hat. Die Abnutzung war bei den weichen Goldschrörlingen nicht bedeutend, deshalb konnten die Vs. von 1635 und 1636 sehr wohl noch tadellos sein, nachdem damit 40 bzw. 26 Mark oder 2680 bzw. 1742 Stück Dukaten geschlagen worden waren. Der Münzordnung und den Vorschriften des Kreises gemäß mußten zwar die datierten Stempel alljährlich erneuert werden, doch man wird in dieser Beziehung ein Auge zugedrückt haben, weil die schwere Zeit die Vermeidung aller unfruchtbaren Ausgaben zur ersten Pflicht machte. So würde sich die häufige Verwendung der Stempel auf den Namen Ferdinand's III. mit den Vs. aus 1634 bis 1636 zwanglos erklären. Man wollte durch eine genau überwachte Verquickung der nicht zusammengehörigen Stempel eine Kontrolle über die einzelnen Jahresprägungen behalten, der wir heute nicht mehr folgen können. Es sind also diese Dukaten nicht als zufällig entstandene Zwittermünzen anzusehen, sondern als Produkte aus amtlicher Bestimmung.
Mit den ungleich kostbareren Talerstempeln dürfte man in ähnlicher Weise hausgehalten haben und es brauchen darum die uns jetzt fehlenden Jahrgänge einstens nicht alle vorhanden gewesen zu sein.

385. Taler 1737. ... bis 421. Dukat 1652. ... [S.193-204]

Der folgende Abschnitt läßt nur ein sehr unvollkommenes Bild von der Tätigkeit der kölner Münze gewinnen. Die Probationstage wurden unregelmäßig abgehalten und die Prägelisten, welche auf den zu Stande gekommenen vorgelegt wurden, waren nicht immer vollständig. So ist man von nun an zur Beurteilung der Geldversorgung hauptsächlich auf das jetzt noch vorhandene Münzenmaterial angewiesen.

Prägungen von 1653 bis 1669   [S.205-209]

Tabelle: Ausmünzungen in Mark
DukatenTaler4 Albus4 HellerHeller
165312?4?150?
16542576
165551?98
1656187450
1657186221
165880?
1659181
1660646?
1661?
16621226?
1663???
16643560
1665?
1666
1667
166834
1669?

Aus dem Jahre 1653 liegt ein gedrucktes Mandat der Stadt vor, welches vor falschen ganzen und halben Blafferten und klevischen Stübern warnt. Außerdem werden "andere, den 8 Hellern fast gleiche Stücke" und solche mit der Ziffer 6 darauf erwähnt. Jene könnten die Nachprägungen von Heerenberg mit cusus ad legem und von Anholt mit Omnia tempus habent sein; die Stücke mit 6 vermag ich nicht unterzubringen, wenn es nicht die von Brandenburg in Bielefeld und Minden geschlagenen Stückchen sein sollen, die aber im Kreise hätten bekannt sein müssen.

Der Probationstag vom Mai 1654 beschloß die Prägung von doppelten und einfachen Blafferten, Fettmännchen, Stübern und dergleichen Sorten überall einzustellen und sie nur noch nach Bedarf von Fall zu Fall auf besondere Bewilligung des Kreises zu schlagen. Der kurfürstlichen Regierung in Bonn wurde diese Maßnahme mit der Bitte um die gleiche Regelung mitgeteilt, denn das Erzbistum hatte sich vor 75 Jahren der niederrheinischen Währung angeschlossen und seine Münzen liefen deshalb im diesseitigen Kreise, ganz besonders in Köln, um. Man hatte aber in Bonn entweder nicht den guten Willen oder es fehlte die Macht, die Prägung von Scheidemünzen zu verhindern, bzw. einzuschränken. Diese sowohl wie viele spätere Mahnungen hatten wenig oder gar keinen Erfolg, höchstens lösten sie Redensarten aus. In Bonn, Gesecke, Dorsten und Recklinghausen wurde munter weiter Kleingeld hergestellt und der Kreis dauernd mit kurkölnischen Zweialbusstücken und Fettmännchen überschwemmt. Die Stadt Köln war dabei die Hauptleidtragende; ein Verbot dieser Münzen war für sie wegen ihrer vielfältigen Beziehungen zum Kurfürsten schwer angängig, wenn es auch hie und da versucht wurde. So entwickelten sich in Köln recht unerfreuliche Zustände im Münzwesen, zumal die kurkölnischen Sorten auch meist noch unterhaltig waren. Ein nicht unerheblicher Teil der heraufziehenden Münzzerrüttung im Kreise ist auf Rechnung dieser unverantwortlichen Lässigkeit oder Gewinnsucht der bonner Staatsleitung zu buchen.

1655 erließ der Kreis eine Ordnung über die Vergütung für die Affinierung von Gold. Danach sollte dem Münzmeister gebühren für Scheiden und Feinmachen auf Dukatengehalt bei Gold von 16-22 Karat 4 Taler, wenn es schon dem Dukaten gemäß war, 1½ Taler oder mindestens 1 Goldgulden, alles für die Mark fein.

Dem städtischen Münzmeister wurde im Mai 1656 erlaubt, je 50 Mark doppelte und einfache Blafferte zu prägen. Von dieser Bewilligung scheint er, was die Doppelstücke angeht, keinen Gebrauch gemacht zu haben, wenn sie nicht etwa unter alten Stempeln geschlagen worden sind. Gleichzeitig wurde bestimmt, daß solche freigegebenen Mengen stets bis zum nächsten Probationstag ausgeprägt werden müßten bei Verlust des Anrechts; nach Schluß sollten die Stempel unbrauchbar gemacht oder in sicheren Gewahrsam gegeben, jedenfalls der Verfügung von Münzmeister und Wardein entrückt werden. Bereits im Herbst desselben Jahres beschloß die Versammlung, daß während der nächsten zwei Jahre gar keine Scheidemünze mehr geschlagen werden dürfe, auch nicht dann, wenn sie etwa früher schon bewilligt gewesen wäre. Dagegen möge man bedacht sein, die geringeren Sorten von feinem Silber auszumünzen, wie in Niedersachsen z. B. die Mariengroschen und deren Zwiefaches.

Nach dem Vorgang der Düsseldorfer Regierung ging der Kreis 1658 dazu über, den geprägten Reichstaler auf 80 Albus zu setzen. Bis dahin hatte man ihn auf dem 1624 erreichten Stand von 78 Albus halten können. Dadurch war eine Zählweise eingebürgert worden, von der viele nicht lassen zu können glaubten. Zu diesen gehörte auch die Stadt Köln, welche gegen die Höherbewertung des Talers alsbald protestierte, ohne jedoch damit Erfolg zu haben. Dadurch, daß sie trotzdem an dem Taler zu 78 Albus festhielt und der geprägte Reichstaler im Verhältnis der verschlechterten Scheidemünzen stieg, wurde ersterer zum Rechnungstaler. Bürgermeister und Rat verteidigten ihn in der Folge mit der größten Zähigkeit, so daß er sich trotz seiner im Vergleich mit anderen Zählweisen ungefügen Brüche bis zum Aufhören der staatlichen Selbständigkeit als besondere stadtkölnische Währung wie eine Insel im Weltmeer erhalten konnte.

Im selben Jahre 1658 wurde dem Kreiseisenschneider Hans Schwertzge von der Liegnitz der Goldschmied Georg Hartmann Plappert zur Hilfe zugewiesen und vom Kreise angestellt. Schon im folgenden Mai sehen wir jedoch ersteren als verstorben gemeldet. Nun, sollte man sagen, hätte dessen früherer Mitmeister Mittweg als Hauptberechtigter zugelassen werden müssen. Von diesem ist aber gar keine Rede mehr, sondern für die erledigte Stelle wurde als gemeiner Eisenschneider der Siegel- und Wappenschneider Jacob Leer oder Lyr in Köln vom Kreise verpflichtet.

Als Köln, wie sich auf dem Probationstag vom Oktober 1659 herausstellte, die bewilligte Menge an Blafferten überschritten hatte; glaubte man dies auf ungenügende Kontrolle zurückführen zu können und beanstandete jetzt das seit 1653 bestehende Doppelamt Rodorff's als Generalwardein und als Spezialwardein für die Stadt. Beschlossen wurde daraufhin, daß der Generalwardein hinfort keinem Kreisstand als Spezialwardein dienen dürfe. Man sollte erwarten, daß nunmehr die Stadt einen anderen Wardein angestellt hätte. Dies scheint indessen nicht geschehen zu sein, wenigstens sagen die Akten darüber nichts.

Der städtische Münzmeister gab an, daß er noch Material für Blafferte vorbereitet liegen habe und wünschte dasselbe trotz der gerügten Überschreitung noch vermünzen zu dürfen. Man scheint dies aber doch nicht gestattet zu haben, denn bei der nächsten Probation gab es keine Vier Albus mehr. Auf dieser wurde einmal wieder eine gemeinsame Beratung Jülich's und der Stadt mit Kurköln angeregt und auch beschlossen. Mehrere solche Sitzungen fanden statt, ihr Schlußprotokoll ist vom 18. Januar 1661 datiert. Irgend ein greifbares Ergebnis ist nicht dabei herausgekommen, obschon sich außer Kurköln, Münster, Jülich, Paderborn, Werden, Nassau und die Stadt Köln beteiligten. Man stellte fest, daß das Wertverhältnis zwischen Gold und Silber noch immer das alte sei, nämlich 12: 1, daß der Kurs der französischen und niederländischen Taler, die den harten Reichstaler fast vollständig verdrängt hätten, herabgesetzt werden müsse, und daß ohne vorherigen Ratschlag Scheidemünzen nicht mehr geprägt werden sollten. Das also waren die Heilmittel der Konferenz, sie wogen die Kosten und Umstände nicht auf. Als Nebenerfolg ist eine Einigung zwischen Jülich und Kurköln zu verzeichnen, nämlich die Wiedereinführung des schweren Münzfußes für alle Gebiete der Herzogtümer Jülich und Berg und für das Niederstift sowie das ausdrückliche Verbot weiterer Vermünzung auf den leichten Fuß, die Jülich bis dahin noch betrieben hatte. Dagegen durften die vorhandenen Gelder des leichten Fußes bis auf weiteres im Verhältnis von 4/5 des schweren einstweilen noch umlaufen.

Man nahm es mit dem Prägeverbot für Scheidemünzen zunächst ganz ernst; dem kölnischen Münzmeister wurden im Mai 1661 doppelte Blafferte nicht bewilligt, obwohl es die höchstwertige Sorte war. Alle solche Ausmünzung müsse ruhen, lautete der Bescheid.

Die Finanzen des Kreises waren noch immer erbärmlich; früher glaubte man deshalb keinen Beamten anstellen zu können, hatte es aber schließlich doch getan und blieb deren Bezüge nun einfach schuldig. Rodorff klagte 1661, daß er noch keinen Heller seines Gehaltes als Kreiswardein erhalten hätte, also seit acht Jahren. Dies ist auch wohl der Grund, weshalb man ihn trotz Kreisbeschlusses stillschweigend im Genuß seines richtig bezahlten Amts als städtischer Spezialwardein belassen hatte.

1661 verkaufte die Stadt Aachen in Köln für etwa 7000 Taler geringhaltiges Silber zum Preise von 9¼ Taler für die feine Mark; der koblenzer Jude, "so die Münze an sich hat", erwarb den ganzen Posten sofort zu 9½ Taler, so daß man annehmen mußte, er würde zu Scheidemünzen verarbeitet werden. Der allgemeine Silberpreis war nur 8¾ bis 8⅞ Taler für die feine Mark. Auf solche Weise überboten sich die Münzstätten gegenseitig, um Material an sich zu ziehen und mußten dann natürlich unterhaltig prägen: Der Silberpreis stieg dadurch weiter und die Münzzerrüttung wie der Währungsverfall wurden ständig schlimmer. Man wollte dieserhalb bei Kurtrier vorstellig werden, Zweck hatte es natürlich durchaus keinen.

Der städtische Münzmeister schrieb im Herbst 1661 an den Kreis, seine Münze sei drei Jahre lang still gestanden - was nach den Prägelisten nicht ganz wörtlich zu nehmen ist -; er bittet, wie die benachbarten Münzstätten schlagen zu dürfen. Acht Albus zu prägen gehe schon nicht mehr, weil er das Silber mit 9½ Taler bezahlen müsse. Er möchte aber Vier Albus machen. Diesem Verlangen konnte die Genehmigung nicht erteilt werden. Im Mai 1662 wurden ihm jedoch 20 Mark fein in halben Fettmännchen bewilligt, einer für uns neuen Münzsorte, die bereits von Kurköln und von Jülich geschlagen worden war. Die Prägung sollte "nach altem Fuß" geschehen; an anderer Stelle wird dieser als 28 auf das Lot bei 1 ₰ 20 gr Feingehalt (0,522 g rauh, 0,080 g fein) angegeben.

1663 wird berichtet, daß in Hohen-Solms durch einen Münzmeister Berendt aus Pommern im Verlag von zwei Juden große Mengen Fettmännchen unter fremdem Gepräge hergestellt würden, u. a. auch stadtkölnische. Es seien deshalb schon zwei Personen in Koblenz verhaftet worden. Was dies für Stücke waren, wird sich heute kaum mehr feststellen lassen. Auch führe der deutzer Jude vielfach die schlechten recklinghauser halben Bafferte in die Stadt.

Der kölner Münzmeister mußte im Mai mit 7 Goldgulden bestraft werden, weil er ohne Erlaubnis Scheidemünzen geschlagen hatte. Für den Wiederholungsfall wurde ihm Suspension angedroht.

Zur Mai-Probation 1664 hatte sich der kölnische Münzmeister schriftlich an die Räte gewandt und sich darüber beschwert, daß die recklinghauser Acht Hellerstücke in Köln so häufig und dabei sehr unterhaltig seien. Da er billig Scheu trage, um die Genehmigung von Fettmännchen, deren ohnehin so viele da seien, anzuhalten, möchte er doppelte Blafferte prägen dürfen, besonders weil er seit langem kein Placitum für Scheidemünzen erhalten habe. 2½ Jahre früher war die Prägung von Acht Albusstücken wegen des Silberpreises als unmöglich hingestellt worden; sollte dieser herunter gegangen sein? Wie zu erwarten war, hatte Cramer auch diesmal keinen Erfolg bei der Versammlung. Daraufhin prägte er ohne Erlaubnis Heller und wurde deshalb im Herbst mit 10 Talern Buße belegt; trotz des Rückfalls erfolgte nichts Weiteres.

Gegen die in geschlossenen Düten einkommende kleine Münze wandte sich ein Mandat des Rats. Zwar wurde durch diese Verpackung die Arbeit des Zählens erspart, aber die Münzen konnten auf ihre Gangbarkeit und Anzahl nicht jedesmal geprüft werden. Dieser schädliche Mißbrauch hatte, wie wir sahen, schon vor 60 bis 70 Jahren am Mittelrhein geherrscht und zu Abwehrmaßregeln geführt; jetzt wurde dasselbe wieder in Köln versucht. Der Rat stellte die Annahme solcher Düten für einen bestimmten Betrag unter Strafe, es mußte jede einzelne nachgezählt werden. Weiter warnte die Behörde nochmals vor den "Pfennigen mit der Ziffer 6", die höher nicht als 4 Heller gelten dürften.

Der kölnische Münzmeister war ein renitenter Mann; er mußte im Mai 1665 den Tadel hören, daß er sich des Prägens unterfangen habe, bevor die verhängte Buße entrichtet gewesen sei. Das Münzgeschäft müsse so lange unbedingt unterbleiben. Schärfer wollte man wohl nicht gegen den Beamten der mächtigen Reichsstadt vorgehen. Daraufhin hat aber Cramer doch seine Strafe am 29. Mai 1665 bezahlt.

Wegen ansteckender Krankheiten kamen die ordentlichen Probationstage nur unregelmäßig zu Stande und wiesen auch dann nur eine geringe Beteiligung auf. Deshalb mußte man für den April 1666 wegen der zunehmenden Verschlechterung der Scheidemünzen eine außerordentliche Versammlung anberaumen, die aber auch nichts Besseres wußte, als die Verrufung alles fremden Kleingelds zu empfehlen. Im Übrigen müsse die Reichsmünze in Übereinstimmung mit dem kaiserlichen Edikt gebracht werden, welches bestimmte: Den Taler zu 90 Kreuzer, den Goldgulden zu 1¼ Taler, den Dukaten zu 1¾ Taler. Somit waren 45,412 g Feinsilber gleichgestellt mit 3,441 g Feingold, was dem Verhältnis von 1 : 13,215 entspricht, also nicht mehr das althergebrachte von 1 : 12, welches vor kurzem noch als in Geltung befindlich angesehen worden war. Wie das alles ins Werk gesetzt und im gleichen Zustand erhalten werden sollte, hat die Versammlung aber nicht beschlossen.

Da die in Aussicht gestellte Regelung des Münzwesens durch den Regensburger Reichstag gar zu lange auf sich warten ließ, hatten sich Kursachsen und Kurbrandenburg zu einer gemeinsamen Lösung der Aufgabe nur für ihre eigenen Gebiete durch den Vergleich von Zinna am 27. August 1667 zusammengetan. Dieser schrieb als oberste Landmünze vor den Drittel Taler zu 8 Groschen, doch nicht etwa auf den Reichsfuß ausgebracht, sondern zu 10½ Taler aus der feinen Mark, also etwa 14½% geringer. Die Drittelung hatte man gewählt, weil sie sich besser mit den im Reiche sonst üblichen Zählweisen in Einklang bringen lasse, als die Viertelung. Prägen wollte man aber hauptsächlich das doppelte der Einheit, den Zweidrittel Taler.

Diese Abmachung brachte nun Brandenburg 1667 beim Reichstag vor in der Hoffnung, daß sie auch dort angenommen und für das Reich zum Gesetz erhoben werden würde. Diese Erwartung erfüllte sich indessen nicht. Darauf befaßte sich auch der niederrheinisch-westfälische Kreis damit, unter Vorlage eines eingehenden Memorials, welches der brandenburgische Münzdirektor v. Gilli verfaßt hatte. Brandenburg hatte ein großes Interesse daran, den sogenannten Zinna'schen Fuß vom Kreise angenommen zu sehen, da ein wichtiger Teil seines Gebiets, Ravensberg, Minden, Mark und Kleve, innerhalb desselben gelegen war. Das Memorial suchte deshalb zu zeigen, wie alle im Kreise bestehenden Währungen bequem in dem neuen Dritteltaler aufgingen. So würde er in der Stadt Köln 26 Albus gelten. Das klang alles sehr schön und war es auch, wenn nur die Kleinmünzen nicht gewesen wären, die man nicht so glatt umrechnen konnte, und die sich auch ihrem Feingehalt nach nicht so leicht in das System einordnen ließen. Man hätte eben alles Kleingeld umprägen müssen. Der Kreis trat dem Vorschlag auch nicht näher, sondern erklärte, daß er auf einen Reichsfuß warten wolle, ein Entschluß, der mit rührender Anhänglichkeit aufrecht erhalten und in den Probationsabschieden immer wieder betont und wiederholt wurde.

Derweil zahlten die meisten Stände die Kreiskontributionen nicht und waren seit langer Zeit damit im Rückstand. Bezeichnend ist, daß Rodorff nochmals am 2. Oktober 1669 erklärte, er habe, jetzt seit 16 Jahren, noch immer keinen Heller von seinem zuständigen Gehalt als Kreiswardein erhalten. Wenn solchergestalt an der Zentralstelle keine Ordnung herrschte, wie sollte man sie in den einzelnen Gebieten erwarten, wo ein jeder ziemlich zu tun fortfuhr, was ihm gerade ersprießlich schien, ohne Rücksicht auf die so dringend erforderliche Gesundung des Gesamtwesens.

422. Dukat 1653. ... bis 446. Dreikönigstaler 1668. ... [S.209-217]

Prägungen 1676-1692   [S.217-227]

Tabelle: Ausmünzungen in Mark
DukatenGulden2 AlbusHeller
1670-75- - - - Die Listen fehlen - - - -
1676390122
1677248100
1678312
1679254
1680-87- - - - Die Listen fehlen - - - -
16888080
16898020
169090
1691-92- - - - Die Listen fehlen - - - -

Nachdem die Kreisstände bis dahin vergeblich auf einen Reichsfuß gewartet hatten, entschlossen sie sich zu einer bescheidenen Art von Selbsthilfe, die indessen so recht keine war, nämlich zu der Aufnahme eines fremden, nicht bodenständigen Geldstücks. Es war dies der Sechzehntel Taler aus gutem Silber, wie er in niedersächsischem Kreise schon seit etwa 1623 geschlagen wurde. Sein Fuß, den man den braunschweiger nannte, war

135 aus der Mark 13 Lot fein (1,732 g rauh 1,407 g fein) gleich 10 Taler und 6 Stück aus der Mark fein.

Sehr vorteilhaft war diese Zusammensetzung für die Bergherren des niedersächsischen Kreises, denen aus ihrer Ausbeute hochhaltiges Silber zur Verfügung stand. Sie konnten es in dieser Form mit geringen Mehrkosten nützlicher verwerten, als in Gestalt von Reichstalern, die so gerne ins Ausland geschafft zu werden pflegten. Für den niederrheinisch-westfälischen Kreis aber, in welchem fast gar kein Silber gewonnen wurde, war der braunschweiger Fuß eine kostspielige Spielerei. Hier war man in der Hauptsache auf Bruchsilber oder fremde Sorten angewiesen, welch letztere, meistens geringer als 13 Lot, zunächst mit vielen Kosten auf die vorgeschriebene Feinheit gebracht werden mußten. Man hätte auch damit rechnen sollen, daß die fertigen Münzen die westlichen Nachbarn verlocken würden, sich auf bequemem Wege hochhaltiges Silber zu verschaffen. Deshalb konnte der Einsichtige den Sechzehntel Talern keine lange Lebensdauer prophezeien. Aus diesen Gründen muß der Beschluß des Kreises als ein Mißgriff angesehen werden, der sich auch bald als solcher enthüllen sollte.

Im Mai 1670 wurde der neue Fuß, vielleicht in richtiger Würdigung der Umstände, nur einigen wenigen Ständen im Osten des Kreises bewilligt, nämlich Werden, Sayn und Dortmund. Dies ließ aber die Anderen nicht ruhen, so daß der Herbstprobationstag die Erlaubnis auch für weiter westlich gelegene, und vor allem linksrheinische Gebiete geben mußte. Diesmal waren die Glücklichen Jülich, Essen, nochmals Werden, Nassau wegen der Grafschaft Holzappel, Blankenheim wegen Sayn und die Stadt Köln. Letztere durfte bis zur nächsten Tagung 60 Mark fein davon schlagen. Die amtliche Bezeichnung für die neue Sorte war "halber Schilling", weil ursprünglich die Schilling genannten niederländischen "Blamüser" zu acht auf einen Reichstaler gerechnet worden waren.

Die Stücke galten im Kreise als Sechzehntel von 80 Albus, somit 5 Albus, waren also für die mittleren Umsätze einigermaßen brauchbar, während sie einer weiteren Teilung in Viertel oder Sechstel widerstrebten und darum im Marktverkehr versagten. In ihrer niedersächsischen Heimat waren sie als 1½ gute Groschen für den Kleinhandel sehr praktisch, in der Stadt Köln jedoch mit ihrem besonderen Taler zu 78 Albus bildeten sie einen Fremdkörper. Man muß sich vor Augen halten, daß ganz derselbe Albus bei den Talerrechnungen zu Grunde lag; bei der städtischen Währung war der Taler schon mit 78 voll, ging der Bürger aber nach Rodenkirchen, Deutz, Mülheim oder Riel, d. h. nur vor die Tore, dann mußte er noch 2 Albus zulegen, um einen Taler zu haben. Scheinbar war der Kölner immer reicher als die Nachbarn, 100 Taler Stadtwährung machten erst 96⅔ Taler Kreiswährung, doch dieser holde Schein wurde mit mannigfacher Belästigung von Handel und Wandel erkauft. Es gehörte der ganze Eigensinn einer eingebildeten, durch Klüngel herrschenden Kaste dazu, um diesen lächerlichen Zustand über hundert Jahre trotz aller Anfechtung, auch gegen kaiserliche Ermahnungen und selbst Drohungen, aufrecht zu erhalten.

1672 wurden die halben Schillinge schon nicht mehr geprägt, wahrscheinlich waren die zu erwartenden schlechten Erfahrungen nicht ausgeblieben, doch jetzt versuchte man es mir ganzen Schillingen bis ins Jahr 1674 hinein. Über diese, nach den heute noch vorhandenen Stempelverschiedenheiten gewiß nicht unbedeutende Ausmünzung sagen uns die Akten gar nichts. Es konnten nämlich während zweier Jahre keine Probationstage statt finden wegen des "französischen Kriegswesens". Die Raubgelüste Ludwig XIV. hatten wieder einmal den Niederrhein in Drang und Graus gestürzt, Reisen war nicht mehr möglich gewesen und unter diesen Umständen taten die meisten Reichsstände, was ihnen gerade paßte. Der erste mögliche Probationstag im Oktober 1673 mußte sich darauf beschränken, diesen Zustand zu rügen. Köln meldete die erfolgte Prägung von 1 Werk Dukaten und 3 Mark halben Schillingen, doch ohne Zeitpunkt und Menge. Mit der Regelung der Scheidemünzfrage wartete man wieder auf ein Reichskonklusum! Inzwischen erhielt Köln die Bewilligung für 60 Mark ganze Schillinge auf den gleichen Gehalt und die halbe Stückelung, wie beim Fuß für die halben.

Nach diesem Tage kam die große Unterbrechung in den Kreisverhandlungen; erst im Mai 1680 konnte wieder ein Probationstag zusammen gebracht werden, aus den gleichen Gründen, die schon vorher hinderlich gewesen waren. Ein wenig abgestumpfte Gleichgültigkeit war auch dabei; wie die resignierte Erklärung lautete, wäre gegen die immer allgemeiner werdende Verschlechterung im Münzwesen doch nichts zu machen gewesen. Dadurch war das Chaos natürlich nur noch größer geworden. In dem Gefühl, daß eine Kontrolle nicht zu befürchten sei, begannen die meisten Stände die verpönten Scheidemünzen wieder zu prägen. Der Herzog von Jülich und Berg, der als kreisausschreibender Fürst vor allen das Beispiel hätte geben und die Kreisordnung gewissenhaft einhalten müssen, ließ in ausgiebiger Weise Kleingeld schlagen. Auch die Stadt Köln ermächtigte vom Jahre 1674 ab ihren Münzmeister, eine für sie neue Sorte zu prägen, die halben Blafferte oder Zwei Albusstücke, mit welchen sie seit 1657 die kurfürstlich Regierung in Bonn unausgesetzt überschüttet hatte. Aber vornehm wie sie ihre Münzpolitik immer geführt hatte, enthielt sie sich auch jetzt der schädlichen Achthellerprägung und schlug als minderes Geld nur Möhrchen.

[Kleine Kipperzeit:] In den siebziger Jahren trat im Reich ein schneller Verfall des Münzwesens ein dadurch, daß allerorts Zweidrittelstücke, oder auch Gulden genannt, nach dem Vorbild der Zinna'schen geprägt wurde, aber in stets vermindertem Gehalt. Die Kleinsten schlugen das schlechteste Geld und in größter Menge. Gegen solchen Mißbrauch des Münzrechts waren die Kreise machtlos und die Zentralgewalt versagte vollständig, wie dies ja meist der Fall war. Währen früher das Elend von den Scheidemünzen ausgegangen und wenigstens die Oberwährung einigermaßen wertbeständig geblieben war, kam jetzt das Unheil von oben her und war ungleich empfindlicher. Diese anarchischen Verhältnisse haben merkwürdiger Weise nur in geringem Maß auf den Niederrhein übergegriffen, wie sich ja auch diese Gebiete von dem Unwesen der ersten Kipperzeit frei zu halten gewußt haben. Jülich hat 1674 und 1675 solche Gulden geschlagen, doch von richtigem Gehalt; Brandenburg war in Kleve weniger gewissenhaft verfahren, aber in Grenzen, während der Kurstaat und die Stadt Köln solche Münzen überhaupt nicht geprägt haben. In Folge dessen hatte man sich hier hauptsächlich nur der eindringenden fremden Gulden zu erwehren.
Am 17. Mai 1680 erließ der Kreis ein Münzedikt, darin wurden bewertet:
Bouillon'sche [Bm. Lüttich] und Burgundische Taler80 Albus kölnisch
Römische Reichs-Banko Taler84 Albus kölnisch
Brabantische, Holländische und Bouillon'sche Dukatons100 Albus kölnisch
ganze Guldenstücke46 Albus kölnisch
halbe Guldenstücke23 Albus kölnisch
die beiden letzten soweit sie von Kreisständen - und einigen anderen -
      ausgegangen waren, die fremden sonstigen aber nur 42 bzw. 21 Albus.

Alle fremde Münze wurde verrufen, außer der im Erzstift auf den richtigen Fuß geschlagenen. Die Münzmeister durften durchaus keine mehr prägen, die Eisenschneider kein Stempel zu solchen Sorten liefern. Ferner wurde verboten, Wechsel in Zukunft mit Scheidemünzen einzulösen, es durfte nur noch mit gutem hartem Geld geschehen.

Der Probationstag stellte aus dem Umlauf fest, daß der kölnische Münzmeister viel an halben Blafferten und auch allerlei an Hellern ohne Erlaubnis geschlagen hatte. Ersteren gab die Jahreszahl ihren Geburtsschein, bei letzteren fehlt diese; also muß das neue Gepräge von den früheren doch merklich unterschieden gewesen sein. Leider hat man über diese Unterschiede nicht Buch geführt. Cramer wurde vorgeladen, um sich zu verantworten. Er war damal unpäßlich und fehlte deshalb auf der Tagung. Er ließ mitteilen, daß der Magistrat ihn ermächtigt habe, die beanstandeten Sorten zu machen, da Mangel an kleinem Geld gewesen sei. Die Bewilligung des Kreises habe er nicht vorher nachsuchen können, weil keine Probationstage abgehalten worden seien. Es wurde ihm eingeschärft, sich in Zukunft weiterer Scheidemünzprägung zu enthalten, auch müsse er sich noch über Schrot und Korn seiner Erzeugnisse ausweisen. Dies geschah alsbald. Der mülheimer Münzmeister Johann Longerich nahm die Untersuchung vor; der Generalwardein Rodorff, dessen Amtes dies eigentlich war, durfte es nicht, denn er war gleichzeitig der städtische Wardein und hätte sonst über seine eignen Proben gerichtet. Die halben Blafferten wurden zwischen 4 Lot 10 gr und 4 Lot 12 gr fein befunden bei 136 bis 140 Stück aus der Mark, die Heller zu 1 Lot 3 gr bis 1 Lot 4 gr fein und 84 aus dem Lot, durchschnittlich 1,695 g rauh und 0,488 g fein bzw. 0,174 g rauh und 0,013 g fein. Dieses Ergebnis muß befriedigt haben, denn es gab zu keiner Bemerkung Anlaß. Aus der Prägeliste ist nicht mit Sicherheit zu ersehen, ob die dort angegebenen Mengen die ganze Münzung umfassen, oder ob es nur die geprüften Werke sind. Letzteres scheint eher der Fall, jedenfalls sind alle aufgeführten Posten auch probiert worden.

Dem Kreiseisenschneider, sehr wahrscheinlich Leer, wurde vorgehalten, daß er die Stempel zu den halben Blafferten geliefert habe, die Kurköln in Dorsten, einer kreisfremden Münze schlug und die sich als sehr unterhaltig herausgestellt hatten. Er wurde deshalb getadelt und verwarnt, ihm dabei ausdrücklich verboten, für irgend einen Münzmeister Eisen zu schneiden, ohne daß dieser ihm sein Anstellungspatent und die besondere Bewilligung für die betreffende Münzsorte vorgelegt habe.

Kurkölnische halbe Blafferte und Fettmännchen aus den Jahren 1679 bis 1681, vereinzelte Fettmänchen noch aus 1684, deren undatierte Seite aber aus 1681 stammen dürfte, haben als Abzeichen *, die fünfteilige Haspel, welche auf den städtischen Münzen seit 1661 ebenfalls vorkommt. Die Münzbilder sind zu verschieden von einander, als daß man aus ihnen dieselbe Hand nachweisen könnte, dagegen stimmen die beiden Reihen gemeinsamen Buchstaben M, C, O, L, vollkommen überein. Die städtischen Stempel von 1661 bis 1685 haben fast alle dasselbe Zeichen. Jakob Leer war seit 1659 vereideter Kreiseisenschneider, er blieb dies bis in den Anfang des folgenden Jahrhunderts. Vor und nach den genannten bieten die Gepräge keinen Raum für ein Abzeichen.

Wenn nun kurkölnische Münzen in gleicher Weise gekennzeichnet sind und zwar gerade um die Zeit, in welcher der Kreiseisenschneider wegen seiner Arbeit für die dorstener Münzstätte verwarnt worden ist, dann ist als ziemlich sicher anzunehmen, daß die fünfteilige Haspel das Zeichen dieses Mannes ist. Nach den Jahrgängen und einem weiteren Zeugnis aus der mülheimer Münze ist dieser Mann Jacob Leer gewesen. Damit rückt er aller Wahrscheinlichkeit nach zu der wenig beneidenswerten Ehre auf, die häßlichen Kaisergebilde zu den halben und ganzen Schillingen geschaffen zu haben. Vermutlich gehören sämtliche städtischen Stempel aus seiner Amtszeit ihm, auch die der Gulden von 1693 bis 1695, sowie von 1700, mit Ausnahme der Gulden 1700 mit den Lorbeerzweigen und der Taler von 1699 bis 1702, denn die Stadt pflegte damals ihre übernommenen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und hätte ihren eignen Bürger wohl nicht bei der Bestellung der Stempel übergangen, zumal die Auswahl an einigermaßen brauchbaren Eisenschneidern in der Stadt oder in den umliegenden Gebieten recht klein war.

Der im Herbst 1680 fällige Probationstag kam zwar zu Stande, aber in den Fahrbüchsen fanden sich keine Proben von neugeprägten Münzen. Das dem kölnischen Münzmeister Kaspar Cramer auferlegte Verbot, Scheidemünzen zu schlagen, war eingehalten worden, aber in anderer Weise, als sich die Räte gedacht hatten. Nachdem Cramer im Mai bereits krank das Haus hüten mußte, war er schließlich gestorben. Er kann kein hohes Alter erreicht haben, denn 1653 hörten wir, daß er ein in seinem Fach gänzlich unerfahrener junger Mensch sein solle. Mit Bezug auf seine Jahre hat dies jedenfalls gestimmt. Seine Witwe, geb. Krafft, bat jetzt, einen Silbervorrat von 1000 Mark noch vermünzen zu dürfen, doch mußte dieses Verlangen mit Rücksicht auf die zwischen den Ständen bestehenden Abmachungen abschlägig beschieden werden.

Als Nachfolger im Münzmeisteramt war Peter Newers in Aussicht genommen, ein Verwandter des Generalwardeins. Die Versammlung hatte aber Bedenken gegen seine Anstellung, weil er keinen ordentlichen Lehrbrief vorweisen konnte. Er selbst gab an, daß er eines Goldschmieds Sohn sei, sich von Jugend auf in der Alchemisterei exerziert habe und dann Apotheker geworden sei. In Polen und Österreich sei er diesem Beruf obgelegen, nicht nur die lehrmäßigen vier Jahre, sondern 16 Jahre lang. Er habe eine hiesige Apothekerswitwe mit einer Vortochter aus erster Ehe geheiratet und dieser seiner Stieftochter müsse er jetzt nach hiesiger Stadt Statuten die Apotheke abtreten. Aus dem Grunde wolle er seine Nahrung im Münzwesen suchen. Das dazu Nötige habe er sich durch Privatstudium zu Eigen gemacht.

Weil Newers mit dem Wardein Rodorff blutsverwandt war, glaubte man in diesem Fall dessen Prüfung als parteiisch beeinflußt ablehnen zu sollen. Also sollte der Befähigungsnachweis vor der Versammlung geführt werden und Newers mußte auf einer Schiefertafel mit Kreide eine Berechnung machen. Er kam aber nicht recht damit zu Stande, die Räte meinten indessen, auf die Rechenkunst käme es nicht so sehr an, als auf die Kunst des Schmelzens und Scheidens. Man sieht, die Anforderungen an die theoretische Vorbildung waren nicht hoch geschraubt; früher verlangte man mehr, doch der Nachwuchs an sachverständigen Münzmeistern war spärlich und deshalb mußte man schon ein Auge zudrücken. Schließlich wurde eine Kommission mit der weiteren Prüfung des Newers betraut; sie fiel befriedigend aus und führte zu seiner Anstellung.

Auf Bitten des Kreiseisenschneiders Leer wurde diesem jetzt gestattet, auch für auswärtige, d. h. dem Kreise nicht angehörige Münzstände Eisen schneiden zu dürfen, er müsse aber in jedem einzelnen Fall der städtischen Behörde den Bewilligungsschein für die beabsichtigte Prägung vorlegen.

Gleichzeitig ging der Rat gegen die nicht im Kreis geprägten Achtel und Sechzehntel Taler aus sogenanntem feinem Silber (sie waren nur 13 lötig) vor; sie wurden kurzer Hand verrufen. Der Sinn dieser Maßnahme ist nicht erkennbar. Man hört aus anderen Quellen nicht, daß diese Sorten besonders unterwertig geschlagen worden seien. Die Stadt hätte eigentlich froh sein dürfen, solch hochhaltiges Geld im Umlauf zu haben und zu hegen. Allerdings paßten sie nicht in das Zählsystem der Stadt, aber das taten die eignen Gepräge auf denselben braunschweiger Fuß auch nicht.

Im Mai 1681 war wieder eine Probationsversammlung, die dritte in der neubegonnenen Reihe. Auch auf dieser waren die Fahrbüchsen leer, aber der kölnische Münzmeister überreichte Belegstücke seiner Prägungen und zwar je eines Werkes Dukaten, Vier Heller und Heller. Die beiden letzten Sorten verstießen gegen das Verbot der vorhergehenden Tagung und verursachten den Protest der Versammlung. Newers berief sich zu seiner Entlastung auf die Erlaubnis von Bürgermeister und Rat. Dabei blieb es. Da Rodorff als städtischer Spezialwardein die Proben nicht machen durfte und der sonst aushelfende jülicher Münzmeister Longerich krank war, konnte die Untersuchung der Probestücke überhaupt nicht vorgenommen werden. Der hilflose Probationstag beschloß immerhin, daß innerhalb der nächsten zwölf Jahre keine Scheidemünzen geschlagen werden dürften; Mittel zur Durchführung und Erzwingung des Beschlusses standen ihm aber nicht zur Verfügung.

Nun hören auch die Probationsversammlungen wieder auf, wohl mehr, weil niemand das Bedürfnis nach Verantwortung seiner Maßnahmen fühlte, als wegen äußerer Gründe. Es herrschte seit 1679 Friede und auch von ansteckenden Krankheiten verlautet in dieser Zeit nichts.

Unruhen 1683
Das Jahr 1683 brachte großes Unheil über die Stadt. Schon lange hatte die rücksichtslose Gevatternwirtschaft, welche die ganze Verwaltung durchsetzte, unter der Bürgerschaft großes Mißvergnügen und geheime Gärung erregt. Da fand sich ein Mann zur Führung der Unzufriedenen, bereit und fähig, deren Sache vor dem Rat zu vertreten, Nikolaus Gülich, ein Schnittwarenhändler und Mitglied der Zunft Himmelreich. Er hatte 1680 dem Rat eine Beschwerdeschrift überreicht und damit auch insoweit Erfolg gehabt, als einer eigens eingesetzten Untersuchungskommission Abgeordnete der Zünfte beigesellt wurden. Diese aber verfielen bald dem Machtkoller. Nicht genug, daß die der Veruntreuung schuldig befundenen Bürgermeister abgesetzt und zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt wurden; die Zünftler erzwangen auch noch allerlei radikale Maßregeln, die weit über das Ziel hinaus schossen. Zwar ließ der Rat den Gülich zunächst fest setzen, mußte ihn aber unter dem Druck der Zünfte gleich wieder frei lassen, und nun gab es kein Halten mehr auf der abschüssigen Bahn de Umsturzes. Der aufrührerische Gülich wurde vom Rat als Rebell erklärt und die Bürgerschaft vor ihm gewarnt, aber es gelang ihm, am 2. Juli 1683 die Ratsversammlung mit Hilfe des Pöbel zu überrumpeln und zu den ihm genehmen Beschlüssen zu zwingen. Sämtliche Mitglieder des Rats wurden in der Folge entfernt und durch andere ersetzt, die man durch Gewalt gefügig zu halten verstand, 83 Gegner der Revolution verhaftet, unter diesen als best Gehaßter der Notar Hesselmann. Die eingeschüchterten Schöffen mußten gegen diesen alsbald das Todesurteil aussprechen, seine Hinrichtung erfolgte nach wenigen Tagen. Daraufhin erhob sich eine Gegenpartei, die die anderen Gefangenen in Freiheit setzte. Noch aber hatte Gülich die Oberhand, die Befreier verdammte man zu schweren Strafen und der aufgehetzte Pöbel benutzte die allgemeine Erregung als Vorwand zur Plünderung der Häuser vieler angesehener Einwohner.

Eine kaiserliche Kommission zur Schlichtung der Streitigkeiten hatte sich die ganz Zeit über in der Stadt befunden, jetzt übersiedelte sie nach Mülheim und leitete von dort aus den Prozeß gegen Gülich und seine Genossen ein. Diese begannen fühlbar an Ansehen und Anhang zu verlieren, die Zügel entglitten ihren Händen, der Rat wußte sich ihrem Einfluß zu entziehen und lieferte sie schließlich der Kommission aus. Gülich wurde am 23. Februar 1686 bei Mülheim auf umständliche Weise zum Tode gebracht, dann sein Haus in Köln niedergelegt und der Platz wüst gelassen. Bis auf den heutigen Tag ist die Stelle leer, jetzt allerdings gepflastert und gepflegt als Jülichsplatz, durch das "Gegenüber" hergestellte Kölnische Wasser in der ganzen Welt bekannt.

Bei diesen Ereignissen wurde so ausführlich verweilt im Hinblick auf einige silberne Klippen mit dem Stadtwappen und der Jahreszahl 1683, von denen die Sage geht, daß sie für den Gülich'schen Aufstand geschlagen seien. Keine schriftliche Überlieferung rechtfertigt aber diese Annahme; allerdings weiß man auch nicht, zu welchem anderen Zweck sie gemacht sein können. Natürlich mögen sie, da das Jahr 1683 auf ihnen steht, in der zweiten Hälfte desselben, also "während" des Gülich'schen Aufstandes hergestellt worden sein - wenn sie nämlich wirklich aus der Zeit stammen. Das ist aber auch alles.

Erst nachdem die ganzen Unruhen überstanden waren, fand im Juli 1686 ein Probationstag statt, welcher wiederum die Tatsache feststellen mußte, daß einige Stände des Kreises trotz des allgemeinen Verbots Scheidemünzen geprägt hätten, und daß sogar auch fremdes Geld eingedrungen wäre. Das letzte mutet in seiner naiven Unbeholfenheit rührend an. Gemeldet wird das Ableben Friedrich Rodorffs, der das Wardeinsamt des Kreises und gleichzeitig das der Stadt bekleidet hatte. Seine Witwe Mechtild, geb. Newers brachte in einer gewöhnlichen kleinen Büchse kölnische Gepräge, halbe Blafferte und Heller aus den Jahren 1682-1685, schließlich auch die amtliche Fahrbüchse, diese aber war leer. Warum dies so war und sein konnte, wird nicht aufgeklärt. Es zeigt, welche Ordnung damals herrschte, wenn solche Unregelmäßigkeiten ohne Bemerkungen durchgingen.

Unter den kölnischen halben Blafferten befanden sich welche, die nur 4 Lot 11 gr anstatt 4 Lot 12 gr fein hielten. Der kölnische Vertreter erklärte dazu, es sei bis dahin unbekannt, ob sie vom verstorbenen oder vom jetzigen Münzmeister herrührten. Danach müßten sie aus dem Jahr 1680 stammen, von dem bei der Inhaltsangabe der Büchse keine Erwähnung geschieht. Man würde erwarten, daß beim Wechsel des Münzmeisters ein wenigstens für die Zeitgenossen erkennbares Merkmal auf dem Gepräge angebracht worden wäre. Von 1680 sind keine Zwei Albus bekannt, sie könnten aber unter alten Stempeln geschlagen sein.

Newers gab den Hellerfuß auf 84 aus dem Lot bei 22 gr Feinheit an, was der letzten Vorschrift entsprach. An Prägeaufträgen seitens des Rats brachte Newers nur einen vom 17. September 1681 für je 50 Mark Schillinge, ganze Blafferte und halbe Blafferte; Fettmännchen waren nicht gestattet worden. Schillinge aus der Zeit kennt man nicht. Ohne Angabe von Mengen wurden Blafferte von 1682, halbe Blafferte von 1681 bis 1686, Fettmännchen von 1683 und Heller ohne Jahresangabe untersucht. Silber will der Münzmeister zum Teil aus Holland erhalten haben.

Zu den gebrauchten Stempeln bekannte sich der Kreiseisenschneider Leer und bemerkte dazu, er habe seit 1680 innerhalb des Kreises nur für Jülich und Köln gearbeitet.

Die Stadt hatte ihre erledigte Wardeinsstelle gleich nach Rodorffs Tod durch den Bannerherrn der Goldschmiedezunft Johann Post wieder besetzt. Diesem übertrug der Kreis am 18. Juli nun auch das Amt des Generalwardeins. Post kaufte von der Witwe seines Vorgängers alle Bücher und Geräte ihres Mannes um den Preis von 220 Reichstalern. Darunter wird sich der bekannte Codex Rodorff, jetzt im Historischen Archiv, befunden haben mit seinen aus ähnlichen älteren Büchern übernommenen Nachrichten vom früheren Münzwesen, erläutert durch phantasievolle Zeichnungen angeblicher Gepräge.

Die Versammlung bestimmte neuerdings, daß alle Münzmeister bei Strafe ihre sämtlichen Eisen bei Jakob Leer in Köln schneiden lassen müßten. Derselbe sollte für jeden Stand durch Kennzeichen unterscheidbare Stempel mit deutlicher Jahreszahl machen. Wenn dies wörtlich zu nehmen ist, wäre Leer der einzige vom ganzen Kreis angestellte Stempelschneider gewesen und hätten die ferner liegenden Gebiete doch wieder den Zeitaufwand und die Frachtkosten gehabt, die ihnen vor mehr als 100 Jahren aus Gründen der Gerechtigkeit durch Bestellung mehrerer vereideter Kreiseisenschneider erspart werden sollte. War dies wirklich die Meinung, dann darf man sich nicht wundern, wenn viele die Vorschrift in den Wind schlugen, und dadurch das Ansehen des Probationstags immer mehr erschütterten.

In den nächsten 12 Jahren durften keine Scheidemünzen geprägt werden, dagegen sollten sämtliche alten Stempel zum Zweck ihrer Vernichtung eingeliefert werden.

Im Verkehr waren unterhaltige jülicher wie kölnische halbe Blafferte, deren Stempel Leer nicht geschnitten haben wollte. Für die Entdeckung des Fälschers wurde eine Belohnung von 50 Talern ausgelobt.

Als Niederschlag der Beratungen des Probationstags ging am 19. August 1686 ein Münzmandat aus. Es verbot zunächst die hohenlohischen Fünfzehner von 1685, dann werden gesetzt:
  -   Groschen = 3 Kreuzer -> 3½ Fettmännchen oder 2 Albus 4 Heller
  -   Doppelgroschen = 6 Kreuzer -> 7 Fettmännchen oder 4 Albus 8 Heller
  -   15 Kreuzer oder Sechsteltaler -> 12 Albus

Nach Ablauf eines Jahres sollten alle diese fremden Münzen verrufen sein.

Bei jeder Zahlung brauchten nicht mehr als 25 Gulden an Scheidemünze genommen zu werden. Für das Prägegeschäft werden nur mehr die 10 Kreismünzstätten frei gestellt: Münster, Kleve, Düsseldorf, Paderborn, Lüttich, Osnabrück, Minden, Köln, Aachen, Dortmund, anderswo zu prägen war verpönt. Dadurch wurde aber wohl nicht das im Reichsmünzgesetz bestimmte Vorrecht der Bergherren berührt, das aus dem eignen Bergbau fallende Edelmetall an einem Ort ihrer Wahl zu vermünzen.

Alle Kontrakte mit Juden "neben dem Silberkauf", d. h. außer über Silberlieferung wurden verboten; die Verpachtung der Münze an einen der Metallhändler war aber gang und gebe geworden. In Köln scheint dies allerdings nicht geschehen zu sein, sondern die Stadt muß die Münzanstalt immer in eigenem Betrieb gehabt haben. Das Mandat befahl ferner Nachforschungen nach den Urhebern der erwähnten jülicher und kölnischen Beischläge, dem Entdecker winkten hier 100 Gulden als Preis.

In einer Ausfertigung des gleichen Mandats für Jülich vom 17. Oktober 1687 findet sich der Zusatz, daß alle vollhaltigen Gulden, nämlich die der Kurfürsten, Fürsten u. a. auf 80 Albus für 1½ Gulden, das Stück also auf 53⅓ Albus gesetzt, alle übrigen aber verrufen werden.

Von Kurtrier gelangte die Nachricht ein, daß bei der Verfolgung von Münzmeistern, die Heckenmünzen betrieben, in Wittgenstein Stempel zu halben Blafferten gefunden worden seien, mit wessen Gepräge wird aber nicht gesagt. Es erging darauf die Bitte um genauere Auskunft; die Antwort hat sich nicht erhalten.

Auf dem Probationstag vom Mai 1687 verlangten Jülich und Köln von der Versammlung einen bestimmten Fuß für Gulden; man vertröstete sie dieserhalb auf den nächsten Tag. Erst nach Jahresfrist aber wurden sich die Räte schlüssig. Im Mai 1688 setzte der Kreis endgültig den Taler auf 80 Albus. Damit ist natürlich der Rechnungstaler gemeint, denn der geprägte "Banko"-Taler stand schon viel höher. Gleichzeitig wurde der Taler zu 78 Albus in aller Form abgeschafft. Wie zu erwarten stand, protestierte Köln wiederum zu Gunsten seines besonderen Talers und fügte sich dem Beschluß nicht. Jülich und Köln legten dieses Mal "Modelle" zu den von ihnen beabsichtigten Gulden und halben Gulden vor, vermutlich in Gestalt von Zeichnungen, ebenso für Schillinge. Die Modelle sind nicht bei den Akten. Die Bewilligung für Schillinge wurde abgelehnt, dagegen die Gulden Sorten gestattet, an Köln für beide zusammen 200 Mark fein. Der Fuß wurde zu 12½ aus der Mark 12 Lot fein festgesetzt, der Umlaufswert auf 1 Taler zu 80 Albus für 1½ Gulden oder drei Drittelstücke [Die Zweidrittelstücke wurden damals allgemein als Gulden bezeichnet, gleichviel ob sie die Aufschrift 60 (Kreuzer), 2/3 (Taler), 16 gute Groschen oder 24 Mariengroschen hatten. Am Niederrhein wurden natürlich nur Stücke mit 2/3 geschlagen.]. Der Rechnungstaler zu 80 Albus kam damit auf einen Feinsilberwert von 21,046 g oder 17,4% unter den nach Reichsfuß geprägten Taler. Dementsprechend hätte dieser 96,85 Albus gelten müssen, er stand aber 1689 nur auf 3 Gulden 20 Albus = 92 Albus; freilich stieg er 1690 auf 100 Albus und blieb so. In der Zwischenzeit sind gewiß wieder Massen von guten alten Reichstalern mit dem neuen schlechteren Geld aufgekauft und eingeschmolzen worden.

Köln hat 1688 und 1689 tatsächlich Gulden schlagen lassen; sie werden in den Prägelisten aufgeführt und sind auch probiert und richtig befunden worden. Erhalten hat sich kein einziger davon, wenigstens so weit die mir zugänglich gewesenen Sammlungen in Frage kommen. Auch in Valvationsdrucken findet sich keine Spur von solchen Gulden, dagegen führt v. Merle 60 einen von 1689 nach Beschreibung an.

Alle umlaufenden Gulden und Halbgulden, auch die neugeprägten, sollten auf ihren wirklichen Gehalt nachgeprüft, und wenn richtig, gestempelt werden, und zwar so, daß Newers und Longerich die fremden Gepräge bearbeiteten, der Generalwardein diejenigen des niederrheinisch-westfälischen Kreises selbst. Ungestempelte Gulden durften nicht im Verkehr bleiben.

Für das Publikum geschah die Stempelung kostenlos. Für seine Mühe hatte Post 4 Heller je Stück verlangt, statt dessen wurde ihm seitens des Kreises ein Pauschale von 100 Talern zugesprochen. Newes und Longerich sollten gleichfalls jeder 100 Taler bis zum 1. Oktober erhalten. Damit hatte es indessen gute Wege. Seit seiner Anstellung 1686 hatte Post noch kein Gehalt bekommen. Zuständig waren ihm jährlich 50 Goldgulden zu 10 Schilling und 10 Taler außerdem. Er mußte sich also wohl oder übel auf einiges Warten wegen der Stempelungsgebühren gefaßt machen.

All die Flickarbeit, die großen Worte und kleinen Mittel verfehlten ihren Zweck, das Münzelend stieg weiter. Des Krieges wegen waren wieder eine Anzahl Probationstage ausgefallen, ein außerordentlicher Münztag im August 1689 wußte auch keinen Rat. Die Verhandlungen brachten gar kein Ergebnis, nur kam ein kaiserliches Rescript zur Verlesung, welches ermahnte, die Probationstage ja recht regelmäßig abzuhalten. Wie man sich das unter den bestehenden Verhältnissen in Wien dachte, wurde nicht näher erläutert, wahrscheinlich hat man überhaupt nichts dabei gedacht.

Aber wieder machte man einen Versuch, Ordnung zu schaffen. Ein außerordentlicher Probationstag trat im Juli 1690 zusammen, sein Hauptverhandlungsthema war der am 26. Januar desselben Jahres in Leipzig zwischen Kurbrandenburg, Kursachsen und Braunschweig abgeschlossene Münzvertrag. Die Zinna'schen Vereinbarungen hatten auch die unmittelbar daran Beteiligten nicht mehr halten können, die Verhältnisse schrien nach einer Neuregelung, die, weil das Reich versagte, wiederum von einigen Wenigen vorgenommen werden mußte. Der sogen. Leipziger Fuß war derselbe, den Brandenburg schon 1687 aus eigner Machtvollkommenheit bei sich eingeführt hatte, nämlich 12 Taler aus der feinen Mark für 2/3, 1/6, 1/2, 1/24 Taler gleichmäßig ohne Berücksichtigung der verschieden hohen Prägekosten. Der Gulden war gestückelt zu 13½ aus der feinen Mark und behielt den frühereren Feingehalt von 12 Lot. Das Rauhgewicht war 17,322 g, das Feingewicht 12,992 g. Bei einem solchen Fuß war das Schicksal der neu geschlagenen kölnischen Gulden natürlich besiegelt, dringend nötig aber, für die zu erwartende Umwälzung im Münzwesen Vorsorge zu treffen. Das war für die Versammlung nicht so ganz einfach, sondern erheischte die Hilfe noch anderer tüchtiger Köpfe. Deshalb beschloß man, daß zur Beratung über die Annahme des Leipziger Fußes kölnische Kaufleute beider Konfessionen zugezogen werden sollten. Von katholischer Seite waren dies: Bürgermeister de Groot, von Hövel, Freisheim, Beiweg und Dulman, von evangelischer: von Enden, Meinertshagen und Weyll. Von den Evangelischen kamen die beiden Erstgenannten nicht; sie waren für bedingungslose Beibehaltung des Reichsfußes. Der Zinna'sche Fuß habe enttäuscht, der Leipziger werde wohl auch nicht genügen und kein langes Leben haben. Der Reichsfuß hingegen habe doch schon lange bestanden. Nun wurden von den Kleinhändlern vier hinzugenommen: Rüdesheim, Breybach, Stoßberg und Casteler. Die erweiterte Kommission war der Meinung, daß der Münzfuß des Kreises mit dem der Nachbarländer gleich sein müsse, ein salomonisches Urteil, welches freilich eine Entscheidung nicht näher rückte. Als besonders schlecht werden genannt die Gulden von Corvey, und die sayn-wittgensteiner aus Homburg, welche in jenem Jahr mit der Jahreszahl 1676 zu 14 aus der Mark und nur 10 Lot 11 gr fein geschlagen wurden. Für Homburg hatte Jacob Leer unzulässiger Weise die Stempel geschnitten.

Den Abt von Corvey erreichte sein Schicksal. Sein Münzmeister wurde im Auftrag des Kreises verhaftet und die Münzstätte in Höxter durch Exekutionstruppen brandenburgischer, münsterscher und paderborner Kontingente zerstört, nicht ohne Raub und Plünderung seitens der ungebetenen Gäste, was dem geistlichen Herrn gellende Schmerzensrufe entlockte.

Bis zu einem Schlußprotokoll, dem sogen. Abschied, brachte es der außerordentliche Probationstag nicht einmal, denn die jülichschen und klevischen Räte waren vor Beendigung der Arbeit abgereist. Die übrigen ließen diese Ungebühr mit dem Ausdruck des Unwillens vermerken.

Auch im folgenden Jahr 1691 kam der Kreis zu keinem Beschluß, derweil prägte aber Jülich bereits auf den leipziger Fuß, außerdem sogar Scheidemünze, was in Köln nicht geringe Unzufriedenheit erregte. Auch hatte sich herausgestellt, daß die umlaufenden Gulden trotz Untersuchung und Stempelung sehr unterschiedlich an innerem Wert waren und man sich unter ihnen nicht auskennen konnte. Zur Kontrolle derselben ernannte die Stadt eine Kommission, bestehend aus dem Memorialsmeister Eller als Vorsitzenden, den Appellationskommissarius Jabach, Gade, dem Bannerherrn Post und Hermanns. Dieser Kommission mußten alle fremden Gulden eingeliefert werden, der Vorsitzende nahm sie entgegen und gab sie ohne Namhaftmachung des Einbringers an die Kommission weiter. Die nach leipziger Fuß oder besser geschlagenen sollten voll bezahlt und dann umgeprägt, die minderen aber als Billon erklärt werden. Letztere konnte der Besitzer zu freier Verfügung zurück fordern, oder zu 11½ Taler von 80 Albus für die feine Mark vergütet bekommen. Die Kommission, der Münzmeister und der Wardein wurden für dieses Geschäft eigens vereidet. Für das Umprägen berechnete man 3/4 % vom Wert, auf zurück verlangte unterhaltige Gulden waren 2 Heller für das Stück zu zahlen. Dagegen erfolgte der Ankauf der letzteren ohne Abzug einer Gebühr. Alles eingegangene Münzmaterial mußte an die Münzstätte abgeliefert werden, wo die Umprägung auf Leipziger Fuß zu erfolgen hatte. Der Memorialsmeister erhielt die Ermächtigung, die entstehenden Kosten auszulegen. Damit hatte die Stadt den Weg zum Leipziger Fuß betreten, seine wirkliche Einführung ließ aber noch auf sich warten.

447. Sechzehntel Taler 1670. ... bis 457. Ratszeichen 1672. ... [S.227-232]

Ratszeichen 1672   [S.232f]

Auch in diesem Falle hat der Bestand an den von Paul Joseph nachträglich abgelieferten Abschlägen im Historischen Museum Aufklärung gebracht. Unter denselben befindet sich eine Klippe aus den Stempeln zu 457k. Das Dickstück ist somit unzweifelhaft gleichzeitig mit der Klippe ebenfalls zu "Studienzwecken", hergestellt worden und stammt aus dem Jahr 1887. Die Stempel dazu, meiner Ansicht nach, wie gesagt, Originale, sind nicht im Historischen Museum, müssen sich aber 1887 unter den nach Frankfurt versandten Stücken befunden haben, denn sonst hätte die von Joseph abgelieferte Studienklippe nicht daraus geschlagen worden sein können. Es ist deshalb möglich, daß mit der Zeit noch weitere Abschläge aus diesen Stempeln auftauchen werden.

Über die Verwendung der Ratszeichen berichtet Ennen nach einem Ms. des früheren Oberstadtsekretärs Dr. Fuchs das folgende: "Die Ratszeichen wurden bei jeder Ratssitzung deren gewöhnlich wöchentlich zwei stattfanden, den Bürgermeistern, den Sekretären, den Syndiken und den anwesenden Ratsherren als Anweisung auf eine gewisse Menge Wein aus dem Ratskeller gegeben. Für die nicht erschienenen Herren wurden jedes mal die Zeichen in die sogenannte Depositalkasse geworfen und am Schluß des Jahres verteilt. Auch bei außerordentlichen festlichen Gelegenheiten, z. B. bei einer Papstwahl, bei Jubiläen, beim Besuch vornehmer Personen, bei der Bekanntmachung eines Friedensschlusses, wurden Ratszeichen ausgeteilt. Der Probst von St. Martin erhielt als der vom römischen Stuhl bestellte Conservator privilegiorum jährlich zwölf Ratszeichen. Bei der großen Fronleichnamsprozession gab es für den Weihbischof sechs, für den Domprediger vier, für jeden der vier Abte vier, für jeden der sechs Dechanten vier, für den ältesten Domherrn vier, für die acht Chorale zusammen vier, für die Sänger und Organisten zusammen zwölf, für den Offermann zwei, für die Führer der Soldaten zwei, für die Bürgermeistersfrauen vier, für den Kaplan der Kirche Jerusalem vier, für die Frau des Umlaufs, welche den Traghimmel verzierte, zwei, für jeden der vier Spielleute zwei und für jeden in der Prozession gehenden Ratsherrn eins. Die Zeichen, gegen welche im Ratskeller jederzeit Wein geschenkt werden mußte, hatten einen Silberwert von 7 Albus, galten aber im Verkehr deren 39."

Wann das hier beschriebene Zeremoniell aufgekommen ist, wird nicht gesagt, wohl dürfte es 1672 schon so oder ähnlich in Kraft gewesen sein. Die Bewertung mit 7 Albus kann für unsere Zeit zutreffen, wenn man annimmt, daß die Zeichen aus feinem Silber bestehen, was dem Aussehen nach möglich ist. Der Verkehrswert von 39 Albus stammt aber aus dem letzten Teil des 18. Jahrhunderts.

Auch zu außergewöhnlichen Ehrungen wurden die Ratszeichen verwandt. So erhielt 1687 der Münzmeister Newers als Belohnung für eine erfolgreiche Reise nach Düsseldorf 12 Zeichen. Dann wurden bei besonderen Gelegenheiten an die Mitglieder des Rats diese Zeichen verteilt, als Regel jedesmal wenn die Neuprägung von solchen nötig wurde; dann empfing jeder Berechtigte 3 Stück. Ferner wenn z. B. das Portrait des jeweils regierenden Kaisers in der Ratsstube aufgehängt wurde. Diese Feier trug 1754 5 Stück ein.

Am Ende der städtischen Selbständigkeit, als kein eignes Geld mehr geprägt wurde, benutzte man die Ratszeichen gar zur Zahlung von Honoraren oder Gehalt. Bei der jährlichen Hebammenprüfung erhielt der Gewaltschreiber 1793 42 und 1797 54. Ratszeichen, der unterrichtende Professor der Medizin aber für das Jahr nur 40. 1796 wurden dem Stadtmusikus für ein Konzert 13 Zeichen gespendet und als 6½ Taler berechnet. Auch ein Buchbinder wurde so entlohnt. Derartige Ausgaben fanden nach dem 1. Juli 1797 nicht mehr statt.

458. Achtel Taler 1673. ... bis 505. Dukat 1689. ... [S.233-250]

Abwehr von Kippermünzen und Gegenstempelung, 1688-1694   [S.250-254]

Weil der Umlauf minderwertigen Kleingelds in der Stadt sich in Besorgnis erregender Weise vermehrt hatte, wurden 1688 schärfere Bestimmungen gegen das Einschleppen fremder Münzen verfügt. Schon längst wurden an den Toren die Wagen sowohl wie die Fußgänger und Reiter angehalten und untersucht. Wer verbotene Münzen bei sich führte, wurde zu Turm gebracht, Frachtgüter mit schlechtem Geld verfielen der Beschlagnahme. Die Findigkeit der gewerbsmäßigen Schmuggler spottete indessen fortgesetzt aller Wachsamkeit, deshalb wurden jetzt die Pagamentsherren beauftragt, in den Herbergen das Gepäck der Fremden zu durchsuchen, ja die Wirte verantwortlich gemacht. Besonders hatte man es auf die Gasthäuser auf dem Brand, einer Straße in der Nähe des Rheins abgesehen, in welchen die Elberfelder, Langenberger und Solinger abzusteigen pflegten.

1690 glückte ein besonderer Fang. Einem Ludwig von Heveren, gräflich homburgischem Kammerdiener, das ist einem Beamten der gräflichen Verwaltung, wurde nachgewiesen, daß er 3-4000 Taler an schlechten Gulden seines Herrn gegen gutes Geld eingewechselt hatte. Er wurde in Haft genommen. Was bei der Korrespondenz mit dem Grafen für ihn heraus gekommen ist, sagen die Akten nicht.

Wie früher ausgeführt, hatte der niederrheinisch-westfälische Kreis 1688 beschlossen, die im Verkehr befindlichen Gulden auf ihren wirklichen Wert prüfen und je nach Befund stempeln zu lassen. Die vollhaltigen sollten mit einem Kreiszeichen versehen werden, die minderwertigen aber mit einer Zahl in Höhe der Albus, welche sie wert waren und wie sie demgemäß zum Umlauf zugelassen wurden. Der Kreiswardein erhielt den Auftrag, die Untersuchung sowie die Stempelung vorzunehmen; als Gehilfen wurden ihm der kölnische Münzmeister Post und der jülicher Longerich beigegeben. Das Kreiszeichen für die vollwertigen Gulden ist wahrscheinlich das oben erwähnte sprengende Pferd, dessen Verwendung hier nicht weiter interessiert.

Die Wertstempel haben entweder die Form eines 7 mm hohen spanischen Schildes oder einer 8 mm hohen Einfassung mit geradlinigen Seiten und Rundung oben und unten. In deren oberer Hälfte befinden sich drei Kronen, in der unteren sind die großen Wertzahlen mit Buchstaben darunter; die Trennung bewirkt eine schwebende wagerechte Linie.

Am 18. März 1693 [NZ 1888, S.148] hat die Stadt eine weitere Bekanntmachung erlassen, nach welcher alle umlaufenden unterwertigen Gulden, die zwar verrufen seien, aber doch noch im Verkehr bleiben durften, jetzt auf ihren richtigen Wert abgestempelt werden mußten. Ungestempelt sollten nur noch die kurfürstlichen und fürstlichen Gulden, sowie die einiger Reichsstädte passieren dürfen. Die Stücke waren innerhalb dreier Wochen beim städtischen Wardein oder beim städtischen Münzmeister einzureichen. Am Mittwoch, den 25. März sollte die Stempelung auf dem Quatermarkt im untersten großen Zimmer beginnen. Es war eine Gebühr von 2 Heller für das Stück zu zahlen, für blose Besichtigung 1 Heller. Von einer nochmaligen Probierung ist keine Rede, vermutlich hielt man sich an diejenige des Jahres 1689 und wollte nur die Gulden treffen, die seitdem neu eingekommen oder damals der Stempelung entgangen waren.

Die Stempel, durch welche die Vollgültigkeit gewährleistet wurde, sind nicht nur seit 1688 zur Verwendung gekommen, sondern nach dem Augenschein der Münzen auch noch nach 1694, obschon die 1693er Verlautbarung des Rats nichts davon sagt und man meinen sollte, daß sie damals nicht mehr erforderlich gewesen wären. Die späteren Nachstempel haben den sogen. Zug, nämlich die fortlaufend in einander verschlungenen Kursiv-Buchstaben C O L N. Daß dies nicht das Kreiszeichen sein kann, dessen Verwendung der Probationstag 1688 angeordnet hat, ist ohne weiteres klar. Andererseits findet sich keine Spur über die Errichtung der städtischen Kontrolle für vollhaltige Gulden; sie beweist ihr Bestehen aber genügend durch die gestempelten Münzen und die im Historischen Museum noch vorhandenen 7 Stempel mit dem Zug.

Vielleicht war die Stempelung von Kreises wegen zu lax gehandhabt worden, weil die versprochene Vergütung nicht ausgezahlt wurde. Wir wissen ja, wie schlecht es mit den Kreisfinanzen aussah. Die 12 Zeichen, welche Leer 1688 für die damals befohlene Stempelung geschnitten hatte, waren z. B. 1695 noch unbezahlt, obwohl es sich nur um 6 Taler handelte. Daraufhin hat die Stadt die Angelegenheit wohl selbst in die Hand genommen. Das Kreiszeichen, als welches das westfälische Pferd mit einem P in Anspruch genommen werden muß, kommt nach Friedrich nur einmal vor. Da wir aber 20 vollwertige Gepräge mit dem städtischen Zug haben, so ist anzunehmen, daß das Zeichen des niederrheinisch-westfälischen Kreises seltener gebraucht worden ist.

Man hat mit weit mehr als den noch erhaltenen Zügen gearbeitet, im Ganzen habe ich 17 verschiedene feststellen können; die Unterschiede sind sehr gering und durch Worte nicht zu umschreiben. Wie es scheint, sind die größeren die späten, da sie hauptsächlich auf nach 1690 geschlagenen Gulden vorkommen.

Die Wertstempel befinden sich ebenfalls im Historischen Museum und zwar für die Beträge von 50, 48, 46, 44, 42, 40 und 36 Albus; auf Exemplaren sämtlicher Wertzahlen befindet sich unter diesen der Buchstabe P für den städtischen Wardein Post, der Buchstabe N für den städtischen Münzmeister Newers auf allen mit Ausnahme der Werte 48 und 40. Die erhaltenen Einschläge, soweit ich sie gesehen habe, stammen alle von Post, solche von Newers scheinen nicht mehr vorzukommen. Ich verzeichne die Gepräge, welche mir mit den Nachstempeln Zugoder Wertzahl vorgekommen sind.

Zug 6 : 5 mm
506. 2/3 Taler 1676, Ludwig von Solms-Hohensolms.
507. 2/3 Taler 1678, Julius Franz von Sachsen-Lauenburg.
508. 2/3 Taler 1693, Henneberg-Ilmenau. (Die beiden letzten Einschläge sind einander vollkommen gleich.)
Zug 6 : 5½ mm
509. 2/3 Taler 1687, Stadt Emden.
510. 2/3 Taler 1688, Stadt Emden.
511. 2/3 Taler 1692, Henneberg-Ilmenau.
Zug 6½ : 5½ mm
512. 2/3 Taler 1676, Johann Ernst von Sachsen-Weimar.
513. 2/3 Taler 1676, Christian Wilhelm von Schwarzburg-Sondershausen.
514. 2/3 Taler 1677, Wilhelm von Anhalt- Harzgerode.
515. 2/3 Taler 1675, Stadt Magdeburg.
516. 2/3 Taler 1679, Julius Franz von Sachsen-Lauenburg.
517. 2/3 Taler 1693, Johann Franz von Gronsfeld.
Zug 7 : 6 mm
518. 1/3 Taler 1678, Ernst August von Braunschweig-Calenberg.
519. 2/3 Taler 1678, Julius Franz von Sachsen-Lauenburg. Einschlag gleich 524.
520. 2/3 Taler 1678, Derselbe. Einschlag gleich 522.
521. 24 Mariengroschen, 1690, Stadt Hildesheim.
522. 1/3 Taler 1693, Henneberg-Ilmenau. Einschlag gleich 520.
523. 2/3 Taler 1693, Henneberg-Ilmenau.
524. 1/3 Taler 1693 Henneberg-Ilmenau. Einschlag gleich 519.
*525. 60 Kreuzer 1693, Philipp Reinhard von Hanau-Lichtenberg.
526. 2/3 Taler 1694, Henneberg-Ilmenau.
Wertstempel 50 Albus, unten P, Schildform
527. 2/3 Taler 1678, August Friedrich von Holstein, Bischof von Lübeck.
Wertstempel 46 Albus, unten P, oben gerundet
528. 2/3 Taler 1688, Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow.
Darauf ein zweiter Einschlag, Oval mit linksgewandtem Löwen für Jülich-Berg, seit September 1691 verwendet. Dieser ist vermutlich zuerst angebracht worden, da erst 1693 von Köln bestimmt wurde, daß sämtliche unterhaltigen Gulden ohne Unterschied mit dem Wertstempel versehen werden müßten, also auch die anderwärts schon nachgestempelten.
Wertstempel 44 Albus, unten P, oben gerundet
*529. 2/3 Taler 1691, Heinrich von Sachsen-Römhild.
Wertstempel 42 Albus, unten P, Schildform
530. 2/3 Taler 1677, Gustav von Sayn-Wittgenstein.
Wertstempel 42 Albus, unten P, oben gerundet
531. 2/3 Taler 1679, Friedrich von Sachsen-Gotha.
Wertstempel 36 Albus, unten P, Schildform
*532. 2/3 Taler 1681, Gustav von Sayn-Wittgenstein.
Wertstempel 36 Albus, unten P, oben gerundet
533. 16 Gute Groschen 1676, Gustav von Sayn-Wittgenstein. Von diesem ist ein sichelförmiges Stück abgeschnitten.

Die verschiedenen Formen der Nachstempel entstammen zweifellos verschiedenen Zeiten; die mit Schild haben kleine Kronen und sind etwas sorgfältiger gearbeitet, wahrscheinlich also die früheren. Die im Historischen Museum befindlichen Stempel mit N haben alle den spanischen Schild.

*534. In Köln liegt ein weiteres Stück mit Nachstempel, welches in die angeführte Reihe nicht paßt. Es ist ein Taler der Markgrafen Georg und Albrecht von Brandenburg von 1539 mit einem 9:9 mm großen Einschlag in Schildform, in welcher ein genau eingepaßter Schild. Dieser ist durch eine von Seite zu Seite reichende Linie in zwei Hälften geteilt, oben drei Kronen, unten: 55. Erstere entsprechen in ihrer Ausführung nicht dem Stil der Ziffern. Die Zahl 55 weist in eine frühe Zeit. Dies erweckt Mißtrauen. Ich habe nicht feststellen können, daß die brandenburgischen Taler als besonders unterhaltig galten, ihrem Aussehen nach sind sie es nicht. Immerhin hätte man sie etwas unter dem Reichsfuß finden und deshalb unter Abzug der Prägekosten valuieren können. 1570 stand der Reichstaler auf 60 Albus; ein Kurs von 55 Albus für einen solchen Taler wäre danach vielleicht denkbar. Zu dieser Zeit stimmen aber die Kronen nicht. Ich halte deshalb den Einschlag für das Erzeugnis eines Fälschers, dem das Vorbild und die Kenntnisse zur richtigen Auswahl des zu stempelnden Gepräges fehlten. Für die Zeit, die uns hier beschäftigt, kann der Stempel selbstverständlich nicht in Frage kommen. Damals sollten nur Gulden gezeichnet werden, außerdem hätte ein solcher Taler unter Berücksichtigung möglichen Mindergehalts etwa 84 Albus gelten müssen.
*535. Ein anderes derartiges Stück besitzt die Staatliche Münzsammlung in Berlin: einen 2/3 Taler 1676 von Gustav von Sayn-Wittgenstein. Dieser hat einen Einschlag von 9:8 mm in derselben Ausstattung wie vorher, nur ist der Teilstrich schwebend und es steht in der unteren Hälfte 42 ohne einen Buchstaben darunter. Die Ziffern sind dünn und verschieden von den um 1690 gebräuchlichen, die Kronen aber haben eine Gestalt, wie sie etwa 1580 vorkommt. Es ist klar, daß es sich auch hier um eine moderne Fälschung handelt.

Unter allen nachgestempelten Stücken ist nur ein einziges in der süddeutschen Kreuzerwährung. Dies ist wohl kein Zufall, sondern es werden am Niederrhein eben hauptsächlich nord- und mitteldeutsche Gepräge umgelaufen sein und der Handelsverkehr sich in dieser Richtung bewegt haben. Direkte Verbindungen mit Süddeutschland über Frankfurt und Worms hinaus dürfte Köln nur wenige gehabt haben.


hier Teil III: Von der Aufnahme des Dukaten bis zum Leipziger Fuß, 1634-1693

weitere Teile:
Teil I: Von der Erlangung des Münzrechts bis zum Beginn der Talerprägung, 1474-1547
Teil II: Vom Beginn der Talerprägung bis zum Ende des Goldguldens, 1547-1634
Teil IV: Von der Einführung des Leipziger Fußes bis zum Untergang der städtischen Selbständigkeit, 1693-1794



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