Georg des Bärtigen
Bekanntmachung der gemeinsamen Münzordnung von 1534

1530 kam es zur Aufkündigung der seit 1500 bewährten Münzeinheit zwischen Albertinern und Ernestinern. Jede der beiden Linien prägte hinfort für sich nach unterschiedlichem Fuß, und zwischen ihnen entbrannte ein münzgeschichtlich durchaus interessanter Traktatenkampf. Das jedoch rief die Landstände auf den Plan. Sie erzwangen im sog. Grimmaischen Schiedsspruch 1534 einen Kompromiß, der nur die Rechnungseinheit des Guldens Meißnisch und die dazugehörigen Groschen abwertete, den alten Guldengroschen aber vom Rechnungssystem löste und fast unverändert bestehen ließ.

Titelblatt des von Georg für sein Herzogtum erlassenen Mandats von 1534

Die Münzordnung, deren Titelblatt hier gezeigt wird, publiziert den neuen Kompromiß im Namen des Herzogs, der dabei am ehesten der Sieger geblieben war. Das kurfürstliche Gegenstück ist bisher merkwürdigerweise nirgends aufgetaucht, so daß wir nicht sehen können, ob es womöglich das gleiche Bildmotiv trug. Schwerlich jedenfalls kann es als Zufall gelten, daß hier unter dem gemeinsamen sächsischen Hauswappen zwei Münzschmiede gemeinsam arbeiten (übrigens eine mehr symbolische als realistische Darstellung, denn in Wahrheit handelte es sich um eine größere Zahl von Münzstätten, die nun wieder gemeinsam betrieben wurden).
Wir beachten zunächst die reich geschlitzte Kleidung, wie sie auf Landsknechtsbildern der Zeit wiederkehrt: Auch Münzer sind rauhe Gesellen, die mit ihrer berufsnotwendigen Körperkraft, wo es ihnen nötig scheint, um sich zu schlagen wissen; und gar zu schlecht bezahlen darf man sie nicht, um sie nicht zu sehr in Versuchung zu führen: So können auch sie - zumindest nach Meinung des Holzschnittautors - sich gehobenen Kleideraufwand leisten. Ob man sich wirklich auch ihre Arbeitskleidung derart vorstellen darf, mag dahingestellt bleiben.
Daß es mit der Sachkenntnis des Bildkünstlers nicht allzu weit her war, zeigt seine Darstellung des Prägevorgangs. Gewiß: Die Hammerprägung trifft für diese Zeit immer noch zu, auch für große Stücke, um die es sich offenbar handelt, verglichen etwa mit den Augenhöhlen. Ebenso trifft zu, daß die Unterstempel in den Holzblock eingelassen wurden, der etwa den Amboß ersetzt. Doch der Autor des Holzschnittes ist offenbar der Meinung, daß es keiner Oberstempel bedarf; nach ihm werden die Schrötlinge einfach auf den Unterstempel gelegt und dann unmittelbar mit dem Hammer bearbeitet. Die Realität hatte mehr Mitleid mit den Daumen der Münzschmiede: Sie verlangte, daß auf den Schrötling noch ein solcher Oberstempel aufgesetzt, der prägende Hammerschlag aber auf diesen geführt wurde, während die Linke Oberstempel und Schrötling zugleich am Unterstempel festhielt; das Bild der Kehrseite kam nicht vom Hammer auf das Stück, sondern von eben diesem zweiten Stempel.

Hans-Dietrich Kahl, Älteres Geldwesen Deutschlands in Holzschnitten in:
Deutscher Numismatikertag München 1981, S.99-147, hier Auszug S.110-112.


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