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Summary in English
Johann David Koehler (1684-1755) issued a weekly German periodical called "Historical Coin Amusement" from 1729 to 1750 . It presents strange and rare coins, klippes, demonstration coins, etc. with accurate copper-plate engravings, descriptions and explanations. The edition dated 28 May 1738 is titled "a rare Taler of the imperial city of Kempten, ano 1538". View the first out of 8 pages.
Der Göttinger Professor Johann David Koehler (1684-1755) veröffentlichte in wöchentlichen Folgen von 1729 bis 1750 das umfangreiche Werk "Historische Müntz-Belustigung, ... darinnen allerhand merkwürdige und rare Thaler / Ducaten / Schaustücke / Klippen und andere sonderbahre Gold- und Silbermünzen ... accurat in Kupfer gestochen, beschrieben und erkläret werden".
Dieses teilweise weitschweifige und inzwischen überholte Werk stand auch in Goethes Bibliothek. Hier der Anfang des achtseitigen Heftes vom 28. Mai 1738 :
Kempten, eine gar alte Reichs-Stadt im Allgöw, an dem Iler-Fluß, zwischen Memmingen, Yßni, Leutkirch und Kaufbeuren gelegen, hat von dem kleinen vorbeyfließenden Wassr Kamp ihren Nahmen, und vom K. Maximilian zu Augspurg, A. 1510, den 14. Julii in einem Brief Erlaubnüß bekommen, güldin und silbrin Müntz, nehmlich Rheinisch Güldin, auf der Churfürten am Rhein-strom Korn, Grad, Gehalt, und Gewicht, und silbrin Müntz, nehmlich daß drey einen Güldin Rheinisch, und der Rollen-Patzen einer vier Kreutzer, und zwey Kreutzer, und dann Pfenning und Heller, alles nach der Wehrung, so itzo gangbar, und in dem Werth und Güte, wie andere Städte um sie herum, zu müntzen und zu schlagen. Auf der einen Seite der goldnen Müntze, solte stehen das heilige Reich, mit der Umschrift: Moneta nova aurea Civitatis Campidunens. Und auf der anderen Seite, sant Mangen Bildnüß, und der Schrifft: SANTVS MAGNVS EPISCOPVS. Dieweil aber in dieser Freyheit, der Kayser nur gesagt hatte, was sie auf die Rheinischen Güldin schlagen solte, von der silbern Müntz aber kein Anzeichen gethan hatte, so vergönte er ihr in einem andern zu Costentz den 16. Octobris in eben diesem Jahre gegebenen Brief, daß sie nun hinfür auf digkh Silberin Pfenning, der drey einen Guldin Rheinisch gelten, auf der einen Seiten das heilge Rheichs, und unter dem Schwantz des Adlers, das Stadt-Schild, mit der Umschrifft: Nummus novus Civitatis Campidunensis mit der Jahreszahl, und auf der andern Seite, des Hochgebohrnen Carolen, Erz-Hertzogen zu Oesterreich, Printzen zu Hispanien, seines lieben Suns und Fürsten Brustbild, in seinen Harnisch, mit der Umschrifft: Carolus, Archidux Austriae, Dux Burgundiae [siehe den hier zuvor gezeigte 1/3 Taler 1516]; und dann auf die Rollen-Patzen, deren einer vier Kreutzer gelten und werth seyn solle, auf der einen Seiten auch das heilig Reich, mit der Uberschrifft: Moneta nova Civitatis Campidunens. Und dann auf der andern Seiten drey Schildlein, mit Nahmen Oesterreich, Burgund und der Grafschafft Tyrol, mit einem Erz-Hertzogen Huthe oben drauf stehend, mit der Umschrifft: Carolus Archidux Austriae, Dux Burgundiae schlagen könten. Aus diesem Privilegio ersieht man nun, warum die Oesterreichischen Wäpplein, auch auf diesem Thaler vorkommen.
Es hat diese Stadt so gleich darauf angefangen, schöne silberne Dick-Pfennige oder Thaler zu müntzen; deren 8 Stück wägen Nürnberger Silber-Gewicht 15 Loth 2 Qu. o Pfennig. Cölnisch Gewicht 15 Loth 3 Qu. 0 Pfennig, halten 14 Loth 0 Qu 2 Pfennig. Es sind mir davon, den gegenwärtigen ausgenommen, viererley Gepräge zu Gesicht gekommen. ... [Es folgen 4 Münzbeschreibungen : (1) Taler von 1511 mit dem Heiligen Magnus, unbekannt bei Nau und Davenport. (2) Taler 1557, mit Barett und Herkules-Säulen, bekannt als Taler 1537 Nau 80, Dav.9360. (3) Taler 1540,41,47, siehe den hier zuvor gezeigte Taler 1542. (4) Taler zu 72 Kreuzer, Nau 165 , Dav.9366.]
Diese Stadt hat sich so bescheiden, und ehrerbietig gegen den Kayser bezeiget, daß sie niemahls ihr Wappen auf ihre Thaler gesetzt, sondern sich gantz genau an die Kayserl. Vorschrifft hierinne gebunden: ohngeacht ihr K. Friedrich III. zu Ulm den 12. Decembris A. 1488 wegen des von ihr vollbrachten Heerzugs in Flandern, zu Strafung des Ubels, das die von Gent, Brück, und ihr Anhang, wieder seinen Sohn, den Röm. König Maximilian, als Hertzogen zu Burgund und Brabant, wieder ihre Pflicht, begangen gehabt, derselben ihr altes Wappen dergestalt gebeßert: daß, da sie sonst einen in der Mitte nach der Läng abgetheilten Schild gefüht, deßen Vordertheil blau, und das Hintertheil weiß gewesen, sie einen auch in der Mitte, nach der Länge ab, gleich getheilten Schild gebrauchen solten, deßen Vordertheil Goldfarb, und das Hintertheil schwartz, darinne ein Adler mit zweyen Häuptern, sich von einander kehrende, iedes mit seinen aufgethanen Schnabel, ausgeschlagener rothen Zungen, und aufgethanen Flügeln, nach Verwechselung des Schildes Farben, und oben, zwischen zweyen Häuptern des Adlers eine goldene Krone: wobey er ihr auch vergönnete mit rothen Wachse zu siegeln.
Ob auch gleich, von dem Verfaßer, der, auf dem Baselischen Concilio A. 1436 übergebenen Kirchen-Reformation, Friedrichen von Lands-Kron, die edlen Reichsstädte, des heil. Glaubens Beschirmer, rechte Vögte, und obriste Glieder genennet worden, auf welche in dieser Zeit die Christenheit wohl gebauet wäre, daß wann die schlieffen und nicht wachten, so wäre die Christenheit Gottes und aller seiner Gnaden entfremdet, und wäre alles Recht thun unmähr: so führt sich doch Kempten so demüthig auf, daß sie sich auf nichts steiffet, als auf des Kaysers Gnade, Macht, und Schutz; der sie allein in ihren Wesen, Beschaffenheit, und Regiments-Verfaßung erhielte, als wohin der auf denselben applicirte Paulinische Spruch abzielet. Sie muß also nicht mit unter denjenigen Reichsstädten gewesen seyn, von welchen Æneas Sylvius, in Germania cap.43 geschrieben: Libertas omnibus in communi placet : neque civitates, neque Principes, quod suum est, Imperatori præbent.
Es ist die Stadt vormahls, mit dem dabey gelegenen Fürstl. Stifft gleiches Nahmens, in unfreundl. Nachbarschafft, und lange Zeit gedauerter Rechtfertigung, wegen vieler Gerechtsammen gestanden; welche aber ihre Endschafft dadurch erreicht, daß der Abt, Sebastian von Braytenstein, mit Einwilligung aller Couventualen dieses Stiffts, alle ihm vorhir inner- und außerhalb der Stadt Kempten zugehörige Obrigkeit, Herrlichkeit, Hoch- und Nieder-Gericht, Nutz, Zinß, Gült, Recht und Gerechtigkeit A.1525. den 6. May um 26100. Rheinischer Goldgulden der Stadt verkaufft hat. Die ...
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