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Georg des Bärtigen
Bekanntmachung der gemeinsamen Münzordnung von 1534
1530 kam es zur Aufkündigung der seit 1500 bewährten Münzeinheit zwischen Albertinern und Ernestinern. Jede der beiden Linien prägte hinfort für sich nach unterschiedlichem Fuß, und zwischen ihnen entbrannte ein münzgeschichtlich durchaus interessanter Traktatenkampf. Das jedoch rief die Landstände auf den Plan. Sie erzwangen im sog. Grimmaischen Schiedsspruch 1534 einen Kompromiß, der nur die Rechnungseinheit des Guldens Meißnisch und die dazugehörigen Groschen abwertete, den alten Guldengroschen aber vom Rechnungssystem löste und fast unverändert bestehen ließ.
Titelblatt des von Georg für sein Herzogtum erlassenen Mandats von 1534
Die Münzordnung, deren Titelblatt hier gezeigt wird, publiziert den neuen Kompromiß im Namen des Herzogs, der dabei am ehesten der Sieger geblieben war. Das kurfürstliche Gegenstück ist bisher merkwürdigerweise nirgends aufgetaucht, so daß wir nicht sehen können, ob es womöglich das gleiche Bildmotiv trug. Schwerlich jedenfalls kann es als Zufall gelten, daß hier unter dem gemeinsamen sächsischen Hauswappen zwei Münzschmiede gemeinsam arbeiten (übrigens eine mehr symbolische als realistische Darstellung, denn in Wahrheit handelte es sich um eine größere Zahl von Münzstätten, die nun wieder gemeinsam betrieben wurden).
Hans-Dietrich Kahl, Älteres Geldwesen Deutschlands in Holzschnitten in:
Deutscher Numismatikertag München 1981, S.99-147, hier Auszug S.110-112. |
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Georg der Bärtige, Herzog von Sachsen 1500-1539 | coingallery.de |