|
Reichsstädte Deventer, Kampen & Zwolle
Die drei Städte liegen in den Niederlanden an der Ijssel in Overijsse. Alle drei wurden Hansestädte.
In Deventer begann eine königliche Münzprägung unter Ks. Otto II. (983-1002). 1046 schenkte Ks. Heinrich III. die Stadt an den Bischof von Utrecht, der auch die Deventer königliche Münzprägung übernahm. Sein hoher Gewinn aus der Prägetätigkeit ging einher mit einer ständigen Münzverschlechterung. Das widersprach den Interessen der Stadt, denn Handelsstädte wie Deventer brauchten Geldstabilität. Sie versuchten daher der Münzverschlechterung entgegenzuwirken, etwa indem sie die Wechselkurse der verschiedenen umlaufenden Münzen kontrollierten, durch die Bestellung amtlicher Geldwechsler und durch das Verbot bestimmter fremder Prägungen. Im 15. Jh. erlebte Deventer einen wirtschaftlicher Aufschwung. Das erlaubte der Stadt, ihre Eigenständigkeit gegenüber dem Bischof auszubauen. So kam es schließlich zur städtischen Prägung von Kleingeld parallel zu der bischöflichen. In Münzverträgen von 1479 und 1488 vereinbarten die Städte Overijssels nach einem gemeinsamen Münzfuß zu prägen. Ihre Prägungen wurden der Bevölkerung als Zahlungsmittel vorgeschrieben. 1487 erkaufte sich Deventer für 800 Goldgulden von Ks Friedrich III. das Recht, Goldgulden nach dem Vorbild der Rheinischen Kurfürsten zu prägen. Damit wurden fortan auch die Silberprägungen legitimiert, für die kein früheres städtisches Privileg nachweisbar ist. Höherwertige Münzen wurden aber nur sporadisch geprägt, wenn ein günstiger Silber- oder Goldpreis dem beauftragten Münzmeister einen Gewinn versprach. Als 1528 das schwache Bistum Utrecht unter der Bedrohung durch Karl von Geldern den Schutz von Ks. Karl V. gesucht hatte war die weltliche Macht in Overijssel vom Kaiser übernommen worden. Als Folge verloren die drei Städte Overijssels an Einfluss auf ihren Landesherren, der durch die Brüsseler Regentin der Niederlande vertreten wurde. 1534 begannen Deventer, Kampen und Zwolle eine gemeinsame Herausgabe von Gold- und Silbermünzen, die sehr erfolgreich werden sollte und bis 1588 fortgeführt wurde. Die gemeinsame Prägestätte lag in Deventer. Die Regentin, Maria von Ungarn, eine Schwester des Kaisers, hatte nur drei Jahre zuvor (1531) in Kampen eine landesherrliche Münzstätte errichtet. Sie erhob sofort Einwände gegen die gemeinschaftliche Prägung der drei Städte, denn geringhaltigere städtische Münzen würden die besseren landeseigenen Münzen verdrängen. Doch die Städte beriefen sich auf ihr kaiserliches Münzrecht sowie auf alle Rechte und Privilegien, die Ks. Karl V. den Städten pauschal bestätigt hatte, als er Landesherr wurde. Die Regentin in Brüssel wollte unbedingt das Münzsystem der Niederlande nach ihren Vorstellungen vereinheitlichen. Die Städte wollten aber nur Münzvorschriften aus dem Reich beachten. Die Regentin wollte auch für Overijssel Umrechnungstarife zwischen den verschiedenen umlaufenden Münzen festlegen, was die die drei Städte als Eingriff in ihre Hoheit ablehnten. Als Kompromiss wurden schließlich gesonderte Regelungen für Oberijssel beschlossen.
Diese umfangreichen Prägungen missfielen der neuen Regierung in Brüssel. Karl V. hatte die Niederlande am 25.10.1555 seinem Sohn König Philipp II. von Spanien übergeben. Ende 1556 wurden sämtliche Prägungen von Deventer-Kampen-Zwolle und Nimwegen in den habsburgischen Niederlanden verboten. Die Städte protestierten und der Münzmeister setzte seine Münzprägung fort, wofür er sogar habsburgische Münzen einkaufte und einschmolz. 1563 wurden die drei Städte vor dem Reichskammergericht in Speyer wegen Verstössen gegen die Reichsmünzordnung (RMO) von 1559 angeklagt. In einer Bittschrift an den Kaiser beteuerten die drei Städte ihre Unschuld und wiederholten ihre dem Gericht bereits vorgebrachten Argumente.
Ks. Maximilian II. liess schließlich das Verfahren 1564 einstellen. Die Städte hatten die RMO genauestens einzuhalten. Sie mußten außerdem als Münzstände dem Niederrheinisch-Westfälischen Kreis beitreten und sich deren Probationsordung unterwerfen. Die Städte konnten sich aber nur im Bereich des Münzwesens auf den Kaiser berufen, in allen anderen Bereichen war und blieb König Philipp II., also ihr Landesherr zuständig.
|